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Entschädigung für falsche Angabe zur Tankgröße...


A2001

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Grüße Euch... ich habe ja schon mal geschrieben, dass ich vermute, nur einen 34 Liter Tank zu haben statt einen 42 Liter Tank. Der Verdacht hat sich nun bestätigt. Ich hatte extra nach einem A2 mit 42 Liter Tank gesucht, um Strecken von über 500 km ohne Tankstopp fahren zu können. Der Händler hatte angegeben, dass der A2 einen 42 Liter Tank hat. Ich wusste da noch nicht, dass das bei Modelljahr 2002 gar nicht sein kann... (oder gab es das damals schon als Extra?)

 

Jetzt meine Frage an Euch: Ich halte die Tankgröße nicht nur für ein zu vernachlässigendes Detail und möchte meinen Händler dazu bewegen, mir eine Entschädigung anzubieten. Was ist angemessen? Meine Idee: ich habe hier im Forum gelesen, dass die Nachrüstung eines Tempomaten (GRA) gar nicht teuer ist. Wäre es eine angemessene Forderung, dass der Händler mir diesen nachrüstet als Entschädigung für die falsche Angabe der Tankgröße?

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wie lang ist denn der kauf her? kommt ganz auf den händler an, wie kulant der is

gekauft am 29.2.2008, also vor 1 1/2 Wochen

Audi A2 1.4 Benziner

Erstzulassung 11/2001 (Modelljahr 2002)

100.000 km

Klimatronik, Lack und innen in sehr gutem Zustand

keine Tür-Fernbedienung (was ok für mich ist)

Zahnriemen getauscht neu

lichtsilber metallic

7.800 Euro

 

Zur "Kulanz": Der Händler hat ja eine nachweisbar falsche Angabe gemacht... ich kaufe ja extra bei einem Händler, damit mir sowas nicht passiert.

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Nun, und dann ist da u.U. die Beweis-Sache. Wenn der Händler sagt, ne war nicht so? Warst du allein bei dem Händler, als du den Wunsch geäussert hast?

Naja, egal, ich würde ihm das erst mal nett und höflich sagen. Dann mal sehen, wie er reagiert. Vielleicht wird er fragen, was tun, dann kannst ihm ja anbieten, anderen Tank rein (egal nun, ob das geht oder nicht), anderes Auto (eher nicht) oder man einigt sich anderweitig. Da dir die Tankgröße ja nur bedingt wichtig ist, wie schon mal bemerkt von jemand, schlag dem Händler vor, was du dir vorstellst und überlege nicht, ob das zu viel wäre. Das wird er dir dann schon sagen... Klar, wäre gut zu wissen, was so ein Tempomateinbau kostet, als Gegenargument, wenn der Händler meint, zu aufwendig...

Ich würde wohl hingehen, es ihm sagen, dann sehen, wie er reagiert und egal, ob er abwiegelt, ein Gegenangebot macht oder dich frägt, was tun, sag, dass du das einfach mal quasi reklamieren wolltest und dir dann noch Bedenkzeit erbittest von ein paar Tagen. DANN kannst dir in Ruhe überlegen, wie es weiter geht...

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Dir kams zwar nur auf den Tank an, aber ein MJ2002-Benziner unterscheidet sich deutlich vom 2003 Benziner. Da ist z.B. noch der etwas überarbeitete Motor mit den Motorkennbuchstaben BBY.

 

GRA kann man bei jedem Modell nachrüsten. Nur beim 1.2er ist der Aufwand nach aktuellem Stand finanziell und umrüsttechnisch höher. Diese Hürde fällt aber evtl. auch in Kürze.

 

Mach ihm den Vorschlag, GRA und beheizte Außenspriegel als Entschädigung nachzurüsten. Es wäre natürlich von Vorteil wenn du z.B. die Internetanzeige von damals ausgedruckt da hast.

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Hallo,

 

wenn Du beweisen kannst, dass Dir das Fzg mit 42l Tank angeboten wurde, hast Du einen Wandlungsgrund, da der Kaufgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt. ABer nur, wenn´s eben belegbar ist (Zeugen?).

 

Die Nachrüstung des 42l Tanks ist nach meiner Erinnerung nicht ganz einfach.

 

Gruss, Klaus

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Es wäre natürlich von Vorteil wenn du z.B. die Internetanzeige von damals ausgedruckt da hast.

Ja, ich habe die Internetanzeige ausgedruckt und auch dem Händler nochmal gefaxt. Gemeldet habe ich dem Händler meinen Verdacht, dass es sich nur um einen 34 Liter tank handelt, direkt nach der Überführungsfahrt, bei der nach 400 km bereits die Tankanzeige aufleuchtete.

Der Händler meldete sich aber tagelang nicht (blöd... ich hatte ja auch schon alles bezahlt). Hab dann gestern nochmal per Mail nachgefragt und der Händler gab zu, dass es ein Irrtum ist. Er erklärte irgendwas von ihrem Computersystem... dass das da immer so drin stehen würde - und dass es ein Fehler sei. Da ich gestern zum Zeitpunkt seines Anrufs eigentlich gar keine Zeit hatte mit ihm zu telefonieren, habe ich ihm gesagt, dass ich ihn morgen (also heute) zurückrufe. Mit der Erklärung, wie die fehlerhafte Angabe entstanden ist, will ich mich nicht abspeisen lassen.

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Ich denke nicht das es Chancen gibt eine entschädigung zu bekommen, es gibt ja keinen echten Schaden.

Es gibt bis auf die Anzeige auch keine schrifliche Zusicherung das er die Eigenschaft 42 Liter Tank hat, und ich finde es gerade nicht, hab letztens noch einen Artikel gelesen das Fehler in einer Anzeige die nicht wissendlich in die Irre führen sollten keine Kosequenzen haben.

Wenn ich der Händler wäre tät ich dir aus Kulanz einen Tankgutschein über 20€ mit einer Entschuldigung schicken und dann wäre das Thema für mich erledigt.

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... könnte es sein, dass Dir dann der 42l-Tank doch nicht so wichtig ist ?!?

Doch, eigentlich wäre mir ein 42 Liter Tank wesentlich lieber. Aber ich habe mit der Suche nach einem A2 und dem Kauf + Anmeldung etc. schon so viel Zeit verbraten, dass ich keine Lust habe, den Wagen zurückzugeben und nochmal auf die Suche zu gehen. Ich bin jetzt nur auch der Suche nach einer möglichen/fairen Entschädigung.

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Wenn ich der Händler wäre tät ich dir aus Kulanz einen Tankgutschein über 20€ mit einer Entschuldigung schicken und dann wäre das Thema für mich erledigt.

Das würde ich als eine extreme Frechheit ansehen. Die Tankgröße ist ja kein unerhebliches Merkmal, der Händler hat mich also (wenn auch unbeabsichtigt) über die Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht.

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Steht der 42-Liter-Tank im Kaufvertrag? Nein? Rest kannst dir denken...

 

Wenn der Händler nett ist, gibt er dir nen Tankgutschein oder was Ähnliches als kleine Entschuldigung. Würde ich übrigens nicht anders machen, das Auto funktioniert ja einwandfrei und es ist objektiv betrachten völlig wurscht ob du jetzt 450 oder 600 km mit nem Tank kommst, so dünn ist das Tankstellennetz in D nu auch net ;).

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@Nachtaktiver: Sooo einfach ist es IMHO nicht. In der Regel sollte der Text der Anzeige bei einer gerichtlichen Verfolgung der Sache schon berücksichtigt werden.

@A2001: Wenn Dir die Sache wichtig ist, geh' in Richtung Rückabwicklung des Kaufvertrags. Bei einem seriösen Händler solltest Du bei der geschilderten Sachlage eigentlich keine Probleme haben.

 

PS: Keine Rechtsberatung, schon klar, gell?!!

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hm... na es scheint wirklich nicht, als sei es dir wichtig doch nen 42 Liter Tank zu besitzen, weil du versuchst "fehlende Äpfel im Brei mit Birnen zu ersetzen"... die Vorgehensweise halte ich nicht für praktikabel. red doch erst mal einfach mit deinem Händler... vielleicht lässt ersich ja was zu deiner Zufriedenheit einfallen...

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hm... na es scheint wirklich nicht, als sei es dir wichtig doch nen 42 Liter Tank zu besitzen, weil du versuchst "fehlende Äpfel im Brei mit Birnen zu ersetzen"... ...

Für mich ist der 34 Liter Tank nur dann OK, wenn ich stattdessen einen anderen Vorteil bekomme. Schließich habe ich für einen A2 mit 42 Liter Tank bezahlt, diesen aber nicht bekommen. Ich fahre häufiger mal eine 550 km Strecke. Natürlich mache ich da zwischendurch auch mal eine Pause, aber diese möchte ich eigentlich nicht an einer Tankstelle machen müssen...

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@A2001: Bist du beim ADAC? Wenn ja, kannst dich ja mal dort beraten lassen. Die können auch rechtlich fundiertere Tipps geben, als wir hier an dieser Stelle.

 

Nur mußt du dir dann aber im klaren sein, was du willst.

Ein Auto mit einem 42l-Tank, oder doch nicht. Denn wenn du die die felhenden Liter durch andere "Gimmicks" versüßen lassen willst, sind die fehlenden Liter doch nicht soooo wichtig, sodass man dir wohl nicht recht viel als Entschädigung anbeiten wird.

 

Zudem ist der "Schaden" durch einen kleineren Tank auch wohl viel geringer als durch eine fehlerhafte Angabe wie "unfallfrei" "4-Sitzer statt 5-Sitzer" (oder andersrum) oder "mit Anhängerkupplung".

Ich denke, den 42l-Tank wird ma wohl eher vergleichen müssen mit z.b. der Farbe (gut, die sieht man ja gleich). Dein Auto kann alles, was es mit einem 42l-Tank auch könnte, nur mußt halt öfters eine Tankstelle besuchen. Daher sehe ich deine Chancen als eher gering an, wünsch die aber viel Erfolg. Und berichte doch bitte, was du letztendlich erreichen konntest.

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@A2001: Bist du beim ADAC? Wenn ja, kannst dich ja mal dort beraten lassen. Die können auch rechtlich fundiertere Tipps geben, als wir hier an dieser Stelle.

[...]

Und berichte doch bitte, was du letztendlich erreichen konntest.

Danke für den ADAC-Tipp... da rufe ich mal an. Und natürlich berichte ich dann gern hier, was ich erreichen konnte.

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Steht der 42-Liter-Tank im Kaufvertrag? Nein? Rest kannst dir denken...

 

Wenn der Händler nett ist, gibt er dir nen Tankgutschein oder was Ähnliches als kleine Entschuldigung. Würde ich übrigens nicht anders machen, das Auto funktioniert ja einwandfrei und es ist objektiv betrachten völlig wurscht ob du jetzt 450 oder 600 km mit nem Tank kommst, so dünn ist das Tankstellennetz in D nu auch net ;).

 

So siehst aus, wenn der 42l Tank nicht im KV steht hast Du nichts in der Hand, denn in Inseraten sind alle Angaben immer ohne Gewähr, d.h. es wird immer Aussage gegen Aussage stehen.

 

Sei doch froh wenn der A2 läuft und läuft und läuft...

 

Gruß Audi TDI

 

P.S. Auch mit einem Diesel kann der tank nach 300km leer sein, also liegt es immer am Fahrer...

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Hallo!

 

...d.h. es wird immer Aussage gegen Aussage stehen.

Das glaube ich nicht. Denn fast immer steht ja was im Kaufvertrag von: "das oben im Vertrag näher beschriebene Fahrzeug" und etwas von: "mündliche Nebenabreden bestehen nicht". Das allein reicht schon, selbst wenn zusätzlich in den AGB's noch etwas davon drinsteht, dass Angaben in Prospekten und Anzeigen nicht Bestandteil des Vertrages sind.

 

Wenn also nicht ausdrücklich im Vertrag schriftlich festgehalten wurde, dass das Fz. einen 42l-Tank hat / haben muss, dann kann man nur noch auf Kulanz hoffen. Mit "Schadenersatz" wird es auch nichts, denn wenn man ein Auto mit 42l-Tank geliefert hätte, dann wäre es, weil jüngeren Baujahrs, wohl teurer gewesen. ;)

 

CU!

 

Martin

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Man kann nicht immer jedes Detail in einen Kaufvertrag schreiben. Zugesicherte Eigenschaften gelten daher natürlich auch in mündlicher Form. Es handelt sich m.E. klar um einen Mangel, zu dessen Beseitigung Du den Freundlichen auffordern kannst. Du solltest den Mangel jedoch zügig nach Erkennen melden - am besten schriftlich.

Warte dann erstmal ab was passiert.

 

Du hast die Wahl: Nachbesserung oder Neulieferung.

Der Verkäufer kann allerdings die Wahl des Käufers verweigern, soweit diese unverhältnismäßig ist (z.B. ein neues Auto verlangen wenn nur der Fensterheber kaputt ist).

Die Nachbesserung kann der Händler hier nicht verweigern. Da dies wie Du erkannst hast allerdings auch unverhältnismäßig teuer ist, wäre natürlich eine "Entschädigungs-Lösung" im gegenseitigen Einverständnis das beste. Da muss der Händler allerdings nichts....

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Verstehe Deinen Frust und Dein Gerechtigkeitsempfinden.

Ich würde von dem Händler den Umbau machen lassen wenn es dir wirklich wichtig ist und ihm hundert Euro aus eigener Tasche zuzahlen.

PS: von einem 42 Liter Tank kann ich nur träumen. 600km komme ich mit meinem 21ltr Tank aber auch mindestens. 1000km wären theoretisch auch damit möglich, wenn nicht meine Frau zwischendurch immerwieder den Durschschnittsverbrauch verhunzen würde.

 

Gruß Frank

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Selbstverständlich habe ich meinem Händler meinen "Verdacht", dass es sich nur um einen kleinen Tank handelt, sofort gemeldet. Er meldete sich daraufhin aber tagelang nicht mehr. Heute habe ich mit ihm nochmal telefoniert und der Einbau einer GRA ist für ihn als Entschädigung vorstellbar. Wenn er das macht, bin ich zufrieden... Dann kann ich es als "sportliche Leitung" demnächst betrachten, die 535 km die ich ab und zu fahre mit einer Tankfüllung zu schaffen. Dazu müsste ich einen Durchschnittsverbrauch von 6 Litern erreichen. Ich probiere das mal nächste Woche aus. Klimaanlage aus, tagsüber fahren ohne Licht... das müsste doch gehen... Leider habe ich bei der Überführungsfahrt 7,3 l/100km verbraucht.

Sobald feststeht, ob der Händler den GRA als Entschädigung einbaut (er erkundigt sich noch nach Kosten), poste ich das hier.

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die 535 km die ich ab und zu fahre
Das klingt so als ob du da größere Strecken am Stück fährst? Nach meinen bisherigen Erfahrungen seit November 2007 kommt man auf Langstrecken ohne Probleme unter 6 Liter. Gerade bei Autobahnfahrten hab ich bisher nur ca. 5,4 Liter benötigt. Ich fahr allerdings schön Richtgeschwindigkeit oder vielleicht mal kurz 140 bis 150, reize ihn aber nicht aus bis zum Höchsttempo...
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ich habe im moment einen durschnittsverbrauch von 6,3 Litern und das bei 3 mal die woche stadtverkehr und zweimal die woche Autobahn mit geschwindigkeiten nach oben offen.. je nach verkehrssituation natrülich! Also 500Km sollten auf jedenfall zu schaffen sein, wenn du ihn auf der Autobahn charmant rollen lässt ;)

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Ich sehe den Sachverhalt exakt so wie Silverstar (Man kann nicht immer jedes Detail in einen Kaufvertrag schreiben. Zugesicherte Eigenschaften gelten daher natürlich auch in mündlicher Form)

 

Es geht auch gar nicht darum, ob die kleinere Tankgrösse einen Schaden o.ä. darstellt. Die Rechtssprechung ist da recht klar, die zugesicherten Eigenschaften müssen vorhanden sein. Der Tipp mit dem ADAC ist gut, bitte lass uns mal wissen, was die dortige Beratung ergeben hat. Würde mich interessieren.

 

Gruss, Klaus

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Du könntest evtl. auch noch nach einem Motorsteuergerätupdate fragen: Motorsteuergerät Updatethread - A2 Forum

 

Kostet ihn kaum Zeit, da das Update fast von selbst durchläuft und auch kein Material.

 

Edit: Den 42L-Tank kann man wohl nachrüsten: Erster A2-1.2TDI-SLR (SuperLongRange) ist [fast] fertig! - A2 Forum

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War das nicht der A2, den er aus HH geholt hatte?

Fürn Update 1600 km ist ein bisschen viel finde ich.

 

Heiko

Nein, den Gebrauchtwagen habe ich aus der Nähe von Göttingen von einem Audi Händler. Fahre da alle paar Wochen so wie so hin: also kein Prolem.

 

Mit der GRA-Nachrüstung sieht's glaube ich schlecht aus. Ich habe mich bei einer Audi Werkstatt in München erkundigt. Dort sagte man mir, dass man anhand meiner Fahrzeugnummer feststellen kann, dass die Nachrüstung einer GRA nicht funktioniert. In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass wohl immer wieder unterschiedliche Aussagen dazu von Werkstätten kommen. Bin mal sehr gespannt, was mir morgen mein Händler sagt!

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Haha, anhand der Fahrgestellnummer können sie feststellen ob es geht oder nicht... selten so gelacht...

 

Ich denke mal eher sie wissen nicht genau wie es geht.... dann sollen sie Dir 150€+Fahrtgeld geben, dann macht es jemand anderes.

 

Gruß Audi TDI

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ich habe im moment einen durschnittsverbrauch von 6,3 Litern und das bei 3 mal die woche stadtverkehr und zweimal die woche Autobahn mit geschwindigkeiten nach oben offen.. ...

Na dann hoffe ich doch mal, dass sich das bei mir auch so einpegeln wird!

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Haha, anhand der Fahrgestellnummer können sie feststellen ob es geht oder nicht... selten so gelacht...

Tja... da sieht man mal wieder: Wenn man sich so ie ich nicht besonders gut auskennt mit Autos, glaubt man das als naiver Kunde den Fachleuten...

Kannst Du mich aufklären?

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Ich denke mal dass bei dem 1.4 mit dem AUA Motor die Nachrüstung generell geht.

Die Anleitung ist im Forum mit den richtigen Pins an die die Sachen angeschlossen werden müssen. Die Freischaltung steht auch im Beitrag.

 

Hier ein Link zur Anleitung.

 

Gruß Audi TDI

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Ich denke mal dass bei dem 1.4 mit dem AUA Motor die Nachrüstung generell geht.

Unfassbar, was für inkompetente Aussagen man von einer AUDI-Werkstatt offenbar bekommt (MAHAG München). Der Mitarbeiter mit dem ich sprach meinte, dass das beim AUA Motor generell nicht geht. Interessant...

Danke Audi TDI für Deine Info!

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Ja, ich bekomme eine Entschädigung für die falsche Tankgröße... eine GRA! :jaa:

 

Mein Audi Händler rüstet mir als Entschädigung eine GRA nach. Ich habe E-Gas und auch mein Steuergerät macht das mit... also kein Problem. Zunächst sagte mir der Händler bzw. der Werkstatt-Meister allerdings, das würde nicht gehen. Ich zeigte ihm dann den Nachrüstsatz (mit fertigem Kabel) von cum-cartec im Internet (Original-Audi-Hebel) und habe ihm auch gesagt, dass ich das von der Firma Umfeldbeleuchtung für nur 125 Euro inkl. Teile und Einbau bekommen würde.

Da es von Audi keinen offiziellen Nachrüstsatz gibt, fühle ich mich von dem Händler nicht verarscht. Die müssen ja nicht alle Zubehörfirmen kennen...

 

Bin zufrieden mit der Entschädigung (auch wenn mir ein 42 Liter Tank sehr lieb gewesen wäre).

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@audi-man18: Eine 5 vor dem Komma... das schaffe ich nicht. Heute bin ich extra mal fast konstant 500km auf der Autobahn 120km/h gefahren (ohne Klima) und hatte einen Verbrauch von 6,3 Litern.

 

Wie schnell (langsam) muss man eigentlich fahren, um am wenigsten zu verbrauchen? Gibt es eine Idealgeschwindigkeit für den niedrigsten Verbrauch?

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Du bist sicherlich auch viel Berg auf und ab gefahren auf dieser Strecke. Außerdem hast du noch keinen Tempomat und jeder kleine Gaspedalschub wird in Energie umgesetzt und bedeutet Mehrverbrauch. audi-man18 ist im flachen unterwegs, da ist das mit der dauerhaften 5 vor dem Komma kein Problem.

 

Ich habe festgestellt, dass ich auf dem täglichen Weg zur Arbeit (der zwar keine Stadt , etwas Land und das größte Teilstück Autobahn ist) sehr viel Sprit spare wenn ich die Rücksitze rausbaue. 50% sind flach, 50% sind hügelig.

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Auch ohne GRA ist beim kleinen Benziner ein Kraftstoffverbrauch unter 6l/100km möglich; Profil: viel Autobahn (mit ca. 130 km/h Tacho; bergauf, bergab: Südthüringen - Wien), etwas Stadt und ganz selten Landstraße; Reifen: Spitzendruck.

 

Ich hatte einmal sogar unter 5l/100km geschafft. Fragt bitte nicht wie. :confused: Meine Kugel ist recht anfällig auf die Winterreifen, damit ist es deutlich mehr als mit den Sommerschuhen (beide von Dunlop).

 

Jetzt wünsche ich viel Spaß mit der Kugel, auch beim Ausreizen des Minimalverbrauchs.

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@ A2001

 

Also wenn ich von Siegen zum Bodensee fahre, dabei ca 120 als Tempo einhalte mit Beachtung der niedrigeren Begrenzungen, wobei es durchaus auch bergauf und -ab geht, dann komme ich deutlich unter 6 l, je nach Wind, Wetter, Beladung auch nur um 5,5 l/100 km, habe ich mehrfach erprobt. 120 nach Tacho ist aber natürlich nicht wirklich 120 km/h.

 

Gruß!

JoAHa

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Ja, ich bekomme eine Entschädigung für die falsche Tankgröße... eine GRA! :jaa:

 

....

 

Glückwunsch!

Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass er das macht. Na da is es auch wurscht,ob er es wirklich hätte machen müssen, oder ob er es auch Kulanz/Kundefreundlichkeit gemacht hat:).

GRA-Nachrüstsatz kennt aber der ;) sehr wohl (zumindest beim Diesel). Für Teile und Einbau veranschlagte mein ;) 300€. Ich habs sein lassen, da mir die GRA nun auch nicht sooo wichtig ist.

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120 nach Tacho ist aber natürlich nicht wirklich 120 km/h.

Mir ist auch schon aufgefallen, dass mein tomtom Navi meist eine geringere Geschwindigkeit anzeigt. Wieso ist der Tacho denn so ungenau? Will er einen vor Geschwindigkeitsübertretungen schützen?

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