Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Unfall - Gegner bestreitet alles...


Nachtaktiver

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 212
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

Heute kam Post von der gegnerischer Versicherung. Ihr Versicherungsnehmer bestreitet, den Schaden verursacht zu haben. Wie nicht anders zu erwarten. Also alles, was ich der Polizei erzählt habe, nochmal für die Versicherung aufdröseln. Zusätzlich wollen die das Aktenzeichen, unter dem die Geschichte bei der Polizei aufgenommen wurde. Hab ich net, Aufnahmedatum und Sachbearbeiter müssen reichen.

 

Dazu wollen die meinen Zeugen, ist glaub net so klug den jetzt schon rauszurücken. Davon abgesehen hab ich von ihm ja nur die Autonummer und die Polizei hat ihn befragt...

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nunja, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden bestreitet ist es ja nicht gelogen denn es war ja die Tochter der Versicherungsnehmerin.

Ob die Damen der Versicherung alle Angaben richtig gemacht haben würde ich mal anzweifeln, bei dem Vorspiel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

oioioi..... jetzt gehts los, ich hatte es befürchtet. am besten übergibst du die sache jetzt auch einem anwalt, wenn noch nicht geschehen. KFZ-RS ist natürlich hier angebracht, denn sonst wirds zunächst teuer. ein anwalt hat mehr möglichkeiten (aktenanforderung) als der privatmann, der meint sich selber verteidigen zu können.

 

zum zeugen:

den musst du benennen, denn wenn du erst später damit rauskommst macht es den eindruck, als hättest du ihn per casting gefunden. außerdem wird die polizei dem gegn. anwalt akteneinsicht gewähren und spätestens da steht dann auch drin, dass sie den von dir benannten zeugen befragt haben.

 

zum AZ:

hast du keinen abschrib des protokolls von der polizei bekommen? da müsste eigentlich das aktenzeichen drauf stehen.

und: hast du denn eine ahnung, was dieser zeuge zu protokoll gegeben hat?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, als ich meinen "Ducato-Rückwärts-in-die-Front-rangiert"-Schaden hatte, wurde natürlich auch versucht, die Sache so zu drehen, dass die gegnerische Versicherung nichts zu zahlen gehabt hätte.

Hier half der Verweis auf die Polizei und die Angabe der Vorgangsnummer (und zwar schnell und gründlich).

Für Zeugen u.ä. ist meiner Auffassung nach ebenfalls die Polizei zuständig – wenn der Vorfall ja nun schon aufgenommen wurde...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heute kam Post von der gegnerischer Versicherung. Ihr Versicherungsnehmer bestreitet, den Schaden verursacht zu haben. Wie nicht anders zu erwarten. Also alles, was ich der Polizei erzählt habe, nochmal für die Versicherung aufdröseln. Zusätzlich wollen die das Aktenzeichen, unter dem die Geschichte bei der Polizei aufgenommen wurde. Hab ich net, Aufnahmedatum und Sachbearbeiter müssen reichen.

 

Dazu wollen die meinen Zeugen, ist glaub net so klug den jetzt schon rauszurücken. Davon abgesehen hab ich von ihm ja nur die Autonummer und die Polizei hat ihn befragt...

 

 

Ich würde denen lediglich mitteilen, dass die Polizei den Zeugen im Protokoll aufgenommen und befragt hat. Du kennst den Namen schließlich nicht und musst ihn auch gar nicht angeben.

 

Eigentlich müsste die Polizei ihn Sachen Fahrerflucht aktiv sein, das würde ich der Versicherung in dem Antwortschreiben mitteilen ... dann wird sich da schnell was bewegen. Die Polizei sollte den Fahrer auch schon interviewt haben (zumindestens den Halter).

Fahrerflucht mit gefährlichen Eingriff in den Verkehr ist nun mal kein Kavaliersdelikt.

 

 

Teile denen einfach mit, dass du den Fahrer des Fahrzeuges wegen Fahrerflucht angezeigt hast und das du den Fahrer einwandfrei wiedererkennen würdest.

Mit Datum, Uhrzeit, Ort und Name der Polizeidienstelle.

Setz denen eine Frist zur Begleichung des Schadens (z.B. nach Kostenvoranschlag).

 

Dann mal sehen was die so zurückschreiben ... einen Anwalt brauchst du noch nicht.

 

Die Polizei wird dem Angeklagten schon Angst machen, der wird es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen (er ist ja schließlich Schuldig).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So seh ich das auch, hab bis jetzt ja außer den 75€ fürs Spureinstellen nix gesetzt. Hatte sowieso vor, in puncto Zeuge lediglich auf die Polizei zu verweisen, mehr kann ich ja auch nicht machen. Dazu kommt natürlich in der Schilderung des Unfallhergangs die Fahrerflucht usw.

 

Abschrift gabs keine, da das Ding damals noch net getippt war. Vorgangsnummer hab ich auch net, dürfte ja aber beim Sachbearbeiter per Telefon zu bekommen sein.

 

Frist für die Überweisung hatte ich im ersten Brief an die Versicherung bereits auf 5. Februar gesetzt. Anwalt find ich bis jetzt unnötig, auch weil der Zeuge ausgesagt haben wird, dass er nix gesehen hat/nix mehr weiß. Das Mädel wird ausgesagt haben, dass sie rüberziehen musste und dass ich nicht gebremst habe, obwohl ich ja hätte Platz machen müssen:janeistklar:

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Frist für die Überweisung hatte ich im ersten Brief an die Versicherung bereits auf 5. Februar gesetzt. Anwalt find ich bis jetzt unnötig

 

Moin. Wenn du keinen Anwalt beauftragen willst, kannst du die Regulierung oder Stellungnahme der Versicherung abwarten.

 

Die Versicherung wird nach Angabe des Aktenzeichens die Ermittlungsakte anfordern. Bis Eingang tut sich nichts, da der Vorgang strittig ist.

Zum Eingang: Die Polizei wird ermitteln (Beteiligte und Zeugen befragen, Spuren sichern oder Höhen vermessen) und dann das Ganze an die Staatsanwaltschaft abgeben. Der Staatsanwalt wird dich nach deiner Schadenhöhe fragen und einen Beleg anfordern. Das Strafverfahren wird entschieden....

Jetzt in etwa wird die Akte an Dritte versandt (nur an Anwälte der Parteien). Zeitfaktor:ca. 4-12 Wochen, bei Personenschäden eine Akte auch nach 6 Monaten noch nicht erhalten....

 

Hast du einen Anwalt im Freundeskreis? Ermittlungsakte kostet 12 Euro Gebühr. Vielleicht kannst du so Einsicht nehmen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich Dir aus eigener Erfahrung einen Rat geben darf : Vergiss die Sache am besten, wenn Du nicht Ärger ohne Ende haben willst !:argh:

Widerspruch. Eine Anzeige ist immer angebracht. Schließlich weiß man nicht ob der Unfallgegner evtl. schon öfter so gefahren ist. Falls ja und ebenfalls Anzeige erstattet wurde, dann fällt die Glaubwürdigkeit der Zeugin (selbst dann, wenn sie bisher durchkam). Und falls nein: vielleicht hilft es einem späteren Geschädigten.

 

 

@Nachtaktiver: Beitrag #22 ist gut und allein wegen den Punkten in der Aufzählung war Dein Weg richtig. Auch die 'Einladung zum Gespräch' ist gut und vielleicht heilsam.

Bedenkt bitte: würde @Nachtaktiver nichts unternehmen, warum und weswegen sollte die Dame etwas lernen und ihr Verhalten künftig ändern!???? Im Gegenteil: Sie würde lernen, dass es so geht!

 

Was ich noch nicht verstehe: Wie kann ein Fahrzeug, dass vor Dir einschert und Dich dabei berührt, lediglich Deine Felge beschädigen? Steht Deine Felge in jedem Fall über die Außensilhouette Deines Fahrzeugs hinaus? Noch dazu, wenn der 'Anstoß' Deine Spur verstellt hat. Bist Du sicher, keinen (weiteren) Schaden (Lack, Kratzer usw.) an Deinem Fahrzeug übersehen zu haben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau um diesen Lerneffekt geht es mir ja auch.

 

Habe noch nen Kratzer an der Stoßstange vorne, ein Schönheitsfehler, den ich bei privater Regulierung übersehen hätte. So allerdings habe ich ihn mit bei der Versicherung eingereicht, auch weil die Schadenshöhe für das Strafverfahren eine nicht unwichtige Rolle spielt. Schaden belief sich so auf runde 1200€. Die Felge steht mit ET 32 doch recht weit außen, war trotzdem ein Kunststück, den Radlauf nicht mit zu erwischen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kann auch sein, dass der Radlauf getroffen wurde, man aber einfach nix sieht.

Das vermute ich. Radlauf und Kotflügel sind ja aus Kunststoff (?) und haben sich evtl. zurück verformt. Falls dem so ist, ist zu hoffen, dass der Lack weiterhin hält.

(Bei 1.200 € liegt der Schaden ja schon fast im Gutachter-Bereich.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Monate später...

Habe gerade mal wieder bei der Versicherung angeklopft. Die haben immernoch keine Ermittlungsakte, obwohl diese wohl von der Staatsanwaltschaft am 25.5. verschickt wurde. Wenns mal läuft, dann läufts :(.

 

Naja, immerhin gibts ne Akte beim Staatsanwalt. Dann blieb es wenigstens nicht auf dem Tisch der Polizei liegen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Übrigens: innerhalb der letzten 14 Tage, 3 Wochen war in einer Autosendung (auf VOX?) ein Bericht über Kfz-Karosserieteile, bei dem gezeigt wurde, dass Kunststoffteile (ich glaube mit Metallkern) immer mehr die Eigenschaft haben, sich weitgehend zurück zu verformen. In dem Zusammenhang fiel auch der Name Audi, weil diese 'Kunststoffteile' im Ergebnis stabiler und leichter seien, als übliche Baugruppen.

 

Einerseits schön, andererseits wird das Feststellen von Unfallschäden wohl immer schwieriger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na wenns ein Federstahl ist den man nicht so leicht verknittern kann geht das schon so einem gewissen Grad.

 

Meinen Eltern ist diese Woche auch einer hinten drauf. Dem Auto sieht man nicht an, dass es viel hat. Die Stoßstange kam wieder raus und sieht nahezu kratzerfrei aus. Aber das Abschlussblech vom Kofferraum hats einige cm auf den Autogastank gedrückt. Hier würde man nicht von eimem mehrere tausend Euro großen Schaden ausgehen wenn man nur nach der Optik geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zurückverformen mit Metallkern wohl kaum.

Na ja, wenn der Kunststoff mit seiner elastischen Verformbarkeit eine 'größere Rückstellkraft' entwickelt als der plastisch verformte Metallkern, gibt es auch hier eine weitgehende Rückverformung.

 

Aber Du hast Recht. Ich ließ mich vom Begriff "Organo-Bleche" etwas irritieren; hier ein Link zum Thema: Kunststoffteile mit Metalleinleger und Glasfaser-Composite-Materialien.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Muss nicht von Nutzen sein - evt. kann man sich frühzeitig auf die konkrete "Verteidigung" der Gegenseite gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft einstellen. Ansonsten hängt es natürlich davon ab, wie nah man selbst am Ball bleiben will. Ich würde da z.B. schon wissen wollen, was eine evt. Begutachtung oder wenigstens Sichtprüfung des Wagens des Unfallgegners ergeben hat.

 

Falls du Akteneinsicht über einen Anwalt nehmen willst, kann ich das gern beantragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Akteneinsicht muss ja über einen Anwalt erfolgen, soviel ich weiß. Interessieren würde es mich natürlich schon, aber da hier im Wege der Zivilklage wohl eh nix rauszuholen wäre, spar ich das Geld wohl lieber. Zumal ich auch keinerlei Ahnung habe, was ein Anwalt dafür verlangen würde...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach deinen Schilderungen wäre ich nicht so pessimistisch. Was die Polizei festgestellt hat, ist dokumentiert. Und je nachdem sind die Aussichten. Von ziemlich schlecht, wenn am gegnerischen Fahrzeug keine Spuren festgestellt wurden bis hin zu "sehr gut" bei zueinander passenden Spuren. Die weiteren Einzelheiten würden auch einen "Eindruck" vor Gericht hinterlassen (freie Beweiswürdigung). Als lebensnah würde es wohl kein Richter ansehen, dass du dir alles ausgedacht hast und Fahrzeug, Kennzeichen, Fahrerin etc. "zufällig" oder gar betrügerisch "passen".

 

Die Akteneinsicht kostet nur die Übersendungs- / ggf. Kopierkosten (viele Behörden versenden nur Kopien und berechnen dann zwischen 10 und 50 Cent pro Seite) zzgl. einer Bearbeitungspauschale. In Berlin wäre man im Normalfall mit 12,- Euro dabei, das ist überschaubar. Du kannst aber als Geschädigter sogar selbst beantragen, dass dir ein Auszug z.B. bzgl. der Feststellungen am gegnerischen Fahrzeug aus der Akte übersandt wird (§ 406e Abs. 5, Abs. 1 StPO). Das berechtigte Interesse kannst du knapp mit der "Untätigkeit" der gegnerischen Versicherung und dem Bestreiten der Verursachung durch die Versicherungsnehmerin begründen.

 

Beim Zivilrechtsstreit und einem Streitwert von 1.200 Euro liegt das Prozesskostenrisiko bei 718,36 Euro. Das sind die Gerichtsgebühren (bei einem Urteil) sowie die Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts (je 276,68 Euro), den man ja bei einer Niederlage auch zahlen müsste. Hinzu kämen noch etwaige Gutachterkosten. Bei Gewinn hätte man ein Vollstreckungsrisiko in ca. gleicher Höhe abzüglich der Kosten für den gegnerischen Anwalt. Wenn man nicht weiß, wie solvent der Gegner im Zivilprozess ist, sollte man das Ausfallrisiko angesichts der relativ hohen Pfändungsfreigrenzen durchaus mit berücksichtigen. Denn die Gerichtskosten und den eigenen Anwalt muss der Kläger so oder so bezahlen und strenggenommen kommt es eben nur darauf an, ob diese Kosten als Schadensersatz beim Gegner beizutreiben sind.

 

Man könnte allerdings den Schadensersatz auch im Strafverfahren "anhängen". Dann hätte man eine etwas bessere Möglichkeit zur Risikosteuerung, weil man je nach Prozessverlauf den Adhäsionsantrag stellt oder eben nicht stellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gehe eben davon aus, dass die gegnerische Versicherung ihre Zahlung vom Ausgang eines Strafverfahrens abhängig macht und wäre eben aus diesem Grunde an der Aktenlage interessiert. Selbst Einsicht beantragen ist gut, werde ich machen. Dazu wende ich mich an die zuständige Staatsanwaltschaft, oder schon ans Amtsgericht? Vollstreckungsrisiko ist keins gegeben, da ja im Zweifelsfalle die Haftpflichtversicherung zu beklagen wäre, oder?

 

Kann ich nur Auskunft über die Spuren am gegnerischen Fahrzeug verlangen, oder bekomme ich auf diesem Wege auch Information, was die Gegenseite ausgesagt hat?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja stimmt, das Vollstreckungsrisiko fällt bei Gewinn weg (ist mir unbedacht im "Rutsch" der Hinweise zu den allgemeinen Kostenrisiken im Zivilrechtsstreit mit reingekommen).

 

Die Fahrerin würde ich in Fällen wie diesen typischerweise mit verklagen, damit sie auch "Partei" und nicht Zeugin ist (und somit nur als "Partei" vernommen werden kann, nicht als Zeugin der Halterin / Haftpflicht). Ferner würde man hier wohl zugleich auch die Halterin verklagen.

 

Welche Auskünfte du bekommst, hängt vom Akteninhalt und nicht zuletzt von der bearbeitenden Stelle ab. Auch eine Übersendung an den Geschädigten ist leider nicht zwingend, kommt aber - je nach Entfernung - vor. Du kannst aber umfassend Einsicht per Übersendung von Abschriften / hilfsweise "vor Ort" nach Terminabstimmung beantragen. Dann wird man je nach Begründung sicher nicht die gesamte Akteneinsicht verweigern, sondern diese ggf. auf bestimmte Akteninhalte beschränken.

 

Staatsanwaltschaft ist gut - falls die Akte schon bei Gericht ist, wird man dich dorthin verweisen oder deinen Antrag freundlicher Weise weiterleiten (eine Weiterleitungsbitte könntest du für diesen Fall mit in das Schreiben aufnehmen).

Bearbeitet von bretti
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man vom Teufel spricht...

 

Ich glaube die Sache vereinfacht sich jetzt etwas. Heute rief der POM an, der die Geschichte damals aufgenommen und gesachbearbeitet hat. Der Richter möchte gerne noch weitere Fragen zu dem Zeitraum zwischen Anprall und Austausch der Adressen (sprich der Fahrerflucht mitsamt Verfolgung und anschließendem tollem Gespräch) beantwortet haben. Erstmal gut, dass es schon bei nem Richter liegt, dann hats der Staatsanwalt jedenfalls schonmal durch gebracht.

 

Sieht aus, als würde die Ärgermaximierungsstrategie aufgehen :D. Wenn sich dabei die Chancen verbessen, den Schaden noch bezahlt zu bekommen, noch besser.

 

Ich frag dann morgen erstmal den POM, was die Gegenseite denn so meinte. Der wird schon entsprechend mit dem Zaun winken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klingt so, als prüfe der Richter vor seinem Urlaub die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.

 

In Fahrerfluchtfällen könnte durchaus eine Eröffnung mit abweichender rechtlicher Würdigung erfolgen. Man muss sich ja mit Fragen wie Versuch/Vollendung/Rücktritt auseinandersetzen. Deshalb will der Richter vermutlich nochmal genau wissen, wie sich das "Nachfahren" bis hin zum Austausch der Adressen darstellte.

 

Erst nach Zulassung der Anklage ist das sog. Zwischenverfahren abgeschlossen und es wird das Hauptverfahren eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Das dürfte also noch etwas dauern...

 

Hier eine ganz verständliche übersichtliche Darstellung auf der Homepage eines Kollegen zum Ablauf des Strafverfahrens:

Ablauf Strafverfahren Hamburg | Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner | Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg | Ermittlungsverfahren Strafbefehl Anklage Hauptverhandlung in Hamburg

Bearbeitet von bretti
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm, na gut. Immerhin wurde es noch nicht eingestellt ;). Was ist abweichende rechtliche Würdigung?

 

Werde dann mal selbst Akteneinsicht beantragen, die gegnerische Versicherung erinnert wohl monatlich daran, die Staatsanwaltschaft hat es aber wohl bis heute nicht hin bekommen das Ding auch zuzusenden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es könnte z.B. sein, dass vollendetes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) angeklagt werden soll, aber das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens mit abweichender rechtlicher Würdigung (§ 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO) eröffnet, z.B. der Maßgabge, dass die Angeklagte des versuchten unerlaubten Entfernens vom Unfallort hinreichend verdächtig ist.

 

Oder es soll nach Dafürhalten der Staatsanwaltschaft z.B. auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt werden (§ 315c StGB), das Gericht beschränkt die Eröffnung des Hauptverfahrens aber auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

 

Den Antrag auf Auskünfte / Abschriften aus der Akte bezüglich etwaiger Schäden am Fahrzeug der Unfallgegnerin solltest du also gleich an das Gericht senden. Vermutlich wird man mehr ohnehin nicht zur Verfügung stellen, weil das deine Zeugenaussage beeinflussen könnte. Auf jeden Fall bekommst du darüber eine Mitteilung (die so oder so nicht anfechtbar ist). Wie gesagt, Grundlage ist § 406e Abs. 5 StPO.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, war bei der Polizei und hab dort nochmal sehr deutlich vorgesprochen. Der POM rechnet damit, dass das Verfahren jetzt recht zügig (2 Monate) über die Bühne geht. Der Richter überlegt wohl, ob er noch nen Sachverständigen hinzuziehen soll. Der POM hat jedenfalls beantragt, dass ich über den Ausgang des Strafverfahrens informiert werde. Brav! Ob es allerdings zu ner Verhandlung kommt, kann er noch nicht abschätzen.

 

Was mir leider nicht verraten wurde ist, ob die Dame einräumt mich berührt zu haben und sich nur gegen die Fahrerflucht wehrt, oder ob sie alles abstreitet. Jedenfalls hat sie sich nen Anwalt genommen, was dafür spricht, dass der Ärger bei ihr schon ziemlich groß ist ;).

 

Melde mich in nem Monat wieder :(.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sie entschuldigte sich darauf per Handzeichen. ... Sie entschuldigte sich und beteuerte, dass sie selbstverständlich für den Schaden aufkäme.
In diesem Zusammenhang gab Sie Dir ihre Adresse. Wenn Sie heute evtl. auf die Idee käme, die Brührung zu bestreiten, müsste Sie die Herausgabe Ihrer Adresse an Dich begründen.

 

Denn wenn mir jemand in dieser Situation unterstellen würde, etwas getan zu haben, würde ich ihm sicher nicht meine Adresse geben, sondern die Freundlichen in Grün rufen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, wie gesagt: Ich baue darauf, dass die Frau bei der ersten Vernehmung durch die Polizei genau so wirr war wie bei mir am Telefon Ende Dezember. Grundvorraussetzung dass das klappt ist ja, dass sie sich selbst um Kopf und Kragen redet...

 

Was ihrem Anwalt in der Zwischenzeit eingefallen ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nebenklage wäre bei so einer Unverschämtheit eine feine Sache - ist aber leider nicht möglich (keine Katalogtat des § 395 StPO ersichtlich).

 

Falls es zur Anklage mit Hauptverhandlung kommt, würde ich nach deiner Zeugenaussage auf jeden Fall den Rest der Verhandlung mit anschauen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

So, mal wieder ein Bericht zur Lage der Nation. Geil, geil, geil sag ich nur...

 

Hab eben mit der gegnerischen Versicherung telefoniert, wo denn nun meine Kohle bleibt. Antwort: Morgen im Briefkasten, wurde gestern abgerechnet, da Akte am 18.8. da war. Weiß zwar noch nicht, ob in voller Höhe aber besser als nix.

 

Außerdem hat der Sachbearbeiter etwas aus dem Nähkästchen geplaudert, die Dame hat nen Strafbefehl bekommen und dagegen Einspruch eingelegt. Wird also wohl zu ner Verhandlung kommen wegen der Fahrerflucht, für ihn sei die Haftungsfrage was mich angeht aber klar. Ich persönlich glaube auch nicht, dass bei der Hauptverhandlung etwas (für sie) besseres rauskommt als schon im Strafbefehl stand. Dazu sind es nochmal Kosten...

 

Das Prinzip der pädagogisch wertvollen Ärgermaximierung läuft wesentlich besser als gedacht :D.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibs zu, du bist gerade sehr zufrieden mit der Welt im Großen und Ganzen, oder? ;)

 

Naja, ich stand in der Zwischenzeit 5 Stunden bei meinen Eltern im Garten und hab uralte Betonfundamente rausgekloppt, welche ich letzte Woche ausgegraben hatte. Wenn das fertig ist, bin ich erstmal zufrieden...

 

Hätte nie im Leben gedacht, dass das so laufen könnte. Meine bisherigen Erfahrungen in dieser Richtung waren stets, dass es irgendwann im Sande verläuft, bzw. man klagen müsste.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gratuliere Nachtaktiver!

 

Selbst habe ich vor Jahren mal Pech gehabt, rückwärts eine 9 Jahre alte Importmaschine umgeworfen, Blinker und Bremsgriff im Eimer.

Hab nen Zettel dran gehängt, das ich für den Schaden aufkomme.

Das wurde gnadenlos ausgeschlachtet vom offensichtlichen Erzeuger des jungen Motorrad Fahrers, der offenbar eine Zweirad-Werkstatt betrieb.

Kostete eine Stange Geld, für so einen runter gekommenen Bock.

So etwas passiert einem natürlich nur einmal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, mopped rueckwaerts umnieten kann heftig werden. 2003 hat mir einer meine geparkte 748r duc (bj2000) umgekippt. Wie gesagt alles im stand und (zum glueck) ohne fahrer drauf. Der autofahrer dachte das er das mit einem scheinchen als handgeld erledigen kann. Das gutachten war dann vier mille incl ust/mwst!

Die versicherung hat dann natuerlich auch stress gemacht. Aber mit der begruendung, das das ein liebhaberfahrzeug ist, da es die homologierte version und kein beliebieges serienmotorrad ist, hat sie es schlucken muessen. Ich finde es lohnt sich immer ungewoehnliche fahrzeuge zu besitzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dazu reicht schon die normale SSie. Ich suche immer noch einen der das freiwillig meine Gelbe umschmeißt. In der Regel summiert sich das dann wie folgt:

- 3-teilige Verkleidung ca. 900 Teuros

- Auspufftopf ca. 600 Teuros

- Tank lackiert ca. 1000 Teuros

- Kleinteile wie Stummel, Amaturen, Fussrastenanlage usw. füllen dann auf zum Totalschaden.

 

Gruß Volker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.