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Fahrzeug Verkauf!...


fabrice.storm

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Hallo Freunde...

 

wir verkaufen am Sonntag unseren Drittwagen an Privat!

Der Käufer würde gerne das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen angemeldet mitnehmen und selber abmelden!

Ich habe weder Versicherung, noch das Auto abgemeldet!

 

Ist das eine gute Idee? Wie kann ich diese Situation Handhaben?

 

 

LG

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Hallo, ich würd das nicht tun. Erspart viel Ärger bei nem Unfall oder sonstigem Delikt.

 

Der Käufer sollte sich ein rotes Nummernschild besorgen, damit kann er 5 Tage rumfahren und es dann bei seiner Zulassungsstelle anmelden. Kosten tut das Zeitkennzeichen laut meiner Versicherung nichts zusätzlich ( wird verrechnet) wenn man das Auto zeitnah anmeldet.

 

Gruß Björn

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Auf keinen Fall mit Deinem Kennzeichen fahren lassen!

Er ist nicht versichert und wenn er einen Unfall baut oder in einen verwickelt wird bei dem er Teilschuld bekommt, bist Du der blöde! Da musst Du dann klagen und bekommst evtl selbst dann keine Kosten erstattet!

 

Entweder er kommt mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Anhänger. Die Nummernschilder bleiben auf jedem Fall bei Dir!

Ausserdem brauchst Du die Kennzeichen bei der Abmeldung um die Kennzeichen vor Ort bei der Zulassungstelle zu entwerten (Siegel entfernen).

Bearbeitet von Bedalein
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Tus nicht. Aiuch wenn er nur gute Absichten hat, es erspart Ärger und Probleme!

 

Einziges Problem ist wohl das er bis Sonntag kein solches Kennzeichen mehr bekommt, aber wenn er das Auto unbedingt will dann verschiebt er auch die Übergabe. Geh halt noch 50 € runter als Entschädigung und gut ist

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Also ich habe meine Auto's bis jetzt immer mit den Kennzeichen verkauft und noch nie Probleme gehabt. Vorraussetzung: Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe versehen und der Käufer soll mir eine Versicherungs-Doppelkarte vorlegen. Dies zeigt mir, das er das Fahrzeug bei seinem Versicherungsvertreter schon mal "angemeldet" hat. Damit ist sichergestellt, das bei einem Unfall während der Überführungsfahrt zwar deine Versicherung erst mal eintritt, die sich das Geld aber von der anderen Versicherung wieder holt.

So habe ich es bei allen meinen Verkäufen (ich bin VW-Angehöriger und verkaufe in der Regel mind. einmal im Jahr mein Auto ;)) gehandhabt.

 

Der Nachteil mit dem Überführungskennzeichen ist, das man nur Haftplichtschutz hat. Und das ist für den Käufer natürlich ein rel. großes Risiko. Ich als Käufer hätte damit jedenfalls so meine Probleme.

 

Gruß Bernd

 

PS:

Da der Käufer das Fzg. ja ummeldet, brauchst du die Kennzeichen auch nicht. Du solltest nur deine Zulassungsstelle über den Verkauf informieren. Dafür ist bei den Standard-Kaufverträgen meistens ein Formular dabei.

Bearbeitet von Kuestenbazi
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Ich habe mich beim ADAC (wo unser Fuhrpark versichert ist) erkundigt und die haben in ihren Kaufverträgen folgenden Satz drin stehen:

 

Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung an den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das KFZ noch nicht umgeschrieben ist.

 

Die haben gemeint in dem Kaufvertrag unter Sondervereinbarung anmerken, dass es angemeldet übergeben wird und die Uhrzeit!

 

Hier ein Link zum Kaufvertrag: Der Satz steht auf der ersten Seite, mittig rechts :rolleyes:

 

http://www1.adac.de/images/Kaufvertrag%202009_tcm8-138594.pdf

 

LG Anna

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Da steht aber auch drin:

"Meldet der Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr, dass Sie trotzdem bis zu 1 Jahr für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haften."

Und das kommt öfter vor, als ein Unfallschaden bei der Überführungsfahrt, da vorsätzlich.

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deshalb sollte man auch die letzte Seite einmal an die Zulassungsstelle und an die Versicherung schicken.

 

Auf jedenfall erstmal bei der eigenen Versicherung nachfragen (meine hat mir das """OK""" gegeben), ggf beim Strassenverkehrsamt mal anrufen und sich erkundigen, ob man sich da irgendwie absichern kann (z.B. mit dem zuschicken der oben genannten letzten Seite)

 

Am sichersten ist natürlich abgemeldet übergeben. Nur ich war jedesmal SEEEEEHR FROH, dass man mir die Fahrzeuge angemeldet übergeben hat. Denn nicht immer ist das Fahrzeug nur einige Minuten von einem entfernt.

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Also ich habe meine Auto's bis jetzt immer mit den Kennzeichen verkauft und noch nie Probleme gehabt. Vorraussetzung: Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe versehen und der Käufer soll mir eine Versicherungs-Doppelkarte vorlegen. Dies zeigt mir, das er das Fahrzeug bei seinem Versicherungsvertreter schon mal "angemeldet" hat. Damit ist sichergestellt, das bei einem Unfall während der Überführungsfahrt zwar deine Versicherung erst mal eintritt, die sich das Geld aber von der anderen Versicherung wieder holt.

So habe ich es bei allen meinen Verkäufen (ich bin VW-Angehöriger und verkaufe in der Regel mind. einmal im Jahr mein Auto ;)) gehandhabt.

 

Als Audi-Mitarbeiter kann ich Bernd nur zustimmen, hatte auch nie Probleme, Gruß Harry ;).

Bearbeitet von fmbw10
"hatte auch nie Probleme" eingefügt
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Ich habe die Kennzeichen bisher immer mitgegeben, allerdings waren das auch durchweg Käufer aus dem Umkreis, welche den Wagen vorher besichtigt und nach Ausweis- und Führerscheinkopie probegefahren hatten. Trotzdem gabs in einem Fall Ärger (Blitzerfoto) und es stellte sich später heraus, dass es den Herrn aus dem Ausweis nicht gibt.

 

Auf einen Telefondeal würde ich mich hier nicht einlassen, da kann die Stimme noch so sympathisch sein. Ein Kurzzeitkennzeichen kostet bei uns 16€ für die Schilder und 10€ für den roten Fahrzeugschein. Das sollte aufzubringen sein, wenn man ein Auto kaufen will. Die Versicherung rechnet die Kurzzeitprämie gerne auf die spätere Versicherungsprämie an.

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Überführungsfahrten mit ungestempeltem Kennzeichen werden durch gute Versicherungen bis in den benachbarten Landkreis gedeckt.

D.h. auch mit abgemeldetem Auto kann er das Ding wegbewegen.

 

Wichtig ist es die Uhrzeit zu vermerken um solche Sachen wie mit dem Blitzer geregelt zu bekommen.

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Ich habe bisher auch immer die Kennzeichen mitgegeben und die Übergabe im KV vermerkt.

Wo ich keine Kennzeichen mitgebe:

- Wohnsitz nicht in Deutschland

- Käufer kann/will sich nicht ausweisen

- Aussagen wie: den nehm ich mit nach "drüben", über die Grenze, etc.

 

Da heißt es dann aufpassen, denn wenn das Kennzeichen mal über die Grenze ist, kann man das Ummelden vergessen und wird von der Zulassungsstelle bestimmt noch den einen oder anderen Brief bekommen.

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