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Durchsetzen von Gewährleistung


Breiter Popo 964

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Muß meinem verkaufenden Autohaus etwas "auf`n Schlappen" treten :( Fehlt etwas in meinem Schreiben an den Händler ?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ende 2009 einen Audi A2 in Ihrem Haus erworben. Nachdem ich kurz nach dem Kauf einige Mängel bei Ihrem Herrn XXX monierte (Klima, Aschenbecher, Gurtaufrollung) war ich heute bei einem autor. Audi-Händler, Audi-XXX in XXX (Hr. XXX), um das Fahrzeug durchsehen zu lassen. Dabei wurden weitere Mängel offenkundig: das Türfangband ist defekt (es „knarzt“), der rechte hintere Sitz lässt sich nicht umlegen, die vorderen Bremsscheiben sind am oberen und unteren Rand (über jeweils ca. 2cm) korrodiert, lt. dem Kundendienst-Meister ist an diesen Stellen keinerlei Bremswirkung vorhanden – sehr interessant auch im Hinblick auf die über Sie kurz vor dem Kauf erteilte TÜV-Plakette !

Bitte teilen Sie mir mit wie Sie die Beseitigung der Mängel geregelt haben möchten. Erteilen Sie eine Reparaturfreigabe zur Behebung der Mängel bei diesem Händler, oder möchten Sie das Fahrzeug bei mir abholen und selbst die Mängel beseitigen ? Falls Sie mit der Reparatur durch den ortsansässigen Audi-Händler einverstanden sind, bitte ich noch um Info hinsichtlich der Kostenregulierung, falls die Ford A1-Garantie nicht für den kompletten Rechnungsbetrag aufkommen sollte.

Mit freundlichen Grüssen aus Ludwigshafen

Jürgen XXX

XXX Weg 2

67XXX LU

 

... zu brav ? zu forsch ? Bremsen hätt` ich Depp selbst merken müssen, zum Türfangband sach ich jetzt nix :o

 

Jürgen

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Hallo, schreib mal nicht ende 2009 sondern das exakte Kaufdatum rein und bei den Bremsen sehe ich schwarz weil die ein Verschleißteil sind, können ja beim TÜV noch die exakte Bremswirkung gehabt haben trotz Korrosion.

 

Viel Erfolg, Gruß Pierre

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"(es „knarzt“)"

"oberen und unteren Rand" -> innerer und äußerer Rand?

"hinsichtlich der Kostenregulierung, falls die Ford A1-Garantie nicht" -> hinsichtlich der Kostenregulierung durch Sie bzw. Ford A1-Garantie.

 

Wirkt auf mich schon recht deutlich für die erste Kontaktaufnahme (Ansatz von Sarkasmus beim Thema TÜV).

Ich hätte es ein wenig zahmer formuliert. Sollen ja nicht gleich bockig werden - und wenn doch soll es ja auch noch eine Steigerungsmöglichkeit geben. :rolleyes:

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Hallo!

 

Meine Optimierungsvorschläge bezüglich des Schreibens:

- den Seitenhieb mit dem TÜV würde ich weglassen, weil hier unterschwellig eine Mauschelei mit dem TÜV-Prüfer zum Ausdruck kommt. Diese Tatsache, weil es die Fronten verhärten könnte, könnte einer gütlichen Einigung im Wege stehen.

- exaktes Kaufdatum reinschreiben, wie schon vom Vorschreiber erwähnt

- Bremsscheiben: ob die Bremse noch Wirkung zeigt, lässt sich auch beim verkaufenden Händler schnell überprüfen. Oder hat Deine Audi-Werkstatt das schon gemacht UND (!) ein Protokoll darüber angefertigt? Falls ja, dann kann man an der Behauptung der fehlenden Bremswirkung festhalten, weil man dies ja klipp und klar beweisen kann (dann natürlich eine Kopie des Prüfprotokolls dem Schreiben beifügen).

 

Erwarte mal nicht, dass der verkaufende Händler das Auto bei Dir vor der Tür abholt. Dazu ist er nicht verpflichtet. Egal, wie weit es ist: Du wirst nicht umhin kommen, das Auto dort abzuliefern, weil Du schon kraft Gesetzes verpflichtet bist, dem Händler eine Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren. Und wenn Du - bzgl. TÜV - kein Öl ins Feuer gießt, dann stehen die Chancen nicht schlecht, das man Dir für lau (oder sehr wenig Geld) einen Ersatzwagen stellt. Auch wenn es dann nur ein Ford ist. :D

 

Bzgl. Mängelbeseitigung: wo das geschehen soll, das wird nicht der Verkäufer entscheiden können, sondern (wenn es nicht innerhalb der 4 Wände des Verkäufers ist) nur die Garantieversicherung (A1). Hierzu bitte mal einen genauen Blick in die A1-Gewährleistungsbedingungen werfen. Die Frage nach der Reparaturkostenübernahme ist bei "auswärtiger Werkstatt" dennoch nicht obsolet. ;)

 

Und noch was bzgl. des schon gefallenen Worts "Verschleißteile": Verschleißteile sind mitnichten von der Gewährleistung ausgeschlossen - bzw. nur dann, wenn diese EXPLIZIT im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Denn auch ein Gebrauchtwagenkäufer darf beim Kauf vom Händler erwarten, dass die Bremse unter normaler Beanspruchung 6 Monate (also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung) durchhält. Ein lediglich allgemeiner Hinweis, dass Verschleißteile (oder die Bremsen im allgemeinen) von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, zieht im Zweifel nicht. Bei den Bremsen müsste ungefähr so etwas stehen wie: "die Beläge haben eine Reststärke von x mm", oder "die Bremsscheiben sind nahe der Verschleißgrenze".

 

CU!

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
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Hallo!

 

 

Erwarte mal nicht, dass der verkaufende Händler das Auto bei Dir vor der Tür abholt. Dazu ist er nicht verpflichtet. Egal, wie weit es ist: Du wirst nicht umhin kommen, das Auto dort abzuliefern, weil Du schon kraft Gesetzes verpflichtet bist, dem Händler eine Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren. Und wenn Du - bzgl. TÜV - kein Öl ins Feuer gießt, dann stehen die Chancen nicht schlecht, das man Dir für lau (oder sehr wenig Geld) einen Ersatzwagen stellt. Auch wenn es dann nur ein Ford ist. :D

 

 

Nein, das Gegenteil ist der Fall § 439 II BGB.

 

 

 

Und noch was bzgl. des schon gefallenen Worts "Verschleißteile": Verschleißteile sind mitnichten von der Gewährleistung ausgeschlossen - bzw. nur dann, wenn diese EXPLIZIT im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Denn auch ein Gebrauchtwagenkäufer darf beim Kauf vom Händler erwarten, dass die Bremse unter normaler Beanspruchung 6 Monate (also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung) durchhält. Ein lediglich allgemeiner Hinweis, dass Verschleißteile (oder die Bremsen im allgemeinen) von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, zieht im Zweifel nicht. Bei den Bremsen müsste ungefähr so etwas stehen wie: "die Beläge haben eine Reststärke von x mm", oder "die Bremsscheiben sind nahe der Verschleißgrenze".

 

 

Nun ausgeschlossen werden kann gar nichts, da Verbraucher, § 474 ff. BGB. Es gilt aber immer nur Gewährleistung, wenn ein Mangel bei Gefahrenübergang vorlag. Fraglich ist hier, ob eine bestimmte Eigenschaft vereinbart worden ist etc, ansonsten gilt Eignung für gewöhnliche Verwendung. Diese ist bei Verschleißteilen insbesondere bei Gebrauchtwagen abhängig vom Alter, km.... etc.

 

Gruß

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Nein, das Gegenteil ist der Fall § 439 II BGB.

Ok, so gesehen hast Du recht. Aber m.W. kann der Erfüllungsort für Nachbesserungen vertraglich frei vereinbart werden. Wenn es anders sein sollte, dann würde ich auch hier noch dazulernen wollen. ;) Aber WENN der Erfüllungsort vertraglich frei vereinbart werden kann, dann gehe ich schon jetzt eine Wette ein, dass genau das auch im "Kleingedruckten" berücksichtigt ist.

 

CU!

 

Martin

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Ja, natürlich, aber:

 

Die Aufwendungen, inkl den Transport zum Erfüllungsort muß der Verkäufer tragen.

 

Ich ruf also den Verkäufer an und frag ihn, ob er den Wagen abholen. Er sagt nö und pocht auf den Erfüllungsort (gibt übrigens eine Rechtsprechung dazu, dass der Erfüllungort die Werkstatt des Verkäufers ist). Dann sag ich, kein Problem, ich beauftrage jemanden, den Wagen zu ihnen zu bringen, die Kosten müssen sie aber nach 439 II BGB tragen.

 

Wetten, dass er den Wagen abholt :-)

 

Gruß

 

P.S. Immer vorausgesetzt, es liegt ein Mangel vor, den der Verkäufer zu vertreten hat!

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Hallo A2-Kollegen,

vielen Dank für Eure Postings !!!

 

Was habe ich gelernt:

- den Hinweis zu den Bremsen in Verbindung mit der TÜV-Prüfung werde ich weglassen. Da war ich etwas zu emotional - schließlich möchte ich `was erreichen.

 

- noch etwas zu den Bremsen, die Bremsen sind am inneren -/äußeren Rand keine 2cm korrodiert, bewegt sich eher zwischen 0,5 cm und 1 cm.

 

- zum Thema "A2 abholen", die rechtl. Grundlage war mir nicht bekannt, allerdings weiß ich vom "Hörensagen" und aus eigener Erfahrung, daß Händler recht schnell zur Mängelbeseitigung vor Ort zustimmen, wenn man darum bittet den Wagen am Wohnort des Verkäufers abzuholen - werde daher die Formulierung so belassen.

 

- Garantie/Gewährleistung, den administrativen Aufwand und die Abwicklung werde ich nach Weisung des Händlers vornehmen. Letztlich erwarte ich von ihm, daß er den Differenzbetrag zwischen Rechnungsbetrag und Kostenübernahme durch die Garantieversicherung übernimmt (das gilt natürlich nur, sofern er die Reparaturabwicklung an meinem Wohnort "abnickt"). Die ges. Gewährleistung steht mir ja trotz Garantie zu.

 

Noch`mals recht herzlichen Dank ! :)

 

Jürgen

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Update:

Heute mit dem Verkäufer gesprochen, er hat mir angeboten den Gelbling zu wandeln, mir is` fast der Hörer aus der Hand gefallen ... Habe `mal zarghaftes Interesse beundet ihn weiterzufahren + informiert, daß ich den Wagen für durchaus gut erachte (eigentlich wollte ich nur die Mängel beseitigen lassen !!!!). Verkäufer hat dann erklärt er müsse jetzt noch`mal mit Scheffe von Autohaus sprechen, der A2 wird dann mit`m Hänger abgeholt, ich bekomme einen Leihwagen. Morgen wollen wir einen Termin vereinbaren.

 

Tschüß

Jürgen

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Der will das Auto doch nur wieder auf dem Hof haben damit er ihn wieder verkaufen kann.

 

Jawollja ! So sehe ich das auch ! Einen CS/Diesel, grüne Plakette, Bj 2004, 60000Km, nagelneue WR-Kompletträder für € 9750,-- find´ ich so schnell nicht mehr - deshalb wird so schnell nicht gewandelt. Der avisierte Anruf blieb heute übrigens aus.

 

Jürgen

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  • 2 Wochen später...
Hartnäckig bleiben :-)

 

Bin ich :D

 

Gestern mit dem Verkäufer gesprochen, am 22.3. soll der CS mit`m Hänger abgeholt werden, ich bekomme ein Ersatzfahrzeug. Toll !!! Den von ihm vorgeschlagenen Termin wollte er heute nocheinmal bestätigen - Ihr dürft raten wer heute ned angerufen hat ...

 

Aaaaaber, ich bleibe hartnäckig, hoffentlich ist das Verhältnis zwischen Zuverlässigkeit und Werkstattleistung halbwegs umgekehrt proprtional ...

 

Jürgen

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  • 2 Wochen später...

Ar...löcher gibt es auf dieser Welt :huh:

 

Aber von Abfang an, nach meinem letzten Posting hatte ich noch 2x einen Termin per Mail angemahnt. Daraufhin hat sich der Verkäufer, wie zuvor auch immer, tel. gemeldet, mir einen Termin zur Nachbesserung vorgeschlagen den ich sofort annahm, also inkl. "großem Paket" -> Auto auf Hänger abholen, Ersatzwagen für mich. Meine sofortige Zusagen zu dem Termin muß wohl irrtiert haben, Verkäufer wollte sich den Termin dann doch noch einmal vom Werkstattleiter best. lassen (warum eigentlich, der Terminvorschlag kam doch von ihm, oder doch etwa nicht ????)

 

Dann, wieder nix von dem Saftladen zu hören. Gestern nun Anruf von Scheffe von dat Laden. Erzählt mir, daß das Auto natürlich nicht abgeholt werden würde, Ersatzwagen würde es selbstverständlich auch nicht geben und außerdem hätten Sie mir ja die Winterreifen aus`m Hunsrück vor die Haustür gefahren, was ja auch schon ein großes Entgegengekommen gewesen wäre.

 

Tja, jetzt werde ich `mal die entferntere Bekanntschaft durchklappern, gibt ja da den ein oder anderen RA ;) `mal sehen, ob ich da einen für das Mandat begeistern kann.

Dumm ist, schriftl. habe ich nichts, sprich die großzügigen Angebote des Verkäufers (Hänger, Ersatzwagen).

Meiner kleinen, dummen Krämerseele musste ich dann doch noch `was Gutes tun, hab`den Eigentümer des Ladens bei dem Thema "WR direkt zukommen lassen" fragen müssen, ob`s denn in XXXX keine Post und keinen Hermes-Versand gibt.

 

Jürgen, sauer ohne Ende :huh:

 

... aber vielleicht mach` ich mir ja auch die Mühe und inf., `mal Ford direkt, hat wohl keine Aussicht auf Erfolg, aber man hat ja Resturlaub :D

Bearbeitet von Breiter Popo 964
Erst geschriebn, dann nachgedacht
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Nee, deine Probleme hätten sich z.T. evtl. schneller gelöst wenn du sie mal im Forum angesprochen hättest.

 

Schlecht aufrollender Gurt kann z.B. daran liegen weil einfach ordentlich Schmodder auf dem Umlenkbügel ist, über den der Gurt an der B-Säule läuft. Reinigen -> flutscht wieder.

 

Türfangband, Klima, Aschenbecher, Sitz lässt sich evtl. auch selbst recht schnell lösen - wenn man dazu willig ist und der Händler z.B. ein defektes Türfangband bezahlt.

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Klar, teilweise hätte ich Schnarschkappe das bei`m Kauf merken müssen, insbes. die Gurtsache, Türfangband sowieso. Anderes wie die nicht ganz dichte Windschutzscheibe sicherlich nicht.

 

Ich telefonier heute Mittag `mal mit einem Bekannten (RA), `mal sehen was der so meint, je nachdem wie er`s sieht, werde ich dann agieren.

 

Jürgen

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  • 1 Monat später...

Mittlerweile eine Frist gesetzt - verstrichen, nix passiert. `ne Nachfrist gesetzt, am letzten Tag, tagsüber, meldete sich Scheffe des Ford-Ladens auf`m AB. Erzählt mir ganz jovial, daß man meine Probleme jetzt doch wirklich mal lösen müsse (aha, höre ich nach so kurzer Zeit Einsicht :D:D???)

 

Am nächsten Freitag soll ich zum örtlichen Freundlichen-Dealer kommen, genau zu dem bei dem ich schon `mal war. Der soll die Kosten beziffern.

 

Die gute Nachricht, der XXXX hat sich endlich gemeldet. Die schlechte Nachricht, wenn der die AUDI-Preise mitbekommt, wird er seinen Ford-Laden wahrscheinlich nochmal in die Insolvenz schicken müssen ...

 

Ich warte auf`n Freitag :D

 

Jürgen

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  • 3 Jahre später...

Hallo liebe Leute, meine Nichte hat von einem Fähnchenhändler einen VW Polo 1.4 BJ 2005 gekauft. Ohne Gebrauchtwagengarantie.:bonk:. Es kam, wie es kommen musste. Nur ein paar Tage später, während der Fahrt gab es ein Geräusch vom Fahrzeugboden. Meine Nichte dachte sich noch nichts dabei.:janeistklar:! Kurze Zeit später gab es einen Knall, und das Getriebe ließ sich nicht mehr schalten. Meine Nichte hielt sofort an (blieb ja auch nichts anderes übrig :D) und ließ den Wagen abschleppen.

Laut Fähnchenhändler hat sich im Getriebe wohl eine Verschraubung gelöst und einen kleinen Salat angerichtet. Das Getriebe wurde ausgebaut und konnte instandgesetzt werden. Der Händler bestand auf die Zahlung von 600 Euro für die Reparatur. Dabei ist das doch meiner Meinung nach ein klassischer Fall von Gewährleistung. Ich will, das meine Nichte das Geld zurück bekommt. Was meint das Kompetenzteam.

Außerdem habe ich den begründeten Verdacht, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Strebe an der Stoßstange abgebrauchen. Die Motorabdeckung aus Plastik ist gebrochen und wurde geklebt. Und der Abstand der Scheinwerfer zur Frontscheibe und der Vorderkante der Kotflügel zur Frontscheibe ist auf einer Seite 10 mm länger.:kratz::huh:

Am Liebsten würde ich dem Händler die Kiste um die Ohren hauen, und ihr einen vernünftigen A2 hinstellen.

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Der Text ist für einen Laien schwer verständlich. Es liest sich so, dass der Händler nur dann eine Gewährleistung übernimmt, wenn der Verkäufer dem Kunden gesagt hat, es ist ein Getriebe repariert, bzw. getauscht worden und dieses geht dann kaputt. Hier ist ein funktionierendes Getriebe nach ein paar Tagen explodiert.

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Ich bin ja auch nur Laie, denke aber der für dich interessante Teil ist dieser hier:

 

"...

 

Lediglich beim bereits erwähnten Verbrauchsgüterkauf (Gewerblicher Verkäufer verkauft an Privatmann) greift in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Dem gewerblichen Verkäufer obliegt innerhalb dieses Zeitraums die Beweislast für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe. Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht die Beweislast auf den Käufer über.

 

Ist das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB vom Verkäufer Nacherfüllung in Form der Neulieferung oder der Nachbesserung (Reparatur, Instandsetzung), gegebenenfalls auch Schadensersatz verlangen. Eine Neulieferung ist wegen der Individualität von Gebrauchtwagen jedoch häufig auszuschließen. Die Kosten der Nachbesserung trägt nach § 439 Abs. 3 BGB der Verkäufer.

 

..."

 

 

Hätte sich das Getriebe am tag der Übergabe nicht schalten lassen, hätte Deine Nichte den Polo ja nicht übernommen.

 

Wenn jetzt kurze Zeit später ( ich nehme an das die 6 Monate noch nicht verstrichen sind) das Getriebe "explodiert" geht der Gesetzgeber vereinfachend davon aus das ein Mangel, der zu diesem Schaden führte, bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden war und der Verkäufer demnach in der Nachbesserungspflicht steht. Es sei denn er könnte beweisen das das Fahrzeug bei Übergabe Mängelfrei war.

 

Gibt es irgendwelche Gutachten die der Verkäufer vor dem Verkauf hat anfertigen lassen?

 

Wenn nicht würde ich da mal ganz entspannt an die Sache herangehen.

 

Gibt aber sicher auch noch "wertvollere Hinweise mit mehr Hintergrund" hier... ;)

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Hallo,

wurde das Auto im Kundenauftrag verkauft, gilt Privat zu Privat und der Händler ist aus der Gewährleistung raus. Das wird heutzutage sehr oft gemacht, um Geld zu sparen. Die Garantie kann dan gegen ca. 200 -300 Euronen dazugekauft werden. Also mal im Kaufvertrag nachsehen, wer der Verkäufer ist. Wenn es das Autohaus ist, hat sie sehr gute Karten, bei einem Verkauf im Kundenauftrag sieht es sehr düster aus....

 

Gruß DeJad

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Ich danke Euch erst mal für die Info, welche meinen Wissenstand untermauert. Morgen gegen 17 Uhr treffe ich den Besitzer des "Autohauses". Er war heute nicht vor Ort. (Ich glaube aber, es war so: Oh Gott, der schwarze Polo ist grad hier aufgeschlagen!:eek: sag denen, ich bin nicht da!). Habe später mit meinem Telefon dort angerufen. Erst recht freundlich, aber als ich sagte, worauf ich hinaus wollte, wurde der Ton etwas rauer und hatte was von Einschüchterung. Schaun mer mal :rolleyes:.

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Der Text ist für einen Laien schwer verständlich. Es liest sich so, dass der Händler nur dann eine Gewährleistung übernimmt, wenn der Verkäufer dem Kunden gesagt hat, es ist ein Getriebe repariert, bzw. getauscht worden und dieses geht dann kaputt.
Nein, so einfach ist das nicht. Besagtes gilt für typische Verschleißteile, aber eben nicht unbedingt für eine Baugruppe.

 

Welche Laufleistung hat denn der Polo hinter sich? Die ist nämlich entscheidend, ob man einen Mangel als altersbedingt oder gar "typisch" bezeichnen darf. Beispiel: der Polo ist 75 Tkm gelaufen. dann wäre ein Getriebeschaden eher untypisch, fiele also unter die Gewährleistung. Hätte das Auto 175 Tkm hinter sich, sähe die Sache ggf. anders aus.

 

Thema "Unfallschaden": nun ja, das lässt sich nachher kaum reklamieren, so lange die beschriebenen Mängel bei Übergabe ersichtlich - also keine versteckten oder gar arglistig verschwiegenen Mängel - waren (und so lange der Verkäufer Unfallfreiheit vertraglich zugesichert hat).

 

CU

 

Martin

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Nein, so einfach ist das nicht. Besagtes gilt für typische Verschleißteile, aber eben nicht unbedingt für eine Baugruppe.

 

Welche Laufleistung hat denn der Polo hinter sich? Die ist nämlich entscheidend, ob man einen Mangel als altersbedingt oder gar "typisch" bezeichnen darf. Beispiel: der Polo ist 75 Tkm gelaufen. dann wäre ein Getriebeschaden eher untypisch, fiele also unter die Gewährleistung. Hätte das Auto 175 Tkm hinter sich, sähe die Sache ggf. anders aus.

 

Thema "Unfallschaden": nun ja, das lässt sich nachher kaum reklamieren, so lange die beschriebenen Mängel bei Übergabe ersichtlich - also keine versteckten oder gar arglistig verschwiegenen Mängel - waren (und so lange der Verkäufer Unfallfreiheit vertraglich zugesichert hat).

 

CU

 

Martin

 

Der Polo hat 79000 Km runter, und ein Getriebe fällt nicht unter "Verschleißteile".

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Großartig verschlissen sieht das Auto nicht aus. Sollte sich aber in dieser Richtung etwas herausstellen, könnte ich meine angenehme Art und Weise etwas in den Hintergrund stellen.

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Habt Ihr das reparierte Auto schon vom Verkäufer zurück (verstehe, daß dort repariert oder Reparatur in Auftrag gegeben wurde)? Dann einfach erst mal nicht bezahlen. Ist ja nicht die GEZ, das Finanzamt oder es gäbe einen Gerichtsbeschluß, dem man nachkommen müßte.

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Die Reparatur wurde aufgrund von Unwissenheit meiner Nichte und Ihres Herrn Papa leider schon bezahlt.:chair:Das Getriebe ist wohl jetzt in Ordnung, die MKL leuchtet aber weiter, weil der Fehler nicht ordentlich repariert wurden ist. Fehler wurde im Speicher gelöscht, ist aber nach ca. 30 Km wieder da. Werde heute mal Bilder machen. Mal sehen, ob ich über die Historie des Auto etwas raus bekomme. Es gibt auch kein Serviceheft:crazy::eek:!

Bearbeitet von Nupi
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Es gibt auch kein Serviceheft:crazy::eek:!

Wieso überrascht mich das nicht? :D

Ruf doch mal den Vorbesitzer an mit wie vielen km der das Wägelchen in Zahlung gegeben hat. ;)

Oder wurde der aufs AH zugelassen um den Vorbesitzer raus zu bekommen?

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... Mal sehen, ob ich über die Historie des Auto etwas raus bekomme. Es gibt auch kein Serviceheft:crazy::eek:!

Wieso überrascht mich das nicht? :D

Ruf doch mal den Vorbesitzer an mit wie vielen km der das Wägelchen in Zahlung gegeben hat. ;)

Oder wurde der aufs AH zugelassen um den Vorbesitzer raus zu bekommen?

 

 

Wenn im Brief kein Vorbesitzer steht,

 

schaut mal überall im Fahrzeug nach. Mit etwas Glück findest Du ja einen Zettel über Ölwechsel, Zahnriementausch, auslieferndes Autohaus oder ähnliches im Motorraum, Türausschnitt, Tankklappe, etc...

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So, ich bin ein wenig schlauer geworden. Das Auto war beim Autohaus Schauerte (der Sonsor unseres ATL _Teams:D)in der Wartung, die letzten Inspektionen waren bei Premio in Lüdenscheid. Letzte Inspektion vom Vorbesitzer im Mai 2012 bei 70600 Km. (jetzt 79000) Bericht liegt vor. (Serviceheft war laut Ihrem Herrn Papa dabei, sie finden es nur nicht mehr wieder.:crazy:

Was wurde erreicht: Es gibt am Freitag eine neue Motorabdeckung, und die Saugrohranlage wird erneuert, zumindest die Kunststoffabdeckung mit den komischen angeklebten Nippel links, -siehe Bild- wird durch ein Neuteil ersetzt. Dort bläst es recht ordentlich raus. Man hört es kaum. aber man fühlt es, wenn man die Hand dran hält. Dann bleibt die MKL wohl dauerhaft aus. Das bisher gezahlte Geld für die Getriebegeschichte hat er mir nach einigem Hin und Her bar in die Hand gedrückt. Hab im gesagt, das ich in dann in Ruhe lasse, und den Unfallschaden vergesse. Jetzt sind wir quitt und die Nichte :happy:. Der Kühler war übrigens recht neu. Man kann sich denken, warum.

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Bearbeitet von Nupi
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