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Fahrwerkumbau, Eintragung Schweiz


Azwole

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Eidgenossen, zugereist oder stämmig,

wer kennst sich aus mit Fahrwerkumbau und der MFK Eintragung? Habe KAW eingebaut, ABE aus D wird allerdings nicht annerkannt. Umbau auf S-line scheint auch eine Herausforderung, weil Audi generell keine Eignungsbescheinigungen ausstellt.... Danke Euch für Tipps!

Bearbeitet von bret
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eingebaut hat es kane mit christoph vor 2J, eine bestätigung haben sie mir bisher nicht gegeben.... sind wohl auch keine fachwerkstatt...

Du brauchst ne Bestätigung von KAW für die Schweiz, dazu ne Einbaubestätigung von ner Fachwerkstatt. Damit müsste das gehen.
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Du benötigst nur die Typengenehmigung von KAW für das Fahrwerk zu deinem A2. Mit dem fährst du zur MFK und lässt die neuen Fahrwerksabmasse in deinen Fahrzeugausweis eintragen. Wahrscheinlich wird dich die Genehmigung ca. 200CHF kosten, wenn es dir der KAW Importeur überhaupt gibt. Wenn es schlecht läuft, darf das Fahrwerk wieder ausgebaut werden.

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Doch machen die aber nur gegen eine Gebühr von meisstens 200CHF. Sicher er verdient nicht mehr an den Bauteilen aber die Kosten für das Blatt Papier sind auch ganz nett. Hab aber auch schon selber davon gehört das eben keins ausgestellt wurde und dann heisst es, ausbauen

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Grundsätzlich nein, aber es gab schon Fälle wo Eignungserklärung und

Einbaubestätigung vorlagen, der Prüfer aber trotzdem nicht eintragen

wollte. Da half dann tatsächlich die Kopie eines Fahrzeugausweises

eines gleichen Fahrzeugs mit demselben eingetragenen Umbau.

Aber in der Regel wird mit entsprechenden Papieren auch eingetragen.

 

Bei Alulfelgen gabs auch des öfteren solche Probleme. meist wenn

die 2% Spurverbreiterung zwar rechnerisch eingehalten war, aber

beim Nachmessen knapp überschritten wurde. Der eine Prüfer fand

dann alles im grünen Bereich und ein anderer konnte da kein Auge

auch nur ansatzweise zukneifen. Abhilfe schaffte dann wieder die Kopie

eines anderen Fz-ausweises oder kurzfristig etwas mit dem Sturz tricksen ...

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Bei Alulfelgen gabs auch des öfteren solche Probleme. meist wenn

die 2% Spurverbreiterung zwar rechnerisch eingehalten war, aber

beim Nachmessen knapp überschritten wurde. Der eine Prüfer fand

dann alles im grünen Bereich und ein anderer konnte da kein Auge

auch nur ansatzweise zukneifen. Abhilfe schaffte dann wieder die Kopie

eines anderen Fz-ausweises oder kurzfristig etwas mit dem Sturz tricksen ...

 

Probier mal Flügelräder vom Audi TT auf dem A2 einzutragen in der Schweiz :(.

Keine Chance da die AMAG kein Gutachten ausstellt. Traglast ist ja weniger das Problem.

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Hier ist das Merkblatt des Strassenverkehrsamt in Zürich

 

 

Fahrzeugausrüstung

 

Sollte ein Prüfer die geforderten Unterlagen als nicht ausreichend empfinden, hilft auch gerne mal eine E-Mail ans Strassenverkehrsamt. Ein Kollege hatte auch schon einmal Probleme mit seinen Stahlflex Bremsleitungen bei seinem Motorrad.

 

Wegen Einbau einer Werkstatt kann es auch ausreichend sein, hat es bei einem Kollegen genügt, dass er eine Bestätigung einer Do-it-yourself Werkstatt hatte.

 

Ansonsten einfach mal ungeniert technik@stva.zh.ch schreiben

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Umbaupläne jeweils VOR dem Umbauen mit der Technik des STVA

besprechen hilft eh immer ungemein. Da kannst du dich im Zweifelsfall

sogar auf den Schriftverkehr berufen, falls du in der Halle stehst und

der Prüfer plötzlich alles ganz anders sieht. Ist mir selber schon passiert.

Direkt mit Hallenchef sprechen und die Mails vorlegen.

Hat dann doch noch alles geklappt und mein gekürztes Motorradheck

wurde eingetragen ohne kostspieligen Umweg übers DTC.

 

@Azwole

Hilft dir natürlich nicht, wenn alles schon verbaut ist.

Schreib mir bei Interesse mal ne PM, hätte noch einen Tipp für dich.

 

@Mak10

Welche Flügelräder sind das? Rotorfelgen?

Wenn die Felgen von der ET (max. 2% Spurverbreiterung inkl. allfälliges Adaptersystem) her passen,

die Bestimmungen über Radabdeckung, Freigängigkeit unter voller Zuladung,

Abrollumfang/Tachoanzeige und richtige Befestigung/Zentrierung eingehalten sind,

müssen die Felgen abgenommen werden. ABER du musst in der Regel zwei drei Mal hin

und streiten, bzw. evtl. auch das Strassi wechseln.

Übrigens genau das, was mich in der so reglementierten Schweiz ärgert.

Du versuchst ein paar supertolle Felgen einzutragen, scheiterst und am

nächsten Treffen begegnest du einem mit den genau gleichen

Felgen eingetragen - anderer Prüfer, anderes Strassi, anderes Budget oder

auch nur anderer Tag oder andere Visage. :(

 

Das passt eigentlich nicht zu uns rechtwinkligen Schweizern.

Ok das mit dem Budget schon, Geld regiert die Welt!

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Umbaupläne jeweils VOR dem Umbauen mit der Technik des STVA

besprechen hilft eh immer ungemein. Da kannst du dich im Zweifelsfall

sogar auf den Schriftverkehr berufen, falls du in der Halle stehst und

der Prüfer plötzlich alles ganz anders sieht. Ist mir selber schon passiert.

Direkt mit Hallenchef sprechen und die Mails vorlegen.

Hat dann doch noch alles geklappt und mein gekürztes Motorradheck

wurde eingetragen ohne kostspieligen Umweg übers DTC.

 

@Azwole

Hilft dir natürlich nicht, wenn alles schon verbaut ist.

Schreib mir bei Interesse mal ne PM, hätte noch einen Tipp für dich.

 

@Mak10

Welche Flügelräder sind das? Rotorfelgen?

Wenn die Felgen von der ET (max. 2% Spurverbreiterung inkl. allfälliges Adaptersystem) her passen,

die Bestimmungen über Radabdeckung, Freigängigkeit unter voller Zuladung,

Abrollumfang/Tachoanzeige und richtige Befestigung/Zentrierung eingehalten sind,

müssen die Felgen abgenommen werden. ABER du musst in der Regel zwei drei Mal hin

und streiten, bzw. evtl. auch das Strassi wechseln.

Übrigens genau das, was mich in der so reglementierten Schweiz ärgert.

Du versuchst ein paar supertolle Felgen einzutragen, scheiterst und am

nächsten Treffen begegnest du einem mit den genau gleichen

Felgen eingetragen - anderer Prüfer, anderes Strassi, anderes Budget oder

auch nur anderer Tag oder andere Visage. :(

 

Das passt eigentlich nicht zu uns rechtwinkligen Schweizern.

Ok das mit dem Budget schon, Geld regiert die Welt!

 

Diese Felge ist gemeint:

 

Audi TT (8N) Felge 7,5x17 ET 32 5x100 - Speedline

Audi A1 Felge 7.5Jx18 ET 39.5 5x100

 

Für Tips wäre ich dankbar.

58933f0ba8094_FlgelradAudiTT.jpg.be116beacb291a3fd4e83125889161b7.jpg

58933f0bac9bb_AudiA1Rotor.jpg.60c4a36181d9846384b5c9018ac6942d.jpg

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Hoi,

War Heute zur MFK , alles OK bis auf meine AP Federn.

 

Doch der Reihe nach.

Habe in einen AP Federsatz verbaut mit dabei deutsches Teilgutachten für A2. Gilt aber nicht, sondern nur CH Gutachten. Gibt es vom Importeur in Pfäffikon, nennt sich dann Eignungserklärung. Wollte ich bestellen, kostet aber 240 Franken :huh:. Wenn ich aber einen Federnsatz bestelle, sagte der freundliche Verkäufer, ist eine Eignungserklärung dabei :rolleyes: und kostet auch 240 Franken :confused:.

 

Der Optimist denkt: das ist Hammer, super Gratisfedern. Die anderen aber wundern sich nur.

 

Lieferzeit drei Wochen , aber das Gutachten könnte ich schon vorab bekommen bei Zahlung der neuen Federn. Hab mich dafür entschieden und er druckte mir eine Eignungserklärung aus:eek:.

 

Ich, mit dem Gutachten zu meinem MFK- Termin, aber war wohl nix. Dem Experten, so heissen die Prüfer hier, fehlte der Einbaunachweiss vom Fachmann mit entsprechenden Maßen. Soweit der Stand der Dinge. Ich habe einen neuen Termin bekommen und brauche bis dahin eigentlich nur die Maße und den Stempel.

Ach ja, ich habe einen Federsatz übrig. Jemand Interesse?

Güsse Pepe

Bearbeitet von Swissboy
etwas deutlicher und verständlicher gemacht
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@swissboy,

bist du schweizer oder deutscher? - oute dich ungeniert ;-) vielleicht gibt es behandlungsunterschiede.

ich habe die gleiche story mit KAW, ich müsste mir auch einen zweiten satz federn kaufen, um an das ch-gutachten dran zu kommen.

habe mit audi club ch und mit einer lokalen werkstatt gesprochen - die meinen, ein gut gelaunter experte trägt es aufgrund eines TÜVSüd Gutachten bzw ABE problemslos ein, manchmal bringen sie auch eine kopie einer dt. eintragung vom gleichen fahrzeug.

das ganze ist ein witz - dt. auto, dt. federn, dt. werkstatt - was will da der exberde prüfen? also ist das ganze nur arbeitsbeschaffung für CH autogewerbe, mehr nicht.

grüsse aus TG

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Bin deutscher, und glaube nur an das Gute:P. Vor allem aber glaube ich, dass alle nur Dein Bestes wollen. Egal, hier wie dort.

Es würde sicherlich Sinn machen, sich vor jeglichen Änderungen am Fahrzeug, Info bei der Stassi einzuholen.

Ein Beispiel: Ich hatte mit dem Gedanken gespielt in den A2 einen Partikelfilter nachzurüsten. Gibt es nicht in CH aber in DE. Auf nachfrage in Strassi, keine Steuererleichterung obwohl CO2 Ausstoß absolut super im Sinne der Nachhaltigkeit. Es wäre auch zu prüfen ob Überhaupt erlaubt sagte man mir. Andere Länder, usw. Hab dann nicht nachgerüstet.

Ich glaub es wäre falsch alle über einen Kamm zu scheren. Es gibt auch in DE viele Hirnrissige Dinge

Grüsse Pepe

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Bin in der Sache wie folgt weiter gekommen: Habe mit KAW und mit dem CH Importeur geemailt und telefoniert. Beide dermaßen freundlich, dass ich es eigentlich wieder ausbauen möchte -PENG-. Noch dazu wollen sie 170 CHF. Und obwohl ich die Federn legal und neu in D erworben habe und einbauen liess, lehnt es KAW ab, mit ein ABE für D zu geben!! Habe nämlich mit Strassi gesprochen, die würden sich mit dt. ABE zufrieden geben.

Ist mit sicherheit mein letzter KAW Fahrwerk, ohnehin sitzt es hi zu tief.

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Ich schaue morgen mal nach.Hab das im A2 liegen.

Aber ob es ne ABE oder nurn Gutachten war, kann ich dir nicht mehr sagen.

Ich vermute aber das es nurn Gutachten war, denn ich habe mein Fahrwerk samt 195/45/16 damals eintragen lassen.

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OT-

 

zum Thema kann ich leider nichts beitragen - aber:

Könnte mal jemand aus der 'Eintagung' eine 'Eintragung' machen - oder heisst es bei den Eidgenossen so ?

;)

 

Danke!

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So gestern war es soweit:) Das Fahrwerk wurde nun eingetragen alles bestens. Bilstein B6 und KAW 50/30

 

Bild 1 das man den Kontrast von der Höhe besser sieht.

 

 

Es braucht:

 

1. Gutachten CH

2. Einbaubestätigung

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  • 1 Monat später...

sooo, nachdem sowohl KAW als auch der CH Importeur (Felgenprofi) sau freundlich :FLOP: waren und auch für das Gutachten sowiel wie für neue Federn verlangt hatten, habe ich die KAWs in Audi S-Line Federn getauscht und Ruhe ist!

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Ich habe für ne Sekunde KwW gelesen..:D

---

 

Da würde sich bei mir auch Ernüchterung breit machen!

Aber wieder S-Line?:kratz:

 

@KAW

Bei mir waren se zumindest ziemlich schnell bei der Ersatzteillieferung.

Dies dauerte nur 1 Tag!

 

Hauptsache Du bist glücklich.

Was wäre denn gewesen,wenn der A2 in Deutschland angemeldet,umgerüstet und die Eintragung hier gemacht worden wäre?

Wäre der Import nach CH dann auchn Problem??

Bräuchte man dann auch ein CH Gutachten?

Bearbeitet von KugelwiderWillen
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Hauptsache Du bist glücklich.

Was wäre denn gewesen,wenn der A2 in Deutschland angemeldet,umgerüstet und die Eintragung hier gemacht worden wäre?

Wäre der Import nach CH dann auchn Problem??

Bräuchte man dann auch ein CH Gutachten?

 

s-line mit fsd = :HURRA:

beim import des ganzen fahrzeugs ist es was anderes. da werden die eintragungen des tüvs übernommen, so lange die um-/anbauten nicht im widerspruch zum Strassenverkehrsordnung stehen.

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So gestern war es soweit:) Das Fahrwerk wurde nun eingetragen alles bestens. Bilstein B6 und KAW 50/30

 

Bild 1 das man den Kontrast von der Höhe besser sieht.

 

 

Es braucht:

 

1. Gutachten CH

2. Einbaubestätigung

 

Muss die Einbaubestätigung zwingend von einer schweizer Garage sein oder geht das auch von einer deutschen? Wird mit der Bestätigung der Teilebeläg von der Garage gemeint oder gibt es da direkt eine Zertifikat Form?

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