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AHK für 1,4 Benziner Bj 2000 - angeblich nicht möglich?


Misteraudi

Empfohlene Beiträge

Hallo Hobby-Kollegen!

 

An meinen 06/2000 zugelassenen 1,4 Benziner haben wir eine AHK nachgerüstet. Die AlKo passte genau da dran.

 

Ich wusste ja, dass man bei Fzg. ohne eingetragene Zuglast, diese aufgrund einer Freigabe von Audi dieses nachtragen lassen muss.

 

Jetzt schrieb mir Audi, dass für dieses Auto eine AHK nicht vorgesehen sei ??? Aber nach einigen Hin und Her bekam ich die Zuglasten für ab Bj 2002 mitgeteilt. Die gelten aber nur bei werksseitigem Einbau der AHK...

 

Ich komme mir schon veräppelt vor. ...

 

Deshalb frage ich hier mal nach euren Erfahrungen mit der AHK am frühen Baujahr. Wir habt Ihr das gemacht? Vl. hilft mir ja eine Briefkopie weiter, so wie bei meinem Oldtimer damit man einen Bezugsfall hat was möglich ist.....

 

Grüße aus Nordbayern !

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Das geht durchaus mit der AHK. Ich habe das im vergangenen Jahr mit meinem A2 von 4/2001 durchexerziert. Man braucht in jedem Fall die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi dazu. Dann AHK anbauen lassen und natürlich keinesfalls benutzen. Dann ab damit zur zuständigen Prüforganisation, im alten Westen ist dies der TÜV, in der ehemaligen "DDR" die DEKRA. Dort muß der ordnungsgemäße Anbau bescheinigt werden. Mit den Papieren dann zur Zulassungsstelle, wo man die AHK in die Papiere eintragen läßt.

 

Etwas blöd ist das Procedere mit dem Typschild, so man eines von Audi möchte. Denn eigentlich ist das vorhandene Typschild Voraussetzung für die Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus. Audi will aber eine Abnahmebescheinignung sehen, bevor sie ein Typschild erstellen. Und. Das Typschild ist mit über 90€ schweineteuer. Gut, daß in meinem Fall der TÜV-Prüfer auch ohne Typschild die Bescheinigung ausstellte und auf eine erneute Vorführung zur Abnahme des angebrachten Typschildes verzichtete.

 

So ein Agrarhaken ist schon recht praktisch, zumal meine Frau einen kleinen Baumarktanhänger mit in die Ehe gebracht hat. Alles, was schmuddelig ist, landet nun im Anhänger, egal ob havariertes Fahrrad oder Abfälle.

 

Gruß

 

Uli

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Das geht durchaus mit der AHK.

 

Hm, ich habe das einst für meinen AUA MJ 2001 mit dem TÜV in meiner kleinen dummen Stadt an der Isar planmäßig durchexerziert, da war aber nichts zu machen - man hat sich standhaft geweigert, Unbedenklichkeitsbescheinigung hin oder her. Wie so oft scheint es regionale Unterschiede zu geben.

 

Ich habe mir dann aber trotzdem eine AHK beschafft - einfach mit einem weiteren A2 dran :)

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Moin!

 

Also: Meine 1,4 er Benzinkugel aus August 2000 fährt seit

2.4.2003 mit nachgerüsteter AHK rum. Wie und auf welcher

Grundlage weiss ich nicht, aber jedenfalls hat der TüV das

abgenommen. Der Umbau wurde laut Unterlagen in einer

Audi-Werkstatt durchgeführt.

 

Gruss

Thomas

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Größerer Kühler, stärkerer Lüfter (350W vs. 150W).

Soll bei niedriegen Geschwindigkeiten die man normalerweise mit Anhänger fährt eine ausreichende Motor-Kühlung sicherstellen.

 

Häh? Also reicht die Motorkühlleistung nicht bei Fahrzeugen mit Klima?

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Beim Nachrüsten meiner originalen AHK sagte der Freundliche zu mir auch erst, das die nicht nachgerüstet werden kann, aber dann ging es nach besserem studieren der div. Sternchen doch, weil ich "keinen CD Wechsler" habe...?! Erklärung des Freundlichen: In dem Steckplatz des Wechslers im Kofferraum ist der Verbleib der abgenommenen AHK vorgesehen...bei mir waren die Lasten usw. allerdings auch schon im Schein. Brauchte also nicht zum TÜV. Klimaautomatik habe ich.

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Der Rest liegt im Entscheidungsbereich des Prüfers, hessen ganz schwierig.

 

Der der eine AHK am 1,2 er hat, eingetragen ;-)

ohhhh... dann habe ich gleich 3 nogo`s

 

1.2er

Bosesubwoofer

also keinen Platz für den abnehmbaren Hacken:crazy:

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