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neue Kraftfahrzeugsteuer


hirsetier

Wollen wir einen gemeinsamen Brief an Herrn Steinbrück verfassen?  

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  1. 1. Wollen wir einen gemeinsamen Brief an Herrn Steinbrück verfassen?

    • Ich bin für einen gemeinsamen Brief an Herrn Steinbrück
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    • Ich bin gegen einen gemeinsamen Brief an Herrn Steinbrück
      5
    • Ich finde die geplante neue Steuerregelung für Kraftfahrzeuge in Ordnung
      12


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... teilweise sogar äußern sie sich so, dass man doch froh über die CO2-Steuer sein soll und man ja schon einen 5L-bzw. 3L Status im KFZ-Schein hat...

:crazy: haben die des noch nicht begriffen, dass die Steuer nciht für Bestandfahrzeuge gilt??

 

@joachim: ich hab mal in meiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung nachgeschaut. dort steht unter Nr. 46.2, dass mein A2 119g/km CO2 ausstößt und kombiniert 4,4l/100km verbraucht. Ist der 90PS TDI aber nicht mit 116g/km und 4,3l/100km seitens Audi angegeben (siehe auch im A2-Museum)????

 

Ich schreib an die Parteien nix mehr. Hab ich schon im Oktober gemacht und keine Antwort bekommen :mad:(siehe Seite 1).

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@joachim: ich hab mal in meiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung nachgeschaut. dort steht unter Nr. 46.2, dass mein A2 119g/km CO2 ausstößt und kombiniert 4,4l/100km verbraucht.

Ja, kann sein (danke für den Hinweis). Da ich die COC nicht zur Hand habe, verließ ich mich (hoffentlich ohne Verlassen zu sein) auf die Aussage der Audi-Hotline, die für meinen 1.4 TDI (55kW / 75PS), EU-4, die 116 g CO2/km angab.

Anmerkung: Die A2 'Technischen Daten' aus "A2 Details" (Gültig ab September 2003) geben als Insgesamt Verbrauch: 4,3 - 4,4 l bei 116 - 119 g CO2 / km an - ohne zwischen den 75 PS- und 90 PS-Versionen zu unterscheiden. Allerdings wird - wie gesagt bei gleichem 'Insgesamt' - für die 90 PS-Version ein im 0,2 l / 100 km höherer Verbrauch unter 'Städtisch' ausgewiesen.

Vielleicht kann ja mal ein 75 TDI-PSler mit EU-4 in seiner COC nachsehen.

 

Notfalls muss ich mit dem 3-Gramm-Fehler leben :).

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In meinem COC sind richtige Fehler drin. Hab mich deswegen an Audi gewandt und die meinten sie bräuchten noch ein bisschen Zeit, aber hatten den Fehler sofort eingesehen. Ist inzwischen schon ne ganze Weile her, vielleicht sollte ich die Herren noch mal erinnern. Die COC-Angaben scheinen mir irgendwie nicht besonders belastbar, vielleicht ist das auch gemeint mit "keine verlässlichen Angaben" für die alten Fahrzeuge?

 

Grüße, flixe

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In meinem COC sind richtige Fehler drin. ...

Es wäre vielleicht hilfreich und zum besseren Verständnis geeignet, wenn Du etwas konkreter werden würdest ! Was ist falsch, welche Punkte, und welche Fehler hat Audi sofort eingesehen und will sie nachbessern ?

 

Schließlich würde es bedeuten, dass auch unsere COCs falsch sind - und wir derzeit für eine, dann hoffentlich korrigierte, Zweitschrift der COC rund 35 € zahlen müssten (was bei fehlerhaftem Original natürlich nicht einzusehen wäre !).

Außerdem ist es etwas dumm, wenn man sich, etwa zum Nachweis des CO2-Ausstoßes, auf 'falsche COCs' berufen müsste.

 

PS @flixe: falls die COC-Angabe korrekt sein sollte, nenn' doch mal den Wert für den CO2-Ausstoß; Deiner ist doch ein 1.4 TDI (75 PS) - EU-4, oder ?

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Klar Joachim, also bei mir im COC stehen Verbrauch und CO2-Ausstoß, jeweils kombiniert, inner- und außerorts. Kombiniert stimmt (119 g/km), das andere nicht (Verbrauch innerorts höher als außerorts, CO2-Ausstoß außerorts höher als innerorts oder irgendwie so). Hab das im Forum schon mal erwähnt, aber ich kann den Thread jetzt nicht mehr finden :confused:

 

Die entscheidende Angabe für "kombiniert" stimmt bei mir ja scheinbar, aber ich zweifle daran, dass das COC belastbar für die Steuerberechnung ist, da die Angaben offenbar nicht besoners sorgsam erstellt wurden. Oder läuft das eher unter "Fehler können überall passieren."?

 

Grüße, flixe

 

PS: mein A2 ist von '01, hat EU3.

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..., also bei mir im COC stehen Verbrauch und CO2-Ausstoß, jeweils kombiniert, inner- und außerorts. Kombiniert stimmt (119 g/km), das andere nicht (Verbrauch innerorts höher als außerorts, CO2-Ausstoß außerorts höher als innerorts oder irgendwie so).

Na, da kann ich erst mal keinen Fehler entdecken - es sei denn es gilt "oder irgendwie so".

Der Verbrauch 'Innerorts' ist i.d.R. höher, als der 'Außerorts' - logisch, oder ? Das hängt auch mit dem, den Angaben zu Grunde liegenden, Fahrzyklus zusammen und entspricht hier auch der Praxis, da unsere Fahrzeuge im Stadtverkehr (Start, Stop, Ampeln usw.) relativ viel verbrauchen.

Für den 1.4 TDI (75 PS) gilt nach Audi-Angaben: 'Innerorts' (also 'Städtisch') 5,6-5,7 l/100km, 'Außerorts' (also 'Außerstätisch') 3,5-3,6 l/100km und in Kombination (also 'Insgesamt') 4,3-4,4 l/100km. Für letzteren Wert wird ein CO2-Ausstoß von 116-119 g/km angegeben.

 

Die obige Frage, ob 116 oder 119 g/km für die 75 PS-Version gelten, war, dass obige Verbrauchsangaben auch für die 66 kW TDIs (90 PS) - Version gelten, mit Ausnahme der Innerorts-Angabe mit 5,8-5,9 l/100km - woraus sich für 'Insgesamt' bzgl. CO2-Ausstoß bei der 75PSlern die 116 g/km und für die 90 PSler die 119 g/km ableiten ließen.

 

Deshalb bitte mal die Werte für den 75 PS - TDI mit EU-4 posten.

 

Die entscheidende Angabe für "kombiniert" stimmt bei mir ja scheinbar, aber ich zweifle daran, dass das COC belastbar für die Steuerberechnung ist, da die Angaben offenbar nicht besoners sorgsam erstellt wurden. Oder läuft das eher unter "Fehler können überall passieren."?

Nun vermutlich sind die Angaben gar nicht so falsch, wenn überhaupt. Und die COC dürfte im europäischen Raum die einzig verlässliche und für Händler wie Käufer einsehbare und verwendbare Dokumentation sein.

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OK, dann noch mal ausführlich. Meine Brief an Audi:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vor nun schon einer ganzen Weile erhielt ich von Ihnen das von mir für mein Fahrzeug angorderte Formular "EWG - Übereinstimmungsbescheinigung" (CoC). Darin tauchen unter 46.2 auch die laut EG-Richtlinie 80/1268 ermittelten Verbräcche und CO2-Emissionen für verschiedene Fahrzustände auf. Dabei wird laut der Norm der Streckenverbrauch aus der emittirten Abgasmenge an CO2 berechnet, weshalb sich eine konstanter Umrechnungsfaktor zwischen CO2-Emission (in g pro Kilometer) und Verbrauch (in Liter pro 100km) ergibt. So verbrent 1 Liter Diesel zu 2,64 kg CO2. Der im CoC angegebene CO2-Ausstoß ist daher nicht für alle Fahrzustände nachvollziehbar, 119g/km entsprechen zwar 4,40L/100km, die für "Innerorts" angegebenen 202g/km entsprechen jedoch einem Verbrauch von 7,47L/100km oder anders: die angegebenen 5,70L/100km würden einen CO2-Ausstoß von 154g/km bedeuten. Bei der Angabe des CO2-Ausstoßes und des Streckenverbrauchs "Außerorts" besteht ebenfalls ein Umrechnungsfehler, es ist auch nicht zu erklären, dass zwar der Verbrauch "Außerorts" geringer als "Kombiniert" ist, der CO2-Ausstoß "Außerorts" jedoch höher liegt als der Verbrauch "Kombiniert".

 

Auf Grund der Beschriebenen Diskrepanz in besagtem CoC bitte ich sie die Angaben noch einmal zu überprüfen und mir gegebenenfalls die korrigierte Fassung als Ersatz für die mir vorliegende zuzusenden bzw. mir die Richtigkeit der Angaben in meinem CoC zu bestätigen und das Zustandekommen der Angaben zu erläutern.

 

Und die Antwort von Audi:

 

Sehr geehrter Herr ...,

 

Sie haben natürlich Recht, dass die Angaben für CO2-Emissionen Innerorts und Ausserorts nicht korrekt sind. Nach der ersten Prüfung scheint die Ursache hierfür zu sein, dass bei der Erstellung Ihres COC´s im Februar 2007 ein älterer Datensatz (Modelljahr 2002) mit dem aktuellen Algorithmus abgewickelt wurde und dabei Daten falsch aus der Datenbank ermittelt oder berechnet wurden. Wir werden dieses Problem mit den zuständigen Systemstellen erörtern und eine Lösung hierfür erarbeiten. Aufgrund der aktuellen Urlaubssituation kann dies aber 3-4 Wochen in Anspruch nehmen. Wir werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Ihnen die korrekten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wenn der Verbrauch innerorts höher ist als außerorts, dann muss auch der CO2-Ausstoß innerorts höher sein als außerorts. Der Verbrauch wird in dem NEFZ auch nur über den CO2-Ausstoß ermittelt!

 

Hab übrigens jetzt noch mal nach einer bisher ausgebliebenen Antwort gefragt :rolleyes:, flixe

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Danke @flixe für Deine Mühe - nun hab auch ich's verstanden ;).

Es wäre schön, wenn Du die Antwort bzw. die Handhabung mit einer korrigierten COC hier ebenfalls posten würdest. Denn wenn die Antwort von Audi stimmt, müssten viele A2-Besitzer betroffen sein; und eine kostenlose Korrektur scheint - allein der Plausibilität willen - nötig, auch wenn die wesentliche Angabe zum CO2-Ausstoß 'Insgesamt' korrekt ist.

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Klar Joachim, das mach ich. Vielleicht finde ich ja auch mal den Thread wieder, in dem darauf hingewiesen wird, dass man das COC kostenlos bestellen kann. Verflixte Suche, ich find da irgendwie selten das richtige :(.

Jetzt aber genug OT.

 

Liebe Grüße, flixe

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Hallo zusammen,

 

vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) habe ich die Nachricht erhalten, dass meine E-Mail an die zuständigen Fachabteilungen weiter geleitet wurde. Nun denn, warten wir die Ergebnisse ab :jaa:.

 

Unter dem Link http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_54/DE/Aktuelles/072.html sind einige, derzeit aktuelle, Details nachzulesen. Die Punkte 6 - 9 und 11 dürften am Interessantesten sein :o - aber da soll sich / wird sich ja hoffentlich noch was ändern.

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Falsch! Die COC kostet unter dem angegebenen Link aber nix, sofern das Auto nicht schon mit einer ausgeliefert wurde, was bei Flixes A2 imho noch nicht der Fall ist. Und ob da jetzt ein paar Gramm falsch sind, oder nicht, ist erst mal sekundär. Ich habe meine da selbstverständlich umsonst bekommen.

 

Sofern falsche COCs im Umlauf sind, müssen diese durch eine Service-Aktion durch Audi ausgetauscht werden.

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Falsch! Die COC kostet unter dem angegebenen Link aber nix, sofern das Auto nicht schon mit einer ausgeliefert wurde, was bei Flixes A2 imho noch nicht der Fall ist.

Zitat aus dem Link:

"2. Warum muss ich für ein COC zahlen?

Seit dem 01.06.2003 erhebt die Volkswagen AG für die Zweitausstellung eines COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) der Marken Volkswagen und Audi eine Gebühr in Höhe von 34,40 Euro zzgl. 19% MwSt. je Dokument, die per Nachnahme durch die Post AG vereinnahmt wird.

Die VW AG stellt seit 1996 automatisiert alle COC-Daten den europäischen Importeuren zur Verfügung. "

 

Folglich sollten, wenn AUDI auch unter diesem Link vertreten ist und Gleiches gilt (siehe Punkt 4), auch die AUDI-Fahrzeuge bereits seit 1996 mit der COC ausgeliefert werden. Somit sollte auch @flixe seine COC mit dem Fahrzeugbrief bekommen haben. Damit ergibt sich, dass alle Anforderungen der Zweitschrift - zumindest ist aus dem Link nichts anderes zu entnehmen - nur kostenpflichtige Zweitschriften bestellt werden können.

 

Wenn also jemand seine COC (Erstschrift) mit dem Fahrzeugbrief nicht erhält / erhalten hat, @2001 A2 1,4 hat seine kostenlos bekommen - also ggf. nachfragen :D.

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Ich hab es ja schonmal anderweitig geschrieben... Homologation ist ein mir nicht ganz fremdes Thema, daher kann ich mal hier die gestreute Verwirrung etwas zerschlagen:

 

Seit 1996 werden COC-Daten für die Fahrzeuge in die Systeme der Importeure gespielt. Seit Mitte/Ende 1996 dürfen Autos nicht mehr mit einer "ABE" typgenehmigt werden, sondern müssen nach EG-Recht typgenehmigt werden.

 

Ein Auto, das nach EG-Recht typgenehmigt ist, erkennt man an der Genehmigungsnummer im Fahrzeugbrief und den neuen Fahrzeugdokumenten (ZB1 und ZB2) sowie am Fahrzeug selber auf dem Typenschild. Da der A2 durch das KBA typgenehmigt wurde, beginnt seine Typgenehmigungsnummer mit e1*.....

 

Jedes Fahrzeug, das nach EG-Recht genehmigt wurde, hat auch eine entsprechende Übereinstimmungsbescheinigung aka. CoC (Certificate of Conformity).

 

ACHTUNG!!!!!! Jetzt kommt es aber: erst seit ca. 2003/2004 wurden die CoCs auch mit den Fahrzeugen ausgeliefert. Für Fahrzeuge, die zwischen Ende 1996 und Mitte/Ende 2003 produziert wurden, wurde lediglich der Datensatz erzeugt, aber kein ausgedrucktes Exemplar bei Auslieferung ausgehändigt.

 

Da dem Fahrzeughalter diese ausgedruckte Bescheinigung zusteht, kann er sie kostenlos vom Hersteller oder Importeur anfordern, wozu diese verpflichtet sind. Und genau das ist hier der Fall.

 

ZUSAMMENFASSUNG FÜR DUMME: Alle deutschen A2s zwischen 2000 und Mitte 2003 bekommen KOSTENLOS über die vorgenannte Adresse ein CoC.

Einzige Ausnahme: das COC wurde schon einmal bestellt, dann ist es natürlich eine Zweitschrift und kostet Geld. Gleiches ist bei ausländischen A2s i.d.R. der Fall.

 

Ich hoffe, dass jetzt auch Joachim_A2 verstanden hat, dass das COC unter den genannten Voraussetzungen kostenlos zu bestellen ist.

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Danke für die Erklärung. Das sollte nun alle Unklarheiten beseitigt haben ;)

 

Zu meinem Einwurf, dass in meiner COC (für 90 DieselPS) 119g/km CO2-Ausstoß angegeben werden:

Im aktuellsten Datenblatt von Audi steht auch beim 90PS TDI 116g/km.

Und in der Datenbank zu myaudi finden sich aber wieder die ungenauen Werte:

Kraftstoffverbrauch (1999/100/EG)

- städtisch 5,8-5,9 l

- außerstädtisch 3,5-3,6 l

- insgesamt 4,3-4,4 l

- CO2-Emissionen 116-119 g/km

 

Ja was etz nu? Haben wir dann doch keine eindeutig belegbaren Werte?:eek:

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Es zählt das, was in der COC steht, denn das entspricht dem, was auch die Genehmigungsbehörde genehmigt hat.

 

Jetzt können wir dem Ganzen mal systematisch auf den Grund gehen:

 

Nenne mal deine Genehmigungsnummer, also z.b. e1*98/14*0131*00, wobei bei dir die *00 ganz hinten sicherlich *06 oder so lautet.

 

Es kann sein, dass es 90PS TDIs gibt, die alle die e1*98/14*0131*07 haben und 116g ausstoßen und welche, die z.B. e1*98/14*0131*08 haben, wo man die Verbrauchsangaben nach oben korrigiert hat.

 

Kann ich mir nur so erklären im Moment.

 

Damit wir es rausfinden: Alle 90PSler bitte die Paarung e1*98/14*0131*0x und den Verbrauch nennen!!!! ;)

 

Edit: Allerdings hab ich jetzt erst den Beitrag von heavy_metal gelesen, sodass sich meine Ausführungen teilweise erledigt haben. Ich lasse sie trotzdem stehen, da sie evtl. zum besseren Verständnis beitragen.

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Ich finde die Beiträge zur COC und die anderen natürlich auch sehr informativ.

 

Ich bin auch dafür, bereits jetzt den Entscheidungsträgern intensiv und in großer Zahl auf den Senkel zu gehen, befürchte aber es bleibt am Ende nur dieser Weg sich gegen eklatante Ungleichbehandlung zu wehren, deshalb habe ich schon mal nachgesehen und etwas zitiert:

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

 

"...

c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde

Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).

In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die der Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde daher in solchen Fällen erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig (§ 90 Abs. 2 BVerfGG)..."

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__90.html

 

§ 90 BVerfGG

(2) 1Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. 2Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

 

 

 

:cool:

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Meine Mail an den ADAC:

ADAC und Steuergerechtigkeit bei der geplanten neuen CO2-Kfz-Steuer? Mein KFZ ist ein AUDI A2 1.2. TDI mit 86 g CO2/km.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BFM plant, zukünftig den gleichen Sachverhalt (Co2-Ausstoß bei KFZs) durch willkürliche Unterscheidung in Alt- und Neufahrzeuge ungleich zu besteuern.

Die Öffentlichkeitsarbeit des ADACs sieht bislang für mich so aus, als ob der ADAC diese Steuer-Ungerechtigkeit unterstützt

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kortz

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  • 2 Wochen später...

Der Bundesfinanzhof hat die Neuregelung der Pendlerpauschale in einem Urteil für verfassungswidrig erklärt.

 

Finanzministerium hält trotzdem an Neuregelung für Pendler fest. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht.

 

Das läßt leider vermuten, dass das BFM auch bei der neuen KFZ-Steuer kaum einlenken wird. icon6.gif

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Anbei noch eine Mail ans BMF:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre, wenn auch nach eigener Angabe unvollständige, Antwort.

Mich interessiert es dennoch weiterhin, warum es in England klappt, Autos mit EZ ab 2001 nach CO2-Ausstoß zu besteuern, und warum es bei uns nicht gehen sollte.

Weiter schreiben Sie, dass CO2 bislang nicht normiert sei.

Das würde sich doch aber mit der Tatsache widersprechen, dass nach dem Eckpunktepapier für Fahrzeuge mit EZ 05.12.2007 - 31.12.2008 die Art der Besteuerung nach dem Günstigkeitsprinzip erfolgen soll.

 

Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Nichtvorliegen von CO2-Werten einzelner Kfz-Modelle wider den EU-Richtlinien nun zum Nachteil von allen wird. Wenn ein Hersteller entgegen dieser Normen handelt, so ist er nun in der Pflicht, CO2-Werte nachzuliefern. Keinesfalls jedoch kann dies zum Nachteile derer führen, die Autos von Herstellern haben, die entsprechend der Richtlinien gehandelt haben.

Auch Ihr Hinweis zur ehemaligen Förderung von 3 und 5l-Autos (Euro 4) geht meiner Ansicht ins Leere. Diese Förderung war nur temporär. Derzeit wird ein solches Auto, wie alle anderen Fahrzeuge mit Euro 4, besteuert. Die Besteuerung nach CO2 würde jedoch einen dauernden Vorteil gegenüber Fahrzeugen mit höherem CO2-Ausstoß bedeuten. Somit würde sich die Lenkungsfunktion der Steuer auch auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirken. Dies ist vor allem in der heutigen Zeit nicht außen vor zu lassen, da sich immer weniger Menschen Neuwagen leisten können.

Zudem bliebt mit nur noch einmal darauf hinzuweisen, dass mit dem derzeitigen Eckpunktepapier Fahrzeuge einer Schadstoffklasse (Euro 4) nur aufgrund des Datums der Erstzulassung teilweise drastisch unterschiedlich besteuert werden, was wie schon einmal erwähnt, dazu führen kann, dass Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß günstiger besteuert werden, als umweltfreundlichere Fahrzeuge. Fahrzeuge mit EZ ab 05.12.2007 (Beginn der Berechnung nach dem Günstigkeitsprinzip) und Euro4-Norm sind nicht sauberer als Euro4-Norm-Fahrzeuge mit EZ 2004 oder 2006. Andernfalls wären diese Fahrzeuge ja nicht in der gleichen Schadstoffklasse.

 

 

Ich bleibe daher bei meiner Forderung, die in dem Eckpunktepapier vom 05.12.2007 angedachte Regelung der Besteuerung nach dem Günstigkeitsprinzip nicht nur für Fahrzeuge mit EZ ab 05.12.2007 anzuwenden, sondern diese Regelung auszuweiten für Fahrzeuge mit EZ ab 2000, oder zumindest für Fahrzeuge, die auch in der Schadstoffklasse Euro4 eingestuft sind.

 

mfg...

 

Und die Antwort:

 

Sehr geehrter Hirsetier,

zunächst muss ich Sie nochmals um Nachsicht bitten, dass seitens des für das Kraftfahrzeugsteuergesetz fachlich zuständigen Referats im Bundesministerium der Finanzen nicht gewährleistet werden kann, die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) und ihre Entwicklung in Korrespondenzen detailliert zu erläutern und ggf. zu diskutieren. Ihr Interesse an unserem Steuerrecht ist zu begrüßen.

 

Von hier aus war ursprünglich für alle Pkw eine ggf. auch zeitlich gestaffelte komplette Umstellung der KraftSt auf CO2- und Schadstoffbezug angestrebt, weil zwei auf nicht absehbare Zeit parallele Besteuerungssysteme für Pkw viele Probleme mit sich bringen. Ihre Schreiben sind Beleg dafür. Im Übrigen ergänze ich meine Antwort vom 12. Dezember 2007 abschließend wie folgt:

 

Die von Ihnen erwähnte Besteuerung in England wurde m.E. mit längerem Vorlauf national vorbereitet und nicht für Bestandsfahrzeuge eingeführt.

 

Für die bereits genannten Abgasschadstoffe existieren EU-Vorschriften zur einheitlichen Messung und ihren Bedingungen sowie zu Grenzwerten im Sinne von Normen, die jeweils nach den Antriebsarten Otto und Diesel unterscheiden und grundsätzlich für alle Pkw gelten (d.h. beispielsweise gleiche Euro-4-Anforderungen für einen Porsche 911 und einen Smart mit Ottomotor). Für CO2 gibt es bislang lediglich EU-Vorschriften zur einheitlichen Messung und ihren Bedingungen, aber keine Grenzwerte. Auch vor dem Hintergrund der beabsichtigten so genannten Günstigerrechnung, die den ermittelten spezifischen CO2-Ausstoß (g/km) der jeweiligen Variante eines Pkw-Typs heranziehen würde, erkenne ich keinen Widerspruch.

 

Ihre allgemeine Annahme, das Nichtvorliegen oder die Nichtbrauchbarkeit von CO2-Werten für Pkw sei „wider den EU-Richtlinien“, geht fehl (z.B. für schwere Geländewagen, Pick-ups und Mehrzweckfahrzeuge, die verkehrsrechtlich keine Pkw sind, aber bei der KraftSt). Vorgaben an die Hersteller zu nachträglichen Datenermittlungen wären denkbar, würden allerdings nicht zum gewünschten Ergebnis führen (z.B. für umgerüstete Fahrzeuge, selbst importierte Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis sowie Fahrzeuge von nicht mehr existierenden Herstellern). Halter von Fahrzeugen ohne gesicherte und vergleichbare CO2-Werte mit einer Nachweispflicht zu belegen, wäre u.a. wegen der hohen Kosten für Messungen nach den EU-Vorschriften unverhältnismäßig. Dies alles wurde vom hierfür zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gründlich geprüft. Dass es über die CO2-Datenlage für Kfz und ihre steuerrechtliche Brauchbarkeit auch Einschätzungen gibt, die für Irritationen bei den Bürgern sorgen, ist hier bekannt und bedauerlich.

 

Für die KraftSt gelten - wie erwähnt - verfassungsrechtliche Grundsätze, nach denen es u.a. geboten ist, hinsichtlich der CO2-Werte an den tatsächlichen Befund anzuknüpfen und nicht daran, was rückblickend sein müsste oder könnte. Unterschiedliche Steuerbelastungen für einen Teil der Bestandsfahrzeuge, die im Ergebnis davon abhängen, ob CO2-Werte vorliegen oder zu beschaffen oder vergleichbar sind, würden mit der Verfassung kollidieren (vgl. Finanzrechtsprechung zur Bemessung von Steuern). Eine in die Zukunft gerichtete Stichtagsregelung ist dagegen zulässig. Die "Günstigerrechnung" soll dabei Härten und Unsicherheit in der Zeit ab der Ankündigung (5.12.2007) bis zum beabsichtigten Inkrafttreten der Neuregelung (1.1.2009) vermeiden helfen. Es geht nicht um Bestandsschutz.

 

Zur fairen Beurteilung der im Bundeskabinett am 5.12.2007 beschlossenen Eckpunkte einer Neuregelung halte ich es für legitim, auf die in der Vergangenheit zum Teil in Summe gewährten Vergünstigungen für verbrauchs- und schadstoffarme Pkw hinzuweisen, u.a. weil in letzter Zeit gelegentlich der Eindruck entstehen konnte, die geltende KraftSt sei eine bloße "Hubraumsteuer". Ihre Befürchtung, es könnte zu drastischen Unterschieden zwischen alter und neuer KraftSt kommen, teile ich nicht, vor allem nicht für verbrauchsarme Pkw mit einem in der EU als Ergebnis fahrzeugtechnischer Maßnahmen angestrebten CO2-Wert von bis zu 130 g/km bei mittlerem Gesamtgewicht des Fahrzeugs (vgl. aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur CO2-Reduzierung).

 

Für die von Ihnen konkret geforderte Grenze der Einbeziehung von Pkw des Bestandes nach ihrer Erstzulassung ab dem Jahr 2000 in die beabsichtigte neue KraftSt durch "Günstigerrechnung" fehlen ausreichende sachliche Gründe, außerdem in meinen Antworten beispielhaft aufgezeigte rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten der Umsetzung.

 

Mit freundlichen Grüßen

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"Ihre allgemeine Annahme, das Nichtvorliegen oder die Nichtbrauchbarkeit von CO2-Werten für Pkw sei „wider den EU-Richtlinien“, geht fehl (z.B. für schwere Geländewagen, Pick-ups und Mehrzweckfahrzeuge, die verkehrsrechtlich keine Pkw sind, aber bei der KraftSt)."

 

Schön, die größten CO2-Ausstößler verhindern angeblich eine gerechte CO2-KFZ-Steuer. Sie verhindern jedoch keine mögliche günstiger Regelung.

 

"Die Besteuerung (für alle) nach CO2 würde jedoch einen dauernden Vorteil gegenüber Fahrzeugen mit höherem CO2-Ausstoß bedeuten. Somit würde sich die Lenkungsfunktion der Steuer auch auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirken."

 

Schön, Leute kauft Euch einen schweren Geländewagen, Pick-up oder Mehrzweckfahrzeug mit Erstzulassung vor dem 05.12.2007 und haut noch mal ordentlich CO2 raus.

 

Eine in die Zukunft gerichtete Stichtagsregelung ist dagegen zulässig. Die "Günstigerrechnung" soll dabei Härten und Unsicherheit in der Zeit ab der Ankündigung (5.12.2007) bis zum beabsichtigten Inkrafttreten der Neuregelung (1.1.2009) vermeiden helfen. Es geht nicht um Bestandsschutz.

 

Das Verfassungsgericht könnte mal prüfen, weil ab dem Stichtag gleiches ungleich besteuert wird.

 

Es "fehlen ausreichende sachliche Gründe".

 

Typischer BMF Quark.

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Bzgl. meiner E-Mails aus Beitrag #97 und #98 sowie in Ergänzung zu #124 habe ich eine Reihe weiterer Antworten bekommen; außer von den Automobil-Vereinen/-Clubs.

 

Auf zwei Antworten habe ich wiederum geantwortet und explizit dargelegt, dass die derzeitigen Planungen hinsichtlich Gültigkeit der neuen CO2-Steuer für "Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2009 zugelassen werden" bzw. "Fahrzeuge, die seit dem 05.12.2007 zugelassen wurden" unzureichend sind.

In diesem Zusammenhang wies ich darauf hin, dass es sowohl Ungerecht als auch eine Art Bestrafung der 'Umwelt-/Klimaschutzvorreiter' darstelle, wenn Besitzer von Fahrzeugen, wie beispielsweise dem, nur bis Mitte 2005, produzierten Audi A2, nicht in den Genuss einer Wahlfreiheit bzgl. neuer Kfz-Steuer kämen. Denn für weniger CO2-Emissionen des Altfahrzeugs Audi A2 müssten höhere Steuern bezahlt werden, als für mehr CO2-Ausstoss bei Neufahrzeugen.

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Aus dem BFM nach #127:

 

"Die Besteuerung nach CO2 würde jedoch einen dauernden Vorteil gegenüber Fahrzeugen mit höherem CO2-Ausstoß bedeuten."

 

Konsequenz im Umkehrschluss:

Fahrzeuge vor dem Stichtag mit höherem CO2-Ausstoß haben einen Vorteil .:idee:

 

Es geht dem BFM nicht wirklich um die Sache. Die Günstiger-Regelung wird als nicht möglich dargestellt, weil für schwere Geländewagen kein CO2-Werte vorlägen. Wollen denn die Halter dieser Fahrzeuge die Günstiger-Regelung für sich in Anspruch nehmen?

 

Nein, in Wirklichkeit muss irgendein "armer" Sachbearbeiter des BFM die sogenannten "Eckpunkte" der neuen KFZ-Steuer verteidigen. Die Günstiger-Regelung würde auch nicht den Gebrauchtwagenmarkt durcheinanderbringen. Dafür "fehlen ausreichende sachliche Gründe".

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  • 2 Wochen später...

Bezugnehmend auf meine Beiträge #97, #98 sowie #113 und #124 gibt es als derzeitige Zwischenbilanz Antworten von folgenden Adressaten:

BMF (Bundesministerium der Finanzen), BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.), Bündnis 90 / Die Grünen (Bundestag), CDU und CSU.

 

Aufgrund der eingegangenen Antworten, die - auch wenn ich nochmals geantwortet hatte - mehrheitlich positiv hinsichtlich Bereitschaft zu Änderungen am Gesetzentwurf hin zu einer Gültigkeitserweiterung waren, könnte man den Eindruck gewinnen, dass die ursprünglichen Regelungen (auch) ein Konjunkturprogramm für die 'arme deutsche Automobilindustrie' darstellte.

 

 

PS: An dieser Stelle möchte ich auf die Petition zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer unter 'https://a2-freun.de/forum/showthread.php?p=672874#post672874' verweisen.

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"... könnte man den Eindruck gewinnen, dass die ursprünglichen Regelungen (auch) ein Konjunkturprogramm für die 'arme deutsche Automobilindustrie' darstellte."

 

@ Joachim_A2

Muss man von ausgehen. Nochmal ein großes Lob an die Lobbyisten der 'armen deutschen Automobilindustrie' für diesen Mist.

 

 

"PS: An dieser Stelle möchte ich auf die Petition zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer unter 'https://a2-freun.de/forum/showthread.php?p=672874#post672874' verweisen. "

 

Und die ganzen Länderparlamente nicht vergessen. Ich habe noch eine Petition an das NRW-Parlament gerichtet. 'Peer' möchte, wegen des schlechten Tauschangebotes der Länder die KFZ-Stuer ja nicht für sich allein. Folglich geht die Neuregelung auch durch den Bundesrat.

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.....

Und die ganzen Länderparlamente nicht vergessen. Ich habe noch eine Petition an das NRW-Parlament gerichtet. 'Peer' möchte, wegen des schlechten Tauschangebotes der Länder die KFZ-Stuer ja nicht für sich allein. Folglich geht die Neuregelung auch durch den Bundesrat.

 

Da gibts wieder was neues:

Die Finanzministerkonferenz (FMK) hat auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen, dem Bund die Ertragshoheit bei der Kfz-Steuer vollständig zu übertragen. Der Vorschlag der FMK sieht vor, Kfz-Steuer, Mineralölsteuer und LKW-Maut beim Bund zusammen zu führen. Dies stelle einen wichtigen Beitrag zur Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern dar, so der Vorsitzende der FMK, Thilo Sarrazin.

 

Quelle: http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2008/01/31/93086/index.html

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  • 2 Wochen später...

https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=28924 (Alle 1.2 TDI auf Euro4 umschlüsselbar? Schlüsselnummer)

 

In diesem thread wurde festgestellt, dass die Abgaswerte der verschiedenen EURO-Normen nicht direkt vergleicbar sind, weil die Prüfungsanforderungen unterschiedlich sind. Die Prüfungsanforderungen verschärfen sich jeweils.

 

Die geplante neue KFZ-Steuer setzt jedoch EURO4 voraus.

 

Daraus folgt für mich:

 

Wenn der A2 1.2 TDI nach EURO3 z. B. nur 86 g CO2/km ausstößt, genügt er nur scheinbar den Anforderungen der neuen KFZ-Steuer. In Wirklichkeit ist dieser Wert nach EURO4 wegen der höheren Anforderungen nicht relevant.

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  • 2 Monate später...
Mahlzeit,

 

hat einer von euch geglaubt, dass er der A2 1,2 jetzt steuerfrei wird???

Wenn ja, habe ihr die Vorgehensweise unserer Regierung immer noch nicht verstanden!!!

Fragt mal die Häuslebauer was Herr Gabriel für die auf Lager hat, da ist das noch harmlos!

 

messerheimer

 

Manches geht, manches nicht.

 

Vision für 2009 A2 1,2 TDI, Euro3, 3L, "D4", steuerfrei!!!

 

Alle 1.2 TDI auf D4 umschlüsselbar! Es geht:

https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=28924&page=11

 

Laut Bundesrechnungshof werden in den Ministerien Lobbisten bei der Gesetzeserstellung beschäftigt. Rechnen wir mit dem Schlimmsten.

 

(Die technische Umrüstung nach Euro4 bleibt interessant, scheint z. Z. aber zu aufwendig.)

 

 

Deshalb mal ein Paar dumme Fragen:

 

Erstzulassung definiert sich wie und wie könnte man eine Erstzulassung neu erreichen?

 

Liegt für unser Modell irgendwo der Co2-Wert nach Euro4 vor?

Wie könnten wir den sonst bekommen?

 

Grüße

Jim

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"Liegt für unser Modell irgendwo der Co2-Wert nach Euro4 vor?

Wie könnten wir den sonst bekommen?"

 

War wirklich dumm:

 

Der CO2-Wert geht nach Verbrauch. Den haben mit der COC = Übereinstimmungsbescheinigung vorliegen.

 

Was bleibt ist das Problem "Erstzulassung" und das Problem "Euro4 wird vorausgesetzt".

 

Grüße

Jim

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  • 1 Monat später...

Mal wieder was neues von der Kfz-Steuerfront:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,553983,00.html

 

 

Zur Stichtagproblematik:

Ich würde es ja noch verstehen, wenn man sagt, dass alles Autos mit EURO 5 nach CO2 besteuert werden und alle andere bleiben. Dann hats auch nen sachlichen Sinn, da EURO 5 ja insgesamt sauberer ist als EURO 4.

 

Aber die derzeitigen Pläne, rein nach Stichtag, würde ja bedeuten, dass innerhalb einer Emissionsklasse, nämlich EURO 4, die Autos unterschiedlich besteuert würden. Da ist eine Auto mit EZ nach 01.01.2009 eben NICHT sauberer als ein Auto mit EZ 2004, da beide ja die EURO 4 Grenzwerte einzuhalten haben. Und dies verstößt meiner Ansicht klar gegen die Steuergerechtigkeit.

 

Neben diesem meinen Unverständnis kommt nun Konfusion dazu:

Nimmt man den Spiegelartikel, werden EURO 4 Fahrzeuge mit EZ nach 01.01.2009 nach CO2 besteuert, sollen aber ab 2011 mit einer "Strafsteuer" von 1,25€/100ccm belegt werden. Heißt also, dass diese Fahrzeuge sowohl nach CO2 als auch nach Hubraum besteuert werden.

 

Wir leben in einem PlemPlem-Land. Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen..:argh:

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Anfang Mai hieß es noch: Keine CO2-Strafsteuer für ältere Autos: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/kfzsteuer2.html

 

 

Und jetzt wieder da: Stichtag und Strafsteuer!

 

Steuergerechtigkeit???

 

Einiges läßt sich nur durch Stichtag regeln. Erziehungsgeld, sehe ich ein. Auch da wurde geklagt. Aber ich wüßte nicht, warum gerade die KFZ-Steuer so geregelt werden müsste.

 

 

Man muss das Unvermeidliche wollen.

Grüße

Jim

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Einiges läßt sich nur durch Stichtag regeln.

...

Aber ich wüßte nicht, warum gerade die KFZ-Steuer so geregelt werden müsste.

Der Grund wäre einen Anreiz für den Neukauf von Fahrzeugen zu haben - mit anderen Worten ein Konjunkturprogramm für die arme Automobilindustrie aufzulegen; der Lobby sei Dank.

 

Schließlich haben die depperten A2 Fahrer (und andere) ja ihr Scherflein zum Umweltschutz bereits beigetragen, oder ? :WUEBR:

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Man sollte lieber die ganze KFZ-Steuer abschaffen und nur nach tatsächlichem Ausstoß pro Jahr besteuern. Manche haben ja einen Wagen mit Euro 4, fahren dafür aber 50.000 km, andere wiederum Euro 2 aber nur 5.000 KM. Das ist die wahre Ungerechtigkeit !

Also: Besser die pauschale KFZ-Steuer abschaffen und dafür z.B. die Öko-Steuer anheben.

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Na ja, was wollen wir von unseren Politikern (und deren Lobbyisten) real erwarten ?

 

Schauen wir als Beispiel die 'Feinstaub-Plaketten' an. Wahrscheinlich dürfte jeder mit mehr als einem 'Spatzenhirn' die Frage stellen, wie die Plaketten vor dem Hintergrund einer technischen Weiterentwicklung in Zukunft gehandhabt werden sollen. Die Plakettennummer 5 wird dann hell-, dunkel- oder leuchtendgrün !?? Und 'Grün-4' wird dann ..., gelb mutiert zu ..., rot zu ... !?

 

Was den mehrfach angesprochenen Punkt 'Strafsteuer' angeht, bleibt diese Entwicklung eigentlich nicht aus - allein aufgrund der Fortschreibung / Verschärfung von Emissions- / Umweltzielen. Denn das was heute 'Stand der Technik' ist, wird morgen - hoffentlich - von besseren Vorgaben überholt werden.

 

Korrekter und verständlicher - nicht zuletzt auch intelligenter - wäre eine andere Kfz-Steuer. Sie sollte nach einer Art Punktesystem alle Emissionen erfassen und bewerten. Z.B. CO2 genauso wie NOx, Ruß / Feinstaub, usw. Allen Abgasbestandteilen würde eine Grundpunktzahl (= Betrag) zugeordnet und mit den realen Anteilen im Abgas multipliziert. Die Kfz-Steuer insgesamt ergäbe sich aus der Summe der Abgasbestandteile und deren jeweiligen Multiplikationen mit den realen Emissionen. (Wunderbar auch auf jede Industrie ganz allgemein anwendbar.)

 

Die Politik hätte damit die Möglichkeit, je nach Umwelterfordernissen / -zielen, einzelne Abgasbestandteile auf- oder abzuwerten, um so steuernd einzugreifen. Die Hersteller könnten dann nicht zu Lasten anderer Emissionsbestandteile bestimmte Abgaswerte verbessern etc.

 

Aber was rede ich. Manchmal könnte ich nicht so viel fr….. wie ich ko…. möchte.

 

PS: Verbesserungsvorschläge sind willkommen.

 

PPS: Was unsere Kfz-Steuer angeht, bleibt abzuwarten, wie die tatsächlichen Beschlüsse und deren Begründungen ausfallen. Eine rechtliche Prüfung würde ich aus heutiger Sicht keinesfalls ausschließen wollen.

Übrigens haben auf meine E-Mails interessanterweise die Automobilclubs bis heute nicht geantwortet; siehe meinen Beitrag #97.

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sicher habt ihr schon gehört von der neuen KFZ-steuer, die unsere lieben, im geld schwimmenden politiker nun doch anzettlen wollen:

 

das bedeutet dann:

 

1.

autos bis euronorm 3 zahlen strafsteuer (allein das ist schon unfassbar! also im klartext eine straf-steuer für leute mit geringerem einkommen? weil wer bitte fährt schon freiwillig ein älteres auto, wenn es nicht gerade ein oldtimer ist oder ein audi A2 ?)

 

2.

die neue CO2-abhängige steuer, gegen die ich ja eigentlich nichts habe mit meinem A2, gilt dann aber NUR FÜR KFZ´s, DIE NACH 1.1.2009 ZUGELASSEN SIND!

 

das heißt im klartext: dass z.b. wir alle mit unseren A2´s, die wir ja relativ wenig CO2 ausstoßen, mehr steuer zahlen, als ein nach 2009 zugelassenes KFZ , das evtl. sogar mehr CO2 ausstößt!!!

 

ist das zu fassen?

 

das zeigt doch, es geht hier gar nicht um die umwelt, sondern um die tatsache, das irgendwelche lobbyisten, dieses gesetzt durchbringen wollen um wieder mehr autos zu verkaufen und die entsprechenden aktienkurse in die höhe zu treiben!

 

leute wir müssen was tun!

ich bin für eine KFZ-übergreifende, online-gestützte unterschriften-liste die wir dann dem ADAC und der bundesregierung übergeben!

 

...

 

es wird wirklich langsam zeit, dass wir denen da oben mal den schuh richtig aufblasen!

 

meine meinung!

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sicher habt ihr schon gehört von der neuen KFZ-steuer, die unsere lieben, im geld schwimmenden politiker nun doch anzettlen wollen:

 

das bedeutet dann:

 

1.

autos bis euronorm 3 zahlen strafsteuer (allein das ist schon unfassbar! also im klartext eine straf-steuer für leute mit geringerem einkommen? weil wer bitte fährt schon freiwillig ein älteres auto, wenn es nicht gerade ein oldtimer ist oder ein audi A2 ?)

 

2.

die neue CO2-abhängige steuer, gegen die ich ja eigentlich nichts habe mit meinem A2, gilt dann aber NUR FÜR KFZ´s, DIE NACH 1.1.2009 ZUGELASSEN SIND!

 

das heißt im klartext: dass z.b. wir alle mit unseren A2´s, die wir ja relativ wenig CO2 ausstoßen, mehr steuer zahlen, als ein nach 2009 zugelassenes KFZ , das evtl. sogar mehr CO2 ausstößt!!!

 

ist das zu fassen?

 

das zeigt doch, es geht hier gar nicht um die umwelt, sondern um die tatsache, das irgendwelche lobbyisten, dieses gesetzt durchbringen wollen um wieder mehr autos zu verkaufen und die entsprechenden aktienkurse in die höhe zu treiben!

 

leute wir müssen was tun!

ich bin für eine KFZ-übergreifende, online-gestützte unterschriften-liste die wir dann dem ADAC und der bundesregierung übergeben!

 

...

 

es wird wirklich langsam zeit, dass wir denen da oben mal den schuh richtig aufblasen!

 

meine meinung!

 

Abzocke durch den Staat u. a. an den Tankstellen und bei der Kfz-Steuer. :WUEBR:

 

Unterschriftenliste finde ich prinzipiell eine gute Idee wird aber letzlich nichts bringen ... DIE machen doch eh was sie wollen. :(

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So zur Info hab mal was schlaues und warum sollte man das nicht versuchen, ein Volksbegehren oder Volksentscheit, wird verdammt hart denn es muss innerhalb einer bestimmten Frist eine erhebliche Zahl von Wahlberechtigten das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen.

Für einen Antrag auf ein Volksbegehren müssen mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Danach kommt es zu einem Volksbegehren, für dessen Erfolg innerhalb von 14 Tagen Unterschriften von mindestens 10 % aller Stimmberechtigten notwendig sind.

 

Na ja ich hoffe mich versteht jemand wenn nicht nachfragen, nur so kann man mal was Wind machen und die Regierung mal ein bisschen rütteln.

 

Mann bekommt mehr Leute wenn wir noch einfach mal das Abschaffen der Mineralölsteuer rein packen, jetzt nicht verwundert kucken, wenn das Volk das will, also alle Autofahrer dann wollen wir doch mal sehn wer stärker ist 50 Millionen Autofahrer oder der Staat.

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Hinweis vom Moderator
Es gibts schon einen Thread dazu.
https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=28137

@zuständige Mods: Bitte diesen Thread dort anfügen, Danke.



zum Thema:

Den ADAC kannst beim Thema Steuer in der Pfeife rauchen!!
ich hab den damals schon angeschrieben, als das Eckpunktepapier vom 05.12.2007 die Runde machte.
Da kam vom ADAC nix brauchbares:(
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Gast Ge.Micha

Was ich bei der neuen Besteuerung nicht verstehe, warum werden Benziner nun so teuer.

Jetzt 6,75 pro 100cm² ~ 95.-€ aber ab 2009 zugelassen, 144g x 1,80 € ~ 259.20€:confused:

Ich dachte immer der Diesel ist der Böse..... gut das ich noch nicht betroffen bin und einen Benziner von nach 2009 zugelassen fahre.

Wird die Mineralölsteuervergünstigung im Falle des Diesel den auch aufgehoben?????

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