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VAG Motoren im A2


avanti05

Empfohlene Beiträge

Hallo an das Forum,

aus gegebenen Anlass bitte ich um Info zum Motorentausch.

 

Passt in den Audi A2 (2000 bis 2005) ein Motor aus der

VAG - Palette mit folgender Bezeichnung:

Benziner

1,4 l

AUA

Baujahr: 2003

Motorkennnummer: 305699

Gussnummer am Block: 030103019 S

In welchem Fahrzeug dieser Motor eingebaut war

ist mir nicht bekannt.

Laut erhaltener Ausschreibung soll dieser Motor in Caddy, Polo 9N und Audi A2 passen.

 

Wenn ja, in welches Baujahr des A2?

 

Hinweis:

Der beschriebene Motor war nicht in einem A2 verbaut.

Die Gussnummer erfuhr ich erst bei Anlieferung.

Der Versuch diesen Motor in einen A2 1,4 Benzin, Bj. 2001

zu verbauen scheiterte - er konnte nicht an das funktionierende, originale Schaltgetriebe (02T) angeflanscht werden.

Bohrungen, Passhülsen, Anlasserposition, Gehäusedurchmesser passten nicht überein.

 

Ich bedanke mich im voraus bei den zahlreichen Wissenden für die

sicher belastbaren Antworten.

 

Grüsse

avanti05

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Du musst dir den passenden Motor mit Getriebeflansch für 02T besorgen. Alles andere hilft nicht. Den AUA gabs neben 02T auch mit 02K, 085 und 001 (letzteres ist ein Automatikgetriebe, 4-Gang).

 

Die dapperten Verwerter gucken halt nur auf den Motor oder Getriebecode und beschäftigen sich nicht damit, dass der Motor von Fahrzeug zu Fahrzeug ganz anders konfiguriert sein kann, trotz identischem Code...

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Du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben (passt nicht) - aber das ist es sicher nicht, was du wissen willst. Suchst du jetzt ein passendes Getriebe mit dem zusammen du den Motor in deinen A2 transplantieren kannst?

 

Du musst dir den passenden Motor mit Getriebeflansch für 02T besorgen. Alles andere hilft nicht. Den AUA gabs neben 02T auch mit 02K, 085 und 001 (letzteres ist ein Automatikgetriebe, 4-Gang).

 

Die dapperten Verwerter gucken halt nur auf den Motor oder Getriebecode und beschäftigen sich nicht damit, dass der Motor von Fahrzeug zu Fahrzeug ganz anders konfiguriert sein kann, trotz identischem Code...

 

 

Danke für die Info.

Ich bin auf der Suche nach einem Hinweis, ob der von mir beschriebene Motor in einen Audi A2 Benziner, passt (ohne dass grössere Veränderungen vorgenommen werden müssten) oder

ob dieser grundsätzlich nicht möglich ist.

Meine Vermutung ist, dass der Motor vom Verkäufer in dessen Angebot "AUA passend für Caddy, Polo 9N und Audi A2" nur fast richtig, ausgeschrieben wurde.

Der Verkäufer sagt nun "Motor wird keinesfalls zurückgenommen".

 

Vielleicht hat auch jemand die Info ob der Motor AUA 305699 mit dem Getriebe 02T nicht kompatibel ist oder wenn doch - wie?

Meine Anfragen bei VW und Audi waren bis jetzt nicht sehr von Erfolg gekrönt.

Frage:

Welche Getriebe gibts beim A2 1,4 Benziner ausser 02T?

 

Zur weiteren Info:

Ich lasse den alten Motor aus dem A2 reparieren.

Da bin ich sicher, der Motor passt.

Vielleicht braucht vom Forum jemand den beschriebenen Motor.

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Wenn der Block nen anderen Getriebeflansch als 02T hat passt er nicht im A2. So einfach ist das. Es gab bei den Benzinern im A2 nur 02T.

 

Gut gemeinter Rat: Verschwende deine Zeit nicht mit irgendwelchen Workarounds. Wenn du so eine Frage stellen musst, lässt das vermuten, dass du nicht in der Lage wärst, auf ein anderes Getriebe umzubauen. Mal davon abgesehen wäre das alles teurer als einfach nen anderen Motor zu besorgen. Und: Es ist nicht möglich, mit Teilen aus dem Konzernregal etwas anderes als 02T. Alles andere erfordert Modifikationen, die allesamt Marke Selbstbau sind.

 

Schau zu dass du dein Geld wieder bekommst.

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Ach je. So ein 2.0 TSI EA113 mit K04 und ca 330PS EWG wuerde dem A2 gut stehen :D

 

Vorallem weil ich einen Unternehmer kenne der die Motoren verbaut :(

Glaub ich nicht.Der bekommt doch dan Frontler und zudem auch noch so leicht, die Kraft überhaupt nicht auf die Straße.

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Wenn der Block nen anderen Getriebeflansch als 02T hat passt er nicht im A2. So einfach ist das. Es gab bei den Benzinern im A2 nur 02T.

 

Gut gemeinter Rat: Verschwende deine Zeit nicht mit irgendwelchen Workarounds. Wenn du so eine Frage stellen musst, lässt das vermuten, dass du nicht in der Lage wärst, auf ein anderes Getriebe umzubauen. Mal davon abgesehen wäre das alles teurer als einfach nen anderen Motor zu besorgen. Und: Es ist nicht möglich, mit Teilen aus dem Konzernregal etwas anderes als 02T. Alles andere erfordert Modifikationen, die allesamt Marke Selbstbau sind.

 

Schau zu dass du dein Geld wieder bekommst.

 

 

 

Danke für die Info,

ich habe nicht vor das 02T Getriebe zu ändern oder zu erneuern oder andere Umbaumaßnahmen durchzuführen.

Es sollte nur der defekte Motor ausgetauscht werden.

Der eingangs beschriebene Motor wurde so angeboten, als ob dieser im A2 ohne Probleme passen würde - mitnichten.

Mir geht es hier nur um die Info ob der beschriebene Motor je in einen A2 gepasst hätte.

Da der Verkäufer uneinsichtig ist, wird es wohl ein Verfahren geben.

Die entsprechenden Vorbereitungen sind im anlaufen.

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Mir geht es hier nur um die Info ob der beschriebene Motor je in einen A2 gepasst hätte.
Nochmal klar und deutlich (ist nicht bös gemeint, nur um Missverständnisse zu vermeiden): Nein! Nie! Egal welches Modelljahr, Ausstattung, Motorcode!

 

Es passen in den Benzinern nur Motoren, die einen Getriebeflansch für 02T-Getriebe haben.

 

Viel Erfolg beim streiten.

Bearbeitet von A2-D2
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Nochmal klar und deutlich (ist nicht bös gemeint, nur um Missverständnisse zu vermeiden): Nein! Nie! Egal welches Modelljahr, Ausstattung, Motorcode!

 

Es passen in den Benzinern nur Motoren, die einen Getriebeflansch für 02T-Getriebe haben.

 

Viel Erfolg beim streiten.[/quote

 

 

Danke, auch für die deutlichen Worte.

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Da dem verkaufte Motor ja die zugesicherte Eigenschaft, nämlich die des Passens im A2, nicht erfüllt, dies in der Anzeige aber angegeben war, sollte ein Rücktritt vom Kauf recht einfach sein. Gem. BGB anfechtbar...
Die Frage ist, ob die Anzeige Bestandteil des KV, somit die in der Anzeige gemachten Angaben zugesicherte Eigenschaften waren. Das ist (mit Verweis auf Irrtümer) nicht automatisch so, bzw. es gilt, dies zunächst zu prüfen. Wir müssten also wissen, wie genau der Anzeigentext sowie der KV formuliert waren. Ich sehe dennoch gute Chancen, den KV anfechten zu können. Insbes. dann, wenn beim Kauf ein Zeuge anwesend war, der bestätigen kann, dass die Frage nach der "Passgenauigkeit" noch einmal explizit gestellt und vom Verkäufer positiv beantwortet wurde. Und auch dann, wenn im KV irgendwas von "nicht geltenden mündlichen Nebenabreden" steht.

 

Es ist aber auch so, dass der Käufer die Ware, so weit ihm das möglich ist, auf das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften prüfen muss. Auch dieser Punkt würde bei einem etwaigen Rechtsstreit zu betrachten und zu bewerten sein.

 

CU

 

Martin

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zugesicherte Eigenschaft « Rheinrecht

 

hieraus:

...Denn eine Angebotsbeschreibung habe nicht lediglich werbenden Charakter. Der Kaufvertrag komme nämlich zu den Bedingungen zustande, die der Anbieter im Internet bekannt gemacht habe. Weise der Anbieter er auf eine bestimmte Beschaffenheit hin, würden diese Hinweise Grundlage des Vertrages. Es liege dann eine Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 Abs. 1 vor (so auch BGH NJW 2002, 363, 364). ...

 

In meinen Augen ist es zumindest eine sehr gute Diskussionsgrundlage, sich auf die fehlende zugesicherte Eigenschaft zu berufen...

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In meinen Augen ist es zumindest eine sehr gute Diskussionsgrundlage, sich auf die fehlende zugesicherte Eigenschaft zu berufen...
Das habe ich auch nicht bestritten. Daher mein Hinweis auf einen etwaigen Irrtum.

 

Aber wir dürfen hier mit Verweis auf Deinen Link nicht Internetgeschäfte mit "Vor-Ort-Geschäften" in einen Topf werfen: anders als bei Internetgeschäften kommt der Kaufvertag vor Ort erst mit Übergabe der Vergütung und Aushändigung der Sache zustande. Also nachdem (!) der Käufer die Möglichkeit hatte, den Kaufgegenstand zu begutachten. Diese Möglichkeit hat man beim Internetkauf eben nicht - bzw. erst dann, wenn der Kaufgegenstand, inzwischen längst bezahlt, vor der Tür steht. Ob hier der Internetverkäufer in Bezug auf richtige Angaben und Vermeidung von Irrtümern besonderen Sorgfaltspflichen unterliegt, weiß ich ad hoc aber nicht.

 

Davon abgesehen: es ist heute immer noch Unsitte (natürlich lange nicht bei jedem), den potenziellen Käufer erstmal zu sich zu locken, indem bewusst falsche Angaben (z.B. zum km-Stand) gemacht werden. Und kaum sitzt man im Auto, stellt es der Interessent fest, und der Verkäufer gibt kleinlaut zu, sich vertan zu haben... ;) Nicht ohne den Hinweis: "Nun fahren Sie doch erstmal 'ne Runde mit dem Wagen. Den Rest regeln wir schon." Ich kenne 2 Fälle, wo es so gelaufen ist bzw. laufen sollte.

 

Es scheint anders herum auch Fälle gegeben zu haben, wo beim nicht virtuellen Kauf nicht vorhandene, aber in der Anzeige aufgeführte Ausstattungsdetails fehlten und der Käufer nach Feststellung des Fehlens trotzdem leer ausgegangen ist - weil er das Fehlen vor Abschluss des Vertrags hätte feststellen können! Wenn das mit den "zugesicherten Eigenschaften" alles immer so einfach wäre, bräuchten wir weder Gerichte noch Anwälte. ;)

Bearbeitet von heavy-metal
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MArtin, ich will hier nicht in eine Jura-Diskussion abgleiten. Ich denke, wir haben uns beide nciht widersprochen und denken in die gleiche Richtung.

 

Es sollte lediglich ein Hinweis an den TE sein, es mit diesem Argument zu versuchen. Denn Versuch macht bekanntlich kluch.

 

Im schlimmsten Fall greift das was Du schrobst, nämlich dass der Käufer den Artikel hätte prüfen müssen und hier sogar prüfen können und trotzdem gekauft hat. Daran schließt sich dann jedoch die Diskussion an, ob der TE die fachlichen Kenntnisse hat oder hätte haben müssen, um die fehlende Eigenschaft erkennen zu können.

 

Aber wie gesagt, das driftet m.E. zu weit in eine juristische Diskussion ab...

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Steffen,

 

ist schon i.O. so. ;) Ich würde es auch genau so machen wie Du vorgeschlagen hast. Reklamieren und (versuchen zu) wandeln. Wenn es sich tatsächlich um einen Online-Kauf handelt, ist die Sache ja, so lange es sich beim Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer handelt und die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist, vergleichsweise einfach. Ansonsten spricht sehr viel dafür, dass bei auch einem Online-Privatkauf von Privat die Artikelbeschriebung eine zugesicherte Eigenschaft ist.

 

Aber auch beim Kauf direkt beim Verwerter vor Ort sind die Chancen zu wandeln recht aussichtsreich, da er schon etliiche unterschiedliche Fahrzeuge auseinander genommen hat und wissen sollte, was konzernübergreifend passen kann oder nicht. Es sei denn, der Verwerter hat - was ich nicht auschließen möchte - noch nie einen A2 in seine Bestandteile zerlegt. ;)

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Vielleicht hat er ja auch privat gekauft... dann wär eure Diskussion irgendwie hinfällig ;)
Nicht ganz! ;) Aber es zeigt sich wieder einmal, dass wir mit wenigen gelieferten Fakten nur viel diskutieren, aber keinen echten Ratschlag geben können. ;) ;)
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Die Frage ist, ob die Anzeige Bestandteil des KV, somit die in der Anzeige gemachten Angaben zugesicherte Eigenschaften waren. Das ist (mit Verweis auf Irrtümer) nicht automatisch so, bzw. es gilt, dies zunächst zu prüfen. Wir müssten also wissen, wie genau der Anzeigentext sowie der KV formuliert waren. Ich sehe dennoch gute Chancen, den KV anfechten zu können. Insbes. dann, wenn beim Kauf ein Zeuge anwesend war, der bestätigen kann, dass die Frage nach der "Passgenauigkeit" noch einmal explizit gestellt und vom Verkäufer positiv beantwortet wurde. Und auch dann, wenn im KV irgendwas von "nicht geltenden mündlichen Nebenabreden" steht.

 

Es ist aber auch so, dass der Käufer die Ware, so weit ihm das möglich ist, auf das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften prüfen muss. Auch dieser Punkt würde bei einem etwaigen Rechtsstreit zu betrachten und zu bewerten sein.

 

CU

 

Martin

 

 

 

Hallo Alukugelfreunde,

danke für die vielen und recht interessanten Informationen.

Die Vertretungen von Audi und VW und der zentrale Telefondienst haben mir bis jetzt auch nicht schlüssig sagen können ober der von mir gekaufte Motor je in einen A2 gepasst hätte oder nicht.

Aber vielleicht weiss jemand im Forum eine zentrale Stelle bei Audi oder VW die eine offizielle Aussage treffen können.

 

Info:

Die mir zur Verfügung stehenden Informationen zum Kauf waren:

Verkaufe hier einen Motor mit dem Kennbuchstaben AUA, Laufleistung 96.000km, passend für Caddy, Polo 9N

und Audi A2.

 

Zahnriemen wurde bei 80.000km erneuert.... Motor ist Bj. 2003 und 4 Fotos die diese Nummern aufweisen.

 

Und den Hinweis:

Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.

So war der Motor in der Bucht angeboten.

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Der Verkäufer muss beim Prozess belegen, dass der Motor im A2 passt. Dafür ist eigentlich nur die Fahrgestellnummer notwendig, auf dem der Motor stammt. Damit kann man dann ganz einfach nachgucken, welches Getriebe verbaut war.

 

Über die Seriennummer des Motors könnte VW zwar auch nachschauen, aber ob sie diese Infos raus rücken ist die andere Frage. Ein Vertragshändler kann das nicht, das müsste dann schon der Hersteller VW recherchieren.

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@A2-D2

 

Hilft zwar den treadstarter aktuell nicht weiter, aber:

 

Wäre es denkbar eine Zusammenfassung zu erstellen,

welcher Motor in jede unserer verschiedenen Kugeln mit ihren

jeweiligen Getrieben passt? Falls ja, war das Dilemma dem

treadstarter erspart geblieben...

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Sicher ist es möglich, aber um das einigermaßen zuverlässig zu bekommen oder Aussagen möglich zu machen wie z.B. "xyz passt, aber man muss dies und jenes vom alten Motor übernehmen" etc. muss man recht viel recherchieren und quer checken. Das kostet Zeit.

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