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neue Kraftfahrzeugsteuer


hirsetier

Wollen wir einen gemeinsamen Brief an Herrn Steinbrück verfassen?  

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  1. 1. Wollen wir einen gemeinsamen Brief an Herrn Steinbrück verfassen?

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(Genauer gesagt, ist das ein Zitat aus dem Schreiben an bmichl.)

 

zu: "vom „zufälligen“ Vorhandensein eines CO2-Wertes"

 

Sollte der Wert fehlen, wäre dieser Punkt sicher durch ein nachträgliches Gutachten zu klären.

 

 

zu: " wäre verfassungskonform"

 

So wie es aussieht, wird es unsere Aufgabe werden, diese behauptete Verfassungskonformität juristisch zu hinterfragen. Dazu wird eine Musterklage gegen den dann kommenden KFZ-Steuerbescheid notwendig sein.

 

na viel spass auch- rege dringend an, eine rechtschutzversicherung abzuschliessen...:D

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Habe ich im Netz gefunden:

 

"Both Audi A2 1.2 TDI and Lupo 3L (although imported privately) are now ZERO Road tax in the UK which is better than Prius! Uk raod tax based on CO2 so any car below 100g/100km is now free.

Also London congestion charge will be ZERO for all cars under 120g/100km from 2008."

 

Wieso können die das und Deutschland nicht?

Ach ja, England hat ja keine Automobilindustrie mehr... ;)

 

Gruß

Lutz

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Was du hier jetzt schreibst, ist kompletter Unsinn - aber das weisst du erstens und zweitens hast du das bewusst so getan

Stimmt Unsinn provoziert nämlich mit Unsinn zu (bzw. Ironie) zu antworten.

 

 

Davor hab ich weniger Angst - eher schon vor dem LKW der mit 80 Sachen und 40 Tonnen von hinten ankommt - oder willst du den auch auf 500 kg begrenzen?!

DIe wenigsten Unfälle passieren dadurch, das dir einer mit 200 ins Heck rauscht - ausser, du schaust nicht in deine Rückspiegel bevor du rausziehst.

Und im Umkehrschluss müsste es ja so sein, das auf limitierten Strecken nichts passiert (ob BAB oder Landstrasse /geschlossene Ortschaft) - meine Lebenerfahrung aber sagt mir anderes

Der Loremo und der(versprochene) 1Liter VW werden problemlos eine Reisegeschwindigkeit von 120 bis 130 halten können (vermute ich stark). Um 40Tonner von hinten mach ich mir da keine Gedanken.

 

 

 

Ja, DU finanzierst das über Darlehen (nach Basel 2 ist auch das schwieriger geworden) - wer sagt mir aber, ob ich nächstes Jahr auch noch meinen Job habe und das Darlehen zurückzahlen kann? So geht es übrigens vielen Leuten in Deutschland...

Ich kann Dir hier nur teilweise recht geben

wenn Du Dir den Treibstoff für dein Auto nicht mehr leisten kannst, dann könntest Du Dir den Kredit sicher auch nicht mehr leisten. Im 2. Fall mußt Du das Auto verkaufen und im ersten Fall kann es wenigstens noch rumstehen.

Aber vieleicht hast Du Recht Basel anzusprechen. Die Hürden für Energiesparprojekte sollten gesenkt werden (vieleicht kann der Staat da eine Art Hermesbürgschaften geben)

Wenn die Kraftfahrzeugsteuer komlett aufgelöst werden würde und auf den Benzinpreis draufgeschlagen werden würde, dann würde das "Verkaufen müssen" später anstehen. Nebenbei würde Der Staat viele Bürokratiekosten einsparen ganz ohne Kraftfahrzeugsteuer und gerechter ist es allemal.

 

Deutschland allein wird die Erde nicht retten - die rettet sich selber, indem sie irgendwann mal wieder ne lästige Lebensform abschüttelt (in diesem Fall den Menschen), war schon immer so, wird auch immer so bleiben.

Würde es denn nicht reichen wenn wir die besonders lästigen abschütteln.(aber wohin? ... hm... also vieleicht doch besser überzeugen?)

 

Habe ich im Netz gefunden:

 

"Both Audi A2 1.2 TDI and Lupo 3L (although imported privately) are now ZERO Road tax in the UK which is better than Prius! Uk raod tax based on CO2 so any car below 100g/100km is now free.

Also London congestion charge will be ZERO for all cars under 120g/100km from 2008."

 

Wieso können die das und Deutschland nicht?

Ach ja, England hat ja keine Automobilindustrie mehr... ;)

 

Gruß

Lutz

 

Ein Lob den Briten-ORDEN-

 

Gruß Frank

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Naja, es muß auch auf der Insel Gramm pro Kilometer heißen und ned 100km:D

 

Aber sonst sehr lobenswert :TOP:

 

@lutzmich: kannst du uns freundlicherweise noch einen Link dazu geben?

 

 

Im Netz hab ich noch einen Artikel vom April gefunden. Auch der VDA sieht die Stichtagregelung als sehr bedenklich an:

Eine Stichtagsregelung während der laufenden Geltungsdauer einer Schadstoffklasse hat nach Angaben des Verbandes zur Folge, dass technisch und im Abgasverhalten identische Fahrzeuge der aktuellen Schadstoffklasse Euro 4 unterschiedlich besteuert würden - nur auf Grund ihres wenige Tage auseinander liegenden Zulassungszeitpunkts. Zwei Steuersätze für das "100 Prozent gleiche Auto" würde laut VDA die Akzeptanz bei den Bürgern schwächen und wäre wirtschafts- wie umweltpolitisch kontraproduktiv.

Quelle: rp-online

 

Im Bezug auf die Kugeln nach EU4-Norm könnte das schon Gewicht haben. Schwieriger wird es aber in diesen Prozeß, auch Bestandsfahrzeuge unter die CO2-Steuer fallen zu lassen bei Autos nach EU3-Norm, wie es auch die 3L-Kugeln sind.

Nichts desto trotz sollte man versuchen diesen starren "Bestandschutz" auch für EU3-Autos zu öffnen.

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@lutzmich: Danke, habs gleich verwenden können;)

 

So, ich hab jetzt nochmals dem ADAC was geschrieben, da ich ja hierauf keine Antwort mehr erhalten habe. Bin schon gespannt, ob und wenn, was diesmal kommt....

 

Sehr geehrtes ADAC-Team,

leider habe ich auf meine Email vom 22.10.2007 noch keine Antwort erhalten. Nichts desto trotz will ich neben den in vorangegangenen Emails genannten Gründen nochmals darauf hinweisen, dass schon anerkannte Daten zum Kraftstoffverbrauch und somit auch zum CO2-Ausstoß vorhanden sind.

Herr Jerzy Montag, MdB (rechtspolitischer Sprecher Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) hat zudem bestätigt, dass erst mit dem Inkrafttreten von Euro 3 im Jahr 2000 offizielle Angaben zu CO2-Werten verpflichtend sind. Ein mögliches Modell wäre daher, dass der CO2-Bezug erst ab einer Stichtagsregelung (1.1.2000) gilt, und ältere Fahrzeuge weiter nach Hubraum besteuert werden.

Desweiteren hält auch der VDA eine verschiedenartige Besteuerung von einer Schadstoffklasse (EU4) verfassungsrechtlich für sehr bedenklich.

(http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/auto/ratgeber/424185)

 

Zudem wurde ja mit dem vor kurzem beschlossenem Eckpunktepapier der Bundesreigerung die starre Regelung, dass die CO2-Steuer nur für Fahrzeuge mit EZ 2009 gelten soll bereits aufgeweicht. Es soll bereits bei Fahrzeugen mit Ez ab 05.12.2007 das Günstigkeitsprinzip gelten (http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_82/DE/Aktuelles/072anl__eckp,templateId=raw,property=publicationFile.pdf siehe dort Punkt 3).

Warum kann dieses Günstigkeitsprinzip nicht für Fahrzeuge mit EZ ab 01.01.2000 angewandt werden? Seit dem gibt es ja offizielle Angeben zu den Verbräuchen.

 

 

England hat es zudem auch geschafft eine CO2 bezogene Steuer für Fahrzeuge mit EZ ab 2001 gelten zu lassen.

http://www.direct.gov.uk/en/Motoring/OwningAVehicle/HowToTaxYourVehicle/DG_10012524

 

Ich bitte den ADAC daher eindringlichst im Sinne seiner heute schon umweltbewußten Mitglieder, dass diese CO2-bezogene Steuer nicht nur für Fahrzeuge mit EZ ab 2009 einschlägig ist, sondern auch schon für Bestandsfahrzeuge.

 

Mit freundlichen Grüßen,

hirsetier

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Du bist ja ein Witzbold ;)

 

jeck is´ne Ostprinte :happy::D:happy::huh:

 

ich geh hier echt seit 5 min. richtig kaputt !!!

hab bauchweh..

heulen tu ..

 

das hier ist echt das richtige um nach 2*14std. im regen wieder gute laune zu bekommen !!!

 

ich denke mal das wir nicht nach jeder schnauze reden und unsere eigene (vielleicht auch sehr eigenwillige aber meiner meinung nach richtige meinung ) meinung haben !!!

 

Cu :xmas:

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@lutzmich: Danke, habs gleich verwenden können;)

 

So, ich hab jetzt nochmals dem ADAC was geschrieben, da ich ja hierauf keine Antwort mehr erhalten habe. Bin schon gespannt, ob und wenn, was diesmal kommt....

 

Das Thema der Steuerumstellung hatten wir doch schon vor einiger Zeit. Es ist absolut verfassungskonform, eine Neuregelung an einen Stichtag zu binden. Besonders krass war dies bei der Einführung des Elterngeldes: Wenn man Pech hatte, kam das Kind eine Minute zu früh auf die Welt und man viel noch unter die alte, deutlich ungünstigere Regelung. Vollkommen verfassungskonform. Und mal ehrlich: Wie soll man solche Regelungen denn absolut "gerecht" einführen? Seht das ganze doch mal nicht aus der - egoistischen - Sicht des Betroffenen (ich gehöre da auch zu), sondern aus der Sicht dessen, der es nun allen Recht machen soll. Nebenbei soll der Staat dabei auch noch Geld einnehmen, was ja nicht nur legitim, sondern unbedingt notwendig ist. Was er an der einen Stelle gibt, muss er an einer anderen Stelle wieder einnehmen oder einsparen, es betrifft uns am Ende also auf jeden Fall in irgendeiner Form.

Übrigens steht im genannten VDA-link nichts davon, dass der VDA die Regelung als nicht verfassungskonform ansieht.

 

Gruß

 

Radler

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@Radler: Stimmt, die verfassungsrechtlichen Bedenken hatte ich wohl noch vom Lesen eines anderen Artikels im Kopf..:o

 

Und zu deinem Vergleich mit dem Elterngeld:

Elterngeld ist ein Zuschuß vom Staat (Geld kommt vom Staat). Kfz-Steuer ist jedoch eine Steuer (Geld geht zum Staat). Elterngeld ist somit keine Steuer und daher anhand anderer Maßstäbe zu messen.

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Antwort:Finanzministerium:

"die beabsichtigte CO2- und schadstoffbezogene Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer muss berücksichtigen, dass für einen großen Teil des Fahrzeugbestandes keine vergleichbaren und rechtlich belastbaren CO2-Werte vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelbar wären. Die Umstellung für alle ab einem künftigen Stichtag erstmals zugelassene Pkw ist verfassungskonform. Dieses Herangehen schließt z.B. aus, dass Unterschiede in der kraftfahrzeugsteuerlichen Belastung im Ergebnis vom "zufälligen" Vorhandensein eines CO2-Wertes abhängen, der für die Steuerbemessung berücksichtigt werden kann. "

 

das seit 2001 die CO2-Werte europaweit verbindlich sind, scheint nicht zu interessieren...

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Guten Tag,

 

vielen Dank für die rasche Rückantwort.

Aufgrund der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen; Pkw-EnVKV - Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung; vom 28. Mai 2004 liegen spätestens für ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene KFZ definierte CO-2Werte vor, die keineswegs "zufällig" sind.

Fahrzeughalter, die sich seit 2004 deshalb ein sparsames Auto aufgrund der Pkw-EnVKV Richtlinie gekauft haben, sind nun die Verlierer der CO2-Steuer.

 

In meinen Augen sehe ich beim aktuellen Entwurf deshalb hauptsächlich einen Anreiz zum Kauf von Neufahrzeugen, auch wenn diese gar nicht sparsamer sind, als so manch aktuelles Fahrzeug, das ab 2004 produziert worden ist.

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Stimmt Unsinn provoziert nämlich mit Unsinn zu (bzw. Ironie) zu antworten.

 

Ironie aber sollte sich auf etwas genanntes beziehen, sonst ist sie selbst nur Unsinn ;)

Aber ich bin es eigentlich nicht von dir gewohnt, das du Dinge, die du nicht glauben willst oder kannst, als Unsinn bezeichnest...

 

Der Loremo und der(versprochene) 1Liter VW werden problemlos eine Reisegeschwindigkeit von 120 bis 130 halten können (vermute ich stark). Um 40Tonner von hinten mach ich mir da keine Gedanken.

 

Um die 40 Tonner mach ich mir Gedanken, wenn ich auf ein Stauende zufahre... Mit Recht, wenn man die Nachrichten verfolgt.

 

 

Ich kann Dir hier nur teilweise recht geben

wenn Du Dir den Treibstoff für dein Auto nicht mehr leisten kannst, dann könntest Du Dir den Kredit sicher auch nicht mehr leisten. Im 2. Fall mußt Du das Auto verkaufen und im ersten Fall kann es wenigstens noch rumstehen.

 

Ich rede davon, das man sich nicht BEIDES zur gleichen Zeit leisten kann - Kredit sowie steigende Energiekosten..

 

Aber vielleicht hast Du Recht Basel anzusprechen. Die Hürden für Energiesparprojekte sollten gesenkt werden (vieleicht kann der Staat da eine Art Hermesbürgschaften geben)

 

Meine volle Zustimmung!

 

Wenn die Kraftfahrzeugsteuer komlett aufgelöst werden würde und auf den Benzinpreis draufgeschlagen werden würde, dann würde das "Verkaufen müssen" später anstehen. Nebenbei würde Der Staat viele Bürokratiekosten einsparen ganz ohne Kraftfahrzeugsteuer und gerechter ist es allemal.

 

Erklär das mal dem, dem das Arbeitsamt erzählt, das 50km hin und zurück zumutbar sind...

 

Würde es denn nicht reichen wenn wir die besonders lästigen abschütteln.(aber wohin? ... hm... also vieleicht doch besser überzeugen?)

 

Gibs doch zu: Dir ist nicht am Überleben der Erde, sondern am Überleben einer Säugetierrasse gelegen, die man als "Mensch" bezeichnet :P

Die Erde wird uns alle überleben und durch eine andere Sorte höherentwickeltes Leben bevölkert werden - vielleicht sind diesmal die Spinnentiere dran - die überleben auch Radioaktivität...

 

Gruss, Zurbel

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Ironie aber sollte sich auf etwas genanntes beziehen, sonst ist sie selbst nur Unsinn ;)

Aber ich bin es eigentlich nicht von dir gewohnt, das du Dinge, die du nicht glauben willst oder kannst, als Unsinn bezeichnest...l

OK ich nehm den Unsinn zurück bin aber der Überzeugung, dass es normal und nicht unmoralisch ist, wenn der Staat sich darum kümmert genug Steuereinnahmen zu haben und möglichst wenig Ausgaben (Zumutbarkeiten für AL) Der Staat muß Betriebswirschaftlich denken, sonst ist er schnell pleite (ich gebs zu wieder falsch: sonst hinterlassen wir unseren Enkeln noch höhere Schuldenberge)

Um die 40 Tonner mach ich mir Gedanken, wenn ich auf ein Stauende zufahre... Mit Recht, wenn man die Nachrichten verfolgt.

Da hast Du schon recht aber durch ein Tempolimit würden weniger Staus entstehen

 

 

Ich rede davon, das man sich nicht BEIDES zur gleichen Zeit leisten kann - Kredit sowie steigende Energiekosten..

Wenn Du mit deinem Kredit die Mehrkosten bezahlst, die du durch die Anschaffung hocheffizienter "Hardware" hast, kannst Du die Energiekosten "nachher" vergessen.

Erklär das mal dem, dem das Arbeitsamt erzählt, das 50km hin und zurück zumutbar sind...

Mehr als 5% der Arbeitnehmer haben solche Fahrtwege zur Arbeit. Bist Du der Meinung, die sollten sich lieber alle arbeitslos melden und dem Staat auf der Tasche liegen?

Ich plädiere da eher für's Umziehen. Oder einLiter Auto fahren.

 

Gibs doch zu: Dir ist nicht am Überleben der Erde, sondern am Überleben einer Säugetierrasse gelegen, die man als "Mensch" bezeichnet :Pl

Ich gebs zu Du hast recht: Das Leben ist so genial, das möcht ich noch vielen gönnen. Im nächsten Sommer erwarten wir unser 3. Kind. Natürlich kannst Du jetzt sagen wie kannst Du nur - in diese Welt.-Aber genau daran siehst Du wie optimistisch ich bin.

Die Erde wird uns alle überleben und durch eine andere Sorte höherentwickeltes Leben bevölkert werden - vielleicht sind diesmal die Spinnentiere dran - die überleben auch Radioaktivität...

Das mag ja so sein aber warum erwähnst Du es? Willst Du diese Entwicklung forcieren?

Manchmal wenn ich nicht gut drauf bin und den Bush im Fernseher sehe denke ich mir, daß möglicherweise die Verblödung unsere größte Chance ist.

(Mit unserem IQ haben wir bisher global gesehen mehr zerstört, als das wir versucht hätten uns in die Kreisprozesse der Natur einzugliedern, was alle anderen Arten tun.)

 

Gruß Frank

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;Po

 

@FrankundAnja und Zurbel:

Wäre es möglich, wenn ihr euren Disput per PN weiterführt und hier wieder zurück zum eigentlichen Thema kommt?

Denn vom Thema "neue Kraftfahrzeugsteuer" habt ihr euch meines Erachtens mit eurer Diskussion über die Gefährlichkeit von 40Tonner oder das Aussterben der Menschheit schon etwas weit weg begeben.

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So Leute, hab doch auch mal Post bekommen ;)

 

Ich hab die Problematik jetzt auch mal Autobild geschildert und folgende Antwort bekommen:

Hallo Hirsetier,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Infos bzw. Anregungen zum Thema

CO2-Steuer. Wie diese genau ausgestaltet werden wird, steht u.W. ja noch

nicht fest. Wir werden jedenfalls so frühzeitig wie immer möglich berichten

und weiter am Ball bleiben, auch was die Hinweise für unsere Leser in Sachen

Kauf und Zulassung betrifft.

Mit freundlichen Grüßen,

Autobild

 

 

Dann hab ich noch dem ADAC und dem Finanzministerium (noch)mal geschrieben incl Hinweis und Link zu den Engländernrn mdb um Stellungnahme:

 

ADAC:

Sehr geehrter Hirsetier,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Letztendlich wird es Aufgabe der Politik sein, eine verlässliche Grundlage zur Besteuerung nach CO2-Emission zu schaffen, die auch juristisch nicht anfechtbar ist. Es wäre durchaus denkbar, dass die Fahrzeuge zur Verbrauchsmessung zukünftig in einem anderen Fahrzyklus getestet werden müssen. Über die Art der Verbrauchsmessung in England sind uns leider keine Einzelheiten bekannt.

Mit freundlichen Grüßen,

ADAC

 

 

Finanzministerium (ähnelt der von Bmichl geposteten Mail; Verfasser ist wohl auch der gleiche ;)) :

Sehr geehrter Hirsetier,

leider ist es wegen anderer vordringlicher Aufgaben insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung und wegen der vorhandenen personellen Ausstattung nicht möglich, zu den vielen hier eingehenden Vorschlägen und Wortmeldungen detailliert Stellung zu nehmen. Ich hoffe deshalb auf Ihr Verständnis, wenn ich im Folgenden ggf. unvollständig oder nur verkürzt antworte.

Das Bundeskabinett hat am 5.12.2007 ein inhaltliches Konzept zur Einführung einer künftig CO2 -bezogenen Kraftfahrzeugsteuer beschlossen, welches Grundlage für Gespräche mit den Ländern sein wird, denn bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine Steuer, deren Aufkommen ausschließlich und unmittelbar den Ländern zufließt. Die Länder müssen Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Bundesrat zustimmen. Die weitere Entwicklung bleibt also zunächst abzuwarten.

In der Sache selbst weise ich darauf hin, dass bereits die Bemessung der heutigen Kraftfahrzeugsteuer bestimmte Elemente des Emissionsverhaltens berücksichtigt. Dabei handelt es sich für den jeweiligen Fahrzeugtyp um die Einhaltung der europäischen Abgasvorschriften, die den Ausstoß von Schadstoffen limitieren (CO, HC, NOx und PM). Der Schadstoffausstoß korreliert - anders als beim CO2 - nicht mit dem spezifischen Kraftstoffverbrauch. CO2 ist bislang nicht normiert. Es ist mit vernünftigem Aufwand nicht praktikabel, den tatsächlichen CO2- und Schadstoffausstoß eines einzelnen Pkw der Besteuerung zugrunde zu legen. Im Übrigen ergänzen sich hier in ihrer Wirkung die verbrauchsabhängige Energiesteuer - vormals Mineralölsteuer - und die Kraftfahrzeugsteuer.

Nach dem jeweiligen technischen Stand emissionsarme Pkw sind bei der Kraftfahrzeugsteuer seit 1986 und verstärkt seit 1997 begünstigt. So wurden z.B. speziell für so genannte 3-Liter-Autos (CO2-Ausstoß bis 90 g/km) befristete Steuerbefreiungen ab dem 1.7.1997 von bis zu 766,94 € bei Einhaltung der Euro-3-Abgasvorschrift und ab dem 1.1.2000 von bis zu 1124,84 € bei Einhaltung der Euro-4-Abgasvorschrift gewährt. Ähnliches galt für so genannte 5-Liter-Autos (CO2-Ausstoß bis 120 g/km). Diese Förderungen sind inzwischen ausgelaufen. Für so genannte 3-Liter-Autos gilt außerdem bis heute der günstigste Steuersatz, auch wenn sie ggf. nur der Euro-2-Abgasvorschrift entsprechen. Es ist m.E. bedauerlich, dass die heutige Kraftfahrzeugsteuer in letzter Zeit häufig als "Hubraumsteuer" dargestellt wurde.

Die Bemessung einer Steuer muss realitätsgerecht und folgerichtig sein. Vor diesem verfassungsrechtlich relevanten Hintergrund hat sich das Fehlen vergleichbarer und rechtlich belastbarer CO2-Werte für große Teile des Fahrzeugbestandes als besonders kritisch herausgestellt. Das betrifft nach den zuletzt in Zusammenarbeit mit Vertretern der Automobilindustrie getroffenen Feststellungen nicht nur ältere Fahrzeuge. Auch seit dem Jahr 2000 oder dem gelegentlich genannten 1.10.2005 liegen entsprechende CO2-Werte nicht für alle Pkw vor. Es wäre z.B. rechtlich nicht haltbar und sachlich nicht vertretbar, vorliegende Mittelwerte für die Versionen eines Fahrzeugtyps zur Besteuerung eines Einzelfahrzeugs heranzuziehen, obgleich für die verschiedenen Versionen eine Schwankungsbreite des CO2-Wertes in zweistelliger Größe vorliegt. Die Umstellung für alle ab einem künftigen Stichtag erstmals zugelassene Pkw ist dagegen verfassungskonform. Dieses Herangehen schließt z.B. aus, dass Unterschiede in der kraftfahrzeugsteuerlichen Belastung im Ergebnis vom „zufälligen“ Vorhandensein eines CO2-Wertes abhängen, der für die Steuerbemessung berücksichtigt werden kann. Die beabsichtigte Günstigerrechnung soll Übergangsprobleme und Härten abmildern.

Der von Ihnen erwähnte ADAC-Vorschlag ist nur in seiner Grundrichtung vergleichbar. Wesentliche Unterschiede sind: Die von den Ländern erwartete Aufkommensneutralität ist im ADAC-Modell für das Umstellungsjahr gewährleistet. Aus der Entwicklung der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer seit 1986 ist jedoch bekannt, dass die Aufkommensneutralität für die Länderhaushalte bei früheren Gesetzesänderungen immer über mittelfristige Zeiträume insgesamt angelegt war (z.B. vom 1.7.1997 bis 31.12.2005 oder zuletzt bei der Partikelfilterförderung vom 1.4.2007 bis 31.3.2011). Eine andere Verfahrensweise würden die Länder nicht akzeptieren. Es handelt sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine allgemeine Haushaltseinnahme, für die weder eine Zweckbindung noch eine oft vermutete Aufkommensneutralität zu den Ausgaben für den Straßenverkehr besteht. Über den Verbleib der Kraftfahrzeugsteuer - ggf. bei den Landkreisen - entscheiden ausschließlich die Länder.

Das ADAC-Modell beinhaltet auch beim „Mineralölsteuer-Ausgleich“ für Diesel-Pkw im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer (pauschaler Ausgleich der Mineralöl- heute Energiesteuerdifferenz zwischen Diesel und Benzin) eine andere Lösung, die aus hiesiger Sicht nicht unproblematisch ist.

Die Einführung eines CO2-Bezugs der Kraftfahrzeugsteuer soll einen zusätzlichen Impuls zu stärkerer Nachfrage nach verbrauchsarmen Pkw geben. Die Kraftfahrzeugsteuer kann zu einen schonenderen Umgang mit dem Klima- und der Umwelt beitragen und orientieren, aber keinesfalls die Problemlösung im Verkehrsbereich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

F. D.

Hm, leider keine Aussage dazu, warum es bei uns nicht auch so klappen kann, wie auf der Insel. Und dazu dass man auch für Fahrzeuge ab 2000/2001 das Günstigkeitsprinzip anwenden könnte auch ned. Obwohl, evtl. wird das seitens des Ministeriums mit dem nur "zufälligen" Vorhanden sein der CO2-Werte begründet?

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@Radler: Stimmt, die verfassungsrechtlichen Bedenken hatte ich wohl noch vom Lesen eines anderen Artikels im Kopf..:o

 

Und zu deinem Vergleich mit dem Elterngeld:

Elterngeld ist ein Zuschuß vom Staat (Geld kommt vom Staat). Kfz-Steuer ist jedoch eine Steuer (Geld geht zum Staat). Elterngeld ist somit keine Steuer und daher anhand anderer Maßstäbe zu messen.

 

 

exact...

 

steuererfindungsrecht des staates bis an die grenze der ein-/abschnürung- klingt hart- is aber so....:D

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Hm, leider keine Aussage dazu, warum es bei uns nicht auch so klappen kann, wie auf der Insel. Und dazu dass man auch für Fahrzeuge ab 2000/2001 das Günstigkeitsprinzip anwenden könnte auch ned. Obwohl, evtl. wird das seitens des Ministeriums mit dem nur "zufälligen" Vorhanden sein der CO2-Werte begründet?

 

Wie ich schon sagte, England hat keine eigene Automobilindustrie mehr. Es sind nur einige Werke von "ausländischen" Firmen auf der Insel. Und dort werden nur kleinere Fahrzeuge (Opel, Honda, Mini, ...) gefertigt. Jaguar, Aston Martin, und Co. zähle ich jetzt mal nicht dazu...

 

Deutschland aber lebt von seiner Automobilindustrie.

 

Die Politik kann den "Lebensmotor" Deutschlands hier nicht abwürgen. Wir sehen hier Live und in Farbe einen Kampf der grundsätzlichen Ansichten. Und da überleben selten innovative Ideen... Die Zeit ist dafür einfach noch nicht reif.

Das dauert noch einige Zeit, bis was Neues kommt. Ähnlich langsam ist es ja beim Nichtraucherschutz vorangegangen...

 

Gruß

Lutz

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Es macht aus der Perspektive der deutschen Automobilindustrie bestimmt keinen Sinn Autos mit geringem CO2 Austoß zu fördern, die bereits verkauft worden sind. Das ganze spricht für gute Lobby-Arbeit.

 

Gab es da nicht gerade noch einen Negativ-Preis dafür von der EU.

 

http://www.heissezeiten.com/2007/12/negativpreis-fr-deutsche-auto.html

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Finanzministerium (ähnelt der von Bmichl geposteten Mail; Verfasser ist wohl auch der gleiche ;)) :

 

Hm, leider keine Aussage dazu, warum es bei uns nicht auch so klappen kann, wie auf der Insel. Und dazu dass man auch für Fahrzeuge ab 2000/2001 das Günstigkeitsprinzip anwenden könnte auch ned. Obwohl, evtl. wird das seitens des Ministeriums mit dem nur "zufälligen" Vorhanden sein der CO2-Werte begründet?

 

 

Das Ministerium zeigt null Komma null Interesse, auch nur ein Argument in unsre Richtung zu denken oder zu äußern.

Es wird ausschließlich dagegen argumentiert.

 

Da macht weiteres Schreiben wohl keinen Sinn mehr. Wir sollten uns auf eine Musterklage vorbereiten.

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Kleine Organisatorische Anmerkung:

Der Thread ist etwas länger geworden, da Beiträge aus einem anderen Thread, die hier aber viel besser reinpassen, hier her verschoben wurden.

 

 

Zur Info:

 

Da in meiner ersten Email an die Autobild noch nicht die Links enthalten waren, wie der Link zu den Engländern oder zu rp-online, habe ich nochmals eine ähnliche Email, wie ich sie auch dem ADAC geschrieben habe, geschickt.

 

Antwort:

Hallo Hirsetier,

 

vielen Dank für Ihre sehr informative Mail samt Links zum Thema neue

CO2-Steuer. Wir werden diese Infos ggf. gerne in unsere Berichterstattung

zum Thema einfließen lassen und daneben natürlich für eine möglichst

sinnvolle und insgesamt gerechte neue Besteuerung eintreten.

 

------------------------

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AUTO BILD-Team

 

Ich bin weiter gespannt und harre der Dinge.:)

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Nur am Rande ...

... allen Lieferpapieren unserer Fahrzeuge sollte eine COC (=Certificate of Conformity) bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, also von Audi, beiliegen. Diese COC sollte u.a. auch den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ausweisen.

 

Damit wäre - für den Fall des Falles - ein 'behördentaugliches' Dokument zum Nachweis des CO2-Ausstoßes unserer Fahrzeuge vorhanden.

Sollte der Gesetzgeber die CO2-Steuer tatsächlich nur auf Neuwagen anwenden ohne eine Wahlmöglichkeit für diejenigen, die einerseits den CO2-Ausstoß ihrers Fahrzeugs nachweisen können und andererseits bei der CO2-Besteuerung günstiger fahren würden, wäre der Rechtsweg wohl unumgänglich.

 

Wer keine COC hat, kann eine Zweitschrift unter der Adresse 'https://coc.vw-transport.de' für seinen A2 (und andere Fahrzeuge des VAG-Konzerns) anfordern.

 

Anmerkungen: nach Aussage des Audi-Kundendienstes, der mir obige IE-Adresse genannt hat, sollte für die 1.4 TDI (55kW), EU 4 der Wert 116 g/km CO2-Ausstoß gelten.

Wer seine COC (Erstschrift) vermisst ... sie könnte ggf. noch beim Leasinggeber, der Audi-Bank, ... liegen.

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Mein Leserbrief an die Westdeutsche Allgemeine Zeitung

 

"Ein typischer Kompromiss" - Der Kommentar von Gerd Heidecke /WAZ, 18.12.2007

 

Sehr geehrter Herr Heidecke

sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Ihrem Kommentar "Ein typischer Kompromiss" zu der von der EU geplanten CO2-Strafsteuer für Autobauer bemerken sie abschließend:

„Freuen wir uns auf die deutsche Fortsetzung: die Einführung der Co2-abhängigen Kfz-Steuer.“

 

Meine Freude dabei ist zugegebener Maßen ganz speziell, denn ich fahre bereits ein Auto mit 86 g/km CO2-Ausstoß lt. Angabe des Herstellers, einen AUDI A2 1.2 TDI. Erstzulassung 2002. So fordere ich denn die „Günstiger-Regelung“ für alle Altfahrzeuge, die ihren CO2-Ausstoß nachweisen können.

 

Die Bundesregierung plant nach den „Eckpunkte der Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteue“ des Bundesfinanzministeriums eine Kfz-Steuer bei der für ein neues Auto keine Kfz-Steuer zu zahlen ist, obwohl es einen höheren CO2-Ausstoß hat als ein „Altfahrzeug“, wie der AUDI A2 1.2 TDI, welches möglicherweise zum Ausgleich dafür noch mehr Kfz-Steuern zahlen darf. Das, obwohl diese alte Autos eigentlich die Vorreiterrolle spielt, die sich die Bundesregierung so gerne beim Klimaschutz anheftet.

 

In einem Antwortschreiben des BFM wird das im wesentlichen damit begründet, das für die meisten Altfahrzeuge der CO2-Ausstoß nur zufällig bekannt sei.

 

Das stimmt vielleicht für die Zeit vor 2000. Der Gesetzgeber könnte es jedoch dem Kfz-Halter überlassen, den CO2-Ausstoß durch Gutachten oder durch Herstellerangaben nachträglich beizubringen.

 

Dass die umweltfreundlichen Altfahrzeuge bereits zeitweise von der Kfz- Steuer befreit wurden. Dem kann ich nicht widersprechen. Ich habe jedoch ein Auto mit aufwendiger Technik, was sich in den Reparaturkosten weiterhin bemerkbar macht.

 

Die Bundesregierung scheint auch der Auffassung zu sein, dass die Umstellung für alle ab einem künftigen Stichtag (05.12.2007) erstmals zugelassene Pkw verfassungskonform wäre.

Ich halte es jedoch für eine andere Sache, ob eine Kfz-Steuer unter gleichen Voraussetzungen zu bezahlen ist (CO2-Ausstoß) oder ob ein Erziehungsgeld ab einem bestimmten Stichtag gezahlt wird.

 

Das alles könnte noch in einem juristischen Nachspiel zu klären sein. Freuen wir uns drauf.

 

Mit freundlichen Grüßen"

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Liebe Leute,

 

um Klarheit zu bekommen, wer alles für den Brief an Herrn Finanzminister ist, haben wir noch eine Umfrage hinzugefügt. Im Lupo 3L Forum haben wir bereits 16 Pro-Stimmen. Ich hoffe, dass es hier noch viel viel mehr werden.

 

Falls noch jemand ein Forum kennt, wo viele Smart-Fahrer unterwegs sind, könnten wir dort einen ähnlichen Aufruf starten. Was gibt es sonst noch so für 3L-Autos, wo es lohnt, die Fahrer diesbezüglich anzusprechen?

 

Frohes Weihnachtsfest...

 

Stefan

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Als 'Nachrichtlich an' würde ich außer an Herrn Steinbrück, jeweils das gleiche Schreiben, zusätzlich an "Herrn Bundesminister Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit", "Herrn Bundesminister Michael Glos, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" und "Herrn Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, Bundesministerium für Bekehr, Bau und Stadtentwicklung" senden.

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Liebe Leute,

 

... Was gibt es sonst noch so für 3L-Autos, wo es lohnt, die Fahrer diesbezüglich anzusprechen?

 

Frohes Weihnachtsfest...

 

Stefan

 

Nicht nur nach 3L-Autos suchen. Auch 5L-Autos sind von den geplanten Regelungen "betroffen". Beispielsweise zählen auch sämtliche Polo Bluemotions-Fahrer oder auch Fahrer vom aktuellen BMW 320D, 120D (4,9L/100km) dazu.

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hallo leute,

sollte das wirklichkeit werden, daß wir quasi bestraft werden, müßten wir dann evt. über eine gemeinsame sammelklage nachdenken?

wenn dann alle hier beteiligten €uros zusammenschmeißen könnte das funzen....

hab langsam echt die nase gestrichen voll!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

grüße von co2 minderfreak

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wenn er brief kommt, dann schürt er nur seinen kaminofen damit an ;) ....

alleine ist das nat. immer so .. aber wenn viele und nochmehr leute anders wählen, dann weiß er, dass die Leute mit seiner Politik unzufrieden sind.

... oder mit der seiner Kolleginnen und Kollegen oder ... ! Nein, warum nicht direkt sagen, Wo es Wie und mit Wem schief läuft - verlieren kann man ja schließlich nichts, allenfalls gewinnen (auch, wenn man die Chancen als eher gering einschätzen mag).

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Liebe Leute,

 

wir wollen nun mal Demokratie praktizieren. Habe soeben herausgefunden, dass wir unser Anliegen am Besten an den Petitionsausschuss des Bundestages senden. Folgende Petition mit Begründung habe ich vorbereitet. Ich will die Petition Anfang Januar einreichen. Dann brauchen wir innerhalb von 6 Wochen viele Mitunterzeichner (das geht online). Ich werde den Link ebenfalls hier veröffentlichen. Falls noch jemand Ergänzungen hat, möge er sie mir bitte hier mitteilen.

 

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....

, dass die ab 2009 geplante Neuregelung der KfZ-Steuer (CO2-bezogen) auch auf vor dem 5.12.2007 erstmals zugelassene Fahrzeuge angewandt wird (Wahlrecht/Günstigerrechnung).

 

Begründung:

In dem vom Bundesfinanzministerium unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_82/DE/Aktuelles/072anl__eckp,templateId=raw,property=publicationFi le.pdf veröffentlichten Eckpunkte-Papier steht geschrieben, dass die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer nur für Neuzulassungen ab 2008/2009 gelten soll. In der zum Eckpunktepapier gehörigen FAQ steht unter Punkt 4:

"Gibt es überhaupt schon Autos, die diesen Wert erreichen?

Es sind zurzeit nur sehr wenige Modelle auf den Markt, deren Ausstoß nahe bei 100 Gramm pro Kilometer liegt. Die Hersteller werden auf eine stärkere Nachfrage mit einem größeren Angebot reagieren."

Diese Aussage verkennt die Situation, dass es in Deutschland derzeit mehrere Tausend Fahrzeuge gibt, die diesen Wert deutlich unterbieten (sõmtliche 3L und 5L Fahrzeuge). Mit diesen Fahrzeugen, werden bereits seit mehreren Jahren im Dauerbetrieb niedrige CO2- Emmissionswerte erreicht. Es ist mit dem Umweltschutz in diesem Lande nicht vereinbar, wenn das vorhandene Potenzial an Fahrzeugen zur Erreichung der CO2-Minderungs-Ziele anders behandelt werden sollte als künftig zugelassene Fahrzeuge.

Bereits seit 1996 ist der neue europäische Fahrzyklus (NEFZ) gesetzliche Grundlage für alle Neuzulassungen von PKW. Damit müßten für alle seitdem neu auf den Markt gebrachten PKW auch belastbare Verbrauchswerte vorliegen. Zwischen Verbrauch und CO2-Ausstoß besteht ein linearer Zusammenhang. Das Argument, dass für bereits zugelassene Fahrzeuge der CO2-Ausstoß nur zufällig bekannt sei, ist damit für alle Fahrzeuge ab Zulassungsjahr 1996 nicht haltbar."

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"...

Das Argument, dass für bereits zugelassene Fahrzeuge der CO2-Ausstoß nur zufällig bekannt sei, ist damit für alle Fahrzeuge ab Zulassungsjahr 1996 nicht haltbar

und ggf. per COC (Certificate of Conformity) des jeweiligen Fahrzeugherstellers nachweisbar.

 

Deshalb ist die zusätzliche Möglichkeit zu fordern, dass mindestens alle Altfahrzeuge mit vorhandener COC wahlweise auch nach der neuen, CO2-bezogenen, Kfz-Steuer bemessen werden können."

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Zitat Pleitegeier:

Liebe Leute,

 

habe gerade bei den Prius-Fahrern einen Link zur Online-Abstimmung mit Adresse direkt an die Frau Kanzlerin gefunden:

 

direktzu.de/Bundeskanzlerin (https://a2-freun.de/forum/redirector.php?url=http%3A%2F%2Fwww.direktzu.de%2Fkanzlerin%2Fmessages%2F15335)

 

Bitte stimmt alle mit ab, die Aktion läuft noch 18 Tage

 

Stefan

 

 

Zitat Ende

 

 

Danke für den Tip hab gerade abgestimmt.

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@pleitegeier: sehr guter Link! hab abgestimmt und ich auch gepostet ;)

 

Foren, in denen man 320d und 120d Fahrer erreichen kann, kenn ich außer die Unterabteilungen bei MT nicht. Die Diesler bei den Minis erreicht man bei MT, wie auch www.mini2.info und http://forum.mini2ig.de

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Hallo zusammen,

 

wie bereits in Beitrag #14 angekündigt, habe ich heute per E-Mail meinen Unmut über die, nur für Neuwagen, geplante CO2-basierende Kfz-Steuer an folgende Adressen kund getan:

Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin

Herrn Sigmar Gabriel, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Herrn Wolfgang Tiefensee, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Herrn Michael Glos, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Herrn Peer Steinbrück, Bundesministerium der Finanzen

sowie an

den ADAC, den AvD, die DUH und AutoBild,

weiterhin an die Fraktionen / Parteien: SPD, CDU, CSU, FDP, Bündnis 90 - Die Grünen, Die Linke.

 

Inhaltlich habe ich Bezug genommen auf die aktuellen Pläne zur geplanten CO2-basierenden Kfz-Steuer, der Benachteiligung vorbildlichen Umweltbewusstseins (Ressourcen- und Klimaschutz) sowie der Ungerechtigkeit gegenüber 'Altfahrzeugbesitzern' etc. Ebenso verwies ich auf die falsche Signalwirkung.

Und habe nebenbei ein Rechenbeispiel mittels ADAC-Tabelle angefügt, aus dem hervor geht, dass, für einen AUDI A4, 1.9 TDI (Neuwagen) mit 157 g CO2/km nur 192 € Steuer p.a. zu entrichten wären, während für einen A2 1.4 TDI (Altwagen) mit 116 g CO2/km weiterhin min. 249 € zu zahlen wären; also für 16,1% weniger CO2 rund 29,7% mehr Steuern - bezogen auf die derzeitige Planung.

 

Geschlossen habe ich mit dem Wunsch, meinen Lösungsvorschlag zu übernehmen, in dem zur geplanten Gesetzgebung den Altwagenbesitzern eine Wahlmöglichkeit in der Kfz-Steuer zur CO2-basierenden eröffnet wird, wenn die Altwagenbesitzer beispielsweise den CO2-Ausstoß ihres Fahrzeugs per COC des Herstellers nachweisen.

Ggf. haben die Ministerien / Minister einen Zusatztext erhalten; z.B. der Finanzminister den Hinweis, die 'Aufkommensneutralität' auch über eine Anpassung des Steuersatzes 'Gramm CO2/km' erreichen zu können.

 

Für mich ist damit das Thema CO2-basierende Kfz-Steuer erst mal abgeschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, ob meine / unsere Hinweise akzeptiert und umgesetzt wurden. Falls nicht, wäre es dann an der Zeit evtl. über 'Rechtliches' nachzudenken.

 

 

PS: Es sei ausdrücklich jeder aufgefordert, ebenfalls in geeigneter Form seine Meinung zum Thema an geeignete Stelle zu senden !

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Ich finde es toll das hier auch einige aktiv werden und sich nicht erst dann wenn es zu spät ist darüber aufregen, habe die Thematik auch im Smartforum veröffentlicht, jedoch kein reges Feedback, teilweise sogar äußern sie sich so, dass man doch froh über die CO2-Steuer sein soll und man ja schon einen 5L-bzw. 3L Status im KFZ-Schein hat...

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