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Verkehrsregeln, die kaum einer kennt


A2RJ

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@ KugelwiderWillen:

 

Nun, das mit dem Spurwechsel müssen wir etwas genauer betrachten. Richtgeschwindigkeit hin oder her. Natürlich trifft den 180 km/h schnellen Überholer grundsätzlich eine Mitschuld. Aber wer auch nur als 130 km/h schneller Fahrer beim Spurwechsel nach links nicht mit ganz Schnellen rechnet, der tauscht Rücksichtnahme ggü. dem Einscherenden gegen Menschenleben, auch gegen sein eigenes. Dessen sollten sich die Spurwechsler einmal bewusst werden. Der Spurwechsel ist immer dann tabu, wenn ein anderer, egal wie schnell er ist, gefährdet werden könnte.

 

Thema "Wiedereinscheren": hier ist ebenfalls zu beachten, dass das Wiedereinscheren nur dann erlaubt ist, wenn der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird. Kommt es also unmittelbar nach dem Wiedereinscheren aufgrund einer starken Bremsung zum Unfall, war das Fahrmanöver eben nicht frei von Gefährdung. Bei starkem Verkehr braucht sich der Auffahrende sicher auch keine Sorgen zu machen, dass es keine Zeugen gibt, die in seinem Sinne aussagen könnten. Bzgl. Abstandsmessungen: es wird keine "Momentaufnahme" gemacht, sondern i.d.R. über eine Strecke von ca. 400 m beobachtet. Und: wenn jemand ca. 15 m vor mir auf meine Fahrspur wechselt, dann gehe ich instinktiv vom Gas und fahre eben nicht eine längere Strecke mit einem gleichbleibendem Abstand von 15 m vor ihm her. Ok, ich halte dann auch nicht unbedingt den Sicherheitsabstand ein. :rolleyes:

 

Am Tag darfst Du auch nicht mit Standlicht herumfahren,dies ist in der STVO § 17/2 so geregelt.
Das steht so aber nicht in der StVO... ;) Was sollte auch dagegen sprechen, am Tag mit Standlicht zu fahren, wenn die Sicht- und Witterungsverhältnisse eigentlich gar keine Beleuchtung erfordern? Weder wird dadurch jemand geblendet, noch wird man mit Standlicht besser gesehen. §17/2 erwähnt explizit nicht "am Tag". Vielmehr ist §17/2 hier in direktem Kontext zu §17/1 und /3 zu betrachten. Heißt so viel wie: wenn die Benutzung der Beleuchtung während der Fahrt erforderlich ist, dann darf das Standlicht allein nicht benutzt werden. So hat es mir seinerzeit auch mal mein Fahrlehrer beigebracht.

 

CU

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
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Gut das am Tag, mag nicht explizit drin stehen.;)

Ich wollte aber dadrauf hinaus, dass man mit Standlicht nicht fahren darf.

 

2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden

 

 

Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zu fahren .Punkt und aus.;)

Daher habe ich das mitm Tag geschrieben.

Das man Nachts nicht nur damit fahren sollte, ist den meisten auch klar.Das hoffe ich zumindest!:D

 

Ob Tag oder Nacht.. Standlicht muss während der Fahrt aus bleiben!

Nun, das mit dem Spurwechsel müssen wir etwas genauer betrachten. Richtgeschwindigkeit hin oder her. Natürlich trifft den 180 km/h schnellen Überholer grundsätzlich eine Mitschuld. Aber wer auch nur als 130 km/h schneller Fahrer beim Spurwechsel nach links nicht mit ganz Schnellen rechnet, der tauscht Rücksichtnahme ggü. dem Einscherenden gegen Menschenleben, auch gegen sein eigenes. Dessen sollten sich die Spurwechsler einmal bewusst werden. Der Spurwechsel ist immer dann tabu, wenn ein anderer, egal wie schnell er ist, gefährdet werden könnte.

Das mag ja auch richtig sein, nur das ändert nichts an deiner Mitschuld!Die Richtgeschwindigkeit ist eben 130km/h !;)

Wäre es zu dem "fiktiven"Unfall gekommen, wenn Du auch mit 130km/h gefahren wärst? Vermutlich nicht.:D

Das der andere auch mit dran Schuld ist, steht für mich natürlich außer Frage! ;)

Für mich hat dieser sogar mehr Schuld,das ändert aber nichts an deiner Mitschuld. ;)

 

Ich verstehe ja deinen Standpunkt und teile diesen auch.

In diesem Sinne..

Gute Nacht.

Bearbeitet von KugelwiderWillen
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An dieser Stelle schon mehrfach gesehen:

 

Ich möchte mit meinem PKW nach rechts aus einer Nebenstraße, mit Halt-Vorfahrt-Achten, in eine Bundesstraße einbiegen, die in diesem Bereich zugleich Einbahnstraße ist. Für Fahrräder gibt es keine Ausnahme der Einbahnstraßenregelung.

 

Von rechts, entgegen der erlaubten Fahrtrichtung der Einbahnstraße, auf der Bundesstraße fahrend, quert ein Fahrrad die Nebenstraße auf Kollisionskurs.

 

Das Gemeine: Meine Aufmerksamkeit an der Haltelinie der Nebenstraße richtet sich primär nach links, um den nach rechts fahrenden Verkehr auf der Bundesstraße zu beachten.

 

Mehrere Radfahren befanden, dass sie da Vorfahrt haben.

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spätestens jetzt kriegste ne Teilschuld: Du hast mit mehreren Radfahrern gesprochen und weißt, dass es dort Leute gibt, die sich falsch verhalten -> Verpflichtung, auch nach rechts zu schaun.

(Der Blick nach Rechts gehört doch dazu, den macht man doch automatisch, zumindest wenn man schon am Stoppschild steht...)

 

bis dann

Christian

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Wow, KwW, in 5 Beiträgen 38 Smilies :TOP:

 

Dann solltest Du dir aber auch die Mühe machen, die Anzahl der Wörter zu zählen,damit man einen Bezug hat.Du hast in 5 "Wörtern" einen drin.;)

Ich gehe mal fest davon aus, dass Du mich somit übertriffst.

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Von rechts, entgegen der erlaubten Fahrtrichtung der Einbahnstraße, auf der Bundesstraße fahrend, quert ein Fahrrad die Nebenstraße auf Kollisionskurs.

[...]

Mehrere Radfahren befanden, dass sie da Vorfahrt haben.

Damit haben die Radfahrer auch nicht Unrecht. Es reicht nicht nur, nach links zu schauen und dann eventuell zu fahren. Es könnte ja von rechts kommend ein Fahrzeug zurückschieben. Dieses hat Vorfahrt, auch wenn es sich gegen die Richtung der Einbahnstraße bewegt.

 

Im Sinne der Vorfahrtregel spielt das fraglose Fehlverhalten der Radfahrer keine Rolle.

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Soll nur ein freundlich gemeinter Hinweis sein, Smilies nicht inflationär oder als Ersatz für Satzzeichen zu verwenden. Allein aus Gründen der Lesbarkeit.

 

Danke :)

 

 

Verstehe,aber wie es mit Automatismen so ist, kann man diese nur schwer ablegen. ( :janeistklar: )

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Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zu fahren .Punkt und aus.;)

Daher habe ich das mitm Tag geschrieben.

Das man Nachts nicht nur damit fahren sollte, ist den meisten auch klar.Das hoffe ich zumindest!:D

 

Ob Tag oder Nacht.. Standlicht muss während der Fahrt aus bleiben!

 

Vielleicht hilft dir ja das weiter. Da hat das Verkehrsministerium Stellung bezogen und ein Amtsrichter wurde bemüht, weil ein Verkehrsteilnehmer ausserhalb der Beleuchtungspflicht nur mit Begrenzungsleuchten gefahren ist.

 

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

 

Die umgangssprachliche Bezeichnung "Standlicht" scheint allgemein zu verwirren.

 

mfg

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Vielleicht hilft dir ja das weiter. Da hat das Verkehrsministerium Stellung bezogen und ein Amtsrichter wurde bemüht, weil ein Verkehrsteilnehmer ausserhalb der Beleuchtungspflicht nur mit Begrenzungsleuchten gefahren ist.

 

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

 

Die umgangssprachliche Bezeichnung "Standlicht" scheint allgemein zu verwirren.

 

mfg

Das ist ja interessant und mir neu!

Das sich Punkt 2 auf Punkt 1 bezieht und dadurch nur in Kraft tritt wenn die Lichtverhältnisse es erfordern.

Demnach hätte Heavy--metal Recht im Bezug auf das Fahren am Tage.

Interessant, dass die Polizei das aber genau so sieht wie ich.:janeistklar:

Machste es am Tag an, wirste unter Umständen angehalten und hast ein Behördengang vor dir.

 

Aber wenn das so ist, dann muss man aber schon Wahrsager sein, um diese StVO Vorschrift so zu interpretieren.Denn für mich und viele andere heißt das:

Punkt 1: Bei Dämmerung,schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit das "Licht"einschalten

 

Punkt 2: Das Stand/Begrenzungslicht zu keiner Zeit während des Fahrtbetriebs einschalten!

 

Aber o.k man lernt nie aus.

Ich lasse das (Standlicht) am Tag trotzdem aus.;)

Ich fahre bestimmt 50% auch am Tag mit Abblendlicht umher,denn auf Landstraßen und besonders die durch Wälder gehen,schlucken viel Licht und man wird einfach früher gesehen.

Aber gut zu wissen, das es wohl doch erlaubt ist, oder gibt es noch Gerichtsurteile, die genau das Gegenteil bescheinigen?

 

Mit diese Spitzfindigkeit werde ich mal meinen Fahrlehrer(demnächst) @ A (unbeschränkt)Klasse ärgern!:D

Bearbeitet von KugelwiderWillen
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Interessant, dass die Polizei das aber genau so sieht wie ich.:janeistklar:

Machste es am Tag an, wirste unter Umständen angehalten und hast ein Behördengang vor dir.

 

Da könnte eine Kopie des Urteils im Handschuhfach helfen...

 

Ich fahre bestimmt 50% auch am Tag mit Abblendlicht umher,denn auf Landstraßen und besonders die durch Wälder gehen,schlucken viel Licht und man wird einfach früher gesehen.

 

Wenn man nur/hauptsächlich darauf wert legt, dass man am Tage von anderen besser gesehen wird...

 

Es gibt aber schwächere Verkehrsteilnehmer, die besonderen Schutz geniessen, wie Fussgänger u. Radfahrer, die dadurch nun schlechter gesehen werden. Es gibt nicht überall Fuss- u. Radwege und da ist dann die Benutzung der Fahrbahn auch für diese Gruppe erlaubt...

 

Wegen dieser höheren Gefährdung der Schwächeren hat Österreich die Lichtpflicht am Tage wieder abgeschafft.

 

Auch Motorradfahrer büssen dadurch einen Vorteil ein...

 

mfg

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Da könnte eine Kopie des Urteils im Handschuhfach helfen...

Aber ganz ehrlich der Sinn und Zweck des Stand/Begrenzungslicht am Tag steht aufn anderen Blatt Papier!Am Tage isses sinnfrei.;)

 

Wenn man nur/hauptsächlich darauf wert legt, dass man am Tage von anderen besser gesehen wird...

 

Es gibt aber schwächere Verkehrsteilnehmer, die besonderen Schutz geniessen, wie Fussgänger u. Radfahrer, die dadurch nun schlechter gesehen werden. Es gibt nicht überall Fuss- u. Radwege und da ist dann die Benutzung der Fahrbahn auch für diese Gruppe erlaubt...

 

Wegen dieser höheren Gefährdung der Schwächeren hat Österreich die Lichtpflicht am Tage wieder abgeschafft.

 

Auch Motorradfahrer büssen dadurch einen Vorteil ein...

 

mfg

 

Das heißt aber immer noch nicht, dass man in Österreich nicht mit Abblendlicht am Tag fahren darf, sondern nur das die Pflicht dazu nicht mehr besteht.

Ob dadurch die Gefährdung anderer z.b. Fahrrad bzw. Motorradfahrer damit zunimmt ,nun ja ich weiß ja nicht.

Es kommt sicherlich auch stark auf die Verkehrssituation drauf an.

Pauschalisieren würde ich das so zumindest nicht.

Wenn die Österreicher mit der Tagfahrpflicht schlechte Erfahrungen gemacht haben, muss man das so hinnehmen.

Sind die Unfallzahlen denn zurück gegangen, nachdem se die Pflicht seit 2008 wieder abgeschafft hatten?

 

2010 isse deutlich zurückgegangen, aber das hat wohl andere Ursachen.

• Gesunkene Zahl der Verkehrstoten 2010: Historischer Tiefstand als erfreuliche Bilanz • Verkehrsnachrichten • news.at

 

Im ersten Halbjahr 2011 gab es wieder mehr Verunglückte einspuriger Fahrzeuge.

http://www.statistik.at/dynamic/wcmsprod/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&dDocName=058395

Ich glaube man kann es drehen wie man will.

Ich persönlich glaube, dass wenn man mit Licht fährt, sich nicht unbedingt die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer erhöht.

Bearbeitet von KugelwiderWillen
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Ob dadurch die Gefährdung anderer z.b. Fahrrad bzw. Motorradfahrer damit zunimmt ,nun ja ich weiß ja nicht.

Es kommt sicherlich auch stark auf die Verkehrssituation drauf an.

Pauschalisieren würde ich das so zumindest nicht.

 

Ich persönlich glaube, dass man mit Licht fährt, nicht unbedingt die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer erhöht.

 

Ursache ist m.E. wohl folgender Effekt. Das Auge wird auf die Lichtquelle fokussiert, du siehst die Scheinwerfer der entgegenkommen Fahrzeuge, aber die "unbeleuchteten" VT dazwischen werden weniger wahrgenommen... ähnlich wenn ein Fahrzeug mit Fernlicht entgegenkommt, man muss sich "zwingen" nicht in den Scheinwerfer zu schauen, sondern auf die eigene Fahrbahn...

 

mfg

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Ursache ist m.E. wohl folgender Effekt. Das Auge wird auf die Lichtquelle fokussiert, du siehst die Scheinwerfer der entgegenkommen Fahrzeuge, aber die "unbeleuchteten" VT dazwischen werden weniger wahrgenommen... ähnlich wenn ein Fahrzeug mit Fernlicht entgegenkommt, man muss sich "zwingen" nicht in den Scheinwerfer zu schauen, sondern auf die eigene Fahrbahn...

 

mfg

Das mag ja sein , nur was soll uns das nun sagen?

 

Unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer dürften Motorradfahrer schon einmal nicht sein.

Diese scheiden bei dieser Schlussfolgerung aus,denn diese müssen immer mit Licht fahren.

Fahrradfahrer hingegen wären in der Tat etwas schlechter zu sehen.

Aber ganz ehrlich wer am Tage einen Fahrradfahrer oder ein Auto übersieht, nur weil ein Auto hinter ihm das Abblendlicht anhat ,sollte seinen Führerschein abgeben!

 

Wie gesagt wir sprechen hier vom Tag!

Wenn jemand in der Nacht ohne Licht fährt, sei es ein Auto/Fahrradfahrer und der Hintermann hat Xenon bzw Fernlicht an und man sieht den anderen zu spät, dann ist derjenige selber Schuld, da dieser ohne Licht bei der Dunkelheit unterwegs ist.

Neulich auch wieder so ein Deppen aufm Fahrrad gesehen, der bei völliger Dunkelheit (Außerorts) ohne Reflektoren&Licht am Fahrrad unterwegs war und die Autos mit ~100km/h an dem vorbei gefahren sind.

Wie dumm muss man eigentlich sein?

Mit etwas Pech, wird er zu spät gesehen und das wars dann.

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  • 1 Jahr später...

Mal wieder ein neues Problem, wo keiner weiss, wie da die Rechtslage ist:

 

Ich fahre heute auf einen Parkplatz. Weil alles sehr eng ist, steh ich etwas schräg und mit dem Heck einige Zentimeter ausserhalb der Markierung.

Da kommt zwei Sekunde später ein Kleinwagen und parkt daneben. Meine Frau sitzt hinten und kommt nicht mehr raus. Ich bitte den Fahrer, der sich gerade entfernen wollte, den Wagen etwas weiter links zu parken. Belehrende Antwort: "Sie stehen ausserhalb der Markierung".

Im Prinzip hat er recht, aber darf er einen anderen praktisch einsperren?

Wenn ich schon vorgegangen wäre, hätte meine Frau festgesessen.

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Im Prinzip hat er recht, aber darf er einen anderen praktisch einsperren?

Wenn ich schon vorgegangen wäre, hätte meine Frau festgesessen.

 

Das nennt sich Freiheitsberaubung und ist kein Kavaliersdelikt.

Die Markierung hat da nix mit zu tuen, die ist sowas von nebensächlich.

 

Deine Frau hätte sich bestimmt auch ohne dich Bemerkbar gemacht ;)

 

Person freundlich ansprechen, wenn keine Reaktion kommt nach den Namen fragen und geeignete Schritte einleiten.

 

Nu aber noch zum Rechtsverständnis ...

Wenn deine Frau nicht aussteigen wollte, oder sie anders hätte aussteigen können, hat ihr auch keiner die Freiheit geraubt.

Wäre die Person einfach so gegangen und du hättest den Wagen trotz der Behinderung fortbewegen können aber nicht getan, wärest du die Person, die deiner Frau die Freiheit geraubt hätte.

Bearbeitet von Christoph
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....Weil alles sehr eng ist, steh ich etwas schräg und mit dem Heck einige Zentimeter ausserhalb der Markierung....

Da kommt zwei Sekunde später ein Kleinwagen und parkt daneben....

 

alles sehr eng und doch passt noch ein wagen daneben?

warum hast du nicht den offensichtlich breiteren parkplatz genutzt?

leute, mal ehrlich..... die tipps in solchen situationen "weitere schritte einzuleiten" :kratz:

so etwas fällt nur uns deutschen ein.....

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alles sehr eng und doch passt noch ein wagen daneben?

warum hast du nicht den offensichtlich breiteren parkplatz genutzt?

leute, mal ehrlich..... die tipps in solchen situationen "weitere schritte einzuleiten" :kratz:

so etwas fällt nur uns deutschen ein.....

 

Jetzt wirds tatsächlich deutsch. Streng mal Dein Vorstellungsvermögen an:

Ich fahre nach links auf einen markierten Parkplatz. Der Parkplatz links daneben ist frei. Weil alles sehr eng ist, steht mein Hinterteil etwas auf dem Parkplatz links.

Begriffen?

Meine Frau sitzt hinten links und will raus. Rechts geht nicht, weil wir Regalbretter geladen haben (deswegen sitzt sie hinten). In dem Moment kommt der andere Wagen in die linke Parklücke, und weil ich schräg stehe, kommt meine Frau nicht mehr raus. Alles andere s.o.

Bitte verschone mich mit Aussagen wie: Dann soll sie doch rechts aussteigen. Und bitte erzähle nichts von typisch deutsch, wenn Du die Situation nicht begriffen hast.

 

Ich kann das auch generalisieren: Darf jemand einen anderen zuparken, nur weil er nicht innerhalb der Markierung steht?

Begriffen?

 

Btw: Wer will hier "weitere Schritte einleiten?". Ich nicht. Mich ärgert nur die Antwort des anderen Fahrers: "Sie stehen nicht innerhalb der Markierung." Das ist für mich typisch deutsch.

Begriffen?

 

Nachtrag: Natürlich bin ich wieder eingestiegen und habe den Wagen mit Rückwärts/Vorwärts gerade gestellt, damit meine Frau raus kam. Der andere Herr hat sich inzwischen diskret entfernt.

Bearbeitet von horch 2
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zunächst mal: ich wollte dich sicherlich nicht angreifen oder so.

 

aber selbst aus deiner zweiten ausführung geht nicht mehr information hervor.

auch hatte ich nicht dir unterstellt, weitere schritte einleiten zu wollen, sondern dem entsprechenden beitragsschreiber.

dennoch verstehe ich nicht ganz, wo das problem ist so zu parken, dass allen platz bleibt. eng hin, oder eng her.

ist aber auch egal, denn bevor ich noch mehr schreibe, was falsch verstanden werden könnte, lasse ich es lieber ;)

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Ich kann das auch generalisieren: Darf jemand einen anderen zuparken, nur weil er nicht innerhalb der Markierung steht?
Nein (Verstoß gg. §1 StVO). Das wird nicht außer Kraft gesetzt, nur weil jemand entgegen §12 StVO möglicherweise nicht platzsparend geparkt hat.

 

Und zu Nötigung: es liegt nahe, dass sich der Parknachbar dem Vorwuf der Nötigung aussetzt, weil er a) Dich absichtlich zuparkt (die Äußerung des Parknachbarn ist da eindeutig), und weil er b) Dich dazu quasi zwingt, Dein Fz. noch einmal neu zu parken, nur damit Deine Frau aussteigen kann.

 

In solchen Fällen hift es oft, wenn man ggü. dem anderen nur mal was von "Nötigung", "Anzeige" und "Fahrverbot" murmelt und schonmal so tut, als ob man sich das Kennzeichen notieren oder fotografieren würde. ;)

 

CU

 

Martin

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Nein (Verstoß gg. §1 StVO). Das wird nicht außer Kraft gesetzt, nur weil jemand entgegen §12 StVO möglicherweise nicht platzsparend geparkt hat.

Huch, da mach ich mich wohl auch gerne mal strafbar weil ich bei knapper Parksituation auch gerne so Spezies zuparke, die zur Lackschonung oder aus Unfaehigkeit meinen 2 Parkplaetze belegen zu muessen. Dank schmalem A2 kann man sich haeufig noch auf den halben freien Platz daneben stellen. Der Fahrer des anderen Fahrzeuges kann dann gerne ueber die Beifahrerseite oder die Heckklappe einsteigen...ev. hat das einen gewissen Lerneffekt. Liegt ein Schwerbehindertenausweis drin parke ich aber ggf. nochmal um.

 

Bin ich jetzt typisch deutsch?

Michael

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Huch, da mach ich mich wohl auch gerne mal strafbar weil ich bei knapper Parksituation auch gerne so Spezies zuparke, die zur Lackschonung oder aus Unfaehigkeit meinen 2 Parkplaetze belegen zu muessen. Dank schmalem A2 kann man sich haeufig noch auf den halben freien Platz daneben stellen. Der Fahrer des anderen Fahrzeuges kann dann gerne ueber die Beifahrerseite oder die Heckklappe einsteigen...ev. hat das einen gewissen Lerneffekt. Liegt ein Schwerbehindertenausweis drin parke ich aber ggf. nochmal um.

 

Bin ich jetzt typisch deutsch?

Michael

 

Wobei, was machst du, wenn dir so einer die Tür druf knallt? ....

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zunächst mal: ich wollte dich sicherlich nicht angreifen oder so.

 

aber selbst aus deiner zweiten ausführung geht nicht mehr information hervor.

auch hatte ich nicht dir unterstellt, weitere schritte einleiten zu wollen, sondern dem entsprechenden beitragsschreiber.

dennoch verstehe ich nicht ganz, wo das problem ist so zu parken, dass allen platz bleibt. eng hin, oder eng her.

ist aber auch egal, denn bevor ich noch mehr schreibe, was falsch verstanden werden könnte, lasse ich es lieber ;)

 

Nein, schreib' weiter. Ich war wohl noch immer geladen von den Belehrungen meines Zeitgenossen und darum so aggressiv. Sorry.

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Die von mir geschilderte Situation dürfte wohl immer häufiger auftreten. Die Wagen werden immer breiter, und die Markierungsmasse sind von 1970.

Ganz grosses Problem zunehmend auch in Parkhäusern, weil da noch unverrückbare Betonsäulen sind (hier war schon mal ein Thread dazu)

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Huch, da mach ich mich wohl auch gerne mal strafbar weil ich bei knapper Parksituation auch gerne so Spezies zuparke, die zur Lackschonung oder aus Unfaehigkeit meinen 2 Parkplaetze belegen zu muessen. ... Bin ich jetzt typisch deutsch?

Es kommt darauf an! ;) Wenn Du, als durchschnittlich gebauter Europäer und BMI < 27 noch einigermaßen problemlos aussteigen kannst, wird das Deinen ebenfalls durchschnittlich gebauten Parknachbarn auch gelingen können,so lange Dein Fz. "mittig" in der Lücke steht. ;)
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Wobei, was machst du, wenn dir so einer die Tür druf knallt? ....

Geht nicht da niemand mehr zwischen die Fahrzeuge passt wenn meine Beifahrerseite um Aussenspiegelbreite von seiner Fahrerseite entfernt steht...:evil:

 

An meiner Fahrerseite, die knapp innerhalb oder auf der Linie steht, kann ich problemslos aussteigen. Wuerde uebrigens tatsaechlich helfen wenn alle immer wechselweise vorwaerst - rueckwaerts die Beifahrerseiten aneinanderstellen wuerden. Dann passend auch die "modernen" Autos wieder in die Normparkluecken.

 

Cheers, Michael

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Beim Parkhaus geht es um was ganz anderes. Die Stützpfeiler sind so angeordnet, dass 3 oder 4 Parkplätze (nach alter Normbreite) dazwischen passen. Wenn die Wagen immer breiter werden, kann man die Stellplätze nicht einfach 20cm verbreitern, sondern es geht ein ganzer Stellplatz drauf. Das sind 33% bzw. 25% weniger Kapazität - schlecht für die Autofahrer (weniger Parkraum) und schlecht für den Betreiber (weniger Einnahmen).

Wenn alle A2 führen, wäre das Problem natürlich nicht da. Mit dem Lloyd Alexander allerdings auch nicht.;)

Bearbeitet von horch 2
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