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Waschanlage Spoiler Crash


Pechvogel

Empfohlene Beiträge

Hallo A2 Freunde,

 

im Januar 2006 hatte meine Frau mit Ihren A2 1,4l, ehemals Werksdienstwagen, mit noch laufender 2 Jahresgarantie, die Begegnung der Dritten Art in einer Totaltankstelle mit Waschanalge des Types Otto Christn AG

C110. Im Winterbetrieb (im Fahrzeug) mußte Sie life erleben, wie Spoiler und Heckscheibe demoliert wurden.

Die Haftplicht der Waschanlage lehnte ab, Fahrzeug war angeblich nicht vor dem Waschgang in Ordnung. Das Ding ist vor Gericht noch nicht entschieden, aber wie es aussieh sind wir hier die Dummen zwischen Waschstraßenbetreiber und Audi als Hersteller.

Kann uns jemand über ähnliche Vorgänge berichten oder Hilfestellung bei der weiteren Vorgehenweise geben ?

 

Wäre furchtbar nett.

 

mfg

 

Der Pechvogel

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Ja wir haben einen kapitalen Schaden im Forum. Ich find ihn nur grade nicht den Thread.

Gefunden:

 

Hier: es war Spardose:

Handwäsche oder Waschanlage?

Man sollte NIE in Portalwaschanlagen fahren. Nur durch Waschstraßen mit weichen Lappen. Aber da kann gelegentlich auch der Heckspoiler etwas durch den Heißluftfön angehoben werden...

attachment.php?attachmentid=8647

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hmmm, beim abgegangen Spoiler wirds wahrscheinlich schwer sein rauszukriegen ob tatsächlich die Waschanlage schuld war oder ob der Spoiler (aus welchem Grund auch immer) von Haus aus nicht richtig fest dran war.

 

Wurde die Heckscheibe durch den abgegangen Spoiler demoliert oder lässt sich hier evtl. eindeutiger feststellen, dass die Waschanlage dran schuld war?

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Nimm mal oben den dritten Button von rechts und suche die Stichworte "Heckspoiler" und "Waschanlage".

 

Da gibt es ein paar interessente Treffer. Das Problem trat schon zwei oder drei Mal auf, und "Spardose" hat das wohl auch schon juristisch durch (ich habe auf die Schnelle nicht gefunden, wie es ausging). Evtl. schreibst du eine PM an "Spardose".

 

Ich bin jedenfalls der Meinung, du solltest das nicht widerstandslos aus der eigenen Tasche bezahlen. Entweder Audi oder der Waschanlagenbetreiber müssen dich warnen, dass es da Probleme gibt, finde ich. Evtl. ist das auch ein Fall für den AutoBild Kummerkasten (ehe du juristische Schritte unternimmst), oder?

 

Edit: Ups, die waren alle schneller. Naja...

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Original von cer

Das Problem trat schon zwei oder drei Mal auf, und "Spardose" hat das wohl auch schon juristisch durch (ich habe auf die Schnelle nicht gefunden, wie es ausging). Evtl. schreibst du eine PM an "Spardose".

Wenn einer die Info findet, wie es ausgegangen ist: her damit!

 

Original von cer

Ich bin jedenfalls der Meinung, du solltest das nicht widerstandslos aus der eigenen Tasche bezahlen. Entweder Audi oder der Waschanlagenbetreiber müssen dich warnen, dass es da Probleme gibt, finde ich.

Wenn ich mich richtig erinnere, muss der Waschanlagenbetreiber von sich aus "Problemfahrzeuge" zurückweisen, bzw. deutlich sichtbare Warnungen (Schilder) aufstellen. Tut er es nicht, muss er haften. Wenn er jetzt behauptet, dass das Auto vorher schon beschädigt war, muss er es beweisen. Wüsste nicht, warum hier ausgerechnet eine Beweislastumkehr zum Tragen kommen könnte, denn der Betreiber der Anlage hat ja grundsätzlich die Möglichkeit, die Fahrzeuge vor dem Einfahren in die Waschhalle auf "Ordnungsgemäßheit", Vorschäden oder Serienmäßigkeit zu überprüfen.

 

Sollte "zufällig" ein Mitarbeiter des Betreibers der Waschanlage vor der Anlage gestanden haben (weil er - ebenso zufällig ;) - die Fahrzeuge vorgereinigt hat) und den A2 nicht am Hineinfahren in die Anlage gehindert haben, sieht es erst recht ganz schlecht aus für den Betreiber.

 

Original von cer

Edit: Ups, die waren alle schneller. Naja...

Das "Problem" hatte ich auch! ;)

 

CU!

 

Martin

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Bisher sind solche Schäden nur durch die Benutzung von Portalwaschanlagen bekannt.

 

NIEMALS mit dem A2 in eine Portalwaschanlage waschen.

Es besteht dabei immer eine Gefahr das die Rotationsbürsten den Heckspoiler unterlaufen und dadurch den Wagen anheben.

Dadurch kann es dann zu Glasbruch kommen und der Spoiler wird komplett abgerissen.

 

Immer nur Handwäsche oder Waschstraßen (Wagen wird Durchgezogen) mit Lappen statt Bürsten.

 

Das schont auch den Lack.

 

Gruß

Otherland

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Original von heavy-metal
Original von cer

Das Problem trat schon zwei oder drei Mal auf, und "Spardose" hat das wohl auch schon juristisch durch (ich habe auf die Schnelle nicht gefunden, wie es ausging). Evtl. schreibst du eine PM an "Spardose".

Wenn einer die Info findet, wie es ausgegangen ist: her damit!

 

 

 

Bei Spardose hat seinerzeit die Audi AG den Schaden bezahlt! Die Begründung hatte er nicht genannt. Hat sich sehr kurz gehalten.

Vielleicht durfte er es nicht an die große Glocke hängen, oder so.

 

Bedenken muss man aber, dass Spardose den 1.2er mit dem großen Heckspoiler fuhr. Hier handelt es sich um den 1.4er mit dem "kurzen".

 

Wenn man da mit Sachverständigengutachten rangeht, müßte nicht das gleiche Ergebnis wie bei Spardose rauskommen.

 

 

 

Gruss

Frany

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  • 2 Jahre später...

Daher - Autowäsche nur von Hand. So schaut man sich schon zwangsläufig den Lack besser an und kann rechtzeitig ausbessern, Teerflecke lösen, Insektenleichen wirklich entfernen, Felgen in allen Ecken und Kanten säubern ...

 

In die Waschanlage kommt nur mein Dienstwagen und selbst dem gönne ich ab und an eine Handwäsche mit Politur/Wachsauftrag.

 

Kann man für solche Schäden eigentlich den Waschanlagenbetreiber haftbar machen ? - Die Waschbürste wird hier wohl einen großen Druck auf den Spoiler ausgeübt haben. Über Hebelwirkung werden dann die Schraubverbindungen strark belastet und die so eine Sekuritscheibe hat die saudumme Eigenschaft bereits bei der kleinsten Beschädigung (z.B. Glasausbruch an einer Schraubverbindung) ein wohl fast unlösbares Glaspuzzle zu bilden.

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hallo,

 

habe auch so ein erlebnis gehabt. stehe rauchend vor der portalwaschanlage und schaue so in der gegend umher. plötzlich sehe ich wie meine kugel hinten aus den dämpfern gehoben wird und wieder eintaucht. geschnappt am spoiler vom trockenbalken der waschanlage. ist aber nix passiert.:eek:

blöde kuck ich.....:(

grüße

andy

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Ich hab in den fast fünf Jahren, in denen ich die Kugel jetzt fahre, immer in einer Portalanlage gewaschen und bisher ist nix passiert. Für Handwäschen hätte ich auch nicht die Zeit und die Lust...

 

Da die o.g. Beiträge nun schon drei Jahre alt sind: Weis jemand, wie damals der Rechtsstreit ausgeht und ob dann im Fall der Fälle der Waschanlagenbetreiber haftet?

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Ist halt eine Grundeinstellung oder gar eine Trotzreaktion weil ich es vielleicht mit den Autos übertreibe. Ab 1.07. muss er zur Bundeswehr und dann ist das Coupé aus meinem Sichtfeld. Das ging erstaunlicherweise so fix, dass er an der ABI-Feier (4.07.) schon nicht mehr teilnehmen kann, weil er das erste Wochenende beim Bund verbringen "darf".

 

Doch zurück zum Thema.

 

Handelt es sich bei den Waschanlagen vielleicht um einen bestimmten Anlagentypen ? - Z. B. einem, der keine Lichtschranke oberhalb des Gebläsebalkens hat ?

 

Da sollte man sich eine Waschanlage, wo man mit dem A2 noch nie war, vielleicht vorher genauer anschauen.

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Gast Audi TDI

Alle Portalwaschanlagen sind potentiell gefährlich für den A2. Es ist Einstellungssache und daher kann kein bestimmter Hersteller oder Typ ausgeschlossen werden.

 

Mir sind verschiedene Waschanlagen bekannt bei denen A2s ausgeschlossen sind, ich denke mal ich weiss warum.

 

Gruß Audi TDI

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Warum soll eine Portalwaschanlage eigentlich potentiell gefährlicher sein als eine Waschstraße?

Gut, in einer Waschstraße bewegt sich der Wagen in Fahrtrichtung, aber die Wasch- und Trocknungselemente werden doch mitgeführt. Und die Erkennungssensoren sind doch da nicht anders.

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In einer Waschstraße fährt das Auto immer in eine Richtung und die Waschanlagenelemente sind fix. Wenn die Anlage also hinten wäscht und z.b. Die Bürste wieder hochfährt, ist der A2 wieder etwas weiter vorne.

 

Bei einer Portalwaschenalge steht der A2. Die Anlage kommt mit der Bürstenwalze von vorne über das Auto und bewegt sich hinten am A2 nach unten. Wenn nun die Anlage wieder nach oben und vorne will, wird der Spoiler übersehen und schon ist das Unheil da.

 

Kurz gesagt:

Waschstraßen haben nur eine Fahrtrichtung (Auto fährt immer nach vorne) und Portalanlagen 2 (Anlage fährt nach hinten und zurück).

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