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Wie läuft das mit der Haftpflicht / Kennzeichen bei Verkauf des Autos?


Herr Rossi

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Freund fragt mich, wie das denn läuft, wenn er seinen Wagen jetzt verkauft?

 

Er hat natürlich ein ungutes Gefühl, bis zur Ummeldung durch den neuen Besitzer seine Versicherung und Kennzeichen weiter laufen zu lassen.

Lieber wäre es ihm natürlich, er würde mit dem neuen Besitzer sofort zum Straßenverkehrsamt zur Ab- bzw. Ummeldung fahren und der neue Besitzer würde mit roten oder Kurzzeitkennzeichen weiter fahren, was er aber vermutlich nicht leisten kann.

 

Jetzt könnte es natürlich sein, wie ich mal gehört habe, dass die Pflichten sofort auf den neuen Besitzer übergehen, der dem alten Besitzer im Schadensfall die Mehrkosten, wie gestiegenen Schadenfreiheitsrabatt, zu ersetzen hat. Nur, wenn bei dem neuen Besitzer nix zu holen ist oder der sich quer stellt . . . . ?

 

Würde mich über gesicherte Erkenntnisse, keine Vermutungen, in Punkto Versicherungsrecht freuen.

 

Gruß

Bearbeitet von Herr Rossi
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Worst Case:

 

Ich hab meinen Clio mit Kennzeichen verkauft. Ne Woche später standen dann 4 Mann vor der Haustüre, weil mit dem Ding ne Bank überfallen würde. Den Ausweis nebst Führerschein, der mit zum Verkauf gezeigt wurde, war gefälscht, die Adresse gab es nicht. Ich hatte noch nen Kaufvertrag und zum Glück ne Kopie der gefälschten Dokumente. Hatte dann ein paar Stunden Spaß auf dem Polizeirevier, sonst ist mir nichts passiert. Verhandlung gab es bis heute nicht, weil nie ein Täter ermittelt werden konnte.

 

Best Case: Clio der Freundin verkauft, 2 Tage später war er umgemeldet. Ebenso Passat gekauft, mit Nummer heimgefahren, am nächsten Tag umgemeldet, top.

 

Very best case: Wagen vom Werksangehörigen gekauft, welcher ihn eigentlich hätte noch nen Monat halten müssen. Also noch nen ganzen Monat mit dessen Schildern inkl. Steuer rumgefahren, das Auto lediglich auf abweichenden Halter versichert. Nen Monat später umgemeldet, alles super...

 

Fazit: Ist eine reine Frage des Bauchgefühls, ob man die Schilder mitgibt. Dem "Zoran Ivkovic" von der Bank würde ich sie jedenfalls heute nicht mehr mitgeben ;).

 

Rechtlicher Aspekt: Die Haftpflicht haftet und zahlt somit auch. Ebenso wirst du danach hochgestuft. Genau so, wie du einen Anspruch hast, dass dir dieser durch die Hochstufung entstandene Schaden ersetzt wird. Ist nix zu holen, ists doof...

 

Praktische Lösung: Kurzzeitnummern gibts auf der Zulassungsstelle nach Vorlage einer EBV. Die Kosten der Kurzzeitversicherung werden von den meisten Versicherern angerechnet, wenn der spätere Halter dann auch eine dauerhafte Police dort abschließt.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Hallo Rossi!

 

Gesicherte Erkenntnisse:

 

1. die Haftpflichtversicherung ist fahrzeuggebunden und geht mit dem Verkauf des Fz. kraft Gesetzes (StVG / PflichtVersG) automatisch auf den neuen Besitzer über

2. Kfz-Steuerpflicht: steuerpflichtig ist der (neue) Halter - der bei einem "ordentlichen" Kaufvertrag ja erwähnt ist.

 

Damit es nachher keine Probleme gibt (auch nicht wg. Knöllchen etc.), ist es empfehlenswert, im (schriftlichen) Kaufvertrag neben dem Kaufdatum IMMER auch die minutengenaue Uhrzeit der Fz-Übergabe anzugeben.

 

Ich empfehle außerdem, der Zulassungsbehörde eine Kopie des Kaufvertrags zukommen zu lassen. Dann wissen sie schonmal, wem sie die Kfz-Steuergutschrift schicken können. ;) Ebenfalls die Versicherung über den Verkauf informieren (auch wg. Prämiengutschrift ;) ), aber insbes. deswegen, damit es bei etwaigen Unfällen durch den neuen Besitzer nicht zu Rückstufungsdiskussionen kommt.

 

Natürlich: das Fz. vorher abzumelden und den Käufer ein rotes bzw. Kurzzeitkennzeichen zu Probefahrtzwecken mitbringen zu lassen ist die sicherste Methode. Das empfiehlt sich in jedem Fall, wenn der Käufer seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat. Ich persönlich verkaufe grundsätzlich auch kein zugelassenes Fz. an Migranten mit deutschem Wohnsitz, insbes. dann nicht, wenn mein gesunder Menschenverstand mir sagt, dass der Käufer das Fz. nicht selbst nutzen wird. Und wer sich nicht einmal vernünftig in deutscher Sprache artikulieren kann, mit dem trete ich im übrigen schon gar nicht erst in Kaufverhandlungen. Das Problem ist nämlich, dass wenn das Fz. ins Ausland überführt, aber in Deutschland nicht abgemeldet wird und unauffindbar ist, die Zulassungsbehörde u.U. trotzdem vom alten Eigentümer die Kfz-Steuer einfordert.

 

Rechtlicher Aspekt: Die Haftpflicht haftet und zahlt somit auch. Ebenso wirst du danach hochgestuft.

Bitte mehr Details, auf welchem Gesetz bzw. aufgrund welcher Rechtsprechung diese Annahme beruht. Der Erwerber eines Fz. tritt automatisch in das bestehende Versicherungsverhältnis als Versicherungsnehmer ein. Mit allen Rechten und Pflichten.

 

CU!

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
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Meines Erachtens, weil schon selbst Ärger mit weitergereichtem Nummernschlid und Versicherung erlebt (habe 2Monate nocht Versicherung und Steuern bezahlt, weil Käufer nicht umgemeldet hat):

 

Fahrzeug abmelden, Käufer bringt Kurzzeitkennzeichen mit. BASTA.

 

MfG Sven/wauzzz

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Gerade erst am letzten Wochenende hatte ich es so gemacht:

 

Kurzzeitkennzeichen vorab besorgt, Samstags zum Verkäufer hin, Wagen gekauft.

 

Alte Kennzeichen ab, Kurzzeitkennzeichen dran und heimgefahren. Die alten Nummernschilder hatte ich dann im Fahrzeug mitgenommen.

 

Montags zur Zulassung, Auto auf mich angemeldet, alte Kennzeichen entstempelt, fertig.

 

Problem I: Der Mensch von der Zulassung sagte, dass dies so nicht zulässig gewesen sei. Solange ein Auto zugelassen ist darf man es nicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren.

(Problem Ia: Den rechtlichen Hintergrund in Form von Paragraphen hat er mir dazu nicht genannt).

 

Problem II: Wird das Auto bis zum Verkauf noch benötigt, ist eine vorherige Abmeldung nicht möglich und es bleibt eigentlich nur, dass Auto angemeldet zu verkaufen. Und auf den Best-Case vom Nachtaktiven zu hoffen.

 

 

Wollte es nur hier erwähnen, da ich meine Lösung als logisch empfand (im Fall der Fälle hätte meine Kurzzeitversicherung gegriffen und dem Alt-Besitzer keine Unannehmlichkeiten bereitet), diese aber wohl nicht zulässig ist.

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Wir haben ja dieses Jahr den Familienopel verkauft an einen Bekannten unserer Nachbarn. Der kam nach Deutschland, fuhr mit uns den Wagen Probe, er entschied sich den zu nehmen. Da er noch einige Tage in Deutschland bei unseren Nachbarn blieb, sind wir mit ihm zur Zulassungsstelle und haben den Wagen umgemeldet. War kein Problem.

 

Wir haben es beim vorletzten Wagen auch mit Kurzzeitnummern gemacht, lief auch super.

 

Hatten noch nie Probleme beim Wagenverkauf, aber ich würde nie den Wagen verkaufen und dann warten bis der neue Besitzer den ummeldet. Soviel Vertrauen hätte ich nur zu meinen guten Freunden und zu Familienmitgliedern........ :rolleyes:

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Meine Meinung: Wagen vor der Abholung durch den Käufer abmelden und ihm sagen, daß er sich Kurzzeitkennzeichen mitbringen soll. Basta. Deswegen wird keiner vom Kauf zurücktreten.

 

Jawohl, genau so und nicht anders!

 

Alles andere mit "Übergabe" eines angemeldeten Fahrzeuges kann RICHTIG in die Hose gehen. Als wir vor einigen Wochen unseren alten Passat verkauft haben waren einige Käufer dabei, die den Wagen nur zugelassen kaufen wollten (abgemeldet ging aus irgendwelchen Gründen nicht) ... ein Schelm wer hier böses denkt.

 

Der Käufer, der aus Polen 1.200 km angereist ist und auf einem Zwischenstopp in Deutschland die Überführungskennzeichen besorgen musste, hatte dagegen kein Problem mit dem abgemeldeten Fahrzeug ... war im Übrigen sehr nett, zuvorkommend und hat den Wagen einfach so mitgenommen.

 

Mit dem frisch verkauften, noch angemeldeten, Audi A4 Avant Quattro hat man in der folgenden Nacht einen Geldautomaten aus der Wand gerissen und entwendet ... ich brauch jetzt hier nichts über die Haftbarkeit erzählen. Er hatte die ganze Vertragslatte des ADAC incl. komplett abgeschriebenem Perso des Käufers durchgezogen ... ihr ahnt aber schon was die Versicherung gemacht hat.

Wenn er nicht selber ein mittelhoher Beschäftigter bei der Justiz gewesen wäre, hätte er einen wochenlangen Behörden- und Versicherungstanz hüpfen dürfen.

Bearbeitet von Christoph
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Wenn ich dringend ein Auto suche, hätte ich keine Lust ständig mit Kurzzeitkennzeichen rum zu laufen...ich fände es schön wenn ich den Wagen direkt mitnehmen kann, vor allem wenn es nich gerade um die Ecke will.

 

Ich hatte auch schon das Problem, dass mit dem verkauften Wagen ein Unfall gebaut wurde...den Schaden hat meine Versicherung bezahlt und ich bin mit dem SF nicht höher gestuft worden. Der Unfallverursacher wird direkt höher eingestuft wenn er dann einen Wagen anmeldet, wenn nicht komme ich trotzdem nicht höher.

 

Wenn ein Vertrag existiert, am besten mit Uhrzeit (kann ja sein das er ein Knöllchen bekommt) und Kopie vom Führerschein und/oder Personalausweis gemacht werden, vielleicht noch Kennzeichen des Autos mit dem der oder die angekommen sind, sehe ich überhaupt kein Problem darin.

 

Grüße

Carsten

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Das ist ja dann das Problem des Käufers!Als Verkäufer würde ich da aber kein Risiko eingehen. Nicht jeder führt Böses im Schilde, aber es gibt ja auch Schluffies, die die Ummeldung schlicht vergessen und wochenlang mit deinem (!) Kennzeichen rumgurken. Kein angenehmer Gedanke.

Man kann ja gleich ins Angebot schreiben "Wagen ist abgemeldet", dann weiß der Interessent, daß er sich Kennzeichen mitbringen muss, zur Not kann man sich (wochentags) auch bei der örtlichen Zulassungsstelle noch fix Kurzzeitkennzeichen besorgen...

Überhaupt: kaufst du ein Auto beim Händler, dann sind da auch noch keine Kennzeichen dran.

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Um das zu vermeiden, gibt's 'ne Benachrichtigungskarte der Kfz-Zulassungsstelle nach § 27 (3) StVZO.Gruß Harry ;).

 

Defakto bleibt das Problem der Haftung bis der Wagen umgemeldet worden ist. Da nützt auch die Benachrichtigungskarte der Zulassungsstelle nichts. Im Schadensfall haftet die Versicherung bei der das Fahrzeug versichert ist. Selbst wenn es möglich ist die Hochstufung an den neuen Besitzer zu übergeben, wäre es mir zu viel Arbeit (warum auch, nur um einem Fremden einen Gefallen zu tuen, Ummelden muss er den Wagen sowieso).

 

Warum soll der Wagen bei der Übergabe angemeldet sein ... gibt es da irgendeinen Grund ausser der Gefälligkeit?!

 

Nach erfolgreicher Probefahrt und unterschriebenem Kaufvertrag incl. Bezahlung kann der Käufer die gestempelten Kennzeichen incl. der Zulassungsbescheinigungen zur Ummeldung mitnehmen, das Auto bleibt vor Ort. Nach erfolgter Ummeldung kann der Käufer den Wagen abholen. Wohnt jemand hunderte Kilometer weit weg, gibt es den Weg des Kurzzeitkennzeichens.

 

Nur so und nicht anders würde ich es praktizieren. Das kostet kaum Zeit und Geld ... allerdings kann der Käufer den Wagen, unter Umständen, nicht sofort mitnehmen ... beim Autohaus ja auch nicht.

 

Letzendlich muss das jeder mit sich ausmachen ... nur jammern, wenn da was schief läuft darf man dann nicht (macht ja auch keiner ;)).

Bearbeitet von Christoph
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Defakto bleibt das Problem der Haftung bis der Wagen umgemeldet worden ist. Da nützt auch die Benachrichtigungskarte der Zulassungsstelle nichts.

Im Schadensfall haftet die Versicherung bei der das Fahrzeug versichert ist...

 

...und dazu hat der Käufer die Deckungszusage seiner Versicherung (Doppelkarte) mitzubringen.

 

Gruß Harry ;).

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...und dazu hat der Käufer die Deckungszusage seiner Versicherung (Doppelkarte) mitzubringen.

 

Welche aber meines Wissens erst greift, wenn man die EBV bei der Zulassungsstelle angegeben hat.

 

Wollten Papas neuen Passat wegen Haltefrist nen Monat auf abweichenden Halter versichern, ohne ihn umzumelden. Das war ein Theater, keiner hatte Ahnung. Hab dafür bis ins KBA telefoniert.

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kaufst du ein Auto beim Händler, dann sind da auch noch keine Kennzeichen dran.

 

Da kann ich die Schüssel aber wenigstens probefahren, ohne Geld für Kennzeichen ausgeben zu müssen. Also, ich würd mich ärgern wenn ich für jede Probefahrt ~50EUR hinlegen müsste...

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Da kann ich die Schüssel aber wenigstens probefahren, ohne Geld für Kennzeichen ausgeben zu müssen. Also, ich würd mich ärgern wenn ich für jede Probefahrt ~50EUR hinlegen müsste...

 

Probefahren darfst du gerne mit dem noch angemeldeten Fahrzeug ... nur nach unterschriebenem Kaufvertrag gibt es den Karren nur abgemeldet einen Tag später, oder halt die Schilder mit Dokumenten zum direkten Ummelden dann aber ohne Auto.

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Hier scheint allgemeiner Aufklärungsbedarf angesagt. Melde mich heute Abend, Gruß Harry ;).

 

Selbst wenn es mit so einem Übernahmewisch funktionieren könnte, bleibt nach wie vor die Gefahr von kriminellen Subjekten übers Ohr gehauen zu werden.

 

Kannst du erkennen ob der ausländische Perso (oder der deutsche) echt ist und die Deckungszusage der Versicherung in allen Fällen hält was der Name verspricht?!

 

Was wollt ihr euch für die Bequemlichkeit anderer Leute so ins Zeug legen?! Das Auto gibt es am nächsten Tag abgemeldet (oder wenn es klappt am gleichen Tag) ... ist doch klasse und immer noch schneller als beim Händler.

 

Die Sache mit dem Falschgeld ist schon Risiko genug ... oder wer hat schon einmal 7.000 Euro in 50 Euro Scheinen innerhalb von 5 Minuten auf Echtheit überprüft? ... da geht es dann auf einmal das der Käufer warten soll weil man kurz zur Bank möchte ;)

Bearbeitet von Christoph
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Hmm, wir haben es ganz einfach gelöst: ich habe eine Versicherung im Internet abgeschlossen und die Nummer / ein paar Scheine ausgedruckt. Dann in KFZ Zulassungsstelle habe ich das Geld übergeben, die Übergabe schriftlich bestätigt, das Auto haben wir sofort abgemeldet und neu angemeldet (dafür bräuchte ich die Papiere von meine Versicherung), das Kennzeichen habe ich aber behalten, da gleiche Kreis, der Verkäufer hatte nichts dagegen und er hat mir sogar empfohlen schöne Nummer kostenlos zu behalten.

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Manchmal frage ich mich echt, wie manche Menschen hier im Alltag klar kommen bzw. überhauot lebensfähig sind.

 

Immer alles und jedes zu hinterfragen "was mach ich richtig?".

 

Wenn man gerade den Schlingel erwischt hat, hat man eben Pech gehabt. Und solange kein Vollbärtiger oder "komischer Mensch" mein Geschäftspartner ist, sehe ich es als kein Problem mit dem Kennzeichen des Verkäufers oder den Käufer mit meinem Kennzeichen fahren zu lassen.

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Also ich verstehe wirklch nicht, dass ihr beim Fahrzeugverkauf soviel "Bammel" habt.

 

Wir hatten keinerlei Probleme mit dem Verkauf unserer Jahreswagen,

und das waren in gut 20 Jahren nicht wenige, manchmal drei innerhalb eines Jahres.

 

Wir haben's einfach so gemacht:

 

Dem Interessenten teilte ich gleich am Telefon mit, dass eine Probefahrt des Fahrzeuges

nur unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und einer gültigen Fahrerlaubnis möglich ist.

 

Falls er das Fahrzeug nach dem Kauf mit den amtlichen Kennzeichen gleich mitnehmen möchte,

benötige er auch noch eine Deckungszusage "seiner" Versicherung (Doppelkarte),

damit ist ausgeschlossen, dass er meine Versicherung samt Rabatt übernimmt.

Dies habe ich dann im Kaufvertrag auch nochmals ausdrücklich zum Ausdruck gebracht:

"Der Käufer versichert das Fahrzeug anderweitig, keine Übernahme der bestehenden Versicherung."

 

Das Thema "Barzahlung" erübrigt sich wohl...

 

Wichtig:

Die Zulassungsstelle mit der Karte § 27 (3) StVZO und der Unterschrift des Käufers informieren,

genauso die eigene Versicherung über den Verkauf des Fahrzeuges mit Angabe des Käufers

sowie Übergabetag und Uhrzeit!

 

Gruß Harry ;).

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Manchmal frage ich mich echt, wie manche Menschen hier im Alltag klar kommen bzw. überhauot lebensfähig sind.

 

Immer alles und jedes zu hinterfragen "was mach ich richtig?".

 

Wenn man gerade den Schlingel erwischt hat, hat man eben Pech gehabt. Und solange kein Vollbärtiger oder "komischer Mensch" mein Geschäftspartner ist, sehe ich es als kein Problem mit dem Kennzeichen des Verkäufers oder den Käufer mit meinem Kennzeichen fahren zu lassen.

 

Es gibt Menschen die genau deshalb überhaupt lebensfähig sind. Sie machen von Anfang an einiges richtig. Wenn du wegen einem Schlingel erst mal eine Nacht in U-Haft gesessen hast weil die Polizei dich um 2:00 Uhr Nachts aus dem Haus geholt hat und DEINE Versicherung für den verursachten Schaden aufgekommen ist und du mindestens 8 Jahre lang die Hochstufung abfahren durftest, überlegt man sich wie man eine Sache angeht ... es soll ja Menschen geben, die ausser für sich auch noch für andere Verantwortung tragen.

 

Und nein, mir ist das zum Glück nicht passiert ... deshalb handhabe ich das irgendwie etwas anders ;)

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Wichtig:

Die Zulassungsstelle mit der Karte § 27 (3) StVZO und der Unterschrift des Käufers informieren,

genauso die eigene Versicherung über den Verkauf des Fahrzeuges mit Angabe des Käufers

sowie Übergabetag und Uhrzeit!Gruß Harry ;).

 

Das nützt aber nichts wenn die Ausweispapiere nicht echt sind.

 

Es geht wahrscheinlich auch siebenunddreizigtausendmal gut, aber einen erwischt es trotzdem ... hoffentlich keinem von uns.

 

Beim Autohändler gibt es das Fahrzeug auch nur abgemeldet und gegen "echtes" Bares ...

Bearbeitet von Christoph
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