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AHK - Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi (Achslast)


es10c

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Hallo zusammen,

 

ich habe an meinem A2 (AMF) eine AHK nachgerüstet. Wie hier beschrieben benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi, um die Achslast um 30 Kg zu erhöhen, da ich keine Anhängelasten/Stützlast im CoC/Schein habe. Unsere Audi Vertretung weiß davon aber nichts. Die haben auch "angeblich" eine Anfrage an Audi gestellt, und dort würde man auch nichts wissen. Zitat: "Eine ABE oder Freigabe für ihre AHK muss Ihnen der Hersteller liefern. Wir können Ihnen ja für die Zubehör AHK keine Freigabe gehen. Ist ja kein Audi Teil".

 

Ich vermute, er versteht es (oder mich) einfach nicht. Hat jemand von euch schon einmal eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert (und auch bekommen) und kann mir eine Kopie senden? Ich weiß, die ist dann nicht für mich gültig, aber ich möchte es als Beispiel der Audi Vertretung unter die Nase halten, damit die wissen, was ich brauche. Vielleicht würde das ja helfen.

 

Wäre toll, wenn jemand helfen könnte.

 

Danke + Grüße,

Eric

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Ich habe diese im vergangenen Jahr benötigt, um eine andere Reifen- / Felgenkombination eintragen zu lassen. Eine kurze Meldung an den Kundendienst von Audi und ein paar Tage später hast Du die auf Dein Fahrzeug (Fahrgestellnummer) zugeschnittene Bescheinigung in der Post.

 

Entweder wie beschrieben per E-Mail oder auch per Anruf bei "AUDIHILFE" (Telefon 0800/AUDIHILFE).

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  • 2 Wochen später...

... letzte Woche kam ein Schreiben von Audi mit den Daten für die Eintragung und ein vorausgefülltes Bestellformulat für eine neues Typenschild, das wegen der Auflastung notwendig wird. Damit soll ich zum Audi-Partner gehen, der das dann für mich bestellt. Völlig unkompliziert.

 

Kompliziert wurde es dann erst wieder beim freundlichen. Ich wollte das Typenschild bestellen, war aber wieder nix. Trotz Schreiben von Audi, Personalausweis, Fahrzeugschein (Kopie) und Auto vor der Tür wollte er es mir nicht bestellen. Könnte ja jeder kommen. Er braucht auch den Brief und den Schein im Original und hat mich wieder weggeschickt. Hat man da noch Worte?

 

Außerdem soll das Typenschild 86 Euro kosten. Der Einbau, der "nur von uns als Audi Vertragspartner" ausgeführt werden darf, geht mit 40 Euro (!) extra. Bin ehrlich gesagt sprachlos ...

 

Ich würde mich freuen, wenn jemand, der das auch gemacht hat, mal berichten würde, wie es bei ihm war und was es gekostet hat. Danke dafür.

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ich hab auch ne ahk nachgerüstet und dieses schreiben von audi bekommen. nen neues typenschild hab ich allerdings nicht. für nen aufkleber über 80 € zu berappen hab ich dann doch nicht eingesehen. beim tüv hab ich gesagt dass ich das bei zeiten bestelle. da wusste ich aber noch nicht was das kostet. und die bestellung hätte bei mir mehrere monate gedauert.

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Entweder du suchst dir nen anderen Händler oder du lässt es ganz einfach beim alten Typschild. Hat das überhaupt irgend eine Relevanz? Soweit ich weiß ist es kein amtliches Dokument und dürfte eigentlich auch entfernt werden. Fahrzeugschein, Brief und die eingeschlagene FIN ist amtlich und identifiziert das Fahrzeug ausreichend.

 

Bei der HU wird sowieso nur auf die eingeschlagene FIN geschaut.

Bearbeitet von A2-D2
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Das mit den 86€ kommt schon hin, wollte meine Freundlicher auch damals....habe aber nix bestellt, der Tüv interessiert das auch nicht, da das Typenschild unter der Beifahrer fussmatte getauscht wird und nicht das unter der Ablage im mitteltunnel....

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Entweder du suchst dir nen anderen Händler oder du lässt es ganz einfach beim alten Typschild. Hat das überhaupt irgend eine Relevanz? Soweit ich weiß ist es kein amtliches Dokument und dürfte eigentlich auch entfernt werden. Fahrzeugschein, Brief und die eingeschlagene FIN ist amtlich und identifiziert das Fahrzeug ausreichend.

 

Bei der HU wird sowieso nur auf die eingeschlagene FIN geschaut.

 

Die höhere Achslast muss ja eingetragen werden. Das wird ohne neuen Typenschildaufkleber, auf dem die Achslast auch steht, nicht gehen. Und ohne Eintrag keine Anhängelast im Schein und ohne Anhängelast im Schein ... potentieller Ärger bei einer Kontrolle.

 

Im Wiki steht etwas von einem Universalschild, das die Dekra machen kann. Bei uns in Hessen ist aber m.W.n. der Tüv für solche Eintragungen zuständig. Ich frage einfach mal Tüv oder Dekra, ob's auch ohne original Audi Typenschild Aufkleber geht.

 

Mein Gott, was für ein Bürokratensch... für 30 Kg Auflastung!

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Das mit den 86€ kommt schon hin, wollte meine Freundlicher auch damals....habe aber nix bestellt, der Tüv interessiert das auch nicht, da das Typenschild unter der Beifahrer fussmatte getauscht wird und nicht das unter der Ablage im mitteltunnel....

 

Heisst das, Du hast die Auflastung eingetragen bekommen ohne den Typenschildaufkleber zu ändern?

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@es10c: Ich habe eine höhere Achslast eingetragen, ohne Typenschild wie gesagt, hat bei mir niemanden interessiert. Du musst doch nur zur Zulassungsstelle (und eintragen lassen) und de prüfen das Typenschild dort nicht. Wenn das Typenschild Dir wichtig ist könntest wie schon geschrieben bei Dekra anfragen. Berichte dann aber bitte was es dort kostet.

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  • 4 Wochen später...

So, hat ein wenig gedauert, bis ich mich kümmern konnte. Die Achslast und die Anhängelast habe ich heute vom Tüv abnehmen lassen bzw. es wurde ein Gutachten erstellt. Ein neues Typenschild hat der Prüfer angefertigt - es hat ganze 5 Euro gekostet. "Einbauen" - sprich draufkleben durfte ich es selbst. Zum Vergleich: Bei Audi hätte das Typenschild 86 und der "Einbau" 40 Euro gekostet.

 

Die Arie ist aber noch nicht zu Ende. Da ich in Hessen wohne, darf ich jetzt das "Gutachten" nach Marburg schicken. Dort wird das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen noch einmal begutachtet. Der Herr Ingenieur könnte ja einen Fehler gemacht oder beschissen haben. Da traut eine Behörde der anderen nicht. Kostet 39,80 Euro, die natürlich ich zu zahlen habe. Ich nenne das Auslagern der internen Qualitätssicherungskosten ... gilt aber in Hessen und Thüringen, der Rest von Deutschland scheint weniger zu bescheissen ...

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  • 4 Wochen später...

So, nun ist es aber durch. Als Zusammenfassung hier die Kostenaufstellung:

 

- AHK: 347,- Euro

- Gutachten Tüv inkl. neuem Typenschild (Beifahrerfußraum): 58,- Euro

- Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis (nur in Hessen/Thüringen nötig): 39,80 Euro

- Eintrag in den Fahrzeugschein: 14,80 Euro

 

... und einen Haufen Zeit für die Lauferei. Hat sich aber gelohnt, jetzt kann ich meine Motorradels auf'm Anhänger ziehen - geht wunderbar und man merkt kaum, dass etwas "hintendrannhängt" :)

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  • 2 Jahre später...

AHK gebraucht: 200€

Einbauteile: ca. 100€ (Kabelergänzungen, Schrauben, Bohrkrone, etc)

TÜV: 48€

Audi-Plakette: 98!!!€ (Die spinnen doch!!!)

Neuer KFZ-Schein: ca. 20€ (habe ich noch nicht gemacht)

 

Prozedere is' fast durch....welch ein Aufwand....

 

Gruß, Sven/wauzzz

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  • 2 Monate später...

Hallo zusammen,

 

ich habe für meinen A2 nun auch eine AHK - von GDW - bestellt und eingebaut. Bis auf Ungenauigkeiten bei den Montage-Löchern der AHK keinerlei nennenswerte Probleme. Zur Prüfung der Elektrik Fahrradträger dran: Alles super :-)

 

Laut Hersteller und auch Aussagen hier ist der nächste Schritt gewesen, bei Audi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen.

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Nach Aussage des hiesigen Händlers ist ausgerechnet für mein Fahrzeug (AMF 1.4 TDI - 75 PS, Bj 2001) keine Freigabe für Anhängerkupplung vorgesehen!!!

Kann ich nicht glauben und gehe zu meiner üblichen Dekra und erfahre von dem freundlichen Herren, der sich etwa 1:20h damit beschäftigt hat, daß es nicht möglich sei, die AHK einzutragen.

Ich solle zum TÜV und dort nachfragen.

 

Ich hatte ja wirklich schon viele Autos, die ich zum Teil auch extrem verändert habe und alles eingetragen bekam, aber so etwas habe ich in den 25 Jahren noch nicht erlebt:eek:

 

Bin total gefrustet und möchte fast schon meine Alu-Kugel deshalb verlassen...was ich aber eigentlich nicht will.

 

Jedenfalls bin ich bei einem mit solchen Dingen erfahrenen Typen hier in Nürnberg vorbeigefahren, der sich nun um eine Eintragung kümmern möchte. Bisher keine Antwort, hat angeblich viel zu tun :-(

 

Meine Frage an euch:

Hat einer von euch auch schon dieses Problem gehabt und wohlmöglich gelöst bekommen? Was muss ich tun, um die AHK dennoch eingetragen zu bekommen?

 

Bin für eure Antworten dankbar!

 

Übrigens:

Ja, ich habe hier im Forum ordentlich gesucht und habe trotzdem nicht derartiges gefunden.

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Hast du keine Anhängerlasten im Fahrzeugschein stehen?

 

Schon mal eine Email an kundenservice@audi.de geschrieben?

 

Ist es der A2 in deiner Signatur? Der sollte eigentlich gehen, da Klimaanlage verbaut. Wenn es sich doch um einen ohne Klima handelt schau mal hier: AHK Eintragung AUA 2001 ohne Klima - A2 Forum

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Vielen Dank A2-D2 für deine Antwort.

 

Ja, es ist der A2 in der Signatur. Und: Er hat eine Klima...

 

Entgegen aller Hoffnungen habe ich nun eine E-Mail an den Audi-Kundenservice geschrieben.

Ab Mittwoch ist auch Derr Kestel vom TÜV Bamaberg wieder im Büro, sodaß ich ihn nochmal interviewen kann. Der hat ja schließlich auch bei 1.2ern eine AHK genehmigt.

 

Mal sehen, was dabei rauskommt.

Ergebnis werde ich natürlich hier mitteilen.

 

Weitere, emsige Suche im Netz hat ergeben, daß bei Vorhandensein einer EU-Zulassung für das jeweilige Fahrzeug, das Mitführen dieser schon genügen soll. Bin aber noch skeptisch und möchte am Ball bleiben. Bin erst ruhigen Gewissens mit meiner AHK unterwegs, wenn ich auch die Zuglasten im Schein stehen habe...

Bin ich da zu "korrekt" unterwegs?

 

Grüße,

A2Fieber

Bearbeitet von A2Fieber
Ergänzung
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Weitere, emsige Suche im Netz hat ergeben, daß bei Vorhandensein einer EU-Zulassung für das jeweilige Fahrzeug, das Mitführen dieser schon genügen soll. Bin aber noch skeptisch und möchte am Ball bleiben. Bin erst ruhigen Gewissens mit meiner AHK unterwegs, wenn ich auch die Zuglasten im Schein stehen habe...

Bin ich da zu "korrekt" unterwegs?

 

Das stimmt, ohne eingetragene Anhängelast darf kein Anhänger gezogen werden.

Ein Fahradträger zu montieren ist auch ohne Anhängelast erlaubt.

Bearbeitet von Phoenix A2
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Das stimmt, ohne eingetragene Anhängelast darf kein Anhänger gezogen werden.

Ein Fahradträger zu montieren ist auch ohne Anhängelast erlaubt.

 

Mein alter Herr hat sich bei seiner Mercedes C-Klasse (BJ 2013) eine Anhängerkupplung nachträglich anbauen lassen. Die Eintragung war etwas schwierig, da Mercedes bei Fahrzeugen mit AHK ab Werk andere größere Kühler verbaut. Jetzt darf mein alter Herr mit seiner AHK auch nur einen Fahrradträger spazieren fahren. So steht es in der Bescheinigung. Schade, ich dachte, wir hätten nun ein Auto für den Hängerbetrieb in der Familie. Die knapp 800 Euro hätte er sich sparen können.

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So Leute,

 

heute kam Post von Audi...so gespannt war ich schon lange nicht mehr auf den Inhalt eines Briefs!

 

Audi erteilt mir die Freigabe der Anhängerkupplung :)

- 1000kg gebremst bei bis zu 12% Steigung

- 540kg ungebremst

- maximale Geschwindigkeit des Gespanns 100 km/h

 

Das ist sooo cool :cool: Den Kleinen gib ich nun niemals her!!!

 

Nächste Schritte:

- Zum Freundlichen fahren und das neue Typenschild für Auflastung und neue Achslasten beantragen

- Zur Dekra und die AHK abnehmen lassen: Da wird der Prüfer vom letzten Mal ganz schön Augen machen:huh:

- Zur Zulassungsstelle und die neuen Daten in die KFZ-Papiere eintragen lassen

 

Da kommen noch ein Paar Kosten auf mich zu, aber das Ziel ist in Sicht:D

 

Jetzt kann ich dann endlich Gartenabfälle wegfahren, einen Wohnwagen ziehen, Material für unser Haus einkaufen und so weiter...

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So Leute,

Nächste Schritte:

- Zum Freundlichen fahren und das neue Typenschild für Auflastung und neue Achslasten beantragen

- Zur Dekra und die AHK abnehmen lassen: Da wird der Prüfer vom letzten Mal ganz schön Augen machen:huh:

- Zur Zulassungsstelle und die neuen Daten in die KFZ-Papiere eintragen lassen

 

Auch ich habe bei mir die GDW-Kupplung montieren lassen und an die Reihenfolge wie oben beschrieben gedacht.

 

Die Bescheinigung zu bekommen, das ging beim Audi-Dealer schnell. Aber dann... Ich wollte das Original-Typschild von Audi. Das gibt es aber nur mit einer Einbaubescheinigung, also erst Abnahme, dann Typschild. Zum Glück war der zuständige Mann des TÜV in Itzehoe so gut, mir die Papiere für die Zulassungsstelle auch so auszuhändigen, machte auch keinen "Herrmann" von wegen noch mal vorführen oder "aber nicht vergessen". Also kann ich nun in der kommenden Woche endlich mal zur Zulassungsstelle, wohin ich wegen Umzug ohnehin muß, auch ohne Papiere und mit schweren Tandemachsanhänger mit hoher Plane hat der Haken auch "illegal" seine Probe gut bestanden.

 

Ich bin ja mal gespannt, ob es bei Dir in der vorgesehenen Reihenfolge klappt...

 

Gruß

 

Uli

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Soo jetzt bin ich mit dem Thema durch:

Anhängerkupplung GDW abnehmbar € 327,50

E-Satz fahrzeugspezifisch Jaeger € 88,50

HSS Bohrkrone 40mm € 7,68

--> Einbau soweit unproblematisch, E-Satz verlegt und per Plug and Play eingesteckt - bis auf die Verarbeitungs-Ungenauigkeit der Schraublöcher bei der AHK. Zwei, drei Gewindeänge eingschraubt und dann gleichmäßig die AHK ans Fahrzeug gezogen...

TÜV Einzelabnahme (§19/2 "klein", da nur EINE Eintragung)€ 101,19

--> Der Prüfer beim TÜV Süd war sehr nett, hat sich die Freigabe von Audi gekrallt, die Unterlagen vom KW-Gewindefahrwerk genauestens angesehen und hat die AHK dann nach Elektrischer und optischer Prüfung anstandslos abgenommen. Nur eine beiläufige Frage nach dem Typenschild musste ich mit "Naja, ich wußte ja nicht, ob sie eingetragen wird. Werde ich dann beantragen..." beantworten. Das war's!

KFZ-Schein € 12,-

--> Mit der Abnahmebescheinigung vom TÜV und dem KFZ-Schein zur Zulassungstelle und die Eintragung der Anhängelasten 540kg ungebremst/1000kg gebremst bei 100km/h Höchstgeschwindigkeit incl. höherer Achslasten und Gesamtgewicht ohne Schwierigkeiten eingetragen bekommen.

Kennzeichen für Fahrradträger € 19,-

Fahrradträger € 60,-

--> War gebraucht und hat die erste Probefahrt über holprige Strecke und Autobahn incl. Baustelle gut überstanden. Beide Räder waren danach noch drauf :-)

 

Fazit:

Das nächste Mal auf jeden Fall erst genau recherchieren und ann erst Teile kaufen!

Typenschild: Werde mal nachfragen, wieviel sie kostet und dann überlegen, ob ich sie beantrage/kaufe. An sonsten würd ich sagen: Pfeiff drauf. Ist alles soweit ordnungsgemäß eingetragen und belegbar :-)

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Ach ja Uli:

Wie beschrieben, bin ich erst zum TÜV, dann zur Zulassungstelle und nun werde ich vllt. noch das Typenschild beschaffen ;-)

 

Du hast vermutlich recht damit, dass der Freundliche erstmal das Ding ordentlich eigebaut sehen/wissen will...

 

Gruß,

Cenk

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