Ich möchte zu dem Thema noch folgendes unnützes Wissen beisteuern:
-Firmengelände ist üblicherweise kein Raum der vom Versicherungsschutz gedeckt wird, außer:
-ein Firmengelände hat an der Einfahrt "Hier gilt die StVO." stehen, dann ist:
-das Regulieren, von Schäden auf Firmengeländen, die Willkür/Unwissenheit der Kfz-Versicherung
Üblicherweise machen diese es natürlich trotzdem...
Edit: Genau genommen ist dies dann Sache des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit der BG. Wie es mit Sachsschaden an Privateigentum auf Firmengelände aussieht, soweit bin ich da noch nicht drin.
Edit2: Ausdruck korrigiert