Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

A2 und Anzahl Sitzplätze?


titti

Empfohlene Beiträge

@titti: Das wäre dann hinten eine 3er Bank. Kann man zwar auch rausnehmen, ist aber eine ziemliche Asterei-sprich, geht nur mit 2 Mann.

Das nur, falls Du öfter mal die Sitze rausnehmen willst, um Platz für Leergut zu haben.

 

Auf ein baldiges Welcome.

Bearbeitet von horch 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und Mutti nach hinten in die Mitte? Die wird sich bedanken ;)

 

btw: Der Umbau von 4- auf 5-Sitzer geht technisch, rechtlich aber nicht. Nur als Ergänzung zu #8. Und wenn man hinten zu 3 sitzt im 4-Sitzer, dann ist der mittlere Fahrgast nicht angeschnallt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

wir haben eine ähnliche Situation: 3Kids, 8,6,3Jahre.

Bei uns ist der A2 der Zweitwagen, von daher reichen uns da 4 Sitze.

 

Der A2 ist auf der Rückbank auch so schmal bemessen, das wenn dort zwei Kindersitze verbaut sind, passt da kein weiteres Kind mehr rein. Erst recht nicht mit einem Sitzkissen. Allerdings haben wir auch recht breit bauende Kindersitze, bin mir aber auch nicht sicher, ob es die Kindersitze auch so schmal gibt, das es auf der 3erBank passen würde.

 

Wenn wir alle unterwegs sind, dann haben wir auch noch nen Hund dabei und nehmen dann den VW-Bus. Das passt:D.

 

MfG

 

Sven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Garnicht, ist ja auch ein Viersitzer. Da darf man doch garnicht zu fünft fahren.. Komm mir ja nicht auf solche schmutzigen Ideen.

 

Die höchstzulässige Anzahl der beförderten Personen in einem PKW ist gesetzlich nicht geregelt.

Es dürfen llerdings andere Bestimmungen (wie z. B. das zulässige Gesamtgewicht, Personenebeförderungsschein) nicht verletzt werden.

Das Angurten besagt lediglich, daß ein solcher anzulegen ist, wenn er vorhanden ist.

4 Personen auf der Rückbank wären Machbar, wobei sich die anschnallen müssen, für die Gurte vorhanden sind, alle anderen können und brauchen sich nicht anzuschnallen.

 

Ist zwar nicht sinnvoll aber gesetzlich einwandfrei, Versicherungstechnisch wahrscheinlich nicht.

 

Dieses Thema hatten wir hier aber vor einiger Zeit schonmal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das war durchaus mal richtig!

 

Gilt aber nicht mehr. ;)

 

StVO - Einzelnorm

 

 

§ 21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind

...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gib mal bei mobile "Leder" und "Silber" und "Schiebedach" ein. Viel Erfolg! Den hab ich eben gesehen. Schicke gute preiswerte Karre!

Oder nimm den hier! Audi A2 1.4 *Leder*Panoramadach*Klimaautomatik*PDC als Kleinwagen in Rheinbach

 

Suche auch wieder. Hab Auftrag zwei A2 einzukaufen! Ich hätte den mit dem roten Leder längst eingekauft, wenn meine "Kunden" nicht so wählerich wären. Ist doch geil das rote Leder. Und deine Kleinen können kleckern. Leder hält sich besser sauber.

Bearbeitet von VFRiend
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe titti so verstanden, dass seine Frau den Wagen zur Kinderbeförderung benötigt.

 

Ergo: 1 Frau + 3 Kinder macht bei mir 4 Personen. Somit kann er problemlos einen 4-Sitzer nehmen.

 

Hallo,

 

wir haben zwar einen dieser raren 5-Sitzer, kann diese Aussage aber durchaus bestätigen. Drei Kinder, v.a. in dem Alter wie sie der TE hat, werden zu dritt auf der Rücksitzbank nicht wirklich glücklich. Und auch die Eltern nicht wenns ums Anschnallen des Nachwuchses geht (Zitat: "Mama, ich kann mich nicht anschnallen. Ich komm da nicht hin. Das ist so eng hier").

Ergo ist die o.g. Lösung die Sinnigste, wenn drei Kinder transportiert werden sollen. Das halten wir auch so, denn Fahrten zu fünft sind im A2, bei aller Begeisterung für die Kugel, kein Vergnügen.

 

Grüße in die Runde

Bearbeitet von Highlander72
Dreckfuhler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man könnte doch die 7-Sitzer Sitzbank aus dem A6 in den Kofferraum bauen... man muss dann nur die Heckklappe offen lasse, damit die Beine raushängen können! :D

 

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen! *Schalk aus dem Nacken scheuch*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Jahre später...

Ich hänge mich jetzt hier mal dran, denn ich habe eine rechtlich Frage.

 

Da wir nur 4-Sitzer haben (Sabine: Twingo Bj. 2003/ ich: A2 Bj.2001) und unsere Kinder auch gelentlich einen Freund/ Freundin mitnehmen möchte, sind wir auf der Suche nach einem weiteren A2, dann natürlich mit 3er Sitzbank hinten. Der bisher gefundene A2 hat einen Beckengurt als 3. Sicherheitsgurt.

 

2 Kinder auf Sitzschalen und 1Kind ohne Sitzschale passen also gut rein.

3 Kinder auf Sitzschalen passen nicht.

Wenn die Rücksitzbank nur einen Beckengurt für den mittleren Platz hat, darf das Kind mit Beckengurt ohne Sitzschale befördert werden?

 

Bitte informiert mich, es ist rel. eilig!

 

Gruß und vielen Dank, Sven/wauzzz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§21 Abs. 1a STVO

»Kinder bis zum vollendeten



12. Lebensjahr, die kleiner

als 150 cm sind, dürfen in

Kraftfahrzeugen auf Sitzen,

für die Sicherheitsgurte

vorgeschrieben sind, nur

mitgenommen werden,

wenn Rückhalteeinrichtungen

für Kinder benutzt werden,

die amtlich genehmigt

und für das Kind geeignet

sind …«

Also wenn die Kinder einen Kindersitz etc. benötigen, muss auch einer verwendet werden, egal ob der Platz für drei Sicherungssitze da ist oder nicht!

 

Vielleicht hilft dir das hier weiter:

http://www.verkehrssicherheit.nrw.de/download/5100_VI_Kinder_sichern_im_Auto.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich revidiere mich!

(da ich schnell antworten wollte, habe ich nicht nach der kompletten Vorschrift geschaut; Sorry!!!)

 

Hier Abs. 1a Satz 2:

Abweichend von Satz 1

1. [...]

2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

 

Aber ganz ehrlich:

Das ist sicherlich nicht optimal!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also hieße das: Es ist legal, aber kritisch zu betrachten!

 

Gruß Sven/wauzzz

Bearbeitet von wauzzz
Sorry for crossposting....Kann ein Mod das mal bitte zusammenbringen?Ich weiß aber nicht,welcher Thread der bessere dafür ist
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 18

      A2 Scheinwerfer abdichten?

    2. 6.391

      Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread

    3. 6.391

      Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread

    4. 6.391

      Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread

    5. 53

      IT25 Info- und Anmeldethread

    6. 18

      A2 Scheinwerfer abdichten?

    7. 3

      Frage(n) zur richtigen Messung des Öldrucks am FSI

    8. 3

      Frage(n) zur richtigen Messung des Öldrucks am FSI

    9. 3

      Fehlermeldung: Löseschalter Magnetventil Bremsdruck

    10. 18

      A2 Scheinwerfer abdichten?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.