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Umrüstung auf LPG


murmelbahn

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Also nur der 1.4 ist  fur Autogas  geeignet   der einbau ist wichtich  wi wird es gemacht.

 

Tank grosse ich hab eine 52 liter drin  , kan damit 42 liter tanken  , da fur muss de akku eine stuffe hoger.

 

Du kanst A2D2 mal fragen der fahrt auch auf LPG.

 

ich hab jets 120.000 mit Gas Gefahren

 

 

 

 

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Umbauen lassen sich nur Benziner. Da der 1.6er ein Direkteinspritzer ist und zu dem mit einer Hochdruck-Benzineinspritzung und Schichtladung arbeitet, scheidet der für einen Umbau aus. Damit bleibt nur der 1.4er übrig.

 

Ich habe auch mal mit dem Gedanken gespielt und mir einige Bilder von umgebauten A2s abgespeichert.

 

Motorraum:

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Kofferraum:

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  • 5 Monate später...

Hallo Zusammen,

 

ich komme von Vox "auto mobil". Zurzeit planen wir einen Beitrag über das Nachrüsten von LPG-Anlagen. Daher sind wir auf der Suche nach Interessenten, die sich ihr Fahrzeug umrüsten lassen wollen. Auf euch würden keine Kosten zurückfallen, ihr solltet nur gerne bereit sein auch vor der Kamera zu stehen. Falls einer von euch Interesse hat mit uns zusammen zu arbeiten kann sich gerne bei mir melden (jessica.schiefer@vox.de).

Ich würde mich über viele interessierte Anfragen freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica

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Ich hab Frau Schiefer mal ne Mail geschrieben (bin grad dabei). ;)

 

Hab da noch so nen A2 1.6 rumstehen, den ich noch selbst nachrüsten wollte. Wenn die Rahmenbedingungen passen, würde mich das vielleicht auch interessieren.

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  • 4 Wochen später...
Am 15.4.2018 um 21:47 schrieb A2-D2:

Bisher hab ich noch nicht mal eine Empfangsbestätigung meiner Email an Frau Schiefer empfangen.

 

Ich habe gestern einen Anruf von Fr. Schiefer bekommen.

Wegen rechtlicher Dinge können die Kosten der Umrüstung nicht übernommen werden. :Hofnarr: Eigentum, Garantie ...

Würde ich dennoch die Umrüstung machen wollen, würden Sie gerne das "Dokumentieren".

 

vor 47 Minuten schrieb linuss:

Es gibt keine Abgasgutachten mehr für eine Umrüstung des A2.  Umrüstung gestorben. 

 

Woher hast du diese Informationen?

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Hast Pech gehabt. 

Seit Sept.  2017 gilt: Es dürfen nur noch Anlagen nach ECE R115 verbaut werden. 

Gibt keinen Hersteller von Gasanlagen

der eine 115er für den A2 (und viele andere alte Autos)  anbietet. 

 

EAB (Einzelabgasbestätigung) landläufig 

Abgasgutachten genannt werden für

Fahrzeuge Euro 3 und höher nicht mehr

ausgestellt. 

 

Ausnahme: Importfahrzeuge mit genullter

TSN und ohne EG Betriebserlaubnis. 

Für diese wird weiterhin eine EAB ausgestellt. 

 

Der linuss

 

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vor 6 Stunden schrieb janihani:

 

Ich habe gestern einen Anruf von Fr. Schiefer bekommen.

Wegen rechtlicher Dinge können die Kosten der Umrüstung nicht übernommen werden. :Hofnarr: Eigentum, Garantie ...

Würde ich dennoch die Umrüstung machen wollen, würden Sie gerne das "Dokumentieren".

 

 

Echt jetzt?

 

 

vor 2 Stunden schrieb linuss:

Hast Pech gehabt. 

Seit Sept.  2017 gilt: Es dürfen nur noch Anlagen nach ECE R115 verbaut werden. 

Gibt keinen Hersteller von Gasanlagen

der eine 115er für den A2 (und viele andere alte Autos)  anbietet. 

 

EAB (Einzelabgasbestätigung) landläufig 

Abgasgutachten genannt werden für

Fahrzeuge Euro 3 und höher nicht mehr

ausgestellt. 

 

Ausnahme: Importfahrzeuge mit genullter

TSN und ohne EG Betriebserlaubnis. 

Für diese wird weiterhin eine EAB ausgestellt. 

 

Der linuss

 

 

Tatsache. Hab mal angefragt ob es für den A2 entsprechende Gutachten gibt.

 

 

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vor 28 Minuten schrieb A2-D2:

Tatsache. Hab mal angefragt ob es für den A2 entsprechende Gutachten gibt.

 

Es gibt genau 2 Möglichkeiten zu einen LPG A2 zu kommen. 

 

1. Einen A2 mit (eingetragener)  Gasanlage kaufen. 

 

2. Wie schön erwähnt ein Re-importierten

A2 mit genullter TSN und ohne EG Betriebserlaubnis zu kaufen. 

Für den gibt es dann ein Abgasgutachten. 

 

Eine andere Möglichkeit gibt es definitiv nicht,  Sorry. 

 

Der Linus, 

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Du bräuchtest ne leere Karosse ohne FIN, baust einen A2 komplett neu auf und lässt ihn selbst zu. Das geht, ist aber aufwendig. Dann bist du selbst der Hersteller, eine Typgenehmigung gäbe es in dem Fall nicht, weil keine Großsserie gebaut wurde.

Möglicherweise geht das auch mit ner ausgedienten Karosse. Welche Voraussetzungen da im Detail erfüllt werden müssen, weiß ich nicht.

 

linuss: Ich verstehe den Ansatz nach dem du Argumentierst, aber nach 5 Minuten Googlen bin ich mir sicher, dass das nicht die einzige Konsequenzen sein können. Nahezu alle Anlagenhersteller könnten sonst schließen, weil diese ECE R115 europaweit von vielen Staaten umgesetzt wird und weil kaum noch Fahrzeuge umrüstbar wären.

 

Die Anlagen die verbaut wurden haben ja auch alle schon ECE R115 erfüllt, es wurde nur nicht danach eingetragen sondern nach R 67.01. Heißt: Die Hersteller müssen ihre Gutachten "nur" ECE R115 konform bekommen, dann können die auch weiterhin verbaut werden. Dafür müssen sie eine Einbauanleitung für das Motorkit erstellen und das Fahrzeug beim TÜV auf Abgasfverhalten prüfen lassen. Wahrscheinlich ist es über  ingeneursmäßige Betrachtungen die durch das Abgaslabor vorgenommen werden kann möglich, dass man die Abgasprüfung von einem Polo 9N mit 1.4er Motor (AUA/BBY) auch auf einen A2 übertragen kann. Ist aber nur ne Vermutung. Müsste mir mal die ECE Regelungen durchlesen.

 

Unterm Strich ist es Aufwand für die Anlagenhersteller und wahrscheinlich werden dabei auch einige Hersteller und/oder Fahrzeugtypen auf der Strecke bleiben. Ich werd mal sehen was Femitec dazu sagt.

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Diese ganze Geschichte ist ein sehr deutsches Problem. 

Abgasgutachten wurden auch nur in 

DE gefordert.  Der Rest der Welt schraubt

zusammen was funktioniert und gut. 

 

Natürlich könnte ein Hersteller R115er

Gutachten fahren für die paar alten A2 die umgerüstet werden sollen, aber das lohnt sich nicht. 

 

Die Anzahl der überhaupt möglichen Umrüstungen ist sehr überschaubar.

Die 115er Zulassung inkludiert zb. auch

den Tank und geht bis zum Steuergerät

auf das man keinen Zugriff mehr erhält. 

 

Ob das KME und Co.  juckt wenn der 

deutsche Markt wegbricht? Sind eh mehr auf Osteuropa fixiert. 

 

Der Linuss

 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb A2-D2:

Echt jetzt?

 

 Ja wirklich.

 

vor 4 Stunden schrieb A2-D2:

Abgasprüfung von einem Polo 9N mit 1.4er Motor (AUA/BBY)

 

Wegen dem VOX-Aufruf nach einer Gasumrüstung habe ich bei Vialle geschaut, und die bieten für den Polo (1.4i 16V 55kW, 02.05-) eine LPI Anlage an. Eine Vialle LPI Anlage mit Flüssiggaseinspritzung werkelt nun seit mehr als 8 Jahren in meinem ehemaligen Skoda Octavia, den mein Vater und nun mein Bruder übernommen hat. Bisher ohne jegliche Störung, Wartung, Defekte.

 

So eine Anlage hätte ich mir für den A2 gewünscht. Schade, dass die Kosten nicht übernommen werden. Fr. Schiefer  war auch ein wenig überrascht, dass die Vialle LPI Anlage für den Octavia damals 2.600€ gekostet hat, und meinte, dass es auch Anlagen ab 1.500€ geben würde. Nach dem ich so gute Erfahrungen mit der Vialle Anlage gemacht habe, und auch schon diverse Verdamperanlagen hatte, will ich keine andere LPG-Anlage mehr haben.

 

Ich kann ja mal bei Hager vorbei schauen, die in D den Vertrieb von Vialle und die Umrüstung durchführen, und meinen Octavia umgerüstet haben. Als ich letztens da war, schienen die jede Menge zu tun gehabt zu haben.

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janihana: Was für eine Bauernfängerei....

 

Ich hab mittlerweile auch Rückmeldung von Femitec. Per Mail zwar nur ein Einzeiler, dass sie es hinbekommen würden den A2 mit umgebautem Motor umzurüsten, aber ich fahre einfach mal spontan vorbei und versuche die Details zu besprechen.

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vor 3 Stunden schrieb A2-D2:

Ich hab mittlerweile auch Rückmeldung von Femitec. Per Mail zwar nur ein Einzeiler, dass sie es hinbekommen würden den A2 mit umgebautem Motor umzurüsten

Ich hab mir schonmal die Salzstangen

zurechtgelegt:)

 

Vielleicht...... Icom Jtg, die haben früher mal mit 115er Anlagen geworben.  Auch für den A2.  Die Anlagen sind wie die Vialle flüssig einspritzend. Hatten aber auch mit technischen Problemen zu kämpfen. 

K. A.  wie die heute dastehen. 

 

Der Linuss

 

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War gerade bei Femitec in Mannheim. Folgende Auskunft habe ich erhalten:

 

Die Eintragung erfolgt bei Fahrzeugen, für die es Gutachten nach R115 gibt nur noch nach R115. Ob der Gasanlagenhersteller deiner Wahl oder ein anderer ein Gutachten gemäß R115 für den A2 hat, muss man in Erfahrung bringen. Da wahrscheinlich kaum ein Hersteller so ein Gutachten (man könnte auch eher ABE inkl. detaillierter Einbauanleitung dazu sagen) für einen A2 haben wird, wäre eine Eintragung von einer Gasanlage in einen A2 heutzutage wahrscheinlich nicht mehr möglich. Papiere nach R115 gibt es fast nur für relativ neue Fahrzeugmodelle, nicht aber für Fahrzeuge mittleren Alters (geschätzt 1998-2007?).

 

Merke: Alles nach dem ABER zählt :D


Und hier ist das ABER:

 

Wie uns ja bereits bekannt ist, können Fahrzeug noch nach dem alten Verfahren über Einzelgutachten umgerüstet werden, wenn es für diese Fahrzeuge kein vollständiges R115-konformes Gutachten/ABE, Einbauanleitung etc. gibt und/oder wenn das Fahrzeug importiert wurde und den Zulassungsschlüssel genullt ist. Das tolle ist: Nicht nur Importfahrzeuge die keine europäische Typgenehmigung haben, können genullt werden. ;) 

 

Bei Fahrzeugen, die nicht nach R115 umgerüstet werden können ist das Vorgehen so:

- Vor der Umrüstung eines nicht importierten und nicht genullten Fahrzeugs wird als erstes geprüft, ob das Fahrzeug für eine Umrüstung nach Einzelgutachten in Frage kommt. Das ist Hausaufgabe vom Anlagenhersteller bzw. in meinem Fall Femitec.

- Anschließend wird vor der Umrüstung ein Änderungsgutachten für die Fahrzeugpapiere besorgt, mit dem der Fahrzeugschein und ggf. auch den Fahrzeugbrief genullt werden kann, wie es auch bei Importfahrzeugen der Fall ist.

- Dann gehts ab zur Zulassungsstelle um die Änderungen im Fahrzeugschein eintragen zu lassen

- Jetzt wird beim TÜV ein Einzelgutachten für die Umrüstung beantragt. Für diese Beantragung ist der genullte Fahrzeugschein zwingend erforderlich, sonst gibts kein Einzelgutachten und ohne dies keine Eintragung nach §21 erfolgen kann.

- Anschließend oder zeitgleich wird umgerüstet

- Zuletzt wird die Anlage vom TÜV wie bisher auch abgenommen und eingetragen

 

Das Nullen der Fahrzeugscheine ist für diesen Zweck nicht illegal, sonst würde der TÜV nicht jede Menge Änderungen der Fahrzeugpapiere zum nullen ausstellen und noch weniger Einzelgutachten für die Abnahmen beim TÜV. ;)

 

Nächste Woche bekomme ich Bescheid, ob ich für den A2 ein Gutachten zum nullen erhalte. Das sollte zumindest bei meinem A2 mit Motorumbau kein Problem sein - immerhin kann es dafür keine ECE R115 geben. Wahrscheinlich wäre dieser Weg auch der einzige für serienmäßige A2 1.4 und viele andere Autos. Sollte dieser Weg bei einem serienmäßigen A2 1.4 nicht gehen müsste es im Umkehrschluss bedeuten, dass es für dieses Fahrzeug eine R115 geben müsste.

 

Möglicherweise ist dieser Weg nicht jedem Umrüster bekannt und möglicherweise wissen auch nicht alle Hersteller, dass man das so machen kann.

 

Fazit: Autogasumrüstung nach aktuellem Stand sehr wahrscheinlich weiterhin möglich, jedoch mit erhöhtem Aufwand. Könnte natürlich sein, dass sich an dieser "Hintertür" in Zukunft etwas ändert.

 

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Ich kaue immer noch auf meinen 

Salzstangen rum... :)

 

Du möchtest etwas sachliches,  kein

Problem. 

EAB gibt es nur bei Importfahrzeugen !!!

mit genullter TSN UND KEINER EG -Betriebserlaubnis. Das ist der Punkt K

in den Papieren. Dort darf nichts stehen. 

 

Der Linuss

 

@A2-D2 

finde deinen Eifer natürlich klasse. 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von linuss
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EAB Einzel-Abgas-Bestätigung?

 

Es wird wohl alles genullt was notwendig ist, um dem VDTÜV-Merkblatt 750 in der Fassung von 2017 gerecht zu werden. Darunter fällt dann eben auch die EG-Typnummer. Somit sollte der EAB nichts im Weg stehen.

 

Scheinbar gibt es Sachbearbeiter beim TÜV, welche vor Ausstellung der EAB etwas mehr den Sachverhalten hinterfragen und bei denen etwas Diskussionsbedarf da ist, bis man die EAB in Händen hält. Es gibt wohl aber auch Sachbearbeiter welche mit dem Thema entspannter umgehen oder bereits die notwendige Erfahrung haben und wissen, dass es wohl machbar ist. Bei denen muss man nicht hinterher telefonieren, sondern kann einfach bestellen und bekommt das Gutachten.

 

Ich kenne die Feinheiten nicht im Detail, wie das ganze Vorgehen verargumentiert wird, aber es scheint wohl zu funktionieren, sonst wäre der amtlich anerkannten TÜV-Sachverständige, welcher Gutachten zum Nullen ausstellt wohl schon seinen Job los oder würde wohl entsprechende Weisung bekommen, keine Gutachten zum Nullen mehr auszustellen.

 

Es sind ja unterm Strich mindestens drei Instanzen von staatlicher Seite bzw. einem technischen Dienst, die das ganze Vorgehen hinterfragen. Der genannte SV der das Gutachten zum Nullen ausstellen muss, dann noch die Instanzen beim TÜV, bei denen die EAB bestellt und ausgestellt wird und zuletzt die Zulassungsstellen, die zwei mal den Fahrzeugschein ändern müssen und sicher auch im ein oder anderen Fall Fragen stellen.

 

Zumindest in meinem Fall mit Motorumbau dürfte es so sein, dass der A2 nicht mehr der TSN und/oder der EG-Typgenehmigung entspricht.

 

 

 

 

 

 

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  • 5 Wochen später...

Hoffe mein Beitrag stößt hier nicht auf. Wenn jemand einen A2 mit LPG aufbauen möchte, könnte er gerne meinen Wagen günstig haben. Angebot sollte zeitnah hier im Forum erscheinen (warte auf Freigabe).

Mein Autogasumbauer hatte mir schon vor einigen Monaten von den Eintragungsproblemen erzählt und mir vor Autokauf geraten, dass ich vorher die Umbaumöglichkeit erfragen sollte.

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  • 2 Monate später...

War heute noch mal bei Femitec. Leider bin ich jetzt auch an den Punkt gekommen, an dem ich linuss Recht geben muss.

 

Umbauten über Einzelabnahme ist nicht mehr ohne weiteres möglich. In der Regel nur noch über R115.

 

Es scheint aber wohl Anlagen für den A2 zu geben, die R115 haben. Zum Beispiel die Zavoli Bora soll beim A2 möglich sein. Bevor jetzt aber jemand nen A2 kauft und umrüsten lassen will: Lieber vorher nochmal beim Umrüster des Vertrauens fragen.

 

Ob ich mir die Zavoli antue, weiß ich noch nicht. Werde erstmal die Handbücher dazu studieren.

 

 

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Ha, ich lach mich schlapp. Ich hab mir gerade nochmal das Gutachten angeschaut, welches für den Motorumbau ausgestellt wurde. Im Gutachten hat der Prüfer Ziffer 2.2 genullt. Die Pappnasen auf der Zulassungsstelle haben diese Änderung aber damals nicht in meinen Fahrzeugschein übernommen.

 

Folge dürfte sein: Mein A2 ist genullt und ich dürfte demnach über Einzelabgasgutachten ne Gasanlage einbauen.

 

Ich werde das abklären. Es bleibt spannend. xD

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vor 53 Minuten schrieb A2-D2:

hab mir gerade nochmal das Gutachten angeschaut ...

 

 

Ich habe die leidige Erfahrung gemacht, dass ein Gutachten nur 18 Monate gültig ist. Danach wird ein neues Gutachten erforderlich. 
Ich drück ich dir die Daumen, dass Sie einsehen, dass es durch deren Fehler entstanden ist, und du es (hoffentlich kostenlos und mit dem wahrscheinlich schon abgelaufenen Gutachten) geändert bekommst.

 

vor 53 Minuten schrieb A2-D2:

Im Gutachten hat der Prüfer Ziffer 2.2 genullt.

 

Immerhin ist das im Gutachten zumindest angegeben worden.

Deine Chancen stehen nicht schlecht. :TOP:

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Wow, das hör ich zum ersten mal. Google spuckt zwar einige Treffer zu den 18 Monaten aus, aber kein weiß was genaues, wo das geregelt sein soll.

Ich hab der Amtsleiterin von der damaligen Zulassungsstelle gemailt und den Sachverhalt geschildert.

Der Prüfer der den Umbau damals begleitet hast ist mittlerweile in Rente, sein Nachfolger diese und nächste Woche in Urlaub.

 

Mal abwarten.

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vor einer Stunde schrieb A2-D2:

Google spuckt zwar einige Treffer zu den 18 Monaten aus, ...

 

Ich finde auf die Schnelle das auch nicht. Vermutlich wird das in den Ausführungsbestimmungen zur FZV für die Zulassungsstelle zu finden sein.

 

Bei meinem Gutachten nach §21 StVZO (§19(2) StVZO steht drauf, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich erfolderlich ist.

Bei diesem Gutachten gehe ich von der 18 Monatsfrist aus.

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vor 22 Stunden schrieb McFly:

Hab ich an irgendeiner Stelle verpasst wo der Sinn hinter dieser Amtsschimmelbauchnabelschau ist? Jeder Benziner kann durch eine Umrüstung auf Gas doch maximal nur sauberer werden? 

 

Die Zulassung der LPG-Anlagen nach R115 ist eigentlich schon seit 2004 vorgeschrieben. Um genau zu sein, regelt die R115 auch nur, welche formellen Anforderungen an eine Gasanlage gestellt werden. Sowas wie: Welche Papiere müssen beim Verkauf dabei liegen, welchen Inhalt müssen die Papiere haben, für welche Fahrzeuge ist die Anlage geeignet.

 

Die technischen Details sind da eher nicht so im Detail drin, sondern in der R67. Und die R67 gilt auch weiterhin. Sie beschreibt, welche Prüfungen an LPG-Anlagenkomponenten durchgeführt werden müssen, damit ein Bauteil überhaupt eine Zulassung erhalten kann. Zum Beispiel: Druckprüfungen von in Serie gebauten Tanks, etc...

 

Es gab aber seit der Einführung von der R115 ein Schlupfloch, welches es ermöglicht hat, die Anlagen nicht auf diesem (für den Hersteller) aufwändigeren Weg zulassen zu müssen, sondern es hat ausgereicht, seine Teile R67 zertifizieren zu lassen und mit allgemeinen Abgastests bescheinigen, dass sie im Grunde funktioniert. Diese allgemeinen Abgastests sahen in etwa so aus, dass man eine Anlage bei einem VW-Motor mit 55PS geprüft hat und an einem VW-Motor mit 300PS. Wenn diese beiden Motoren die gleichen Funktionsprinzipien hatten (also beides z.B. Saugrohreinspritzer), dann ist man davon ausgegangen, dass die Anlage für alle Motoren dieses Typs von 55-300PS funktionierte. Im Prinzip ist das Verfahren heute wahrscheinlich noch genauso, wenn man für sein Teil R67 haben will und anschließend eine Zertifizierung nach R115. Ohne R115 wurde die Anlage in der Vergangenheit individuell vom Umrüster eingebaut und die Funktion und Einhaltung der Verbauvorschriftenwurde anschließend von einem Sachverständigen beim TÜV über Einzelabnahme abgesegnet. Die Möglichkeit über Einzelabnahme einzutragen hat so ziemlich die ganze Branche ausgenutzt und wurde nun letztes Jahr mehr oder weniger kalt erwischt als der VDTÜV verbaschieded hat, das Schlupfloch nur noch in Ausnahmefällen (bei Fahrzeugen ohne Typschlüssel) über Einzelabnahme mit einem Gutachten abzusegnen.

 

Wir befinden uns also grad in einer Umbruchphase, in der die Hersteller grade eilig versuchen, Dokumentation und Anleitungen für R115 zu schreiben, damit sie diese einreichen können, um eine Zulassung nach R115 zu bekommen. In Zukunft werden also wieder mehr Anlagen für den A2 verfügbar sein. Es ist zwar davon auszugehen, dass nicht jeder Hersteller für derart alte Autos noch R115 auf die Beine stellt, aber einige werden es richtig machen und versuchen ganze Fahrzeugfamilien mit ihrer R115 abzudecken.

 

Wirklich schärfer sind die Anforderungen an die Anlagen also an sich nicht geworden. Es hat sich nur geändert, dass eine Anlage eben heute formell mehr mitbringen muss und der Hersteller mehr beschreiben muss, wie was zu verbauen ist.  Sozusagen wird dem Umrüster mehr vorgegeben, wie etwas zu verbauen ist. Der Hersteller muss mit R115 wie bei Felgen oder Spurplatten etc. auch, ein Fahrzeug jetzt explizit im R115 Zertifikat nennen, damit man die Anlage in ein Fahrzeug einbauen darf. Er muss Vorgaben machen, wie etwas einzubauen ist und wann es nicht eingebaut werden darf (z.B. wie bei Spurplatten: nicht in Verbindung mit Schneeketten). Steht ein Fahrzeug nicht drin, darf die Anlage nicht über R115 verbaut werden, sondern nur noch in Ausnahmen, wenn das Fahrzeug 0er im Typschlüssel hat, über Einzelabnahme, die durch einen Sachverständigen durchgeführt werden muss. Im Grunde entfällt bei der R115 die aufwendige Einzelabnahme beim TÜV. Mit R115 schaut der Prüfer nur noch in das Gutachten der Anlage, ob alles so verbaut ist, wie es von den R115 zertifizierten Anlagen vorgeschrieben ist, stellt eine Einbaubestätigung aus. Damit geht man dann zur Zulassungsstelle und lässt es eintragen.

 

Die fahrzeugspezifische Einbauanleitung muss übrigens nicht so Detailliert sein, dass jede Schraube und jeder Biegeradius der Gasleitung drin steht, aber ausreichend genau damit man bei einem VW-Fahrzeug mit 1.4i und baugleichen Motoren sicherstellen kann, dass alles korrekt angeschlossen und verbaut ist (wo kommen die Einblasventile ins Saugrohr, wie ist der Kabelbaum anzuschließen, wo müssen die Sensoren von der Gasanlage angeschlossen werden, etc...).

 

 

 

 

 

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Hmmm...also eine zweischneidige Regelung. Gut für aktuelle Massenfahrzeuge, schlecht für Nieschenprodukte. Und ein weiterer Schritt hin zu einem zentralistischen System, das keine Verantwortung mehr an technische Sachverständige abgeben will. Eine gute Regelung wäre eine mit Wahlfreiheit gewesen. Nun gut, ist halt der Lauf der Zeit alles im Detail regeln zu wollen und bestehende Freiräume regulierend einzuengen ohne das es einen zwingenden Grund gibt. Bleibt auch hier ein schaler Geschmack nach Lobbyeinfluss...

 

Bedankt für die ausführliche Einlassung!

Michael

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  • 1 Jahr später...

Natürlich kann die DB im Einzelfall Fehler enthalten, aber wieso sollte es denn keine Anlage mit R115 für den A2 geben?

Eine Anlage nach R115 heißt nicht, dass die Anlage und Doku bis ins kleinste für den jeweiligen Autotyp angepasst sein muss, sondern dass die Anlage samt Doko in einem vorgeschriebenen Rahmen für den jeweiligen Autotyp auf Basis bestimmter Prüfungen und Kompatibilitäten freigegeben wurde.

 

Die Datenbank kann ganz gut als Anhaltspunkt dienen um herauszufinden, welche Hersteller zur Verfügung stehen könnten.

 

Ohne genullte Fahrzeugpapiere gibts übrigens auch keine Einzel-Abgas-Bestätigung mehr.

 

 

 

 

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  • 1 Jahr später...

ich hab den gas anlage selbst  reingemacht. war fur 1000 euro fertig  da wurde nur die anlage eingelernt.

Jetz hab ich damit 160.000 km  gefarn.    uberhaupt keine probleme gehabt.

hatte damals den motor fun Bedalein gekauft.

Jetz  den motor 1 jahr drin und lauft gunstig 450 km fur nu 16 euro..

 

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