Der Lieferant für das/die Radlager ist die Werkstatt.
Du hast das Radlager dort bestellt und entgegen genommen ... musst das defekte da auch wieder abliefern (Thekenverkauf).
Die können dann unterschiedlich reagieren, entweder geben sie dir ein neues (vorab) und gut ist, oder sie schicken es deren Händler (Distributor), gucken was der sagt (Falschmontage oder Materialfehler). Bei Falschmontage müsstest du beweisen, dass es ordnungsgemäß verbaut wurde (rechtswirksam nur durch Gutachter möglich).
Vergiss es einfach, wenn dann Beschaffung und Montage durch Werkstatt, da hast du eine rechtssichere Lage.
Kauf ein neues, baue es ein und gut ist ... scheiss was auf die 70 Euro.
Zum zweiten Fall würde ich ebenfalls sagen vergiss es, Rechnung bezahlen und gut ist.
Den Wagen würde ich nicht mehr dahingeben.
Generell immer VORHER den Fehler genau beschreiben und die auszuführenden Schritte mit der Werkstatt besprechen.
Einen definierten Arbeitsauftrag abgeben, anfallende Kosten VORHER besprechen ... Kostenvoranschlag ist das Zauberwort.
Spare es dir in Zukunft irgendwo runterzureisen, ein Fass aufzumachen und dann wieder abzureisen ... wer soll denn dann bitte die Scherben auflesen, jetzt stehst du hilflos in der Ferne.