Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Das ändert sich alles 2012


A2RJ

Empfohlene Beiträge

Neue Regelungen für Autofahrer

 

 

Wechselkennzeichen: :)

 

Bis Mitte 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Zwei Kraftfahrzeuge der gleichen Klasse (M1, L, O) können dann mit nur einem Nummernschild angemeldet werden. Die Fahrzeuge können jedoch nicht gleichzeitig bewegt werden. Das nicht im Verkehr befindliche Fahrzeug darf zudem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von der neuen Regelung ausgeschlossen.

 

Rückdatierung der Hauptuntersuchung: :rolleyes:

 

Ab Januar 2012 entfällt die Rückdatierung beim TÜV. Wer dann mit seinem Pkw zu spät zur Hauptuntersuchung vorfährt, wird nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert. Positiv: Das Gültigkeitsdatum der TÜV-Plakette wird jetzt immer um 24 Monate verlängert. Wer bislang zum Beispiel drei Monate zu spät bei den Prüfern erschien, bekam dementsprechend nur eine Verlängerung um 21 Monate. Doch Vorsicht: Ist der Prüftermin länger als zwei Monate überschritten, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig

 

 

Quelle und weitere Änderungen siehe:

http://auto.de.msn.com/das-%c3%a4ndert-sich-alles-2012

 

Ein Unfallfreies und ein gesundes neues Jahr

wünscht A2RJ :)

Bearbeitet von A2RJ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wechselkennzeichen: Steuer muss aber weiterhin für beide Fz entrichtet werden. Die Versicherer sind dabei, Tarifkonzepte zu entwickeln, damit sich das Ganze für den Verbraucher wenigstens versicherungsseitig rechnet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns in Österreich zahlt man die Versicherung und Steuer für das stärkste Auto und das schwächere wird einfach dazugenommen ohne irgendwelchen Kostenzuschlag.

Aber natürlich kann man auch nur mit einem Fahrzeug unterwegs sein und muss beim Fahrzeugwechsel auch die Nummernschilder umstecken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich das aus der Ferne (Indien) sagen kann muss man bei uns (CH) bei Wechselschildern einfach die Versicherung für das teurere Fahrzeug bezahlen. Steuertechnisch kostet es 50.- extra.

 

So wird das in Deutschland nie und nimmer laufen. :rolleyes:

Steuer soll man ja nun schon mal für beide "ganz normal" voll bezahlen.

 

Meine Glaskugel sagt:

Erstes Auto kostet Versicherung nach wie vor, beim 2. bekommt man 10 oder 15% Rabatt... ;):janeistklar:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viel mehr stört mich die Klassifizierung "M1, L, O". Schliesst m.E. Autos aus, oder?

 

Wechselkennzeichen find ich gut, werde ab Erscheinen dann den MX5 und den Volvo auf Wkz anmelden. Der A2 behält natürlich sein Bond-Kennzeichen :D

 

Den MX5 fährst du doch nur im Sommer (Saisonfahrzeug). Da sich durch das Wechselkennzeichen keine Steuerersparnis ergibt und die Nachlässe der Versicherer sich in Grenzen halten werden, wäre es sicher untersuchenswert, ob vielleicht schon die Saisonzulassung des MX5 kostengünstiger wäre, als das Wechselkennzeichen.

 

Eine Vergleichsrechnung wäre auf jeden sinnvoll, sobald die Tarife der Versicherer für Wechselkennzeichen auf dem Tisch sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@A2-s-line: "Autos" sind ebenso wie z.B. VW-Busse mit PKW-Zulassung bis 3,5to und Wohnmobile in der Klasse M1.

 

D.h. PKW + PKW geht, ebenso PKW + Wohnmobil.

 

PKW + Motorrad geht aber leider nicht.

 

Schönen Abend,

Sepp

Bearbeitet von Sepp
Erläuterung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Ulrich: Ja, wird sich zeigen. Aber mit einem Saisonkennzeichen ist halt ab einem gewissen Zeitpunkt Ende der Nutzung. Wenn es aber, wie in diesem Jahr, auch im Dezember nochmal schöne Tage gibt, dann sporicht ja auch nix gegen eine oben-ohne-Ausfahrt ;) Und dann ist das Wkz schon günstiger.

Aber abwarten, schaun mer mal.

 

@Sepp: Danke für die Erklärung. Hatte in Klasse M die Motorroller/Moppeds einsortiert...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[quote name=A2-s-line;946464...Wenn es aber' date=' wie in diesem Jahr, auch im Dezember nochmal schöne Tage gibt, dann spricht ja auch nix gegen eine oben-ohne-Ausfahrt ;) ...[/quote]

 

... wem sagst du das. :D - Seit dem 25.12. fahre ich gerade wieder täglich mit dem TR 'ne kleine Spaßrunde. Urlaub sei dank.

 

Das Dach solltest du allerdings bei Temperaturen unter 10°C möglichst nicht mehr bewegen. Durch die Kälte wird die Dachhaut sehr spröde und kann an den sowieso schon stark belasteten Knickstellen brechen. Das gilt für die Kunststoffdächer genauso wie für die Stoffdächer. Die Stoffdächer haben unter der Stofflage eine Gummimembrane, deren Bruch man nicht so leicht sieht - erst wenn Wasser ins Spiel kommt, sieht man dann feuchte Stellen auf der Innenseite.

 

Deshalb lasse ich meine Cabrios immer mit geöffnetem Dach in der Garage stehen - darüber kommt dann der Autopyjama als Staubschutz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deshalb lasse ich meine Cabrios immer mit geöffnetem Dach in der Garage stehen - darüber kommt dann der Autopyjama als Staubschutz.

 

Gibt das kein Problem mit den Falten?

Mein Audi Händler sagte mir, man sollte das Stoffdach nicht länger als 1-2 Tage geöffnet lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibt das kein Problem mit den Falten?

Mein Audi Händler sagte mir, man sollte das Stoffdach nicht länger als 1-2 Tage geöffnet lassen.

 

Wie das bei Audi ist, weiß ich nicht. Bei MB macht es dem Dach nichts, wenn es zusammengeklappt im Verdeckkasten liegt. Ein Bekannter hatte einen 107er vom Erstbesitzer gekauft, der das Hardtop 15 Jahre lang nicht runter genommen hatte. Das Verdeck lag noch mit den originalen Trennlagen im Kasten - vorsichtig und langsam aufgespannt - passte perfekt. Die leichten Falten gingen bei Sonneneinstrahlung durch die Erwärmung vollständig weg.

 

Mein 107er von 1988 hat auch noch das erste Verdeck und hat mir die Haltung im Verdeckkasten nicht übel genommen. 1 x im Jahr spanne ich es vorsichtig auf und dann verschwindet es für den Notfall (unerwarteter Regen oder Schnee während einer Ausfahrt) wieder in der Versenkung. Ständiges Auf- und Zumachen dürfte für das Verdeck schädlicher sein.

 

Bei Audi wird ebenfalls Sonnenlandstoff für das Verdeck verwandt, so dass sich die Verdecke gleichartig verhalten dürften.

 

@A2-s-line: Wenn du das Verdeck nun bei Kälte zusammen faltest, kann es passieren, dass es zu Brüchen der Verdeckhaut kommt. Für die Dauereinlagerung über die komplette Wintersaision ist der entspannte Zustand o.k..

 

Willst du ab und an im Winter mit dem MX5 fahren, lasse es lieber ganz offen und decke den Wagen mit Tüchern oder einem Autopyjama ab.

 

Bei mir sieht's so aus:

239-12819.jpg

 

Die Aufnahme stammt noch aus 2006 - kurz nach dem Einbau der Hebebühne gemacht - der SL trägt auf dem Bild noch das Hardtop, dass nun aber in den Keller verbannt wurde. Vorher hing es unter dem Garagendach, was nun wegen des Hebebühne leider nicht mehr geht. Die Unterspannplane ist inzwischen auch sauber mit Klettbändern befestigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer ohne gültige Autobahnvignette eine Autobahn oder Autostrasse mit Vignettenpflicht in der Schweiz befährt, bezahlt neu ein Bussgeld von Franken 200.00 (bisher 100.00).

Also nicht vergessen, die 40 Fränkli zu investieren.

Die 2012er-Vignette muss ab dem 1. Februar auf der Windschutzscheibe drauf sein.

Die Vignettenpflicht gilt auch für Anhänger und Motorräder.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ab Januar 2012 entfällt die Rückdatierung beim TÜV. Wer dann mit seinem Pkw zu spät zur Hauptuntersuchung vorfährt, wird nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert.

Negativ:

Es gibt zusätzliche Gebühren wenn mehr als zwei Monate. Der ADAC schreibt hier was von 20% Aufschlag

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So wird das in Deutschland nie und nimmer laufen. :rolleyes:

Steuer soll man ja nun schon mal für beide "ganz normal" voll bezahlen.

 

Meine Glaskugel sagt:

Erstes Auto kostet Versicherung nach wie vor, beim 2. bekommt man 10 oder 15% Rabatt... ;):janeistklar:

 

Und hier kommt auch schon die erste Bestätigung:

 

http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/0,1518,809617,00.html

 

:rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, ich kann nichts grundsätzlich Verwerfliches hinter der aktuellen Wechselkennzeichenregelung erkennen. Einen Teil der Erklärung geben ja die Urheber des Artikels selber:

 

- Kfz-steuermäßig ist eine "Doppelbesteuerung" nicht nachvollziehbar. Insofern meine Zustimmung zum Artikel.

 

- Dass von zwei Kfz grundsätzlich ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht als von einem (wie geschrieben, kann auch ein abgestelltes Auto eine Gefährdung darstellen), ist versicherungsmathematisch nicht von der Hand zu weisen. Dass also auch bei einem Wechselkennzeichen die Versicherungsprämie für zwei Kfz höher sein muss als nur für eins (bzw. für das teuerste Fz.), dürfte also ebenfalls klar sein. Ob der Aufschlag der Versicherungen nun 10, 15 oder 85% betragen muss, vermag ich nicht zu beurteilen.

 

Das ganze Thema scheint mir also eher ein Jammern auf hohem Niveau zu sein. Und die positive Auswirkung einer Wechselkennzeichenregelung auf die Binnennachfrage, mit der so mancher Autolobbyist argumentiert, scheint mir auch vernachlässigbar zu sein.

 

CU

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es in der Schweiz geht, warum geht es hier nicht?

 

(Eine Frage, die ich mir im Zusammenhang mit Versicherungen unlängst schon mal gestellt habe. Und sage mir keiner, denen würde es dort schlechter gehen. )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

tja, wäre das in der freien Wirtschaft passiert, hätte man den Verantwortlichen mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt und ihm vorgeworfen, unnütz Geld und Ressourcen verbrannt zu haben, weil er vorher keine vernünftige Nutzwertanalsye, Business Case u.ä. gemacht hat.

Aber ich will hier nicht politisch werden.

Totzdem erinnert mich das Ganze an einen gut gelungenen Schildbürgerstreich.:( Leider.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habt ihr mal an Saisonkennzeichen gedacht? Das Wechselkennzeichen macht nahezu null Sinn weil:

Für dem großen BMW zahle ich jetzt nur 7 Monate im Jahr Steuern und Versicherung.

Für den A2 ganzjährig.

Wenn das Wechselkennzeichen immer für 12 Monate ist, muss ich auch volle Steuern für beide für 12 Monate zahlen, was sich nicht rechnet, welbst wenn die Versicherung noch etwas günstiger käme.

Ich könnte zwar mal im Winter zur Werkstatt oder so mit dem BMW aber es wird Saisonkennzeichen mit Ganzjahreszulassung überhaupt nicht sinnvoll kombiniert. Also lohnt es nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dass von zwei Kfz grundsätzlich ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht als von einem (wie geschrieben, kann auch ein abgestelltes Auto eine Gefährdung darstellen), ist versicherungsmathematisch nicht von der Hand zu weisen. ...Ob der Aufschlag der Versicherungen nun 10, 15 oder 85% betragen muss, vermag ich nicht zu beurteilen.

 

Das ganze Thema scheint mir also eher ein Jammern auf hohem Niveau zu sein.

 

Das könnte man ja mit dem Anteil der Ruheversicherung eines Saisonkennzeichens vergleichen. Dieser ist wirklich minimal, bei meiner Vespa entfallen ca. 5% des Versicherungsbeitrages auf die Ruheversicherung, sie 6 Monate angemeldet. Wären bei theoretischen 12 Monaten also 10% des Versicherungsbeitrags für das Ruherisiko.

 

Ich sehe kein Jammern auf hohem Niveau. Ich sehe ein Beanstanden der Tatsache, dass wir mal wieder per Gesetz von irgendwelchen Lobbyisten über den Tisch gezogen werden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Neue Regelungen für Autofahrer

 

 

Rückdatierung der Hauptuntersuchung: :rolleyes:

 

Ab Januar 2012 entfällt die Rückdatierung beim TÜV. Wer dann mit seinem Pkw zu spät zur Hauptuntersuchung vorfährt, wird nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert. Positiv: Das Gültigkeitsdatum der TÜV-Plakette wird jetzt immer um 24 Monate verlängert. Wer bislang zum Beispiel drei Monate zu spät bei den Prüfern erschien, bekam dementsprechend nur eine Verlängerung um 21 Monate. Doch Vorsicht: Ist der Prüftermin länger als zwei Monate überschritten, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig

 

 

Eins weckt mein Interesse, wer kassiert das Busgeld?

Ist es der TüV oder die Bullenei?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Das Bußgeld natürlich die Polizei, der Tüv hat als privates Unternehmen keine Berechtigung dazu. Ob er einen anzeigt, steht auf einem anderen Blatt...

 

Eher unwahrscheinlich, das die TÜVis einen anlappen - man will sich ja seine Kundschaft erhalten... ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es in der Schweiz geht, warum geht es hier nicht?
Nun ja, wir sind hier ja auch in Deutschland... ;) Aber mal im Ernst: es wäre mal zu untersuchen, wie viele "Wechselkennzeichner" es in der Schweiz gibt. Vielleicht (ich weiß es nicht) ist die Anzahl derer derart gering, dass der Risikozuschlag kalkulatorisch zu vernachlässigen ist. Dann aber würde sich die Frage stellen müssen, warum für eine derart geringe Grundmenge extra eine neue Regelung geschaffen werden muss, zumal es für "Schönwetterfahrer" (nicht negativ gemeint) ja schon eine Sainsonkennzeichenreglung gibt, die sich relativ großen Zuspruchs erfreut.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wechselkennzeichen:

da ich die Sinnlosigkeit der Verballhornung der Idee nicht ändern kann, hab ich´s für mich abgehakt. Kostet mich sonst zu viel Galle.

Trotzdem schade drum, denn die ursprüngliche Idee war gut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, ich kann nichts grundsätzlich Verwerfliches hinter der aktuellen Wechselkennzeichenregelung erkennen. Einen Teil der Erklärung geben ja die Urheber des Artikels selber.

 

Nichts verwerfliches, aber auch kein Nutzen. Dann hätte man aber auch auf das ganze Projekt verzichten können und das Geld für etwas anderes aufwenden.

Ich erkenne daran jetzt garkeinen Fortschritt gegenüber der "alten" Gesetzgebung.

 

Dann aber würde sich die Frage stellen müssen, warum für eine derart geringe Grundmenge extra eine neue Regelung geschaffen werden muss, zumal es für "Schönwetterfahrer" (nicht negativ gemeint) ja schon eine Sainsonkennzeichenreglung gibt, die sich relativ großen Zuspruchs erfreut.

Mangels Alternative bleibt einem ja auch nix anderes übrig....

Bearbeitet von Tho
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es macht nur Sinn für Leute, die ganzjährig zwei Autos angemeldet haben aber eines davon nur sehr selten fahren. Also Leute, die es eher im Überfluss haben und sich nicht kümmern (wollen). Die müssen dann nicht zu oft ummontieren und sparen dann ggf. an der Gemeinschaftsversicherung ein paar Prozent. Steuer nicht, weil die zahlt man ja voll.

 

Das ist der Grund warum es floppen wird und nicht angenommen werden wird. Es wird also eingestampft irgendwann oder die Politik bessert doch später mal nach und erlässt einem zumindest 50% Steuer für das kleinere Fahrzeug.

Selbst dann rechnet es sich nicht für mich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube nicht, das dieses Klientel Kennzeichen wechseln (lassen) will :D

 

Mir erscheint die ganze Lösung recht unausgegoren. Man wollte etwas machen, hat gemerkt das dann Steuern fehlen und hat nun als Kompromiss diese für die meisten nutzlose Ergebnis. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich behaupte mal, dass ich die Kohle nicht im Überfluss habe. Und auch selbst Wechselkennzeichen wechseln würde und nicht einen Herren im schwarzen Anzug dies machen liesse, der mir anschlissend hinten rechts die Türe aufhält um dann vorne links einzusteigen.

 

Trotzdem wäre die Wkz-Regelung analog CH/AT sehr interessant gewesen. Denn so könnte ich entscheiden, ob ich mit dem großen Kombi unterwegs bin oder mit dem kleineren MX5. Was spätestens bei der Parkplatzsuche in der Innenstadt einen Unterschied macht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Trotzdem wäre die Wkz-Regelung analog CH/AT sehr interessant gewesen.
Das ist wirklich jammern auf sehr hohem Niveau! Hier steht ja ein Teil:
Bei uns in Österreich zahlt man die Versicherung und Steuer für das stärkste Auto und das schwächere wird einfach dazugenommen ohne irgendwelchen Kostenzuschlag.
Was nicht dabei steht: Die Kosten für Versicherung und Steuer können sich erheblich unterscheiden. Nehme ich naheliegend (m)einen A2 1.4: Für die Fixkosten der Zulassung in D (= Versicherung + vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Fixkosten wie Steuer/HU/Vignette, nur in A) bekommt man in A den Wagen gerade mal 1/2 zugelassen.

 

Etwas anders mag es bei der Steuer für (großvolumige) Diesel mit wenige Leistung aussehen. Nur gibt es für die keinen großen Vorteil an der Zapfsäule. :rolleyes: Ich bin mir aber sicher, dass auch "großer Kombi + MX5" in D nicht mehr kostet als ein großer Kombi in A.

Umgekehrt gibt es in A keine Saisonkennzeichen.

 

Was wieder typisch für D ist: das neue Kennzeichenformat der WKZ. Die Änderung auf/der WKZ erfordert neue Kennzeichentafeln.

In A verwendet man ein und die selben Nummerntaferln; die ruhenden Fahrzeuge stehen einfach ohne da. Auf dem (eigenen) Privatgrund ist es egal, ob dem ruhenden Fahrzeug nur das Kennzeichen fehlt oder gar die Zulassung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es macht nur Sinn für Leute, die ganzjährig zwei Autos angemeldet haben aber eines davon nur sehr selten fahren. Also Leute, die es eher im Überfluss haben...
... denen bestimmt auch kein finanzieller Zacken aus der Krone bricht, wenn sie dann auch komplett für zwei Autos Steuern und Versicherung bezahlen und folglich auch nicht auf eine Wechselkennzeichenlösung "angewiesen" sind. ;) Nein, jetzt bitte hier keine Sozialneiddebatte! :D

 

Trotzdem wäre die Wkz-Regelung analog CH/AT sehr interessant gewesen. Denn so könnte ich entscheiden, ob ich mit dem großen Kombi unterwegs bin oder mit dem kleineren MX5.
Das kannst Du ja jetzt auch schon: Du musst nur zwei Fahrzeuge anmelden und versichern! ;) Natürlich würde man sich freuen, wenn man mit dem Wechselkennzeichen ein paar Euro Versicherungsprämie sparen könnte. Aber mal ehrlich: bezogen auf die Gesamtkosten, die ein Automobil im Jahr verursacht, rangiert die Versicherungsprämie eher unter "ferner liefen". Fällt die Entscheidung für oder gegen den Zweitwagen, weil man die Versicherungsprämie von wenigen hundert Euro im Jahr nicht bezahlen könnte, oder doch eher, weil so ein Auto schon in der Anschaffung mehrere tausend Euro kostet (oder einfach nur ein Vielfaches der Versicherungprämie an Spritkosten verursacht? Das meinte ich im übrigen auch mit "Jammern auf hohem Niveau", wenn es um die Einführung oder auch nur um die Ausgestaltung der Wechselkennzeichenregelung geht.

 

CU

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gewünscht haben sich es doch eher die paar Auto Fans, die sich mit Müh und Not 'nen Zweitwagen ansparen, sei's nun aus ein Elektro Auto der Nachhaltigkeit wegen, der Youngtimer Audi oder das Cabrio. Und genau die gucken hier in Röhre. Ein Problem der Sozialdebatte kann ich hier auch nicht erkennen, denn wer garkein Auto oder "nur" eins besitzt wird ja damit weder bevorteilt noch benachteiligt. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kruzifünferl, das ganze Ding wurde doch nur wegen des Anreizes, ein Auto mehr haben zu können (aus den von Tho schon beschriebenen Gründen*) angeleiert!

 

Wenn man jetzt einen neuen Bürokratismus schafft, ohne das irgendwer einen Vorteil davon hat, dann hat man doch NICHTS geschafft (außer eben Bürokratismus).

 

Da brauch ich doch nicht drüber debattieren. Schon gar nicht, wenn es in der Nachbarschaft Lösungen gibt, die eben genau diesen Anreiz schaffen.

 

*und E-Mobilität für viele funktioniert in den nächsten Jahren eben nicht anders.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eins weckt mein Interesse, wer kassiert das Busgeld?Ist es der TüV oder die Bullenei?

Die Bullerei kassiert ein Bußgeld, wenn sie dich erwischt. Der TÜV eine Gebühr, wenn du später den TÜV machen lässt. Über die genaue Form und Höhe wird aber wohl erst noch entschieden. Zumindest so die Aussage unseres Dekra-Prüfers.;)

Bearbeitet von zinn2003
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 18

      A2 Scheinwerfer abdichten?

    2. 6.391

      Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread

    3. 6.391

      Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread

    4. 6.391

      Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread

    5. 53

      IT25 Info- und Anmeldethread

    6. 18

      A2 Scheinwerfer abdichten?

    7. 3

      Frage(n) zur richtigen Messung des Öldrucks am FSI

    8. 3

      Frage(n) zur richtigen Messung des Öldrucks am FSI

    9. 3

      Fehlermeldung: Löseschalter Magnetventil Bremsdruck

    10. 18

      A2 Scheinwerfer abdichten?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.