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4 sitzer mit 5 personen besetzt.


CH 360

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Erfahrungen habe ich noch keine .... würde mich auch sehr Intresieren.

 

habe aber immernoch nicht nachgeschaut .... ich meine aber ich habe keinen Sicherheitsgurt für die 5 Person und somit eine echtes Problem.

 

Deshalb blicke ich das nicht so ganz mit dem Zusatz Ziff. 12

 

Also wer da mehr weis ... bitte um Aufklärung.

 

Gruss,

Spacewalker

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... bei mir ist im Fahrzeugschein unter Ziff.12 folgendes eingetragen:

Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Notsitz = 4. Bei mir sind dem entsprechend hinten auch nur zwei Gurte.

Und wenn ein Dritter hinten mitfährt, wie sollen denn dann die anderen Zwei sich hinten anschnallen. Denn der Dritte sitzt dann auf den Gurtschlössern. :rolleyes:

 

 

Gruss

S line :P

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Original von audi_a2_tdi

Du kannst dir ja die Sitzbank kaufen und das ganze umschreiben lassen. :D

 

Ne lass man das Auto wird eh zu 99 % mit höchstens 2 Personen bewegt. Dennoch fand ich es Intressant zu wissen das der kleine nur für 4 Personen zugelassen ist ... den zum Kauf des Autos habe ich da nicht drauf geachtet. (Höchstwahrscheinlich wüsste ich es bis heute nicht ohne diesem Forum)

 

 

Gruss,

Spacewalker

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Original von audi_a2_tdi

Du kannst dir ja die Sitzbank kaufen und das ganze umschreiben lassen. :D

 

umschreiben sollte eigentlich entfallen. in meinem schein/brief steht drin ***wahlweise 5 sitzplätze***

 

sofern gurte für alle plätze vorhanden sind, steht dem auch nichts im wege. und der beckengurt ist imho am sitz befestigt....

 

also muß nach dem taúsch eigentlich nix mehr umgetragen werden.

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Bisher war das bei uns noch kein Thema. Meist sind wir eh nur zu zweit unterwegs. Ich glaube, wenn man Kinder hat, wäre es vielleicht eher ein Problem. Da würde ich aber keine drei sitzen lassen, wenn der Wagen hinten nur für zwei ausgelegt ist. Wenn wir mit Freunden unterwegs sind, dann meist "paarweise". ;) Muss man notfalls halt doch mit zwei Autos fahren, wenn es nicht hinhaut.

 

Gruß

Andrea

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gerade ein pärchen mit einem kind hat den vorteil den 4. sitz rauszunehmen und mehr platz für gepäck zu schaffen. da finde ich es schon eher schade daß man zu 4. keine schi im inneren mehr mitnehmen kann, zb beim picasso kann man die unte die sitze reinschieben. aber es gibt ja noch die dachträgeroption, dann aber leider mit höherem cw-wert.

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Es ist auch nicht sonderlich bequem, mit Drei Personen hinten zu fahren, da dem Mittleren der Arsch von den Gurtschlossern weh tut. Ich finde aber die Zweier Bank besser, da diese viel variabler ist. Ein Sitz raus, einer umbgeklappt wie man halt möchte. Mit der Bank verzichtet man dann auf Drei Sitzplätze, wenn man diese Klappt bzw. rausnimmt.

 

Mütze - dem der Arsch weh tat ?(

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wenn man bedenkt wie toll die neuen konzepte für hintere sitze sind, da wäre eine aufgefrischte version unseres kleinen eine herausforderung auch in diesem bereich noch was zu zeige, gibt ja derzeit von im boden komplett versenkbaren bis zu an der seite wegklappbaren bis hin zu aufblaskonzepten genügen innovationen. aufblasbare sitze wären ein hit, sind superleicht und lassen sich fast vollständig in einem kleinen fach im boden verstauen!

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Es gibt dafür zumindest eine praktikable Zwischenlösung:

 

Stückliste:

* ein Beckengurt

* 2 Karabinerhaken

* 2 Gurtschlösser für Audi geeignet kaufen (Schrottplatz)

 

- einen Karabiner in zwei mit 2 Gurtschlössern bestücken

- einen Karbinerhaken mit Gurschloss und Beckengurt (female) bestücken

- beide Karabinerhakenenden in die ISO-Fixhalterung einklinken

 

Voilá: macht aus unserm Viersitzer einen Fünfsitzer mit Gurten, die alten Gurtschlösser beim Platznehmen in die Schlitze drücken, ist weniger unkomfortinös als man glaubt.

 

Anmerkung: wahrscheinlich nichts für Sicherheitsfanatiker, aber diese Rückhalteeinrichtung hält durchaus was aus.

 

Zur Rechtslage gilt in D:

man darf auch mehr Personen befördern als eingetragene Sitzplätze vorhanden, sie müssen nur "geeignet" sein und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Rückhaltevorrichtungen, aber nur sofern vorhanden, müssen verwendet werden

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Zur Rechtslage gilt in D:

man darf auch mehr Personen befördern als eingetragene Sitzplätze vorhanden, sie müssen nur "geeignet" sein und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

Rückhaltevorrichtungen, aber nur sofern vorhanden, müssen verwendet werden :

Das bedeutet ich darf hinten 3 Personen befördern? Oder wie jetzt? (so im Notfall für Kurzstrecken.

 

Obwohl ich keinen 3 Gurt habe und 4 Sitzer eingetragen ist.

 

 

Gruss,

Spacewalker

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Original von spacewalker

Das bedeutet ich darf hinten 3 Personen befördern? Oder wie jetzt? (so im Notfall für Kurzstrecken. Obwohl ich keinen 3 Gurt habe und 4 Sitzer eingetragen ist.

 

Du darfst, es dürfen sogar mehr sein!

 

Das "geeignet" ist halt Auslegungssache, aber die 3er Rücksitzbank ist ja genauso breit, ergo auch die zweier genügt für 3 Personen.

Die Mittenperson muss sich dann auch nicht anschnallen, in Ermangelung einer vorgesehenen Rückhaltevorrichtung - (ist aber ziemlich unbequem!).

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Original von magic

 

Du darfst, es dürfen sogar mehr sein!

 

Das "geeignet" ist halt Auslegungssache, aber die 3er Rücksitzbank ist ja genauso breit, ergo auch die zweier genügt für 3 Personen.

Die Mittenperson muss sich dann auch nicht anschnallen, in Ermangelung einer vorgesehenen Rückhaltevorrichtung - (ist aber ziemlich unbequem!).

 

Sorry, wo kann man diese Rechtslage den nachlesen, ich kann die mich anhaltende Polizeibeamten/in nicht auf einen Text in USEREM Forum hinweissen.

Fuer die Befoerderung von Kinder waere es ja recht einfach, ich nehme drei Kindersitze mit eigenen Gurten und montiere die irgendwie auf die Rueckbank.

 

Aufruf an alle A2 - Papas, habt Ihr eine Idee welche Kindersitze hier sich besonders eignen? Machen wir einen neuen Threead auf.

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Aussage geklaut im WWW / Haftung oder Übernahme von Bußgeldern ausgeschlossen:

 

Sicherungspflichten der §§ 21 und 23 StVO:

 

"Wieviel Personen in anderen Kfz (Anm.: d.h. außer Kraftwagen zur Personenbeförderung) bis zu 8 Fahrgastsitzen (z.B. Pkw, Kombi-Kfz, Lkw) befördert werden dürfen, richtet sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO. Werden diese Anforderungen eingehalten (z.B. der Fahrer wird nicht in der Sicht oder Bedienung des Kfz behindert, die Gewichtsgrenzen werden nicht überschritten) ist es z.B. möglich, in einem großen Pkw mit 6 Sitzen mehr als 8 Personen (zwei Jungendliche jeweils auf einem Sitz) allein mit der Klasse B zu befördern [...]".

 

"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".

 

Auszug aus: Die neuen Fahrerlaubnisklassen, Schurig/Glowalla, Kirschbaum-Verlag.

 

 

Entscheidend ist: was nicht verboten, ist erlaubt. Gerade wenn mal Not an Sitzplätzen ist, lässt der Gesetzgeber hier fünfe gerade sein - in unserm Kulturkreis ein Unding. Jetzt muss man nämlich nachdenken (!) und nachlesen; das Beste ist, es ist alles klar geregelt so wie in Österreich seit 1999: hier darf sich eine kinderreiche Familie mit mehr als 3 Kindern dann gleich auch den Bus dazukaufen.

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Hallo Zusammen!

 

Bin ein wenig überrascht! Trotz der Gesetzeslage würde ich bei der Beladung/Besetzung meines 4-Sitzers eher bei Vier bleiben. Im Falle eines Unfalls könnte ich mir schon vorstellen, dass die Versicherungen etwaige Zahlungen blocken und einen Prozess anstreben (wie sieht's hier denn mit Fahrlässigkeit aus?).

 

Zudem habe ich extra den 4-Sitzer gewählt, da 3 Personen hinten sowieso nicht bequem sitzen können. Gerade das hat mir im A2 so gut gefallen - endlich ein Auto mit bequemen Sitzen vorn und hinten (bei einer vernünftigen Größe des Fahrzeugs).

 

Wann fährt man denn mit mehr als vier Personen? Ist eine Familie mit 3 Kindern nicht besser mit einem größeren Fahrzeug beraten?

Laut Anleitung unserer Kindersitze dürfen diese eh nicht auf der hinteren Sitzbank mittig befestigt werden. Denke, das gilt für alle Kindersitze.

 

Die zuvor beschriebene Variante mit Karabienern usw. wäre mir auch zu heikel - sorry, aber da ist mir mein Becken doch zu wichtig ;)

 

Gruss

Tanpat

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Original von Tanpat

Die zuvor beschriebene Variante mit Karabienern usw. wäre mir auch zu heikel -

... aber gerade für Kinder auf der Rücksitzbank ists immer noch besser als gar nicht angeschnallt, die sitzen da dann auch bequem, was mit zwei hinten angeschnallten Personen schier unmöglich ist.

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Original von magic

... aber gerade für Kinder auf der Rücksitzbank ists immer noch besser als gar nicht angeschnallt, die sitzen da dann auch bequem, was mit zwei hinten angeschnallten Personen schier unmöglich ist.

 

Hi magic!

 

Prinzipiell hast du recht - allerdings sollten Kinder generell in einem Kindersitz sitzen. Die zusätzliche Beckengurtvariante würde ich eigentlich nur für Extremfälle nutzen, da diese im Falle eines Unfalls zu schweren Beckenverletzungen (insbesondere bei Kindern) führen kann.

Daher auch mein Hinweis auf Regelungen der Kindersitzhersteller. Warum sollen wohl Kindersitze nicht mittig befestigt werden (bei Fünfsitzer)?

 

"Kinder" die keine Kindersitze mehr benötigen, werden es meiner Erfahrung nach auch nicht als angenehm empfinden mittig sitzen zu dürfen.

Denke aber, dass das nur selten vorkommen dürfte....

 

Gruss

Tanpat

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  • 2 Wochen später...

ebenfalls aus dem www diesmal mit OLG-Beschluss:

 

"Nach der einschlägigen Rechtsprechung stellt es keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die Zahl der in einem PKW beförderten Personen die Anzahl der im Kraftfahrzeugschein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das zulässige Gesamtgewicht eingehalten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.1975). Es bleibt aber bei der Pflicht des Fahrzeugführers gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach er dafür sorgen muss, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Sofern das Fahrzeug 'überladen' wird droht auch eine Verschlechterung der Rechtsposition, wenn es zu einem Unfall kommt und deswegen zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Zur Gurtpflicht bestimmt § 21a StVO, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen."

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  • 2 Jahre später...

Hallo!

 

[sizept=16]WICHTIG! [/sizept]

An alle A2-Besitzer mit 4 Sitzplätzen (2er Rückbank)

 

Seit dem 16.05.2006 ist eine Gesetzesänderung vom 11. Mai 2006 gültig, welche es nicht mehr erlaubt, mehr Personen mitzunehmen als Fahrplätze vorhanden sind. Da der A2 als 4-Sitzer eingetragen ist, dürfen damit ergo nur maximal 4 Personen gleichzeitig befördert werden, sonst begeht ihr gemäß StVO §21 Absatz 1 eine Straftat!

 

geek

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d.h. es gillt auch, wenn ich in meinem 5 sitzer 6 leute transportiere...gut zu wissen...

ich persönlich hätte lieber nen 4 sitzer als meinen 5 sitzer..

aber wenn man im ort statt 4 mal 5 mitnimmt, sollte das keiner merken..wie viele polizisten wissen, dass der a2 teilweise nur n 4sitzer is??

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Original von geek

Seit dem 16.05.2006 ist eine Gesetzesänderung vom 11. Mai 2006 gültig, welche es nicht mehr erlaubt, mehr Personen mitzunehmen als Fahrplätze vorhanden sind.

 

Welche Gesetzesänderung sollte das sein? Ich kannte nur die oben erwähnte Gesetzeslage. Wurde mir so unter anderem auch in der Fahrschule bestätigt, und das ist noch gar nicht so lange her! ;)

 

Allerdings mit einer Einschränkung: Mehr als 8 Personen dürfen eben nicht in mitgenommen werden, wenn der Fahrer keine Personenbeförderungserlaubnis hat. Wobei dies beim A2 wohl nicht möglich sein wird, ohne das zulässige Höchstgewicht zu überschreiten und/oder den Fahrer nicht in seiner SIcht zu behindern.

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Original von DiplomAgronom
Original von geek

Seit dem 16.05.2006 ist eine Gesetzesänderung vom 11. Mai 2006 gültig, welche es nicht mehr erlaubt, mehr Personen mitzunehmen als Fahrplätze vorhanden sind.

 

Welche Gesetzesänderung sollte das sein?

 

§21 Personenbeförderung

 

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

 

(...)

 

Original von DiplomAgronom

Ich kannte nur die oben erwähnte Gesetzeslage. Wurde mir so unter anderem auch in der Fahrschule bestätigt, und das ist noch gar nicht so lange her! ;)

 

Eben. 16.05.2006

 

geek

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Ich bin mit der dreier Rückbank schon zufrieden, ein paar Mal habe ich sie schon gebraucht. Und der mittlere Gurt ist übrigens nicht bloß ein Beckengurt, sondern ein richtiger Dreipunkt-Gurt.

Was mich nervt ist der komplizierte Ausbau, die Bank ist schon sehr schwer und vor allem sperrig. Ausbau ist alleine extrem schwer, Einbau unmöglich.

 

Einfach so die Bank austauschen ist übrigens auch nicht möglich. Die 3er Bank hat nämlich nur zwei Befestigungspunkte unten, während die Einzelsitze ja jeweils zwei haben. Bei der Bank sind da aber gar keine Aussparungen, man müsste die also erst entfernen und umgekehrt müsste man die erst anschrauben. Ein ständiges Wechseln ist daher nicht möglich.

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Hi!

 

Hätte nicht gedacht, dass zu einem solchen Thema derart viele (überflüssige?) Beiträge geschrieben werden. ;)

 

Ist es nicht egal, was erlaubt ist oder nicht? Ist es nicht besser, nach Zweckmäßigkeit zu urteilen? Ich jedenfalls würde mich nicht, auch nicht ausnahmsweise, hinten in die Mitte auf die 2er-Sitzbank eines A2 (oder was auch immer) setzen, und ich würde es als Fahrer auch nicht dulden, dass in einem 4-sitzigen A2 hintten 3 Personen sitzen, denn bei einem Unfall ist ja nicht nur der hinten in der Mitte Sitzende einem stark erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt, sondern eben auch die vorne Sitzenden, denen der hinten ungesichert Sitzende unweigerlich in den Nacken fliegt.

 

Ergo: wenn 4 Sitzplätze eingetragen sind, fahren außer dem Fahrer eben nur 3 Passagiere mit. Mehr als 3 Personen mitzunehmen ist, höflich ausgedrückt, unklug. Und wenn es trotzdem erlaubt ist, mehr Personen mitzunehmen als Sicherheitsgurte vorhanden sind, dann kann ich über eine solche Regelung auch nur mit dem Kopf schütteln.

 

CU!

 

Martin

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Ich musste mal einen fünften "Überraschungsgast" mitnehmen. Den habe ich einfach mit einen der anderen Hinterbänklern zusammengegurtet :D :D :D

 

Ein anderes Mal waren unter den Mitfahrern noch zwei Wandschränke mit dabei, da war es unmöglich nach die Gurte zu greifen, bzw. diese einrasten zu lasseen. Zum Glück war es nur für ein paar Kilometer...

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  • 1 Monat später...

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