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195/50 r15 auf original Audi-Felge


dungasi

Empfohlene Beiträge

Mit 195/55R15 ist die Tachoabweichung geringer, ist aber meist teurer als 195/50R15.

 

Unsere beiden Kugel (FSI, AMF) stehen im Sommer auf 195/50R15.

 

Tip: im Gutachten der Felge "Rial Flair" steht 195/50R15 als "eintragungsfrei" drin - falls der Prüfer möppern sollte.

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  • 2 Jahre später...

hallo!

ich war gestern beim tüv der sagte mir kostet 110€!! das eintragen der 195/50 R15 reifen auf meinen original a2 alus 6J 15 ET37,woher bekomme ich denn solch ein gutachten oder abe das ich die reifen ohne eintragung fahren darf:confused::confused::confused::kratz:

lg michael

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hallo!

ich war gestern beim tüv der sagte mir kostet 110€!! das eintragen der 195/50 R15 reifen auf meinen original a2 alus 6J 15 ET37,woher bekomme ich denn solch ein gutachten oder abe das ich die reifen ohne eintragung fahren darf:confused::confused::confused::kratz:

lg michael

 

Warst Du in Teindeln beim Tüv? Die sind recht kleinlich. Habe auch keine 215/35 17 auf S-Liner eingetragen bekommen. Obwohl Oder gerade deswegen) der Prüfstellenleiter ein Freund von mir ist und wir früher oft zusammen waren.

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ja war in teindeln!

sollte ich noch woanders nachfragen! ich habe auch noch eine e-mail nach rial felgen geschickt mal sehen was da kommt, andere haben es ja auch eingetragen bekommen mit weniger kosten, auf dem a4 ist das alles kein problem da kannste fahren was man will ohne aufwand

mfg michael

Bearbeitet von Cabriofahrer
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Frag mal in Attendorn und Meinerzhagen nach. Fast kann man behaupten: Je südlicher die Tüvstation, desto besser sind die Chancen auf Eintragungen. Soll wohl daran liegen, dass im Süden der Republik mehr Hersteller und Tuningfirmen ansässig sind und deswegen dort mehr Erfahrung herrscht.

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Auch von vorne sieht es gut aus.

 

Das ist 195/50 Dunlop Sport Bluresponse.

Gute reifen und relativ gunstig in diese grosse; €200 gezahlt fur 4 reifen.

 

Diese Kombination fahre ich auch und bin recht zufrieden damit.

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hallo!

ich war gestern beim tüv der sagte mir kostet 110€!! das eintragen der 195/50 R15 reifen auf meinen original a2 alus 6J 15 ET37,woher bekomme ich denn solch ein gutachten oder abe das ich die reifen ohne eintragung fahren darf:confused::confused::confused::kratz:

lg michael

 

RIAL Flair Audi A2 mit 195/50R15:

 

Hier findest Du das Gutachten dazu, bzw. die Anlage 16 (in der 10. Ausfertigung):

http://rial.de/rial/Gutachten/-alte%20designs-/FLAIR%20%28FL%29/Flair/FL605-6.0x15/5-100-ET38/Audi-VW-Seat-Skoda-Chrysler.PDF

 

bzw. in der 9. Ausfertigung hier:

http://farcop.ru/files/sFL60538B31.pdf

 

Anhang A02 sagt: Papiere müssen nicht berichtigt werden, wenn ABE davon freistellt.

 

Die ABE, die das freistellt, steht hier (mit Bezug zur 9. Ausfertigung der Anlage 16):

http://interpneu.jfnet.de/abe/FLAIR%20-%20FL%20605_15_abe.pdf

.

 

Ich habe die 195/50R15 auf Enzo 15" bei der Dekra abnehmen lassen: ca 45 Euro

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Denen, die sich bei der Reifengrösse erst noch entscheiden wollen, rate ich von 195/50 ab. Gründe

- erheblicher Vorlauf (+6%)

- schlechter Komfort

- Freigabe-Ärger

 

Optimal ist 195/55

-Null Vorlauf

-deutlich besserer Komfort

-soweit ich mich erinnere, ohne Freigaben zu betreiben

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Denen, die sich bei der Reifengrösse erst noch entscheiden wollen, rate ich von 195/50 ab. Gründe

- erheblicher Vorlauf (+6%)

- schlechter Komfort

- Freigabe-Ärger

 

Optimal ist 195/55

-Null Vorlauf

-deutlich besserer Komfort

-soweit ich mich erinnere, ohne Freigaben zu betreiben

 

Ich habe 195/50 als Winterreifen gefahren, 195/55 gerade als Sommerreifen montiert.

Zum Vorlauf sehe ich, zumindest laut Navi keinen Unterschied und auch beim Komfort empfinde ich beide Reifen als gleichwertig.

 

Die 50er wurden problemlos eingetragen und haben den großen Vorteil, daß sie eigentlich bei jedem Reifenhändler verfügbar sind. Der Preis ist auch etwas günstiger.

 

Ich würde also zum 50er tendieren.

Bearbeitet von Tommigs
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War halt meine Erfahrung. Ich hatte versehentlich /50 statt /55 bestellt und konnte den Unterschied bei Sommerreifen direkt erfahren.

Wg. Vorlauf - wenn beides 195er sind muss zwangsläufig ein Unterschied im Vorlauf bestehen. Ich komme jetzt (mit allen Vorlauf-Verursachern) auf fast 10%. Entschieden zuviel.

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Korrektur:

War halt meine Erfahrung. Ich hatte versehentlich /50 statt /55 bestellt und konnte den Unterschied bei Sommerreifen direkt erfahren.

Wg. Vorlauf - wenn es die gleiche Felge ist, sind muss zwangsläufig ein Unterschied im Vorlauf bestehen. Ich komme jetzt (mit allen Vorlauf-Verursachern) auf fast 10%. Entschieden zuviel.

 

Hier nochmal die Unterschiede (Quelle Reifenrechner.at | Reifen- und Felgenberechnung )

 

Referenzgrösse 175/60

Vorlauf bei 195/50: 2,6% !!

Vorlauf bei 195/55: 0,8%

Bearbeitet von horch 2
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  • 2 Wochen später...

hallo zusammen!

heute habe ich meine 195/50 r15 reifen eintragen lassen, habe in lüdenscheid beim tüv 85€ bezahlt in plettenberg wollten die 110€ haben:confused::confused:, dabei ist das nur eine nebenstelle von denen in lüdenscheid warum die teurer sind weiss ich auch nicht!

lg michael

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hallo zusammen!

heute habe ich meine 195/50 r15 reifen eintragen lassen, habe in lüdenscheid beim tüv 85€ bezahlt in plettenberg wollten die 110€ haben:confused::confused:, dabei ist das nur eine nebenstelle von denen in lüdenscheid warum die teurer sind weiss ich auch nicht!

lg michael

 

 

:DSiehst Du! Muss in Plettenberg Teindeln die Herren Kollegen mal fragen, was sie sich dabei gedacht haben. Bin am 30.05.15 vor Ort beim Oldtimer TÜV.

 

Bis die Tage!

 

Ralf

Bearbeitet von Nupi
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  • 3 Monate später...

Hier im Forum werden doch des Öfteren TÜV Gutachten von Rad-Reifen-Kombinationen hochgeladen, z.B. als PDF.

Wer sollte da etwas dagegen haben?

Steht doch ohnehin immer drauf, dass das Gutachten nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar ist, wenn es eine Einzelabnahme war.

Dennoch könnte es für Andere als Vergleichsgutachten nützlich sein.

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Wer sollte da etwas dagegen haben?

 

Wer so ein Dokument erstellt hat das Urheberrecht und muss eine Genehmigung für die Verwendung erteilen. Ausnahme ist, wenn er das Dokument unter eine zur GNU FDL kompatible Lizenz stellt, dann passt das mit der Lizenz für Inhalte die ins Forum eingestellt werden automatisch zusammen.

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Das ist das mindeste was du darfst.

 

Tichy: Sicher dass du das so handhaben willst? Dass hier keine Teilegutachten zum Download angeboten werden ist eine Sache, denn da steckt in der Regel ein kommerzieller Anbieter dahinter der das Copyright am Gutachten hat.

 

Wenn ich aber zum TÜV renne und meinen selbst gebauten Würstchenblinker per Einzelabnahme prüfen lasse, dann würde ich das gerne auch scannen und online stellen dürfen.

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Das ist das mindeste was du darfst.

 

Tichy: Sicher dass du das so handhaben willst? Dass hier keine Teilegutachten zum Download angeboten werden ist eine Sache, denn da steckt in der Regel ein kommerzieller Anbieter dahinter der das Copyright am Gutachten hat.

 

Wenn ich aber zum TÜV renne und meinen selbst gebauten Würstchenblinker per Einzelabnahme prüfen lasse, dann würde ich das gerne auch scannen und online stellen dürfen.

Keine Ahnung, sag du es mir. Steht auf den Gutachten irgendwas zur Vervielfältigung drauf?

 

Ich will halt vermeiden, dass wir vom Aussteller abgemahnt werden, wie ist den da die Praxis?

Bearbeitet von herr_tichy
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Eigentlich sollte der Rechteinhaber=Auftraggeber sein. Man bezahlt ja für eine Dienstleistung, das Gutachten bestätigt die Durchführung dieser. Insofern ist es quasi wie eine Rechnung und die kann man durchaus veröffentlichen oder? Schwierigkeiten sehe ich aber damit, dass bestimmte Prüfstellen bzw. Prüfer damit ein Problem hätten wenn eventuell "dubiose" Einzelabnahmen in gutem Glauben veröffentlicht werden. In der Branche wird wie überall gemauschelt. Ich persönlich ken... KANNTE Möglichkeiten an HU und AU zu kommen ohne dass das Fahrzeug den heimischen Hof verlässt...

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Auf den Gutachten die man nach 19.2 oder 19.3 ausgestellt bekommt, steht nicht explizit drauf, dass man sie nicht kopieren darf. Hab zumindest mal auf meinen vom TÜV-Süd nachgeschaut...

 

Madcek: Das Thema Auftraggeber = Rechteinhaber ist leider nicht so einfach. Bestes Beispiel sind Fotos. Nur weil ich den Fotografen bezahle Bilder von mir zu machen, hat nach deutschem Recht immer noch der Fotograf das Urheberrecht. Schon allein weil der TÜV Süd seine geschützten Logos auf dem Wisch hat, wäre das problematisch. Außerdem weiß ich nicht, ob es bei Urkunden nochmal eine besondere Regelung gibt, so dass einem der Wisch rechtlich gar nicht gehört.

 

Im Rahmen einer Privatkopie, das heißt wenn es an eine kleine Anzahl an Leute verteilt wird, ist es in jedem Fall kein Problem, aber hier im Forum wäre es öffentlich und keine Privatkopie mehr.

 

Mit abschließender Meinung kann ich die Frage so aus dem Stehgreif nicht beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, dass tichys Bedenken prinzipiell nicht ganz von der Hand zu weißen sind.

 

Nachdem ich gerade gegooglet habe, habe ich aber keinen Hinweis darauf gefunden, dass sowas schon mal vorgekommen ist.

 

Die Gutachtennummer darf in jedem Fall veröffentlicht werden. Theoretisch darf inhaltlich sogar alles abgeschrieben werden, was drauf steht, also auch wer es wann und wo geprüft hat. Das wäre dann keine Kopie im Sinne des Urheberrechts.

Bearbeitet von A2-D2
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Auf den Gutachten die man nach 19.2 oder 19.3 ausgestellt bekommt, steht nicht explizit drauf, dass man sie nicht kopieren darf. Hab zumindest mal auf meinen vom TÜV-Süd nachgeschaut...

 

Madcek: Das Thema Auftraggeber = Rechteinhaber ist leider nicht so einfach. Bestes Beispiel sind Fotos. Nur weil ich den Fotografen bezahle Bilder von mir zu machen, hat nach deutschem Recht immer noch der Fotograf das Urheberrecht. Schon allein weil der TÜV Süd seine geschützten Logos auf dem Wisch hat, wäre das problematisch. Außerdem weiß ich nicht, ob es bei Urkunden nochmal eine besondere Regelung gibt, so dass einem der Wisch rechtlich gar nicht gehört.

 

Im Rahmen einer Privatkopie, das heißt wenn es an eine kleine Anzahl an Leute verteilt wird, ist es in jedem Fall kein Problem, aber hier im Forum wäre es öffentlich und keine Privatkopie mehr.

 

Mit abschließender Meinung kann ich die Frage so aus dem Stehgreif nicht beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, dass tichys Bedenken prinzipiell nicht ganz von der Hand zu weißen sind.

 

Nachdem ich gerade gegooglet habe, habe ich aber keinen Hinweis darauf gefunden, dass sowas schon mal vorgekommen ist.

 

Die Gutachtennummer darf in jedem Fall veröffentlicht werden.

 

Ja das mit den Fotos stimmt, hier greift ja auch §2 UrhG. auf Grund der "geistigen Schöpfungshöhe". Das sehe ich bei Gutachten in dieser Form nicht gegeben. Wie gesagt, für mich ist es Nachweis über eine Dienstleistung (insofern auch deutlich anders als was Geschriebenes/Fotografiertes) Ich verstehe tichys Bedenken auch völlig und lieber im "kleinen Kreis" als öffentlich. :D Hier kann man auch mal lesen: http://www.vbd-ev.de/inhalte/Mitgliederbereich/images/2011/IfS/Ifs-2011-04-Gutachten-Urheberrecht.pdf

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Ich glaub, wir müssen das mal im Vorstand diskutuieren. Auf der einen Seite wäre es schade, wenn man sowas nicht mehr einstellen dürfte, auf der anderen Seite hat Tichy schon Recht. Im Endeffekt hält der Club (und damit auch ich privat) halt den Kopf hin.

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Ich glaub, wir müssen das mal im Vorstand diskutuieren. Auf der einen Seite wäre es schade, wenn man sowas nicht mehr einstellen dürfte, auf der anderen Seite hat Tichy schon Recht. Im Endeffekt hält der Club (und damit auch ich privat) halt den Kopf hin.

 

Ich sag ja, aus der Sicht lieber nicht. Aber exemplarisch klären wäre schon mal interessant :D

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hallo!

unter der nummer 10207108139001 vom 26.05.2015 tüv nord ist das gutachten abgespeichert, jeder der jetzt die 195 er eintragen möchte kann sich normalerweise darauf berufen, ich habe 85€ bezahlt und 12€ für die neuen papiere die falken reifen haben 42€ stk. gekostet und laufen vom feinsten das alles ist immer noch billiger wie die original 175er und sieht optisch besser aus und ich darf jetzt 55kmh fahren:D ohne das ich geblitzt werde ich werde wenn ich wieder nach lüdenscheid komme mal fragen wie das mit dem freigeben im forum rechtlich aussieht

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Ich verstehe das Problem nicht.

Ich bin damals mit meinen Wählscheiben zum TÜA Weilburg gefahren und habe den Prüfer gefragt, ob ich diese Felgen eingetragen bekomme und welche Bereifung ich darauf montieren kann/muss.

Ich bekam die Antwort: 195/50 R15.

 

Gesagt - getan.

 

Nach erfolgreicher Montage, hatte ich innerhalb von 20 Min. meinen TÜA-Bescheid und konnte damit zur Zulassungsstelle zum Eintragen.

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es gibt eine abe von rial flair felgen das ist aber et38 da darf auch ohne eintragung 195er gefahren werden, die originalfelgen vom a2 sind aber et37 so hat mir das der prüfer auch erklärt, deswegen hatte ich dann auch die freistellung für die et37 felgen von falken bestellt

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Das Problem ist, dass unterschiedliche Prüfer in unterschiedlichen Prüfstellen sich unterschiedlich dämlich anstellen. Ich bin mittlerweile soweit, dass ich mit sowas nach München zum TÜV fahre.

 

Ob Vergleichsgutachten generell hilfreich sind, weiß ich hingegen nicht. Zweifelsohne ist es gut gemeint, diese hier einstellen zu wollen, erfahrungsgemäß reagieren die Herren in Blau aber gerne mal verschnupft, wenn man ihm ein "Jetzt stell dich mal nicht so an, Kollegen XY hat es auch eingetragen" unter die Nase hält. Aber das möge dann jeder für sich entscheiden.

 

Die Einstellerei nebst rechtlichem Hintergrund diskutieren wir gerade im Vorstand, ich bitte noch um etwas Geduld.

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es gibt eine abe von rial flair felgen das ist aber et38 da darf auch ohne eintragung 195er gefahren werden, die originalfelgen vom a2 sind aber et37 so hat mir das der prüfer auch erklärt, deswegen hatte ich dann auch die freistellung für die et37 felgen von falken bestellt

 

War neulich mit eben dieser Rial ABE bei der Dekra am Ort vorstellig geworden, um 195/50R15 auf Style eintragen zu lassen. Der Prüfer konnte ohne Teilegutachten aber nix eintragen. Er war so nett, das zu erläutern. Der Knackpunkt:

 

Nicht jeder Dekra/TüV/KüS Prüfer darf auch Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO machen.

Dazu macht nur ein sog. "aaP" (amtlich anerkannter Prüfer), ein üblicher "aaPmT" (mit Teilbefugnis) reicht nicht aus.

Siehe auch: Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer – Wikipedia

 

Im Rheinland hat die Dekra nur "aaPmT" - mir hat die TüV-Hotline dann die nächste Prüfstation mit einem befugten "aaP" genannt.

 

Der freundliche Herr TüV Ing. hat zunächst einen Bremsentest gemacht und in seiner Gutachtendatenbank recherchiert. Das Vergleichsgutachten von Rial Flair hatte keine Bedeutung.

Aber gefreut hat er sich über den A2 insgesamt - das sei schon ein besonderes Fahrzeug.

Kurz überrascht war ich noch als er zielsicher über die vollgekramte Rückbank turnte um die FIN unter dem Ablagefach dokumentieren :).

 

TüV und Eintragung zusammen haben knapp 100,- Eur gekostet - bei 45,-/Reifen eine lohnende Sache.

 

Gewusst wie - alles gut. Eine weitere schöne Erfahrung mit der Kugel!

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