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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Das technische Äquivalent zur "Original"Audi"-ZK ist die NGK BKUR6ET-10. Die gibt es im freien Handel in 2 Ausführungen: #2397 - einzeln verpackt #3045 ("V-Line") - 4 Stück einzeln plus Umverpackung (für Leute, die beim Einkaufen nicht bis 4 zählen können... ) Die V-Line ist i.d.R. teurer (evt. wg. der bunteren Verpackung??? ), aber technisch absolut identisch mit der einzeln verpackten Kerze. 4 St. NGK-Kerzen kosten jedenfalls weniger als 2 Kerzen mit Audi-Logo drauf! Mit der Funkenlage würde eich besser nicht experimentieren. Je näher der Zündfunken dem Kolben kommt, desto eher die Wahrscheinlichkeit, dass der Kolben Schaden nehmen kann. So zumindest die laienhafte Erfahrung von so manchem "Motorrad-Hobbytuner", der erst über den subjektiv besseren Lauf des Motors und kurze Zeit später über ein Loch im Kolben berichtet hatte. Ich ziehe die Zündkerzen übrigens mit einem Drehmoment von max. 25 Nm an.
  2. Gibt es irgendwo eine Übersicht, wie hoch der Kältmitteldruck sein muss bei entsprechender Außentemperatur und am Klimabedienteil eingestellter Innenraumtemperatur?
  3. Hmm, die Frage erinnert mich jetzt an "Dieselgate"... Die AGR hat, von der "Qualität" der Abgase gesehen, ja durchaus ihren Sinn. Somit wäre es gut, wenn man diese nicht "mal eben" außer Betrieb setzen kann. Ich sehe auch kein Problem darin, die Drosselklappe ca. alle 50.000 - 70.000 km (bzw. alle 3-4 Jahre) mal sauber zu machen. Dauert bei mir (mit etwas Übung) kaum länger als in den Scheinwerfern die Glühlampen zu ersetzen. Es wäre im beschriebenen Zusammenhang natürlich schön, wenn es einen Kondensatabscheider gäbe. Gibt es aber nicht - Pech gehabt! Also selbst Hand anlegen!
  4. Wenn ich mir das auf den Bildern alles so ansehe. hätte ich Bedenken, den Bohrer nur durch eine Führung laufen zu lassen. Da dürfte immer noch zu viel Spiel am Bohrloch sein, als dass man das Loch so bohren kann, dass anschließend kein "Kegelsitz" hergestellt würde. Ich frage mich, warum man das Reparaturset nicht so gestaltet, dass der Bohrer durch zwei Führungen laufen muss. In jedem Fall würde ich das Reparaturgewinde in seine Bohrung mit hochfester Schraubensicherung einziehen. Wobei es mich sehr interessiert, ob nun das Heli-Coil oder das Amazon-Reparaturset größeren Kräften standhält.
  5. Nö... 1. ist der Schaden in der Beschreibung ja angegeben, und 2. ist er allzu offensichtlich. Verschwiegen und kaschiert worden (wie z.B. ein reparierter substanzieller Unfallschaden) ist er jedenfalls nicht. Davon abgesehen: ein Kfz-Schaden kann darüber hinaus auch ohne (Verkehrs-) Unfall entstehen. Obwohl ich das bei besagtem Fzg. laienhaft eher als nichtzutreffend erachten würde.
  6. Naja, ok... Wenn er jetzt fürs Öl bei Audi ca. EUR 20 mehr ausgibt als im freien Teilehandel, dann relativiert sich der Mehrpreis bei einer angenommenen Fahrleistung von ca. 100 Tkm bis zum nächsten Wechsel - und in Anbetracht dessen, dass wir eben nicht genau wissen, ob das VAG-Öl (u.a. mit Verweis auf früher aufgetretene "Muh"-Geräusche) nicht doch eben etwas anders legiert ist als das, was nach Norm eben doch für eine Vielzahl von Fahrzeugen unterschiedlichster Hersteller passen muss.
  7. Die Frage nach der HU kam mir auch in den Sinn. Irgendwie kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass ein Auto mit einem derartigen "Strukturschaden" noch die HU bestehen kann. Unabhängig davon, ob das Auto geradeaus läuft. Noch nicht. Ist ja wohl - noch - keiner geschädigt worden. Und für Präventivmaßnahmen der Polizei zur Gefahrenabwehr reicht es noch lange nicht. Glaub' ich nicht. Wer meinen silbernen A2 kaufen will, wird nicht beschissen. Zumindest nicht von mir. Einziges "Problem": ich verkaufe aktuell nicht!
  8. Nimm' das G-Öl, das bei Audi verkauft wird. Ist nicht / kaum teurer als anderes Zeuch aus'm Bau- oder Zubehörmarkt (insbes., wenn man das mal auf eine Laufleistung von 100 Tkm hochrechnet) - und Du bist auf der sicheren Seite. BTW: die Norm 501.01 ist für Motoröle - nicht für Getriebeöle.
  9. Klick! Wer zählt die meisten A2???
  10. Wenn ich das schon lese: "Super Ausstattung"... Ich fasse mal kurz zusammen: Chorus-Cassetten(!)-Radio, EFH nur vorn, keine Sitzheizung (und somit wohl auch kein Winterpaket mit beheizten Spiegeln und Waschdüsen). Und dann noch der substanzielle Schaden, der euphemistisch als "nicht die Fahrsicherheit beinträchtigend" umschrieben und schon auf dem Bild 3/11 erkennbar wird. Ich bin mal gespannt, welcher Dumme noch aufstehen und den in Anbetracht des Gebotenen viel zu hohen Kaufpreis zahlen wird. Ich weiß zufällig sehr genau, wo das Auto steht. Man sollte mal hinfahren und dem Verkäufer aufzeigen, was "unfallfrei" und gut ausgestattet" bedeuten. Wobei ich von meinem A2 nicht behaupten möchte, dass er u.a. mit dem Style-, Advance- und Winterpaket über überdurchschnittlich viele Features verfügt. Unter Zugrundelegung der Kalkulation des Verkäufers des Unfallschaden-A2 müsste also mein A2 sicher 7-8 T-EUR wert sein... Ich sollte mal inserieren - und auf den dummen Aufsteher hoffen!
  11. Das ist so einfach nicht! Denn... - in Zivilprozessen wird i.d.R. auf Vereidigung verzichtet - der Richter muss darauf nicht eingehen (es liegt also in seinem Ermessen) Es macht aber auch keinen großen Unterschied, ob eine uneidliche Falschaussage oder ein Meineid vorliegt. Selbst uneidliche Falschaussagen können, je nach Schwere, eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. Das ist weit jenseits von Bagatellen - also weit jenseits dessen, was zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Nein. Wenn es Zeugen gibt, die die Angaben im Kaufvertrag widerlegen können, so wird der Richter entscheiden, welcher Angabe er eher Vertrauen schenken mag. Das ist ja auch genau der Punkt, warum vor Gericht gestritten wird! Wenn man sich nur auf die Schriftform berufen könnte oder müsste, hätten die Gerichte ja nix mehr zu tun! Auch nein. Deklarationspflichtig ist nur die tatsächliche Laufleistung. Wenn aber im Muster-Kaufvertrag nach einem "Original"-KI gefragt wird, muss auch ein wahrheitsgemäßer Eintrag gemacht werden.
  12. Phoenix A2 möchte: Inspektion, helfen wo es geht benötigt: Bühne bringt mit: allgem. Werkzeug( elektr. & mechan.), Mittelchen(Rostlöser, Reiniger, Konservierung, Eisspray etc.), VCDS, Milch durnesss möchte: ZR wechseln benötigt: Bühne.. bringt mit: Cola Muss um 17:00 weg remote möchte: ggf. TÜV-Mängel angehen benötigt: Hilfe zur Selbsthilfe bringt mit: Kuchen TorstenA2 möchte: Auspuff, Anlasser oder was sonst dringender ist, helfen wenn ich kann benötigt: Bühne und Hilfe bringt mit: Teile & Werkzeug und Essen & Trinken Nupi möchte: Das lästige Geräusch in Armaturenbrett finden und möglichst beseitigen, den Frontspoiler schleifen benötigt: evtl. kurz eine Bühne bringt mit: mal sehen, was noch fehlt.. 75-PS-pro-Tonne möchte: Fahrwerk verbauen, evtl. Getriebeöl wechseln, wenn die Zeit da ist benötigt: Bühne und Hilfe beim Selbermachen bringt mit: Werkzeug, OBDEleven Pro, Essen & Trinken heavy-metal möchte: Auspuffschelle zw. MSD und ESD montieren (und noch ein paar andere Kleinigkeiten...) benötigt: Bühne für ca. 1 Std. bringt mit: Getränke, Werkzeug (u.a. Zündspulenabzieher für BBYs, Inbus für G-Öl-Ablass, Klauenabzieher...)
  13. Da muss nichts weiter "bewiesen" werden, so lange es Zeugen gibt, die bestätigen, dass die MKL tatsächlich nicht leuchtet. Und erst recht nicht, wenn eine dritte Person bestätigen könnte, dass das KI manipuliert war. Wenn die MKL nicht wie vorgesehen leuchtet, fehlt dem Fz. eine zugesicherte Eigenschaft, so lange das Fz. nicht explizit mit besagtem Mangel verkauft wurde. Ich würde den Verkäufer durchaus mit besagtem Mangel bzw. der Manipulation konfrontieren. Und wenn sie das nicht wären? Glaubst Du ernsthaft, dass irgendwer das KI "erkennungsdienstlich" untersucht hätte / untersuchen würde? Das wäre beim aktuellen Fall weder verhältnismäßig, noch läge ein begründeter (Anfangs-) Verdacht gegen eine bestimmte Person vor. Die MKL leuchtet nach Einschalten der Zündung so lange, wie der Motor nicht gestartet wird. Üblicherweise (und nach meinen bisherigen Beobachtungen) startet auch der Prüfer das Fz. nicht sofort, sondern er notiert vor dem Starten erst einmal den Kilometerstand. Natürlich kann ein Prüfer auch etwas übersehen. Aber die Abgasuntersuchung besteht ja nicht nur darin, die Funktion der MKL zu prüfen. Es ist somit naiv zu glauben, dass man mit einer deaktivierten MKL die Wahrscheinlichkeit, die HU zu bestehen, deutlich erhöhen kann. Wenn trotzdem die Plakette geklebt worden ist, ist eine Einflussnahme auf den Prüfer durchaus naheliegend. Es wäre aber mal interessant zu wissen, was denn genau auf dem Prüfbericht vermerkt ist. Der Prüfbericht muss / sollte ja beim Verkauf des Fz. an den neuen Eigentümer übergeben werden. Sonst bei der Prüfstelle um eine Kopie bitten.
  14. Ingo Durnesss Nupi Papahans McFly heavy-metal (wenn mein Arbeitgeber nichts anderes anberaumt hat )
  15. Schon mal an eine Kompressionsdruckprüfung gedacht? Zum Nichtleuchten er MKL: beim TÜV sollte es so sein, dass geprüft wird, ob sie bei "Zündung ein" aufleuchtet. Leuchtet sie dabei nicht (bzw. sie leuchtet bei "Zündung ein" und erlischt nicht nach dem Motorstart), sollte die HU nicht bestanden werden können. So lange keine Korruption im Spiel ist...
  16. Na wenn das so ist, empfehle ich, einen Elektroschocker am Fz zu installieren. Wenn jemand eine Distanz von weniger als 50 cm zum Fz hat, bekommt er eine übergebruzzelt! Ist dann auch egal, wenn es Unschuldige trifft. Wehret den Anfängen halt!
  17. Wenn es so ist, darf man natürlich seinen Verdacht auch der Polizei mitteilen. Er muss stichhaltig sein, sonst könnte der Gegner selbst Anzeige wg. Verleumdung erstatten. Der hier schon geäußerte Verdacht (Mietvertag gekündigt, offensichtlich alkoholabhängiger Vermieter) dürfte m.E. nicht ausreichen, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Und was soll dann passieren? Richterlich angeordnete Hausdurchsuchung beim vermeintlichen Delinquenten, um nach dem Tatwerkzeug zu suchen, um dieses dann auf mikroskopische Lackrückstände zu untersuchen? Vergiss es! Es ist "nur" (so leid mir das tut) ein Auto zerkratzt worden und z.B. niemand schwer verletzt oder gar zu Tode gekommen, und es liegt nicht einmal ein hinreichend begründbarer Tatverdacht vor. Oder anders: die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und auf konkreten Tatsachen (nicht nur einem "einfachen" Verdacht) beruhen. Genaueres bitte der StPO entnehmen. Und zum Thema: "Kameraüberwachung": die ist rechtlich nur dann zulässig, wenn dabei kein öffentlicher Grund "mitüberwacht" wird. Könnte man also erkennen, dass sich jemand von außen am Fahrzeug zu schaffen macht, wäre die Überwachung unzulässig. Das "Beweismittel" wäre also vor Gericht nicht verwertbar, und die Aufzeichnung selbst könnte für den "Überwacher" zu Boomerang werden.
  18. Bei mir passen sowohl der 13. als auch der 20.05. nicht.
  19. Nun, ich denke, dass das mit den Reparaturkosten nicht zu Deinen Ungunsten ausgegangen ist. Die Frage, ob man wg. EUR 292 einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anfangen sollte, ist mit Verweis auf besagte ADAC-Liste (in der Federbrüche allesamt als "Verschleiß" eingestuft wurden) sicher schnell beantwortet. Wann die Sericeanzeige wieder aufleuchten wird (bzw. welche Reststrecke noch bis zum nächsten Service zurück gelegt werden kann), kann man im Kombiinstrument auch selbst per Tastendruck ermitteln. Ich hab's gerade nicht in petto, was genau zu tun ist, aber die Betriebsanleitung sollte entsprechende Auskunft geben können.
  20. Hallo Dirk, ich wollte Dir mit meinen Bemerkungen nicht zu nahe treten. Mir ist natürlich bekannt, dass eine DAB-Antenne alleine noch keinen DAB-Empfang im serienmäßigen Radio bereit stellen kann. Der Cassettenadapter mutet im Zeitalter der digitalisierten Datenvearbeitung dennoch etwas antiquarisch an. Natürlich: wir sind im Auto mehr oder weniger weit davon entfernt, HiFi in Reinkultur genießen zu können. Dennoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Widergabe einer CD subjektiv deutlich besser ist als die Wiedergabe einer Cassette. Und das im selben Auto: ich hatte werkseitig das Chorus-2-Radio mit Cassettenteil drin, das einem Concert-2 mit CD-Player weichen musste. Wie "gut" die CD klingen kann, hängt natürlich auch davon ab, wie der Störgeräuschpegel im Auto ist. Ein Golf-1 von 1982 ist akustisch sicher nicht mit einem Audi A2 von 2003 zu vergleichen. Und ein Diesel nicht mit einem Benziner. Die von Ralf17x vorgestellte DAB-Antennenlösung kannte ich noch nicht. Sie ist es aber äußerst wert, näher betrachtet zu werden! Insbes. interessiert mich, inwieweit der "Verkleidungsdemontageaufwand" von der von A2D2 beschriebenen Vorgehensweise abweicht (die Heckklappe mal außen vor).
  21. Schön, dass hier endlich mal wieder Leben in die DAB-Bude kommt! @ A2D2: gute Beschreibung! Besteht bei der Verlegung des Kabels durchs Dach ein Unterschied zwischen Fahrzeugen mit und ohne Window-Bags? ... gegen die ich persönlich nichts hätte, so lange nichts an die Scheibe geklebt werden muss und so lange die Empfangseigenschaften ggü. anderen Antennenmontageorten nicht schlechter sind. ... wenn denn der entsprechende Platz für das Anstecken des AUX-Adapters (das Concert-2 hat ja keinen Klinkeneingang) nicht bereits (so, wie an meinem Radio) von einem USB-/SD-Adapter belegt wäre. Natürlich hat auch dieser Adapter einen AUX-Eingang, der nutzbar wäre. Aber wie Schnarchi schon schrieb: ich bevorzuge eine "saubere" Lösung, ohne sichtbaren Kabelsalat. Und der Cassettenadapter ist im Zeitalter der digitalen Signalverarbeitung doch nicht wirklich Dein Ernst, oder??? Bei dem Wort "Cassette" krieg' ich inzwischen Pickel!
  22. Nun, der Empfang ist zwar das wichtigste Kriterium, aber mir gefällt an den an der Frontscheibe angebrachten Klebeantennen eben nicht, dass sie bei jedem Frontscheibenschaden mit ausgetauscht werden müssen die geklebte Optik nicht so wirklich der Hit ist Dann bleibt wohl tatsächlich nur die "Fleißarbeit"... Eine Antenne, die z.B "irgendwie" vorn am oder unter dem Armaturenbrett montiert werden könnte, habe ich leider noch nicht entdecken können.
  23. Habe eben im www die im Anhang (Quelle: www.antennensysteme.de) gezeigte DAB-Antenne gesehen. Sie gefällt mir deswegen, weil sie nicht auf die Frontscheibe geklebt werden muss. Als Montageort würde sich ja idealerweise die Heckscheibe anbieten. Wg. aufrecht zu erhaltendem FM-Empfang muss die Antenne ja "parallel" zur Heckscheibenantenne betrieben werden. Fragen: was halten die "Antennenexperten" von dieser Antenne? Wie groß ungefähr wird der Installationsaufwand sein? Das Antennenkabel muss ja vom Heck bis nach vorne! 4572_01.pdf
  24. Das wären dann - eintragungsfrei - 16"-Felgen (6Jx16 ET35) mit 185/50-16-Bereifung. Da sollte auch was Passendes bei den einschlägigen Portalen abgreifbar sein. Allerdings: gebrauchte Felgen sind häufig instandsetzungsbedürftig (Bordsteinschäden). Da gilt es, genau hinzugucken, denn der Reparaturaufwand - pro Felge! - kann beim Profi je nach Schadenumfang locker 3-stellig werden.
  25. Aber auch hier gilt zur Vermeidung von Miss(t)verständnissen, dass bei besagter 5.5"-15-Felge mit Verweis auf die COC-Bescheinigung alles, was nicht 175/60 (bzw. 165/65) ist, eingetragen werden muss.
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