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Änderungen, CoC / TÜV etc... was ist erlaubt?


bret

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Einfache frage gestellt: hier oben habe ich ein Spoilerlosen A2 gesehen. Auf der Strasse.

 

Liess mich dann die Frage stellen: wie weit gehen die Papiere? Wo sagt es genau dass der Spoiler wichtig ist? Wie sieht es mit anderen Einrichtungen aus (z.B Sitzen, Armaturenbrett) - wie weit darf mann ändern?

 

Gibt es irgendwo wo es aufgeschrieben ist?

 

Klar ist z.B Teile mit E-nummerierung dürfen nicht angetastet werden (z.B Sitzgurte). Aber die Sitze selber, woher ist der "den darfst du nicht berühren"?

 

- Bret

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Das Fahrzeug hat eine Typzulassung. Die Typzulassung beschreibt die Eigenschaften des Fahrzeugs, mit denen es die Prüfungen zur Zulassung bestanden hat.

 

Die kompletten Unterlagen bzw. den kompletten Prüfbericht bzw. Prüfberichte, die bestätigen, welche Eigenschaften des Fahrzeugs das sind und wie die Prüfungen verlaufen sind, hat einzig und allein der Hersteller und das KBA, denn dort muss man nachweisen, dass das Fahrzeug den Regeln entspricht und diese Behörde erteilt dann auch die Zulassung des Fahrzeugs.

 

Früher war die Zulassung national geregelt und in der StVo verankert (gilt nur für Deutschland) und für jedes weitere Land mussten entsprechende Zulassungsverfahren durchlaufen werden. Heute ist die Zulassung zumindest für Europa einheitlich geregelt und das KBA kann die europäische Typgenehmigung erteilen.

 

Wenn du das Spiel spielen willst, musst du die Regeln kennen. Das führt unweigerlich zum Studium der StVo (für Deutschland, in der dann auf weitere Regeln verwiesen wird), der nationalen Regeln aus entsprechenden europäischen Ländern und eben auch der europäischen Richtlinie (z.B. 2007/46/EG).

 

Kurz gesagt, ohne genau zu wissen wie es geregelt ist, würde ich aber einfach mal sagen: Der Spoiler ist relevant und ein Entfernen müsste zumindest in Deutschland per Einzelabnahme eingetragen werden, sonst fährt man ohne Betriebserlaubnis.

 

 

 

Ansonsten: Ich war auch schon oft ohne Sitze beim TÜV zur HU (sogar zum Fahrwerk eintragen). Hat keinen interessiert. Ist heute evtl. strenger oder hängt von den Korinthen des Prüfers ab.

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Was heisst denn hier ohne Sitze?

Wenn die herausnehmbaren hinteren fehlen? Das interessiert den TüV Mann natürlich nicht.

Oder wenn vorne einer fehlt? Da sagt der Tüver bestimmt was, denn die sind ja nun nicht so ohne weiteres herausnehmbar.

Bei unseren 1.2ern ist es ja noch nicht einmal erlaubt die hinteren Sitze auszubauen, die wurden nämlich ab Werk mit einer Sperre ausgeliefert, das man die Sitze nicht entfernen konnte. Wusst ich damals aber nicht und hab mich gewundert was das für komische rote Klemmen sind, die die Sitze fixieren. Zange geholt und Zack Zack waren die herausnehmbar. Das wissen aber nur die wenigsten, weil das wohl jeder so gemacht hat und die Zweitbesitzer die roten Sperren nie gesehen haben.

Doch es ist so, im 1.2er dürfen die hinteren Sitze aus Gewichtsgründen eigentlich nicht entfernt werden.

Gruss

Ingo

Bearbeitet von Indy
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... Zulassung [...] in der StVo verankert (gilt nur für Deutschland)
StVO oder StVZO? :kratz:
Kurz gesagt, ohne genau zu wissen wie es geregelt ist, würde ich aber einfach mal sagen: Der Spoiler ist relevant und ein Entfernen müsste zumindest in Deutschland per Einzelabnahme eingetragen werden, ...
Denke ich auch. Der A2 ist hinten extrem leicht (siehe Tilgermasse in den TDI). Andere Fahrzeuge ähnlicher Form (Toyota Prius, Honda Civic 8/9, ...) haben auch einen Heckspoiler. Gesetze der Aerodynamik wird der A2 nicht neu definieren. ;)

 

Ansonsten: Ich war auch schon oft ohne Sitze beim TÜV zur HU (sogar zum Fahrwerk eintragen). Hat keinen interessiert. Ist heute evtl. strenger oder hängt von den Korinthen des Prüfers ab.
Die Sitze (z.B. die angesprochene Funktion des Gurtschlosses) dürften auf die Funktion des Fahrwerks weniger Einfluss haben.

Bei einer HU, die sich auch über die Funktion der passiven Sicherheitseinrichtungen erstreckt, sollten die natürlich dabei sein. Da allerdings mein Ex-Schwiegervater seinen Toyota mit beschädigten Gurt hl durch zwei HUs bekommen hat, ist die Bewertung von Gurt & Co. offenbar sehr "individuell". :crazy:

 

Was heisst denn hier ohne Sitze?

Wenn die herausnehmbaren hinteren fehlen? Das interessiert den TüV Mann natürlich nicht.

Wie bewertet er dann die Funktion der hinteren Gurtschlösser?
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Das mit den fe lenden Sitzen kann ich auch nicht verstehen. Wie machen die das bei den typischen Minivans? Alle, die ich kenne, sind auf sieben Sitze zugelassen, aber der Großteil wird nur mit fünf Sitzen ausgeliefert. Dann könnte der Prüfer ja gar nicht wissen, ob es noch einen Sitz (mit möglicherweise defektem Gurtsystem) gibt.

Ich war mit dem A2 einmal bewusst ohne Rücksitze bei der Überprüfung, weil damals eine Rücksitzverriegelung defekt war, und ich für die Reparatur davor keine Zeit hatte, aber das hat niemanden interessiert.

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