Arglistige Täuschung wird wohl kaum von der Rechtsprechung zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer unterschieden.
Ich halte aber auch den Weg erstmal für richtiger, die Umgebung des Verkäufers nach Werkstätten und Lackierereien abzusuchen, die eventuell den Wagen zur Schadensbeseitigung auf dem Hof hatten. Solltest du da tatsächlich fündig werden, was ich dir wünsche und auch nicht für unwahrscheinlich halte, hat der Verkäufer natürlich schlechte Karten.