Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Unfall - Gegner bestreitet alles...


Nachtaktiver

Empfohlene Beiträge

Ich kenn' diese Situation quasi andersum:

 

Ursache der Fahrerfluchanzeige war ein gutmeinder Zeuge, ein älterer Arzt, außerdem ein heimtückischer Fahrzeughalter.

 

Der Arzt saß in seinem geparkten Fahrzeug auf einem Parkplatz mit einem Parkunterdeck, hatte einen Knall gehört, stieg aus und sah ein paar Fahrzeuge weiter meine Frau, die zufällig gerade wegfuhr und an deren Nebenfahrzeug waren Kratzer.

 

Der Zeuge schrieb einen Zettel und heftete ihn an die Scheibe des scheinbar gerade beschädigten Fahrzeugs: "Wenn die Kratzer neu sind, dann war es dieses Fahrzeug mit dem Kennzeichen ... (meiner Frau), Telefonnummer des Arztes usw...

 

Unerwartet Anruf der Polizei an meine Frau: " Führen Sie mal ihr Fahrzeug vor."

 

Es wird wegen Fahrerflucht gegen Sie ermittelt. Meine Frau war ziemlich überrascht.

 

Am eigenen Fahrzeug war nichts zusehen, nicht ein Kratzer, was auch die Polizei so feststellte.

 

Das Aussageprotokoll des Arztes erging sich bei genauem Lesen in vielen Konjunktiven, wie schon der "Wenn-Zettel" am Auto, was der gegnerische Fahrzeughalter für sich nutzte und so tat als seien die Kratzer neu und gerade da passiert. (Diese Örtlichkeit läßt nach meiner Einschätzung viele weitere Knallquellen als Möglichkeit zu.)

 

Der Staatsanwalt wollte trotzdem 400 € für nichts.

 

Während der ganzen Ermittlungen gab es merkwürdigerweise noch nicht einmal Fotos von diesen Kratzern am anderen Auto.

 

Erst als die Anwältin meiner Frau ein Gutachten über die Kratzer forderte, wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

Leider ist das dann endgültig, sonst hätte man dem gegnerischen Fahrzeughalter vielleicht den Betrugsversuch nachweisen können.

Bearbeitet von Jim Lovell
#
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 212
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

Optimist :).

 

Nuja, wie gesagt, da hätte man viel Ärger sparen können, hätte man mich nicht verarschen wollen. Hatte es ja ursprünglich gut gemeint und nichtmal die Kratzer ersetzt haben wollen, sondern nur die Achsvermessung. Das hat man von seiner Güte.

 

Drum freu ich mir jetzt ein Loch ins Knie, dass es doch so dick kommt. Hätte ich nie gedacht. Bisschen Rechtsstaat ist wohl doch noch übrig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Arzt saß in seinem geparkten Fahrzeug auf einem Parkplatz mit einem Parkunterdeck, hatte einen Knall gehört, stieg aus und sah ein paar Fahrzeuge weiter meine Frau, die zufällig gerade wegfuhr und an deren Nebenfahrzeug waren Kratzer.

 

der fachmann nennt diese spezies "KNALLZEUGE" :cool:

 

sie sehen nichts, deuten aber spätere zustände falsch und bilden sich daraus ein szenario, wie es dazu gekommen sein müsste. ärgerlich für alle beteilgten (nebst richtern) ist, dass diese zeugen so souverän auftreten und tatsächliche dinge so glaubwürdig zusammenbauen, dass sie öfter zur verurteilung führen können.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

der fachmann nennt diese spezies "KNALLZEUGE" :cool:

 

sie sehen nichts, deuten aber spätere zustände falsch und bilden sich daraus ein szenario, wie es dazu gekommen sein müsste. ärgerlich für alle beteilgten (nebst richtern) ist, dass diese zeugen so souverän auftreten und tatsächliche dinge so glaubwürdig zusammenbauen, dass sie öfter zur verurteilung führen können.....

Kein Widerspruch. Dennoch: Zeugen, die so ehrlich und selbstkritisch sind und ihre Beobachtungen nicht als Fakt sondern von vorn herein als 'so stellt es sich mir dar, weil ...' beschreiben, ärgern weder Polizei noch Justiz (Richter eingeschlossen); wobei - bei korrekter vorheriger Ermittlung / Polizeiarbeit - letztere nicht viel mitbekommen. Im Gegenteil, auch diese Zeugen geben wertvolle Hinweise - die naturgemäß - nicht immer stimmen, weil die Annahmen evtl. nicht richtig sind. Die Beurteilung ist aber Aufgabe der Ermittlungsbehörden, weil nur sie die 'kompletten Umstände' kennen (sollten).
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte auch mal ne Verhandlung, war als Zeuge da wegen schwerer KV. War in Kempten, direkt nebenan liegt ne Kirche.

 

Zeuge 1: Ich glaub....

 

Richter: WENN SIE GLAUBEN WOLLEN, DANN GEHEN SIE NACH NEBENAN! WIR WOLLEN HIER WISSEN...

 

Zeuge 2: Chrchrchr...

 

Angeklagter: Häh?

 

Super, was man da erlebt. Sollte man viel öfter mal hingehen ;).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

KV

 

Kaltverpflegung?

Kassenärztliche Vereinigung?

 

Nachtaktiver fährt manchmal einen Krankenwagen... und da kommen Menschen rein, die gesundheitlich angeschlagen sind.

Wenn dieses Thema vor Gericht landet, dann handelt es sich wohl um KörperVerletzung... ;)

 

Gruß

Lutz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Und es geht weiter. Ladung zur Hauptverhandlung wegen Fahrerflucht kam, am 24. Januar ist es so weit. Prinzip Ärgermaximierung rockt, der pädagogische Effekt wird wohl nicht ausbleiben...

 

So, es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht.

 

Schlecht:

Ich wurde ausgeladen. Deute das so, dass sie den Einspruch gegen den Strafbafehl zurückgezogen hat und die Verhandlung somit platzt.

 

Gut:

Sie hat als Auflage erhalten, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Als entstandener Schaden sind hier 500€ angegeben, ich soll mich doch melden, ob die erste Rate von 300€ bis zum 31.1.2010 eingetrudelt ist. Ich blick es gerade nicht mehr. Ist das jetzt ne Wiedergutmachung für meine Rumärgerei, der eigentliche Schaden war ja höher? Den eigentlichen Schaden hat ja die Haftpflicht bereits ersetzt. Und wie soll sie mir das Geld überweisen, hat doch keine Bankverbindung von mir? Ich glaub, ich ruf da morgen mal an...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, jetzt hab ichs. Der Verfahren wird eingestellt, wenn sie verschiedene Auflagen erfüllt. Eine der Auflagen ist es, dass sie 500€ an mich abdrückt. Hat mit dem entstandenen Schaden nix zu tun.

 

Tja, vor 12 Monaten wäre ich noch mit 75€ zufrieden gewesen. Diese Inflation...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na, dann hat sich die Sache - trotz gewisser Aussichtslosigkeit - ja doch noch gelohnt. Und 500 € 'Schmerzensgeld' für entstandene gesundheitliche Schäden durch Aufregung usw. zzgl. eines gewissen Aufwands deinerseits sind ja nicht schlecht, oder? :)

Und die Chance zu einem 'gewissen Lernerfolg' hat die Gegenseite obendrein bekommen.

Bearbeitet von Joachim_A2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finds ziemlich gut geregelt, mir gings ja um den Lerneffekt. Ich denke, bei dieser Lösung bleibt bei ihr nichts "kleben", in der Versicherung wurde sie ja bereits hoch gestuft, dazu die Rennerei, die Ungewissheit, ihre Anwaltskosten und die 500€ noch obendrauf - das tut schon weh, Lerneffekt dürfte auf jeden Fall da sein.

 

Jetzt bin ich mal gespannt, ob da was kommt. Soll zum 14.1. dem Gericht Bescheid geben, ob ich was erhalten habe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, jetzt hab ichs. Der Verfahren wird eingestellt, wenn sie verschiedene Auflagen erfüllt. Eine der Auflagen ist es, dass sie 500€ an mich abdrückt. Hat mit dem entstandenen Schaden nix zu tun.

 

Wow.

Dann ist es ein sog. Geldauflage nicht Geldstrafe. Ist wie Auflage zur Einstellung des Verfahrerens die Summe x zu zahlen.

Die Auflage kann (neuerdings) auch in die Staatskasse fließen oder eben gemeinnützige Organisationen. Dass der Gegner das bekommt habe ich gestern nicht gefunden aber macht Sinn.

Hast ja Glück gehabt.

Die Geldstrafe - Rechtsanwalt in Koblenz, Frankfurt, Bonn, Köln und Saarbrücken: Rechtsanwälte caspers mock

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke, bei dieser Lösung bleibt bei ihr nichts "kleben", ...
Wenn ich das geschilderte Verhalten der Dame - inkl. falscher Adresse, Telefonnummer etc. - so betrachte, bist Du recht großzügig. Dass man über 5 Jahre vergisst, seinen Personalausweis ändern zu lassen, mag ja gerade noch sein, aber eine falsche Telefonnummer!? Kriminelle Energie scheint mir jedenfalls vorhanden; Lernerfolg hin oder her. Anderenfalls müsste man wegen Schusseligkeit die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr in Frage stellen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Ich häng mich hier mal an. Hatte gerade auch so ein Vergnügen. Mal sehen wie das abläuft.

 

Passiert auf der Mergentheimer Str. in Künzelsau ortsauswärts vor dem Kreisverkehr.

 

Situation: Vor mit Tanklaster, hinter mir Unfallverursacher.

 

Tanklaster will rechts am Kreisverkehr vorbei, ich und Unfallverursacher wollen in den Kreisverkehr.

 

Ich will mich links einordnen, Unfallverursacher denkt sich wohl ich fahr dem Tanklastzug hinterher und setzt zum überholen an (wollte sicher mich und den Tanklaster überholen indem er durch den KV fährt). Da ich auch links in den KV wollte fährt der Unfallverursacher schon auf der Gegenfahrbahn die ausm KV raus kommt (zum Glück kein Gegenverkehr). Natürlich sind dort durchgezogene Markierungen auf der Fahrbahn. Ich bremse scharf, Unfallverursacher ebenfalls, wir kommen noch vor dem Kreisverkehr Rad an Rad, also nebeneinander zum stehen. Dabei berührt er mit seiner Beifahrerseite meine Fahrerseite. Dass sich die Autos berührt haben, hab ich gehört. Also zusammen auf dem McD-Parkplatz, Daten ausgetauscht, geguckt ob Spuren am Auto sind. In der Dunkelheit kaum was gesehen - morgen mal gucken, ggf. ein paar Kratzer im Lack.

 

War ein Firmenfahrzeug.

Bearbeitet von A2-D2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß zwar noch nicht, wie der 'Unfallverursacher' - wenn Du Dich links einordnen wolltest - auf die Idee kommen konnte, Du würdest hinter dem Tanklaster herfahren (wenn der doch rechts am Kreisverkehr vorbei wollte), aber gut.

 

Die Situation / Schuldfrage sollte relativ eindeutig sein "fährt der Unfallverursacher schon auf der Gegenfahrbahn die ausm KV raus kommt", einzig die Frage des Beweisens (ohne Zeugen) könnte schwierig werden.

 

Trotzdem viel Erfolg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab heute nachgeschaut. Ich hab ein paar Kratzer im Kotflügel drin. Sind nur im Klarlack und lässt sich raus polieren. Morgen kommt er mit dem Fahrzeug vorbei und wir schauen mal, ob das tatsächlich davon kommen kann. Wenn ja -> Schaden bei der Versicherung melden und regulieren lassen, wenn nicht auch nicht weiter tragisch, da nichts wirklich schlimmes passiert - n Geschmäckle bleibt natürlich trotzdem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er war mit dem Wagen gestern da und wir habens mal nebeneinander gestellt. Keine Kratzer zu finden, die von seinem Auto hätten kommen können. Die, die drin sind lassen sich raus polieren und stammen wohl von was anderem.

 

Wegen nix mach ich dann auch kein Aufriss. Glück gehabt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Wow.

Dann ist es ein sog. Geldauflage nicht Geldstrafe. Ist wie Auflage zur Einstellung des Verfahrerens die Summe x zu zahlen.

Die Auflage kann (neuerdings) auch in die Staatskasse fließen oder eben gemeinnützige Organisationen. Dass der Gegner das bekommt habe ich gestern nicht gefunden aber macht Sinn.

Hast ja Glück gehabt.

Die Geldstrafe - Rechtsanwalt in Koblenz, Frankfurt, Bonn, Köln und Saarbrücken: Rechtsanwälte caspers mock

 

Das wird hier schlicht eine Form des Täter-Opfer-Ausgleichs gewesen sein - finde ich sehr gerecht, haben Gericht und Staatsanwaltschaft sinnvoll mit aufgenommen, als Auflage, um in Konsequenz zu einer Einstellung zu gelangen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

The next episode:

 

Heute bin ich beim Lokal zur güldenen Möwe eingekehrt, hab draußen im freien was gegessen und mein Auto im Blickfeld gehabt. Kommt jemand und quetscht sich in die Parklücke neben mir - hab diesmal wohl zu viel Platz gelassen , so dass grad noch so ein Auto hin gepasst hat. Wurde natürlich prompt bestraft. Instinktiv hab ich mir das Nummernschild gemerkt, als die Verursacherin davon gefahren ist. Denn beim einsteigen und beim aussteigen kam mir das ziemlich knapp vor...

 

Die Nebenmirparkerin hat mir schöne Kratzer in die Beifahrertür rein gemacht. Also Polizei angerufen, Daten durchgegen. Polizei war 10-15 Min später da, hat den Schaden begutachtet und meine Daten aufgenommen. Zwischenzeitlich haben sie auch die Verursacherin erreicht und zurück zum Mc beordert, die dann auch 20-25 Min. später da war. Diesmal nicht nur mit Tochter, sondern auch mit Ehemann. Die Polizei hat dann mit ihr den Schaden am Auto begutachtet und erst mal interviewed, ob sie sich dran erinnern kann und sich einer Schuld bewusst ist. Natürlich hat sie nix mit bekommen.

 

Der Polizist ist dann mit dem Metermaß zu ihrem Auto und hat die Tür untersucht. Anschließend hat er seine Kollegin das Metermaß in die Hand gedrückt und sie gebeten, mein Auto zu vermessen. Sie nannte die Maße und der Polizist bestätigte auch gleich, dass es von diesem Auto ist. Zum Glück war sogar Lackabrieb an der Türkante des gegnerischen Fahrzeugs in eben jener Höher zu sehen, in der ich Kratzer am Fahrzeug hatte.

 

Die Sache ist zumindest unparteiisch dokumentiert, Zeugen gibts auch. Also Fix die Daten ausgetauscht und nun mal sehen, wie das weiter geht. Bin zumindest froh, dass ich das gesehen habe...

 

In Zukunft such ich mir wieder Mutter und Kind Parkplätze, parke abseits oder blockiere wieder zwei Parkplätze für mich allein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Tja, Auto war beim Lacker, der hat für 59,50 inkl. Steuer bisschen klare Masse gefüllert, bisschen klar drüber lackiert und anschließend nochmal poliert. Das Ergebnis ist leider nicht perfekt, da die Kratzer einfach zu tief waren.

 

Die Unfallverursacherin hat mir jedoch nur 50EUR überwiesen (Nettobetrag) und hat auch keine Anstalten gemacht, mir noch 50EUR Aufwandsentschädigung für die Rennerei zu zahlen, die ich von ihr forderte.Am Telefon hat sich sich auch nicht wirklich einsichtig gezeigt und gemeint sie hätte sich erkundigt... mit den 50EUR soll es wohl in Ordnung sein.

 

Ich hab ihr dann gesagt dass ich nun nicht mehr nett und entgegenkommend bin, die faxen dick habe und nun:

- ihre Fahrerflucht nachträglich zur Anzeige bringen werde

- mir einen Anwalt nehmen werde der die ganze Sache für mich regelt

- mein Fahrzeug ordentlich lackieren lasse und der Schaden über die Versicherung abgewickelt wird

- sie die gezahlten 50EUR zurück bekommt

 

Irgendwie hat sie das nicht so wohlwollend aufgefasst, gemeint dass sie sich nicht bedrohen lässt und hat aufgelegt. Hä?

 

Schaun wir mal. In Zukunft lass ich sowas gleich über die Versicherung laufen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Besser is das. Hab mich auch schon mit so einer sturen Dame rumgeärgert, die mir winters hinten draufgerutscht ist, aber beim besten Willen nicht einsehen wollte, daß dabei durchaus auch Schäden (Schrammen) enstanden sind.

Da sie sich nicht bewegt hat, hab ich mich schließlich direkt an die Versicherung gewandt. Gutachter kam und hat die Schäden bestätigt. Einige Tage später war das Thema abgehakt. In Zukunft also gleich in die Vollen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schade eigentlich, oder?

Dafür gibt es doch Versicherungen, dass ich Schäden, die ich verursacht habe, darüber regeln lasse.

Wenn ich meine, ich könnte das ohne, muss ich aber auch dazu stehen und den Schaden in voller Höhe selbst regeln.

@ A2-D2: zumal du ja nun wirklich zuvorkommend und nachsichtig warst. Nun ja, wer den Wattebausch nicht will, kriegt eben die Klatsche mit der flachen Hand. Viel Erfolg!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... gemeint sie hätte sich erkundigt... mit den 50EUR soll es wohl in Ordnung sein.
Wo erkundigt und für wen soll es in Ordnung sein?

 

- mein Fahrzeug ordentlich lackieren lasse und der Schaden über die Versicherung abgewickelt wird

- sie die gezahlten 50EUR zurück bekommt

Da das ganze wohl ausreichend dokumentiert ist, wäre das jetzt der korrekte Weg: Ab zur gegnerischen Versicherung. Das macht zwar die Sache nicht einfacher, aber Kosten für Nutzungsausfall (1 Tag - ?) sind auf jeden Fall drin. Den Rest sollen Verursacher und dessen Versicherung untereinander klären.

 

Ganz wichtig: Geld zurück bevor die Meldung zur Versicherung geht. Dann kann dir wohl niemand ans Bein pi**eln!

Schaun wir mal. In Zukunft lass ich sowas gleich über die Versicherung laufen...

Tja, wenigstens hast du das Glück, den Verursacher zu kennen. Meiner hat seit ~ 2 Monden ein Andenken an der Besuch beim Gärtner: Irgendein Trottel hat seinen Einkaufswagen nicht beherrschen können und sich dann verdünnisiert. :(

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...
So, es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht.

 

Schlecht:

Ich wurde ausgeladen. Deute das so, dass sie den Einspruch gegen den Strafbafehl zurückgezogen hat und die Verhandlung somit platzt.

 

Gut:

Sie hat als Auflage erhalten, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Als entstandener Schaden sind hier 500€ angegeben, ich soll mich doch melden, ob die erste Rate von 300€ bis zum 31.1.2010 eingetrudelt ist. Ich blick es gerade nicht mehr. Ist das jetzt ne Wiedergutmachung für meine Rumärgerei, der eigentliche Schaden war ja höher? Den eigentlichen Schaden hat ja die Haftpflicht bereits ersetzt. Und wie soll sie mir das Geld überweisen, hat doch keine Bankverbindung von mir? Ich glaub, ich ruf da morgen mal an...

 

So, jetzt hab ichs. Der Verfahren wird eingestellt, wenn sie verschiedene Auflagen erfüllt. Eine der Auflagen ist es, dass sie 500€ an mich abdrückt. Hat mit dem entstandenen Schaden nix zu tun.

 

So, heute schlug das Imperium zurück. Mit Datum 13.9.2011. Geschlagene 2 Jahre später...

 

Die Versicherung der Dame hat mich angeschrieben, sie würden gerne die 500€ haben, die die Dame als Auflage an mich abgedrückt hat, da sie den Schaden ja zu diesem Zeitpunkt schon reguliert hatten und hier somit ein Fall von "unerlaubter Bereicherung" vorliege. Daher waren sie so nett und haben meinen Zahlungseingang bis zum 15.10.2011 vorgemerkt.

 

Ich glaub, ich rufe nächste Woche mal wieder beim Gericht an. Hatte die Dame dort am Telefon ja damals schon drauf aufmerksam gemacht, dass mein Schaden durch die Versicherung bereits begleichen wurde. Bis jetzt halte ich das Ganze ja für nen "netten Versuch", dem allerdings ein wenig die Rechtsgrundlage fehlt.

 

Seht ihr das anders?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht fehlen bei der Versicherung noch 0,02% Dividende zum Quartalsende und jetzt werden die Schubladen ausgekratzt...

 

Hast du das Urteil nicht mehr im Wortlaut vorliegen?

 

Genau deswegen hat mir mein Papa früh beigebracht, dass man allen Papierkram ordentlich abheftet und entweder 10 Jahre oder bis zum nächsten Wohnungsbrand aufhebt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seht ihr das anders?

 

Sehe ich auch so.

 

Das Verfahren war ja nicht zur Begleichung des Schadens sondern eine erzieherische Massnahme an der Verursacherin (wenn ich mich recht erinnere).

 

Einfach als Antwort an die Versicherung senden, dass du niemals Geld zur Beseitigung des Schadens von der Verursacherin bekommen hast ... Punkt aus. Dann müssen die erst wieder reagieren ... hihi.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

So, hab heute mal den Staatsanwalt erwischt, der sich das Ganze ausgedacht hat. Er verwendete wirklich die Worte "netter Versuch" und schilderte mir, dass ich das Geld als Schmerzensgeld ansehen solle und die Versicherung gerne an ihn verweisen dürfe, da diese darauf keinerlei Anspruch hätte und das sicher auch wisse.

 

Jetzt frag ich mich nur, ob ich dem Sachberarbeiter der Versicherung zurückschreib, garnicht zurückschreib, oder gleich an die Führungsebenee der Versicherung schreibe und mal nachfrage, was da vor sich geht. Fragen über Fragen...

 

Edit: Ich glaub ich schreib an die Bafin. Mal wieder Ärger maximieren ;).

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.