Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Rahmenschaden vo li Längsträger


Gast

Empfohlene Beiträge

Erst feiern, wenns Geld wieder da ist. Recht haben und Recht

bekommen sind 2 Paar Schuhe und eine plötzliche Privatinsolvenz

kann den Sieg recht schal schmecken lassen...

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, so ist das finanzielle Risiko

der Schadensersatzklage (wenn es soweit Kommt) auf die SB be-

schränkt.

Zur Not kommt der Gerichtsvollzieher jede Woche in seinen Laden,

zur Taschenpfändung.

 

Morgen geht es noch zur Rennleitung, mit den Unterlagen....

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wenn es unwahrscheinlich erscheint -> nochmal nachdenken ob´s nicht doch ein Irrtum war.

 

Die Sache mit dem km-Stand, gibt es ausser dem Kaufvertrag noch weitere Hinweise? Nur um auszuschliessen dass es nicht nur ein Schreibfehler war.

 

Was die Schweissstellen anbelangt: auch mein A2 hat paar so Stellen die nicht 1A aussehen, aber einen Unfall hatte unser Auto noch nicht (9 Monate Leasingauto, dann in unserem Besitz). Wir sehen im Forum nur Fotos, am Auto sieht man das sicher besser.

 

Wie gesagt, mein Bauchgefühl sagt leider auch dass da was faul ist, aber nochmal nachdenken schadet nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe ja mit dem Vorvorbesitzer gesprochen. Dieser sagte

ganz deutlich, daß die Kugel über 200.000Km hatte, als er ihn

verkaufte. Den Tachtausch hat mein Vorbesitzer am Telefon schon zugegeben.

Die eine Stelle sind zwei Risse, das andere ein lieblos verschmierter

Übergang der Längsträgerteile, welche miteinander verschraubt sind.

 

Das Auto ist faul:(

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es nach mir ginge, müßte der Typ vor Gericht, die Kaufsumme sowieso zurückzahlen, und das Auto müßte von Staats wegen eingezogen werden - sonst verkauft der es gleich nochmal mit weniger km....

 

Diebesgut wird ja auch einbehalten. Warum nicht ein Betrugsobjekt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es nach mir ginge, müßte der Typ vor Gericht, die Kaufsumme sowieso zurückzahlen, und das Auto müßte von Staats wegen eingezogen werden - sonst verkauft der es gleich nochmal mit weniger km....

 

Diebesgut wird ja auch einbehalten. Warum nicht ein Betrugsobjekt?

 

5-Ender hat ja geschrieben, daß er heute Anzeige erstattet.

Insofern geht das jetzt seinen richtigen Gang.

 

Die Anzeige ist nicht nur rechtshygienisch wichtig, sondern wird den Verkäufer auch sehr motivieren, den Schaden (Kaufsumme + Kosten wie An-Abmeldung, erfolgte Wertsteigerungen, Schriftverkehr, ….) zurück zu erstatten. Vermutlich wird das Fahrzeug als Beweismittel in einem schwebenden Prozess sowieso erst einmal dem Betrüger nicht zur Verfügung stehen, sondern erst nach Rechtsgültigkeit des Urteils.

 

Denn die vom Gericht verhängte Strafe wird höher ausfallen, falls bis zum Prozess immer noch ein finanzieller Schaden beim Geschädigten vorhanden ist…

 

Die Beweislast ist jedenfalls absolut erdrückend - aus der Nummer kommt der Betrüger nicht mehr heraus… sehr gut!

 

Die Polizei wird sicherlich auch prüfen, ob der Betrüger nicht bereits zuvor ähnliches gemacht hat… könnte ja sein, daß es noch ahnungslose gutgläubige Käufer (= Betrogene) aus früheren Betrügereien gibt, die unwissend mit verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen durch die Gegend fahren….

 

(Diebesgut wird nicht einbehalten, sondern dem Bestohlenen zurückgegeben, sobald man ihn ausfindig gemacht hat.)

 

Frage an 5-ender wegen des Vor-Vorbesitzers:

Wie bist Du an den Namen gekommen?

Heutzutage wird im KFZ-Brief ja nur noch die Anzahl der Vorbesitzer angegeben, aber nicht mehr Namen und Adresse…. notfalls gerne auch per PN… ist ja u.U. bei ähnlichen Situationen eine "rettende" Maßnahme...

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Vor-vorbesitzer stand namentlich im Teil II, der Zulassungs-

bescheinigung. Den Rest habe ich über das Örtliche.de herausge-

funden. In diesem Punkt hatte ich richtig schwein. Alles anndere

hat sich dann bei einem netten Telefonat geklärt.

Wegen der Frage, was der Vorbesitzer gasagt hat, wo er erfahren

hat, das er seinen Geldbeutel wieder aufmachen muss: er hat

wegen der Kohle rum gejammert.

Dumm gelaufen, aber wie schon jemand sagte: erst muss die

Kohle wieder in meiner Tasche sein.....

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Vor-vorbesitzer stand namentlich im Teil II, der Zulassungs-

bescheinigung. Den Rest habe ich über das Örtliche.de herausge-

funden. In diesem Punkt hatte ich richtig schwein. Alles anndere

hat sich dann bei einem netten Telefonat geklärt.

Wegen der Frage, was der Vorbesitzer gasagt hat, wo er erfahren

hat, das er seinen Geldbeutel wieder aufmachen muss: er hat

wegen der Kohle rum gejammert.

Dumm gelaufen, aber wie schon jemand sagte: erst muss die

Kohle wieder in meiner Tasche sein.....

 

MfG Chris

 

Wenn der Vorbesitzer nur wegen der kohle herumjammert, so hat er den Ernst der Situation nicht einmal ansatzweise verstanden…. :D

 

Klingt irgendwie, als wenn er eher eine "Mediterran geprägte" Rechtsauffassung hat….

 

Ich vermute mal, daß sein Kumpel nicht nur das Getriebe "repariert" hat, sondern auch die Manipulation durchgeführt hat.

Falls das tatsächlich der Fall sein sollte, so hoffe ich, daß die Rennleitung dem nachgeht und er die Konsequenzen spüren wird…

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ heavy metal

 

der Erstkontakt nach Auffliegen der mit großer krimineller Energie gefälschten km-Leistungen (Manipulation des km-Zähleres UND des MSG!!) hat ja bereizts stattgefunden - UND die schauspielerische Leistung des Vorbesitzers ist auf hohem Niveau befindlich, wie ein Anruf ergeben hat… was willst Du noch mehr, bevor Du einen RA einschaltest?

Entweder hast Du mich nicht richtig verstanden, oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt... ;):rolleyes: Ich bin durchaus Deiner Meinung, dass man nach dem ersten gescheiterten Versuch der gütlichen Einigung die Daumenschrauben anziehen darf (und in vielen Fällen sicher auch muss). Dass eine Manipulation des km-Standes (weil i.d.R. nicht so ohne Weiteres erkennbar) eine kriminelle Handlung ist, steht außer Frage.

 

Unabhängig davon, ob der Vorbesitzer (selbst im Beisein seines guten / sachkundigen Bekannten) auf besagten Rahmenschaden hätte hinweisen müssen, so bin ich weiterhin der Meinung, dass dieser Schaden dem potenziellen Käufer bei einer Besichtigung des Fzgs. mit der üblichen Sorgfalt hätte auffallen müssen. Mehr dazu im nächsten Absatz. Eine Aussage wie: "Ich bin betrogen worden!" muss insofern relativiert werden. Denn wenn der Rahmenschaden sofort aufgefallen wäre, wäre sicher der Kaufvertrag nicht abgeschlossen worden - und die Diskussion über den manipulierten Km-Stand hinfällig.

 

Ich halte weiterhin nichts davon, einen Gebrauchtwagenkauf alleine zu tätigen. 1. sehen 4 (sachkundige) Augen mehr als 2 - 2. ist es manchmal durchaus vorteilhaft, eine "Euphoriebremse" dabei zu haben. ;) Und 3. ist man gerade bei Streitfällen auf Zeugen angewiesen.

 

Zur Not kommt der Gerichtsvollzieher jede Woche in seinen Laden, zur Taschenpfändung.

Hmm, nimm's mir bitte nicht übel, aber ich glaube, Du weißt nicht, wie Gerichtsvollzieher arbeiten. ;)

 

Diebesgut wird ja auch einbehalten. Warum nicht ein Betrugsobjekt?

Nö, Diebesgut wird nicht einbehalten, sondern dem rechtmäßigen Eigentümer zugeführt. ;)

Bearbeitet von heavy-metal
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Heavy Metal

 

Ich habe Dich schon richtig verstanden, ich sehe das ähnlich und das hätte auch von mir kommen können.

 

Es kam für mich lediglich in diesem Fall (wo ein Krimineller am Werke war) ein bißchen zu hart rüber. Das war der einzige Grund, weswegen ich nicht bei Deinem posting bestätigend auf "Danke" gedrückt habe... ;) es klang mir halt eine Nuance zu sehr in Richtung "siehste Mal!" - auch wenn man Deine Hinweise NICHT so verstanden hat, sondern als das, was sie sind: Mitteilung von Lebenserfahrung.

 

Letztlich ist ein Gebrauchtwagenkauf immer der Erwerb einer Wundertüte.

Daher käme mir auch nie in den Sinn, so einen Wagen mit erstaunlich geringer Laufleistung ohne belastbare Nachweise über die Wahre Geschichte des Fahrzeugs zu kaufen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, im Verbraucherberatungs-Unterforum mal die diversen guten Tips in einem Thread zusammenzufassen - Titel könnte lauten:

 

"Wie man böse Überraschungen beim Autokauf vermeidet/erfolgreich minimiert"

 

Und es wäre wohl auch sinnvoll, den Thread anzupinnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich war gerade bei der Rennleitung, Anzeige ist gemacht.

Der Rahmenschaden ist eine wacklige Sache, was eine

Rückgabe des Fahrzeuges angeht....jedoch hat dieser

Held den Sack zu gemacht, in dem der Kilomterstand

manipuliert wurde. In diesem Fall habe ich jetz einfach

Glück gehabt. Um weitere Spekulationen, wegen der

Staatsbürgerschaft des Vorbesitzers angeht, vorzubeugen,

er hat seine Wurzeln am Stiefel, unseres Kontinentes.

Die nächste Kugel, wird sehr kritisch beäugt:D. Auch wird

auf Serviceheft, TÜV-Bescheinigungen und Rechnungen

größten Wert gelegt.

Aus Schaden wird man klug.........:(

 

MfG Chris

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nö, Diebesgut wird nicht einbehalten, sondern dem rechtmäßigen Eigentümer zugeführt. ;)

Ist mir bekannt. Wenn aber der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, wirds einbehalten.

 

Ich finde halt, daß die Strafe angemessen sein sollte. Und nur das Auto zurückzunehmen und das Geld wieder auszuzahlen, ist keine Strafe. Wenn aber all die Tachomanipulateure, hauptberufliche wie hobbymäßige, fürchten müssen, das Auto, statt dessen Wert zu erhöhen, ganz zu verlieren, könnte das eine gewisse Motivation auslösen... find ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... es klang mir halt eine Nuance zu sehr in Richtung "siehste Mal!"

Ok, der Eindruck mag entstanden sein. Es war in der Tat nicht meine Absicht, jemanden für blöd zu erklären - weil ich weiß, wie schwierig sich derartige Fälle mitunter darstellen. Aber wie es eben so ist: jede Münze hat 2 Seiten! Und viele böse Überraschungen sind halt mit entsprechender Sorgfalt (dazu gehört auch der "2. Mann" bei der Besichtigung) zu vermeiden!

 

Ich habe vor einigen Jahren mal als Dispo-Leiter in der Kfz-Logistik gearbeitet. Dies schloss zeitweise auch die Mitarbeiterschulung ein. Da ging es u.a. um die Überführung von Leasingrückläufern. Deren Zustand musste vor der Übernahme penibelst protokolliert werden! Ohne Checkliste ist man bei so etwas aufgeschmissen! Und selbst dann kann man noch etwas übersehen. Die geringsten Reklamationen gab es gewöhnlich bei Protokollierungen, die von 2 Mitarbeitern (einem "alten Hasen" und einem Neuling) im Rahmen der Einarbeitung vorgenommen wurden.

 

Die Probleme nahmen zu, als die Mitarbeiter nicht mehr nach Zeit, sondern pauschal (pro Fall) entlohnt werden sollten. Oder anders: wer mehr verdienen wollte, musste schnell arbeiten. Geschwindigkeit und "Routine" sind aber der größte Feind der Sorgfalt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist mir bekannt. Wenn aber der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, wirds einbehalten.

Ist das so? Ich meine, dass das Gut (nach Fristablauf) dann demjenigen zurückzugeben ist, dem es (aus Beweissicherungsgründen) zuvor weggenommen wurde. Getreu dem Grundsatz: in dubio pro reo.

 

Ich finde halt, daß die Strafe angemessen sein sollte. Und nur das Auto zurückzunehmen und das Geld wieder auszuzahlen, ist keine Strafe. Wenn aber all die Tachomanipulateure, hauptberufliche wie hobbymäßige, fürchten müssen, das Auto, statt dessen Wert zu erhöhen, ganz zu verlieren, könnte das eine gewisse Motivation auslösen... find ich.

Ja, Dein Ansinnen ist nachvollziehbar. Aber irgendwo nicht mehr so ganz mit unserem Rechtsstaat vereinbar. ;) Einerseits ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu stellen, wenn jemand quasi "enteignet" wird, obwohl noch gar nicht feststeht, ob eine weitere Straftat überhaupt begangen wird. Wird jemand wg. Tachobetrugs verurteilt, dann ist die Strafe auch nicht zu unterschätzen - weil i.d.R. schuld- und tatangemessen. Ein wg. Drogenhandels Verurteilter kommt auch nach ein paar Jahren wieder frei. Wollen wir den auch gleich lebenslänglich wegsperren, weil er ja, wenn man ihn denn freiließe, möglicherweise wieder straf- / rückfällig werden könnte?

 

Wir sollten das Thema aber hier nicht weiter vertiefen. Sonst kommt noch die Mod-Keule wg. politischen und forenregelgefährdenden Inhalts. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Spacken gibt es überall, das hat nix mit dem Perso zu tun.

 

Sorry, aber das ist aus meiner Sicht ein sinnfreies statement...

Ein (in diesem Fall,vollendeter) Betrug ist IMMER etwas persönliches:

Es gibt einen oder mehrere konkret persönlich kriminell handelnden und einen konkret persönlich Geschädigten, der jetzt viel Ärger um die Ohren hat und Lebenszeit verliert, ggf sogar viel Geld.

 

Fehlt nur noch der Hinweis auf eine "schwere Kindheit" und ein Augenzwinkern des Richters, um den Täter zum Rezidivtäter zu machen... "War ja nicht persönlich" ... :rolleyes:

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Klassikfan

 

Im Heimatland des Täters ist das inzwischen seit vielen Jahren üblich und sehr effizient!

Dort wird nicht nur ein Tatwerkzeug wie bspw ein Auto beschlagnahmt, sondern auch bei größern Delikten alles an Besitz des/der Täter, dessen Erwerb mit sauberem Geld der bzw die Täter nicht einwandfrei nachweisen kann.

 

Riesige Besitztümer sind auf diese Art dm Staat zugefallen und haben die dortigen kriminellen Organisationen nachhaltig geschwächt. Oft werden Bspw Immobilien/Grundbesitz gesellschaftsfördernd genutzt (Behindertenprojekte, Wiedereingliederungen, Kooperativen,...)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du auf den Fall von 5-Ender hinweist, würde ich vorerst von einem Verdächtigen sprechen. Noch hat kein Richter geurteilt.

 

Formal völlig richtig und daran halte ich mich normalerweise auch.

In diesem Fall ist die Sachlage jedoch klar - besser gesagt:

Die Beweislage ist erdrückend und der Täter hat ja sogar die TAT Bereits durch Geständnis gegenüber 5-ender eingstanden...

Zudem wurde auch kein Name genannt, also wird mithin bisher niemand persönlich öffentlich als Täter bezeichnet.

 

 

So,what?

 

Edit (Mods bitte nicht löschen, ich werde das nicht weiterverfolgen, ist nur ein Hinweis zum stillen Nachdenken)

Ist in Deutschland aber immer wieder interessant, wie rasch der Reflex des Täterschutzes hier funktioniert... Deswegen verbringt der "Weisse Ring" ja auch finanziell und publizistisch eine Existenz im Schatten von Tierschutz u.ä. Dingen. Und deswegen dankt die Öffentlichkeit derzeit nicht den vielen Polizisten, die Silvester nicht Ihren Familien, sondern dem Schutz de Bürger widmeten und skandalisiert eine,völlig harmlose Abkürzung der Diensthabenden...

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#74

 

Sollte man dazu vielleicht einen extra "Vielschreibertread" einrichten? :D:D:D

 

Naja…

 

auch, wenn ich Deinen humorvollen Hinweis mit Humor beantwortet habe, so ist HArdys posting schon zutreffend.

Ich bin es gewöhnt, Meinungen sauber herzuleiten und auch mögliche Einwände bereits a priori zu überdenken, ggf auch bereits zu bestätigen oder entkräften. Das benötigt einfach mehr Zeilen.

Ich persönlich hingegen kann mit so vielen 3-5-Wort-postimngs im forum nichts anfangen, weil sie oftmals nur eine Meinung, bisweilen nicht einmal das, sondern nur eine Emotionelle Regung wiedergeben.

 

Trotzdem rege ich mich nur äusserst selten bis nie über solche postings auf.

Ist ja niemand gezwungen, meine postings zu lesen.

 

Ich weiß jedoch durch persönliche Kontakte und PNs/emails, daß es hier (und anderswo) Leute gibt, die meine postings gerade wegen der Führung der Argumentationskette interessant finden.

 

Wie gesagt, jemand wird dazu gezwungen, meine postings zu lesen.

 

Im Übrigen habe ich mich selbstverständlich keineswegs im Verlauf des Threads zu kürzeren postings gezwungen, sondern es waren zunehmend einfachere, klar umrissene Inhalte. Ich habe mir aber nicht nehmen lassen, mich auch ein wenig zu amüsieren… ;)

 

Eine gelegentliche ironische Bemerkung wie Deine ist trotzdem für mich auflockernd und amüsant und ich verstehe das auch nicht falsch. Im Gegensatz zu denen einer Handvoll Leute, die bestrebt sind, mir mit wirklich hämischen Kommentaren am Zeug zu flicken… warum auch immer. Deren Postings sagen sprechen zwar Bände über sie selber, sagen aber nichts über mich aus…

 

So - zurück zum topic:

Bin gespannt, wie sich das Ganze entwickelt. Ich drücke die Daumen, daß 5-ender das Ganze ohne Probleme durchziehen kann!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So - zurück zum topic:

Bin gespannt, wie sich das Ganze entwickelt. Ich drücke die Daumen, daß 5-ender das Ganze ohne Probleme durchziehen kann!

 

 

Leider nein, ich muss die deutsche Gerichtsbarkeit bemühen, um

den Schrotthaufen wieder los zu werden. Der Vorbesitzer hat "aus

Gründen der Kulanz, ohne irgendwelchen Rechtsanspruch, 500€ angeboten".

Der hat wirklich keine Ahnung, was da auf ihn zu rollt.

Nun gut, er hat seine letzte Chance verspielt:crazy:.

 

Werde die Kugel jetzt erstmal abmelden, damit nicht noch etwas

dummes damit pasiert und ich dann wirklich auf dem Ding sitzen

bleib.

Um den Sparstrumpf nicht unnötig zu strapazieren wird erstmal

eine Übergangsmöhre für -500€ geholt. Wenn diese Geschichte durch ist, gibt es dann wieder eine Alukugel...

Das Übergangsauto wird dann mal wieder ein Audi 80:D. Die Autos

passen wunderbar zu meinem Ersatzteillager. Bis auf 4-Zylindermotor-

blöcke und Hinterachsen ist alles da....:cool:

 

Ein gutes hat das ganze, wenn die Geschichte durch ist:

einmal zurück auf Anfang, Was den Kugelkauf angeht, mit ein wenig

mehr Erfahrung, was die Schwachstellen der Kugel angeht....;)

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat der Vorbesitzer diese selten überheblich-dämliche Angebots-äusserung unter Zeugen oder gar schriftlich gemacht?

Und hat er sich dabei konkret auf den Tachostand und/oder den Schaden bezogen?

 

Selbst, wenn er das nur am Telefon sagte:

Der Richter wird Dir glauben…

und das dreiste "Angebot" wird als fortgeführter Versuch, Dich übers en Tisch zu ziehen ebenso dass Strafmaß erhöhen, wie der damit verbundene Beweis, daß er trotz Überführung als Täter und trotz Geständnis Dir gegenüber noch weiter kriminellen Gewinnabsicht hat!!

Der gräbt sein Grab konsequent nur noch tiefer - und ich bin mir sicher, bei der Abgebrühtheit ist der serien-/Rezidivtäter bzw evtl. bereits polizeibekannt.

Die mangelnde Schuldeinsicht und das fehlende Bemühen, den Schaden wieder gutzumachen, wiegt sicherlich schwer gegen ihn am Prozesstag… :D

 

Tip:

Verbindungsnachweise (auch die früheren von der ersten Kontaktaufnahme bis zur letzten jetzt) für die benutzten Telefone gut aufbewahren bzw anfordern… wenn er ein Telefonat später abstreiten sollte und Du nachweist, daß Ihr mehrere Minuten telefoniert habt, ist die Sache dann Dank des Verbindungsnachweises für den StA und Richter klar… ;):D

Richter haben das recht auf freie Bewertung von Beweismitteln - und Du bist im Strafprozess als Zeuge ein Beweismittel. Nur im Zivilprozess bist Du Partei!

 

Notfalls einfach schon mal im Handy die getätigten Telefonate mit ihm auf der Anrufliste mit einem anderen Handy abfotografieren, da sind ja auch Datum, Uhrzeit und Dauer vermerkt.

 

Und jetzt unbedingt Gedächtnisprotokolle sämtlicher Kontakte mit ihm erstellen, denn es kann lange dauern bis zum Prozess. Und dann ist es wichtig, daß Du noch alles parat hast.

 

Die Rennleitung wird sich dann seine Verbindungshinweise sowieso bereits zusätzlich zu Gemüte führen… alleine bereits, um mögliche (technisch versierte) Mittäter zu erwischen… :D

 

Auch würde ich strikt jeden nicht sauber wortwörtlich dokumentationsfähigen und definitiv gerichtsfesten Kontakt mit ihm nunmehr vermeiden. --->>> nimm´einen guten Anwalt, dem es Freude bereitet, einen Betrüger an die Wand zu nageln… ist für die auch mal eine schöne Abwechslung von der Routine…

 

Der ehemalige Kaufpreis würde mich auch interessieren…

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das "unmoralische Angebot" hat er per MMS geschickt.

Der Kaufpreis war 4200€. Nachgerüstet habe ich in der letzten Dezem-

berwoch noch den Tempomat. Ich will von ihm Auto+Tempomat+

Gebühren an-/abmelden+sontige Rennerei= 4600€!

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mein Gott - der Typ ist echt Hirnamputiert…. die MMS würde ich gleich der Rennleitung weitergeben…. perfekter geht es nicht… zudem sorgt die Höhe des Verkaufspreises dafür, daß es auch von der Schadenshöhe her kein Bagatelldelikt ist… da wird nix gegen Strafbefehl eingestellt werden..

 

Das dokumentiert, daß er sogar noch ein zweites kriminelles Nachfolgegschäft mit Dir machen will… ein echter Krimineller durch und durch…

 

Allerdings halte ich den Verkaufspreis auch für etwas ambitioniert… hattest Dich wohl verliebt in die Kiste?

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mein Gott - der Typ ist echt Hirnamputiert…. die MMS würde ich gleich der Rennleitung weitergeben…. perfekter geht es nicht…

 

Das dokumentiert, daß er sogar noch ein zweites kriminelles Nachfolgegschäft mit Dir machen will… ein echter Krimineller durch und durch…

 

Allerdings halte ich den Verkaufspreis auch für etwas ambitioniert… hattest Dich wohl verliebt in die Kiste?

 

Schau mal in den Börsen, was ein A2 mit Klimaautomatik und

150.000km kostet. Neues, verbautes Getriebe und 7,5X17" TT-Räder

gab es auch dazu.

Die Sitze sind auch noch völlig Fleckenfrei:janeistklar:

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe nun auch e HIS-Auskunft, für die Kugel beantragt. Laut Homepage, der HIS,

werden allerdings wohl nur gespeicherte Daten der letzten 12 Monate herausgerückt.

Schade, jetzt hätte mich die komplette Schadenshistorie des Wagens interessiert....

In einer Woche habe ich einen Termin, bei unserem ortsansäßigen Advokaten,

welcher mich schon einmal in einem Versicherungsstreit vertreten hat.

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

In der HIS steht nichts.....

Nach dem der ortsansässige Advokat zuerst im Urlaub und dann

noch krank war, dürfte der Gangster heute ein Einschreiben mit

Rückschein erhalten haben. Zu meiner Forderung kommen jetzt

nochmal knapp 500€, für den Anwalt dazu....:D

Die Rennleitung müsste eigentlich auch langsam an seine Tür klopfen.

Das ganze geht nun leider seinen langen und teuren Weg.

Er hat sich leider für den teuren Weg entschieden:crazy:

Ich versuche allerdings die Kiste zum Schrottpreis zu behalten, um

mein Teilelager für die nächste Kugel zu rüsten;).

Für meine Audi 80 und 90 habe ich vier Autos in Einzelteile auf Lager:cool:.

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich drücke Dir weiterhin feste die Daumen… :)

 

Ich an deiner Stelle würde regelmäßig bei der Rennleitung nachfragen, wie der Stand der Dinge ist…

 

zivilrechtliche Ansprüche lassen sich viel leichter durchsetzen, wenn der Gegner bereits wegen des Problems strafrechtlich rechtsgültig verurteilt wurde… ;).. dann geht es nicht mehr ums "ob" - sondern nur noch ums "wieviel Schadenersatz?" …

 

Bist Du Dir sicher, den richtigen Anwalt zu haben?

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Hier gibt es erstmal Bilder von meiner "neuen" Kugel:x

Ausstattung:

Klimaautomatik, blaue Innenausstattung, doppelter Kofferraumboden,

Radio Concert, NSW, Sitzheizung vorne,  EFH vorne, und eine

schwarze Plastiklandschaft (zum Glück!)

EZ ist 12/2003 und natürlich ein Nageltier mit 75PS

 

 

MfG Chris

A2-neu aussen.jpg

A2-neu innen hinten.jpg

A2-neu innen.jpg

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt neues von der betrügerischen Figgarofront:

Er hat über seinen Anwalt mitteilen lassen, daß das Ki wegen eines defektes

getauscht wurde. Dies sei unter Zeugen auch mir mitgeteilt worden?(.

Jetzt lässt teilt er schon mit, daß er Bekannte eine Falschaussage machen lässt.

Meines erachtens nach, ist das Ki das originale Ki.

 

Weiteres möchte ich jetzt nicht schreiben, falls der Verkäufer mitlesen tut,

da ich einen Trumpf erst vor Gericht ausspielen möchte. Dieser führt dann

zu Anzeigen wegen Falschaussage.....

 

MfG Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bevor dein Anwalt in der  Verhandlung den Trumpf aus der Tasche zieht (Gutachten, ob das KI original ist oder nicht, Umbaupuren, etc) , den zeugen vereidigen lassen. Eidliche Falschaussage wird härter bestraft als uneidliche Falschaussage… :D

Auch vergleichsweise coole Typen werden bei Ankündigung deines Anwaltes in der Verhandlung, er hätte da ein interessantes Gutachten zu dem Thema und der folgenden  eindringlichen Erläuterung des Richters, wie hoch das Strafmaß bei Falschaussage sein kann, sicherlich einen trockenen Mund bekommen…. :D

Bearbeitet von Mehrschwein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich will euch ja euren Optimismus nicht nehmen, aber meine Lebenserfahrung sagt mir das es höchstens einen Zivilprozess geben wird.

@Chris Habt ihr Akteneinsicht bei  der Staatsanwaltschaft? Laufen da wirklich sowas wie Ermittlungen oder liegt da nur eine Akte?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wird Dir auch Dein Anwalt erzählen: 

Die Vereidigung ist heutzutage der absolute Ausnahmefall da die Mindeststrafe von 1 Jahr Knast von den meisten als völlig überzogen angesehen ist und statistisch erwiesen ist, dass jemand, der bereits eine uneidliche Falschaussage begangen hat, sich fast nie von dem Eid und der Strafandrohung beeindrucken lässt. 

 

Man läuft also eher Gefahr, dass der Richter bzw. die Richterin bei dem Wunsch nach einem Eid die Augen verdrehen wird und dem eidlichen Lügner eher "glaubt", weil der strafrechtliche Automatismus ziemlich heftig ist. 

Das sollte man also nur machen, wenn die gerichtliche Entscheidung so glasklar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann, auch wenn der Richter einem nicht wohlgesonnen ist. 

 

Beachte, dass der Richter täglich Leute lügen sieht, das sich die Balken biegen. Für ihn ist das Alltag. 

 

Dennoch viel Glück. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 28. Februar 2017 um 08:29 schrieb gato311:

Das wird Dir auch Dein Anwalt erzählen: 

Die Vereidigung ist heutzutage der absolute Ausnahmefall da die Mindeststrafe von 1 Jahr Knast von den meisten als völlig überzogen angesehen ist und statistisch erwiesen ist, dass jemand, der bereits eine uneidliche Falschaussage begangen hat, sich fast nie von dem Eid und der Strafandrohung beeindrucken lässt. 

 

Man läuft also eher Gefahr, dass der Richter bzw. die Richterin bei dem Wunsch nach einem Eid die Augen verdrehen wird und dem eidlichen Lügner eher "glaubt", weil der strafrechtliche Automatismus ziemlich heftig ist. 

Das sollte man also nur machen, wenn die gerichtliche Entscheidung so glasklar ist, dass nichts mehr schiefgehen kann, auch wenn der Richter einem nicht wohlgesonnen ist. 

 

Beachte, dass der Richter täglich Leute lügen sieht, das sich die Balken biegen. Für ihn ist das Alltag. 

 

Dennoch viel Glück. 

 

 

Das mag alles richtig sein - aber in diesem Fall hat der Verkäufer ja schon ein hohes Ausmaß an krimineller Energie gehabt und zudem auch nach dem "Ertappt werden" nicht klein beigegeben, sondern den Käufer mit einem lächerlichen "Rückkaufpreis" faktisch verhöhnt und sich geweigert, für den entstandenen Schaden einzustehen….

 

Ich gehe davon aus, daß Richter auch sehr empfindlich reagieren, wenn Angeklagte und falschaussagende Zeugen ihn für dumm verkaufen wollen… ;)

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.


  • Aktivitäten

    1. 325

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    2. 325

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    3. 24

      Endlich hab ich meinen A2 wieder!!!

    4. 1

      Audi A2 Bj. 2001 "AUA" noch zu retten?

    5. 1

      Audi A2 Bj. 2001 "AUA" noch zu retten?

    6. 1

      Suche Abdeckungen Nebelscheinwerfer (zwecks Nachrüstung Nebelscheinwerfer)

    7. 1

      KomfortSteuerGerät KSG

    8. 1

      [Erledigt/Verkauft] A2 Heckleuchte links gesucht

    9. 3

      Suche original 16" Alufelgen

    10. 4

      Turboreparatur-Erfahrungen

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.