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Audi verweigert Mobilitätsgarantie wegen 50.000 Intervall


dussel

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Ich habe ein lückenloses Scheckheft mit Longlifeservice nach Anzeige des Bordcomputers.

 

Die Anzeige meldet sich alle 50.000 km.

 

Jetzt hatte ich eine Reifenpanne und wurde abgeschleppt von Audi.

 

Jetzt verweigert Audi die Kostenübernahme, da angeblich der Wagen alle 30.000 km zum Service muß und deswegen keine gültige Mobilitätsgarantie vorhanden ist.

 

Im Scheckheft steht nur nach flexibler Anzeige, wie kann ich den die 50.000 km beweisen?

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Habe gerade bei der Hotline angerufen.

 

Die nette Frau glaubt das nicht mit den 50.000 km. Originalzitat: "sowas haben wir nicht".

 

Nach Bestehen meinerseits leitet sie aber eine Anfrage an wen auch immer weiter innerhalb von Audi.

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Hi,

 

Auf der AUDI-Seite kann man sich Datenblätter zu "Vorgängermodellen" als pdf ansehen. Für MJ2000 stehen da 30 000km drin, für die neueren 50 000km.

 

Wobei ich mich nicht erinnern kann bei einem A2 TDI was von 30 000km gehört zu haben:confused:

 

Schönen Abend,

 

Sepp

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Jetzt verweigert Audi die Kostenübernahme, da angeblich der Wagen alle 30.000 km zum Service muß und deswegen keine gültige Mobilitätsgarantie vorhanden ist.

Hatte ich auch schon da der annehmende Meister beim :) noch nie was von einem 50Tkm-Intervall gehört hatte. Hat sich damals direkt durch einen Anruf bei Audi klären lassen, dazu sollte auch Dein :) in der Lage sein.

 

Aufpassen beim Service! Bei meinem letzten "offiziellen" Service beim :) wegen noch vorhandener Garantie hatten sie im KI das Intervall von 50 auf 30 geändert. Auf Nachfrage hieß es, daß dies wegen dem bald fälligen Zahnriemenwechsel bei 120Tkm so gemacht worden sei...naja...:rolleyes:

 

Cheers, Michael - der jetzt alle 25Tkm seinen Ölservice selbst macht

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Hat sich geklärt :-)

 

Audi AG hat die 50.000 km bestätigt, die Abschleppkosten werden von Audi übernommen.

 

Trotzdem denkwürdig. Der Freundliche selber hat der Audi AG den Vorgang weitergeleitet und Audi selber hat wegen der 30.000 km die Garantie abgelehnt. Das glaube ich auch, weil die Sachbearbeiterin, die diese Entscheidung getroffen hat, sich bei mir gemeldet hat.

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  • 6 Monate später...

Mobilitätsgarantie ist ein ganz heises Eisen. Hatte den Fall das die mobilitätsgarantie seit zwei Tagen abgelaufen ist, und ich soll die kompletten abschleppkosten bezahlen. In deinem Serviceheft stehen die Bedingungen dazu. Aussage in dem Heft vom letzten Intervall aus 12. Monate .

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...Ärgerlich, aber was will man da auch machen (außer rechtzeitig zum Service)...

 

Für 6-15€/Jahr nen Schutzbrief bei der Autoversicherung abschließen, den Service künftig selber machen, viel Geld sparen und sich nie wieder mit so nem Käse rumärgern?

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Ich hatte im August des letzten Jahres diesbezügliche Probleme mit einer hier im Forum bestens bekannten Werkstatt in Bad Tölz. Die zwei Jahre waren noch nicht um (es fehlten ca. drei Monate) aber ich war zum Zeitpunkt der Vorstellung in Bad Tölz bei ca. 33.000 km seit dem letzten Service.

 

Somit wurde mir als Voraussetzung für die Kulanzreparatur des Open Sky eine "LongLife Inspektion mit Mobilitätsgarantie" verkauft. Seit heute mittag weiß ich, dass das so nicht nötig gewesen wäre.

 

Aber der Reihe nach:

Nachdem ich aus Bad Tölz zurück war, hatte ich Kontakt zum Kundenservice der Firma Audi aufgenommen, weil ich es zur eigenen Sicherheit und für die Zukunft geklärt haben wollte. Das "Ergebnis" war, dass man mich an den belgischen Importeur von Audi verwiesen hatte. Der Hintergrund ist der, dass mein Auto 2004 ursprünglich nach Belgien exportiert wurde und dass es 2009 als Gebrauchtfahrzeug nach Deutschland re-importiert wurde. Damit gilt für mein Auto im Hinblick auf die Garantie belgisches Recht.

 

Nachdem ich beim belgischen Importeur in Brüssel trotz mehrerer Anfragen keinen Erfolg hatte - man hat sich leider noch nicht einmal bei mir gemeldet... - habe ich Anfang der Woche noch einmal beim Kundenservice von Audi in Deutschland nachgefasst und erneut um Klärung gebeten. Die Antwort kam nun heute.

 

Die sehr freundliche und sehr hilfsbereite Dame konnte rekonstruieren, dass meine Anfragen über Belgien bei Audi International gelandet waren und dort hängen geblieben sind. Offensichtlich gab es Unklarheiten bzw. Unsicherheiten, warum die Anfrage überhaupt nach Belgien gegangen ist und nicht von Deutschland aus beantwortet wurde. Aufgrund meiner erneuten Nachfrage wurde nun in dieser Woche sehr gründlich recherchiert und eine Lösung gesucht.

 

Mithin stellt es sich so dar, dass die Garantiebestimmungen im Hinblick auf die Mobilitätsgarantie europaweit einheitlich geregelt sind (das ist vielleicht von Bedeutung, wenn hier noch jemand einen re-importierten A 2 mit 90 PS Dieselmotor hat) und dass für mein Fahrzeug tatsächlich ein Longlife-Wartungsintervall von bis zu 50.000 km oder zwei Jahren - je nachdem, welches der Ereignisse zuerst eintritt - gilt. Hierbei ist auf die Service-Intervallanzeige zu achten!

 

Ich habe dieses nun heute auch schriftlich (per Mail) vom Kundenservice von Audi bekommen, nachdem ich darum gebeten habe, um für zukünftige Eventualitäten abgesichert zu sein.

 

Um diese Auskunft zu bekommen hat letztlich eine E-Mail mit der Angabe der Fahrgestellnummer meines A 2 ausgereicht.

 

Vielleicht sind diese Informationen ja auch für andere hier hilfreich und nützlich. Bei Rückfragen könnt Ihr mir ansonsten gern eine PN schicken.

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