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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. 501.01 reicht auch (für den 1.4i). Nur eben nicht für Longlife. Aber wenn der Ölverbrauch auf das Longlife-Wechselintervall von 30 Tkm gerechnet höher ist als 3,5 l, hat sich die Frage, ob Longlife oder nicht, sowieso schon beantwortet. Und ein 10W, das 503/504 erfüllt, gibt es sowieso nicht. Das sagt die Ölindustrie. Ich behaupte bis zum Beweis des Gegenteils, dass sich im Alltagsgebrauch so gut wie keine Unterschiede zwischen 10W und 5W feststellen lassen. Stichwörter wie "Duchölungsgeschwindigkeit" sind m.E. reine Panikmache. An meinem A2 merke ich keine Unterschiede. Ob 5/30, 5/40 oder 10/40 - der Ölverbrauch ändert sich nicht. Nur die Kosten gehen zurück, wenn man statt 5W-30 Longlife auf 10W-40 Shortlife umstellt. CU! Martin
  2. Hallo! Wenn die Ketten selbst Auslöser für den Unfall waren (weil sie z.B. die Freigängigkeit des Rades beeinträchtigt oder sicherheitsrelevante Teile beschädigt haben), dann könnte es natürlich zu Problemen kommen. Wenn ein eigener Fahrfehler ursächlich für den Unfall oder man trotz Verwendung von Ketten schuldlos in einen Unfall verwickelt war, wird wohl niemand auf die Idee kommen, die Ketten-/Reifenkombination für den Unfall verantwortlich zu machen. CU! Martin
  3. Hallo! Danke an alle, die meine Frage, ob Schneeketten mit den 165er-Reifen funktionieren, hinreichend beantwortet haben. Ich bin froh, dass es offensichtlich funktioniert - bzw. dass es auch mit 175ern, die einen minimal größeren Abrollumfang haben, nicht zu Problemen gekommen ist. Bevor ich mich also nach 155er-Auslaufmodellen (noch dazu mit einer Profilgestaltung von vorgestern) umsehe, werde ich mich nun auch völlig entspannt den 165ern widmen. Wenn es um die technische Machbarkeit geht, bin ich überfragt. Bzgl. der rechtlichen Bewandnis sehe ich es so, dass es wohl kaum zu Problemen kommen wird, denn in der ZB2 (bzw. im Kfz-Schein), dem "offiziellen" Zulassungsdokument, steht ja nichts davon, dass Ketten nur mit 155ern benutzt werden dürfen. Bei einer Kontrolle dürfte es also gar nicht auffallen. Es sei denn, der eifrige Kontrolleur ist ein ebenso eifriger Leser hier im Forum. Es verbleibt bei mir der Eindruck, dass Audi mit der Kettenfreigabe nur für 155er-Reifen auf der sicheren Seite bleiben wollte. Heißt so viel, dass es mit einer grobgliedrigen, dick auftragenden, für die A2-Bereifung umgearbeiteten LKW-Kette durchaus Probleme mit der Kettenfreigängigkeit im Radhaus geben könnte. Meine Erfahrungen bei Kontrollen im Winter (Österreich) waren dahingehend, dass die Polizei lediglich bei den vorbeifahrenden Autos darauf geachtet hat, ob Ketten bei entsprechenden Straßenverhältnissen aufgezogen waren. Angehalten und einer genauesten Kontrolle unterzogen wurde ich jedenfalls noch nie. Auch nicht angesichts der Tatsache, dass Österreich eigentlich nur Ketten gelten lässt, die über eine entsprechende "ÖNorm"-Prüfung bzw. Freigabe verfügen (die meine fast 25 Jahre alten "Milz-Ring-Ketten" nicht haben bzw. haben können, weil sie vor Inkrafttreten der ÖNorm produziert wurden). CU! Martin
  4. Hallo Rossi! Gesicherte Erkenntnisse: 1. die Haftpflichtversicherung ist fahrzeuggebunden und geht mit dem Verkauf des Fz. kraft Gesetzes (StVG / PflichtVersG) automatisch auf den neuen Besitzer über 2. Kfz-Steuerpflicht: steuerpflichtig ist der (neue) Halter - der bei einem "ordentlichen" Kaufvertrag ja erwähnt ist. Damit es nachher keine Probleme gibt (auch nicht wg. Knöllchen etc.), ist es empfehlenswert, im (schriftlichen) Kaufvertrag neben dem Kaufdatum IMMER auch die minutengenaue Uhrzeit der Fz-Übergabe anzugeben. Ich empfehle außerdem, der Zulassungsbehörde eine Kopie des Kaufvertrags zukommen zu lassen. Dann wissen sie schonmal, wem sie die Kfz-Steuergutschrift schicken können. Ebenfalls die Versicherung über den Verkauf informieren (auch wg. Prämiengutschrift ), aber insbes. deswegen, damit es bei etwaigen Unfällen durch den neuen Besitzer nicht zu Rückstufungsdiskussionen kommt. Natürlich: das Fz. vorher abzumelden und den Käufer ein rotes bzw. Kurzzeitkennzeichen zu Probefahrtzwecken mitbringen zu lassen ist die sicherste Methode. Das empfiehlt sich in jedem Fall, wenn der Käufer seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat. Ich persönlich verkaufe grundsätzlich auch kein zugelassenes Fz. an Migranten mit deutschem Wohnsitz, insbes. dann nicht, wenn mein gesunder Menschenverstand mir sagt, dass der Käufer das Fz. nicht selbst nutzen wird. Und wer sich nicht einmal vernünftig in deutscher Sprache artikulieren kann, mit dem trete ich im übrigen schon gar nicht erst in Kaufverhandlungen. Das Problem ist nämlich, dass wenn das Fz. ins Ausland überführt, aber in Deutschland nicht abgemeldet wird und unauffindbar ist, die Zulassungsbehörde u.U. trotzdem vom alten Eigentümer die Kfz-Steuer einfordert. Bitte mehr Details, auf welchem Gesetz bzw. aufgrund welcher Rechtsprechung diese Annahme beruht. Der Erwerber eines Fz. tritt automatisch in das bestehende Versicherungsverhältnis als Versicherungsnehmer ein. Mit allen Rechten und Pflichten. CU! Martin
  5. Wenn ich mir überlege, wie oft meine Auto(s) in den letzten 20 Jahren Starthilfe benötigt haben, dann mache ich mir im Einzelfall gerne die Mühe, die Kofferraumböden herauszunehmen und das Überbrückungskabel nach guter alter Sitte anzuschließen. CU! Martin
  6. Aber eben nicht für diejenigen, die mit ihrem A2 in den Wintersport fahren wollen und ggf. Schneeketten montieren müssen. Die dürfen sich dann ein anderes Auto kaufen - oder nur für den Urlaub mieten... Also nochmal gefragt: wer von Euch hat auf den 165ern schonmal Schneeketten montiert und keinerlei Probleme mit im Radkasten schlagenden Ketten bzw. der Radfreigängigkeit gehabt? Muss ich denn erst alles selbst ausprobieren? Kann mir nicht so recht votrstellen, dass der Abrollumfang eines 165er-Reifens im Vergleich zum 155er kritisch ist. Wenn ich keine 155er Reifen mehr bekomme und Ketten auf 165ern funktionieren, dann können die bei Audi mich bzgl. ihrer Schneekettenfreigabe getrost am Allerwertesten... Die Ordnungshüter aber auch. CU! Martin
  7. Hallo! Kann es sein, dass die 155er-Winterreifen mehr oder weniger klammheimlich aus dem Angebot verschwunden sind? Ich habe gestern div. Online-Händler abgeklappert - bei denen entweder nichts dgl. im Angebot ist oder aber ein Hinweis auf "gerade nicht lieferbar" kommt. Ich würde ja auch gerne zur 165er-Bereifung greifen wollen (da gibt es heuer noch Angebote). Aber die darf ja lt. Audi nicht mit Schneeketten kombiniert werden. Oder hat mal einer ausprobiert, ob diese Größe (Freigabe hin oder her) trotzdem noch mit Ketten gefahren werden kann? CU! Martin
  8. Also: der 27.11. ist für mich eindeutig zu früh. da bin ich noch nicht in Weihnachtsstimmung. Ich bin ebenfalls im Abstimmungsprozess mit "meinem" Moppedforum. Gefühlsmäßig wird für mich der 11.12. nicht passen. Und am 18.12. muss ich noch Geschenke kaufen. Fazit: es bleibt für mich wohl nur der 04.12.
  9. Genau so! Wobei es der Übersichtlichkeit halber evt. einfacher ist, wenn (z.B.) die angemeldeten Teilnehmer die Infos, was sie können oder sich zutrauen, einem "Koordinator" per PN mitteilen, der diese Infos in die Tabelle einpflegt. Das erspart uns ca. 20 Beiträge mit nahezu demselben Inhalt und hält den Thread entsprechend kürzer. CU! Martin
  10. Hallo! Mal ne ganz andere Frage: wenn wir uns alle in der Selbstschrauberbude treffen, ist denn überhaupt gewährleistet, ob wir - alle zusammen betrachtet - überhaupt über die geballte Fach- und Sachkompetenz verfügen, alle anstehenden Arbeit auch ausführen zu können? Wie schon erwähnt, würde ich ggf. die Domlager tauschen. Aber wenn das von den Anwesenden noch niemand gemacht hat geschweige es denn kann, dann lasse ich die alten Dinger drin und von (m)einem freien Schrauber wechseln. Mein Vorschlag, um hier Klarheit reinzubekommen: eine (Excel-) Liste pflegen , aus der übersichtlich hervorgeht, welche Arbeiten insgesamt anfallen: x-Achse = anfallende Arbeit, y-Achse = Teilnehmer, und jeder macht dort ein "j" (für "ja"), wenn er diese Arbeit schonmal ausgeführt hat bzw. es kann, ein "v" (für "vielleicht"), wenn er sich eine solche Arbeit zutraut, und ein "n" (für "nein"), wenn die Kenntnisse fehlen. Die Markierungen werden sowohl für die eigenen Reparaturen als auch für das, was an den anderen Fz. zu tun ist, benötigt. Dabei aber bitte ehrlich bleiben. Diese Liste wird von einem Teilnehmer koordiniert und verwaltet. Wenn wir eine solche Übersicht haben, stellen wir möglicherweise auch fest, dass bestimmte Arbeiten entfallen müssen, so dass wir auch bzgl. des gesamten Zeitplans klarer sehen können. Denn ca. 20 Fz. durchschleusen zu wollen ist schon 'ne Ansage! Und dann habe ich immer noch das Problem, nicht zu wissen, welche Ersatzteile im Vorfeld bestellt werden müssten (Bsp. Domlager tauschen, Trommelbremsen instand setzen)... CU! Martin
  11. Hallo Matthias! Jaja, die freie Fahrt für freie Bürger unterstützen sie alle. Aber bloß nicht vor der eigenen Haustür... Und weil das so ist, haben sich zumindest in meiner Heimatstadt unlängst die Behörden der Kommune sowie des Landkreises gegen bestimmte, von einer Handvoll Anwohner begehrte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (nein: -schikanierung!) gestellt. Es scheint also so, dass hier in NRW die Uhren anders ticken als bei Euch im Freistaat. Aber egal: ich bezweifele, dass parteipolitische Interessen oder wahltaktisches Verhalten in einem allzu großen Maß Einfluss auf das Einrichten von übertriebenen Tempolimits etc. haben. Sonst hätten wir hier in meiner Heimatstadt wohl nur noch Tempo-20- und -30-Zonen. Verschiedene Bürgerwünsche werden oft schon mit dem Verweis auf Bebauungspläne und "Verkehrsflächenwidmungen" abgeschmettert. Weil die Kommune - zu Recht - eine Klagewelle derjenigen befürchtet, die eben andere Interessen haben als eine Handvoll mehr oder weniger bornierter Anwohner. Wenn Du mal in der Nähe bist, machen wir mal eine ungezwungene Rundfahrt durch meinen Wohnort. Ich bin mir sicher, dass Du so gut wie keine rechtswidrige Beschilderung bemerken wirst. CU! Martin
  12. cmpbtb will: Beifahrertürschloss reparieren, externe Ladebuchse hinter Serviceklappe einbauen, ATL Messwertblöcke vergleichen, mal bei wem ins Tecprint linsen kann: eigentlich alles außerhalb des Motors zerlegen, löten, elektrobasteln bringt mit: VCDS (da haben wir scheinbar genug von), Standardwerkzeug HellSoldier will: Drosselklappe Reinigen/wieder anlernen kann: Mit Werkzeug verletzungsfrei umgehen,essen, zugucken bringt mit: Totale Ahnungslosigkeit und Lernwilligkeit Durnesss will: Fsd, ate-pd, Koppelstangen, Türfeststeller, Blinkrelais, Trommelbremse freigängig machen, Trommeln ersetzen (pulverbeschichtete), etwas Getriebeöl ergänzen (Schnorrermodus an), kann: naja bringt mit: etwas Werkzeug, Durst, blöde Sprüche Bluefake Fred_Wonz will: Türfeststeller kann: Mit Werkzeug verletzungsfrei umgehen! Shadout will: Schreubertechnisch noch nichts konkretes, davon ab reicht es ja neue Gesichter kennen lernen zu wollen. kann: Fahrwerk, Elektriktrick.. bringt mit: VCDS und Notebook, Schaltpläne, odentlich Werkzeug. herr_tichy: will: Inspektion, vllt. GRA verbauen, Getriebeölwechsel kann: im Prinzip wohl das alles - das mit der GRA geht aber schneller, wenn's vielleicht schonmal jemand gemacht hat. Helfen kann ich, wenn mir jemand sagt, was ich machen soll. Gelernter Industriemechaniker, sonst keine Ahnung. bringt mit: VCDS und Notebook Pater B will: NSW, Türfeststeller, Unterbodenverkl. (geht das beim 1,4i?), FSDs probefahrn kann: rat+tat bei : GRA, Elektrostandheizung, Hifieinbau. bringt mit: Lenkradvielzahn, ECO-Taster (terminlich wirds aber nicht einfach) knutschkugl Phoenix A2: will: Koppelstangenwechsel, Getriebeölwechsel kann: helfen bei Tagfahrlichtnachrüstung in den Nebleraufnahmen, Türfeststellerwechsel bringt mit: VCDS und Notebook, TecPrint Reparaturhandbücher Christoph bei Anreise <100km: will: event. GRA, Getriebeölwechsel kann: Zahnriemenwechsel, Radlagerwechsel ... im Prinzip Alles! : VCDS und Notebook, Reparaturhandbücher, diverses Spezialwerkzeug Herr Rossi (Berichtet ein Problem )will Getriebeölwechsel will Startruckeln erforschen Karat21:will:Getriebeölwechsel, Scheibenwischer-tuning, Trommelbremse freigängig machen. Mini Avant: würde auch kommen( falls das Datum steht, wegen Urlaub )bringt mit: VAG-COM / Rep.Anleitung A2 Buch-Form/ Werkst.Hd-Buch Innenraum-PC. KANE.326 Hilft Pyro_loe: will: Verkleidung A-Saeule oben montieren bitte, & fast alles, Tips von euch, Spielerij programmieren, kann: Kaffee rund bringen bringt mit: gefüllte Kuchen KalleMinogue: Guckt Audi TDI: kommt einfach Jole130489: will: eventuell GRA, Radio und Lichtsensor kann: Elektrik bringt mit: Elektriker Werkzeug und Kasten cola Chipsoer: guckt einfach J.G.8: will: Getriebeölwechsel. Benzinfilter wechsel - kann mir dabei jemand helfen ?- weiss nicht wo und wie ich dran komme.Sitzt am Tank unterm Auto - da ist aber alles verkleidet - wo da ?So jetzt müsste wieder richtig sein heavy-metal: will: Ölabstreifringe wechseln - Domlager wechseln - Bremstrommeln hinten öffnen (wg. leichtem "Blockieren" nach Regenfahrt und 12-stündiger Standzeit) - Getriebeöl wechseln - AGR-Ventil reinigen und wieder anlernen - Seitenverkleidungen im Kofferraum demontieren und wieder montieren -- kann: nur bis ca. 15 Uhr - nach Anleitung schrauben - gutgemeinte Ratschläge geben -- bringt mit: seinen A2 - vernünftige Hazet-Drehmomentschlüssel (10-60 Nm + 30-210 Nm) - kpl. Satz Innentorx (TX5 bis TX40) Man möge mir ggf. sagen, welche Ersatzteile ich evt. benötige.
  13. Derselbe Paragraph, der regelt, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, zum Ersatz desselben verpflichtet ist. Weil da auch viele Korinthenkacker sitzen, die meinen, dass die Rechtsalge umso eindeutiger wird, je mehr Papier be- und unterschrieben wird. Typisch deutsch eben! Nicht immer. Nämlich dann nicht, wenn die Vertragsinhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Und das kommt häufig vor. CU Martin - der weiß, was seine Rechte sind und trotzdem vor Vertragsabschluss auf seine Menschenkenntnis vertraut
  14. Also wenn mir einer die Ölabstreifringe wechselt wäre mir jeder Termin recht! Aber mal im Ernst: wie "aufwändig" dürfen denn solche Schraubereien sein? Denn eins ist sicher: das, was an meinem Audi zu machen ist, übersteigt meinen Kfz-Reparatur-Sachverstand sowie meinen Bestand an Spezialwerkzeug. Termine am liebsten samstags.
  15. Hallo! Und genau das ist der Grund, warum ich grundsätzlich meine Fz. lieber beim (seriösen) Händler in Zahlung gebe. Warum? Anspruch auf Erstz des entstandenen Schadens (einschließlich Folgeschäden wie Rückstufung im Schadenfall) besteht grundsätzlich schon gem. BGB. Die Wahrscheinlichkeit, einen Schaden ersetzt zu bekommen, wird somit nicht durch das Vorhandensein eines Probefahrtvertages bestimmt, sondern einzig und allein durch die Zahlungsfähigkeit des Kaufinteressenten. Ob jemand im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sehe ich vor Beginn der Probefahrt. Dass ich dabei bin, ist eine Selöbstverständlichkeit. Und wer so weit zu mir durchgedrungen ist, dass er überhaupt erst vor dem Privileg steht, mein Auto probefahren zu dürfen, musste mich zuvor schon durch seriöses und vertrauenerweckendes Auftreten am Telefon überzeugt haben. Schon dort trenne ich die Spreu vom Weizen. Nicht erst vor meinem Garagentor. Und wenn ich selbst mal ein Kfz von Privat kaufen möchte? Dann wären die Kaufverhandlungen, sobald ein übertrieben korinthenkackerischer Probefahrtvertrag ins Gespräch käme, sofort am Ende. Den einzigen Probefahrtvertrag, den ich mir gefallen lasse, ist ein solcher, wie man ihn von seriösen Kfz-Betrieben kennt. Diese Verträge beschränken sich auf das Wesentliche, ohne dem Kaufinteressenten das Gefühl zu geben, Verhandlungspartner 2. Klasse zu sein und außer Pflichten keine Rechte zu haben. CU! Martin
  16. Hallo! Nun ja, ich gebe zu, das ist ärgerlich. Aber Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten eben auch nach Einbruch der Dunkelheit bzw. kurz vor Sonnenaufgang. Auf der anderen Seite muss aber auch mal löblich erwähnt werden, dass es viele Kommunen gibt, die innerörtliches Tempo 30 (vor Schulen oder Kindergärten) tageszeitlich beschränken, z.B. von 6-20 Uhr bzw. es an Wochenenden ganz aufheben. Wir sollten uns immer vor Augen führen, dass Tempobeschränkungen in den wenigsten Fällen aus reiner Schikanei vorgenommen werden, sondern im wesentlichen deswegen, weil es zuvor an dieser Stelle zu viele Idioten gegeben hat, die aufgrund von Unachtsamkeit oder aufgrund mangelnder Fahrzeugbeherrschung entweder schwere Unfälle verursacht haben oder (v.a. die Motorrad fahrende Zunft betreffend) der Meinung sind, mit möglichst hoher Lautstärke auf sich aufmerksam machen zu müssen. CU! Martin
  17. Hallo! Naja, das würde ich eher anders sehen. Insbesondere bei Autobahnbaustellen. Es kommt halt sehr auf die Begleitumstände an. Bei mehreren km langen, auf 100 km/h "heruntergebremsten" Autobahnpassagen stehen die Blitzer eben auch nicht schon nach dem 2. oder 3. Schild, sondern erst sehr viel später. Man könnte dann auch sagen, dass, je später in dieser Zone geblitzt wird (je öfter das Tempolimitschild also wiederholt wird) und je höher die Geschwindigkeitsüberscheitung ist, umso eher von Vorsatz auszugehen ist. Bei Autobahnbaustellen ist es ebenfalls so, dass (in Deutschland) auch nicht sofort nach dem ersten Geschwindigkeitsbegrenzungsschild geblitzt wird, sondern frühestens nach dessen Wiederholung. An Baustellen finden wir i.d.R. eine Beschilderung, die in etwa so aussieht: 100 - 80 - 80. Wenn wir dann noch wissen, dass eine Baustelle schon 2 km vorher per dreieckigem Gefahrzeichen angekündigt wird, dieses Gefahrzeichen ein weiteres Mal 800 m vor der Baustelle widerholt wird, bevor kurz danach die Tempolimitschilder aufgestellt sind, dann wird ein Richter hier nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgehen wollen. Schließlich befindet sich der Blitzer an Autobahnbaustellen üblicherweise erst hinter dem 5. (!) Hinweisschild. Das alles zu übersehen, ist gleichbedeutend mit dem Umstand, unter Drogen oder Alkohol zu stehen - es sei denn, man hat schon mit einer "Scheiß-egal-interessiert-mich-nicht"-Einstellung seine charakterliche Unfähigkeit zum Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr unter Beweis gestellt. Ich habe es kürzlich mal ausprobiert (Firmen-E-Klasse): wenn man bei relativ leerer Autobahn und Tempo 240 beim ersten Baustellenschild 2 km vor der Baustelle nur vom Gas geht, muss man nicht einmal bremsen, wenn man an der Baustelle selbst mit 80 durchfahren will. Wenn ich jedoch noch in Sichtweite des 800 m vor der Baustelle aufgestellten Schildes mit ca. 200 angerauscht komme (weil ich das erste Schild übersehen haben könnte), dann müsste ich hingegen sehr stark bremsen, ohne aber Gefahr zu laufen, das in der Baustelle gebotene Tempo von 80 zu überschreiten. CU! Martin
  18. Hallo! Ich nicht, denn beide Fahrzeuge werden völlig unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Dann ist es auch egal, ob beide Fz. in etwa dasselbe kosten werden. Dass dieses Geschäftsmodell funktionieren wird, zeigt uns schon VW mit dem Golf Plus und dem Touran. Für viele Golf-Kunden war und ist z.B. der Touran eine Nummer zu groß und zu schwer, und VW tat gut daran, den Golf Plus nachzuschieben - der heute nachweislich eben nicht (bzw. nur sehr geringfügig) im Touran- oder Golf-Lager kannibalisiert hat. Mit dem neuen A2 wird Audi sicher locker im Becken der jetzigen Mercedes-A-Klasse-Fahrer fischen können, wenn die neue (sandwichbodenlose) A-Klasse auch nurmehr ein Abklatsch des 1er-BMW sein wird. Audi wird sich die Hände reiben dürfen, wenn im "Mini-Van"-Hochpreissegement ein Wettbewerber wegfällt und hätte dabei gleichzeitig noch ein heißes Eisen (den A3) im Feuer, wenn es darum geht, jetzige 1er-BMW- und zukünftige A-Klasse-Kunden abzuwerben. Ich erwarte, dass ein neuer A2 eher bei einer (sorry) "älteren" Generation positioniert werden wird und ein etwa gleich teurer A3 die jüngeren Kunden ansprechen soll. Gerade ältere Menschen bevorzugen den höheren Einstieg und die höhere Sitzposition eines A2 oder Golf Plus. Ich gewinne ferner den Eindruck, dass Audi nach Jahren der Fokussierung auf diese unmöglichen SUV's und Supersportwagen vom Schlage eines Q7 und R8, die die Welt (bezogen auf die im Vergleich zu alltagstauglichen Autos produzierten Stückzahlen), nicht braucht, endlich mal wieder die richtigen modellpolitischen Entscheidungen trifft. Vielleicht hängt das ja auch alles nur damit zusammen, dass man als Konzern mit der Marke Porsche genau jene finanzstarke Sportwagen- und SUV-Klientel excellent und imageträchtiger bedienen kann, als man es mit den Marken Audi und VW jemals könnte. CU! Martin
  19. Wer bremst, ist feige! Oder verliert! :janeistklar:Ob der FSI-Fahrer bei der heutigen Verkehrsdichte auf deutschen Autobahnen, die zu nahezu 80% mit Tempolimits belegt sind, flotter unterwegs ist als der Normalo-A2-Fahrer, möchte ich bezweifeln. Dann isses ja auch gut - und es erspart mir trotzdem den Weg zu a.t.u. (alles teurer Unsinn) CU! Martin
  20. Daran würde ich persönlich nicht glauben. Wenn es um Punkte und Bußgeld (also nicht nur Verwarnungsgelder < EUR 40) geht, ist die "Notwendigkeit", den Fall aufzuklären, ungleich größer. Ich kann von einem Fall berichten, als ein Arbeitskollege mit einem Dienstfahrzeug über 21 km/h zu schnell war. Nachdem der Delinquent nicht zahlen wollte und m.W. zuvor auch die Aussage verweigert hat, stand plötzlich (und unangemeldet) ein Polizeibeamter in meiner Bürotür und fragte mich und meinen zufällig anwesenden Kollegen, ob die auf dem Foto abgelichtete Person bekannt sei. Bevor wir Angaben dazu gemacht haben, unsere Frage, was denn passieren würde, wenn wir zufällig nein oder eben gar nichts sagen würden. Augenzwinkernde Antwort des Beamten: "Wir nehmen uns u.U. auch die Zeit für erkennungsdienstliche Ermittlungen und fangen ggf. jeden ab, der dieses Gebäude bzw. Ihre Büroräume betritt." Daraufhin habe ich nur kurz den Kollegen, der auf dem Foto tatsächlich eher schlecht als recht zu erkennen war, telefonisch ohne weitere Erklärung kurz in mein Büro gebeten - und der Fall war in wenigen Minuten erledigt. Fazit: auf eine Falschaussage würde ich mich nicht einlassen. Den Rest erledigen die Beamten, ggf. mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Man darf überdies den ermittelnden Behörden durchaus abnehmen, dass sie Erfahrungen damit haben, welche Fotos im Zweifel eher noch verwertbar sind und welche nicht. So lange also noch irgendwas irgendwie schemenhaft auf dem Foto zu erkennen ist (Person, Fahrzeugtyp, Kennzeichen...), stehen die Chancen, nahezu verlustfrei aus der Angelegenheit heruazukommen, schlecht. Der Ehrgeiz der Beamten verhält sich sicher auch analog zu der ihnen entgegentretenden Verweigerungshaltung. Wenn außerdem erst in einem Gerichtsverfahren geklärt wird, wer der Schuldige ist, wird die Angelegenheit deutlich teurer. Das kann inkl. Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten kosten schnell in den 4-stelligen Bereich gehen. EUR 80 und 3 popelige Punkte (nein, nicht überheblich gemeint) wären mir das Spiel nicht wert. Und wenn doch (weil ich zuvor z.B. schon einige mehr gesammelt habe), müsste ich mir eher die Frage nach meiner Einstellung zu den geltenden Verkehrsregeln stellen. CU! Martin
  21. Hallo! Was macht Ihr immer mit Euren Felgen, dass Ihr zu den (m.E. überteuerten) Spezialreinigern aus dem Zubehörhandel greifen müsst? So lange man nicht gerade Felgen im "Zahnbürstenspeichendesign" hat, geht doch alles locker in der Waschstraße runter. Ich habe außerdem beim Radwechsel (Winter- / Sommerräder) vor dem Einlagern der Räder die Felgen innen immer noch mit Bürste und Spülmittel-Wasser-Gemisch problemlos sauber bekommen. Und diese Reinigung fällt ja auch nur 1x im Jahr an. CU! Martin
  22. Hallo! Das Bild vom ausgefransten Zahnriemen sieht schon krass aus. Ich hatte vor ca. 2 Wochen ebnenfalls mal einen Blick auf den Riemen geworfen, nachdem ich die schwarze Abdeckung (Motor, Beifahrerseite) ausgeklipst hatte. Das Ding sieht nach 107 Tkm und 7 Jahren m.E. aus wie neu - ok, habe bisher noch kein Auge auf die Zahnseite des Riemens geworfen. Wenn bei einer Inspektion die Prüfung des Riemens ein Wartungspunkt ist, dann bleibt zu hoffen, dass man in der Werkstatthektik mehr als nur einen flüchtigen Blick drauf wirft - zumal die Werkstatt an einem gerissenen Riemen ja mehr verdient als an einer Inspektion (und natürlich auch mehr als nur an einem prophylaktischen Tausch). Wo sind denn hier die Volljuristen, die mir eindeutig (nicht mutmaßend) sagen können, ob ich ggf. - nach einer Inspektion und kurz danach gerissenem Zahnriemen - Regressansprüche ggü. der Werkstatt habe? CU! Martin
  23. Wenn sich die Warnleuchte meldet, ist der Ölpegel (wenigstens bei meinem BBY) schon unter MIN und der Peilstab unten gerade noch benetzt. Fülle ich ca. 0,5 l nach, überschreite ich regelmäßig knapp die MIN-Marke. 1 l Öl nach dem Aufleuchten der Warnleuchte nachgefüllt, überschreitet also nicht die MAX-Markerung. Das erkenne ich im übrigen auch daran, dass ich bei einem nachgefüllten Liter doppelt so lange fahren kann als nur mit 0,5 l Nachfüllmenge. Woraus ich schließe, dass der Motor in meinem Fall kein überschüssiges Öl durch die Kurbelgehäuseentlüftung drückt (was den Ölverbrauch dann bei einem nachgefüllten Liter nach oben treiben müsste). Meine Empfehlung ist, nach Aufleuchten der Warnleuchte vor dem Nachfüllen IMMER (!) erst den Ölpegel am Peilstab abzulesen. Soll ja schonmal Fehlalarme geben, und wenn man Pech hat, ist mit einem nachgefüllten Liter dann zu viel Öl drin. CU! Martin
  24. Ja, ich war schneller! Nee, ich dachte, Ihr wolltet am AK-DA auf die A5. Ich habe ja die A67 Richtung WI / K genommen. Okok, ist ja nicht so tragisch. Dann habe ich wenigstens einen Grund, beim nächsten Treffen wieder aufzukreuzen. Ihr könnt mir ja ein Schild in die Post tun - so quasi als Willkommensgeschenk für meine Mitgliedschaft (dessen Antrag hier noch bei mir ausgefüllt und kuvertiert, aber unfrankiert auf dem Schreibtisch liegt). Bzgl. Abendverpflegung: ich fand sie ingesamt i.O. Eine Vorsuppe und Nachspeise hätten gefehlt. Oder sind die auch ausgegangen, bevor ich Gelegenheit dazu hatte? Es ist natürlich immer schade, wenn irgendwas vorher ausgeht. Wenn es so gewesen sein sollte, dass irgendwer z.B. überhaupt kein Schnitzel bekommen hat, wäre der Kritikpunkt berechtigt. Auf der anderen Seite darf man natürlich auch keinen Maßstab eines 5-Sterne-Hotels anlegen (Restaurantservice und Speisenverfügbarkeit rund um die Uhr). Es sei denn, man wäre bereit, entsprechende Preise dafür zu bezahlen. CU! Martin
  25. Hallo Leute! Bin auch wieder wohlbehalten (Sonntag Nacht gg. 0200 Uhr) zu Hause angekommen - bis zum Darmstädter Kreuz sogar noch im Mini-Konvoi (mit einem roten A2, Kennzeichen MTK-hastenichgesehn). War ein gelungenes Treffen trotz meines staubedingten Verpassens der Orientierungsfahrt - Danke an die Organisatoren. Wenn ich mir die Fotos so ansehe, dann muss ich am Outfit meiner Aludose noch etwas arbeiten (Dachlackierung im OSS-Design - kann man das folieren???, Doppelflügel hinten auf der Heckklappe...). Wenn es in den Jahren zuvor nicht rgelmäßig Terminkollisionen mit einem anderen Forentreffen oder beruflichen Terminen gegeben hätte, wäre ich sicher schon früher mal vorbei gekommen. Seit Samstag weiß ich, was ich regelmäßig verpasst habe. Eigentlich hatte ich die Erwartungshaltung, dass man mir noch eben die Domlager und die Ölabstreifringe tauscht. Knapp daneben - und so muss ich mir das mit der mündlich vorschnell ausgesprochenen Clubmitgliedschaft wohl nochmal überlegen. CU! Martin PS: schade nur, dass für die (angemeldeten) Erstteilnehmer keine Badges (Namensschilder) zur Verfügung standen. Oder habe ich das nur verpasst?
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