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Welche Felgen + Reifen


geek

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Um eine Einzelabnahmen nach § 19/2 STVZO bzw §21 zu vereinfachen (die Kennlinie der Tachoabweichung eines konkreten Fahrzeugs ist in der Regel nicht bekannt), wurde im Rahmen der 2. TÜV-Prüfstellentagung folgende Feststellung/Arbeitsanweisung getroffen (ergänzend zu §36 STVZO):

Ohne Tachoangleichung darf der Abrollumfang

 

  • den größten Wert der Serienbereifung um nicht mehr als 1,5% überschreiten,

  • den kleinsten Wert der Serienbereifung nicht mehr als 2,5 % unterschreiten.

Bei einer Umbereifung ohne Gutachten und Überschreitung dieser Toleranzen ist eine Tachoprüfung zwingend erforderlich. Falls der Tacho angeglichen werden muss, werden die Serienbereifungen aus den Zulassungsbescheinigungen gestrichen.

 

Diese Arbeitsanweisung stammt aus dem Jahr 1998 und sollte von allen aaS eingehalten werden.

 

Servus Schnellstrecker,

 

hast Du die oben genannte Arbeitsanweisung schriftlich? Hätte Interesse daran, vorallem für die 1,5%-Abweichung nach oben vom größten Serienabrollumfang. Nach unten ist der Gesetzgeber deutlich kulanter, -4% vom kleinsten Serienabrollumfang, als die Arbeitsanweisung; daher irrelevant.

 

Daniel

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  • 7 Monate später...
H

Ich habe mir jetzt TT-Felgen in 7x16 ET 31 gekauft.

Welcher Reifen ist hierfür zu empfehlen?

195/45 oder 195/50 ?

Der Radkasten vom CS sieht doch schon arg groß aus....:rolleyes:

 

Bei 7 Zoll Felgenbreite kannst Du sogar 225er Reifen verwenden :)

 

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  • 3 Monate später...

Nicht hauen - ich weiß - irgendwo steht das ganz genau... :o

 

Darf ich "originale S-line Felgen (7x17 et38 )" mit 205er Bereifung an meinem 1.4 Benziner fahren?

Im FZ Schein steht: 165 / 65R15

(aber ich fahre jetzt schon 185er auf original A2 Felgen...)

 

Was muss ich tun, damit ich S-line Felgen (7x17 et38 )" mit 205er Bereifung fahren darf?

 

Vielen Dank,

Lars

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Vielen Dank,

 

ich habe leider keine COC (höre dieses Kürzel zum ersten mal) - woher bekommt man das (bei der Erstauslieferung?, oder auf Anforderung?) :o

 

Bei meinen Unterlagen zum Auto ist so etwas nicht dabei.

 

In meinem Brief stehen auch die 185 50/R16 81T A. 6JX16H2, ET35

FALLS WERKSEITIG MONTIERT (ist der Fall).

 

Ich muss die original 17" S-Line Felgen mit 205er Reifen wirklich nicht eintragen lassen?

 

(Es geht um das Angebot aus dem Basar... passen da auch die Radbolzen von der 16" Felge?) :o

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Das bestellt man einmal! kostenlos hier: Volkswagen Logistics

 

Erst registrieren lassen. Nach wenigen Minuten, Stunden... hast Du einen Reg.Code. Dann kannst Du bestellen. Du beötigst NUR die Fahrzeug-Ident. Nr.: WAUZZZ.......... Dann "bestellen"-Button drücken. Du wirst gefragt, ob Du mit den Kosten einverstanden sind. Sie werden sich -angezeigt- bei 0,00 € bewegen, wenn für dieses Fahrzeug noch nie eine COC bestellt wurde und etwas kosten, wenn die COC schonmal bestellt wurde. Also beim ersten Mal kostenlos! Nach drei Tagen bekommst du Post von VW! nicht von Audi! Alles klar, ich hoffe, ich konnte helfen.

 

 

In diesem Forum wirst Du geholfen!

Bearbeitet von VFRiend
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Die Radschrauben sind für alle Originalfelgen die gleichen.

Hast du noch die alten Fahrzeugpapiere (Brief und Schein?) oder schon die neuen (Zulassungsbescheinigung I und II)?

 

Was sich hinter der COC verbirgt, siehst du hier:

https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=31910

Dort steht auch, wo du die herbekommst.

 

 

Zur COC selbst:

http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)

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Die Radschrauben sind für alle Originalfelgen die gleichen.

Hast du noch die alten Fahrzeugpapiere (Brief und Schein?) oder schon die neuen (Zulassungsbescheinigung I und II)?

 

Was sich hinter der COC verbirgt, siehst du hier:

https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=31910

Dort steht auch, wo du die herbekommst.

 

 

Zur COC selbst:

http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)

 

Nachmals Danke,

verzeiht meine leichte Hektik... :o:D

 

Ich habe den entwerteten alten Brief und den neuen.

 

Soweit ich das beurteilen kann, kann ich also die angeboten 17" kaufen und montieren. Dann bestelle ich mir die COC zu meinem Fahrzeug und fertig ist die Laube?...

 

Gruß

Lars

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Wieso eintragen lassen bzw. COC?

Für die S-Liner gibts doch eine ABE, dann kann ich mir den Aufwand sparen.

Das reicht doch!?

 

 

Oder sehe ich das falsch?

Ich habe auch die 16"er serienmäßig, bei mir stehen die S-Line nicht in der COC.

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Und wenn die 17 Zöller nicht in der COC stehen (im Thread, in dem die gesammelten Werke drin sind, gibts solche Fahrzeuge), dann einfach 20€ investieren, Clubmitglied werden und die ABE für die S-line-Felgen runterladen :)

 

@Shadout:

Wenn in der COC (die unter anderem auch der TÜV im System nachschauen kann) die 205/40 17 drin stehen, dann braucht man die ABE nicht mitführen. Sind diese Räder da aber nicht in der COC drin, dann brauchts die ABE, welche auch immer mitzuführen ist.

 

So meine Vermutung.

Bearbeitet von hirsetier
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"Vielen Dank für Ihre Beauftragung. In wenigen Tagen erhalten Sie Ihre COC-Papiere per Post." :)

 

... und wenn die Felgen da nicht drin stehen, nehme ich das mal zum Anlass Mitglied zu werden (obwohl - ich bin doch schon... :D)

 

Danke an alle :)

Lars

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In den COC meines ersten A2 (Bj02) stehen die 205/40/17 drin weil damit ausgeliefert. Bei unserem zweiten A2 (Bj 01) stehen die 17-Zöller s-Lines nicht drin. Beim dritten weiß ichs nicht, da vorgestern COC bestellt und noch nicht angekommen.

 

Wenn die S-Line für meinen dritten nicht in der COC stehen, werd ich dann auch Mitglied um an ABE zu kommen. Hat ja alles kein Zweck mehr. Muss wohl Mitglied werden....:janeistklar:

Bearbeitet von VFRiend
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  • 6 Monate später...

Bei mir trifft keine Ahnung gerade auch auf totale Ratlosigkeit :)

 

Ich habe bislang auf 5,5 x 15 ET 34 Stahlfelgen (waren bei Auslieferung montiert) 175/60 R15 Reifen gefahren. Da ich jetzt neue Reifen benötige dachte ich, zwecks besserer Auswahl und Verfügbarkeit, daran 185/55 R15 Reifen zu erwerben. Diese stehen leider nicht in den COC Papieren. Darf ich diese mit Eintragung auf genannten Felgen fahren, sollte ich diese auf genannten Felgen fahren und was muss ich gegebenenfalls zum Tüv dafür an Papieren mitnehmen bzw woher bekomme ich diese ggfs.?

 

Vielen Dank!

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Klar kannst die Fahren, aber sie müssen beim TÜV abgenommen und bei der Zulassungsstelle eingetragen werden. Ob du Papiere dazu brauchst, ist von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.

 

Im schlimmsten Fall brauchst ne Freigabe vom Reifenhersteller, dass seine Reifen auf einer 5,5Zoll Felge fahrbar sind.

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  • 1 Jahr später...

Nach vom Forum empfohlener Reifenwahl 195/45 auf original Audi STYLE 16" (sechsarm-Felge) hatte ich gleichzeitig unter "myAudi" im Netz die :) um diese ominöse COC-Bescheinigung angefragt. Nun kam die ernüchternde Antwort:

 

"vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Leider muessen wir Ihnen mitteilen, dass die Reifengroesse 195/45 R16 werksseitig nicht fuer den Audi A2 1.4 freigegeben wurde.

 

Die Freigabe der von Ihnen gewuenschten Rad-/Reifenkombination muss durch eine amtlich anerkannte Pruefstelle, im Rahmen einer Einzelabnahme, geprueft und abgenommen werden.

 

Bei weiteren Fragen sind wir gern wieder Ihr Ansprechpartner."

 

Freundliche Gruesse aus Ingolstadt

 

 

i. V. ....xxx

 

AUDI AG

85045 Ingolstadt

Tel. +49 (0) 800 2834 7378423

Fax. +49 (0) 800 329 26 2834

mailto:kundenbetreuung@audi.de

http://www.audi.com

 

 

Da hatte ich wohl was falsch verstanden... :(

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  • 9 Monate später...

Auch uns hat man anstandslos und auch ohne evtl. Fahrversuche oder ähnliches die 195/45 x 16 auf 6 Arm - Audi - Alu eingetragen.

 

Der TÜV - Sachverständigige hatte ganze Litaneien von Größen und auch Radreifenkombinationen die möglich waren.

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  • 4 Wochen später...

Als Ergänzug / Abänderung eurer Reifentabelle habe ich mal folgende Anmerkungen.

 

Anbei weitere Reifengrößen (z.T. exotisch ;)), die der TÜV potentiell ohne Anpassung des A2-Tachos einträgt (eine ausreichende Rad-Freigängigkeit vorausgesetzt):

 

155/70R15 => +0,37% Umfang zum größten Serienrad



185/60R15 => +1,21%

205/55R15 => +1,80%

225/50R15 => +1,71%

195/50R16 => +0,94%

215/45R16 => +0,69%

215/40R17 => +1,34%

245/35R17 => +1,26%

205/35R18 => +0,82%

215/35R18 => +2,00%

 

 

Wie bereits im Link in Post #30 erläutert, ist bei allen Umfangs-Abweichungen über +1% bezogen auf das größte Serienrad (beim A2 205/40R17) in der Regel eine Tacho-Angleichung notwendig. Nicht selten trägt der TÜV aber auch Reifen mit bis zu +2% Abweichung ein.

 

 

 

 

 

 

Auch ein bis zu 4% geringerer Umfang als der Umfang des kleinsten Serienrades (beim A2 155/65R15) ist ohne Tacho-Angleichung eintragungsfähig. A2-Kandidaten solcher kleinen Räder sind zum Beispiel:

 

155/60R15 => -2,66% Umfang zum kleinsten Serienrad



165/55R15 => -3,43%

175/55R15 => -1,55%

195/50R15 => -1,12%

215/45R15 => -1,37%

175/50R16 => -0,19%

195/40R16 => -3,45%

205/40R16 => -2,08%

215/40R16 => -0,70%

215/35R17 => -0,03%

 

 

 

Der Umfang folgender „ungewöhnlicher“ Reifengrößen fällt zwischen 155/65R15 und 205/40R17 und ist demnach beim A2 absolut unbedenklich hinsichtlich Tachoabweichung:

 

195/55R15



205/50R15

225/40R16

225/35R17

Kleinstes Serienrad für den A2 sollte ein 165/65/15, und nicht 155/65/15 sein, weil nur ein Winterreifen ist.

 

Nach

"Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen"

heißt es in 2.2:

" Normale Reifenausstattung " der ( die ) Reifentyp(en ) , der ( die ) vom Hersteller für den in Frage kommenden Fahrzeugtyp vorgesehen und im Beschreibungsbogen im Anhang zu der Richtlinie 70/156/EWG angegeben ist ( sind ) . Schneereifen ( M + S ) gelten nicht als normale Reifenausstattung .

 

Das sollte bedeuten, das bezüglich der Tachoabweichung im Verhältnis zum kleinsten Serienrad auch andere Kombinationen möglich sind.

In meinem Fall will ich gerade 175/65/15 montieren, die dementsprechend eine Abweichung von -2,1% haben und auch zulässig sein sollten. (beim 155/65/15 als kleinstes Serienrad wären es ja -4,3% und damit nicht zulässig)

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Gute Frage ...

 

Das Gesetz bezieht sich auf den kleinsten Serienreifen, d.h. auf die Größen (Dimension), die vom Hersteller freigegeben wurden.

Das ist im Falle des A2 einfach, weil das der 165/65/15 ist. Der hat den größten Umfang, alle anderen freigegebenen Grössen sind kleiner(dem Umfang nach). Damit zeigt dann der Tacho mehr an, als beim Reifen mit dem größten Umfang. Selbst der 155/65/15 (nur als M+S freigegeben und damit lt. Gesetz nicht der kleinste Serienreifen) hat einen kleineren Umfang (Tachoabweichung +2,2)

Solange der Umfang kleiner ist als der kleinste Serienreifen, ist das kein Problem d. der Tacho mehr anzeigen würde (positive Tachoabweichung wird größer bis max 4%).

Problem ist der grössere Umfang, da der Tacho dann weniger anzeigen würde (positive Tachoabweichung wird kleiner bis max 1%) Eine negative Tachoabweichung ist lt. Gesetz verboten! Deswegen der Vergleich mit dem "kleinsten" Serienrad, das den grössten Umfang hat und damit die geringste positive Tachoabweichung aufweist.

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Das sollte bedeuten, das bezüglich der Tachoabweichung im Verhältnis zum kleinsten Serienrad auch andere Kombinationen möglich sind.

 

Ich habe die genannten Reifenformate mal durch den Rechner gejagt:

 

155/65/15 => 58,3cm Durchmesser (95,7%)

 

165/65/15 => 59,6cm Durchmesser (97,8%)

 

175/65/15 => 60,9cm Durchmesser (100%)

 

205/40/17 => 59,6cm Durchmesser (97,8%)

 

Ein Reifen mit 165/65/15 hat demnach einen größeren Abrollumfang als das Winterreifenformat 155/65/15.

Nach der Regel, dass ein alternativer Reifen im Abrollumfang nicht kleiner als 4% im Vergleich zum kleinsten Serienreifen und nicht größer als 1% im Vergleich zum größten Serienreifen sein darf, würde das die Auswahl an Reifen doch weiter einschränken und nicht erweitern.

Im Falle von 175/65/15 hat der Reifen imho einen zu großen Abrollumfang im Vergleich zum größten Serienreifen.

Bearbeitet von Phoenix A2
Korrrektur nach Einwand von Nagah :-)
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Du hast da einen kleinen Fehler drin: Die Zahlen die du geschrieben hast sind der Durchmesser in cm und nicht der Abrollumfang:

 

155/65/15 => 58,3cm Durchmesser => 177,1cm Abrollumfang

 

165/65/15 => 59,6cm Durchmesser => 181cm Abrollumfang

 

175/65/15 => 60,9cm Durchmesser => 185cm Abrollumfang

 

205/40/17 => 59,6cm Durchmesser => 181,1cm Abrollrumfang

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175/65/15 => 60,9cm Durchmesser (100%)

Ich vermute mal dass du hier die Standardbereifung 175/60/15 = 100% meinst (nur nicht standard für 1.2er wie deine). Nachgerechnet habe ich übrigens nicht.

 

Ansonsten möchte ich nicht nochmal eine Diskussion wie diese lostreten ;)Welche Reifen für A2 möglich - Seite 2 - A2 Forum

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Ach so. Dann habe ich natürlich nichts gesagt. Ich war noch der Überzeugung dass Ihr diese Grösse in D nicht fahren dürft, aber mangels Gesetzkenntnisse lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

 

Übrigens habe ich diese Grösse als Sommerreifen und bin sehr glücklich damit. Der Tacho geht damit übrigens bis <2% genau, auch nach etwa 20.000 km Verschleiss (Michelin Energy Saver).

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Ich war noch der Überzeugung dass Ihr diese Grösse in D nicht fahren dürft, aber mangels Gesetzkenntnisse lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

 

Zu der Überzeugung, dass die Größe 175/65/15 in D ohne Tachoangleichung nicht am A2 gefahren werden darf sind wir hier ebenfalls (wieder) gelangt;).

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Also bin ich nach wie vor der Ansicht, das ich 175/6515 auch ohne Tachoangleichung fahren darf.

Da ist es eben dann doch wichtig, das der 155/65/15 eben nicht die kleinste Serienbereifung ist. Der kann daher als M+S Reifen aus allen Berechnungen rausgehalten werden (siehe Richtlinie 75/443/EWG als Anlage der StVZO)

 

Ich hatte übrigens nicht gesagt, das sich damit die Auswahl der möglichen Reifenkombinationen erweitert.

 

Nochmal zum Rechnen:

 

kleinster Serienreifen, grösster Umfang

165/65/15 187,08cm

 

gewählter Alternativreifen

175/65/15 191,71cm Tachoabweichung -2,1%

 

Der Tacho sollte bei gefahrenen 100km/h und einer gesetzmäßigen Abweichung mit dem 165/65/15 eine Geschwindigkeit von 114km/h anzeigen.

Er würde beim 175/65/15 dann (-2,1%) eine Geschwindigkeit von etwa 112km/h bei gefahrenen 100km/h anzeigen. Er liegt damit im Bereich der Richtlinie 75/443/EWG Pkt. 4.4

Die Anzeige ist damit sogar genauer, bei Abnutzung wird der Fehler dann wieder größer.

 

Wer jetzt nach dem Sinn des ganzen fragt, ich will den Conti Ecocontact 5 fahren, den es aber in 175/60/15 nicht gibt. Das ist der absolute Testsieger mit dem geringsten Rollwiderstand. Den in Verbindung mit Schmiedefelgen 6J 15 H2 ET38 vom A3 für das geringste Gewicht. (gibt es auch hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?p=661141#post661141 dazu eine Diskusion)

Vorteile der Kombination: geringere Drehzahl, mehr Komfort, weniger Kraftstoffverbrauch, leichtes Gewicht.

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Ich weiß nicht wie du das jetzt meinst:

Der Tacho sollte bei gefahrenen 100km/h und einer gesetzmäßigen Abweichung mit dem 165/65/15 eine Geschwindigkeit von 114km/h anzeigen.

Er würde beim 175/65/15 dann (-2,1%) eine Geschwindigkeit von etwa 112km/h bei gefahrenen 100km/h anzeigen.

Wie gesagt geht mein Tacho mit den 175/65R15 sehr genau. Ich habe aktuell nicht nachgemessen, aber in meiner Erinnerung sind 121 km/h Tacho = 119 km/h GPS.

Übrigens habe ich diese Grösse als Sommerreifen und bin sehr glücklich damit. Der Tacho geht damit übrigens bis <2% genau, auch nach etwa 20.000 km Verschleiss (Michelin Energy Saver).

Als ich noch die 175/60R15er hatte, war der Vorlauf etwa 6%.

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Ich versuche die Zusammenhänge nochmal "fast" ohne Zahlen darzustellen, da diese hier wohl einige Leute etwas verwirren :confused:.

 

Jeder Tacho ist nach Bauartzulassung vom Hersteller mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Tachovoreilung versehen (zeigt mehr an, als tatsächlich gefahren wird). Dies trifft nicht auf den Wegstreckenzähler zu. Das bezieht sich immer auf den vom Hersteller für dieses Fahrzeug vorgesehenen Serienreifen mit dem grössten Umfang.

 

Dieser positive Spielraum ist notwendig, um sicherzustellen, das der Tacho bei Reifenabnutzung und Verwendung verschiedener Reifenkombinationen nie weniger anzeigt, als tatsächlich gefahren wird.

 

Bei Verwendung von Reifen mit geringeren Umfang (gegenüber dem Serienreifen s.O.) wird die Tachovoreilung größer.

Bei Reifen mit grösserem Umfang wird die vorhandene Tachovoreilung aufgezehrt (also kleiner). Das ist aber nur bis zur Tachovoreilung gleich Null zulässig.

 

Der hier diskutierte 175/65/15 ist im Umfang größer als der grösste Umfang des Serienreifen (165/65/15), aber die vorhandene Tachovoreilung wird mit diesem Reifen nicht vollständig aufgezehrt, und der Tacho zeigt damit immer noch mehr an, als tatsächlich gefahren wird.

 

Damit sollte also die Verwendung dieser Reifengröße erlaubt sein, wenn weiterhin die andere Bedingung -Freigängigkeit- erfüllt ist.:)

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Wie gesagt geht mein Tacho mit den 175/65R15 sehr genau. Ich habe aktuell nicht nachgemessen, aber in meiner Erinnerung sind 121 km/h Tacho = 119 km/h GPS.

 

Der hier diskutierte 175/65/15 ist im Umfang größer als der grösste Umfang des Serienreifen (165/65/15), aber die vorhandene Tachovoreilung wird mit diesem Reifen nicht vollständig aufgezehrt, und der Tacho zeigt damit immer noch mehr an, als tatsächlich gefahren wird.

 

Damit sollte also die Verwendung dieser Reifengröße erlaubt sein, wenn weiterhin die andere Bedingung -Freigängigkeit- erfüllt ist.:)

 

Wenn ich den ganzen Thread hier richtig nachvollziehe entstammen die genannten Toleranzen gegenüber den entsprechende Serienreifen einer Richtlinie des TÜV zur Prüfung von Rad-/Reifenkombination ohne Tachoprüfung. Die 175/65/R15 Reifen fallen mit 2,1% größeren Umfang aus diesem Rahmen raus:

 

Um eine Einzelabnahmen nach § 19/2 STVZO bzw §21 zu vereinfachen (die Kennlinie der Tachoabweichung eines konkreten Fahrzeugs ist in der Regel nicht bekannt), wurde im Rahmen der 2. TÜV-Prüfstellentagung folgende Feststellung/Arbeitsanweisung getroffen (ergänzend zu §36 STVZO):

Ohne Tachoangleichung darf der Abrollumfang

 

  • den größten Wert der Serienbereifung um nicht mehr als 1,5% überschreiten,

  • den kleinsten Wert der Serienbereifung nicht mehr als 2,5 % unterschreiten.

Bei einer Umbereifung ohne Gutachten und Überschreitung dieser Toleranzen ist eine Tachoprüfung zwingend erforderlich. Falls der Tacho angeglichen werden muss, werden die Serienbereifungen aus den Zulassungsbescheinigungen gestrichen.

 

Diese Arbeitsanweisung stammt aus dem Jahr 1998 und sollte von allen aaS eingehalten werden.

Quelle:

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/

http://eur-lex.europa.eu/

www.verkehrsportal.de

 

Wenn nun der Tacho mit aufgezogenen 175/65/R15 Reifen amtlich geprüft und dabei die vorgeschriebene Voreilung festgestellt wird, klappt es evtl. doch mit einer Eintragung ohne Tachoangleichung.?

Bearbeitet von Phoenix A2
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Wie wird beim A2 eine Tachoangleichung durchgeführt?

Bei einem V70 Bj. 1999 wurde über die Onbord - Steckdose mittels Lap-Top die gewünschte Reifengröße aus einer Vielzahl von Möglichkeiten ausgewählt und abgespeichert, das wars.

 

Ist das hier aufwendiger?

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Mir reicht es eigentlich, das ich weiss, das der Reifen den Gesetzen entspricht. Der Tacho geht, wie auch schon Romulus geschrieben hat, sehr genau, mit einer kleinen Voreilung von ca. 1,5%.

 

Das Straßenverkehrsamt hat in dem Fahrzeugschein (ZB I) bei der Anmeldung keine Alternativgrößen mehr eingetragen. Es wurde automatisch nur eine Größe (165/65/15) eingetragen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt etwas anderes gefahren habe und im alten Brief alle bekannten Varianten drin standen. Da der Brief (ZB II) voll war wurde auch ein neuer ausgestellt. Darin gibt es gar keine Angaben über Reifengrößen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, das Reifengrössen dort nicht mehr eingetragen werden. Und auch in die ZB I wollte die Dame keine anderen Größen eintragen.:( weil das nicht mehr notwendig ist.

 

Eintragen will ich den gar nicht. Wozu? Und vor allem: Wohin?

Warum soll ich also etwas tun?

 

Einer Kontrolle unterwegs sehe ich auch ganz gelassen entgegen, stehen im Papier ja nicht mal die Felgen/Reifen der mit Werksauslieferung meines Fahrzeugs gefahrenen Reifen drin (175/60/15)

 

Zum Tüv muss der Wagen 12/13. Da wird der hin gefahren und fertig ist. Der will dazu auch nur die ZB I sehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, das es da Probleme gibt.:rolleyes:

Wer viel fragt ... und dann koste das noch Extra? Da habe ich keine Lust drauf.

Es scheint nicht mehr so gewollt zu sein.

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Eintragen will ich den gar nicht. Wozu? Und vor allem: Wohin?

Warum soll ich also etwas tun?

 

Einer Kontrolle unterwegs sehe ich auch ganz gelassen entgegen, stehen im Papier ja nicht mal die Felgen/Reifen der mit Werksauslieferung meines Fahrzeugs gefahrenen Reifen drin (175/60/15)

 

Nur weil nichts in den Papieren steht heisst dies nicht, das bei einer Kontrolle unterwegs nicht nachgeprüft werden kann.

Im Zweilfelsfall ist im übrigen der Fahrzeugführer/-halter in der Pflicht nachzuweisen, dass das Reifenformat rechtmäßig ist (z.B. mit Zulassungsbescheinigung, Konformitätserklärung COC oder Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi).

Die Chance, dass es bei einer Kontrolle unterwegs auffält ist aber wohl eher gering (wenn der A2 nicht gerade durch sein Erscheinungsbild abweichend von der Serie aka Tuning dazu einläd mal genauer hinzusehen;)).

 

 

Zum Tüv muss der Wagen 12/13. Da wird der hin gefahren und fertig ist. Der will dazu auch nur die ZB I sehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, das es da Probleme gibt.:rolleyes:

 

Beim TÜV sieht die Sache schon wieder anders aus. Da ist es durchaus üblich im Rahmen der Hauptuntersuchung die Bereifung zu kontrollieren. Mit einem nicht eingetragenen Reifenformat welches von der Serienbereifung abweicht und einer Einzelabnahme bedarf, wird die Plakette dann verweigert.

 

Just gerade hat ein Kugeltreiber unwissentlich dieses Reifenformat auf seinem A2 und ist prompt durch die Hauptuntersuchung gefallen:

TÜV und Reifengröße

 

Für soo gering halte ich das Risiko mit diesen Reifen ohne Eintragung durch die Hauptuntersuchung zu fallen nicht...

Bearbeitet von Phoenix A2
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wenn der A2 nicht gerade durch sein Erscheinungsbild abweichend von der Serie aka Tuning dazu einläd mal genauer hinzusehen
Genauso ist es. Es jukt niemand. Und der Reifen, um den es sich hier speziell dreht, ist dem Gesetz nach iO. Wer aber 205/35/18 auf so einer "Blase" fährt, fällt in das Raster "Spinner" und wird kontrolliert.

Und auch beim TÜV ist es nicht anders. Ich habe auf meinen 2 grösseren Audis auch Reifen/Felgen drauf, die nicht im Papier stehen. Seit 14 Jahren stört sich da niemand dran, und das sind jeweils 5x TÜV o.Mängel! Aber das ist Privat.

 

Aber darum geht es mir gar nicht.

Sondern darum, das nichts mehr eingetragen wird!

Das Straßenverkehrsamt hat in dem Fahrzeugschein (ZB I) bei der Anmeldung keine Alternativgrößen mehr eingetragen. Es wurde automatisch nur eine Größe (165/65/15) eingetragen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt etwas anderes gefahren habe und im alten Brief alle bekannten Varianten drin standen. Da der Brief (ZB II) voll war wurde auch ein neuer ausgestellt. Darin gibt es gar keine Angaben über Reifengrößen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, das Reifengrössen dort nicht mehr eingetragen werden. Und auch in die ZB I wollte die Dame keine anderen Größen eintragen.:( weil das nicht mehr notwendig ist.
Also bei mir will niemand mehr etwas eintragen. Das kann ja nun kein Zufall sein, wo man früher immer so pingelig war. Da muss es doch sicher eine "Dienstanweisung" dazu geben. Oder meinst du ein Beamter kann etwa selbstständig handeln?
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Nicht so negativ. Der A2 scheint absolut nicht ins "Beuteschema" der Polizei zu passen.

 

Ich bin schon seit gut einem Jahr ein "bisschen" tiefergelegt und seit einem Monat habe ich die 205/35 R18 drauf und ich wurde noch nie(!) kontrolliert. Und in München gibt es echt genug Polizeipräsenz. (Und ja, alles ist eingetragen. Darum warte ich ja auf eine Kontrolle um den Herren mein Sammelsurium in die Hand zu drücken. ;))

Bearbeitet von Nagah
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Wieso negativ. War so nicht gemeint.

Schließlich habe ich mir vor über einem Jahr auch einen gekauft, um noch einen zu haben (ich möchte ihn gern zum e-Auto umbauen). Inzwischen schätze ich das Auto, wegen seiner Funktionalität und seinem günstigen Verbrauch.

Nichts destotrotz ist das Auto eben nur eine "Blase", das in das Schema "Rentnerauto" passt. Weil es bei mir rum stand , fahren inzwischen meine Frau und meine Tochter damit gern zum Einkaufen. (wer quält sich schon auf einem Parkplatz gern aus einem Dreitürer mit Sportsitzen und lässt sich dann die Türen der anderen "Hausfrauen" in die Seite hauen?)

Mein Fazit: Ein super billiger Einkaufswagen für den Umkreis von 50Km. Da wüste ich kein besseres aktuelles Auto. Wer etwas mehr in diesem Wagen sieht, kann das gerne tun, wertet es das Auto nur auf.

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Ich hab da mal im Netz gesucht und reichlich gefunden, da will ich euch meine Erkenntnisse nicht vorenthalten und damit auch meine Frage selber beantworten.

Eingetragen wird nur im ZB I eine Reifengröße (kleinste Serienbereifung), und nicht das, was da etwa gefahren wird.

Die Daten dazu kommen direkt vom KBA und nur diese Größe wird vom Sachbearbeiter eingetragen. Im ZB II wird keine Reifengröße mehr eingetragen. (Außnahmen bestätigen die Regel)

 

Bei allen Kontrollen (ob auf der Straße oder beim TÜV) kann die abweichende "Ist" Bereifung bezüglich der Zulässigkeit nur über das KBA geprüft werden. Dort sind alle zulässigen Alternativen hinterlegt.

 

Ein Gutachten kann sicher gemacht werden, um dieses dann mit zuführen.

Aber erstens wird es nicht mehr eingetragen, und zweitens wird es kaum jemand unterwegs mehr sehen wollen, weil ohne "online Zugriff" sowieso keine Vergleichsmöglichkeit mehr gegeben ist.:racer:

 

Das ist neues EU-Recht seit 01.10.2005, der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere. Entsprechende Handlungsanweisungen der Straßenverkehrsbehörden.:LDC

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