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fremde Kopfstützen verwenden... geht das?


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Nachdem ich sehr entäuscht bin von den hässlichen und nicht verstellbaren Kopfstützen im A2, wollte ich mal nachfragen ob man einfach andere von Audi/VW/Skoda/Sest nehmen kann? Sie sollten den der Schwarzen Sinus Stoff Ausstattung ähnlich sein. Hat dies jemand schon gemacht?

Für lange Strecken sind die A2 Kopfstützen Katastrophal und für mich unzumutbar. Nen Heckaufprall mit solchen Kopfstützen will ich mir erst garnicht ausmalen. Sogar bei meinem alten Polo 9n konnte man sie von der Neigung her verstellen... Warum das beim Audi A2 nicht so ist, bleibt mir ein sehr grosses Rätsel!?

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Ich habe diese "Lochbrettstützen" vor einige Jahre gegen die vom A6 getauscht.  Passt wunderbar. Neulich habe ich die Stoffsitze gegen Leder getauscht, ebenfalls mit A6 Kopfstützen.

Kopfstützen aus andere Audimodelle sollten aber auch passen, allerdings nur die vorderen.

 

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vor 9 Minuten schrieb Grauzone:

@ andere Kopfstützen: Bilder wären schön 9_9

 

na ja, ob Zugelasen oder nicht wären, bei der HU wird keiner merken, und schlechter werden original Kopfstützen von anderen Audimodellen nicht sein?

Das hab ich nie behauptet, es muss nur jedem bewusst sein was im schlimmsten fall sein kann wenn es jemand rausbekommt. Ohne Betriebserlaubnis fahren ist immer so eine sache

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vor 12 Minuten schrieb Grauzone:

wir reden hier von Kopfstützen. Wenn ich so ein Bedenkenträger wäre, würde ich die Kopfstützen halt eintragen, sorry.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, geht's wohl um darum, ob überhaupt was passt.

Genau! Es geht nur drum was passt!

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  • 2 Wochen später...

Es gibt zweierlei zu beachten- 1.) das die Kopfstütze selber eine ABE hat, was bei anderen Audi Stützen kein Thema ist. 2.) Das Eintragen selber sollte man UNBEDINGT machen, wenn man nämlich einen Unfall hat (z.B. unverschuldeten Auffahrunfall, der ja fast immer Schleudertrauma nach sich zieht), dann kriegt man keinen Pfennig von der Versicherung- und der Gutachter des Gegners schaut IMMER auf die Kopfstützen.

 

Die Kosten sind bei "offiziellen" Audi Kopfstützen lediglich ca. 45 €.

Aber besser vorher beimörtlichen schlau machen oder gleich von der Audi Werkstatt machen lassen. Kostet dann vielleicht 100€ mehr, aber klappt dafür immer und spart die Lauferei.

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vor 6 Stunden schrieb ManfredM:

Es gibt zweierlei zu beachten- 1.) das die Kopfstütze selber eine ABE hat, was bei anderen Audi Stützen kein Thema ist. 2.) Das Eintragen selber sollte man UNBEDINGT machen, wenn man nämlich einen Unfall hat (z.B. unverschuldeten Auffahrunfall, der ja fast immer Schleudertrauma nach sich zieht), dann kriegt man keinen Pfennig von der Versicherung- und der Gutachter des Gegners schaut IMMER auf die Kopfstützen.

 

Die Kosten sind bei "offiziellen" Audi Kopfstützen lediglich ca. 45 €.

Aber besser vorher beimörtlichen schlau machen oder gleich von der Audi Werkstatt machen lassen. Kostet dann vielleicht 100€ mehr, aber klappt dafür immer und spart die Lauferei.

Ich glaube ja nicht, dass ein Freundlicher einem andere Kopfstützen verbaut und ob der TÜV einem diese einträgt ist auch nicht gesagt.

Die Kopfstützen sind eben mit einem anderen Sitz zugelassen und getestet worden.

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Habe nun farblich exakt passende von nem 3er Golf drin. Und hier Interessiert es keinen was für Kopfstützen man hat, solange sie normal aussehen und ein Prüfzeichen besitzen ;-)

Und um vom Gesetz her ran genommen zu werden, muss man schon ein Menschenleben auf dem Gewissen haben. Und das auch nur wenn dein Beifahrer z.B nen Genickbruch erlitten hat oder ein sonstiger Unfall wo der Sitz angeschaut wird.

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vor 16 Stunden schrieb ManfredM:

 kriegt man keinen Pfennig von der Versicherung- und der Gutachter des Gegners schaut IMMER auf die Kopfstützen.

 

  VVG, § 28 Abs. 3 Satz 1. Leistungsfreiheit des Versicherers setzt zwingend Kausalität zwischen Schadeneintritt bzw. -höhe und Gefahrerhöhung voraus.

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Am 3/16/2017 um 19:51 schrieb Jeremy Leonidas:

Habe nun farblich exakt passende von nem 3er Golf drin. Und hier Interessiert es keinen was für Kopfstützen man hat, solange sie normal aussehen und ein Prüfzeichen besitzen ;-)

Und um vom Gesetz her ran genommen zu werden, muss man schon ein Menschenleben auf dem Gewissen haben. Und das auch nur wenn dein Beifahrer z.B nen Genickbruch erlitten hat oder ein sonstiger Unfall wo der Sitz angeschaut wird.

Dann wünsche ich dir Glück (sowieso), das dir nie was passiert. Geht nicht ums Gesetz (also Strafrecht) sondern darum, das die Versicherung nix mehr latzt. Und die sind sehr findig im Zahlungs verweigern.

Und die googeln auch und spätestens jetzt stoßen die auf den Fred hier.  ich seh das richtig vor meinem Auge -

"Memo an Gutachter: bei allen Unfällen mit Schleudertrauma Kopfstützen auf Original überprüfen"

Spass beiseite - die gucken bei Schleudertrauma auf Kopfstützen- selber erlebt und gewundert, jetzt weiß ich warum.

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Das mit dem "Glauben" ist ja immer so eine Sache, aber ernsthaft jetzt- Fragen kostet nichts und man ist auf jeden Fall schlauer.

Ich selber habe bei meinem Autos so einiges hin und her gewechselt, ganze Sitze sogar. (aber bisher keine Kopfstützen) Sooo schlimm ist es mit dem Eintragen auch nicht.

 

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Die Kopfstützen des A2 sind tatsächlich eine design-technisch schicke Zumutung.

 

Die fehlende Vor-Rückwärtsverstellung ist nicht mal das größte Problem (näher am Kopf ist bei Unfall besser), sondern besonders kritisch ist in meinen Augen die fehlende Höhenverstellung: Der Kopf passt bei einem Unfall zwischen Kopfstütze und Dachhimmmel (insb. Vordersitze) und könnte im ungünstigsten Fall möglicherweise einen Genickbruch bedeuten.

 

Sogesehen verstehe ich den Wunsch nach einer 'besseren' Kopfstütze gut.

 

Von den Herstellern wird stets der Sitz samt Kopfstütze (als Komplettsystem!) bei aufwendigen Crashversuchen getestet. Daher sollte (unabhängig von den bereitsgenannten Versicherungstechnischen Gründen!) nur mit solidem Wissen ausgetauscht werden. Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Geometrie der Kopfstützen stets vergleichbar ist (selbst wenn gleicher Fahrzeughersteller), was eigentlich Vorraussetzung für Sicherheit bei einem Unfall wäre.

 

Daher würde ich auf alle Fälle getauschte Kopfstützen stets durch TÜV etc. abnehmen lassen, damit es im Falle eines Unfalls Invalidenrente etc. gibt! (Und die neuen Kopfstützen auch sicher sicher sind!)

 

Alles andere ist sonst ein Glücksspiel mit eurem Leben. Und dem finanziellem Spielraum euer Hinterbliebenen/Angehörigen.

 

 

Wünsche stets gute Fahrt :-)

Bearbeitet von MartinB82
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vor 22 Stunden schrieb Nagah:

Wie groß bist du denn dass dein Kopf zwischen Stütze und Dach durch kann, wenn du korrekt sitzt und angeschnallt bist?

Wenn das so zutreffen würde, hätte das katastrophale Crashtest-Ergebnisse zu Folge gehabt. 

 

Ich habe 1,8m. Das ist ohne Unfall okay. Problem ist, dass durch die großen Kräfte bei einem schweren Unfall auch mit Gurt nicht mehr zwingend sicher (in Position) sitzt.

Ich hatte beruflich mehrere Jahre u.a. mit den Jungs der Sitze, Kopfstützen, Gurte und Airbags eines renommierten Herstellers zu tun. Selbst bei Sitzen und Kopfstützen heutiger moderner Fahrzeuge reichen unter ungünstigen Bedingungen (und das sind im Zweifel alle Unfälle außerhalb des spezifischen, nomierten Testaufbaus) schon ab rund 25-30km/h reale Crashgeschwindigkeit für schwere Verletzungen aus. Und was in Realität tatsächlich passiern kann, versetzt auch so manchen gestandenen Entwicklungsingenieur bei Unfallanalysen ins staunen...

 

Die 15cm Raum zwischen Kopfstütze und Dachimmel sind ausreichend für schwere Überdehnungsverletzungen und meiner persönlichen Ansicht nach auch für mögliche Genickbrüche im ungünstigsten Fall. Ich persönlich bezweifele, dass die Kopfstützen im A2 aktuelle Crashnormen erfüllen würden.

 

Auch wenn ich die Kopfstützen im A2 für nicht die Besten halte, (die allgemin-gültigen Einstellempfehlungen* bekommt man nicht eingestellt) so weise ich hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass diese zumindest zu den Standards von vor 15 Jahren in Verbindung mit den Sitzen crash-geprüft wurden und von einem eigenmächtigen Austausch der Kopfstützen dringend abzuraten ist.

 

 

*Allgemeine Einstellempfehlungen für Kopfstützen lauten u.a.

 

- Oberkante Kopf = Oberkante Kopfstütze (haut bei mir schon nicht mehr hin in der Höhenanpassung)

- Die Kopfstütze soll möglichst dicht am Hinterkopf sein (1-2cm) da sonst die Beschleungigungs- (/Aufprallkräfte) lebensgefährlich hohe G-Werte erreichen können, z.B. bei Heckcrash.

 

Bearbeitet von MartinB82
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OK, Heckcrash kann natürlich übel sein. Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich mich mit den Standard Kopfstützen absolut sicher fühle, mit 1,78. Hatte leider schon nen recht heftigen Unfall mit ner Kugel, und keiner der Insassen hatte Probleme im Halsbereich.

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Ich habs auch getestet: 1,75m Größe und ein Passat fast ungebremst mit fast 50 km/h hinten drauf. Damit hat er mich auf den Vordermann geschoben, was also insgesamt zwei Einschläge meinerseits in den Sitz / Kopfstütze zufolge hatte.

 

Ich hatte nicht mal ein Schleudertrauma.

Das Zeug funktioniert wunderbar.

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Moin!

 

Ich habe einmal beim ADAC nachgefragt.

Deren juristische Einschätzung:

Zitat

Nach § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges nur bei solchen Änderungen, bei denen die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Das Bundesministerium für Verkehr hat in einem Beispiele-Katalog Hinweise dazu gegeben, wie Änderungen am Fahrzeug zu beurteilen sind. Dieser Katalog ist weder verbindlich noch abschließend, sondern dient allein der Auslegung der abstrakten Norm.

Sofern die Betriebserlaubnis erloschen ist, dürfen gem. § 19 Abs. 5 StVZO nur noch solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Diese wird auf Antrag durch die Zulassungsbehörde erteilt.

Voraussetzung ist hierfür, dass das Fahrzeug nach entsprechenden Änderungen wieder den Vorschriften der StVZO entspricht. Um dies feststellen zu können, bedarf es grundsätzlich eines Vollgutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Fahrzeug im übrigen nicht vorschriftgemäß ist, beschränkt sich die Begutachtung auf die Änderungen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben. Eine einmal erloschene Betriebserlaubnis lebt durch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht wieder auf.

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nicht, wenn für die Änderung durch Ein-, An-, Aus- oder Abbau von Teilen eine Genehmigung oder Erlaubnis gem. § 19 Abs. 3 StVZO vorliegt.

In dem o.g. Katalog sind die Kopfstützen nicht aufgelistet. Wir leiten jedoch die Mail gerne an die Kollegen der ADAC Fahrzeugtechnik weiter, um eine praktische Einschätzung vornehmen zu lassen. Die Techniker werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Der Techniker rief mich kurz danach an. Auch von seiner Seite aus erst einmal keine größeren Bedenken.
Jedoch sollte man sich entweder vom Hersteller oder vom Freundlichen eine Bestätigung besorgen, dass die gewünschten neuen Kopfstützen passen.

 

Somit habe ich direkt bei Audi angefragt:

Zitat

Sie bitten uns um Informationen, ob die Kopfstuetze des Audi A3 auch bei Ihrem Audi A2 verwendbar ist.

Aufgrund der Vielfalt innerhalb der Audi Modellpalette ist eine Aussage zu An- und Umbauten an einem Fahrzeug aus der Ferne oft
nicht moeglich. Am besten sprechen Sie hierzu einen unserer Audi Partner an. Er kann vor Ort pruefen, welche Loesungen fuer Ihr
Fahrzeug in Frage kommen.

 

Wären wir nun also beim Freundlichen angelangt, von dem man eine verlässliche Aussage erhalten könnte.

 

Aus zeitlichen Gründen habe ich das bisher noch nicht geschafft.
Sollte jemand von Euch in Kürze bei seinem Freundlichen vorbeischauen, könnte er ja ggf. einmal nachfragen, welche Kopfstützen der aktuellen Audi-Baureihen in unserer Alukugel verwendet werden könnten.

 

 

 

 

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vor 20 Minuten schrieb EnnoNuems:

Aus zeitlichen Gründen habe ich das bisher noch nicht geschafft.
Sollte jemand von Euch in Kürze bei seinem Freundlichen vorbeischauen, könnte er ja ggf. einmal nachfragen, welche Kopfstützen der aktuellen Audi-Baureihen in unserer Alukugel verwendet werden könnten.
 

 

Ich kann dir die Antwort vermutlich schon sagen: Dazu steht nichts im Computer, da müssen sie mal bei Audi direkt fragen.

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  • 6 Jahre später...

Hallo zusammen, ich bin stolzer Besitzer eines Audi A2 , wo ich auch mit zufrieden bin , nur die Kopfstützen sind nicht so komfortabel, jetzt die Frage passen auch Kopfstützen zb. vom Audi a4 oder habt ihr andere Vorschläge, danke wie immer für eure Mühe lg Frank

Bearbeitet von fossi1604
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