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Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.


Mehrschwein

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Gast gelöscht
Ob du das immer noch nach einem Unfall denkst, an dem du keine Schuld trägst, aber dein Unfallgegner, mit Hilfe ein fürchterlichen Story und "zufälligen" Augenzeugen dafür sorgt, daß du keinen cent siehst?

 

Wenn sich jeder gegen alle unwahrscheinlichen Horrorszenarien hundertprozentig absichern möchte, steht am Ende immer eine Gesellschaft, in der das Leben mehr oder minder der reinste Horror ist, weil es keinerlei Freiheiten oder unüberwachte Lebensbereiche mehr gibt.

 

Zum Leben gehört dazu, daß man eine gewisse Grundgefahr für sich als gegeben annimmt - erst Recht, wenn man, wie wir, mit einem Ausmaß an allgemeiner Sicherheit leben, das in der Geschichte der Menschheit beispiellos ist.

 

Wer eine komplett sichere Gesellschaft möchte, muß dafür akzeptieren, daß diese Gesellschaft komplett illiberal ist und daß das Leben ohne Privatheit, Unvernunft und Vergnügen abläuft.

 

Ich will das nicht und sehe jeden Schritt in diese Richtung mit Sorge.

 

 

Gruß,

imperator400

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Im Prinzip vollkommen richtig! Die "Denunziantenkamera" darf nicht für jeden quersitzenden Furz herhalten. Aber ich hätte, wie in #40 erwähnt, 2 Prozesse locker gewonnen, die ich durch eigentlich strafbaren Falschausagen verloren habe. Nur konnte ich keinen Gegenbeweis erbringen, da ich allein im Auto war. So blieb ich auf den jeweiligen Reparaturkosten für meine Fahrzeuge sitzen. Gut, das ich beim 2'ten Unfall mit einem damals recht neuen A4 Vollkasko versichert war. Der Richter sagte damals zu mir:"Nennen Sie mir nur einen Zeugen, der Ihre Aussage bestätigt, und ich entscheide für Sie." Der Schaden lag bei über 10000 €. Das Auto beim ersten Unfall war nur Teilkasko versichert und die damals ca. 3000 DM Schaden durfte ich abstottern, da ich gerade aus der Lehre kam. Wie hoch die eigentlich ungerechtfertigten Hochstufungen der KFZ- Versicherungen waren, möchte ich besser nicht ausrechnen.

Wie gesagt, der nächste Unfall bei uns, an dem wir unschuldig sind, entscheidet über den Kauf einer Denunziantenkamera. 4x lasse ich mich nicht von Falschaussagen verars.....!

Für das Anzeigen von Schleichern und Rechtsüberholern und Beinahe- Unfallverursachern, fehlt mir die Zeit. An den daraus evtl. entstehenden Prozessen muss man nämlich teilnehmen. Und Ich mache natürlich immer alles richtig!:janeistklar:

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Ob du das immer noch nach einem Unfall denkst, an dem du keine Schuld trägst, aber dein Unfallgegner, mit Hilfe ein fürchterlichen Story und "zufälligen" Augenzeugen dafür sorgt, daß du keinen cent siehst?

 

Da muss man dann mal Spock zitieren. "Das Wohl von Vielen, es wiegt schwerer als das Wohl von Wenigen oder eines Einzelnen." Daran krankt doch unsere Welt. Wir stellen unser einzelnes Bedürfnis über alles andere. Hauptsache es nützt uns als einzelnem. Egal welche Folgen das für alle hat. Und Imperators Beispiel ist doch hervorragend geeignet die Sinnhaftigkeit in Frage zu stellen. Würde hier eine Kamera Aufklärung schaffen? Oder eher denunzierend wirken? Wer schützt vor Manipulation der Videos? Blindes Vertrauen in das Gesehene (Oxymoron? :D) kann auch gewaltig nach hinten losgehen. Ganz hörenswert zum Thema Bestrafung und vielleicht auch ein Einblick warum ich nicht denke, dass uns allen geholfen ist wenn wir nur ja alle die gegen irgendwas verstoßen in den Knast stecken: Rainer Dabrowski | radioeins

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Besorg dir eine Cam und fertig - dir traue ich auch einen verantwortungsvollen Umgang damit zu.

 

Ist mir zu teuer!:rolleyes: Soll ja auch was taugen. Wenn nichts mehr gegen uns passiert lassen wir das erstmal sein. Ausserdem könnte ich ja jetzt schon meine Kamera per USB im Auto anschliessen, befestigen und munter drauflos filmen. Habe ich in der USA vor Kurzem erst im Reisebus gemacht.

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Wenn sich jeder gegen alle unwahrscheinlichen Horrorszenarien hundertprozentig absichern möchte, steht am Ende immer eine Gesellschaft, in der das Leben mehr oder minder der reinste Horror ist, weil es keinerlei Freiheiten oder unüberwachte Lebensbereiche mehr gibt.

 

Zum Leben gehört dazu, daß man eine gewisse Grundgefahr für sich als gegeben annimmt - erst Recht, wenn man, wie wir, mit einem Ausmaß an allgemeiner Sicherheit leben, das in der Geschichte der Menschheit beispiellos ist.

 

Wer eine komplett sichere Gesellschaft möchte, muß dafür akzeptieren, daß diese Gesellschaft komplett illiberal ist und daß das Leben ohne Privatheit, Unvernunft und Vergnügen abläuft.

 

Ich will das nicht und sehe jeden Schritt in diese Richtung mit Sorge.

 

 

Gruß,

imperator400

 

Ich werde mir irgendwann eine, möglicherweise sogar zwei "Denunziantenkameras" anschaffen. Ich werde die sicherlich nicht dazu verwenden, pausenlos Leute anzuzeigen. Aber der Fahrer des nächsten 3-Tonners, der meint, mich trotz zügiger Fahrweise bei tempo 150 noch beiseite schieben zu müssen, weil ich ja "nur" 10-20 km ÜBER der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 130km/h über die Autobahn fahre, wird eine kostenlose Portraitaufnahme beim Gericht abholen dürfen. Und hoffentlich vom Arbeitgeber gefeuert werden. Ich halte die Anzeige in dem Fall für reine, absolute Verteidigung meiner körperlichen Unversehrtheit - und für eine sinnvolle solidarische Aktion mit potentiellen Opfern. ICH sehe die nämlich seit Jahrzehnten berufsbedingt. Und habe NULL Mitleid mit diesen Typen.

 

Ich selber bin nicht fehlerfrei und übertrete auch gelegentlich die Verkehrsregeln, fahre bspw öfters 10-20km (Laut Navi, nicht Tachometer) zu schnell. Ich habe auch schon ein paar mal in meinem Leben rechts überholt. Aber nicht aus der Sucht nach Nervenkitzel, sondern weil ein Auto trotz rechts meilenweit freier Spur und längerem, geduldigen Warten und freundlichem Hupen/Lichtzeichen ewig weiter links blieb. Und dichtes Auffahren kommt mir wegen der damit verbundenen Gefahr nicht in Frage.

 

Ich sehe MEINE Freiheit aber nicht als die höhere im Vergleich zu der der Mitmenschen an, mich nicht als dazu berechtigt, mit dem Leben Dritter zu spielen, indem ich sinnlos und zur Selbstbestätigung meines Egos die Sau rauslasse und sie gefährde.

 

Gesetze schränken definitionsgemäß Freiheiten ein, indem sie der FREIHEIT und UNVERSEHRTHEIT der ANDEREN einen sehr wohlabgewogenen Vorrang dort geben, wo deren SCHUTZ VORRANGIG ist.

 

Insofern beklage ich mich auch nicht, wenn ich gegen die nachvollziehbar gesellschaftlich errichteten Schranken des egoistischen Individualismus zum Schutz eines funktionierenden Sozialsystems verstoße!

 

Die "Freiheit", die Du hier meinst, verteidigen zu müssen, ist nämlich die narzisstische Egomanie der Dyssozialen, kaputten Typen, denen ein gewonnenes innerstädtisches Rennen wichtiger ist als der Respekt vor dem Lebensrecht anderer Mitmenschen.

 

Die Freiheit in unserer Gesellschaft ist nämlich auch die Freiheit, bei Regelübertretungen (Zusammenschlagen von Anderen Menschen, Totfahren anderer Menschen, bewusste Traumatisierung oder wirtschaftliche Ruinierung anderer Menschen etc) damit zugleich entschieden zu haben, sich den berechtigten gesellschaftlichen Sanktionen stellen zu müssen.

 

Wenn ich mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werde oder beim Rechtsüberholen oder Überholen im Überholverbot oder bei Rotlichtmißachtung etc, dann bin ich auch Manns genug, die Konsequenzen hinzunehmen.

 

Mehr verlange ich von den armen Totschlägern in Spe auch nicht.

 

Insofern finde ich Deine ungewohnt undifferenzierte Position in der Thematik erstaunlich, weil Du doch sonst sehr vernünftige Ansichten hast.

 

Die dashCams werden nicht zu dauerhaften, enormen Zunahmen von Bagatellanzeigen führen, sondern ganz überwiegend dabei helfen, Leute ungefährlicher zu machen, die kriminelles Handeln

zum "Recht auf individuelle Freiheit" umettikettieren.

 

Und ob ich beim Überfahren einer Ampel bei rot von einem Polizisten, einer Blitzanlage oder einem anderen Verkehrsteilnehmer per DashCam dessen überführt werde, ist mir völlig egal.

 

ICH hatte nämlich die Freiheit (je nachdem, ob es unbewusst oder bewusst war) ausreichend aufmerksam bzw. respektvoll zu sein, um anzuhalten. Und muss daher zu meiner Freiheit stehen, für mein Fehlverhalten die Konsequenzen zu tragen.

 

So einfach ist das.

Bearbeitet von Mehrschwein
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Aber Knöllchenhorst kommt mit seiner Speicherkarte reingeschneit, faselt was von Straftat - und die Kollegen auf der Wache müssen erstmal das Video sichten...

Nein, müssen sie nicht - und sie werden es auch nicht tun. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet diese ggf. an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Polizei wird allenfalls Zeugen befragen. Evt. sichert sie das Speichermedium - oder gleich die Kamera. Ob diese Dinge als Beweismittel herangezogen (also "gesichtet") werden, entscheidet wieder einmal der Richter. Und sonst keiner!

 

Toll, jetzt darf sich bald jeder Wutbürger als Hilfssheriff aufspielen und jeden per Dashcam anzeigen, der irgendwie so fährt, wie es dem jeweils anderen nicht paßt.

Sorry, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du Dich nicht eingehend mit dem dieser Diskussion zugrunde liegenden Urteil und dessen Begründung auseinander gesetzt hast. Die Fälle, die Du in Deinem Exkurs beschreibst, wären allesamt (!) ungeeignet, eine Dashcam als Beweismittel zuzulassen. So gesehen, sehe ich absolut keine Gefahr, dass eine Dashcam zu übertriebenem Denunziantentum führen wird.

 

Davon abgesehen: wenn der Denunziant auf der Polizeidienststelle erscheint, weil er jemanden mit Verweis auf seine "Spurensicherung per Videobeweis" anzeigen will und ihm die Polizei erklärt, dass der Videobeweis nach seiner ersten Schilderung des Tathergangs eher nicht als Beweismittel zugelassen werden wird, dann darf man eher davon ausgehen, dass dem Denunzianten schnell die Lust daran vergehen wird, bei vergleichbaren Bagatellen zukünftig Vergleichbares zu tun.

 

Und noch einmal zum besseren Verständnis - auch für Deine Follower: aus besagtem Urteil geht zweifelsohne hervor, dass eine Dashcam als Beweismittel weiterhin grundsätzlich unzulässig ist - und eben nicht grundsätzlich zulässig! Die Anzahl der Fälle, in denen die Dashcam als Beweismittel zugelassen werden wird, wird auf dem Niveau der Handverlesenheit bleiben. Wetten?

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Wenn ich hier schon lese, daß man zugibt, irgendwelche Leute, die mal rechts überholt haben, angezeigt zu haben, dann frage ich mich schon, was das mit einer von Gelassenheit geprägten charakterlichen Reife zu tun hat.

 

 

Erstens: Wo hast Du das denn gelesen? In diesem Thread sicher nicht…

 

Zweitens: Es gibt solche und solche Rechtsüberholer…

 

Auch jemand, der im Affenzahn im dichten Verkehr auf der BAB Slalom fährt und jeden zweiten zur Notbremsung zwingt, weil er sonst einen Crash bei 80-100 km/h (ohne nennenswerten möglichen Bremsvorgang, also potentiell tödlich, insbesondere bei LKWs) erleiden wird, ist "nur" ein Rechtsüberholer. Aber ein Straftäter.

 

WAs die "normalen" Rechtsüberholer angeht: wie ich ja schrieb, habe auch ich bereits ein paar Mal auf rund 1,2 Mio gefahrener km rechts überholt . Und ich habe auch Verständnis dafür, wenn Jemandem auf freier Strecke nach 10 min. warten und seit ewigen Zeiten völlig freier rechter Spur die Nerven durchgehen und er vorsichtig rechts überholt (OHNE zuvor dicht auffahrend zu nötigen).

 

Aber ich nehme stark an, daß ebenso viele Besserwisser chronische Linksfahrer per DashCam anzeigen wie andererseits "Denunzianten" ihrerseits Rechtsüberholer anzeigen werden…

 

Merke: Gerade beim Rechtsfahrgebot gibt es abenteuerliche Auslegungen der StVO (im sprichwörtlichen Sinne :D )auf BEIDEN weltanschaulich verzerrten Seiten …

 

Was aufhören (bzw reduziert) muss auf Deutschlands Strassen ist die Mentalität des Wilden Westens und sozialer Darwinismus.

Bearbeitet von Mehrschwein
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...Ich finde, ich habe vor allem als Bürger das Recht, von anderen in Ruhe gelassen und nicht ständig überall gefilmt zu werden, nur weil jeder frustrierte Verkehrsteilnehmer ständig mit hochrotem Kopf durch die Gegend fährt und seinen Haß auf andere Verkehrsteilnehmer kultiviert.
Ahh, daher weht der Wind, du fühlst dich gegenüber den anderen "Frustrierten" überlegen, weil du ach so gelassen bleiben kannst. Nett ...:janeistklar:

 

Wenn ich hier schon lese, daß man zugibt, irgendwelche Leute, die mal rechts überholt haben, angezeigt zu haben, dann frage ich mich schon, was das mit einer von Gelassenheit geprägten charakterlichen Reife zu tun hat.
Ich antworte jetzt mal als Angesprochener, indem ich gelassen frage: "Was rauchst DU denn?"

 

Ich habe jemanden angezeigt, der im Kolonnenverkehr (!) dutzende Autofahrer gefährdet hat, nur damit er einen (höchstwahrscheinlich auch noch fiktiven) Geschwindigkeitsvorteil erzielen konnte. Wer da nicht einschreitet ist imho Feige, nicht gelassen.

In was für eine Gesellschaft soll so etwas führen? Denkt mal drüber nach.
Gegenfrage: in welche Gesellschaft hat denn das feige Wegducken geführt? Jeder kann ins Visier eines triumphierenden Gefährders und Nötigers geraten, weil er davon ausgehen kann, nicht dabei erwischt zu werden.
Ich werde niemals eine derartige peinliche Denunziantenkamera in mein Auto bauen...
Das ist dein gutes Recht und du sollst dich dadurch auch weiterhin überlegen fühlen. Ich möchte allerdings deine Gelassenheit sehen, wenn du unverschuldet in einen schweren Verkehrsunfall gerätst und dein Hintermann den Tathergang mit einer "peinlichen Denunziantenkamera" aufzeichnet und dir damit zu deinem Recht verhelfen könnte....

 

Denn meine Einschätzung ist dass für solche schwer aufklärbaren Tathergänge (mit Personenschaden) die Videobeweise verstärkt Zulassung finden werden - aber nicht für OWIs (wie so manche befürchten).

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wer hier von "Freiheit" und "Denunziantentum" schwafelt, der sollte sich unbedingt diese Doku einmal anschauen:

 

Fast, furious and dead: Kölns Kampf gegen die Raser -Video - SPIEGEL ONLINE

 

Per Zufall begleitete ein Filmteam des "Spiegel" in Köln eine Zivilstreife zwecks Reportage über den Kampf der Polizei gegen die Totschläger.

 

Sie kamen nach dem Unfall an der Ausfallstrasse an und hatten Gelegenheit, Zeugen zu befragen und die vernichtende Gewalt zu dokumentieren.

 

Aufgrund der ungeschminkten Authentizität der Reportage und des "Glücksfalls" der Anwesenheit des Teams an dem Tag sollte sich jeder das 18 min Video einmal anschauen.

 

Nachdem der ehemalige Oberbürgermeister Kölns durch seinen Populismus mit Abschalten sämtlicher stationären Fotoanlagen der Raserszene Köln zum Paradies gemacht hat, müssen die völlig unterbesetzten Polizisten mühsam wieder Ordnung schaffen.

 

Ihnen gilt mein hoher Respekt dafür, daß sie uns Bürger vor hochkriminellen Totschlägern schützen…. während halt Andere sich Sorgen um sein "Recht am eigenen Bild" machen….

 

 

.

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Zur Versachlichung der Diskussion hier der Wortlaut der Publikation des OLG Stuttgart in Sachen DashCam.

 

Vorab möchte ich den Gegnern der Zulassung als Beweismittel die entscheidenden Sätze zitieren, welche beweisen, daß ihre Befürchtungen auch hinsichtlich Exekutive und Jurisdiktion völlig unbegründet sind:

 

 

"Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.

 

Dass das Amtsgericht im vorliegenden Fall kein Beweisverwertungsverbot angenommen habe, sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Zwar griffen Videoaufnahmen von Verkehrsvorgängen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein. Die Intensität und Reichweite des Eingriffs sei im konkreten Fall jedoch gering. Insbesondere betreffe ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiere und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermögliche, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung seien zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen.

 

Der Senat hob zugleich hervor, dass die Bußgeldbehörden ihrerseits bereits bei Verfahrenseinleitung die Verwertbarkeit derartiger Aufnahmen zu prüfen und u. a. die Schwere des Eingriffs gegen die Bedeutung und das Gewicht der angezeigten Ordnungswidrigkeit abzuwägen hätten. Aufgrund des Opportunitätsgrundsatzes (vgl. § 47 OWiG) stehe es den Bußgeldbehörden frei, ein ausschließlich auf der Ermittlungstätigkeit von Privaten mittels „Dashcam“ beruhendes Verfahren nicht weiter zu verfolgen."

 

 

 

Und hier der gesamte Text der Presserklärung des OLG Stuttgart:

 

 

 

 

„Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden

Datum: 18.05.2016

 

Kurzbeschreibung:

 

 

 

Der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart hat es in einem heute veröffentlichten Beschluss für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer „Dashcam“ aufgenommen hat. Dies gelte jedenfalls für die Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten wie – vorliegend – eines Rotlichtverstoßes an einer mindestens seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel. Als „Dashcam“ wird eine kleine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs bezeichnet, die während der Fahrt aufnimmt.

 

 

 

Das Amtsgericht Reutlingen hatte gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Missachtens des Rotlichts einer Ampel eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Den Tatnachweis konnte das Amtsgericht allein aufgrund eines Videos führen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer „Dashcam“ aufgenommen hatte. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen.

 

 

 

Dabei hat der Senat offen gelassen, ob bzw. unter welchen Umständen die Nutzung einer „Dashcam“ durch einen Verkehrsteilnehmer gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstößt, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur in engen Grenzen zulässt. Denn jedenfalls enthalte § 6b Abs. 3 Satz 2 BDSG kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem (möglichen) Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme. Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden.

 

 

 

Dass das Amtsgericht im vorliegenden Fall kein Beweisverwertungsverbot angenommen habe, sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Zwar griffen Videoaufnahmen von Verkehrsvorgängen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein. Die Intensität und Reichweite des Eingriffs sei im konkreten Fall jedoch gering. Insbesondere betreffe ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiere und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermögliche, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung seien zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen.

 

 

 

Der Senat hob zugleich hervor, dass die Bußgeldbehörden ihrerseits bereits bei Verfahrenseinleitung die Verwertbarkeit derartiger Aufnahmen zu prüfen und u. a. die Schwere des Eingriffs gegen die Bedeutung und das Gewicht der angezeigten Ordnungswidrigkeit abzuwägen hätten. Aufgrund des Opportunitätsgrundsatzes (vgl. § 47 OWiG) stehe es den Bußgeldbehörden frei, ein ausschließlich auf der Ermittlungstätigkeit von Privaten mittels „Dashcam“ beruhendes Verfahren nicht weiter zu verfolgen.

 

 

 

Rechtsfragen, die sich beim Einsatz von „Dashcams“ stellen, sind seit einiger Zeit in der – auch zivil- und verwaltungsrechtlichen – Rechtsprechung und Literatur stark umstritten und werden uneinheitlich beantwortet. Auch der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte sich im Januar 2016 mit dieser Thematik befasst. Soweit ersichtlich handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Fragestellung. Gegen den Beschluss ist kein weiteres Rechtmittel statthaft.

 

 

 

Aktenzeichen:

 

 

Oberlandesgericht Stuttgart: Beschluss vom 4. Mai 2016 – 4 Ss 543/15

Amtsgericht Reutlingen: Urteil vom 27. Mai 2015 – 7 OWi 28 Js 7406/15

 

 

 

 

Relevante Normen:

 

§ 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

 

 

 

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,

2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder

3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

 

 

§ 47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):

 

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

 

 

 

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

 

 

 

QUELLE:

 

 

Oberlandesgericht Stuttgart - „Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden

 

 

 

 

...

Bearbeitet von Mehrschwein
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Zur Versachlichung der Diskussion hier der Wortlaut der Publikation des OLG Stuttgart in Sachen DashCam.

Tja, ich hatte erwartet, dass sich alle der hier Diskutierenden vorab mit dem Wortlaut vertraut gemacht hätten. Das hätte uns wohl etliche am Thema vorbei gehende Beiträge erspart.

 

Aber warum soll es hier anders ablaufen als im Deutschen Bundestag: da musste ja auch erst ein Abgeordneter aus dem Böhmermann'schen Gedicht rezitieren, damit einem Großteil der Anwesenden überhaupt mal bewusst wurde, worum es denn in der Diskussion ging! ;)

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Nach ein paar Jahren Gremienarbeit an der Uni kann ich dir sagen: Wer lesen kann und das auch tut, hat einen immensen Vorsprung gegenüber 95% aller Anwesenden. Warum sollte das woanders anders sein...

 

Allerdings kann man sich mit zu viel Lesen auch unbeliebt machen. Manchmal liest man da Sachen, da stellt sich heraus dass andere Wenigleser seit Jahren Dinge anders tun als in den Dokumenten festgelegt, die sie selbst beschlossen haben. Man bereitet ihnen also Arbeit, und da wird dann das Lesen auf einmal zu einer gar nicht mehr so anerkannten Kulturtechnik.

Bearbeitet von herr_tichy
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"Es steht den Behörden frei" und es "ist bereits bei Verfahrenseinleitung zu prüfen"... Liest sich für mich dann doch wieder so schwammig, dass Mehrarbeit und Willkür nahezu unvermeidlich sind... Generell geht's den Kritikern glaube ich auch mehr um die Tür die damit aufgestoßen wird. Natürlich kommt der Einschnitt nicht wie ein Fallbeil sondern wie 1000 kleine Nadelstiche...

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Gast gelöscht
Tja, ich hatte erwartet, dass sich alle der hier Diskutierenden vorab mit dem Wortlaut vertraut gemacht hätten. Das hätte uns wohl etliche am Thema vorbei gehende Beiträge erspart.

 

Aber warum soll es hier anders ablaufen als im Deutschen Bundestag: da musste ja auch erst ein Abgeordneter aus dem Böhmermann'schen Gedicht rezitieren, damit einem Großteil der Anwesenden überhaupt mal bewusst wurde, worum es denn in der Diskussion ging! ;)

 

Erspar dir diesen herablassenden Bullshit, ich weiß selber besser, was ich gelesen habe und was nicht. Und die Urteilsbegründung habe ich sehr wohl gelesen.

 

Im Gegensatz zu so manchem ist mir aber klar, daß dieses Urteil grundsätzlich dazu führen wird, daß sich jeder Hilfssheriff so eine Dashcam zulegen wird. Entsprechende Postings von Usern hier beweisen das ja. Und die Feststellung, daß die Bußgeldbehörden von einer Verfolgung absehen können, ist eine Binsenweisheit und ds Urteil nichts anderes als ein Einstieg in einen Wildwuchs der Definitionen, was denn nun ein Verstoß sei, der schwer genug wiegt, damit man eine Dashcam-Aufnahme verwenden darf. Jetzt darf jeder mal raten, was so ein Sachbearbeiter tendenziell eher entscheiden wird. Die Wahrheit ist, daß es nicht abzusehen ist, wozu dieses Urteil langfristig führt. Ein Statement gegen das Denunzieren und Überwachen der Bürger untereinander war es jedenfalls nicht.

 

Und klar, es gibt immer "gute Gründe", alles und jeden zu überwachen. Nach dieser Logik kann man alle, selbst die totalitärsten Überwachungsmaßnahmen rechtfertigen.

 

Mehrschwein, ich kann nachvollziehen, wie und warum du zu deiner krassen Haltung gekommen bist, was Raser, Drängler usw. betrifft. Wer beruflich mit Unfallopfern zu tun hat, kann sehr schnell einen Tunnelblick entwickeln, in dem alles gerechtfertigt ist, was potentiell zu einer Verringerung der Unfallzahlen führen kann.

 

Aber du solltest dir schon einmal Gedanken machen, ob ein Übermaß an Fanatismus nicht IMMER schlecht ist und einen vergessen läßt, was Augenmaß, Respekt vor Anderen (und Andersdenkenden) und eine generell freundliche Einstellung zu seinen Mitmenschen überhaupt sind.

 

Allein schon die Sprache, in der du hier von anderen Verkehrsteilnehmern sprichst (deren Verhalten ich nicht entschuldigen möchte), zeigt jedem halbwegs gelassenenen und nicht so krass ideologisierten Menschen, daß du hier schon ein Schwarz/Weiß- bzw. Freund/Feind-Schema im Kopf hast, das hochgradig ungesund und absolut sozialunverträglich ist - egal, wie hehr deine Absichten sind und wie gut du es meinst. Aber wer von potentiellen Totschlägern spricht, mit denen man dann auch keinerlei Mitleid haben muß, wenn man sie so richtig fertig macht ("natürlich sollen die den Arbeitsplatz verlieren"), und die - natürlich - vollkommen absichtlich den Tod von Menschen verursachen, die ein Hirn in Hodengröße haben, dann findet da eine krasse Entmenschlichung einer Gruppe statt, in die man, wenn man erstmal soweit ist, allzu schnell jeden einsortiert, der mal irgendeinen Fehler macht, den man vielleicht nicht als solchen erkennt oder der vielleicht in einer absoluten persönlichen Notlage ist, die ihn zwingt, so zu fahren oder in der er nicht mehr verhindern kann, rücksichtslos zu fahren - obwohl er es normalerweise niemals täte. Es gibt so viele Facetten und potentiellen Gründe für jegliches menschliche Verhalten, daß Haß, Wut und Vernichtungswillen niemals die Reaktion auf das Fehlverhalten anderer steuern sollten. Man muß immer auch im Hinterkopf behalten, daß man, wenn man einen Menschen anzeigt, denunziert, vielleicht beruflich vernichtet usw., immer auch irren kann oder daß es gute Gründe geben kann, das nicht zu tun. Warum gibt's denn in zivilisierten Staaten eine Polizei? Damit sich jeder Bürger ohne Augenmaß einen drauf runterholen kann, möglichst viele "Verbrecher" plattgemacht zu haben? Oder doch eher, weil Beamte mit Augenmaß besser dafür geeignet sind? Auch wenn man so vielleicht ein paar Übertretungen weniger bestrafen kann.

 

Keiner hat Verständnis für Raser, Drängler und eben die ganzen Irren, die einem tagtäglich auf der Straße begegnen. Aber man muß vernünftig bleiben. Wenn ich gewisse Texte hier lese, sehe ich vor meinem geistigen Auge nichts als einen hysterisch schreienden Wutbürger, der den "potentiellen Totschläger" am liebsten gleich höchstselbst aus dem Auto zerren und an der nächsten Straßenlaterne aufknüpfen würde. Sorry, aber mir ist das einfach zu krass und ich finde es auch erschreckend, wie man sich so gehen lassen kann.

 

Nie ist der Mensch so gefährlich, wie wenn er glaubt, im Recht zu sein. Das müssen wir doch alle immer bedenken, wenn wir uns (zu recht) aufregen, sonst endet man schneller als bösartiger Misanthrop, als es einem Recht ist. Und irgendwann ist man dann sogar noch stolz drauf. Dann ist man am Ende.

 

Die persönlichen Angriffe, Herablassungen und Unterstellungen, die jetzt gegen mich vonseiten mancher Dashcam-Befürworter kamen, sprechen eine deutliche Sprache. Leute, ich bin ein Andersdenkender. Nicht mehr und nicht weniger. Diskutiert wie erwachsene Menschen oder laßt es.

 

Der Duktus einiger hier bekräftigt nur das, was ich eh schon dachte: Es ist eine ganz bestimmte Art von Charakter, der zum schulterzuckenden Denunzieren und Anschwärzen irgendwelcher Leute neigt. Man darf nicht alles, nur weil man vielleicht im Recht ist.

 

Was den highen Bayer betrifft: Mal ganz abgesehen von den persönlichen Beleidigungen und Unterstellungen, die ich gelassen sehe, weil du dadurch nichts erreichst, als dich selbst als borniert und intolerant zu entlarven: Geh weiter durchs Leben und mach jeden platt, der sich im Straßenverkehr (oder sonstwo) irgendwie falsch verhält. Und dein Bruder bei der Polizei darf gern auch irgendwelche Leute anzeigen, die zu langsam fahren, falls er in seinem Job nicht ausgelastet ist. Es ist ja überhaupt das Schlaueste, erstmal draufzuhauen und den Leuten Scherereien zu machen, sollen doch die Gerichte entscheiden, ob die ganzen Leute, die ihr - schuldig oder nicht - vor selbige zerrt, weiter in Frieden unterwegs sein dürfen oder nicht, weil ihr brave Bürger sie angeschwärzt habt. Ihr könnt echt stolz auf euch sein, mehr fällt mir nicht ein. Ich hoffe, ihr begegnet beide möglichst vielen Leuten, die selbst so drauf sind wie ihr. Viel Spaß!

 

 

 

Gruß,

imperator400

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Erspar dir diesen herablassenden Bullshit...

ist mir aber klar, daß dieses Urteil grundsätzlich dazu führen wird, daß sich jeder Hilfssheriff so eine Dashcam zulegen wird.

 

ob ein Übermaß an Fanatismus das hochgradig ungesund und absolut sozialunverträglich ist

 

Man muß immer auch im Hinterkopf behalten, daß man, wenn man einen Menschen anzeigt, denunziert,

 

Damit sich jeder Bürger ohne Augenmaß einen drauf runterholen kann,

 

sehe ich vor meinem geistigen Auge nichts als einen hysterisch schreienden Wutbürger, der den "potentiellen Totschläger" am liebsten gleich höchstselbst aus dem Auto zerren und an der nächsten Straßenlaterne aufknüpfen würde.

 

sonst endet man schneller als bösartiger Misanthrop,

 

Es ist eine ganz bestimmte Art von Charakter, der zum schulterzuckenden Denunzieren und Anschwärzen irgendwelcher Leute neigt.

Ein echte Glanzleistung an Vorwürfen und Diskussionskultur. Wow.

 

Den folgenden Satz solltest du dir mal verinnerlichen.

Nie ist der Mensch so gefährlich, wie wenn er glaubt, im Recht zu sein.

 

Diskutiert wie erwachsene Menschen oder laßt es.

Ja das wäre schön.

Auch wenn du in Teilen im Recht bist, Diskussionskultur ist was anderes.

Genauso wie es verschieden Gründe gibt, Gesetze zu übertreten, gibt es verschiedene selbigen Geltung zu verschaffen.

 

Wer pauschal mit Denunziant um sich wirft, hält in der Regel vom Gesetz nur solange etwas, solange es ihn schützt.

Das sagen mir meine 50 Jahre Lebenserfahrung.

 

Dein Beitrag trägt wenig dazu bei, die Ausnahme von der Regel zu finden.

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Gast gelöscht
Ein echte Glanzleistung an Vorwürfen und Diskussionskultur. Wow.

 

Den folgenden Satz solltest du dir mal verinnerlichen.

 

 

 

Ja das wäre schön.

Auch wenn du in Teilen im Recht bist, Diskussionskultur ist was anderes.

Genauso wie es verschieden Gründe gibt, Gesetze zu übertreten, gibt es verschiedene selbigen Geltung zu verschaffen.

 

Wer pauschal mit Denunziant um sich wirft, hält in der Regel vom Gesetz nur solange etwas, solange es ihn schützt.

Das sagen mir meine 50 Jahre Lebenserfahrung.

 

Dein Beitrag trägt wenig dazu bei, die Ausnahme von der Regel zu finden.

 

Soll ich mal lachen? Was versprichst du dir davon, Sachen aus dem Zusammenhang gerissen wiederzugeben, wo doch jeder, der dein Posting liest, exakt diese Zitate in ihrem Gesamtzusammenhang kennt, weil er sie eben in meinen Postings gelesen hat? Das überzeugt doch niemanden.

 

Der Witz ist ja noch, daß dann - natürlich - Unterstellungen wieder einmal nicht fehlen dürfen ("wer Denunziant schreit hält von der Polizei generell nichts" usw.).

 

Wer sich nach Lesen meiner Postings (oder auch von Postings anderer User) über die Reaktion wundert und - zu seiner riesigen Überraschung - erkannt hat, daß man mit Prahlereien vom Denunzieren wildfremder Leute, deren Fahrstil einem nicht paßt und die einem ansonsten nichts getan haben, nicht zu der Mehrheit gehört, denen in der Erziehung grundsätzliche Dinge wie Anstand und angemessenes Verhalten in einer Bürgergesellschaft beigebracht wurden, der soll sich halt im weiteren Verlauf dieses Threads nobel zurückhalten, anstatt lächerliche Versuche zu unternehmen, andere mit plumpen Methoden zu sich herunterzuziehen.

 

Normalerweise sind solche Leute, die andere wegen Nichtigkeiten anzeigen, wenigstens noch so normal sozialisiert, daß sie das nicht an die große Glocke hängen, weil sie wissen, daß sich sowas einfach nicht gehört. Einige hier sind aus dem normalen Spektrum schon sehr weit draußen.

 

Und: Es gibt nichts Billigeres, als jemanden, der eine andere Meinung vertritt, persönlich anzugreifen ("Was hast du denn geraucht", "Du willst dich doch nur überlegen fühlen", "Du hast das Urteil doch gar nicht gelesen", usw.) und demjenigen dann vorzuwerfen, daß er das nicht gerade mit Begeisterung aufnimmt.

 

 

 

Gruß,

imperator400

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Der Witz ist ja noch, daß dann - natürlich - Unterstellungen wieder einmal nicht fehlen dürfen ("wer Denunziant schreit hält von der Polizei generell nichts" usw.).

Gesetz hab ich geschrieben.

Polizei würde gern mehr machen, aber ohne Anzeige hat sie eben von der Straftat keine Kenntnis und mit dem wenigen Personal ist sie chancenlos halbwegs eine Kultur zu verbreiten, die den Respekt vorm Gesetz fördert.

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Nach ein paar Jahren Gremienarbeit an der Uni kann ich dir sagen: Wer lesen kann und das auch tut, hat einen immensen Vorsprung gegenüber 95% aller Anwesenden. Warum sollte das woanders anders sein...

 

Allerdings kann man sich mit zu viel Lesen auch unbeliebt machen. Manchmal liest man da Sachen, da stellt sich heraus dass andere Wenigleser seit Jahren Dinge anders tun als in den Dokumenten festgelegt, die sie selbst beschlossen haben. Man bereitet ihnen also Arbeit, und da wird dann das Lesen auf einmal zu einer gar nicht mehr so anerkannten Kulturtechnik.

 

Qod erat demonstrandum….

dieser Thread ist - wie Du richtig schreibst - ein "schönes" ( = zur Verzweiflung treibendes) Beispiel dafür…

 

 

Eine Variante hast Du noch vergessen:

Die Reaktion "Jetzt erst recht darauf bestehen, daß die Erde eine Scheibe ist - koste es, was es wolle!"…

 

 

"Es steht den Behörden frei" und es "ist bereits bei Verfahrenseinleitung zu prüfen"... Liest sich für mich dann doch wieder so schwammig, dass Mehrarbeit und Willkür nahezu unvermeidlich sind... Generell geht's den Kritikern glaube ich auch mehr um die Tür die damit aufgestoßen wird. Natürlich kommt der Einschnitt nicht wie ein Fallbeil sondern wie 1000 kleine Nadelstiche...

 

Du hast die Verlautbarung des OLG nicht verstanden.

Dort wird EINDEUTIG klargemacht, daß eine Güterabwägung "Recht am eigenen Bild" und "Verfolgung von Straftaten im Verkehr" erfolgen MUSS - und zwar in JEDEM Einzelfall!

Und nur, wenn diese Güterabwägung zugunsten der Strafverfolgung ausfällt, DARF überhaupt erst eine stattfinden. Es ist genau umgekehrt, als Du es interpretierst:

DAs OLG-Urteil schreibt explizit, daß die Polizei/Behörden eben NICHT (wie eigentlich vorgeschrieben) zur Strafverfolgung verpflichtet sind, sondern sogar bereits ganz am Anfang der Erkenntnis von einer Verfolgung absehen können UND DÜRFEN! Das ist fast schon eine Aufforderung, die Latte sehr hoch zu hängen - und widerlegt daher ganz klar Deine und anderer Forenmitglieder hier geäusserten Befürchtungen.

 

Bei EINZELFALLentscheidungen KANN aber nie im text das Wort "immer" oder "nie" auftauchen - weil es dann eben KEINE Güterabwägung geben kann. Das OLG hat eine klare Untergrenze gesetzt und eine klare Handlungsanweisung gegeben, welche darüber hinaus positiv und explizit Verfahrenseinstellungen bei Nichterreichen der Untergrenze als unschädlich für die Verantwortlichen in der Behörde bezeichnet (wichtig, weil es sonst selber ein Straftatbestand des Einstellenden wäre) - und sogar faktisch alle Maßnahmen unterhalb der Schwelle als rechtsunwirksam klassifiziert. Klarer geht es überhaupt nicht mehr.

Lies´es Dir einfach noch einmal unter dem Aspekt durch.

 

Zu deinem Spock-Zitat weiter oben:

 

Ich finde, daß ich am 20.5. um 18:03 ziemlich differenziert einiges zur

Freiheit des Einzelnen und seiner gesellschaftlichen und gesetzlichen Grenzen geschrieben habe.

Unsere Verfassung formuliert das Übrigens ebenso und alle Gesetze sind danach ausgelegt.

 

Gesetz hab ich geschrieben.

Polizei würde gern mehr machen, aber ohne Anzeige hat sie eben von der Straftat keine Kenntnis und mit dem wenigen Personal ist sie chancenlos halbwegs eine Kultur zu verbreiten, die den Respekt vorm Gesetz fördert.

 

Richtig.

 

@ Imperator400

 

Ich muss schon sagen, daß mich Deine Tiraden hier irritieren.

 

Für mich sind diese Typen keine klar denkenden Menschen, sondern potentielle Totschläger. Die Formulierung "Gehirn in Hodengröße" soll auf ironische Art ausdrücken, daß ihr Handeln im Wesentlichen von Testosteron und weniger von normalem Denken oder gar Sozialkompetenz geprägt ist. Die kennen nur das Gesetz des Dschungels (welches ich keineswegs einführen will, um die nächste Verdächtigung gleich auszuschließen).

 

Dazu stehe ich. Andere mögen vielleicht in den Tätern nur arme Opfer mit "schwerer Kindheit" sehen…. ich nicht.

 

Mich allen Ernstes als "Fanatiker" zu bezeichnen, ist schon zu absurd, als daß ich mich darüber aufregen könnte.

 

Sieht so aus, als wenn ich mich auch noch dafür entschuldigen müsste, daß ich der Meinung bin, solche Typen müssten konsequent vom Strassenverkehr ferngehalten werden…?

 

In den Regel bekommt so ein Totschläger in spe entweder einen Monat oder ein paar Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe. Da lachen die drüber - die Opfer bzw Hinterbliebenen nicht.

Das bedingt-vorsätzliche Töten und Vernichten von Lebensentwürfen wird eben in unserer Gesellschaft noch größtenteils augenzwinkernd als so eine Art Kavaliersdelikt angesehen…

 

Auch Du magst den Text der OLG-Verlautbarung zwar gelesen, aber nicht richtig verstanden zu haben.

 

Deine "Denunzianten"-Nummer wird da explizit ausgeschlossen.

Richtig ist jedoch, daß schwere Verkehrsvergehen, wo früher Zeugenaussage gegen Bestreiten von Seiten des Täters stand und so zum Freispruch (In dubios pro reo) führte, in Zukunft eben WENIGER Denunziantentum Raum geben. Weil es zunehmend FAKTEN in Form eines Videos gibt.

 

Auch das hatte ich ausführlich (und meiner Meinung nach schlüssig) begründet hier im Thread.

 

Daher verweise ich einfach auf meine postings in diesem Thread und auf die oben zitierte Äusserung von Herrn Tichy.

 

Entweder man liest und versteht, was ich bereits (m.M.n.) unmissverständlich schrieb, als Leser bei ersten Mal oder nach mehrfachem Durchlesen - oder es nützt auch nix, wenn ich es wiederholt erneut schreibe.

 

"Fanatiker" … ich fasse es nicht….:rolleyes:

Bearbeitet von Mehrschwein
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Oh, du "ignorest" mich doch nicht. Allerdings sehe ich nicht, dass eine Diskussion zwischen uns beiden irgendwo hinführen wird. Du möchtest mich missverstehen bzw. hast dein Bild von mir. Genau wie es nur deine Meinung geben darf, ansonsten ist man halt dein Gegner. Was eigentlich schade ist, da ich dich für intelligent halte und Ansätze deinerseits durchaus interessant und wichtig sind. Nur lässt du so etwas ja nicht zu und ,da muss ich Imperator voll zustimmen, bist dann sehr bestimmend und überzeugt, dass nur deine Sicht der Dinge die wahre ist. Zu einem anständigen Diskurs gehört aber auch die Sicht der anderen zumindest nachzuvollziehen (das gilt übrigens für alle hier Schreibenden). Aber das habe ich dir ja schon mal versucht zu sagen und habe dafür nur ähnliche Tiraden wie hier geerntet. Ich hoffe das war jetzt nicht zu verletzend und meine machohafte Niedermacherart kam nicht zu deutlich durch...

 

Ein bisschen Sarkasmus kann ich mir in den Formulierungen einfach nicht verkneifen, das tut mir leid...

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Oh, du "ignorest" mich doch nicht. Allerdings sehe ich nicht, dass eine Diskussion zwischen uns beiden irgendwo hinführen wird. Du möchtest mich missverstehen bzw. hast dein Bild von mir. Genau wie es nur deine Meinung geben darf, ansonsten ist man halt dein Gegner. Was eigentlich schade ist, da ich dich für intelligent halte und Ansätze deinerseits durchaus interessant und wichtig sind. Nur lässt du so etwas ja nicht zu und ,da muss ich Imperator voll zustimmen, bist dann sehr bestimmend und überzeugt, dass nur deine Sicht der Dinge die wahre ist. Zu einem anständigen Diskurs gehört aber auch die Sicht der anderen zumindest nachzuvollziehen (das gilt übrigens für alle hier Schreibenden). Aber das habe ich dir ja schon mal versucht zu sagen und habe dafür nur ähnliche Tiraden wie hier geerntet. Ich hoffe das war jetzt nicht zu verletzend und meine machohafte Niedermacherart kam nicht zu deutlich durch...

 

Ein bisschen Sarkasmus kann ich mir in den Formulierungen einfach nicht verkneifen, das tut mir leid...

 

 

zum Ignorieren:

Ich habe mich vor ein paar Wochen entschlossen, testweise meine Einstellungen sämtlich zu löschen. Was schon einmal zeigt, daß ich nicht so schwarz-weiß sehe, wie Du und andere es behaupten. Sondern es immer wieder versuche, die Sicht des Andersdenkenden zu reflektieren.

 

Allerdings ist es normal, daß man seine Ansicht als die richtige ansieht - sonst würde m,an sie ja auch wohl kaum vertreten.

Und ja: Ich verteidige meine Position, ist doch logisch. Machst Du und Andere ja genauso...

Und nein: "Gegner" zu sein, ist nichts schlimmes, nicht umsonst spricht man von politischen Gegnern, Diskussionsgegnern, Wettkampfgegnern etc… "Gegner" kommt aus dem Wortraum von "Gegenteilig", "Gegenposition" "Gegenläufig" "Entgegnen" "Gegenpol" "entgegengesetzt" etc.

 

"Gegner" zu sein, ist also etwas kreativ-sportliches.

 

Etwas völlig anderes ist es, seinen Diskussions- oder anderen Gegner als "Feind" (!) zu betrachten , zu behandeln oder ihn zu demontieren oder lächerlich zu machen.

 

Feindschaft hat nichts mit Fairness unter Gegnern zu tun, sondern eher mit (im schlimmsten Fall: fundamentalistischer) rigider Weltanschauung.

Und genau da nehme ich für mich in Anspruch, keineswegs Gegner als Feinde zu betrachten oder zu behandeln.

Bearbeitet von Mehrschwein
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zum Ignorieren:

Ich habe mich vor ein paar Wochen entschlossen, testweise meine Einstellungen sämtlich zu löschen. Was schon einmal zeigt, daß ich nicht so schwarz-weiß sehe, wie Du und andere es behaupten. Sondern es immer wieder versuche, die Sicht des Andersdenkenden zu reflektieren.

 

Allerdings ist es normal, daß man seine Ansicht als die richtige ansieht - sonst würde m,an sie ja auch wohl kaum vertreten.

Und ja: Ich verteidige meine Position, ist doch logisch.

Und nein: "Gegner" zu sein, ist nichts schlimmes, nicht umsonst spricht man von politischen Gegnern, Diskussionsgegnern, Wettkampfgegnern etc… "Gegner" kommt aus dem Wortraum von "Gegenteilig", "Gegenposition" "Gegenläufig" "Entgegnen" "Gegenpol" "entgegengesetzt" etc.

 

"Gegner" zu sein, ist also etwas kreativ-sportliches.

 

Etwas völlig anderes ist es, seinen Diskussions- oder anderen Gegner als "Feind" (!) zu betrachten , zu behandeln oder ihn zu demontieren oder lächerlich zu machen.

 

Feindschaft hat nichts mit Fairness unter Gegnern zu tun, sondern eher mit (im schlimmsten Fall: fundamentalistischer) rigider Weltanschauung.

Und genau da nehme ich für mich in Anspruch, keineswegs Gegner als Feinde zu betrachten oder zu behandeln.

 

Sei mir nicht böse, aber bisher hast du mir nicht das Gefühl gegeben als (ebenbürtiger?) Gegner von dir wahrgenommen zu werden. Um es etwas konkreter auszudrücken: natürlich ist man von seiner Meinung überzeugt, sonst müsste man sie ja nicht haben. Ich halte es aber damit frei nach Sokrates "ich weiß, dass ich nichts weiß". So finde ich dein ursprüngliches Anliegen und deinen Hinweis hier durchaus wertvoll. Aber du lässt nicht den Hauch eines Gedanken hinsichtlich der möglichen Folgen auf anderen Ebenen zu. Das kann man doch mal weiter verfolgen, oder? Zumindest ist das sonst ähnlich (jedenfalls für mich) wie beispielsweise Asbest, die Wunderfaser. Was war die nicht toll und ein Segen... Verstehst du? Bloß weil man das kritisch sieht, heißt es ja nicht, dass man Strassenspinner unterstützt oder duldet. Maßnahmen wie diese drängen uns immer mehr eine Rolle mit weniger Verantwortung für die Gesellschaft. Diese ersetzen wir durch Kontrolle und die Macht der Angst. Angst will uns alles kontrollieren lassen, Angst davor dass alle anderen entweder unfähig sind oder mir böses wollen. Da befinden wir uns auf einer Spirale auf dem Weg zum Mittelpunkt. Die Kreisbahn wird immer enger. Anstatt alles kontrollieren und reglementieren zu wollen, sollten wir wollen, dass unsere Kinder zu verantwortungsvollen, gebildeten Menschen herangezogen werden, die keine Kameras oder sonstiges nötig haben um respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen. Aber das ist Aufwand und kein kleiner. Da ist eine Kamera am Brennpunkt viel einfacher installiert mit der man dann ja zigtausende Täter abgeschreckt hat. Oder dann zumindest in den Knast gesteckt hat in dem sie ja dann dank hervorragender Reintegration wertvolle Mitglieder der Gesellschaft werden können...

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Erspar dir diesen herablassenden Bullshit...

Erspare Dir bitte diese unqualifizierten und beleidigenden Äußerungen!

 

[Es wundert mich allerdings schon ein wenig, dass Deine Wortwahl hier durch die "Pressezensur" geschlüpft ist.]

 

Aber zurück zu Deiner Aussage: so ist das eben, wenn einem die Argumente ausgehen... Ob Du das Urteil gelesen hast oder nicht, ist zweitrangig, denn "Lesen" ist nicht gleichbedeutend mit "Verstehen". Weder der Inhalt Deiner Beiträge noch Deine Wortwahl sind geeignet, Dein "Verstehen" glaubhaft zu machen.

 

Diskutiert wie erwachsene Menschen oder laßt es.

Dann sei Dir anheim gestellt, das doch bitteschön schonmal selbst umzusetzen. Welche Facette der genannten, ist mir egal.

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Ich Blauäugiger hielt es für ziemlich einfach. In bestimmten, wenigen Situationen können nun Dash-Cams als Beweismittel bei Gericht dienen. OK, es gilt nur unter ganz bestimmen Voraussetzungen, aber immerhin da wo es auch was bringt.

 

Der Rest: eigentlich ziemlich egal. Der eine sieht darin eine Chance, dass die Welt zu mehr besseren Autofahrern kommt, der an befürchtet dies und der nächste jenes. Völlig normal...

 

So verschieden wie wir alle sind so unterschiedlich auch die Gesichtspunkte, die Visionen wo es hinführt usw. usw. usw...

 

Wenn ich so ein Ding haben will, dann bau ich es ein. So oder so. Und wer es für böses Zeug hält, der baut eben keine ein. So oder so.

 

Niemand sollte erwarten den jeweils anderen mal eben so überzeugen zu können. Das Thema muss reflektiert werden und das geht nun mal nicht, wenn einem dabei "geholfen" wird. Im Gegenteil...

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Diese ersetzen wir durch Kontrolle und die Macht der Angst. Angst will uns alles kontrollieren lassen, Angst davor dass alle anderen entweder unfähig sind oder mir böses wollen.

Ja ich sehe auch eine Spirale. Die des Werteverfalls. Weil vielen meinen das Regeln gerade für sie nicht gelten. Verstärkt wird das alles in dem Leute die auf Regeln achten, mal pauschla als Denunziant oder schlimmeres beschimpft.

 

sollten wir wollen, dass unsere Kinder zu verantwortungsvollen, gebildeten Menschen herangezogen werden, die keine Kameras oder sonstiges nötig haben um respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen.

Ich behaupte mal dreist das es mir meinen Kindern gelungen ist. Mit viel Freiheiten, mit dem Vermitteln von Werten, mit dem Vermitteln das Regeln sinnvoll und nützlich für die Gemeinschaft sind.

Leider kann ich nicht selten beobachten das es andere Eltern nicht geschafft haben.

Das schlimme ist.... wenn man freundlich darauf hinweist, man wird auch noch beschimpft. Also erspart man sich das auch. Wer vermittelt dann wie die Werte?

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Mit "sinnlos" hast du jedenfalls recht...

 

Falls es Dir nicht aufgefallen sein sollte:

 

Ich hatte versucht, in sachlichem Stil Dir mit Sachhinweisen zum OLG Deine absurde Interpretation des Urteils vor Augen zu führen.

 

 

Woraufhin Du Dich in einer ersten Antwort persönlich an mir abgearbeitet hast, dann in einem zweiten posting mit ein paar Allgemeinplätzen Nebelkerzen gezündet hast. Arroganz spricht eher aus Deinen postings, da Du nicht im Geringsten beim eigentlichen Thema bleibst und sämtliche Sachargumente meinerseits erneut ignorierst.

 

Deine Weltsicht stellt die Realitäten auf den Kopf.

Ich hatte das in einem längeren Beitrag deutlich machen wollen, aber irgendwann abgebrochen, weil es sinnlos erschien.

 

Zinn2003 hat einige Punkte richtigerweise kurz erwähnt.

Aber auch das wirst Du wohl nicht verstehen.

 

Das, was Du mir vorwirfst, zeigt sich ironischerweise in jedem Wort Deiner eigenen postings… Respekt in einer Diskussion unter Erwachsenen beginnt damit, daß man die Argumente des anderen aufgreift - und nicht darin, daß man ihn persönlich angreift und die Argumente des Anderen konsequent ignoriert.

 

Es geht hier nicht darum: "sollten wir wollen, dass unsere Kinder zu verantwortungsvollen, gebildeten Menschen herangezogen werden, die keine Kameras oder sonstiges nötig haben um respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen."

 

sondern darum, daß unsere Gesellschaft jene, die respektvollen Umgang pflegen, vor denjenigen, deren Eltern es eben nicht wollten oder nicht geschafft haben, dass unsere Kinder zu verantwortungsvollen, gebildeten Menschen herangezogen werden, die keine Kameras oder sonstiges nötig haben um respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen, geschützt werden.

 

Es ist in höchstem Maße naiv, bei solchen Typen noch an Freiwilligkeit bzw Fähigkeit zu Respekt gegenüber ihren Mitmenschen zu glauben.

Das sehen die nämlich nur als Schwäche an - und lachen sich gemeinsam kaputt über die Micky-Maus-Strafen. Ich hoffe, daß im Kölner Prozess das Gericht der Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung nach 3,5 Jahren Gefängnis folgt - es wäre ein wichtiges Signal, daß das inkaufnehmende Töten Dritter, um ein wenig kindischen Spaß zu haben, endlich nicht mehr toleriert wird.

Bearbeitet von Mehrschwein
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@Zinn: Natürlich wirst du beschimpft, wenn du andere Eltern darauf hinweist, dass sie es nicht geschafft haben gute Werte zu vermitteln. Jeder wird beschimpft, der den Spiegel hinhält. So wie du sicher auch als Erstreaktion in die Verteidigung gehst, wenn dir jemand den Spiegel vorhält.

 

Werte vermitteln; das geben die meisten Eltern heutzutage bei der KiTa und der Schule ab. Die machen das schon!

Und wenn die es dann mal machen und dabei auch mal bestrafen müssen?

In unserer beschaulichen adretten Kleinstadt in unmittelbarer Nähe Kölns werden seit rund 2 Jahren Lehrer von Eltern verklagt, wenn deren Wunderkinder mal nachsitzen müssen...DAS ist kein Scherz von mir!

 

Und irgendwann darf das gestrige Kind mit Verzogen- und Verwöhn- und Paranoia- wie auch Narzissmus- Hintergrund dann mit seinem von seinen Eltern gekauften viel zu stark motorisierten Auto auf die Bahn...

 

Das Problem mit Frau Freiheit ist, dass sie zwar äußerst begehrt; aber längst nicht alle Bewerber/innen in der Lage sind sich mit ihr zu unterhalten.

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zur Abwechslung mal eine gute Nachricht:

 

 

 

 

"Das Landgericht Köln hat einen Autofahrer zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der 27-Jährige war mit mehr als 100 Sachen durch die Stadt gerast und tötete dabei einen jungen Radfahrer.

 

Mit mehr als Tempo 100 raste ein Mann im Juli 2015 in einem gemieteten Sportwagen auf eine Ampel zu, touchierte einen Kleinwagen, verlor die Kontrolle und erfasste einen Radfahrer. Der 26-Jährige starb drei Tage später. Das Kölner Landgericht hat den 27 Jahre alten Fahrer des Unfallwagens dafür nun wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

 

Vor dem Hintergrund anderer Kölner Raser-Unfälle sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck: "Wir wollten mit dem Urteil auch ein Zeichen nach draußen setzen, dass man so einfach nicht fahren kann." Erst Mitte April waren in Köln zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verschuldet hatten. Die Staatsanwaltschaft legte nach dem Urteil Revision ein.

Am Wochenende führte zudem ein illegales Autorennen in Hagen zu einem schweren Unfall. Ein sechsjähriger Junge schwebt nach wie vor in Lebensgefahr. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte daraufhin im Gespräch mit der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" gefordert, die Fahrer müssten "die ganze Härte unserer Gesetze zu spüren bekommen".

 

Quietschende Reifen, Sportwagen in Schräglage

 

Im nun verhandelten Kölner Fall begründete Richter Roellenbleck die Strafe mit dem hohen Handlungsunrecht, das der Angeklagte begangen habe. "Über vier Minuten ist der Angeklagte durch eine hochfrequentierte Gegend, mit vielen Fußgängern und Radfahrern - also schwachen Verkehrsteilnehmern - mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen", sagte er.

 

Über GPS-Daten hatte ein Verkehrssachverständiger nachweisen können, dass der Angeklagte mehrmals mit mehr als Tempo 100 in der Innenstadt unterwegs war. Erlaubt sind maximal 50 Kilometer pro Stunde. Zeugen hatten im Prozess von quietschenden Reifen gesprochen und eine Schräglage des Sportwagens in Kurven geschildert.

"Sie haben sich damit bedenkenlos über die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt", sagte Roellenbleck. Zudem bezweifelte die Strafkammer, dass der Angeklagte "echte Reue" gezeigt habe. "Es gab die Tendenz des Angeklagten, das eigene Fehlverhalten zu relativieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Der angeklagte Autofahrer hatte am ersten Prozesstag unter anderem angegeben, zügig, aber nicht zu schnell gefahren zu sein.

 

Das Urteil dürfte auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für Erleichterung sorgen. Denn kurz vorher hatte Gewerkschaftschef Jörg Radek den "Ruhr Nachrichten" gesagt: "Jemand, der bei einem solchen Wahnsinn einen Menschen tötet, darf nicht als freier Mann mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal gehen." Sonst bestehe eine noch höhere Wiederholungsgefahr."

 

Quelle:Haft für Kölner Raser - Urteil nach tödlichem Unfall mit *Radfahrer - SPIEGEL ONLINE

 

Dass ein paar Sozialstunden bei so Typen keinerlei Effekt haben, zeigt dieser Artikel, der über die beiden Täter auf dem Auenweg berichtet:

 

Köln: Staatsanwaltschaft erhebt Anzeige wegen illegalem Straßenrennen - SPIEGEL ONLINE

 

und hier ein guter Artikel über die Opferfamilie, den sich jeder durchlesen sollte, der von "Denunzianten" schwafelt, wenn man so Typen anzeigt, bevor sie jemanden umbringen:

 

Illegales Autorennen in Köln: Vater spricht vor Gericht über den Tod von Raser-Opfer Miriam | Kölner Stadt-Anzeiger

 

"Während die Radfahrerin bewusstlos in einem Gebüsch lag, erste Zeugen sich um sie kümmerten, habe Firat M. mit seinem Beifahrer gescherzt, sich später geweigert, den Beamten sein Handy zur Beweissicherung zu geben und den Polizisten bei der Unfallaufnahme gesagt, sie sollten bitte aufpassen mit der Sprühkreide, seine Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet.

 

„Erkan F. hat sich zweimal erkundigt, wie es der Verletzten geht“, sagt der 37-jährige Beamte. Er habe im Gegensatz zu seinem Freund deutlich unter dem Eindruck des Geschehens gestanden.

 

Ein zweiter Beamter, der ebenfalls als Zeuge aussagte, war wie sein Kollege irritiert über das Verhalten des Mercedes-Fahrers. „Ich habe ihn gefragt: «Interessiert dich gar nicht, dass hier gerade ein Mensch im Sterben liegt?“ Doch Firat M. habe nur mit den Schultern gezuckt."

 

Quelle:

Prozess in Köln: Raser vom Auenweg scherzte und sorgte sich um seine Alufelgen | Kölner Stadt-Anzeiger

 

Die von mir vor einigen tagen verlinkte TV-Doku des Spiegel-TV zeigt exakt die Situation kurz nach dem Unfall auf der Aachener str.

Jetzt werden sicherlich wieder einige das GPS-Gerät als "böse Denunziantentechnik" empört verurteilen…. es ist einzig dieser Technik zu verdanken, daß der Täter zu einer Haftstrafe verurteilte erden konnte.

 

Ich hoffe, daß die Berufung der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Micky-Maus-Strafe des Totschlägers vom Auenweg (eine tote Studentin nach Autorennen führt lediglich zu Bewährungsstrafen) erfolgreich ist und der Typ ebenfalls in den Knast einfährt. Diese Szene braucht eine harte Hand, welche sie in ihre Schranken weist.

 

 

.

Bearbeitet von Mehrschwein
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Es wurden ja nun schon einige Ansichten heiß diskutiert. Die jeweiligen Gedanken / Befürchtungen dazu leuchten mir ein und ich kann auch beide Seiten nachvollziehen.

 

Ich habe das Urteil aber aus einer anderen Perspektive begriffen. Bisher war folgendes (beispielhafte) Szenario Realität: PKW-Fahrer A verursacht einen schweren Unfall, in welchen PKW Fahrer B verwickelt und schwer verletzt wird. B hat den Unfallhergang und somit die Schuld von A durch eine im Fahrzeug installierte Kamera (welche dauerhaft aufzeichnet) dokumentiert. Es gibt keine weiteren Zeugen und die reinen Unfallspuren erlauben keine Rekonstruktion des genauen Ablaufs vom Unfall. A bestreitet die Schuld. Es stehen sich zwei abweichende Aussagen von A und B zum Unfallhergang und somit zur Schuldfrage gegenüber. Es kommt zum Gerichtsverfahren.

 

Obwohl entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung steht um die Schuldfrage zu klären, wird dieses als Beweismittel nicht zugelassen – mit allen Konsequenzen bei der Urteilsverkündung.

Hätte nun aber z.B. ein Beifahrer C im Wagen des B spontan ein Video mit dem Handy aufgezeichnet und zufälligerweise wäre es genau in diesem Moment zum Unfall gekommen, so wäre dieses Video als Beweismittel zulässig. (AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13)

 

 

Das OLG hat in dem hier diskutierten Urteil festgestellt, dass in Einzelfällen eine Video-Aufnahme wie in obigem Beispiel mit Fahrer A und B eben unter Umständen doch als Beweismittel zulässig sein kann und nicht per se abgelehnt werden soll.

 

Das hat erst mal nichts mit Denunziantentum / Wutbürger / Hobbysheriff zu tun. Es liegt im Ermessen der Gerichte Einzelfallentscheidungen zu treffen; bis es aber überhaupt dazu kommt müssen Rahmenbedingungen erfüllt sein und alle vorigen Hürden genommen werden, was das willkürliche „Anschwärzen“ anderer unterbindet. Das ist meiner Auffassung nach eine kluge, weitsichtige und vor allem zeitgemäße Entscheidung des OLG.

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Gast gelöscht

@eisdieler: Es war halt dies leider ein Fall, wo ein Denunziant jemanden, der bei Rot über ne Ampel fuhr, angezeigt hat. Hätte man sich für diesen Präzedenzfall zum Thema Dashcam einen Fall wie den von dir geschilderten gesucht und klar gesagt, es geht hier nur um die Aufklärung bei Unfällen und alles andere gilt als unzulässig, dann gäbe es keine solche Empörung über das Urteil.

 

@Mehrschwein:

Ich rege mich hier nicht primär wegen dir so auf, sondern eher wegen Leuten wie z.B. "ItsHigherToBeABayer". Genau das darf es in einer Gesellschaft eigentlich nicht geben: Daß solche Leute privat Streife fahren und Leute wegen allem Möglichen bei den Behörden denunzieren und das dann auch noch von einem Gericht legalisiert wird.

 

Mir ist auch klar, daß das Anzeigen von Langsamfahrern oder Rechtsüberholern wohl kaum dazu führen wird, daß eine Dashcam-Aufnahme akzeptiert wird. Das sind eher unbedeutende "Verstöße" (bzw. gar keine).

 

Aber das Urteil ist nicht so harmlos und setzt nicht so enge Grenzen, wie hier einige denken. In der Gesetzgebung spricht man von "Gummiparagraphen", so etwas liegt hier auch vor. In der Praxis nehmen sich die Bußgeldbehörden solche Urteile und legen sie möglichst so aus, daß man möglichst viele Strafen verhängen (und Bußgelder einnehmen) kann. Macht euch da bitte nichts vor. Diese Prüfungs- und Abwägungsvorgabe wird nur eines zur Folge haben: Daß am Anfang des Bußgeldbescheides steht, es habe eine Abwägung stattgefunden zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Verfolgungsinteresse und daß letzters nun als überwiegend erachtet wurde. Und zwar eben auch bei sehr viel geringfügigeren Verstößen als demjenigen, um den es in dem Verfahren vor dem OLG ging.

 

Das OLG wollte den Bußgeldbehörden die Möglichkeit geben, massiv solche Aufnahmen zu verwerten. Die Zeit wird zeigen, ob ich recht habe oder diejenigen, die behaupten, daß nach wie vor Dashcamaufnahmen nur bei aller-, allerschwersten Verstößen akzeptiert werden. Es gibt in ganz, ganz vielen anderen Rechtsbereichen ähnliche Urteile, die als Türöffner gemeint sind. Natürlich dürfen die sich nicht auf den ersten Blick für den juristischen Laien verständlich so lesen.

 

Im Übrigen finde ich es schon etwas anmaßend, wenn juristische Laien oberlehrerhaft andere zurechtweisen, weil sie angeblich ein Urteil nicht verstanden hätten. Das hat etwas klamaukhaftes. Auch in der Juristerei werden Urteile, gerade höchstrichterliche, immer interpretiert, und keiner würde auf die Idee kommen, nur seine Interpretation wäre "richtig". Es gibt immer zwei Seiten. Gerade das, was implizit mitschwingt an möglichen Konsequenzen, ist immer Auslegungssache. Steht ja hier sogar drin: Die Behörden sollen selbst entscheiden, wann sie einstellen und wann sie den Videobeweis akzeptieren. Gibt es einen genau definierten Katalog? Nein!

 

Beispiel: Beim Fahrtenbuch gibt es eine genaue Definition. Wer geblitzt wird, nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht benennt, bekommt bei Verstößen, die mit mindestens einem Punkt geahndet werden, eine Fahrtenbuchauflage. Ansonsten nicht. Ganz klare Vorgabe im Urteil, wo die Bußgeldbehörden keinen Ermessensspielraum haben, sondern genau wissen, woran sie sind.

 

Wer glaubt, es fände ernsthaft eine Abwägung in einer Bußgeldbehörde statt, der ist - mit Verlaub - reichlich naiv. Es klingt platt, aber wir wissen alle, worum es denen geht: Ums Geld. Die werden den Spielraum des Urteils ausnutzen, so weit sie können.

 

Zum Thema Raser und Rennen in Innenstädten:

Ich bin selbst hochgradig empört, wenn Gerichte in solchen Fällen läppische Strafen verhängen. Das ist nicht nur im Bereich des Straßenverkehrs so. Kriminelle jeglicher Couleur lachen über unser Justizwesen und über die Polizei und wissen, daß sie kaum etwas zu befürchten haben. Ich bin ein starker Befürworter drakonischer Strafen bei schweren Vergehen, sowohl auf der Straße, als auch anderswo.

 

Wenn bei einem solchen Rennen jemand umkommt, müssen mindestens ein paar Jahre Haft folgen.

 

Die Tatsache, daß dem nicht so ist und solche Täter davonkommen, und zwar nicht aus Mangel an Beweisen, sondern wegen der Laschheit der Gerichte, ist besonders ärgerlich, wenn dann gleichzeitig ein Gericht den Einstieg in den Denunziantenstaat schafft, wo sich größtenteils anständige Leute gegenseitig filmen, weil sie ihre Frustrationen im Straßenverkehr entweder durch Rasen, Drängeln usw. oder durchs überzogene Anzeigen und Fertigmachen ebendieser Raser, Drängler meinen ausleben müssen.

 

Die wahren "Raser" (z.B. in Köln) kommen davon, während Hinz und Kunz einander mit Videoüberwachung in den Wahnsinn treiben und jeder ständig mit irgendwelchen Bußgeldbescheiden oder Anzeigen rechnen muß. Die älteren unter euch mögen sich zurückerinnern an eine Zeit, als man die Vision so einer Gesellschaft noch als Horrorvorstellung gesehen hätte. Heute findet keiner mehr was dabei. Mir ist das unverständlich.

 

@Madcek: Dein Posting #73 hat mich begeistert. Du triffst den Nagel auf den Kopf.

 

@heavy-metal: Ich sage es nochmal, und diesmal bin ich schlauer und tue es unaufgeregter: Laß diese herablassende Art ("Lesen ist nicht gleich verstehen"). Das ist extrem unhöflich und provokant. Den "Bullshit" hast du dir verdient. Leuten, die ne andere Meinung haben, zu unterstellen, sie wären einfach zu doof, zu der einzig richtigen Meinung - nämlich der eigenen - zu gelangen, ist allerunterste Schublade. Ich könnte jetzt auch sagen, du kannst die eigentliche Intention des Gerichts, die zwischen den Zeilen steht, nicht rauslesen, weil du zu blöd wärst. Mache ich das? Nein! Du hast ne andere Meinung, die mir natürlich nicht paßt, aber das war's auch schon. Ich akzeptiere das. Was ich auch jedem anderen empfehle.

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Was ihr euch alles auf den Tisch zieht. Ich habe niemanden angegriffen, niemandem vorgeworfen er könne seine Kinder nicht erziehen, niemanden als arrogant oder anders bezeichnet. Ich finde nur, dass zu dem Thema halt mehr gehört als das bis dahin beschriebene, nicht mehr nicht weniger. Ich stelle weiterhin in Frage, dass die Zulassung der Videos an der Sachlage etwas ändert. Punkt. Von daher erschien mir ein Verweis auf die dadurch grundsteinlegende Einschränkung der Persönlichkeitsrechte durchaus als sinnvoll. Gerade wo am Anfang des Threads jemand auch darauf hinwies, dass wenn man sich an die Regeln hält, auch nichts zu befürchten hat. Das endet dann da, wo einen eine Regel auf einmal selbst betrifft. Arroganterweise stimme ich Mehrschwein ja sogar zu, dass die Schwachen einer Gesellschaft geschützt werden müssen. Eine immer weitergehende Einschränkung der Freiheit halte ich dafür jedoch nicht geeignet. Würde Abschreckung funktionieren, säßen nicht ca. 10,2 Millionen Menschen hinter Gittern, ein Großteil davon in Ländern mit Todesstrafe und/oder extremen Haftbedingungen. Vor diesem Hintergrund spielt meine Argumentation. Es wird an Symptomen herumgedoktort, ohne die Ursache ins Auge zu fassen. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen. Damit kann man jetzt übereinstimmen oder nicht, aber zur Kenntnis nehmen und als ernsthaftes Gedankenspiel zulassen sollte schon drin sein. Aber wer mich als arrogant, machohaft oder narzisstisch wahrnehmen möchte, darf das natürlich auch.

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@eisdieler: Danke! Das ist genau das, was ich weiter oben schon zum Ausdruck brachte - was aber einige in diesem Plenum nicht verstehen wollen (oder können).

 

Wie in jedem Gerichtsentscheid geht es darum, zwischen den Interessen des Täters und denen des Opfers bzw. der Allgemeinheit abzuwägen. Wenn der Täter vor Strafverfolgung geschützt wird, die Opfer aber leer ausgehen oder aber auch "nur" schwere Verkehrsverstöße mit unmittelbarer Gefahr für die Allgemeinheit nicht geahndet werden können, dann stimmt etwas nicht in unserer Gesellschaft.

 

Denn wenn wir nochmal einen Blick auf die dem Urteil zugrunde liegenden Fakten werfen, also jemand über eine seit mindestens 6 Sekunden "rot" zeigende Ampel fährt, dann war es reiner Zufall, dass niemand verletzt oder gar zu Tode gekommen ist. Hier das "Recht am eigenen Bild" über das allgemeine Interesse an der Aufklärung zu stellen, halte ich für eine sehr gewagte Rechtsauffassung.

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@heavy-metal: Ich sage es nochmal, und diesmal bin ich schlauer und tue es unaufgeregter: Laß diese herablassende Art ("Lesen ist nicht gleich verstehen"). Das ist extrem unhöflich und provokant.

Das ist nicht unhöflich, sondern eine Feststellung! Wenn Du es als provokant empfindest, dann kann ich dir nicht helfen. Ich kann auch nichts dafür, wenn es Leute gibt, die mir, dialektisch wie rhetorisch, nicht das Wasser reichen können.

 

Es ging darum, den Gerichtsentscheid richtig zu interpretieren. Dazu warst insbes. Du offensichtlich nicht in der Lage. Daher meine Beiträge. Fertig!

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Gast gelöscht
Ich kann auch nichts dafür, wenn es Leute gibt, die mir, dialektisch wie rhetorisch, nicht das Wasser reichen können.

 

Es ging darum, den Gerichtsentscheid richtig zu interpretieren. Dazu warst insbes. Du offensichtlich nicht in der Lage. Daher meine Beiträge. Fertig!

 

Lol, danke für diesen Beitrag. Damit hast du ein klassisches Eigentor geschossen :D

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Würde Abschreckung funktionieren, säßen nicht ca. 10,2 Millionen Menschen hinter Gittern, ...

Das Versagen der Gesellschaft kam lange vorher. Vielleicht weil schon kleinere Vergehen eben über jedes Maß toleriert wurde?

Glaubst du ernsthaft das eine Kultur des Wegschauens die Gesellschaft besser macht?

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Denn wenn wir nochmal einen Blick auf die dem Urteil zugrunde liegenden Fakten werfen, also jemand über eine seit mindestens 6 Sekunden "rot" zeigende Ampel fährt, dann war es reiner Zufall, dass niemand verletzt oder gar zu Tode gekommen ist.

Also ich kann auch nach sehr viel längerer Rotzeit über eine Ampel fahren ohne jemanden zu gefährden wenn die Kreuzung gut einsehbar ist. Wenn ihr das Urteil hier wirklich richtig bewerten wollt fehlt noch zwingend der tatsächliche Tathergang (z.B. ob mit oder ohne Gefährdung, also ob tatsächlich jemand hätte verletzt oder zu Tode gebracht werden können oder nicht). Den hab ich aber nirgendwo nachlesen können und der hergestellte zwingende Zusammenhang zwischen Straftat und Zulässigkeit des Videobeweises bleibt eine Vermutung. Ohne diesen belegten Zusammenhang hängen halt die Befürchtungen der Überwachungsgegner unentkräftet im Raum.

 

Cheers, Michael

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Gast gelöscht
Es ist illusorisch zu glauben, dass bei einer einfachen OWi-Anzeige ein Dashcam-Video als Beweismittel überhaupt zugelassen werden wird. Erst recht, wenn dabei auch der Delinquent deutlich zu erkennen wäre. Begründung? Siehe oben (nämlich das Recht am eigenen Bild).

 

Zusammenfassend: ich finde es völlig in Ordnung, wenn bei schweren Verkehrsvergehen, also Straftaten im Straßenverkehr, Dashcam-Videos als Beweismittel zugelassen werden können ("können" heißt ebenfalls nicht "müssen").

 

 

Der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart hat es in einem heute veröffentlichten Beschluss für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer „Dashcam“ aufgenommen hat. Dies gelte jedenfalls für die Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten wie – vorliegend – eines Rotlichtverstoßes an einer mindestens seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel.

 

[...]

 

Das Amtsgericht Reutlingen hatte gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Missachtens des Rotlichts einer Ampel eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

 

Soviel zum Thema "Lesen und Verstehen".

 

Im fraglichen Verfahren selbst ging es lediglich um eine Ordnungswidrigkeit!

 

Ich sage noch einmal: Es gibt keine klar definierten Grenzen der Verwertbarkeit. Mit viel gutem Willen ist das Urteil auf beinahe alles anwendbar. Jegliche Überschreitung der Verkehrsregeln kann doch als potentiell gefährdende Handlung interpretiert werden.

 

 

Gruß,

imperator400

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Also ich kann auch nach sehr viel längerer Rotzeit über eine Ampel fahren ohne jemanden zu gefährden wenn die Kreuzung gut einsehbar ist. Wenn ihr das Urteil hier wirklich richtig bewerten wollt fehlt noch zwingend der tatsächliche Tathergang (z.B. ob mit oder ohne Gefährdung, also ob tatsächlich jemand hätte verletzt oder zu Tode gebracht werden können oder nicht).

Naja, in den verlinkten Threads steht doch schon etwas zum Thema "Schwere des Eingriffs". Da ich nicht davon ausgehe, dass in Deutschland Gerichtsurteile willkürlich gefällt werden, möchte ich stark annehmen, dass sich das Gericht sich im vorliegenden Fall eingehend mit den gesamten Umständen (einschl. der Gefährdungslage und des Gefährdungspotenzials) befasst und eine entsprechende Abwägung vorgenommen hat.

 

Da hat schließlich und immerhin ein OLG Recht gesprochen, und nicht irgendein Tribunal in Nordkorea! ;)

Bearbeitet von heavy-metal
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Im fraglichen Verfahren selbst ging es lediglich um eine Ordnungswidrigkeit!

So viel zum Thema "Lesen und Verstehen"...

 

Das OLG hat den Verstoß letztlich als "schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit" eingestuft, weshalb man die Dashcam als Beweismittel zugelassen hat.

 

Aber ich korrigiere gerne meine weiter oben getätigte Aussage dahingehend, dass ich der Meinung bin, dass Dashcams bei schweren Ordnungswidrigkeiten, insbes. aber bei schweren Straftaten im Straßenverkehr als Beweismittel zugelassen werden können. Und "können heißt weiterhin nicht "müssen".

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Zur Info (danke Google):

"Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat", wie im vorliegenden Fall, ist der normale Regelsatz für einen qualifizierten Rotlichtverstoß (>1 Sek.) ohne Gefährdung.

 

Der Betroffene ist also "nur" über Rot gefahren, da mußte niemand um sein Leben oder Hab&Gut fürchten. Wenn es schwerwiegender gewesen wäre, hätte es das Video gezeigt, es hätte Zeugen gegeben, und das Urteil wäre höher ausgefallen.

 

Ich neige daher zu der Meinung, daß das Urteil die Meßlatte deutlich zu tief gehängt hat da es ein reines Bußgeldeintreibeurteil ist. Das ist zwar gut, weil damit nun auch schwerwiegende Verstöße geandet werden können. Aber auch schlecht, weil es genau in die vielfach befürchtete Richtung der breiten Verfolgung folgenloser OWIs geht.

 

Cheers, Michael

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Gast gelöscht

Mensch, jetzt lass es doch mal gut sein. Jeder kann sich mal irren, und wenn du die Latte mit deinen Angebersprüchen vorhin nicht so hoch gelegt hättest, müßtest du jetzt nicht diese Rückzugsgefechte führen.

 

"Schwere Ordnungswidrigkeiten" gibt es als Rechtsbegriff nicht. Daher kann das jede Bußgeldstelle so auslegen wie sie will. Ergo: Gummidefinition, die der Behörde so ziemlich alles erlaubt, was sie will.

 

Meiner Meinung nach wird es über kurz oder lang zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage kommen. Dann bestehen gute Chancen, daß das OLG aus dem Ländle (wo man sich Gerüchten zufolge schon eine Anzeige zuziehen kann, wenn man mal die Kehrwoche ausläßt ;)) einen auf den Deckel bekommt. Das GG kann man in einer Urteilsbegründung natürlich immer so lange biegen und wegdefinieren, bis man sein gewünschtes Urteil sprechen kann, aber Bestand muß so ein Unsinn nicht haben. Hoffentlich zumindest.

 

Und was Nordkorea und die deutsche Justiz betrifft: Das ist schon etwas naiv, so zu denken. "Das war ja immerhin ein OLG, also kann's ja so falsch nicht sein". Ich könnte jetzt spontan eine Handvoll abstruse Urteile der deutschen Justiz der letzten Zeit aufzählen, die klare Umgehungen von Grundrechten darstellen. Oder die einfach hanebüchen sind.

 

 

Gruß,

imperator400

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Moment! Rhetorik ist, wenn jemand zu mir kommt, der eine gänzlich andere Meinung vertritt wie ich. Wenn er dann wieder geht, hat er die gleiche Meinung wie ich, ist aber der Überzeugung, dass er diese Meinung schon immer hatte. Und das, ohne dass man sich in die Haare gekriegt hat.

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@ imperator400

 

Ob es soooo schmeichelhaft für Dich ist, wenn selbst "EIN JURISTISCHER LAIE" sofort sieht, dann Du das OLG-Urteil völlig falsch interpretierst - das magst Du selber beurteilen.

 

Ich habe meine Interpretation hier - wie auch HeavyMetal und zinn2003 u.a. klar offengelegt. Und ich bin mir sicher, daß ein juristischer Profi mir bzw uns zustimmen wird.

 

Eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, welche deswegen ja auch mit 1 Monat Fahrverbot belegt wird, wie Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h oder Rotlichtverstoß ist nicht "irgendeine" Ordnungswidrigkeit. Sondern eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit.

 

Zudem steht jedem Beschuldigten zu, die Entscheidung des ersturteilenden Gerichts durch die nächste Instanz überprüfen zu lassen. Wir leben keineswegs in einer Bananenrepublik.

Mit anderen Worten: deine gewagte Behauptung, jede "Bußgeldstelle" könne nun "nach eigenem belieben" handeln, ist also schlicht und einfach UNZUTREFFEND. Und das sieht man bereits als logisch denkender juristischer Laie.

 

 

 

@ Imperator400

@ McFly

 

Ob eine Rotlichtfahrt mit oder ohne Verkehrsgefährdung einhergeht, ist fast immer völlig zufallsbedingt. Und es gibt in Deutschland eine lange Geld-Phase, zudem noch einen tolerierten Rotphasenbereich (war zumindest früher sogar bis zu 3 sek. lang). Wer keinen Unfall baut, der sollte einfach dankbar zum Himmel schauen - und heilfroh sein, niemanden verletzt oder gar getötet und nicht einmal Sachschaden angerichtet zu haben. Und kann sogar froh sein, in der Schadenklasse nicht hochgestuft zu werden etc….

 

Ich würde als Rotlichtfahrer lediglich Ärger über mich selber an den Tag legen - ausgerechnet andere als Denunzianten zu verachten, käme mir nicht in den Sinn. Es ist faktisch doch völlig egal, ob die eigene grobe Fahrlässigkeit oder der Vorsatz nun von einem Rotlichtblitzer, einem Polizisten oder einem Zivilisten beobachtet oder zur Anzeige gebracht wurde. Am Anfang steht schlicht und einfach eigenes Versagen.

 

Irgendein dämlicher Typ in meiner Nachbarschaft hat mich offenbar inzwischen zum 3. Mal wegen "Fahrens ohne grüne Plakette" (= Parken vor der eigenen Haustür, ganz Köln ist eine "Umweltzone") angeschmiert.

 

Von allen Autos in der langen Strasse (überall freies Parken, also war es keine Bordsteinschwalbe in Uniform) habe ich die niedrigsten Emissionen (1,2 TDI). DAS würde ich strohdumme Denunziation nennen...

Aber ich habe es immer wieder verschlampt, mich um die grüne Plakette zu kümmern. Eigene Dummheit. Letztlich zwingt mich dieser Depp (vermutlich ein gelangweilter Rentner oder ein grüner Fundi oder militanter Radfahrer) nur dazu, mich endlich zu kümmern. Übrigens ist dafür kein Video nötig.

 

So what?

 

Ich werde lediglich einen amüsanten Briefwechsel mit dem Ordnungsamt bzw der Bußgeldbehörde haben, indem ich die Emissionswerte der hier ungestraft mit "grüner Plakette" parkenden Autos und die meiner Eco-Kugel mal auflisten …. :D Ich nehme an, der Briefwechsel wird kabarettreif werden…

 

Wie Zinn2003 es bereits schön zusammenfasste: Das OLG hat sehr umsichtig und weise entschieden. Und wenn die Bußgeldbehörde dagegen verstößt, so wird sie einen Rüffel vom Gericht bekommen. Somit ist Missbrauch ein Riegel vorgeschoben - und jedwede künstliche Aufregung über das Urteil unberechtigt und völlig übertrieben.-

Bearbeitet von Mehrschwein
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Nur so nebenbei:

Wenn Du nachweisen kannst, das die Kugel Gruen bekommen wuerde, faellt die Strafe geringer aus (eigene Erfahrung, aber noch zu Zeiten, wo es Punkte, bzw. dann eben keinen Punkt gab, und billiger war's auch).

 

Cheers, Michael

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Jeder kann sich mal irren, und wenn du die Latte mit deinen Angebersprüchen vorhin nicht so hoch gelegt hättest, müßtest du jetzt nicht diese Rückzugsgefechte führen.

Was für Angebersprüche? Und was für Rückzugsgefechte? Ich habe eine zuvor gemachte Aussage korrigiert bzw. präzisiert. Nicht mehr, nicht weniger!

 

"Schwere Ordnungswidrigkeiten" gibt es als Rechtsbegriff nicht.

Mag sein. Die "Schwere" lässt sich aber relativ eindeutig am Strafmaß festmachen.

 

Und was Nordkorea und die deutsche Justiz betrifft: Das ist schon etwas naiv, so zu denken.

Smiley in meinem Beitrag übersehen???

 

-----

 

So, und jetzt freue ich mich auf meinen Kurzurlaub mit dem Mopped. Ich wünsche mir, dass keiner von unserer Truppe zu Schaden kommt. Sollte es dennoch so sein, dann hoffe ich, dass irgendwo eine Dashcam vorhanden ist, mit deren Hilfe der Unfallhergang rekonstruiert werden kann, wenn anderweitig und im Sinne der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen keine Aufklärung möglich ist. ;)

Bearbeitet von heavy-metal
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