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Unfall - Gegner bestreitet alles...


Nachtaktiver

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Lass es und schreib ihm einfach ganz kurz mit den Worten: Netter Versuch aber die Summe habe nix mit der Schadensregulierung zu tun sondern ist eine sog. Strafauflage und du findest die Anfrage schon recht dreist und wünscht ihm noch einen guten Tag und dass du auf keine weitere Nachfrage in der Sache antwortes und dir da rechtssicher genug bist.

Hat dann den Effekt, dass du deine Ruhe hast;)

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Meine Mutter hat sich einige Jahre ein wenig um einen ihrer Cousins gekümmert (der es nötig hatte). Das ging bis hin zu Kohlen bestellen für den Ofen damit er nicht erfriert etc.

Er ist inzwischen verstorben, meine Ma hat monatelang oder länger ständig Mahnungen und Rechnungen einer Firma erhalten, die meinte es versuchen zu wollen Geld zu bekommen. Erste Antworten per Brief/Telefon waren erfolglos. Es kam weiterhin Post. Von uns aber keine Reaktion.

Erst eine dezent gepfefferte Email von mir, dass keiner von uns Rechtsnachfolger oder Erbe sei und im übrigen wir nicht verraten, wer Erbe ist oder es ausgeschlagen hat und dass sie sich ab jetzt das Porto für die Briefe sparen können brachte Ruhe.

 

Daher mein Rat zu solcher Antwort, die dir ggf weitere Mahnungen erspart.

Natürlich kannst du das Vorgehen jetzt noch anprangern oder weiter verfolgen.. Deren Vorgehen dürfte nur inzwischen bei den Sparnöten der Versicherungen fast normal sein...

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Da hast du aus von deinem Standpunkt aus Recht. Jedoch mag ich mich nicht an solche Umgangsformen gewöhnen und begehre daher dagegen auf, wo es nur geht. Ich wette, wenn die das bei 10 versuchen, kommt bei 8 Geld. Und das auf Kosten von Menschen, die durch den Versicherungsnehmer sowieso schon geschädigt wurden. Man versucht einfach abzuzocken oder ohne Leistung durchzukommen.

 

Das ist eine Mentalität, welche mich zutiefst anwidert. Drum hab ich ja den ganzen Streit angefangen, siehe Beitrag Nummer 1 in diesem Thread. Um die Kohle ging es nur am Rande, die ursprünglich (tatsächlichen angefallenen) 75€ für die Achsvermessung hätten völlig gereicht.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Ich glaub ich schreib an die Bafin. Mal wieder Ärger maximieren ;).
Ja, denn wenn man solche Versuche künftig verhindern will!

Man darf nicht vergessen: der nette Sachbearbeiter ist an diesen (Zusatz-) Einnahmen möglicherweise beteiligt! Und ich halte es für eher weniger Wahrscheinlich, dass sein Unternehmen nichts von seinem Tun weiß - schließlich liegt es auch in dessen Interesse. In so fern kann man vielleicht daran denken, ein 'cc' des Schreibens an die Bafin der Unternehmensleitung der Versicherung zukommen zu lassen.

 

Mach es!

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... Man darf nicht vergessen: der nette Sachbearbeiter ist an diesen (Zusatz-) Einnahmen möglicherweise beteiligt! ...

 

Vollkommener Unsinn ! - Schadensachbearbeiter einer Versicherung haben - wenn Sie denn überhaupt bonifizierte Ziele haben - ganz andere, wie z.B. weniger Rückstände, Ausarbeitung von Spezialthemen, geringe Beschwerdequote, Reaktionszeiten ... .

 

An eine diesbezügliche Arbeitsanweisung des Versicherungsunternehmens würde ich auch nicht glauben wollen. Geht einfach einmal von verquerten Vorstellungen des einzelnen Sachbearbeiters aus - wenn man Haftpflichtschäden bearbeiten muss, entwickelt man ganz merkwürdige Vorstellungen von Anspruchstellern (die sind zudem selten auch Kunde des Versicherers) und deren Anspruchsdenken.

 

Eine Vorstandsbeschwerde oder auch eine Beschwerde beim BAFIN wirken tatsächlich Wunder und holen einen Sachbearbeiter ganz schnell auf den Boden der Realität zurück.

 

Die Beschwerde nimmt den Weg von oben nach unten über fast alle Führungsebenen ... und der Vorstand (oder der für Beschwerde zuständige Vorstandsassistent erwartet eine Stellungnahme vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters.

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Man darf nicht vergessen: der nette Sachbearbeiter ist an diesen (Zusatz-) Einnahmen möglicherweise beteiligt!

Vollkommener Unsinn !

Ungeachtet, dass ich möglicherweise schrieb - träum weiter. Im Übrigen gibt es viele Möglichkeiten einen Mitarbeiter direkt oder auch indirekt 'zu beteiligen'; es müssen nicht zwingend auf dem Gehaltszettel ausgewiesene Boni sein ;).
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  • 1 Monat später...

So, ich hab einfach mal garnix gemacht. Gestern kam dann Post von der Versicherung. Stinkfreundlich. Ich möge doch auf ihr Schreiben antworten, da sie den Fall zum Abschluss bringen möchten.

 

Keinerlei Spur von "Ey, da fehlen noch 500€" , "unerlaubter Bereicherung" oder Ähnliches. Da ist wohl jemandem ziemlich klar, wie die Rechtslage aussieht. Ich überlege gerade, ob ich zurück schreibe, oder doch noch etwas abwarte...

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@ Nachtaktiver: wenn man das alles hier so liest, könnte man meinen, Du hättest es mit einer Versicherung mit Sitz im Oberfränkischen zu tun. ;) Die hatten bis vor ein paar Wochen auch versucht, mich - als am Unfall Schuldlosen - über den Tisch zu ziehen...

 

Es zeugt nicht gerade von kundenfreundlichem Verhalten ggü. dem Geschädigten, wenn man immer erst dann reagiert, nachdem man mit Anwälten, Gutachtern etc. gedroht hat. So hat "mein" Schadenfall wenigstens eine positive Erkenntnis: ich weiß, bei welcher Versicherung ich wohl nie einen Haftpflichtvertrag abschließen werde, weil ich, sollte ich einmal einen Verkehrsunfall schuldhaft verursachen, nicht Gefahr laufen möchte, dass das schlechte Image und zweifelhafte Gebaren meines Versicherers auch auf mich abfärben könnte.

 

CU

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
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So, nun geht der Spaß richtig los. Eben kam ein Schreiben vom Anwalt meiner Unfallgegnerin.

 

Zitat:

"... Sie haben Ihren Schaden über die Haftpflichtversicherung reguliert und dann noch zusätzlich auf die gleichen Schadenspositionen 500€ von meiner Mandantin erhalten. Meine Mandantin hat in Unkenntnis der Regulierung durch die Versicherung die gerichtliche Auflage bezahlt und Sie haben offenbar nach Erhalt des Schadensbetrags über die Hapfpflichtversicherung meiner Mandantin im Strafverfahren behauptet, dass an Sie kein Geld geflossen wäre. Bei vorläufiger Betrachtung dürfte sich dies nach Aktenlage so darstellen."

 

Blablabla...sinngemäß: Die 500€ stehen meiner Mandantin zu, die erklärt sich jedoch mit einer Zahlung an die Versicherung einverstanden.

 

Sag mal, sind wir hier bei "Wünsch dir was?" Sie haben offenbar, bei vorläufiger Betrachtung, dürfte... Da muss ich mir im Antwortbrief dann schon die Frage verkneifen, ob er eine Karriere als Orakel schon in Erwägung gezogen hat. Ist übrigens der gleiche tolle Anwalt, der der Dame zum Gerichtsverfahren in der Strafsache geraten hat, obwohl das Ding sonnenklar war.

 

Ich hab ihn jetzt mal per Einschreiben drüber aufgeklärt, was ich wann von wem erhalten und wem ich dies wann gemeldet habe. Hab mich ja extra noch beim Gericht erkundigt, wofür jetzt die 500€ sein sollen, die ich da bekommen soll. Außerdem habe ich ihn gebeten, sich die Akte zu besorgen und sie zu lesen. Wenn er danach noch auf seiner Forderung bestehen sollte, würde ich diese gerne meinerseits von einem Anwalt prüfen lassen.

 

Mann, Mann, Mann, Leute gibts. Das ist ja, als würde ich ohne jede Sachkenntnis den neben mit Parkenden anhauen, mir die Delle da zu bezahlen, weil er sie ja eventuell beim Aussteigen verursacht haben könnte...

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Es zeugt nicht gerade von kundenfreundlichem Verhalten ggü. dem Geschädigten, wenn man immer erst dann reagiert, nachdem man mit Anwälten, Gutachtern etc. gedroht hat.

Ich sehe solche Sachen als eine Zeiterscheinung an. Die (Versicherungs)Firmen sind so gross und die Chance, dass Dir der anonyme Mitarbeiter (war ja sicher ein Brief ohne Unterschrift und ohne Direktwahlnummer dafür einer kostenpflichtigen Hotline) über den Weg läuft bzw. sein Gesicht Dir zeigen muss ist ja etwa vergleichbar mit der Nadel im Heuhaufen. Da gibt es nur eines: Möglichst unabhängig von grossen Firmen sein. Zurück zu den guten (alten) neuen Zeiten wo Du als Kunde auch mit dem Namen angesprochen wirst und Du Deinen persönlichen Kundenbetreuer auch beim Namen kennst.

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Ist übrigens der gleiche tolle Anwalt, der der Dame zum Gerichtsverfahren in der Strafsache geraten hat, obwohl das Ding sonnenklar war.

Erstens: evtl. muss sich der Anwalt nun gegenüber seiner Kundin rechtfertigen und 'noch was rausholen'.

 

Zweitens - nicht vergessen!: Es gibt viele Leute, die aus was für Gründen auch immer - trotz einer gewissen Sachkenntnis -, etwas verschüchtert oder wegen zu wenig Zeit oder wegen ... sich nicht streiten wollen oder können. Und genau mit dieser Personengruppe gewinnen solche Anwälte, Versicherungen usw.

Selbst dran Schuld!? Könnte man vermuten oder sagen. Aber es sind oftmals sehr junge Unerfahrene oder ältere Menschen, die mit solchem Schwachsinn noch nicht oder nicht mehr klar kommen. Beispiele gibt es in den Automobilforen genügend, etwa wenn es um die Frage geht, wie ein Reparaturauftrag auszusehen hat und / oder ob die Rechnung auch bei Misserfolg zu bezahlen ist.

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... ansonsten könnte ich noch anmerken, dass ein Anwalt Auftragnehmer seines Mandanten ist und im Rahmen der Auftragsannahme natürlich auf das vertrauen muss, was ihm seine Mandantschaft erzählt.

 

Im Zweifelsfall, wenn die Mandantschaft - evtl. angestachelt vom Versuch der eigenen Versicherung (#143) - und auch nach Beratung und (negativer) Erfolgsabschätzung durch den Anwalt zu dem Schluss kommt, es versuchen zu wollen, kann der Anwalt den Auftrag allenfalls ablehnen. Aber ob er das tun wird? Ansonsten wird er eben im Sinne seiner Mandantschaft 'alles' versuchen - wie die Versicherung zuvor. Abwägungen oder gar Entscheidungen über Recht / Unrecht sind den Gerichten vorbehalten.

 

Dass das manchmal mit Moral nichts zu tun hat, ist klar. Aber da sind Anwälte wohl auch nur Mitglieder einer Gesellschaft.

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So, eben kam Post. Der Anwalt weiß zwar immer noch nicht mehr (kann ich in der gebotenen Kürze lediglich anmerken ...eigentlich ...hilfsweise an die Versicherung wenden...), droht dafür jetzt aber mit ner Klage. Für wen er da arbeitet, ist aus dem Schreiben ebenfalls nicht zu ersehen. Ich werd morgen mal den Versicherungsheinz anrufen und fragen, wer da eigentlich dahinter steckt. Zudem werd ich den ganzen Krempel wohl mal kopieren und an die Registratur der Staatsanwaltschaft schicken...

 

Anwalt ist ein prima Job, auch wenn man nix weiß und im Brief dazu noch Schreibfehler macht, bekommt man Geld. Super, werd ich im nächsten Leben berücksichtigen.

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Leider muss man anmerken, dass in den heutigen Zeiten wohl auch eine Rechtsschutzversicherung nötig sein dürfte.

 

Aber das mit der Staatsanwaltschaft würde ich in jedem Fall mal machen. Eine weitere hilfreiche Adresse könnte auch die Anwaltskammer sein.

 

[OT]

Ich bin verfechter solcher Maßnahmen. Ich kann mich an eine Beschwerde über einen Arzt via Krankenkasse erinnern, bei der die Krankenkasse mehrfach nachgefragt hat, ob die Beschwerde denn wirklich (an die Ärztekammer) weiter geleitet werden soll usw. Ich bestand darauf.

Heute ist der Arzt seine Kassenzulassung dauerhaft los! Ich will dies ausdrücklich nicht allein auf meine Beschwerde zurück führen - das wäre wohl auch nicht richtig -, aber es müssen wohl mehrere Beschwerden zusammen gekommen sein und dann zählt vielleicht jede Einzelne.

[/OT]

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So, eben mit dem Staatsanwalt telefoniert und ans Amtsgericht weitergeleitet worden, welches den Fall bearbeitet hat.

 

Aussage der Gerichtssekretärin nach Akteneinsicht und meiner Schilderung: "Das ist ja komisch. Wenn das alles so stimmt, wie Sie mir das erzählen, hat da niemand Anspruch drauf außer Ihnen. Was im Strafprozess entschieden wird, hat niemals etwas mit dem Zivilprozess zu tun."

 

Ich soll den ganzen Schriftverkehr mal kopieren und unter Angabe des Aktenzeichens ans Gericht senden. Der zuständige Richter schreibt dann was dazu.

 

Ich schreib derweil dann doch mal an die Bafin und warte auf die Klage. Bin gespannt...

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Nö, bin ich nicht. Hab bisher meine Dinge immer erfolgreich selbst geregelt.

 

Da bist jetzt die gegnerische Seite noch keine Anwaltskosten zahlen mußten, solltest Du am Ende der Versicherung und dem Anwalt Deiner Unfallgegnerin je eine Rechnung über 25€ Auslagenpauschale schicken.

Der Gerechtigkeit wegen, um Deine Auslagen zu erstatten und um das Thema Ärgermaximierungsstrategie auch voll auszuschöpften...:D

 

Gruß

Thomas

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Ich hab gerade mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, welche ursprünglich die 500€ von mir wollte. Der Sachbearbeiter meine "ok, war halt ein Versuch", mit den Schreiben vom Anwalt hat er allerdings nichts zu tun. Dies entbehre der Rechtsgrundlage, da der Richter die 500€ ja wohl nicht als Schadenersatz, sondern als Strafe für die Verursacherin gemeint hatte. Hab ihm daraufhin sehr blumig meine Meinung zum "Versuch" mitgeteilt, worauf er mir erklärte, wie die Sache lief.

 

An dieser Stelle kommt wieder der Faktor Ärgermaximierung ins Spiel: Da die Dame Fahrerflucht begangen hat, nimmt die Versicherung sie in Regress. Sie hat aber bislang nicht bezahlt, weswegen kommende Woche der letzte Mahnbescheid gegen sie rausgeht. Vermutlich versucht ihr Anwalt daher, die Kohle irgendwie zu beschaffen. Naja, ihren Fernseher darf sie ja auf jeden Fall behalten ;).

 

Ich war gerade kurz davor, Mitleid zu empfinden. Hab mich dann aber relativ schnell wieder gefangen. Zur Erinnerung: Mit 75€ wäre die Sache erledigt gewesen...

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Der Sachbearbeiter meine "ok, war halt ein Versuch", ... Dies entbehre der Rechtsgrundlage, da der Richter die 500€ ja wohl nicht als Schadenersatz, sondern als Strafe für die Verursacherin gemeint hatte.

Dies gehört einerseits an die BAFIN und als Beschwerde an die Versicherungsgesellschft (Einschreiben mit Rückschein an die Aufsichtsratsvorsitzenden)!

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  • 2 Wochen später...

Gnarf, eben hat der Richter angerufen. Er meint, er hätte nix von einer Regulierung durch die Versicherung gewusst und mir drum die 500€ zugesprochen, damit ich nicht komplett im Regen stehe. Sieht aus, als müsste ich die Kohle wieder rausrücken. Hab ihm nur gesagt, dass ich mich weigere, sie der Schadenverursacherin zurückzuzahlen. Wenns der Kleintierzuchtverein bekommen soll, von mir aus...

 

Da rufst 4 mal bei dem Laden an und 4 Leute erzählen dir 3 mal das gleiche und dann was ganz anderes. Die zuständige Justizsekretärin arbeitet mittlerweile nicht mehr da. Seltsam.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Ich würde abwarten, was da noch kommt (denn es muss schriftlich geschehen und begründet sein). Wahrscheinlich hat Gegnerins Anwalt zuvor ein Schwätzchen mit dem Richter gehalten, ihn belabert (kann wörtlich genommen werden) und nun der Versuch auf diese Art.

Für 500 € lohnt sich sicherlich auch eine Rechtsberatung. Und das mit dem 'Kleintierzuchtverein' würde ich mir nachträglich noch mal überlegen.

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  • 1 Monat später...

So, es geht weiter. Hatte heute schon sehr viel Freude. Kam heim, Post vom Anwalt da. Dabei hatte ich die 500€ längst an die Versicherung überwiesen, wie mit dem Richter abgesprochen...

 

Also Schrieb aufgemacht, Inhalt sinngemäß "zahlen bis 20.1., sonst Klage!" Als Anlage ein Schriftverkehr zwischen irgendwelchen Anwälten, welche die Versicherung gegenüber der Klägerin vertreten und von der Dame so runde 2000€ haben wollen. Was das mit mir zu tun hat, weiß ich nicht...

 

Also beim Anwalt der Unfallverursacherin angerufen, die Sekretärin war dran, der Herr selbst nicht zu sprechen. Den Sachverhalt dargelegt und angemerkt, dass ich mittlerweile sehr, sehr angepisst bin und diesen Ton nicht mehr länger dulden werde. Sie hielt mir dann vor, dass ich ja nen Zahlungsbeleg hätte schicken können usw., auf die Frage, ob ich dazu verpflichtet sei, wurde es ziemlich still.

 

Hab mich also schlau gemacht, wann der Herr Anwalt morgen im Hause ist, werde ihm persönlich ne Kopie des Kontoauszuges vorbeibringen und ihm dabei mal mitteilen, was ich von ihm halte.

 

Danach hab ich bei der Versicherung angerufen. Sachbearbeiter nicht im Hause, aber wohl kein Zahlungseingang. Dabei hatte ich die Schadennummer extra mit auf die Überweiseung geschrieben. Zuständiger Sachbearbeiter meldet sich morgen. Wenn der auf "kein Zahlungseingang" besteht, muss ich wohl mal bei meiner Bank nachhaken.

 

Bin gespannt, was da noch rauskommt, langsam hab ich echt die Faxen dicke und neige wirklich dazu, mich selbst mal zu nem Anwalt zu bewegen.

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Nene, Anwalt ist doch langweilig. Ich glaub so teuer wäre das Ganze auch nicht, dass man dafür ne Versicherung bräuchte.

 

Apropos: Ich war eben bei selbigem, ist ne absolute Lachnummer. Kanzlei im Dachgeschoss des heimischen Fertighauses, Garten sieht aus wie Sau, Kanzlei ebenso. Hab mit ihm mal definiert, was ich unter "normalem Umgangston" verstehe. Wird schwer, den zukünftig ernst zu nehmen.

 

Danach hab ich bei der Versicherung angerufen, die wollen kein Geld erhalten haben. Danach hab ich beim Anwalt der Versicherung angerufen, da er in seinem Schreiben ja aufzeigt, dass es ihm völlig wurscht ist, ob ich die 500€ bezahlt habe oder nicht und dies auf die Ferderung der Versicherung gegenüber der Unfallverursacherin keine Auswirkungen hätte. Er ist morgen früh wieder im Hause, werd ihn dann mal zur Rechtmäßigkeit dieser Forderung befragen. Parallel dazu hab ich bei meiner Bank mal beauftragt zu prüfen, wo die Kohle abgeblieben ist.

 

Sollte der morgen sagen, es zweifelt es an, lass ich selbst nen Anwalt prüfen und hol mir notfalls die Kohle wieder. Der Versicherungsanwalt zweifelt in seinem Schreiben jedenfalls bereits, dass eine Rückforderung rechtmäßig sei, da die Zahlung ja unabhängig von der Regulierung durch die Versicherung geleistet hätte...

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Ich gebe @DerTimo Recht, Du solltest einen Anwalt beauftragen; es sei denn, Dir macht dis Sache Spaß, Du rechnest Deine Zeit zu 0 € ab, ...

 

Die 500 € gehören, so wie ich es lesen kann, Dir. Da das alles in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht, dürfte Dein Anwalt - wenn Du Recht hast - wohl von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Zudem könntest Du beginnen Deine Zusatzaufwendungen in Rechnung stellen ... selbst wenn Du auf diese dann - nachdem Du die 500 € wieder in der Hand hast - 'im Rahmen einer endgültigen Aktenschließung' großzügig verzichten würdest.

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Beim nächsten mal: Rechtschutzversicherung! Anwalt anrufen, Angelegenheit abgeben und fertig. Macht nicht soviel Spaß, ist aber besser fürs Herz.

 

Bei einem unverschuldeten Unfall braucht man keine Rechtschutzversicherung, da der RA von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.

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So, eben nett mit dem Anwalt der Versicherung telefoniert. Sehr umgänglich und auskunftsfreudig. Schön.

 

Leider konnte er mir aber nur erzählen, dass es ein Urteil gäbe, wonach die Schadenersatzforderungen gegeneinander aufzurechnen seien und ich somit halt einfach 500€ zu viel erhalten habe. Sprich die bin ich wohl los, wenn ich nicht noch nen Rechtsstreit anfangen möchte.

 

Was mir jetzt noch fehlt, ist ein Rückruf von meiner Bank, wo die Kohle abgeblieben ist.

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Leider konnte er mir aber nur erzählen, dass es ein Urteil gäbe, wonach die ...
Einerseits hatte ich es so verstanden, dass die 500 € keine 'Schadenersatzforderung' war und ist ... womit alle Hinweise zu einem solchen Urteil hinfällig sind!

 

Ungeachtet dessen: ohne das Urteil und worum es dabei ging zumindest (laienhaft) gelesen zu haben, glaube ich nichts. Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass auch der 'sehr umgängliche und auskunftsfreudige Herr Anwalt' in dem Haus residiert, dass zuerst versucht hat, an die 500 € zu kommen.

 

Ist meine Erinnerung diesbezüglich richtig!? In jedem Fall: siehe #191 und #195 bzgl. wer Deinen Anwalt zahlen dürfte.

 

 

PS: Bzgl. der 500 €: die würde ich, wenn möglich, wieder zurück auf's eigene Konto buchen!

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Ja, stimmt. Nur hatte ich zwischendruch mit dem Richter telefoniert, welcher von der Zahlung der Versicherung nichts gewusst haben will und mir somit die 500€ "Wiedergutmachung" zugesprochen hat, damit ich nicht völlig im Regen stehe. Hatte ich oben schon so vermerkt. Ich empfinde es also in diesem Fall als gerecht, wenn ich die 500€ wieder rausrücke, da ich die ja definitiv über die Erstattung meines Schadens hinaus erhalten habe.

 

Was mich viel mehr ärgert, ist der Umgangston des gegnerischen Anwalts (wobei ich den mittlerweile auch fast bemitleide) und dass diese 500€ von der Regressforderung gegen die Unfallverursacherin abgezogen werden. Das schmälert den pädagogischen Effekt ein wenig, schade.

 

Soeben hab ich nochmal bei der Bank nachgehakt, die konnten das Geld nicht zustellen, da angeblich die Bankverbindung falsch gewesen sei. Warum es dann noch auf mein Konto zurückgebucht wurde, konnte mir auch niemand sagen...

 

Fazit: Wenns mal schief läuft, dann gleich allenthalben. Wäre ja sonst auch langweilig.

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Leider konnte er mir aber nur erzählen, dass es ein Urteil gäbe, wonach die Schadenersatzforderungen gegeneinander aufzurechnen seien und ich somit halt einfach 500€ zu viel erhalten habe. Sprich die bin ich wohl los, wenn ich nicht noch nen Rechtsstreit anfangen möchte.

 

Immerhin hast du dir jetzt einen Rechtsanwalt genommen. Und wenn dir dein jetziger nicht kompetent erscheint, nimmst du nen anderen.

 

@ 525i: Das der Gegner deinen Anwalt bezahlt, wenn er schuldig gesprochen wird (!!), ist klar. Wenn du aber aus irgendwelchen Gründen den kürzeren ziehst, zB weil der gegnerische Anwalt gerissener ist als dein eigener, bleibst du auf den Kosten sitzen. Und da ist es dann besser, entsprechend versichert zu sein.

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So, eben kam Post. Der Anwalt weiß zwar immer noch nicht mehr (kann ich in der gebotenen Kürze lediglich anmerken ...eigentlich ...hilfsweise an die Versicherung wenden...), droht dafür jetzt aber mit ner Klage. Für wen er da arbeitet, ist aus dem Schreiben ebenfalls nicht zu ersehen. Ich werd morgen mal den Versicherungsheinz anrufen und fragen, wer da eigentlich dahinter steckt. Zudem werd ich den ganzen Krempel wohl mal kopieren und an die Registratur der Staatsanwaltschaft schicken...

 

Anwalt ist ein prima Job, auch wenn man nix weiß und im Brief dazu noch Schreibfehler macht, bekommt man Geld. Super, werd ich im nächsten Leben berücksichtigen.

Zwei Ballonfahrer haben sich verfranzt .Als sie jemanden auf einem Gehsteig wandeln sehen, gehen sie herunter und rufen : "Entschuldigung , können Sie uns bitte sagen wo wir hier sind?" Der Passant schaut nach oben und ruft den Ballonfahrern zu :" In einem Ballonkorb". Der Ballon gewinnt daraufhin wieder an Höhe und der eine Insasse sagt zum anderen:" Das war bestimmt ein Rechtsanwalt ! " Woraus schließt Du das ?" fragt der andere. Na ja, die Antwort kam prompt, war richtig ,aber zu Nichts zu gebrauchen!

Grüße vom

Dieter

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