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Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
heavy-metal antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Tja, ich hatte erwartet, dass sich alle der hier Diskutierenden vorab mit dem Wortlaut vertraut gemacht hätten. Das hätte uns wohl etliche am Thema vorbei gehende Beiträge erspart. Aber warum soll es hier anders ablaufen als im Deutschen Bundestag: da musste ja auch erst ein Abgeordneter aus dem Böhmermann'schen Gedicht rezitieren, damit einem Großteil der Anwesenden überhaupt mal bewusst wurde, worum es denn in der Diskussion ging! -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
heavy-metal antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Nein, müssen sie nicht - und sie werden es auch nicht tun. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet diese ggf. an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Polizei wird allenfalls Zeugen befragen. Evt. sichert sie das Speichermedium - oder gleich die Kamera. Ob diese Dinge als Beweismittel herangezogen (also "gesichtet") werden, entscheidet wieder einmal der Richter. Und sonst keiner! Sorry, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du Dich nicht eingehend mit dem dieser Diskussion zugrunde liegenden Urteil und dessen Begründung auseinander gesetzt hast. Die Fälle, die Du in Deinem Exkurs beschreibst, wären allesamt (!) ungeeignet, eine Dashcam als Beweismittel zuzulassen. So gesehen, sehe ich absolut keine Gefahr, dass eine Dashcam zu übertriebenem Denunziantentum führen wird. Davon abgesehen: wenn der Denunziant auf der Polizeidienststelle erscheint, weil er jemanden mit Verweis auf seine "Spurensicherung per Videobeweis" anzeigen will und ihm die Polizei erklärt, dass der Videobeweis nach seiner ersten Schilderung des Tathergangs eher nicht als Beweismittel zugelassen werden wird, dann darf man eher davon ausgehen, dass dem Denunzianten schnell die Lust daran vergehen wird, bei vergleichbaren Bagatellen zukünftig Vergleichbares zu tun. Und noch einmal zum besseren Verständnis - auch für Deine Follower: aus besagtem Urteil geht zweifelsohne hervor, dass eine Dashcam als Beweismittel weiterhin grundsätzlich unzulässig ist - und eben nicht grundsätzlich zulässig! Die Anzahl der Fälle, in denen die Dashcam als Beweismittel zugelassen werden wird, wird auf dem Niveau der Handverlesenheit bleiben. Wetten? -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
heavy-metal antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Daran ändern auch die Dashcams grundsätzlich nichts. Allen, die glauben, dass unsere Gerichte bald mit Anzeigen nebst beigepackten SD-Karten überhäuft werden, sei geraten, doch bitteschön nochmal das Urteil und die Urteilsbegründung genau zu lesen und insbesondere auch zu verstehen. Wie es weiter oben schon erwähnt ist, werden und sollen Dashcams nur bei der Aufklärung von schweren (!) Verkehrsverstößen als Beweismittel herangezogen werden dürfen ("dürfen" heißt nicht "müssen"!). Noch immer entscheidet der Richter über die Zulassung / Zulässigkeit der Beweismittel! Es ist illusorisch zu glauben, dass bei einer einfachen OWi-Anzeige ein Dashcam-Video als Beweismittel überhaupt zugelassen werden wird. Erst recht, wenn dabei auch der Delinquent deutlich zu erkennen wäre. Begründung? Siehe oben (nämlich das Recht am eigenen Bild). Zusammenfassend: ich finde es völlig in Ordnung, wenn bei schweren Verkehrsvergehen, also Straftaten im Straßenverkehr, Dashcam-Videos als Beweismittel zugelassen werden können ("können" heißt ebenfalls nicht "müssen"). Insbesondere bei Personen- und hohen Sachschäden. Es kann und darf nicht sein, dass ein Verkehrsopfer beim Schadenersatz und Schmerzensgeld leer ausgeht, nur weil sich der Unfallverursacher auf sein Recht am eigenen Bild beruft und ihm deswegen die Schuld am Unfall nicht nachgewiesen werden kann. Ich finde es mit Verweis auf den ganz oben genannten konkreten Fall (also einem Vergehen mit hohem Gefährdungspotenzial) ebenfalls völlig in Ordnung, wenn das öffentliche Interesse nach höchstmöglicher Sicherheit im Straßenverkehr (die schließlich allen Verkehrsteilnehmern zugute Kommt) höher bewertet wird als das Recht eines Einzelnen am eigenen Bild. Unfalldatenschreiber (UDS) anstelle einer Dashcam? Wie bitte soll denn das funktionieren? Im konkreten Fall hätte UDS nichts genutzt: weil ja kein Unfall passiert ist, wären die Daten im USD bereits wenige Sekunden nach dem Rotlichtverstoß gelöscht / überschrieben worden. Es wären mithin gar keine Daten mehr vorhanden gewesen, die man im Sinne der Überführung des Rotlichtsünders noch hätte nutzen können! Und ob die Ampel rot war, so etwas zeichnet selbst ein UDS nicht auf - aber eben eine Dashcam. Und Dashcams als "Lückenbüßer" für fehlende Verkehrsüberwachung durch unsere Polizei? Nö, das kann es auch nicht sein. Aber vielleicht wäre es ein Ansatzpunkt, Verkehrsverstöße auf dem Niveau unserer Nachbarstaaten entsprechend zu ahnden - bei gleichzeitiger "verbesserter" Verkehrsüberwachung durch die zahlenmäßig verstärkte Polizei! Jetzt sagt nicht, das könne nicht funktionieren! Ich behaupte, dass sich die allermeisten von uns gerade im Ausland aufgrund des dort deutlich höheren Abschreckungspotenzials eher an die dort geltenden Verkehrsregeln halten als in Deutschland. Und wenn das so ist, schwindet auch das allgemeine Bedürfnis, überhaupt mit Dashcam unterwegs sein zu müssen . -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
heavy-metal antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Was about time... Hinzuzufügen ist aber, dass die Dash-Cams keine "generelle" Zulassung als Beweismittel haben, sondern nur bei schweren Verkehrsverstößen, bei denen anders keine Aufklärung möglich ist. Insofern - @ sliner: Ruhig Blut! -
Ja, ok, was ist schon "dramatisch"... Wenn ich weiß, was drin ist, macht es für mich schon einen Unterschied, ob ich für a) 1 l Weichspüler ca. EUR 2 ausgebe - oder eben für b) 1 l "Spezial-Kunststoffpflege" EUR 35... . Wobei sich hier auch schon die Frage stellen könnte, ob nicht schon eine Kunststoffpflege für Haushaltsgegenstände (z.B. solche, die für Gartenmöbel angeboten werden), günstiger sind als Variante b). Dabei haben wir noch nicht berücksichtigt, dass Variante a) noch verdünnt anzuwenden ist. Aber, wie schon weiter oben erwähnt: jeder so, wie er mag... Meine Kugel wird wohl auch so lange in meinem Besitz bleiben, bis es nicht mehr weiter geht. Wir können in ca. 20 Jahren gerne noch einmal auf diesen Thread zurück kommen - und vergleichen, wer von uns beiden die "bessere" Wahl in Bezug auf die Reinigungs- und Pflegemittel getroffen hat.
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HILFE Suche Motoröl hersteller bzw direkter liferanten
heavy-metal antwortete auf Elia's Thema in Verbraucherberatung
Die Antwort wäre relativ einfach, wenn man weiß, welche Motorölhersteller auch Handelsmarken abfüllen. Meine (unvollständige) Liste: 1. Castrol in Hamburg 2. Rheinol in Duisburg -
@ nme: Ok, mit Klarspülern am Auto zu hantieren, das könnte dessen Lebensdauer (also der des Autos) tatsächlich abträglich sein... Ich würde mit Maschinengeschirrspülmittel auch keine Wäsche waschen wollen. Aber so lange Weichspüler chemisch bestimmten Kfz-Pflegemitteln nahe stehen, so lange dürften bei moderatem Einsatz Langzeitschäden ausgeschlossen sein. Ob man Weichmacher, die aus Kunststoffteilen diffundiert sind, wieder im Kunststoff einlagern kann, übersteigt meine chemischen Kenntnisse (ich denke aber, dass das nicht gelingen kann). UV-Schutz wird üblicherweise über Titandioxid-Partikel erzielt. U.a. auch in Sonnencremes. Das Zeugs würde ich aber nicht auf Armaturenbetter etc. aufbringen. Schlimmmstenfalls erzeugt man damit wg. des abgelagerten Titandioxids nur einen Grauschleier... Wenn Dein Pulli vor 20 Jahren mal so richtig zugekleistert war, dann sicher auch deswegen, weil zu viel des guten ein den Fasern war. Ich hatte meine berufliche Karriere bei einem der größten deutschen Hersteller von Haushaltschemikalien gemacht. Es mag widersinnig klingen, aber nachdem ich - natürlich - auch mit div. Anwendungstechnikern zu tun hatte, benutze ich beim Wäsche Waschen keine Weichspüler und komme fast immer mit Feinwaschmittel klar (ggf. ergänzt mit Bleichmittel auf Sauerstoffbasis). Na also! In unserer Diskussion ging es eben nicht um "Floridaische" Verhältnisse. Insofern ist die weiter oben gemachte Kernaussage zu relativieren, dass eben spezielle Pflegemittel nötig seien. Ich schreibe diesen ja nicht ab, "unnütz" zu sein, aber dringend erforderlich sind sie (in Deutschland) auch nicht.
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Na dann bitte Butter bei die Fische: welche Inhaltsstoffe von "speziellen Pflegemitteln" sollen Deiner Ansicht nach a) verhindern, dass Weichmacher ausdünsten b) vor UV-Strahlung schützen? Ist aber irgendwie schon komisch, dass mein Auto auch nach 13 Jahren noch top aussieht, obwohl es noch nie "spezielle Pflegemittel" gesehen hat und der Lack eher unregelmäßig mit stinknormalem Hartwachs gepflegt wird. Ein "spezieller" Kloreiniger ist auch nicht besser als stinknormaler Haushaltsessig oder ein Reiniger auf Zitronensäurebasis... Aber schön, dass die blumige Werbung, ob für Muttis Haushaltsreiniger oder Pappis Autolackmassageöl, nicht völlig ins Leere läuft. Insofern:
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Weichspüler für das Reinigen und (Farb-) Auffrischen von Kunststoffteilen am Auto zu verwenden ist im Prinzip ein alter Hut. Es stellt sich aber die Frage nach der Dosierung (Verdünnung mit Wasser). Bereits ein geringer Anteil Weichspüler im Waschwasser vermag Kunststoffe wieder in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Ist man dann noch nicht zufrieden, kann man es mit einer etwas höheren Konzentration versuchen. Nur pur würde ich es nicht verwenden, da in Weichspülern gewöhnlich auch Tenside enthalten sind, die die Oberfläche angreifen könnten. Ein weiterer positiver "Nebeneffekt" des Weichspülers ist seine antistatische Wirkung: gereinigte Oberflächen ziehen den Staub nicht mehr so stark an wie vorher. Staubablagerungen lassen sich (zwischendurch) deutlich einfacher entfernen, z.B. mit einem (fusselfreien) Tuch, das mit entkalktem Wasser (Brita-Filter...) benetzt ist. Oder anders ausgedrückt: "Reiniger" kommen dann zum Einsatz, wenn es das einfachste Mittel (Wasser) nicht mehr bringt. In speziellen Kunststoffreinigern ist im Wesentlichen auch nicht viel anderes drin als im Weichspüler (also reinigende Tenside und Antistatika). Man darf daher davon ausgehen, dass von Weichspülern auch keine Gefahr für Kunststoffteile ausgeht, so lange man sie - wie aber jeden anderen Reiniger auch - mit Bedacht einsetzt. Auch mit speziellen Autopflegemitteln kann ich Oberflächen ruinieren. Und ganz wichtig: egal, welchen "Reiniger" man einsetzt: das sollte (wie die Lackpflege auch) auf kalten Oberflächen geschehen, also insbes. auch niemals in der prallen Sonne. Ich habe eine Weichspülerlösung auch schon auf Softlackteilen verwendet. Bisher keine Probleme. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich eher zu den Pflegemuffeln gehöre (Behandlung max. 1x p.a.). Vielleicht ist aber genau das der Grund, warum mein Auto in - nach meinem Empfinden - einem überdurchschnittlich guten Erhaltungszustand ist.
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1. Phoenix A2 2. Ingo 3. Papahans 4. Audi Monika 5. + 6. cmpbtb+DmdGt 7. Karat21 8. + 9. OPÖL + Sigi 10. heavy-metal
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Wenn es nicht ernst gemeint gewesen wäre, hätte ich entweder meinen obigen Beitrag nicht geschrieben, anders verfasst, oder ich hätte meine Aussage entsprechend (per Smiley) kenntlich gemacht. Ein bisschen muss man schon noch tun, wenn ein Auto nicht vergammeln soll. Der Twingo wurde im Topzustand verkauft - wie auch alle anderen Autos, die ich hatte, im Topzustand verkauft wurden. Das war damals bei Weitem nicht nur ein "Problem" von Renault. So weit ich mich erinnere, wurde noch die erste Generation des Twingo entsprechend verstärkt (Sept. 2000). Es ist also längst nicht jeder Twingo eine potenzielle Cadaver-Box, nur weil / wenn er im One-Box-Design daher kommt.
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Versicherungsstreit! Ich soll Verbringungskosten zahlen.
heavy-metal antwortete auf Herr Rossi's Thema in Verbraucherberatung
Und am besten noch mit Payback- oder Kundenkarte! Damit man sich auch in seinem Konsumverhalten so fühlen kann wie der Flugpassagier im Nacktscanner!- 20 Antworten
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Versicherungsstreit! Ich soll Verbringungskosten zahlen.
heavy-metal antwortete auf Herr Rossi's Thema in Verbraucherberatung
@*hardy*: Ok, dann einigen wir uns darauf, dass nicht der Kunde an diesem Dilemma schuld ist sondern... [die Politik...] Es stimmt mich allerdings nachdenklich, dass heute derjenige, der eben nicht ständig, einem Anfall von Hyperaktivität gleichkommend, seine Versicherungen, TK-Verträge etc. auf den Prüfstand stellt oder wechselt, entweder der Dumme ist oder aber die Dumpingpreise für Neuverträge (re-)finanziert. Wenn eine Gruppe von Versicherten immer noch so etwas wie eine "Solidargemeinschaft" darstellt (was so manche Versicherung auch gerne als ihren eigenen "USP" verkauft), dann kann man nur sagen, dass die Versicherungen mit dem derzeitigen Tarifmodell das Thema verfehlt haben: nix mehr mit "Solidarität", wenn sich jeder selbst der Nächste sein muss, will er nicht - im wahrsten Sinne des Wortes - "über Gebühr" zur Kasse gebeten werden.- 20 Antworten
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Versicherungsstreit! Ich soll Verbringungskosten zahlen.
heavy-metal antwortete auf Herr Rossi's Thema in Verbraucherberatung
Nö, das sehe ich nicht so. Man kann es dem Kunden nicht verübeln, wenn er die für ihn günstigste Versicherung auswählt. Das hat er ja früher auch schon getan - bzw. es gab früher ebendiese Möglichkeit ebenso, aber eben nicht die "Probleme" von heute. Warum ist das so? Das Hauptproblem ist eine zuletzt immer weiter liberalisierte Versicherungswelt. Dazu eine Betrachtung, wie es im Kfz-Versicherungsbereich einmal angefangen hat (und bis in die 90er-Jahre Usus war): Es gab Regionalklassen. Es gab außerdem Schadenfreiheits- und "Malus"-Klassen. Und es gab (bei der Haftpflichtversicherung) eine "Gefahrpotenzialeinstufung", die sich an der Motorleistung des zu versichernden Kfz orientierte. That's it! Full stop! Nicht mehr, nicht weniger! Diese Kriterien wurden "zentral" und für alle Versicherungen verbindlich festgelegt. Für alle Versicherungen war also alles gleich. Bis auf die Tatsache, dass jede Versicherung unter Berücksichtigung ihrer Kostenstruktur ihren eigenen "Grundtarif" ermittelt hatte. Eine (z.B.) "Allianz" war deswegen teurer als (z.B.) eine VHV, weil erstere u.a. ein Netzwerk aus vielen angestellten AD-Mitarbeitern und freien Agenturen pflegte, die im Schadenfall auch zu einem nach Hause kamen. Für den Kunden war dennoch alles transparent. Wollte er ein Auto versichern, lief er zur Versicherung 1, die ihm basierend auf den schon oben genannten "Einstufungskriterien" ein Angebot machte. War ihm das zu hoch, lief er zu einer anderen Versicherung - die ihm aufgrund derselben (!) Einstufungskriterien ein Angebot machte. Das System war also einfach: bei Vorliegen identischer Kriterien zahlten der Bestands- wie der Neukunde grundsätzlich bei derselben Versicherung denselben (!) Versicherungsbeitrag! Und das war gut so - weil transparent und fair! Ich frage mich heute, warum man ein - insbes. aus Kundensicht - einfach zu durchschauendes System über Bord geworfen hat. Es zeigt sich wieder einmal, dass eine Liberalisierung der Märkte eben nicht unbedingt zum Vorteil des Verbrauchers gereicht. Es gibt noch andere Beispiele, wo es ähnlich ist. Ich vertiefe das aber aus politischen Gründen nicht!- 20 Antworten
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1. A2-Stammtisch Köln/Bonn am Freitag, 22.04.2016 um 19:00 Uhr
heavy-metal antwortete auf vembicon's Thema in NRW
Schließe mich auf diesem Wege auch noch einmal den Danksagungen und Lobpreisungen an. Ich nehme aus diesem Treffen die (erneute) Erkenntnis mit, dass sich manche hier per Keyboard ausgetragene "Dispute" nach einem persönlichen Treffen in Luft auflösen. Auf ein Neues! BTW: ich hatte auf dem Rückweg zwischen dem AD Heumar und dem AK Leverkusen "Begleitung" in Firm eines A2 (blaumetallic, ME-CC xxxx). War aber wohl keiner von uns, oder? -
Nö, da habe ich nichts verpasst- Aber: der Dieselboom hat in Europa begonnen (die per stark gestiegenem LKW-Verkehr Just-in-Time-Logistik eingeschlossen), lange bevor eine etwaige "Benzinüberschussproduktion" in anderen Kontinenten hätte "aufgesogen" werden können. Aber schon richtig: "real" sind die Spritpreise schon lange nicht mehr! Egal, aus welcher Richtung man die Betrachtung angeht. Mein Beitrag war nicht als persönliche Kritik gemeint. Und ich bin ja auch aus'm Rheinland... Ich bin aber auch der Meinung (weil ich sowohl die 55kW-Benziner- und Dieselversion gefahren habe), dass der "Kosename" für den AUA / BBY ungerechtfertigt ist. Ja, natürlich: meine evt. wahrgenommene "Unentspanntheit" bezog sich auch weniger auf den Begriff selbst, sondern auf das Urteilsvermögen derer, die sich dieses Begriffes bedienen, ohne sich jemals mit der Thematik auseinandergesetzt zu haben.
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Nö, sind auch "Landmaschinen". Und die gehören nicht auf die Straße! In gewissen Bandbreiten ist das Produktionsverhältnis zueinander steuerbar. Der Dieselboom hätte sonst wohl zu einem Überangebot von Benzin - und entsprechend gesunkenen Benzin-Preisen führen müssen. Oder hab' ich was verpasst?
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Wenn mit der Abkehr vom Dieselmotor die NOx-Werte in den Griff zu bekommen sind, wäre schonmal viel erreicht. Wie viel Feinstaub so ein TFSI im Vergleich zu einem TDI ausstößt, das hätte ich gerne einmal gewusst! Sollte auch hier ein Fortschritt erkennbar sein, hätte sich auch diese "Aktion" gelohnt. Und wenn nicht? Dann wirft man die TFSIs aus der Umweltzone und baut eben wieder statt kleinstvolumiger TFSIs kleinvolumige Saug-Benziner! So einfach ist das! Oder bin ich jetzt ??? Aber vielleicht sind wir in 5 Jahren in Bezug auf die urbane Mobilität auch so weit, dass wir den Saugbenziner nicht mehr brauchen. Und - bitte: nicht mehr dieses Unwort "Wanderdüne" benutzen. 1. wird derjenige zu einer anderen (posivieren) Erkenntnis kommen, der mal damit unterwegs war, und 2. könnte es dazu führen, dass sich die AUA/BBY-Gemeinde unter uns auch mal abfällige Bezeichnungen für die NOx- und Rußemittenden ausdenkt. Dabei sind wir doch eine Gemeinschaft, in der wir zwar, die Antriebstechnik betreffend, durchaus unterschiedliche Meinungen haben dürfen, aber dennoch dasselbe Ziel verfolgen. Nämlich das, den A2, egal in welcher Form, am Leben zu halten.
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Bevor ich einen Blick in die Zeitung geworfen habe, kaufe ich die auch nicht. Wenn der Bericht nicht drin (oder auch nur rudimentär) sein sollte, gehe ich nach nebenan zum Italiener (Eisdiele).
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Im Innenverhältnis (also im Verhältnis Verleiher - Leihender) sicher! Der Leihende kann dann natürlich versuchen, den Schaden mit dem Verursacher zu regulieren. Wir wollten / sollten ja cer keine Ratschläge geben, wie die Sache im Innenverhältnis gelöst werden könnte. Ich für mich kann nur sagen, dass wenn es mir (als dem Leihenden) passiert wäre, ich die Regulierung des Schadens von mir aus anbieten würde, so lange keine andere Lösung (also Regulierung über den ADAC) greifen würde. Schon um der guten Beziehung wegen... Wir reden außerdem schließlich nicht über horrende Beträge!
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Toller Bericht - der hoffentlich auch erklärt, warum ich für meinen A2, sollte ich ihn einmal wirklich verkaufen wollen oder müssen, deutlich (!) mehr Geld haben möchte als lt. "Schwacke" für Autos gleichen Baujahrs, die entweder verbastelt sind, sich nicht mehr im Originalzustand befinden (Felgen inklusive!) oder aber mit Pixelfehlern in den Displays daher kommen... Für mich auch ein Anreiz, schonmal die Sitzheizung zu reparieren, den unsäglichen Klimastellmotoren beizukommen und somit für den "Fall-X" gersütet zu sein. Dass der Renault Twingo der 1. Generation ebenfalls genannt wird, überrascht mich ein wenig. Oder auch nicht, denn der war, nicht allein auf "Renault-Verhältnisse" bezogen, ebenfalls sehr solide und im Raumkonzept nicht minder pfiffig als der A2. Nur eben ca. 6 Jahre früher am Markt! Ähm... Ich glaube, ich gehe heute ausnahmsweise mal eine "Bild"-Zeitung kaufen...
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Just my 2 Cents... 1. Will man den ADAC-Menschen für den Schaden haftbar machen, muss man beweisen, dass er diesen auch verursacht hat. Inwieweit das möglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. ich weiß nicht genau, wie der ADAC-Mann vorgegangen ist - und wie das betreffende Fz. beschaffen ist. Der ADAC könnte sich b.a.w. auf die Behauptung zurückziehen, dass beim Versuch, den Schaden zu beheben, eben noch mehr kaputt gegangen ist. Steht etwas zur "speziellen" Bedienung der Handbremse in der Bedienungsanleitung, und wäre diese zur Hand gewesen? Das könnte dem ADAC-Mann zum Nachteil gereichen. Bei einem Schaden von EUR 300 würde ich aber erstmal auf dem "kleinen Dienstweg" per E-Mail und kurzer Schadenschilderung mit der ADAC-Zentrale versuchen zu erreichen, dass die Sache entweder über deren Betriebshaftpflichtversicherung oder aber direkt reguliert wird. 2. Haftpflichtversicherung des Ausleihenden: er kann ruhig eine haben. Nützen wird es nix, denn diese reguliert i.d.R. keine Schäden an geliehenen Sachen. Und warum sollte diese Versicherung aussgerechnet einen Schaden regulieren, den ein Dritter, also nicht der Versicherungsehmer selbst (sondern wohl der ADAC-Mann), unmittelbar verursacht hat?
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Neuvorstellung und Frage nach guter freier Werkstatt.
heavy-metal antwortete auf Aegeshi's Thema in Allgemein
ATL = Wikipedia. Noch Fragen??? -
Probleme mit dem Motor (Ruckeln im Leerlauf, Motorlampe)
heavy-metal antwortete auf Marco_Hawk's Thema in Technik
Hmm, "Zylinderabschaltung" ist doch ein Merkmal des modernen Verbrennungsmotorenbaus! Wobei einschränkend zu fragen ist, ob der fossile Verbrenner denn noch "modern" sein kann. Wie auch immer, ich würde wie folgt vorgehen: 1. Motor öffnen (Zylinderkopf runter) - freie Werkstatt 2. ja nach Schadenbild: 2.1. gebrauchter Ersatzmotor (vom Verwerter, aus dem Forum...) - mit Restirisiko "gekauft wie besehen" 2.2. Reparatur des vorhandenen Motors 2.2.1. Freie Werkstatt bei "überschaubarem" Schadenbild 2.2.3. Profi-Aufbereiter - bei großen Schäden Den vorhandenen Motor würde ich dann aufbereiten lassen, wenn ich das Fz. noch längere Zeit zu fahren beabsichtige. Ein ATM von Audi dürfte die Instandsetzungskosten des Fz deutlich erhöhen. Und "besser" ist ein ATM ggü. dem Instandgesetzten auch nicht. Generalüberholung setzt aber voraus, dass man den Motor ausbaut (das wird die freie Werkstatt hinbekommen) und zum Instandsetzer schafft - und das alles vice-versa. Das braucht Zeit - und setzt daher voraus, dass man ggf. auch ein paar Wochen ohne Auto klar kommt: Aber die Frühlingszeit ist ja bekanntermaßen Fahrrad- oder Moppedzeit! Bei Starkregen evt. ÖPNV...- 22 Antworten
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