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Versicherungsstreit! Ich soll Verbringungskosten zahlen.


Herr Rossi

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Hallo!

 

Ich hatte neulich einen kleinen Unfall mit meiner Kugel. Ein Fahrzeug fuhr mir bei Schneeglätte auf das Heck auf. Die Schuldfrage ist unstrittig.

 

Ich habe mir von einer VW/Audi-Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und der gegnerischen Versicherung eingereicht und möchte mir vor Reparatur das Geld auszahlen lassen - sogenannte fiktive Abrechnung.

 

Es kam, was zu erwarten war. Die Versicherung war mit dem Kostenvoranschlag nicht einverstanden.

 

Sie verwies mich auf den Stundenverrechnungssatz einer 21 Km entfernt gelegenen freien Referenzwerkstatt. Dadurch ergibt sich ein Unterschied von ca. 135 Euro in der Arbeitsleistung.

 

 

Dass die Versicherung die MWSt abzieht, war klar. Die bekommt man nachgezahlt, wenn man den Schaden wirklich repariert.

 

Aber man strich auch die Verbringungskosten der Stoßstange zur Lackiererei.

 

 

Mit der freien Werkstatt könnte ich noch leben, da der Wagen nicht durchgängig in einer Audi-Werkstatt gewartet wurde.

 

Aber wie kommt die Stoßstange ohne Verbringungskosten zur Lackiererei?

 

Es wären ca. 100 bis 115 Euro. Lohnt es sich dafür zu streiten? Es gibt dazu zwar eine menge AG-Urteile, aber kein höchstricherliches.

 

 

 

Gruß

Hr

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Die asstel, eine Tochter der Gothaer.

 

Die Überschrift ist nicht ganz richtig. Der Prüfbericht wird nicht abgezogen.

 

Die Referenzwerkstatt lackiert selbst. Deswegen wohl der Abzug. Aber ich habe doch freie Werkstattwahl? Und muss ich dafür denn 20 Km fahren?

 

Hinweis vom Moderator
Überschrift daher angepasst, "Prüfbericht" wurde gelöscht
Bearbeitet von A2-s-line
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So wie ich es verstehe bist du der Geschädigte und hast somit freie Werkstattwahl. Vorausgesetzt, dass der Schaden auch tatsächlich repariert wird.

 

Bei einer fiktiven Abrechnung darf der Versicherer unterstellen, dass du den Schaden auch in der von ihnen ermittelten Werkstatt beheben lassen würdest. Also haben die eine Werkstatt gesucht, die

 

a) niedrigere Stundensätze hat und

b) Eine Alles-aus-einer-Hand-Lösung anbietet, damit keine Verbringungskosten für dies oder jenes entstehen

 

Lässt du den Wagen tatsächlich reparieren sieht es wieder anders aus.

 

Was kannst du tun?

 

Du kannst im vorliegenden Fall das Angebot nicht akzeptieren und irgendwann trefft ihr euch in der Mitte. Das kann aber dauern...

 

Dem genannten Versicherungsunternehmen geht es zudem gerade nicht sehr gut wie es auch bei der Mutter Gothaer auch ziemlich düster ausschaut---und so werden die als erstes alle Register ziehen um auf Zeit zu spielen. Es ist schon auffällig, dass die in so einem kleinen Fall wie bei Dir so einen Aufwand treiben um die Forderung gegen sie zu dämpfen.

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"Freie Werkstattwahl" ist grundsätzlich richtig, aber:

 

Als Geschädigter ist man im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht gehalten, mehrere Angebote einzuholen. Ob es zumutbar ist, sich - auch bei fiktiver Abrechnung - auf eine 21 km entfernte "günstigere" Werkstatt einlassen zu müssen, ist sicher eine Einzelfallentscheidung.

 

Klar, die Versicherer haben ihre "Vertragswerkstätten", bei denen zu "Sonderkonditionen" insbes. Kaskoschäden repariert werden sollen. Dort wollen sie nach Möglichkeit auch ihre Haftpflichtschäden hinschicken. Es gibt aber - wiederum mit Verweis auf die "freie Werkstattwahl" - Gerichtsurteile, die besagen, dass man sich nicht auf die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt einlassen muss, weil es bei der Reparatur ja gerade um den Interessenkonflikt zwischen Geschädigtem (der ein astrein repariertes Fahrzeug erwarten darf) und Versicherung (die den Schaden möglichst "billig" mit drei zugedrückten Hühneraugen beheben lassen möchte) geht.

 

Das alles bezieht sich auf die tatsächlich durchgeführte Reparatur. Inwieweit man davon bei fiktiver Regulierung abweichen darf, wissen die Juristen. (Erst-)Beratung tut not - die bei einer ADAC-Mitgliedschaft schonmal keine Kosten nach sich zieht.

 

BTW: ich hatte vor ein paar Jahren mal "Spaß" mit der Versicherung mit den 3 Buchstaben und Sitz in Oberfranken. Das ist die, die großmaulig damit wirbt, ihre Kunden (= Versicherungsnehmer) nicht im Regen stehen zu lassen. Darin lässt man dafür - wie damals mich - den Geschädigten zurück, in dem (natürlich!) im Nachhinein die "günstige" Werkstatt der Versicherung in die Diskussionsrunde geworfen wurde. Die Sonne schien erst wieder, nachdem ich - der Schaden wurde in der Fachwerkstatt meinens Vertrauens behoben - mit dem Rechtsanwalt gedroht hatte. Es ist schade, dass es in Deutschland wohl nicht mehr anders zu gehen scheint.

Bearbeitet von heavy-metal
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Habe ja durch einen selbstverursachten Schaden meines i3 auch kurz das Vergnügen gehabt. Hatte überlegt, ob ich den "Unfallwagen" verkaufe, auf Gutachtenbasis abrechne und direkt in einen bereits reparierten, besser ausgestatteten Gebrauchtwagen (mit Aufzahlung) einsteige.

 

Gutachten wurde mit 85€ pro Stunde erstellt, Verrechnungssatz bei BMW 145 €/h => Differenz ca. 1.000€ und Verbringungskosten des Fahrzeugs nicht enthalten. Zudem wurde mir beim :) auch gesagt, daß gerne noch manche Positionen gekürzt werden. :eek:

 

Da der Schaden (es ist auch eine Verbindung zur CFK-Fahrgastzelle betroffen) jedoch nur in einem BMW i Reparaturzentrum behoben werden darf, stand ich jetzt vor der Wahl: Streit mit Versicherung bzgl. Stundensätzen oder einfach reparieren lassen. Habe mich nun für Reparatur bei BMW entschieden und werde in die bessere Ausstattung erst später umsteigen (evtl. direkt mit größerem Akku ;) ).

 

Für die Versicherung wäre es günstiger gewesen auf Basis eines reellen Gutachtens abzurechnen, dann müßten sie keine Transportkosten des Fahrzeugs (300km ein Weg) zahlen, die hätte ein Aufkäufer tragen dürfen. :rolleyes:

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Als geschädigter müssen die doch auch anwalt und gutachter bezahlen. Das kann man denen ja mal aufzeigen. Billiger wird es dann definitiv nicht für die...

 

Das habe ich mir auch schon überlegt. Der Schaden bewegt sich im niedrigen 4stelingen Bereich, der ein SV-Gutachten aber rechtfertigt.

 

Ich wollte kein Aufhebens machen und der Versicherung unnötige Kosten durch die Schadensabwicklung durch einen RA ersparen und auch durch den Verzicht auf die Bestellung eines öffentlich vereidigten Sachverständigen, da der Schaden nicht so kompliziert ist, dass er zu einem wesentlich anderen Ergebnis gekommen wäre. Das wäre der Versicherung deutlich teurer gekommen. Und dabei möchte ich eigentlich auch bleiben, auch wenn ich das immer noch nachholen könnte, sowie auch die Überprüfung deren Prüfbericht durch einen von mir zu wählenden SV.

 

Da wäre es doch ein Akt der Fairness, wenn die Versicherung auch die Verbringungskosten erstattet. Aber Fairness scheint bei Versicherungen, ups, der Verscherung wohl nicht anzukommen. Ist gutes, verschmerzbares Leergeld. Also: beim nächsten Mal volles Programm mit allem was dazugehört.

 

Werde noch mal ein Schreiben an die Versicherung aufsetzen.

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Haben auch mal fiktiv abgerechnet und Stoßstange selbst zum Lackierer gebracht und Rechnung dann eingereicht.

Bei der Gelegenheit weißt man mak drauf hin, dass man Unkosten hatte, es früher ja mal eine Unkostenpauschale von 20-40€ gab und man darum bittet (da man Telefonkoste etc hatte).

Daraufhin habe ich neben der MwSt auch die Unkostenpauschale bekommen, die nach der fiktiven Abrechnung noch nicht dabei war.

20€ sollten für benzingeld doch reichen.. Oder ist der Lacker über 150km weit weg?

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Die Unkostenpauschale hat die Versicherung selbstständig eingerechnet.

 

Du meinst Kostenpauschale… ;)

 

 

Ich habe es nach einer ersten negativen Erfahrung (damals noch als Student) anschliessend vorgezogen, immer einen kompetenten Anwalt beauftragt, mit gegnerischen Versicherungen zu kommunizieren.

Ein Brief mit Anwaltsbriefkopf hat eine geradezu märchenhaft disziplinierende Wirkung auf durchgeknallte Sachbearbeiter bzw. Abzocker-Versicherungen. Zudem habe ich keine Lust, mich mit unnötigem Schriftkram herumzuärgern.

Anwälte haben auch heutzutage Zugang zu den ganzen Urteilssammlungen und juristischen Fachkommentaren, welche sich unsereins erst mühsam zusammensuchen müsste - wenn man überhaupt daran käme und die juristischen Feinheiten als Laie verstehen würde. Ein Unfall hat schon viel zu viel Ungemach und unnötigen Zeitverlust zur Folge als daß ich da noch reinhängen würde…

 

Warum nicht unangenehme Dinge an fachkompetente Leute delegieren? Ich verbringe meine Lebenszeit lieber mit angenehmeren Dingen…..

Muss die unfallgegnerische Versicherung ja nun mal bezahlen...

Bearbeitet von Mehrschwein
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Im Nachgang geben ich dazu mal eine allgemeine Beschreibung darüber ab, warum das alles so kam und dann eine aktuelle Liste von Urteilen mit denen man sich dagegen im konkreten Einzelfall wehren kann.

In meinem Job beobachte ich immer beide Seiten; Versicherungskonzerne und Kunden. Die nachfolgende Einschätzung bezieht sich nicht auf Versicherungen allgemein sondern ausschließlich auf die Entwicklung in der KFZ-Versicherung.

 

Allgemein

 

Als jahrelanger Beobachter der Szene muss ich aber auch mal sagen, dass an dem gängig gewordenen Gehabe von KFZ-Versicherungen der Kunde selbst nicht völlig unschuldig ist. Diese Versicherungssparte liefert einen Dumpingpreis nach dem andern ab und das nun schon seit 1998. Mittlerweile werden diese Versicherungstarife aus anderen Produktbereichen des gleichen Versicherungskonzerns heraus subventioniert, was streng genommen nicht erlaubt ist.

Auf der anderen Seite stehen Kunden, die Jahr für Jahr immer noch "günstigere" Prämien haben wollen.

Das Wechseln kann man sich meist schenken, denn:

Wer im November bei seiner KFZ-Versicherung anruft und Wechselabsicht zu einem anderen Versicherer bekundet, der bekommt sehr oft von seiner alten Versicherung ein verbilligtes Angebot, damit er eben nicht wechselt.

 

So weit das Verhalten der Versicherungskunden. Er beauftragt möglichst niedrige Prämien. Aber fast jeder Versicherungskunde ist auch mal Geschädigter und erlebt dann das was er als Kunde einer Versicherung beauftragt hat aus einer anderen Perspektive. Ok, ich erwarte nicht, dass sich diese Denkweise durchsetzen wird. Es wäre zwar vernünftig, aber es geht in dem Spiel um alles außer logischer Vernunft. Ein Geschädigter ist eine äußerst persönliche Wahrnehmung versetzt, weil sein Eigentum beschädigt wurde.

Als Versicherungskunde ist er wiederum in einer anderen äußerst persönlicher Situation.

 

 

So geht das Spiel in die nächste Runde und in den 10 Jahren werden einige Versicherer die Sparte einfach aufgeben, was dann dazu führt, dass es nur noch wenige KFZ-Versicherer geben wird, die dann allerdings leichter den Preis bestimmen können. Im Grunde sind wir alle, egal wo wir im Einzelnen welches Auto wie versichert haben, ein Versichertenkollektiv und müssten bei Erstattungsansprüchen auch das gegenrechnen, was wir zuvor durch den Kollektivdruck an Preissenkungen erreicht haben. Das tut keiner, weil es niemanden transparent ist. Ein Fehler, der ganz klar an den Versicherungskonzernen angelastet werden muss, denn diese sollten nicht nur Werbung schalten sondern haben auch eine volkswirtschaftliche Aufklärungspflicht. Letztere kam vor 20 Jahren aus der Mode. Marketing wiegt schwerer als Qualität...also wie überall sonst auch.

 

Fazit:

Im Gegenzug zu der Forderung der Kunden stehen immer leerere Kassen, die immer neue Einsparungen bei den Leistungen generieren.

Der Einzelene Betroffene sieht das natürlich nicht so. Er ist in einer Situation in der die rein subjektive Betrachtung dominiert.

 

Wie wehrt man sich?

 

Und weil ich das irgendwie auch verstehe füge ich hier mal eine Liste von Urteilen bei in denen zum Thema Verbringungskosten positiv für den Geschädigten entschieden wurde. Die kannst Du nun Deinem Schreiben beifügen oder einen Anwalt beauftragen (und ihm die Liste zumailen, wenn er sie nicht haben sollte). Damit ist dann bekundet, dass Dein Ansinnen auf ernsten Füßen steht und kommt dann aus der automatischen Bearbeitung in die individuelle, was sich zu Deinem Vorteil gestalten kann.

 

Denn ein Abzug von Verbringungskosten wird gar nicht von einer bestimmten Person vorgenommen sondern ist in der automatisierten Vorschlagserstellung zur Schadenregulierung für die fiktive Abrechnung vorgegeben.

Das darf so gemacht werden, weil es sich um eine f i k t i v e Abrechnung handelt. Wird gern ignoriert vom Empfänger; ist aber trotzdem im ersten Schritt erst mal richtig.

 

Die Gerichte sehen es eher so wie der einzelne Betroffene und daher gibt es eine Menge positiver Urteile für den Geschädigten, die ihn darin unterstützen auch bei fiktiver Abrechnung Verbringungskosten zu erhalten.

Die Versicherungskonzerne haben überwiegend ihr Schadenregulierungssystem so eingestellt, dass dann wenn der Geschädigte qualitativ Forderungen stellt, man eher bereit ist diese Forderungen zu zahlen als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen und übernimmt dann den Regulierungsvorgang in die manuelle Bearbeitung.

Erst ab jetzt ist bei Anruf bei der Versicherung das schiere Ablesen dessen, was Kollege Computer geschrieben hat, beendet. Weil erst ab jetzt eine tatsächliche Sachbearbeitung startet. Alles rein einer notwendigen Kostenvermeidung geschuldet (was nun so ziemlich jeder Verbraucher einfach abwinken wird, weil er genau das nicht hören will = es gibt keine einfache Lösung für das Verhältnis zwischen Geschädigtem, Versicherungskunden und Versicherung).

 

Liste aktuell bis 2015:

Liste_Verbringung.pdf

Bearbeitet von *Hardy*
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Die Unkostenpauschale hat die Versicherung selbstständig eingerechnet.

 

**auf den Tisch gehauen**

 

es gibt keine Unkosten

 

**auf den Tisch gehauen**

 

 

Kosten....bitte nur von Kosten sprechen

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IAls jahrelanger Beobachter der Szene muss ich aber auch mal sagen, dass an dem gängig gewordenen Gehabe von KFZ-Versicherungen der Kunde selbst nicht völlig unschuldig ist.

Nö, das sehe ich nicht so. ;) Man kann es dem Kunden nicht verübeln, wenn er die für ihn günstigste Versicherung auswählt. Das hat er ja früher auch schon getan - bzw. es gab früher ebendiese Möglichkeit ebenso, aber eben nicht die "Probleme" von heute. Warum ist das so?

 

Das Hauptproblem ist eine zuletzt immer weiter liberalisierte Versicherungswelt. Dazu eine Betrachtung, wie es im Kfz-Versicherungsbereich einmal angefangen hat (und bis in die 90er-Jahre Usus war):

 

Es gab Regionalklassen. Es gab außerdem Schadenfreiheits- und "Malus"-Klassen. Und es gab (bei der Haftpflichtversicherung) eine "Gefahrpotenzialeinstufung", die sich an der Motorleistung des zu versichernden Kfz orientierte. That's it! Full stop! Nicht mehr, nicht weniger! Diese Kriterien wurden "zentral" und für alle Versicherungen verbindlich festgelegt. Für alle Versicherungen war also alles gleich. Bis auf die Tatsache, dass jede Versicherung unter Berücksichtigung ihrer Kostenstruktur ihren eigenen "Grundtarif" ermittelt hatte. Eine (z.B.) "Allianz" war deswegen teurer als (z.B.) eine VHV, weil erstere u.a. ein Netzwerk aus vielen angestellten AD-Mitarbeitern und freien Agenturen pflegte, die im Schadenfall auch zu einem nach Hause kamen.

 

Für den Kunden war dennoch alles transparent. Wollte er ein Auto versichern, lief er zur Versicherung 1, die ihm basierend auf den schon oben genannten "Einstufungskriterien" ein Angebot machte. War ihm das zu hoch, lief er zu einer anderen Versicherung - die ihm aufgrund derselben (!) Einstufungskriterien ein Angebot machte.

 

Das System war also einfach: bei Vorliegen identischer Kriterien zahlten der Bestands- wie der Neukunde grundsätzlich bei derselben Versicherung denselben (!) Versicherungsbeitrag! Und das war gut so - weil transparent und fair! Ich frage mich heute, warum man ein - insbes. aus Kundensicht - einfach zu durchschauendes System über Bord geworfen hat. Es zeigt sich wieder einmal, dass eine Liberalisierung der Märkte eben nicht unbedingt zum Vorteil des Verbrauchers gereicht. Es gibt noch andere Beispiele, wo es ähnlich ist. Ich vertiefe das aber aus politischen Gründen nicht! :rolleyes:

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@Heavy metal: Mit Deiner Erklärung bestätigst du genau das was ich beschreibe :)

 

Liberalismus

 

Dieser wurde den Versicherungen politisch verordnet.

Völlig klar, dass als erstes danach ein harter Konkuerrenzkampf ausgebrochen ist.

Als nächstes wurde das vom Kunden genutzt.

Diesem aber wurde eine damals schon fest stehende Gewissheit von den Verfechtern des Neoliberalismus-Gedanken nicht benannt:

 

Leerere Kassen in einem Versichertenkollektiv generieren schwierigeren bis geringeren Leistungserhalt. Jeder "Kunde" ist schließlich eine hybride Einheit in einem Versicherungssystem (also beim vorliegenden Bereich der Sachversicherung; in andern Versicherungsarten konnte man sich weitestgehend vom einer Kollektivkalkulation befreien). Jeder Kunde kann zugleich ein Geschädigter eines anderen Kunden sein, der wiederum ebenfalls Geschädigter werden kann.. usw. usw.

 

Aufgrund von Kennzahlenvergleichen der letzten 25 Jahre messbare Feststellung:

 

Vor der Liberalisierung hatten wir eine deutliche Überregulierung!

Heute, rund 30 Jahre später, haben wir eine deutliche Unterregulierung!

 

Verwundert eigentlich nicht. Als Bild: Immer wenn man ein Ventil schließ und ein anderes öffnet ist das erst mal gut bis der Druck im Behälter dahinter zu groß wird.

 

Man müsste also zum Erreichen besserer Leistungsvergabesysteme jetzt Resumé ziehen und aus beiden Welten die Vorteile zusammen schnüren. Dann gäbe es in 3 bis 5 Jahren wieder eine Phase von ca. 10 Jahren Dauer in der ein angenehmeres Gleichgewicht zwischen Prämie und Leistungszuspruch den Geschädigten gegenüber vorherrscht.

 

Spätestens danach muss man wieder regulieren. Auf den Punkt gebracht: Die Selbstregulierungskräfte des Marktes ist eine schöne Theorie, die aber nur dann funktioniert wenn sich ALLE Marktteilnehmer stets nach der Vernunft und nicht nach reinem kurzfristigen Vorteilsdenken verhalten.

 

Dieses Vorteilsdenken beherrscht die Versicherungskonzerne genau so wie dieses Denken auch die Kunden beherrscht. Völlig menschlich!

 

Ich mecker ja auch keinen an sondern versuche in meinen beruflichen Vorträgen der jeweiligen Seite zu vermitteln: Versichern bleibt in bestimmten Bereichen eine kollektive Angelegenheit. So wie der Kunde gleichzeitig auch Geschädigter mit Leistungsanspruch sein kann; so ist eine Versicherung gleichzeitig auch Unternehmen wie Sammelstelle kollektiver Privatinteressen aller Kollektivteilnehmer unabhängig von deren Positionierung im System.

 

Die Sache ist in der Zwickmühle und nur schwer zu lösen. Am einfachsten wären neue Gesetze. Aber wer soll sich das trauen? Die Leute würden nur verstehen wollen, dass es teurer wird. Den Zugewinn an Leistungen würden sie nicht sehen (wollen).

 

Die Versicherungskonzerne könnten nur noch mit ihren realen Zahlen agieren. Die sind im Bereich der KFZ-Versicherung mittlerweile derart erschreckend schlecht, dass sie Kundenabwanderung befürchten (was auch sicher so wäre).

 

Bevor jemand nach einer Lösung fragt: Wir arbeiten in einem großen Team bereits seit 5 Jahren dran. Mathematisch ist alles klar, kalkulatorisch auch, seitens der Rückversicherer auch. Aber kein Mittel in Sicht wie man es beiden Seiten der Marktteilnahme nahe bringen kann ohne dass diese sich (jeweils jeder für sich empört) weiter voneinander entfernen, was noch größeren Mist als es eh schon gibt erzeugen würde.

 

Wenn das mit dem genannten Liberalismus nur in der KFZ-Versicherung so wäre...aber es wird ja auch in anderen Bereichen deutlich, dass es wohl doch etwas komplexer ist als alles den wunderbaren Selbstregulierungskräften zu überlassen. Es ist nur EINE von vielen volkswirtschaftlichen "Religionen".

Die überleben sich recht schnell und es muss eine neue ökonomische Ausrichtung her.

Bearbeitet von *Hardy*
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@*hardy*: Ok, dann einigen wir uns darauf, dass nicht der Kunde an diesem Dilemma schuld ist sondern... :mmph: [die Politik...] :D

 

Es stimmt mich allerdings nachdenklich, dass heute derjenige, der eben nicht ständig, einem Anfall von Hyperaktivität gleichkommend, seine Versicherungen, TK-Verträge etc. auf den Prüfstand stellt oder wechselt, entweder der Dumme ist oder aber die Dumpingpreise für Neuverträge (re-)finanziert.

 

Wenn eine Gruppe von Versicherten immer noch so etwas wie eine "Solidargemeinschaft" darstellt (was so manche Versicherung auch gerne als ihren eigenen "USP" verkauft), dann kann man nur sagen, dass die Versicherungen mit dem derzeitigen Tarifmodell das Thema verfehlt haben: nix mehr mit "Solidarität", wenn sich jeder selbst der Nächste sein muss, will er nicht - im wahrsten Sinne des Wortes - "über Gebühr" zur Kasse gebeten werden.

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@Heavy Metal: Genau das ist das entstandene Dilemma.

 

Man sieht es ja auch in anderen Bereichen. Telefontarife beispielsweise...Wer bekommt tolle bonuszugaben? Neukunden. Was signalisiert das? du musst ewig woanders Neukunde werden.

Immer da wo Tarif drüber steht müssen die Anbieter die Interessen das Kollektives im Blick haben...hm also sollte, also wäre nicht übel, also könnte Sinn machen und so weiter :D

 

Der erste Schritt kam immer von den Konzernen; das ist richtig.

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Ne, das nicht.

Aber ich würde mir das nervige gewechsel bei den Strom-/Gas-/Internetanbietern echt sparen wenn ich nicht immer so tolle Neukundenrabatte erhalten würde...

 

Und wenn "Stammkunden" einen "Langzeittreuepreis" erhielten wäre das doch schonmal was.

 

Die KFZ Versicherung wechsel ich btw. gar nicht. Ich bin mit meiner zufrieden. Ich hab aber auch quasi alles bei denen und bin mit meinem Vertreter zufrieden. Daher sehe ich es gar nicht ein zu wechsel. Dafür bin ich zu faul :D

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  • 3 Wochen später...

Nachdem ich in einem Brief an die Versicherung freundlich auf einige Unstimmigkeiten hingewiesen habe und auch darauf, dass ich im Sinne aller auf die Einschaltung Kosten verursachender Unternehmen verzichtet habe, hat die Versicherung noch eine Nachzahlung geleistet. Mit der Summe bin ich nun jederzeit in der Lage, den Schaden in einer freien Werkstatt reparieren zu lassen.

 

Auf die MWSt muss man natürlich zu verzichten bereit sein.

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