Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Unfall - wirtschaftlicher Totalschaden? - Vorgehensweise


heavy-metal

Empfohlene Beiträge

So, nun ist es mir nach fast 16-jähriger Fahrt mit dem A2 doch passiert: hatte einen Unfall ("klassische" Vorfahrtverletzung durch den Unfallgegner). Ich befürchte nun, dass ich an 2 Fronten kämpfen muss:

 

  1. Sicherstellung, dass ich am Unfall keine Teilschuld bekomme (denn der Unfallgegner behauptet, ich sei mit unangepasster Geschwindigkeit innerorts unterwegs gewesen, was ich absolut verneinen kann, aber keine Zeugen dafür habe) - der den Unfall aufnehmende Polizeibeamte sagte mir noch, dass beide Parteien vom der Polizeibehörde einen Anhörungsbogen bekommen werden. Ich neige schob jetzt dazu, diesen Anhörungsbogen unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts auszufüllen.  
  2. Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung

 

Zu 2: ich muss leider befürchten, dass mein A2 einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Vorläufig erkennbarer Schaden: Frontschürze vorn, Kotflügel VL, Radlauf VL, Querträger vorn, Scheinwerfer VL, Klimakondensator undicht bzw. ausgelaufenes Kältemittel. Sollte der Längsträger etwas abbekommen haben (was ich aktuell nicht beurteilen kann), war es das wohl...

 

Frage: wie gehe ich jetzt am besten vor bzgl. der gegnerischen Versicherung? Das Auto hat zwar über 220 Tkm gelaufen, ist aber außen (Lack absolut i.O., keine Dellen im Blech) wir innen (Sitzpolster sehen fast aus wie neu, alle Softlackteile top!) in einem überdurchschnittlich guten Zustand. Außerdem ist das Auto bei Audi scheckheftgepflegt. Mir ist klar, dass ich mich auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht einlassen muss und ggf. auch einen eigenen Gutachter mit der Feststellung des Schadenumfangs beauftragen kann. Stellt sich nur die Frage, wo ich einen Gutachter (PLZ 40...) finde, der im Sinne des Geschädigten handelt und der Erfahrung mit "Youngtimern" hat. Um keine "Interna" im öffentlichen Raum preisgeben zu müssen (die der Unfallgegner ggf. mitlesen könnte), bitte ich um Antworten per PN!

 

Was für mich b.a.w. ausgeschlossen ist: Teilreparaturen auf eigene Kappe durchführen und per Gutachten abrechnen. Dies gilt zumindest für die Lackierarbeiten, denn gute Lackierer sind teuer und rar. Es soll außerdem perfekt und nicht billig repariert werden.

 

Und ja: ich bin rechtsschutzversichert.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bin ja kein Freund von Rechtsverdrehern, wenn der Unfallgegner aber schon unkooperativ daherkommt würde ich auch keine moralische Pflicht zur Kostenminimierung sehen und die Sache per Anwalt regeln (lassen).

 

Wenn immer bei Audi gewartet hast Du auch Anspruch auf Reparatur im Glaspalast. Dabei musst Du Dir klar machen was Du möchtest. An der Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden machen die Stundensätze ev. den Unterschied zwischen Reparaturfreigabe und Verwertung. 

 

Viel Erfolg und die richtigen Entscheidungen!

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist ja nicht schön :-(. Was steht den auf dem Unfallbericht? Die Polizei tut zwar immer so, als würde sie nur Fakten aufnehmen, die Erfahrung lehrt aber, dass der auf 01 gesetzte als der Unfallverursacher angesehen wird und bis zu einem anderslautenden Gerichtsurteil erst einmal derjenige ist, der bezahlen darf. Ich kann dir einen  sehr guten Gutachter empfehlen, mit dem ich jahrelang zusammen eine Schrauberhalle hatte, der ist bei Restwerten wie auch Wiederbeschaffungswerten absolut schmerzfrei und hat in meinem Bekanntenkreis schon viele Schäden sehr besitzerfreundlich abgewickelt.

Kommt aus MG, hat aber viel in D-dorf und -umgebung zu tun. Ich schicke dir die Daten per PM!

Gruß aus Duisburg

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Reparatur im Glaspalast mit Neuteilen schätze ich als wirtschaftlich unrealistisch ein. Deshalb rate ich Dir aus meiner Erfahrung zu folgendem:

-Rechtsanwalt beiziehen der von der Rechtschutzversicherung auch bezahlt wird. Die wollen ihre Kosten in Deinem Fall auch niedrig halten und sind erstmal per se eine weitere Hürde für Dich.

-Auto an einen Ort bringen, der nicht noch viele zusätzliche Lagerkosten verursacht.

-möglichst Fotos vom Schaden hier reinstellen. Wir helfen Dir Deine Kugel wieder flott zu machen. Die Reparatur wird ha sowieso durch Ersetzen der defekten Teile erfolgen. Falls gebrauchte Teile in der passenden Farbe verwendet werden können wirst Du wahrscheinlich nach der Reparatur keine Hinweise mehr auf den Schaden finden. Das wird nix geschweisst. Nur geschraubt. Das macht meiner Meinung nach den A2 einzigartig im Vergleich mit anderen Autos mit geschweisstem Vorderbau. Es darf einfach nix an der Rohkarosserie beschädigt sein.

-Auf keinen Fall den Wagen für den von der Versicherung angebotenen Restwert verkaufen. Das ist die für Dich sowohl finanziell und auch bezüglich einem Ersatz-A2 die schlechteste Variante.

-unbedingt die beiden! fixen Längsträger vermessen lassen. Selbst wenn da nur ein wenig beschädigt/verbogen ist ist es aus mit der Reparatur. Da lohnt sich jeglicher weitere Gedanke nicht mehr. Nach meiner Erfahrung ist der Längsträger für seitlich auftretende Kräfte sehr empfindlich. Ich habe das letztes Jahr bei meinem Unfall auch falsch eingeschätzt.

-Schraubertreffen nutzen selbst wenn Du selber fast nix dran schrauben willst.

Falls Du Fotos der Rohkarosserie brauchst kann ich Dir welche geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstmal: Danke für Eure Rückmeldungen! :TOP: Ich habe mir das eben alles mal bei Tageslicht angesehen. Es ist aktuell eher wahrscheinlich, dass der Längsträger heil geblieben ist. Auch hat die Motorhaube nach meinem Empfinden trotz aller sonst aufgetretenen Schäden keine Kaltverformung erlitten. Fotos werde ich b.a.w. nicht (öffentlich) einstellen. Bei Interesse könnte ich sie einer PN anhängen.

 

Das mit den Gebrauchtteilen in Wagenfarbe sehe ich dennoch als Problem an, wenn man weiß, wie ein Lackprofi beim Anpassen des Reparaturlacks vorgeht. Den vor 9 Jahren erlittenen Heckschaden hat der Profi jedenfalls so hinbekommen, dass man Unterschiede in der Metallicpartikelstruktur nur erkennt, wenn man mit der Lupe rangeht. 

 

Den Rechtsanwalt werde ich wohl primär benötigen, damit ich schuldlos aus der Sache heraus komme. Die Reparatur betreffend muss ich das Gutachten abwarten - und sehen, wie ich damit und mit der gegnerischen Versicherung umgehe. 

 

Aktuell frisst mein A2 kein Brot: er steht in der heimischen Garage. Einen Verkauf zum Restwert schließe ich aus, denn beschei$$en kann ich mich selber! ;)  

Bearbeitet von heavy-metal
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Neues zum Thema: ich bin heute bei der Versicherung des Unfallgegners vorstellig geworden. Dort zeigte man sich zumindest schonmal kooperativ - ich solle mir einen Sachverständigen suchen und das Gutachten einreichen. Ich hoffe, dass das so weit gut geht, denn am gestrigen freien Tag habe ich mal das www nach Meinungen und Erfahrungen mit der Versicherung des Unfallgegners durchforstet. Zusammengefasstes allgemeines Urteil: die Schadenregulierung erfolgt insbes. von besagter Assekuranz eher im Sinne der Deppen, die den Unfall verursachen als dass offensichtlich berechtigte Interessen der Geschädigten berücksichtigt werden.

 

Ok, ich will niemanden vorverurteilen: ich hole jetzt erstmal das Gutachten ein, und dann sehen wir weiter. Den Rechtsanwalt kann ich ggf. immer noch hinzu ziehen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wenn du auf einem Teil der Kosten bei einer Reparatur sitzen bleiben könntest: Rechne Dir aus, was eine Reparatur kostet. Vergleiche das mit dem Preisschild eines Ersatz-A2 und kalkuliere einen ordentlichen Puffer dazu, weil Du nicht weißt, was bei der neuen Karre noch kommt. Ich hab nen A2 dieses Jahr gekauft, der lückenlos im Glaspalast war. Und prompt waren Turbo und OSS kaputt. Jetzt merke ich, dass ne Manschette süfft und die Spurstangenköpfe ausgeschlagen sind. Da kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen, er hat das Auto immer in die Werkstatt gebracht, aber da wird jetzt in der nächsten Zeit noch der ein oder andere Rubel rollen, damit die Kugel rrrrrrrrollt. Bei deinem A2 weißt Du, woran Du bist und wo die Macken sind, da lohnt sich die Reparatur gegenüber einem Ersatzfahrzeug unter Umständen auch, wenn Du drauf zahlst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei Bagatellschäden bleibt man evtl. auf den Kosten, für den Advokaten sitzen.

In diesem Fall würde ich auch sofort zum Anwalt gehen, nur um der Assekuranz

ganz klar zu sagen, mit mir treibt ihr kein Hugole's. Heute kalkulieren die Versich-

erer einen Prozess ein, um den Geschädigten, die 15% Betriebsrisiko, auf das Auge

zu drücken. Bei höheren Schäden geht die Rechnung dann auch auf...

vor einer Stunde schrieb Bedalein:

Auch wenn du auf einem Teil der Kosten bei einer Reparatur sitzen bleiben könntest: Rechne Dir aus, was eine Reparatur kostet. Vergleiche das mit dem Preisschild eines Ersatz-A2 und kalkuliere einen ordentlichen Puffer dazu, weil Du nicht weißt, was bei der neuen Karre noch kommt. Ich hab nen A2 dieses Jahr gekauft, der lückenlos im Glaspalast war. Und prompt waren Turbo und OSS kaputt. Jetzt merke ich, dass ne Manschette süfft und die Spurstangenköpfe ausgeschlagen sind. Da kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen, er hat das Auto immer in die Werkstatt gebracht, aber da wird jetzt in der nächsten Zeit noch der ein oder andere Rubel rollen, damit die Kugel rrrrrrrrollt. Bei deinem A2 weißt Du, woran Du bist und wo die Macken sind, da lohnt sich die Reparatur gegenüber einem Ersatzfahrzeug unter Umständen auch, wenn Du drauf zahlst. 

Hier stimme ich voll und ganz zu! Ich habe auch erst jetzt den Reparaturstau, von

meiner blauen Kugel abgearbeitet.

 

MfG Chris

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Anwalt kann man nach dem Gutachten immer noch, zuerst besteht mal eine Schadensminderungspflicht.  Gutachten einreichen bzw. Schaden an Werkstatt abtreten und warten, was passiert. Die Assekuranzen haben mittlerweile eine Menge miese Tricks entwickelt, um ihre Zahlungen zu drücken - seit drei, vier Jahren damit, dass sie eine Werkstatt nennen, die das Gutachten um ein paar hundert Euro unterbietet und sie natürlich nur beriet sind, diesen Betrag zu zahlen. Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass Schadenfälle absolut geräuschlos abgewickelt wurden. Man wird sehen....

Gruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb frankt:

Die Assekuranzen haben mittlerweile eine Menge miese Tricks entwickelt, um ihre Zahlungen zu drücken - seit drei, vier Jahren damit, dass sie eine Werkstatt nennen, die das Gutachten um ein paar hundert Euro unterbietet und sie natürlich nur beriet sind, diesen Betrag zu zahlen.

 

Diesen Trick kenne ich bereits - von meinem Heckschaden von vor ca. 8 Jahren. KVAs beim Versicherer eingereicht. Dann kam eine sehr gequälte mündliche Reparaturfreigabe. Kaum war das Auto repariert, bekam ich Post von der reparierenden Werkstatt, weil nicht der kpl. Schaden bezahlt wurde. Und dann bekam ich Post von der Versicherung, dass ja eine andere Werkstatt im Ort ein paar EUR billiger gewesen wäre. Ja-nee-iss-klar: reiche ich eine Rechnungskopie bei einem anderen Betrieb ein, wundert es kaum, dass sich im Nachhinein jemand findet, der es günstiger macht, aber wohl qualitativ nicht unbedingt besser. Nachdem ich EINE E-Mail geschrieben und das "böse" Wort vom 'Rechtsanwalt' erwähnt hatte, floss plötzlich wieder der EUR, den man zuvor der Reparaturwerkstatt vorenthalten hatte.

 

Aber - mit Verweis auf meine obigen Äußerungen: ich hole erstmal das Gutachten ein, und dann sehen wir weiter.. Ob mit oder ohne Anwalt. Ich kann mich, die Kosten für den Anwalt betreffend, ebenfalls entspannt zurücklehnen.

 

vor 4 Stunden schrieb Bedalein:

Auch wenn du auf einem Teil der Kosten bei einer Reparatur sitzen bleiben könntest: Rechne Dir aus, was eine Reparatur kostet. Vergleiche das mit dem Preisschild eines Ersatz-A2 und kalkuliere einen ordentlichen Puffer dazu, weil Du nicht weißt, was bei der neuen Karre noch kommt.

 

Wenn das Gutachten da ist, weiß ich mehr. Nämlich zumindest so viel, ob es sich a) um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder b) hoffentlich nicht. 

 

Im Fall von a) habe ich schonmal vorgefühlt: der Markt gibt aktuell keinen A2 her, der mir ausstattungsmäßig zusagen würde. Davon abgesehen, müsste es auch ein A2 (nur BBY!) von Mj. 2004 oder 2005 sein, der das Ölverbrauchsproblem nicht hat. Ich habe, ein Ersatzfahrzeug betreffend, aber auch keinen Druck: ich kann auf den A4 meines verstorbenen Vaters zurück greifen. Das ist das Auto, das in Legden auch schon "verbotenerweise" beim Schraubertreffen war [Asche über mein Haupt! :shake:  ] . Bei diesem Auto weiß ich jedenfalls fast genau so gut wie bei meinem A2, was ich habe.

 

Im Fall von b) wären die Lackierarbeiten in jedem Fall von einer Fachwerkstatt zu machen, weil ich davon ausgehe, dass es auffällt, wenn Teile in derselben Farbe einfach 1:1 von einem anderen A2 übernommen würden. Um es kurz zu machen: auf einen nur wg. Vermeidung des wirtschaftlichen Totalschadens billig reparierten A2, dem ich den Vorschaden (in Form von geringen Farbunterschieden beim Davorstehen schon ansehe (und ich weiß ja leider, wo ich hingucken "muss"), habe ich mental keine Lust. Denn das ist dann einfach nicht dasselbe Auto wie vor dem Unfall.

 

Aber mal ganz am Rande: sollte mein A2 wieder aufgebaut werden können, dann habe ich wenigstens nach ca. 15 Jahren endlich keine Ausrede mehr, den großen Wischwassertank sowie eine Doppeltonhupe nachzurüsten. Denn für Beides muss ja bekanntermaßen die Frontschürze ab. ;) Den Aufwand hatte ich bisher immer gescheut. :Hofnarr:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Forum Freund heavy metal, werte Freunde,

 

zuerst einmal möchte ich dir heavy metal meine Anteilnahme kund tun. Es tut mir leid das dir das heute widerfahren ist.

Allerdings ist da sein Thema über da sich mir seit geraumer Zeit intensiv Gedanken mache. Was wenn....undzwar. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Für den Gutachter und der Versicherung ist das nur ein kleiner alter Gebrauchtwagen der nach Schwacke nur noch xxx € wert ist. Was ist allerdings mit dem tatsächlichen Verkehrswert des Audi A2´s ? Tolle neue gepflegte ATL´s werden jenseits von Schwacke gehandelt. Was ist in so einem Fall? Da wirst Du doch zweimal bestraft...zu einem Deine schöne Kugel wurde beschädigt zum anderen erhälst nach Schwacke Höchstsatz vielleicht die Hälfte die das Fahrzeug auf offiziellem Verkaufswege wert wäre oder ?... Eine Heckflosse mit H Kennzeichen und Gutachten wird das anders behandelt als wie ein 2005 ATL mit 70tkm und OSS uns was auch immer...das interessiert keinen dass Du beheizbare Ledersitze und S Line Tempomat  hast....denke ich.

bitte korrigieren falls ich falsch liegen sollte..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier ist es dann halt wichtig dass du dir einen Gutachter besorgst (den darfst du dir aussuchen), der sich mit "nicht normalen" Autos auskennt und entsprechend bewertet.

Dies muss er aber auch begründen können, daher ist es nicht so einfach den Richtigen zu finden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

@Lord Of Rings: ich bin aktuell genau auf dem Weg, den @Nagah gerade beschrieben hat. Denn es ist mir schon klar, dass es für Sonderausstattungen, egal ob ab Werk oder nachgerüstet, kein besonderes Geld bei der Fahrzeugbewertung gibt. 

 

Der Punkt ist aber ein anderer: nämlich der, dass es A2s gibt, die bei gleichem Fahrzeugalter bzw. vergleichbarer Laufleistung herunter geritten sind (und möglicherweise noch einen Wartungsstau haben) und andere, die technisch top i.O. sind und - innen wie außen - wie aus dem Ei gepellt und "unverbastelt" dastehen. Mein A2 gehört absolut nicht zur ersten Kategorie, aber jede  Gebrauchtwagenbewertungsliste kann nun mal nur den durchschnittlichen Erhaltungszustand abbilden und "normale Abnutzung" unterstellen, aber eben nicht den Worst- oder Best-Case. Ein Sachverständiger, der nicht nur Ab- oder Zuschläge für den allgemeinen Fahrzeugzustand errechnen kann, sondern darüber hinaus entsprechende Erfahrungen mit Oldtimern, Youngtimern und solchen Fahrzeugen gesammelt hat, deren Produktionszahlen die eines Golf bei Weitem nicht erreicht hat, wird das sicher in seinem Gutachten berücksichtigen und begründen. Genau deswegen hatte ich weiter oben um Empfehlungen von Sachverständigen gebeten. Ich bin, diesen Punkt betreffend, dank tatkräftiger Forenunterstützung :TOP: auf einem sehr guten Weg und werde berichten. Wenn, jetzt oder in Zukunft, auch nur ein einziger A2 dank eines fähigen Sachverständigen vor dem vorschnellen Ausweiden oder dem Alu- und Kunststoffrecycling verschont bliebe, hätte sich die Sache in jedem Fall gelohnt! Oder etwa nicht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Nagah:

Dies muss er aber auch begründen können, daher ist es nicht so einfach den Richtigen zu finden.

 

Ich hab irgendwo noch ein Gutachten rum liegen, wo genau das berücksichtigt ist. Und auch eine ganze Menge andere Sachen, wie Motortausch, Nachrüstungen etc.

Ich habe dem Gutachter angegeben, was viele Stunden gekostet hat und was ich für Teile ausgegeben hab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb heavy-metal:

Oder etwa nicht?

aber selbstverständlich.

Im Sommer fahre ich einen Viggen Cabriolet. Vor ca. 2 Jahren ist mir ein Vollhonk hinten rein. Gott sei Dank nicht tragisch. Der Gutachter hat damals zu den Bildern die er gemacht hatte auch mein Service Heft fotografiert mit der Begründung das Fahrzeug sei überdurchschnittlich Wert. Langer Schwede kurzer Finn...nach so vielem hin und her hat er ca. 230 Euro mehr drauf hauen können bei einer Gesamtschadensumme von ca. 2000€. Angesicht dessen dass mein Fahrzeug aus einem Unfallfreiem Status jetzt eine Eintragung bei der HUK hat kann ich auf die 230€ und auf die 2000€ auf gut Deutsch Sche...en. Und das ist der Punkt den ich meine. Leider ist es in anderen Augen eben nicht mehr wert als wie Schwacke her gibt...und so gesehen fahre ich seitdem wie ein Motorradfahrer. Nicht nur selber aufpassen sondern auch mit  der Dummheit anderer Gehirnathleten rechen. Lt. Schwacke wäre mein Audi z.B. 4k irgendwas wert. Auf dem freien Markt wäre er weit über 6000 wert. Obwohl ich den A2 damals als Ersatzfahrzeug zu meinem Saab Cabriolet gekauft habe traue ich mich jetzt nicht einmal mehr mit dem Audi auf die Strasse.

Aber, heavy metal...schei.. drauf. Dir ist nix passiert...den Audi kriegen wir hin...und vielleicht (hoffentlich) stolperst Du demnächst über einen A2 der Dir Dein Leben wieder versüßen wird. Halt uns auf dem laufenden...und schöne Zeit noch.

 

PS: Falls doch mehr Teile benötigt wird...überleg mal einen Kurzurlaub in Great Brittain ohne Rückflug Ticket...Die Brüder haben andere Preise wie wir hier im Ursprungsland der Alukugel 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, Leute: es ist passiert! Das Gutachten ist da - und das ist die gute Nachricht: mein A2 ist reparabel statt Kernschrott! B| Wohl auch deswegen, weil die Klimaanlage offensichtlich heil geblieben ist.

 

Aber jetzt gehen die Fragen los, auf die ich selbst keine 100%-Antworten habe:

  1. Wenn ich das Auto zur Komplettreparatur in die Werkstatt gebe: dürfen die Werkstattkosten die Beträge, die im Gutachten angegeben sind, überschreiten? Falls ja: um welchen Prozentsatz?
  2. Dürfen ferner die Reparaturkosten im Fachbetrieb höher sein als der taxierte Fahrzeugwert ohne Unfallschaden? Es kann ja immer etwas Unvorhergesehenes dazwischen kommen, was der Gutachter, der ja das Auto nicht auseinander genommen hat, übersehen haben könnte... Falls ja: um welchen Prozentsatz??
  3. Wenn auf Basis des Gutachtens abgerechnet wird, hat man ja zunächst keinen Anspruch auf die Erstattung von MwSt. Kaufe ich Ersatzteile, muss ich aber MwSt zahlen. Wir kann ich die gezahlte MwSt dann nachträglich von der Versicherung zurückfordern?
  4. Wie gehe ich genau mit der Versicherung um, wenn ich beabsichtige, einen Teil der Reparaturen selbst durchzuführen (z.B. Austausch des Querträgers) und einen anderen Teil (z.B. Lackierarbeiten) im Fachbetrieb ausführen lassen möchte?

 

Das sollte es erstmal an Fragen gewesen sein.

 

Ach so - und zur Vermeidung von Missverständnissen: mein A2 soll bestmöglich instand gesetzt werden. ich beabsichtige nicht, mit dem Unfall und einer darauf folgenden Billigstreparatur Geld zu verdienen. Drauflegen will ich aber möglichst auch nicht. ;)

Bearbeitet von heavy-metal
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu 2.

Ja, lässt Du reparieren und fährst min. 6 Monate das Fahrzeug selbst weiter darf die Reparatur 10% über Wert sein. Die genauen Zahlen musst Du allerdings nochmal googeln, ist bei unserem C4 schon was her das die Regel Anwendung fand.

 

Edit: 30% sind es, diese Regelung meinte ich: http://www.kfz-experte.de/130-regelung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 32 Minuten schrieb McFly:

Zu 2.

Ja, lässt Du reparieren und fährst min. 6 Monate das Fahrzeug selbst weiter darf die Reparatur 10% über Wert sein. ... Edit: 30% sind es, diese Regelung meinte ich: http://www.kfz-experte.de/130-regelung

 

Ok, aber was bedeutet das für die tatsächliche Regulierung des Schadens? Muss ich dann 6 Monate auf mein Geld warten bzw. für diese Zeit in Vorleistung treten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, Geld gibt es sofort. Ggf. will die Versicherung nach 6 Monaten einen Nachweis sehen. War bei uns IIRC aber nicht der Fall. Wir hatten bei Schadenregulierung durch die Werkstatt lediglich angegeben das das Fahrzeug durch uns weitergefahren wird. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Werkstatt wird eine Abtretung wollen, um mit der Versicherung direkt

abrechnen zu können. Dann hast Du mit der Abwicklung auch nichts mehr

zu tun, außer deine Kugel, repariert, wieder abzuholen. Diesen Weg würde

ich jedenfalls gehen.

Von der Versicherung den Nutzungsausfall abgreifen und alles ist gut....

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@5-ender: genau so habe ich es vor! Aber, wie schon in meinem Fragenkatalog erwähnt, könnte es ja sein, dass die Werkstattkosten höher sind als im Gutachten angesetzt wurden. Entweder wg. etwas höherer Stundensätze, oder weil man nach dem Zerlegen der Fahrzeugfront weitere, vom Gutachter nicht erkannte Schäden sieht. Und dann stellt sich eben die Frage, inwieweit die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten die im Gutachten genannten Kosten bzw. den Wiederbeschaffungswert überschreiten dürfen - bzw. wie genau vorzugehen ist, wenn zur Kostensenkung Eigenleistungen erbracht werden. Meine 2. Frage ist von @McFly hinreichend beantwortet worden. Ich hoffe, dass hier noch Input zu den anderen Fragen kommt. Morgen geht es jedenfalls erstmal mit Auto und Gutachten in die Karosseriewerkstatt meines Vertrauens. Danach werde ich sicher auch meinen Erfahrungshorizont im Umgang mit "Fast-Totalschäden" erweitert haben. ;) 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Komme gerade aus der Karosseriewerkstatt meines Vertrauens zurück. Ergebnis: man kann mein Auto zu den im Gutachten genannten Konditionen reparieren. Ok, aufgrund der höheren Stundensätze werden die Reparaturkosten etwas drüber liegen, aber die Grenzwerte, die @McFly weiter oben schon genannt hatte, eben nicht. Falls die gegnerische Versicherung die Reparatur rechtzeitig freigibt, hätte ich gg. Ende der nächsten Woche wieder ein "glattgebügeltes" Auto - und könnte mir dann sogar überlegen, damit zum Schraubertreffen am 24.11. in Legden zu kommen...

 

So langsam bekommt man nämlich "Entzugserscheinungen", wenn man nicht A2 fahren darf... :S ;)

 

BTW: weiß einer zufällig, ob ich mir nach erfolgter Reparatur die kaputten Teile (z.T.) aushändigen lassen darf? Oder gehen die rein formaljuristisch in den Besitz der gegnerischen Versicherung über (was ich wider besseren Wissens mal annehmen möchte)? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Nur mal so am Rande erwähnt: mein A2 ist nach fast einem Monat "a.D." wieder top-repariert auf der Straße! ^_^:) Nachdem ich nun einige Tage mit einem 118-kW-A4 unterwegs war, musste ich mich nicht, wie man vielleicht denken könnte, am meisten wieder an die "Minderleistung" gewöhnen, sondern ------- an das am A2 nicht vorhandene Keyless-Entry! Schon komisch, wenn man nach Wochen des "Entzugs" wieder im A2 sitzt, den Starterknopf in der Mittelkonsole sucht (aber nicht findet) und die Jacke mit dem Fz-Schlüssel drin auf der Rückbank liegt! :P

 

Ok, ein bisschen was muss ich noch am Auto schrauben: das TFL muss wieder vorne rein. Da es sich ja hierbei um die "Foren-Spezialkonstruktion" à la @Phoenix A2 handelt und die verbogene Halterung für das linke TFL zu richten ist, wollte ich das nicht dem Glaspalast überlassen. Naja, manches macht man halt doch besser selbst! ;) Schon deswegen, damit die langweiligen schrauberlosen Wochenenden ein Ende haben! :janeistklar:

 

BTW - bevor ich das vergesse: Danke nochmal allen, die mir mit Tipps, Tricks und Kniffen bei der Schadenabwicklung geholfen haben! :TOP:

Bearbeitet von heavy-metal
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Freut mich, dass er wieder läuft!

Mir geht es auch oft so, wenn ich mal wieder mit nem Dienstwagen oder Firmenwagen unterwegs bin. Das ist schon geil, was die können. Aber als Privatwagen ist das privat nicht wirklich wirtschaftlich. Je mehr Schnickschnack drin ist, umso mehr kann kaputt gehen. Stell dir mal vor mit dem Keyless-Entry ist was nicht in Ordnung, was das kostet. Das gleiche mit MMI, etc.

Ne ne. Ich bleib den beiden A2s treu!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 4

      Turboreparatur-Erfahrungen

    2. 7

      Frage(n) zur richtigen Messung des Öldrucks am FSI

    3. 323

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    4. 1

      Steuergerät prüfen?!

    5. 53

      [1.4 BBY] Kein TÜV, CO-Gehalt zu hoch

    6. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    7. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    8. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    9. 2.247

      Wer ist aktueller "Kilometerkönig"?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.