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UNFALL mit Frontschaden und nu?


Durio

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Hallo Leute,

 

gerade noch die Kiste repariert und dann einen Auffahrunfall :-(

 

Jetzt sieht der kleine ganz zerknittert aus.

 

Was würde eine Reparatur wohl kosten?

Da würde doch bestimmt der Schlossträger, Scheinwerfer (links) und die Haube fällig. Die Stoßstange würde mit Heißluft wohl wieder etwas gerade werden. Sieht scheiße aus, aber ohne Moos nix los. Der Wagen sollte nach Möglichkeit jedoch die nächsten zwei Jahre Pendelei noch überleben. Ist doch noch gut der kleine.... Oder?

 

Reicht als Schlossträger das Bauteil 8Z0 805 594 C ? Ich hab hier gelesen, dass es in jedem Modell der selbe ist. Kann das denn sein?

 

Ich fahre einen 1.4 Benziner von 6.2002

 

Für jeden kleinsten Tipp zu dieser Angelegenheit wäre ich ausgesprochen Dankbar.

 

Viele Grüße

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Mit gebrauchten Teilen sollte es wohl gehen , wenn auch nicht so schick.

 

Wichtig wäre vor allem das der Kühler dicht ist und der Wagen nicht heiss wird, Lüfter springt an?!

 

Ansonsten mal auf den bekannten Seiten und hier im Forum schauen.

 

Mit freundlichen Grüßen Michael

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Ja danke dir. Hab jetzt im Netz alles abgegrast was ich finden konnte. Scheinbar gibt es bei Ersatzteilen dieser Art ein echtes Problem :-/

Weder eine Haube noch ein Schlossträger ließ sich auftreiben. Irgendwie komisch bei den ganzen Kugeln auf der Straße.

 

Die Schlossträger gibt es wohl bei Audi für um 210 Euro. Das ist aber happig.

 

Hast du einen Tipp bezüglich Teileanbietern? Wie gesagt, die Dinger die Google ausspuckt hab ich durchgeackert. Das sind doch bestimmt die größten. Trotzdem nix.

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Schlottriger gibt es mindestens einen in der "Bucht" e... und kostet 80 Euro.

 

Scheinwerfer und Hauben gibt es da auch.

 

Geb doch hier mal in Teilseuche deine wünsche ein und warte mal 2 tage.

 

Mit freundlichen Grüßen Michael

 

 

 

Schlottriger in Teilseuche!!???

 

Ist das was schlimmes? :D:D:D

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Wow, da war ich blind. Schuldige bitte. Den Schlossträger hab ich nicht gesehen. Wie ist das mit den Bauteilen? Wie ich lese gibt es angeblich nur eine Variante an Schlossträger und Leuchte. Vielleicht auch Haube?

Wie genau kommt es denn dann zu unterschiedlichen Teilenummern?

Bei den Scheinwerfern endet es zum Teil mit H, andere mit K. Passt das alles?

Schönen Tag Euch

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OK.

Dann habe ich es jetzt geschafft einen Schlossträger und einen Scheinwerfer in gebrauchtem Zustand zu erstehen.

Bei der Haube bin ich mit der Suche noch nicht ganz durch.

 

Bei Ebay gibt`s zB welche. Das wären diese hier ....

 

http://www.ebay.de/itm/Audi-A2-8Z-Bj02-Motorhaube-Frontklappe-Kuhlergrill-komplett-Silber-Metallic-LY7W-/111632190064?pt=LH_DefaultDomain_77&fits=Year%3A2002|Make%3AAudi|Model%3AA2|Platform%3A8Z0|Type%3A1.4&hash=item19fdcc0a70

 

und diese hier ...

 

http://www.ebay.de/itm/Motorhaube-Wartungklappe-Kuhlergrill-AUDI-A2-8Z-LZ9W-Ebonyschwarz-Bj-2002-/161666542703?pt=LH_DefaultDomain_77&fits=Model%3AA2&hash=item25a413ac6f#vi-ilComp

 

Was ich nicht verstehe ist die Typenbezeichnung. Bei EBAY kann man in einer Maske eingeben für welches Fahrzeug gesucht wird bzw ob es bei dem Wagen mit dem Baujahr yyy passt. Dann gibt der Filter jedoch "Nicht passend!" aus.

 

Gibt es Unterschiede? Muss ich wirklich eine exakte Typennummer bestellen?

 

Vielen Dank nochmal für Eure extrem freundliche Unterstützung. Daumen hoch :-)

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Besten Dank :-)

 

Nein der Airbag hat nicht ausgelöst. Da habe ich wohl (kostenmäßig) Glück gehabt. Die Damen vor mir fährt einen RAV4 mit Ersatzrad auf dem Buckel. Der größere Teil des Schadens entstand durch das vorstehende Rad. Die Sensoren des Airbags sitzen vielleicht tiefer.

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  • 3 Wochen später...

Schön, wieder ein A2 gerettet, meine Verlobte konnte nach so einem Unfall mit einem Lancia Ypsilon gleich einen anderen Wagen suchen (trotz intensiver Bemühungen ist es kein A2, sondern ein Kia Picanto von 2006 geworden, eine laute Wanderdüne). Beim Lancia sitzen teure Teile wie Klimawärmetauscher, Kühlerlüfterzarge usw, ohne Freiraum zur Front. Da haben die Airbags auch nicht augelöst. Der Unfallgegner war ein Golf 2, der hinten recht "hart" ist. Schaden: 6.750€ bei 3.800€ Restwert und damit Totalschaden.

 

Nun paß gut auf den A2 auf, daß er noch lange, lange fährt und gut aussieht.

 

Gruß

 

Uli

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  • 4 Jahre später...

So, nun muss ich mich seit gestern auch hier einreihen ?

 

Kurz zum nicht unerheblichen Hergang. Innerorts bei Tempo 40 wollte mich ein Jeep an einer völlig unübersichtlichen Stelle überholen, obwohl ich schon schnell genug fuhr. Trotz Gegenverkehr kam es glücklicherweise nicht zum Unfall. Der Kollege hatte es wohl sehr eilig. Daher bin ich auch eher zügig weitergefahren, wäre ich gestrichen die erlaubte Geschwindigkeit gefahren hätte ihn das sicherlich provoziert. 

 

Kurz darauf musste ich eh links abbiegen, um auf die Schnellstraße zu gelangen. Der Kollege überholte mich rechts, zog unvermittelt vor mir rein und legte grundlos eine Vollbremsung hin. Meine Reaktion war zwar gut, aber einen Aufprall konnte ich nicht zur Gänze verhindern. 

 

Es gibt Augenzeugen, die bei der Polizei ausgesagt haben, die Polizei selbst hat durch in Augenschein nehmen des Unfallortes und der Befragung des Beschuldigten noch an Ort und Stelle den Sachverhalt klären können. Der Kollege gab sogar zu, dass er rechts überholt, eingeschert und abgebremst hatte. 

 

Es hieß gleich, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche, die gegnerische Versicherung würde alles übernehmen. Allerdings sehe ich hier wohl einen Totalschaden. Motorhaube, Licht, evtl. Schlossträger, Scheibe und Front kaputt. Die Beifahrertür knackt beim Öffnen. Bei dem Zeitwert ist das wohl ein Totalschaden.

 

Was ist eure Meinung dazu? Bin am Montag hoffentlich gleich beim Gutachter, der wird mir das genau sagen. Sollte der Rahmen was abbekommen haben, dann ist eh endegelände. 

 

Ich bin kein Rechtsanwalt-Fan, allerdings kann ich ja als Geschädigter kostenfrei rechtlichen Beistand ordern (musste ich leider schon einmal bei einem anderen Auto mit Heckschaden). Was haltet ihr davon? Lohnenswert?

 

Was mich extrem ankekst, ist die Tatsache, dass ich in mehrfacher Hinsicht der Loser bin. Bei einem Totalschaden bleibe ich finanziell auf einem 2-3000€ Schaden sitzen. Von der ganze Rennerei abgesehen. Außerdem sind wir gerade jetzt im Winter auf zwei funktionierende Autos angewiesen. Zum anderen ist es so bitter, dass ein so erhaltenswertes Auto jetzt recht schnell in der Presse landet. DAS ist richtig zum K....

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Tut mir leid für dich, mit deinem Auto!:tissue:

 

Das Allerwichtigste: Nimm dir gleich einen eigenen  Gutachter, mit dem

deutlichen Hinweis, daß Du das Fahrzeug weiterfahren möchtest.

Sollte aber das hintere, linke Rahmenteil krumm sein, ist wirklich schluss...

 

Die Aktion, vom Unfallverursacher, könnte man aber schon als gefährlichen

Eingriff, in den Straßenverkehr, bezeichnen.

 

Nimm dir vorsichtshalber einen Anwalt, die gegnerische Versicherung muss

diesen bezahlen!

Wenn ich diese Geschichte so lese, weis ich, warum wir in allen Fahrzeugen

eine Dashcam verbaut haben!

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Ganz ehrlich, direkt einen Anwalt nehmen (vorausgesetzt du hast eine Rechtsschutzversicherung).

Den Fahrer bei der Polizei anzeigen wegen mehrfacher Nötigung und gefährlichen Eingriffen in den Strassenverkehr.

 

Der Schaden scheint auf den ersten Blick reparierbar, die Längsträger mit dem Aufpralldämpfer sitzen tiefer.

Wie schon erwähnt, sage dem Gutachter, dass du den Wagen weiterfahren möchtest.

 

Den Gutachter darfst du die aussuchen, ebenfalls die Werkstatt.

Ich habe auch sehr gute Erfahrungen mit den Gutachtern der gegnerischen Versicherung gemacht ... letztendlich muss die Versicherung die komplette Reparatur bezahlen, auch wenn deren Gutachten darunter liegt.

In der Werkstatt die notwendigen Reparaturen fototechnisch dokumentieren (lassen).

Nehme ruhig den Gutachter der gegnerischen Versicherung, gerade weil du den Wagen ja reparieren lässt und alle Schäden offensichtlich werden.

Komme der gegnerischen Versicherung so oft es geht wohlwollend entgegen (Gutachter, Verleiher, etc.) ... das schont Nerven und das Ergebnis ist das gleiche.

Alles was die gegnerische Versicherung empfiehlt muss du nicht begründen, einklagen oder in Vorleistung treten (Gutachter, Leihwagen) ... die rechnen mit denen direkt ab. 

 

Wichtig: alles sehr zeitnah regeln, und immer in Kontakt mit der gegnerischen Versicherung bleiben, am besten vor irgendwelchen Aktionen!

 

Mit dem Gutachter klären ob das Fahrzeug fahrtüchtig ist, oder ob du ein Ersatzfahrzeug benötigst ... auch hierzu die gegnerische Versicherung kontaktieren, auch ob die eventuell mit einem Autoverleiher zusammenarbeiten.

 

z:B: So, der Gutachter war da, es scheint kein Totalschaden, das Gutachten wird ihnen in den nächsten Tagen zukommen,  ich möchte den Wagen in folgender Werkstatt reparieren lassen ... ist das in Ordnung, muss ich irgendetwas beachten.

Der Werkstatt das Gutachten vorlegen und fragen ob das für die in Ordnung geht, besprechen was-wann-wie geschieht.

Für die Reparaturdauer hast du ein Anrecht auf einen Ersatzwagen, entweder über die Werkstatt oder einen Verleiher ... auch hierzu vorher die gegnerische Versicherung kontaktieren, das hält die Beziehung geschmeidiger ;-)  

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@mäddis

 

Nach der Schilderung des Unfallhergangs (inkl. der "Vorgeschichte") wird kein Weg daran vorbei führen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, zumal man als "Auffahrender" i.d.R. zuerst im Unfallbericht erwähnt wird - und damit zunächst mal Unfallverursacher ist. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt man aber erstmal selbst, so lange keine eigene Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat. Erst wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Schuldfrage geklärt ist, kann man dem Unfallgegner die Kosten in Rechnung stellen: nur wenn ist man zu 100% unschuldig ist, bekommt man 100% zurück. Sonst anteilmäßig (also bei 25% Teilschuld  75% Erstattung).

 

Thema "Nutzungsausfall" und "Ersatzfahrzeug": Anspruch nur dann, wenn man am Unfall schuldlos, das verunfallte Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. wenn im Haushalt kein weiteres Fahrzeug verfügbar ist. Stehen dort z.B. 3 Fahrzeuge, aber nur 2 werden regelmäßig genutzt, wird es schwierig bis unmöglich, Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen. Motorräder oder "Oldtimer" werden bei der Zählung aber nicht berücksichtigt.

 

Wird das verunfallte Fahrzeug kaum genutzt, kann im Rahmen der Schadenminderungspflicht der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug dann entfallen, wenn die Nutzung eines Taxis über den Zeitraum der Reparatur voraussichtlich günstiger ist. Es ist gut, wenn man diesen Punkt vorab mit der gegnerischen Versicherung klärt. Wenn man aber wie im vorliegenden Fall zunächst der Unfallverursacher ist, erübrigt sich das Gespräch mit der Versicherung - weil sie ja b.a.w. davon ausgeht, die Kosten sowieso nicht tragen zu müssen.

 

Zur Reparaturabwicklung: wenn das Gutachten keinen wirtschaftlichen Totalschaden bescheinigt, gehst Du mit dem Gutachten zur Werkstatt Deines Vertrauens und fragst diese, ob sie zu den im Gutachten genannten Kostenrahmen reparieren können. Bei Haftpflichtschäden dürfen ggf. Mehrkosten bis max. 30% über Gutachten entstehen, ohne dass es für den Fahrzeugeigentümer zu Nachteilen kommt. Aber Achtung: wenn es möglich ist, dass man eine Teilschuld am Unfall zugesprochen bekommt, würde ich eine "Inanspruchahme" der Plus-30%-Regel tunlichst vermeiden, den sie gilt nicht für eigenverschuldete Schäden. Auch hier wäre es also ratsam, das "Was-Wäre-Wenn"-Szenario (also der Umgang mit einer etwaigen Teilschuld im Rahmen der Reparaturkostenübernahme bzw. -verteilung) zuvor mit der gegenerischen Versicherung bzw. dem eigenen Rechtsanwalt zu klären.

 

Falls die Werkstatt mit den im Gutachten genannten Beträgen klar kommt (gut wäre es, wenn sie das schriftlich bestätigt oder beim Gespräch ein eigener Zeuge anwesend ist), den Rearaturauftrag erteilen und sich freuen, wenn ein paar Tage später ein "fast neuer" A2 vor der Tür steht.  ;)

Bearbeitet von heavy-metal
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Die Schuldfrage ist doch in diesem Fall ziemlich klar. Es gibt Zeugen und der Unfallverursacher hat auch vor der Polizei ausgesagt(?) wie er sich verhalten hat. Hätte es da nicht auch irgend ein Bußgeld oder ähnliches für den geben müssen? Ich würde damit zum Anwalt gehen und den die Formalitäten klären lassen.

 

Ansonsten sieht das doch ziemlich reparabel aus. Neue Motorhaube, neue Stoßstange, neuer Schlossträger, neuer Scheinwerfer und Frontscheibe. Dürfte bei Neuteilen mit Audi-Preisen auf ca. 1500-1750EUR Material kommen. Mit Lackierung und Arbeit kommen dann sicher 3500-3750EUR  zusammen, wobei sich das bestimmt nochmal gut drücken lässt wenn man Gebrauchtteile findet / kauft bzw. Teile aus dem Zubehör bezieht (Scheinwerfer und Frontscheibe muss nicht von Audi sein).

 

 

 

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Danke an alle Schreiber! Tat gut eueren Input zu der Sache zu hören. Das stimmt mich zuversichtlich für die nächsten stressigen Tage, Diskussionen und Rennereien.

 

Die Schuldfrage ist ja vor Ort schon geklärt worden. Die Polizei hatte ihn gleich vernommen und der Verursacher hat bestätigt, dass er rechts überholt, scharf eingeschert und gebremst hat. Der Polizist hat ihm auch gleich klar gemacht, dass eine Strafe auf ihn zukommt.

 

Ich weiß halt nicht in wie weit der Beschuldigte im Nachgang versuchen wird die Geschichte zu seinen Gunsten zu biegen. Kreativität kennt dabei ja keine Grenzen. Ich vermute das sollte ich tatsächlich über einen Anwalt laufen lassen, obwohl ich davon überhaupt kein Fan bin.

 

Danke an A2-D2 fürs Zusammenrechnen! Könnte knapp ausgehen, dass es doch kein Totalschaden ist. Drückt mir die Daumen :TOP:

Bearbeitet von mäddis
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vor 3 Stunden schrieb A2-D2:

Die Schuldfrage ist doch in diesem Fall ziemlich klar. Es gibt Zeugen und der Unfallverursacher hat auch vor der Polizei ausgesagt(?) wie er sich verhalten hat. Hätte es da nicht auch irgend ein Bußgeld oder ähnliches für den geben müssen? 

 

Die Schuldfrage ist - nur für mich! ;) und ohne dabei gewesen zu sein - erst dann (einigermaßen) klar, wenn ich weiß, wer ganz oben auf dem Unfallbericht steht (und was sonst noch im Bericht zum Unfallhergang vermerkt wurde). Dazu ist hier noch nichts gesagt worden. Aber velleicht kommt dazu ja noch eine Info von @mäddis . Der im Unfallbericht an Pos. 1 Stehende wird üblicherweise zunächst als Unfallverursacher angesehen. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld wird nur dann von der Polizei erhoben, wenn die Schuldfrage aus ihrer Sicht eindeutig ist. Die Polizei ist m.W. aber auch in einem solchen Fall nicht verpflichtet, an Ort und Stelle zu kassieren.

 

Meine obigen Äußerungen berücksichtigen insofern den Fall, dass mäddis eben doch noch eine Teilschuld bekommt.  Insofern würde ich, so lange die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, etwas "defensiver" bei der Schadenbeseitigung vorgehen, wenn man nicht sowieso bereit ist, ganz am Ende etwaige Teilbeträge im Zweifel selbst zu übernehmen. Soll die Reparatur mit Gebrauchtteilen erfolgen, würde ich den Schaden mit der gegnerischen  Versicherung fiktiv per Gutachten abrechnen, weil die zu erwartenden Reparaturkosten unterhalb der Gutachterschätzung liegen dürften.

 

 

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Der Unfallverursacher hat ja vor der Polizei zugegeben, dass er gegen das Verkehrsrecht verstoßen hat und die Polizei hat ihn an Ort und Stelle aufgeklärt, dass er mit einer Anzeige rechnen muss.

 

Ich befand mich zum frühstmöglichen Zeitpunkt auf der Linksabbiegerspur, er überholte rechts, zog knapp vor mir scharf rein und bremste unvermittelt so scharf es ging. Abgesehen vom scharfen Abbremsen hat er auch genauso alles vor der Polizei zugegeben. Und auf meine direkte Nachfrage bei beiden Polizisten gab es die Auskunft, dass die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommen wird.

 

Außerdem fuhr das besagte Zeugen-Paar in Tatmoment von der Bundesstraße, auf die ich abbiegen wollte. Das heißt sie sahen den Vorgang aus 90 Grad zu meiner Fahrtrichtung aus 20 m Entfernung. Beide Zeugen waren auch gleich „auf meiner Seite“. Ein älteres Pärchen, sie hatte mir auch gleich geraten umgehend die Polizei zu rufen, da der Unfallverursacher (Kosovo-Albaner) „verdächtig“ aussah. Das waren IHRE Worte. Ich bin da neutral.

 

Morgen werde ich hoffentlich mehr sagen können.

Bearbeitet von mäddis
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@mäddis damit wir uns nicht  missverstehen: ich möchte keine Zweifel an Deiner Schilderung des Unfallhergangs bzw. des Gesagten bei der Unfallaufnahme anmelden. Nur ist es eben so, dass Papier (der Unfallbericht) eben geduldiger ist als das gesprochene Wort. Es wäre nicht das erste Mal in Deutschland, dass der Unfallhergang kurz nach dem Geschehen eindeutig war, sich aber nach wenigen Tagen aus der Sicht des Unfallgegners (= vermeintlichen Unfallverursachers) anders herausstellen soll. Habe ich in meinem fast 40-jähigen Kraftfahrerlebens alles schon am eigenen Leib erfahren dürfen. Insofern ist ein "eindeutiges" Unfallprotokoll (also dass man nicht an Pos. 1 genannt wird) durchaus hilfreich. Falls es anders sein sollte, ist das Einholen des Rats eines Fachmanns umso erforderlicher, zumal "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Schuhe sind.

 

Bin also - wie sicher auch alle anderen hier im Thread - gespannt darauf zu erfahren, wie es in der Sache selbst wie bei der Reparatur weiter geht. :)

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vor 1 Stunde schrieb mäddis:

Der Unfallverursacher hat ja vor der Polizei zugegeben, dass er gegen das Verkehrsrecht verstoßen hat und die Polizei hat ihn an Ort und Stelle aufgeklärt, dass er mit einer Anzeige rechnen muss.


Das ist schon mal gut, das sind 2 Zeugen plus die Unbeteiligten im anderen Fahrzeug.

 

vor 12 Minuten schrieb heavy-metal:

Es wäre nicht das erste Mal in Deutschland, dass der Unfallhergang kurz nach dem Geschehen eindeutig war, sich aber nach wenigen Tagen aus der Sicht des Unfallgegners (= vermeintlichen Unfallverursachers) anders herausstellen soll.

 

Das nennt sich dann Verteidigungsstrategie der Gegenseite. Natürlich versucht die Gegenseite am Ende ihre Schuld herunterzuspielen, insbesondere wenn eine Straftat und ggf. Führerscheinentzug im Raum stehen. Je nach Strategie eines gegnerischen Anwalts kann dann natürlich ein ganz anderer Ablauf (auf Grundlage der Ermittlungsakte) im Raum stehen.

Aber dann ist noch genug Zeit sich selbst in Position zu bringen. 

vor 15 Stunden schrieb mäddis:

Ich bin kein Rechtsanwalt-Fan,

 

Das finde ich gut, das ist auch meine Einstellung. Anwälte können am Ende auch keine Wunder vollbringen und man sollte sich auch klar machen, dass es für die auch nur ein Job ist und sie sich nicht für jeden Mandanten "voll reinhängen"...
Hier könnte man also in Ruhe abwarten was die andere Seite so treibt. Wenn auf Grund der Aktenlage die Versicherung auf Deiner Seite ist, klagt sie vielleicht sogar für Dich - damit sie nicht zahlen muss.

Die nächsten Schritte sind sowieso die gegnerische Versicherung zu kontaktieren und sich deren Reaktion abzuholen. Wenn sie Deinen Anspruch abweisen, weißt du ohnehin was du tun musst.

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Sodele. Ich war schon ganz fleißig heute.

 

1. Der Anruf bei der Versicherung hat einen positiven Eindruck hinterlassen. Der Schaden wurde zwar von ihm noch nicht gemeldet, aber nun von mir. Sollte sich die Sache so herausstellten wie geschildert, werden mir alle Kosten erstattet. Sie stellen mir einen Sachverständigen, dieser wird auch bei (sehr unwahrscheinlicher) Teilschuld von der Versicherung übernommen.  Die Versicherung muss aber natürlich auch noch mit dem Versicherungsnehmer sprechen.

 

2. 30 Min. nach dem Telefonat mit der Versicherung ruft mich ein Autovermieter an. Heute Mittag um 12 Uhr steht ein Ersatzfahrzeug vor meiner Haustür - weltklasse! Hier ein großes Lob, dass einem so schnell geholfen wird.

 

3. Ein ausgezeichnetes Gespräch mit meinem Freund und Helfer. Nach seiner Auskunft steht im Unfallprotokoll mein Gegner auf Position 1, der hat die Sache auch eingeräumt. Wird auch nur als Ordnungswidrigkeit geführt, da er die Fahrspur nicht richtig gewechselt hat. Auch hier die Beruhigung vom Wachtmeister: keine Sorge, das zahlt alles der Gegner. Ich stehe im Protokoll als Geschädigter.

 

Bisher sieht es gut aus. Jetzt darf es nur kein Totalschaden sein.

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Du weißt schon, dass du dir auch einen eigenen Sachverständigen nehmen darfst der anstandslos von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird? Gerade wenns es um die Festlegung des Wiederbeschaffungswerts, Reparatursumme und die 130%-Hürde geht sollte kritisch hinterfragt werden, wie neutral der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist...

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Ja, dessen bin ich mir bewusst. Der Sachverständige, den die Versicherung schickt ist ein Unabhängiger von der Dekra. Ich kenne zwar jemand, der wieder jemanden kennt, der könnte jemanden vom GTÜ besorgen, blabla.... aber am Ende weiß ich doch auch nicht, ob der vom GTÜ sich für einen 18 Jahre alten Elefanten-Rollschuh erwärmt. Ich kann da jeden Sachverständigen verstehen, der sagt, dass das kein Wert hat. Was ich halt nicht will ist, dass ich finanziell in die Röhre schaue. Aber das kann mir vorab eh niemand sagen - ob das nun mit Dekra-Gutachter oder GTÜ-Gutachter besser ist. Ich kooperiere jetzt erstmal mit der Versicherung. 

 

Mir bleibt nur Werbung beim Gutachter zu machen. Mein seltener 1.2 TDI 3L steht... Verzeihung, STAND in tadellosem Zustand da. Zwar ein Nacktfrosch, aber ein tadelloser mit 3 Wochen altem TÜV -> ABSOLUT MÄNGELFREI! Meine beiden kleinen Mädels sollen mit Tränenaugen an meinem Rockzipfel hängen, während er sein Urteil vortragen will - mehr bleibt mir wohl nicht :D

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vor einer Stunde schrieb Papahans:

Wenn mich nicht alles täuscht, kann man noch einen Bonus bekommen, wenn man das Auto immer zu den jeweiligen Inspektionen gebracht hat, um den Wagen zum historischen Fahrzeug zu bringen.

 

Ich fahre doch einen ANY, den belässt man tunlichst in den eigenen Händen. Autohaus Gehlert in Freiburg ist der beste Beweis dafür. Das letzte Mal als ich dort vor einem halben Jahr aufgeschlagen bin, hat man mich freundlich abgewiesen. Die haben Angst vor dem Fahrzeug :bonk:Kein Scherz, Gehlert hat sich geweigert das Auto zu reparieren, nicht mal der Versuch wurde gewagt. Bis mir ein gewisser Mankmil bzgl. KNZ usw. Mut zu gesprochen hat es selbst zu machen. Seither bin ich da fitter als die meisten Glaspalast-Mechaniker -cool- Wo erhalte ich eine Auszeichnung :Hofnarr:

Bearbeitet von mäddis
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Nun war um 15 Uhr der Dekra-Gutachter von der gegnerischen Versicherung da. Und oh Weh... er ist ein ehemaliger A2-Fahrer (180 tkm auf einem 75 PS Benziner)! Der Alu-Himmel meint es gut mit mir und meiner Kugel.

 

Er war extremst freundlich, wir sind sofort warm geworden, meine (gut aussehende!) Frau im kurzen Rock und meine zwei süßen Mädels (eine davon trägt den gleichen Namen wie seine eigene Tochter). Was soll da noch schief gehen? ?

 

So einiges kann noch. Aber ich konnte ihm gleich klar machen, dass ich das Auto sehr gerne ins H-Kennzeichen bringen will. Er sofort bei mir und hat den Schaden sogleich begutachtet. Vorläufiges Fazit: Rahmen NICHT verzogen. Gott lob! Der Schaden tänzelt um die 100-130% Schwelle rum. Er wird versuchen so hinzukommen, dass es passt. Aber beim Zeitwert sind natürlich auch ihm die Hände gebunden.

 

Alles in allem sieht es aber schwer danach aus, dass Herpes weiter mein Kügelchen bleibt ? Gute Nachricht! Mit etwas Handarbeit könnte sogar was hängen bleiben... aber das ist mir nicht wichtig. Hauptsache Herpes lebt weiter ?

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Gerade eben schrieb Romulus:

Daumendruck! Aber der Name? :kratz:

Meine liebe Frau hat ihn in anfänglicher Hassliebe so getauft - ihr ANY heißt Aknes. Die Hündin der Vorbesitzerin hieß Agnes. So ist das manchmal im Leben - leider ?

 

Wie der A2 meines Bruders heißt sag ich lieber nicht.

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@mäddis

schön, dass es positive Fortschritte bei der Schadenaufnahme gibt. Da Du nicht an Pos. 1 des Unfallberichts stehst (und so auch "offiziell" nicht drr Unfallverusacher bist),  erleichtert es die Schadenabwicklung ungemein, auch weil die 130%-Regel wohl zur Anwendung kommen darf. Warten wir mal ab, was der Gutachter ins Gutachten schreibt bzgl. des Fahrzeugrestwerts bzw. bzgl. des Zeitwerts vor dem Unfall. 


Ich will nicht auf die Euphoriebremse treten, aber einen wirtschaftlichen Totalschaden b.a.w. nicht ausschließen für den Fall, dass neben den sichtbaren Schäden (Frontschürze, Kotflügel rechts, Scheinwerfer rechts, Motorhaube) auch der Schlossträger beschädigt ist. Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich selbst einen Haftpflichtschaden mit ähnlichem Schadenumfang: Schlossträger minimal krumm, also reif für den Austausch, aber Motorhaube intakt. Reparaturkosten sehr knapp unter dem Fahrzeugzeitwert - also nochmal Glück gehabt. 

 

Am 1.12.2019 um 20:58 schrieb Mankmil:


Das nennt sich dann Verteidigungsstrategie der Gegenseite. Natürlich versucht die Gegenseite am Ende ihre Schuld herunterzuspielen, insbesondere wenn eine Straftat und ggf. Führerscheinentzug im Raum stehen. Je nach Strategie eines gegnerischen Anwalts kann dann natürlich ein ganz anderer Ablauf (auf Grundlage der Ermittlungsakte) im Raum stehen.

 

Es müssen nicht immer derartige Delikte im Raum stehen. Ich habe es 2x erlebt, dass nach Bagatellunfällen (ohne polizeiliche Unfalaufnahme) der Unfallhergang erst für alle Beteiligten klar ist, aber sich der Unfallverursacher einen Tag später an die "Schadenverursacherumkehr" begibt. Solchen Typen kann man leider nur mit der anwaltlichen Keule drohen, selbst wenn es Zeugen gibt. Seit dem letzten Vorfall dieser Art rufe ich grundsätzlich die Polizei.


Auch vor Jahresfrist eine ähnliche Situation bei meinem Unfall (Vorfahrtverletzung durch den Unfallgegner): ich wollte gerade die Polizei rufen, da spricht mich ein Mitfahrer des Unfallverursachers an und sagt, das sei ja nicht nötig, da ich Vorfahrt hatte und der Unfallhergang ja klar sei. Ich habe dennoch (und in Anbetracht des erheblichen Frontschadens an meinem A2) auf der polizeilichen Unfallaufnahme bestanden. Kaum war der Polizist vor Ort, wurde er gleich vom Unfallverursacher in Beschlag genommen mit dem Argument, ich sei ja auch viel zu schnell gefahren und damit mitschuldig. Der Polizist hatte dann mit seiner schlagfertigen Frage: "Sind Sie Unfallgutachter?" für Ruhe gesorgt.

 

vor 22 Stunden schrieb Papahans:

Wenn mich nicht alles täuscht, kann man noch einen Bonus bekommen, wenn man das Auto immer zu den jeweiligen Inspektionen gebracht hat, um den Wagen zum historischen Fahrzeug zu bringen.

 

 

Nein, einen solchen Bonus gibt es nicht. Natürlich ist üblicherweise der Fahrzeug(zeit)wert höher, wenn das Fahrzeug immer im Marken-Glaspalast gewartet wurde. Insofern also ein "Bonus", der aber mit zunehmendem Fahrzeugalter und abnehmendem Zeitwert immer kleiner wird.


Ein lückenloses Inspektionsheft ist aber von Vorteil, wenn es um die Auswahl der Werkstatt geht: normalerweise hat man ja freie Werkstattwahl, und bei regelmäßig im Marken-Glaspalast gewarteten Fahrzeugen besteht grundsätzlich Anspruch darauf, das Fahrzeug statt bei einem "normalen" Karosserieberrieb und trotz der Schadenminderungspflicht  ebenfalls im Glaspalast zu etwas höheren Kosten reparieren zu lassen. Das gilt aber nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter, und die Reparaturkosten dürfen logischerweise zu keinem Zeitpunkt mehr als 130% des Zeitwerts überschreiten.

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vor 11 Minuten schrieb heavy-metal:

und die Reparaturkosten dürfen logischerweise zu keinem Zeitpunkt mehr als 130% des Zeitwerts überschreiten.

 

Doch, dürfen sie, wenn 1. alle Kosten über 130% aus eigener Tasche gezahlt werden und 2. das Fahrzeug auch tatsächlich zuende repariert wird. In diesem Fall leistet die gegnerische Versicherung die Kosten bis zur 130%-Grenze.

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@A2-D2: wichtiger Hinweis! :TOP: Ich war jetzt von dem eher "natürlichen" Fall ausgegangen, dass man als Unschuldiger aus dem Unfall "wirtschaftlich neutral" rauskommen will, also ohne selbst zubuttern zu wollen / müssen. Aber bei einem A2, noch dazu, wenn er gut erhalten ist, kann man ja im Zweifel mal eine Ausnahme machen! ;) 

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vor 1 Stunde schrieb heavy-metal:

Es müssen nicht immer derartige Delikte im Raum stehen. Ich habe es 2x erlebt, dass nach Bagatellunfällen (ohne polizeiliche Unfalaufnahme) der Unfallhergang erst für alle Beteiligten klar ist, aber sich der Unfallverursacher einen Tag später an die "Schadenverursacherumkehr" begibt.


Eine Unfallaufnahme ist eine Aufnahme und schützt niemanden vor einer Umkehr. Das ist wie gesagt immer ein Winkelzug desjenigen der glaubt im Recht zu sein.

 

vor 1 Stunde schrieb heavy-metal:

Solchen Typen kann man leider nur mit der anwaltlichen Keule drohen, selbst wenn es Zeugen gibt.


Nun ja, wohl dem der hier als edler Rächer immer im Recht ist und nur in diesem Sinne mit der anwaltlichen Keule kommt. Wahrscheinlich sieht der "Umdreher" sich am Ende ja ebenso als Opfer wie Du in der vermeintlichen Situation. Und klar, wenn der eine (bspw. Du) dann gleich den Anwalt zückt, dann kennt das Ganze nur eine Richtung, denn dann wird der andere Gleiches tun und man hat den schönsten Rechtsstreit.

 

Die eskalationsvermeidende Herangehensweise von @mäddis finde ich nach wie vor absolut Klasse und bisher lief es ja in seinem Sinne. Rechtlichen Beistand kann er sich ja immernoch holen, sollte der Unfallgegner sich an einen anderen Hergang erinnern.

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@Mankmil: -nur nochmal zur Klarstellung: ich hatte bislang noch keinen Unfallhergang vor Gericht klären lassen müssen. Insofern musste zu Deiner Beruhigung zu keinem Zeitpunkt auch nur ein einziger Rechtsanwalt mit der Vetretung meiner Interessen betraut werden. Aber es ist schön zu wissen, dass Du die Situationen, in denen ich mich jeweils befand, in Bezug darauf, auch nur mit dem RA drohen zu müssen, besser einzuschätzen weißt als ich, ohne auch nur dabei gewesen zu sein... Ich gehöre nicht zu den Prozesshanseln und bevorzuge in jedem Fall die gütliche Einigung ohne das Einschalten von Anwälten oder Gerichten. Wenn aber ein Unfallgegner einen Tag nach einem nicht polizeilich aufgenommenen  Unfall meint, die Tatsachen plötzlich ins Gegenteil verdrehen zu müssen, dann finde ich Mittel und Wege, ihn in seine Schranken zu weisen. Das hat mit "edler Rache" nichts, aber auch gar nichts zu tun. Würde ich Dir besagten Fall im Detail schildern, gehe ich jede Wette ein, dass Du nicht anders handeln würdest als ich bzw an meiner Stelle anders gehandelt hättest.

 

Davon abgesehen: an @mäddis Stelle würde ich nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen und Informationen auch keine Notwendigkeit sehen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Seine Vorgehensweise ist auch für mich absolut i.O. und nachvollziehbar. Also bitte hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich das anders sehe. Alles Weitere dazu bitte per PN, weil es  nicht zum Thema gehört. Danke! 

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 17 Minuten schrieb heavy-metal:

bevorzuge in jedem Fall die gütliche Einigung ohne das Einschalten von Anwälten oder Gerichten.


Das ist doch ein Widerspruch, oder? Drohen mit einem Anwalt sich aber gütlich einigen wollen?

Sorry, aber ich kann über Leute die mit "meinem Anwalt" drohen nur lächeln und dabei ist egal ob du das jetzt auf Dich beziehst oder ob es einfach allgemein mein Standpunkt ist.

Eine Unfallaufnahme kann man heutzutage mit einem allgegenwärtigen Handy sogar in bewegten Bildern festhalten oder von der Polizei aufnehmen lassen, wenn es zu unübersichtlich ist. Macht man das nicht oder gibt es Anhaltspunkte dass das eigene Verhalten auch nicht fehlerfrei war, wird man das im Anschluss erfahren und kann sich dann je nach Laune verteidigen oder zur Wehr setzen.

Das hat mehr Stil als vor Ort jemandem mit "seinem Anwalt" zu drohen... (my 2 cents)

 

vor 17 Minuten schrieb heavy-metal:

Wenn aber ein Unfallgegner einen Tag nach einem nicht polizeilich aufgenommenen  Unfall meint, die Tatsachen plötzlich ins Gegenteil verdrehen zu müssen, dann finde ich Mittel und Wege, ihn in seine Schranken zu weisen. 

 

Exakt so sieht es der Gegner möglicherweise auch... vielleicht war die Lage doch nicht so klar und möglich, dass man sich auch mal in seiner Auslegung irrt?!

 

vor 17 Minuten schrieb heavy-metal:

Alles Weitere dazu bitte per PN, weil es  nicht zum Thema gehört. Danke! 

 

Nicht nötig, habe fertig. :bonk:

 

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Ok, dann eben weiter hier... Und bitte meine Beiträge nicht nur selektiv lesen und somit fehlinterpretieren. Danke! 

 

vor 5 Minuten schrieb Mankmil:

Das ist doch ein Widerspruch, oder? Drohen mit einem Anwalt sich aber gütlich einigen wollen?

 

Nein, ist kein Widerspruch. Wenn am Tag des Unfalls der Unfallgegner sagt, ich möge alles seiner Versicherung melden, dann mache ich das so wie besprochen. Ohne Wenn und Aber. Stellt man dann tags darauf fest, dass er es sich inzwischen (und trotz Zeugen) anders überlegt hat, dann ist die Drohung mit einer härteren Gangart durchaus zweckdienlich.

 

vor 12 Minuten schrieb Mankmil:

Eine Unfallaufnahme kann man heutzutage mit einem allgegenwärtigen Handy sogar in bewegten Bildern festhalten oder von der Polizei aufnehmen lassen, wenn es zu unübersichtlich ist.

 

Ach ehrlich? Wäre ich jetzt nicht drauf gekommen! Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist, aber es gab in Deutschland mal Zeiten, da gab es keine Smartphones mit eingebauter Kamera, und man hatte damals auch nicht immer eine funktionierende Analogkamera dabei... Und leider sind auch damals schon Verkehrsunfälle passiert. Auch solche, an denen ich beteiligt war. Und solche, an denen sowohl ich als auch der Unfallgegner der Meinung waren, auf die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten zu können. Davon abgesehen ist es gerade in der Dunkelheit schwierig, aus größerer Entfernung mit einer Smartphone- oder (erst recht) mit einer Kleinbildkompaktkamera vernünftige und aussagekräftige Aufnahmen zu machen.

 

So, und jetzt wieder BTT, please! Thanks!

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vor 4 Stunden schrieb heavy-metal:

Solchen Typen kann man leider nur mit der anwaltlichen Keule drohen, selbst wenn es Zeugen gibt. Seit dem letzten Vorfall dieser Art rufe ich grundsätzlich die Polizei.

 

vor einer Stunde schrieb A2-D2:

Von drohen (im Sinne von dicke Backen machen) war doch nie die Rede, schon gar nicht an Ort und Stelle des Unfalls.

 

:mask:

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@Mankmil: wenn Du schon mein Zitat mit der anwaltlichen Keule hernimmst, dann bitte komplett, inkl. des Satzes davor: da steht dann etwas von "einen Tag später". Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wer nicht nur selektiv, sondern aus dem Zusammenhang zitieren kann, noch viel mehr...

 

Also nochmal - nur für Dich: so lange ich in Verkehrsunfälle verwickelt war, habe ich am Tage des Unfalls zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme, egal ob diese von der Polizei oder den Unfalbeteiligten erfolgte, niemals irgendwem mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts gedroht. Ist das so schwierig zu kapieren? Falls doch, ist es einfacher, dass Du mir eine Frage zum besseren Verständnis oder zum Ausräumen von Missverstandnissen stellst statt dass Du hier entgegen einer gepflegten Forenkultur Deiner Streitlust nachgehst.

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 8 Minuten schrieb heavy-metal:

Also nochmal - nur für Dich: so lange ich in Verkehrsunfälle verwickelt war, habe ich am Tage des Unfalls zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme, egal ob diese von der Polizei oder den Unfalbeteiligten erfolgte, irgrendwem mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts gedroht. Ist das so schwierig zu kapieren?


Ja, ich habe den Satz 3x gelesen und verstehe ihn nicht. Aber ehrlich, mich interessiert wenig was du in der Prämobiltelefonära getan hast oder nicht.
Ich wollte lediglich @mäddis bestärken bei einer deeskalierenden Abwicklung zu bleiben (im hier und heute). Letztlich hast du dem ja auch zugestimmt, also kein Grund den Blutdruck hochzufahren.

 

vor 8 Minuten schrieb heavy-metal:

dass Du hier entgegen einer gepflegten Forenkultur Deiner Streitlust nachgehst.

 

Wie kommst du darauf dass ich streiten möchte? Ich bin eigentlich ganz ruhig und entspannt. Aufregen tust du dich, warum das weiß ich nicht, sondern nur du.

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@Mankmil: wie kommst Du darauf, dass ich meinen Blutdruck hochfahre oder mich aufrege? Wenn Du meine Aussagen verdrehst oder falsch zitierst, dann bedarf das nunmal einer Korrektur. Wenn Du besagten Satz 3x gelesen, ihn aber nicht verstanden hast, dann ist es umso verwunderlicher, dass Du nicht nachgefragt hast: ich hätte gerne auf Deine Nachfrage für ein besseres Verständnis gesorgt. Den Satz nicht zu verstehen, ihn aber dennoch als Basis fürs weitere scharfe bis provokante Argumentieren zu verwenden, ist indes schlechter Diskussionsstil.

 

Was Dein Einwand mit der Prämobiltelefonära soll, verstehe ich jetzt nicht: früher wie heute kam / kommt es darauf an, den Unfallhergang möglichst umfassend und vollstandig zu klären. Insofern gibt es hinsichtlich der Vorgehensweise, den Unfallhergang zu protokollieren und die Schäden möglichst genau zu dokumentieren, keinen Unterschied. Die Möglichkeit, heutzutage relativ problemlos Fotos zu machen, ist natürlich eine Erleichterung, von der man Gebrauch machen sollte. Ob man deswegen am Ende auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten kann, muss man spontan vor Ort entscheiden. Ist aber auch von der Schadenhöhe abhängig. Sollte aber der Unfallhergang schon von vornherein strittig sein,  geht an der polizeilichen Protokollierung aus meiner Sicht so gut wie nie ein Weg vorbei.

 

Ich hoffe mal, dass wir es hierbei belassen können und sich eine weitere Diskussion erübrigt.

Bearbeitet von heavy-metal
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Um auf das eigentlich Thema wieder zurück zu kommen: heute sollte der Bericht vom Gutachter kommen. Bin sehr gespannt.

 

Da ich aber (fast) unabhängig davon, was der Bericht sagen wird, meine geliebte Kugel wieder fahren will, bin ich schon am sondieren, was ich für Herbi besorgen kann. Die Auswahl der gebrauchten Motorhauben ist überschaubar und meine alte war so gut, da kann meine zerknautschte fast mit den angebotenen Schlachtteilen mit halten :/ 

 

Der Schlossträger ist in allen A2-Modellen gleich?

 

Was haltet ihr von diesen Scheinwerfern? https://www.ebay.de/itm/Scheinwerfer-Set-rechts-links-fuer-Audi-A2-Typ-8Z-Bj-99-05-Valeo-/192925712165?_trksid=p2385738.m4383.l4275.c10

Ich würde natürlich gleich beide wechseln, sieht sonst so piratenmäßig aus O.o

 

Wer hat mir Tipps zum rechten Kotflügel? Wie aufwändig ist es, diesen zu lösen? Muss ihn ja nur wieder in die Ausgangsposition schieben und dafür nicht ganz demontieren.

 

Die Stoßstange vorne könnte man evtl. neu lackieren lassen. Die Delle, die sie bekommen hat ist genau im Nummernschild, d.h. ich könnte mit dem versteckten Makel leben.

 

Mein Plan ist bisher, dass ich unter 500€ "Verdienst" die Sache an eine Werkstatt geben werde, da ich sonst noch genug um die Ohren habe bzw. mir meine Zeit mit Familie und Kinder einfach auch wichtiger ist. Weil ganz so unterschätzen werde ich die Arbeit mit dem Schlossträger und dem Kotflügel nicht. Auch die Lichter wollen gewechselt werden, da ist ein ganzer Tag leicht geopfert.

 

Die Frontscheibe muss natürlich eine Werkstatt ersetzen. Ich halte euch auf dem Laufenden was der Dekra-Gutachter sagt!

Bearbeitet von mäddis
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