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heavy-metal

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  1. Die Frage musst Du dem TE stellen! Er sprach von "riskant", und ich brauche keine neuen Seile!
  2. @Scarip: dann kaufe die Seile doch bei Audi (unter Vorlage der ZB1)! Auch wenn sie dort etwas teurer sind als im Aftermarket, weiß man dann wenigstens, dass sie zu 100% passen. Ich verlasse mich auch nur dann auf Forenangaben, wenn ich den Eindruck habe, dass diese entsprechend "abgesichert" sind.
  3. Es gibt m.W. keine "nicht-innenbelüfteten" Bremsscheiben für die VA des A2. Auch nicht für TSN 734 (= 1.4 Benziner). Evt verwechselst Du das mit der Lochung der Fläche, auf der die Beläge aufliegen (die beim A2 auch nur optisches Gimmick ist)? Sollten die aktuell verbauten Scheiben tatsächlich massive Scheiben sein, dann dürften diese für die Bremsanlage des A2 keine ABE / Zulassung haben. Den Originialteilen (OEM) von Audi absolut ebenbürtig sind Teile von ATE, die von div. Händlern im www feilgeboten werden.
  4. Der Index "F" anstelle "A" könnte evt auf einen anderen Hersteller des Radios deuten. Wenn das Gerät als 1DIN-Gerät mit 2 Drehreglern daherkommt, dann wird es in Deinem @Karlotta Auto physisch wie elektrisch passen. Sonst schick mir mal per PN den Link zum Verkäufer. Keine Panik: ich werde das Radio nicht vor Deiner Nase weg kaufen.
  5. Und bitte beachten: die weißen Glühlampen haben einen (mehr oder weniger geringfügig) anderen Bajonettsockel und passen daher nicht in Fassungen, die für eingefärbte Lampen vorgesehen sind. Und wenn falsche Glühlampen doch igendwie reingepfriemelt werden konnten, darf man getrost davon ausgehen, dass die Leuchteneinheit, in der die falsche Lampe drin ist, "spinnt".
  6. Diesen Grundsatz beherzige ich auch. Das "Problem" dabei ist, dass es andere Grobmotoriker Verkehrsteilnehmer gibt, die das ganz oder teilweise anders sehen. "Kostproben" (z.T. aus meiner Prä-A2-Zeit): Da fährt jemand beim Rangieren aus der Parklücke gg die Stoßstange meines Autos und dellte das Kennzeichen leicht ein. Auf meine Frage, was das soll, kam der Kommentar: " Was regen Sie sich denn auf. Ist doch nur das Nummernschild!" Auf die Idee, dass das Ding auf dem Prallkörper verschraubt ist, der bei entsprechender Kraft Schaden nehmen kann, kam die Hohlbirne nicht... Dito, diesmal vor ca. einem Jahr beim A2 (ich war nicht zugegen): die AHK (?) des "Gegners" hinterließ eine hässliche Delle im Kennzeichen, und es wurde kaum erkennbar eine Schraube des Kennzeichenhalters aus dem Prallkörper herausgerissen. Habe ich alles erst festgestelt, als ich das Kennzeichen demontiert und ausgebeult hatte. Jetzt habe ich eine neue Frontschürze - aber wg. des kürzlichen und hier berichteten Unfallschadens...
  7. Checke mal den Aufkleber im Serviceheft bzw. den unten im Kofferraum (sofern vorhanden): steht dort in der Code-Liste etwas von "7A", gefolgt von einem weiteren Buchstaben außer "A" (wahrscheinlich "D", "F", "H" oder "M"), dann hat das Auto eine Diebstahlwarnanlage mit Glasbruchsensor / Innenraumüberwachung. Bei meinem A2 - hat "nur" die Standard-Wegfahrsperrre (Ausstattungscode: "7AA") - blinkt die rote LED nach dem Verriegeln nur. Wenn sie wie in Deinem Fall 7x kurz blinken und dann für 30 sec dauerleuchten soll, könnte das für eine verbaute DWA sprechen. Also entweder mal die Betriebsanleitung studieren , oder, etwas umständlicher, den Fehlerspeicher auslesen...
  8. Die Schätzung von @morgoth ist schon sehr nahe dran. In meinen Unterlagen wurden ca. EUR 225 ausgewiesen. Macht inkl. MwSt knappe EUR 265. Es gibt da sicher noch lokale Unterschiede, denn die Werkstätten dürfen im gewissen Rahmen ja ihre Aufschläge noch individuell festlegen. Tja, meiner war bis zur Außerdienststellung auch nach 15 Jahren noch nicht verrostet. Leider aufgrund von außerplanmäßiger "Gewalteinwirkung" am Ende nur etwas krumm... Aber jetzt ist zum Glück ja alles wieder gerade! "Premium"-Zustand halt! Nicht so, wie die "Ranz-Kiste" weiter oben!
  9. Ich habe mir auch noch einmal die Anzeige angesehen. Zunächst steht da ja nichts von "Unfallfreiheit". So weit, so schlecht, denn der reparierte Frontschaden geht weit über das hinaus, was man "Bagatelle" nennt - und hätte somit vom Verkäufer vor Ort ohne weitere Nachfrage deklariert werden müssen. Das ändert freilich nichts am "Premium"-Anspruch, so lange der Unfallschaden fachgerecht repariert wurde. Ungleichmäßige Fugen / Karosseriespalte können natürlich auch entstehen, wenn bei der Montage des Teils ein wenig unsauber gearbeitet wurde. Das muss man sich aber im Detail ansehen. Ich hätte aber - als Verkäufer - in Verbindung mit "Premium" den Lack vernünftig auf Hochglanz gebracht und Farbnebel heraus poliert... Die Verkaufsaussage muss halt zum Verkaufsobjekt passen (ist so eine Grundregel des Verkaufens...)! Merkwürdig ist an dem Fall jedoch, dass im Gespräch immer mehr Details zum Schadenbild heraus gekommen sind. Hätte der Händler gleich mit offenen Karten gearbeitet (so hätte ich es getan!), hätte er die Details, also was genau repariert wurde, offen auf den Tisch gelegt (z.B. per vorhandenem Gutachten oder einer Reparaturrechnung, aus dem das Schadenbild und der Reparaturumfang hervor gehen). So etwas nennt man schlicht und einfach eine "vertrauensbildende Maßnahme". Ich hätte Dir - @Breiter Popo 964 - das Auto verkauft! Weil ich Dich nicht im Unklaren gelassen hätte - und weil ein reparierter Unfallschaden nicht unbedingt am Premium-Anspruch hätte rütteln müssen. Aber wenn man offensichtlich an einen schlechten Verkäufer gerät, dann geht die Story eben aus wie oben beschrieben... Mein A2 ist ja kürzlich auch an der Front repariert worden. Das Auto stand vor dem Unfall 1A da - und ist nach der Reparatur immer noch (oder wieder!) ein 1A-A2! Was sollte mich dazu verleiten, nicht mehr vom "Top-Zustand" zu sprechen? Entscheidend ist für den Premium-Anspruch nicht, ob das Auto mal einen Unfall hatte, sondern wie der Allgemeinzustand ist - und ob man es ohne Richtarbeiten und insbes. ohne erkennbare Farbunterschiede wieder 100% instand setzen konnte. Ob der Lack am Ende nun 130 oder 160 µm dick ist, ist dabei völlig zu vernachlässigen, da man das, wenn man vor dem Auto steht, im Gegensatz zu etwaigen Farbtonabweichungen nicht sehen kann. Und weil es keinen Einfluss auf die Gebrauchseigenschaften des Fahrzeugs hat.
  10. Ja, was das genau ist, darüber ist sich auch die (deutsche) Rechtsprechung uneinig. Hier gibt es eine Menge zum Thema zu lesen. Insbes. dann, wenn man in die verlinkten Urteile einsteigt. Einzig klar dürfte nunmehr sein, dass nach genauer juristischer Betrachtung kaum ein gebrauchtes Fahrzeug den Zustand der "Unfallfreiheit" besitzt. Vielleicht verlassen wir mal den Begriff "Unfallschaden" und wenden uns dem Terminus "Bagatellschaden" zu. Das macht es etwas leichter. Bagatellschäden müssen in der Tat beim Verkauf nicht angegeben werden. Was ein Bagatellschaden ist (und was nicht), auch darüber herrscht keine einheitliche Rechtsprechung. Mit anderen Worten: es kommt immer auf den Einzelfall an! Also insbes. (bezogen auf den Zeitpunkt des "Unfallereignisses"): Fahrzeugalter, Laufleistung, Art der Beschädigung, Reparaturaufwand und -kosten... Da der Veräußerer eines Fahrzeugs juristisch mit nahezu 100%-Sicherheit nicht kompetent ist, bezogen auf seinen Einzelfall nicht anzugebende Bagatellen von anzugebenden substanziellen Schäden abzugrenzen, ist ihm dringend anzuraten, grundsätzlich jeden reparierten Schaden auch ohne explizite Nachfrage anzugeben. Der Käufer hat ansonsten lt. deutscher Rechtsprechung eine starke Position für den Fall, dass bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs verschwiegen wurden. Am Ende ist für den Verkäufer nämlich ein verlorener Rechtsstreit immer noch teurer als - wenn er schlecht verhandelt hat - ein Nachlass von wenigen hundert EUR.
  11. Hier schwingt keine "Verschwörungstheorie" mit! Ich habe aber andernorten (beruflich) schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass "Beweismittel" plötzlich nicht mehr vorhanden waren. Letztendlich kommt es also immer darauf an, wie sich der Hersteller des defekten Teils verhält. Stellt es sich stur, halte ich meine Vorgehensweise durchaus für angebracht. Da @Papahans aber offensichtlich auf eine kooperative Gegenseite gestoßen ist, spricht b.a.w. nichts gegen seine Vorgehensweise, das Teil beim Hersteller untersuchen zu lassen.
  12. Da muss man etwas differenzieren - bzw. ich würde aktuell nicht in Gänze ausschließen, dass die Rechtsprechung in der Schweiz (@fendent) und Deutschland unterschiedlich sein kann. Ich hatte ja kürzlich einen vergleichbaren Fall mit meinem unfallgeschädigten A2 und das Thema "Unfallschäden" auch mit meinem Gutachter besprochen. Auch mein A2 konnte allein durch den Ersatz von Teilen wie Querträger, Schlossträger, Frontschürze und Kotflügel (zzgl. erforderlicher Lackierarbeiten) wieder in den "ursprungsäquivalenten" Zustand gebracht werden. Zusammenfassend sollte das zur Klärung der Sachlage - nach deutschem Recht! - dienlich sein: Ein Auto hat dann einen (reparierten) Unfallschaden, wenn an ihm Teile ausgetauscht oder neu lackiert werden mussten. Man ist verpflichtet, derlei reparierte Vorschäden einem Kaufinteressenten - ohne dessen explizite Nachfrage! - zu nennen. Technische Wertminderungen kommen i.d.R. heute nur noch dann zum Tragen, wenn das Fahrzeug nicht allein durch den Austausch von Teilen in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann (also Richtarbeiten erforderlich werden). Es lohnt sich also als Haftpflichtgeschädigter immer wieder, die Werkstatt selbst auszusuchen, statt sich auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung einzulassen. Denn das Ergebnis einer erstklassigen (!) Werkstattarbeit ist vom Ursprungszustand nicht zu unterscheiden. Merkantile Wertminderungen kommen i.d.R. nicht zum Tragen, wenn das Fahrzeug durch den Austausch von Teilen wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann. Wertminderungen kommen allgemein auch dann nicht mehr zum Tragen, wenn (wie in meinem Fall) das Auto entweder älter als 5 Jahre oder aber eine Laufleistung von mehr als 100.000 km hat, denn bei derartigen "Abnutzungen" fällt im Verhältnis zum Marktwert des Fzgs eine Wertminderung nicht mehr ins Gewicht.
  13. Alle Achtung @Papahans, statt sofort zu löschen noch das Video anzufertigen! Ich hätte mich das nicht getraut, sondern erst zu dem (in meinem Auto verfügbaren) Feuerlöscher gegriffen. Wir hatten ja hier schon vor Jahren den Thread über den Sinn und Unsinn von Brandbekämpfungsmitteln und sehe mich auch ob derartiger Berichte in meiner Ansicht bestärkt... Ich würde das defekte Teil auch nicht an den Hersteller zur weiteren Begutachtung schicken, sondern selbst einen (unabhängigen) Fachmann bzw. Gutachter mit der Ursachenforschhung betrauen. Denn was man in solchen Fällen einmal aus der Hand gibt, noch dazu an den Hersteller , sieht man so schnell nicht wieder! Und dann wird es Essig mit der Beweisführung.
  14. An meinem A2 scheint alles korrekt zu sein... Dass jemand an normalen Steckplätzen Ersatzsicherungen verstaut hat, noch dazu, ohne dies entsprechend kenntlich zu machen, würde ich nach menschlichem Ermessen ausschließen. Aber Idioten gibt es überall. Was ich mir aber durchaus vorstellen kann: die Klappe ist nicht die, die ab Werk montiert war. Einen ersten Anhaltspunkt könnte der "Produktionsstempel" im Kunststoff sein. Das dort ablesbare Datum (Monat / Jahr) sollte einigermaßen im Einklang mit dem Datum der Erstzulassung sein. So weit ich weiß, hat der Aufkleber mit der Sicherungsbelegung eine Teile-Nr. Also ab zu Audi - und nach Vorlage der VIN (FgNr.) den zum Fahrzeug passenden Aufkleber bestellen, sofern er noch erhältlich ist. Und natürlich hoffen, dass der neue Aufkleber die Situation am Sicherungskasten korrekt wiedergibt.
  15. Gute Idee! Oder noch etwas einfacher: die Teilenummer (vgl. Aufkleber auf dem Radiogehäuse). Denn welche Teilenummern pnp-passen, hat @cronni ja hier sicher schon herausgefunden. ;-) Bei pnp-passenden Concert2-aus dem A6, TT - oder A2 - ist die Bedienblende an den Ecken rechtwinklig, d.h. das Breitenmaß unten an der Blende muss dem Breitenmaß oben exakt (!) entsprechen. Die anderen Radios haben eine Bedienblende, die sich an den Seiten nach unten verjüngt (und / oder die Chromleiste oben) und dann aus diesen Gründen nicht ohne Dremelei in den A2-Radioschacht passen.
  16. Die Originalrechnung selbst musst Du ihm nicht übergeben, aber eben zeigen bzw. den Nachweis (per Rechnungskopie) erbringen, dass die Reparatur tatsächlich den Betrag gekostet hat, den Du verlangst. Alles andere wäre eine fiktive Schadenabrechnung. Und das geht "klassisch" über die Versicherung... Nein, Du musst ihm nicht den Differenzbetrag geben. Oder anders: Du hast nur Anspruch auf Ersatz des tatsächlich (!) entstandenen Schadens. Und der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, mehr zu verlangen als an Kosten tatsächlich (!) entstanden sind. Den Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten musst Du als Anspruchsteller natürlich erbringen. Ich würde es kurz machen: den Spiegel gem. KVA lackieren lassen. Du weißt dann, dass es vernünftig gemacht ist, und niemand hat das Gefühl, vom jeweils anderen übervorteilt zu werden.
  17. Nur mal so am Rande erwähnt: mein A2 ist nach fast einem Monat "a.D." wieder top-repariert auf der Straße! Nachdem ich nun einige Tage mit einem 118-kW-A4 unterwegs war, musste ich mich nicht, wie man vielleicht denken könnte, am meisten wieder an die "Minderleistung" gewöhnen, sondern ------- an das am A2 nicht vorhandene Keyless-Entry! Schon komisch, wenn man nach Wochen des "Entzugs" wieder im A2 sitzt, den Starterknopf in der Mittelkonsole sucht (aber nicht findet) und die Jacke mit dem Fz-Schlüssel drin auf der Rückbank liegt! Ok, ein bisschen was muss ich noch am Auto schrauben: das TFL muss wieder vorne rein. Da es sich ja hierbei um die "Foren-Spezialkonstruktion" à la @Phoenix A2 handelt und die verbogene Halterung für das linke TFL zu richten ist, wollte ich das nicht dem Glaspalast überlassen. Naja, manches macht man halt doch besser selbst! Schon deswegen, damit die langweiligen schrauberlosen Wochenenden ein Ende haben! BTW - bevor ich das vergesse: Danke nochmal allen, die mir mit Tipps, Tricks und Kniffen bei der Schadenabwicklung geholfen haben!
  18. Von "Anwalt" war nie die Rede! Eine Drohung mit Rechtsfolgen mag beide Seiten nicht glücklicher machen, aber es statuiert ein Exempel, dass Verkäufe von Privat an Privat nicht in einem rechtsfreien Raum abgewickelt werden, wo der Verkäufer jeden Schrott und unter Verschweigen von Sachmängeln veräußern kann und nicht einmal für eine zugesicherte Eigenschaft haften muss. Ich würde allenfalls mit dem Verkäufer vorher vereinbaren (!) statt nur drum zu bitten, die Kosten für die Ermittlung des Freischaltcodes zu übernehmen. Ansonsten: siehe meinen Beitrag weiter oben. So einfach ist das eben nicht! Nach meinem Kenntnisstand muss man nachweisen, dass man der rechtmäßige Eigentümer des Radios ist. Aber selbst wenn: es löst das Problem des Käufers - und der lachende Dritte ist der Verkäufer, dem es wieder einmal (?) gelungen ist, jemanden über den Tisch gezogen zu haben. Manchmal geht es eben ums Prinzip und nicht nur um ein paar Euros. Aber auch das darf jeder nach seinem Gutdünken halten wie er will.
  19. Mal anders herum gefragt: ist das Radio ausdrücklich ohne Code oder als "defekt" angeboten worden? Falls nein, darf der gutgläubige Käufer davon ausgehen, dass es funktionstüchtig ist und in Betrieb genommen werden kann - was bei einem codierten Radio voraussetzt, dass der Freischaltcode vorhanden und somit Teil des Angebots ist. Die Funktionsfähigkeit ist somit eine zugesicherte Eigenschaft, die man auch nicht mit einem lapidaren Hinweis auf den unter Privatverkäufen üblichen Sachmangelgewährleistungsausschluss umgehen kann. Wenn der Verkäufer anbietet, aus zwei Radios ein funktionstüchtiges zu machen, dann soll er (!) doch ein defektes Radio erwerben und dran herum löten! Ich würde eher ein paar Euros investieren, um dem Verkäufer die Hölle heiß zu machen! Stichwort: "Mahnbescheid". Das zuständige Amtsgericht sagt einem (kostenlos), wie das geht. Aber vielleicht liest der Verkäufer hier ja auch mit und überlegt sich, ob es nicht für ihn doch besser ist, das Radio zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten... Aber wir reden hier off-topic. Evt. macht ein netter Mod einen separaten Thread draus.
  20. heavy-metal

    Lüfterprobleme

    ... und etwas Kritik (Positives wie Negatives) zum verlinkten Video: gut zusammengefasst: bei Geräuschen aus dem Lüfterbereich ist mit Sicherheit der Lüfter im Eimer beim Hineinlehnen in den Innenraum hat sich einer der Akteure mit der Hand / Faust auf der Sitzfläche abgestützt. Das sollte man tunlichst vermeiden, wenn eine Sitzheizung verbaut ist. Denn die Heizmatte nimmt bei hoher punktueller Belastung schnell Schaden (hatte ich mal mitbekommen, als der Meister in einer Audi-Werkstatt einen Azubi (?) zurechtgewiesen hatte). Betr. Lüftergeräusche: der Lüfter in meinem Auto steht auch kurz (?) - bzw. eigentlich schon seit ein paar Jahren - vor dem Exitus. Fehlerspeichereinträge habe ich - noch - keine. Aber bei niedrigen Außentemperaturen (< 5°C) vernehme ich für wenige Sekunden nach dem Anlaufen des Lüftermotors so ein seltsames Geräusch. Hört sich ein wenig so an, als ob man eine gurrende Taube im Fußraum hätte. Ich muss da wohl auch in Bälde mal ran. Dann aber (bis auf den Regler) komplett: neue Klimastellmotoren (bzw. neue Potis) und neuen Motor. Ich hoffe, dass ich diesen Winter noch so durchkomme, zumal mein A2 aktuell wenig genutzt wird.
  21. @Opöl: den Tipp mit dem Gummi kannte ich auch noch nicht. Es stellt sich aber eben doch die Frage, ob der Tipp nicht in weiten Teilen der Bevölkerung ins Leere läuft: man frage einmal die Generation, die jünger ist als 40, ob die im Zeitalter von Mikroplastik, Fast-Food, Essen-auf-Rädern (neudeutsch: Pizzataxi), 24/7-Tankstellen und Rewe-to-Go [nein, ich will keine Schleichwerbung machen] denn überhaupt weiß, was ein Einmachglas ist... Ok, ab jetzt wieder BTT...
  22. Nein. Der Lötkolben erwärmt die Schraube. Diese wiederum den Kunststoff - der dann weicher wird, wodurch sich die Schraube besser aus dem (Kunststoff-) Gewinde löst. Weil man dann über den Schraubenkopf mit dem Schraubendreher weniger Kraft ausüben muss, geht die Schraube auch bei einem leicht vernudelten Kopf noch raus. In jedem Fall aber den richtigen Schraubendreher nehmen. Ich kriege immer Pickel, wenn jemand für einen PH-Schraubenkopf einen PZ-Schraubendreher nimmt und umgekehrt... Anderer Trick: etwas Klebstoff auf den Schraubenkopf. Erhöht die Haftreibung der Schraubendreherklinge und somit die Kraftübertragung. Das hilft u.U. auch bei Metallschrauben in Metallgewinden, wo die Lötkolbenmethode versagen muss.
  23. Normalerweise müssen keine anderen Belege als eine Rechnungskopie mit der defekten Ware versandt werden. Und bis 6 Monate nach dem Kauf liegt ja die Beweislast beim Verkäufer. Der möchte natürlich so weit wie möglich sicher sein, dass das gelieferte Teil nicht wg eines fehlerhaften Einbaus ausgefallen ist, mithin also korrekt eingebaut wurde - was durch eine mitgesandte Werkstattrechnung relativ glaubhaft gemacht werden könnte. Auf das Mitsenden von Werkstattrechnungen im Fall der Mängelrüge müsste der Verkäufer aber in seinen AGB hinweisen. Sonst wüsste ich nicht, auf welche Rechtsgrundlage er sich berufen möchte. Was das Mitsenden der ZB1 betrifft, kann ich nur spekulieren. Evt geht es um die Überprüfung, ob das bestellte / reklamierte Teil zum betreffenden Fz passt. Ich würde, wenn ich die kpl Daten der ZB1 nicht preisgeben möchte, mir damit behelfen, indem ich nicht mit dem Mangel in Zusammenhang stehende Fz-Daten beim Kopieren abdecke oder nachträglich schwärze.
  24. Passieren kann erstmal nichts. Allenfalls könnte das Deckglas wg nicht vorhandener Schrauben einfach rausfallen. Wenn das passiert, ist allerdings zeitnaher Handlungsbedarf gegeben, denn durch das dann offene Lampengehäuse könnte Feuchtigkeit / Spritzwasser in die Heckklappe eindringen. Und wenn die Glühlampe den Geist aufgibt, muss sowieso gehandelt werden. Insbes. vor dem TÜV-Termin.
  25. Guggsdu hier!
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