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Heckspoiler in Waschanlage abgerissen


servuci

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin mit meinem A2 Baujahr 06/2000 in eine portable Aral Waschanlage gefahren. Dabei wurde von der Waschanlage der Spoiler abgerissen. Der Waschanlagenbetreiber lehnt es ab, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Audi habe ich ebenfalls angeschrieben. Auch hier gibt es keine Kulanzregelung. Habt Ihr schön ähnliche Probleme gehabt oder von diesen Problemen gehört. Ich habe von einem Audi Vertragshändler einen Kostenvoranschlag i.H.v. ca. 1500 Euro erhalten. Den Heckspoiler kann man wohl nur in Verbindung einer neuen Heckscheibe erwerben. Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Hatten wir schon mal vor vielen Jahren hier im Forum. 

Wie sich das damals entwickelt hat, weiß ich nicht mehr. 

*such*

 

*find*

Es war der User Spardose,  Beitrag vom 01.05.2005, Threadtitel 'Handwäsche oder Waschanlage' 

Direkten Link kriege ich nicht hin. 

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Bearbeitet von mamawutz
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Bei Audi selbst ist sogar hinterlegt dass wenn man das KFZ des Kunden waschen will (das bekommt man im Glaspalast ja immer angeboten), dies nicht zulässig ist, wenn man nur eine Portalwaschanlage hat.

(Portalwaschanlagen sind die, bei denen das Auto steht und die Arme sich bewegen).

 

Daher ist es wohl schon (zu) oft vorgekommen dass es beim A2 den Spoiler abreißt.

 

Allerdings stellt sich die Frage was der Betreiber in seinen Regeln stehen hat, denn der Spoiler ist ja ein serienmäßiges Anbauteil.

Das könnte durchaus bei ihm versichert sein...

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vor 12 Stunden schrieb Nagah:

Bei Audi selbst ist sogar hinterlegt dass wenn man das KFZ des Kunden waschen will (das bekommt man im Glaspalast ja immer angeboten), dies nicht zulässig ist, wenn man nur eine Portalwaschanlage hat.

(Portalwaschanlagen sind die, bei denen das Auto steht und die Arme sich bewegen).

 

Daher ist es wohl schon (zu) oft vorgekommen dass es beim A2 den Spoiler abreißt.

 

Allerdings stellt sich die Frage was der Betreiber in seinen Regeln stehen hat, denn der Spoiler ist ja ein serienmäßiges Anbauteil.

Das könnte durchaus bei ihm versichert sein...

 

Sehe ich auch so; ein kluger Betreiber wird eine Versicherung dafür haben. Zumindest eine Betriebshaftpflicht wird vorliegen.

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vor 15 Stunden schrieb servuci:

Hallo,

ich bin mit meinem A2 Baujahr 06/2000 in eine portable Aral Waschanlage gefahren. Dabei wurde von der Waschanlage der Spoiler abgerissen. Der Waschanlagenbetreiber lehnt es ab, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Audi habe ich ebenfalls angeschrieben. Auch hier gibt es keine Kulanzregelung. Habt Ihr schön ähnliche Probleme gehabt oder von diesen Problemen gehört. Ich habe von einem Audi Vertragshändler einen Kostenvoranschlag i.H.v. ca. 1500 Euro erhalten. Den Heckspoiler kann man wohl nur in Verbindung einer neuen Heckscheibe erwerben. Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Der Waschanlagenbetreiber lehnt es ab den Schaden der Versicherung zu melden? Ziemlich kurios...denn wenn es eine Aral-Tankstelle ist, dann wird zur Mindestausstattung, die der Betreiber vorzuweisen hat auch eine Versicherung gehören.

Wenn der Fall so liegt, dass der Betreiber stur ist dann hast du immer noch die Möglichkeit das Thema über einen Anwalt klären zu lassen oder du kaufst eine Heckklappe und schraubst sie dran. Da ist dann schon ein neuer Spoiler dran.

Derzeit findet man die im Internet zwischen 100 und 200 Euro gebraucht. Oft sogar schon in Wagenfarbe.

 

Ob der Betreiber den Schaden melden will oder nicht spielt keine Rolle. Der Schadensvorwurf kann ja trotzdem bei ihm schirftlich eingehen. Am besten durch einen Anwalt, der das sauber formuliert.

Aber:

Die Instandsetzung muss auch angemessen sein. Vielleicht liegt hier noch Potential sich zu einigen. Muss es denn eine nigelnagelneue Heckklappe sein? Die Versicherung könnte diese Frage auch stellen und der Betreiber müsste dann selbst die Differenz zwischen Schadenersatz durch den Versicherer und Deiner Forderung begleichen.  Da könnte der wahre Grund liegen warum der sich vehement sträubt.

 

Also nochmal alles durchdenken, miteinander reden und dann abwägen und handeln.

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vor 8 Minuten schrieb servuci:

@NAGAH: Hallo Nagah, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Hast Du eine Kopie der Anweisung bei Audi im Glaspalast oder einen Link hier im Internet? Das würde mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank


Das habe ich leider nicht, da ich mich noch nie darum kümmern musste und das auch nur mündlich bei VW gehört habe, als ich mal meinen A2 dort hatte. Tut mir leid.

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vor einer Stunde schrieb servuci:

Ich kann den User SPARDOSE hier im Forum leider nicht finden. Hat jemand seine Kontaktdaten? Vielen Dank

 

Nein, er war zuletzt am 6.9.11 online und es ist im Forum auch keine gültige Mailadresse hinterlegt.

 

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1500EUR ? Was ist da alles kaputt gegangen? Ne neue Heckscheibe kostet aktuell 600EUR bei Audi, aber ich vermute dass es die im Zubehörhandel für etwa 300EUR oder weniger gibt. Dafür muss man auch nicht zu Audi gehen, das sollte jeder Autoglaser hinbekommen.

 

Am günstigsten wäre wohl, eine gebrauchte Heckklappe in Wagenfarbe für 150EUR zu kaufen. Die Reparatur der Heckklappe sollte für deutlich unter 500EUR machbar sein.

 

Ist sonst noch was beschädigt worden? Wasserflecken, Kratzer vom Glas, ... ?

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vor 4 Stunden schrieb A2-D2:

Am günstigsten wäre wohl, eine gebrauchte Heckklappe in Wagenfarbe für 150EUR zu kaufen. Die Reparatur der Heckklappe sollte für deutlich unter 500EUR machbar sein.

Das Denke ich auch , wenn du Rechtlich mit Rechtsschutz und Anwalt nichts Erreichen kannst hast du immer noch diese Option :TOP:

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Guten Morgen, 

ja, zum Glück habe ich Rechtsschutz. Mir wäre es aber lieber gewesen das so regeln zu können. Das mit der gebrauchten Heckscheibe ist ein toller Tip. Danke. Nein ansonsten ist glaube ich nichts kaputt. Nur der Spoiler. Die Scheibe ist noch intakt. 

 

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@servuciHier mal nachlesen. Da steht alles drin zum Thema, inkl. richterlichen Urteilen.

 

Zusammengefasst:

  1. Der Betreiber der Waschanlage haftet grundsätzlich für Schäden an serienmäßig belassenen Fahrzeugen.
  2. Der Betreiber kann sich, nachdem der Schaden entstanden ist, nicht damit herausreden, dass das betreffende Kfz für die Benutzung "seiner" Waschanlage ungeeignet ist. Anders herum wird ein Schuh draus (weil es ja bekanntermaßen mehrere Hersteller von Portalwaschanlagen gibt): die Waschanlage des betreffenden Herstellers, die der Tankstellenpächter betreibt, ist ungeeignet zum Waschen eines bestimmten Kfz.
  3. Weil es so ist, hätte in Deinem Fall Dir der Betreiber die Nutzung der Waschanlage untersagen müssen. Hat er aber nicht, und er muss somit für den Schaden aufkommen.

Das würde ich dem Betreiber (ggf. mit Verweis auf die im Link genannten richterlichen Urteile) noch einmal näher bringen, bevor sich ggf. ein Anwalt der Sache annimmt.

 

Von Audi selbst ist natürlich keine Beteiligung an den Reparaturkosten zu erwarten: die haben ja schließlich keinen "Autowaschvertrag" mit dem Betreiber der Anlage abgeschlossen und sind außerdem nicht für die ordnungsgemäße Funktion der Waschanlage verantwortlich. Wenn man aber wissentlich eine Waschanlage benutzt, von dessen Benutzung Audi abrät, dann wäre mit Verweis auf obige Urteile ein Eigenverschulden denkbar. Es gibt aber weder entsprechende Hinweise in der Betriebsanleitung (oder ich kenne sie nur nicht 9_9) noch entsprechende ergänzende Hinweise seitens Audi. Aber - siehe Pkt. 2: es hätte dann anstelle einer "allgemeinen Info" (wie sie möglicherweise irgendwann mal - und ganz allgemein - von Audi nur an  die Werkstätten kommuniziert wurde) ggü. dem Fahrzeugeigentümer klipp und klar gesagt werden müssen, dass eine Portalwaschanlage Typ x vom Hersteller y für die Wäsche eines A2 ungeeignet ist.

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vor 6 Stunden schrieb servuci:

Guten Morgen, 

ja, zum Glück habe ich Rechtsschutz. Mir wäre es aber lieber gewesen das so regeln zu können. Das mit der gebrauchten Heckscheibe ist ein toller Tip. Danke. Nein ansonsten ist glaube ich nichts kaputt. Nur der Spoiler. Die Scheibe ist noch intakt. 

 

 

Dann kannst du ja immerhin noch damit herum fahren. Du solltest aber bei höhren Geschwindigkeiten extrem vorausschauend bzw. vorsichtig fahren. Ich kenne den exakten Wert ab dem es gefährlich wird nicht, aber durch den fehlenden Spoiler wird das Auto bei höheren Geschwindigkeiten an der Hinterachse nicht mehr auf die Straße gedückt. Es könnte sogar das Gegenteil der Fall sein, dass dadurch das Fahrzeug an der Hinterachse angehoben wird. Die Folge ist, dass das Heck bei Seitenwind, starker Bremsverzögerung, Bodenwellen oder schnellen Fahrtrichtungsänderungen unkontrollierbar werden könnte. Wie gesagt, nur bei höheren Geschwindigkeiten.

 

Du könntest aber dem ganzen erstmal den Zahn ziehen, indem du 30-50kg Gewichte in den Kofferraum legst (z.B. Sechserpackungen mit 1,5L-PET-Flaschen). Sollte reichen um sicher zu gehen. ;)

 

Nur, wie zum Teufel kommt der Audi-Glaspalast auf 1500EUR ??? Das wären 600EUR für die Scheibe und 900EUR für Arbeitszeit. Das ist ja schon wieder ziemlich dreist... Wie gesagt, zur Not kann das jeder Autoglaser.

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Zitat:
Nur, wie zum Teufel kommt der Audi-Glaspalast auf 1500EUR ??? Das wären 600EUR für die Scheibe und 900EUR für Arbeitszeit. Das ist ja schon wieder ziemlich dreist... Wie gesagt, zur Not kann das jeder Autoglaser.

 

Es könnte sich um ein Abwehr - Angebot handeln, warum auch immer?

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  • 4 Jahre später...

Heute hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) zur Haftung bei durch die Waschanlage abgerissene Heckspoiler geäußert (wenn auch für einen Land Rover):

 

Auszug aus aus der Pressemitteilung:

 

Nach den außer Streit stehenden Feststellungen des Berufungsgerichts kam es zu der Beschädigung, weil die Waschanlage konstruktionsbedingt nicht für das serienmäßig mit einem Heckspoiler ausgestattete Fahrzeug des Klägers geeignet war. Das Risiko, dass eine Autowaschanlage für ein marktgängiges Fahrzeug wie dasjenige des Klägers mit einer serienmäßigen Ausstattung wie dem betroffenen Heckspoiler konstruktionsbedingt nicht geeignet ist, fällt in den Obhuts- und Gefahrenbereich des Anlagenbetreibers.

 

Die Klarstellung zur Haftung dürfte aber für viele A2 zu spät kommen - jedenfalls nach den AGB meiner Waschanlage sind Autos von der Nutzung ausgeschlossen, die 20 Jahre und älter sind.

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