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TÜV-Erfahrungsberichte von 1.2-Piloten bzgl. 165/70R14


Connor

Empfohlene Beiträge

...

 

Würde mich über Erfahrungsberichte mit dem TÜV bzgl. 165/70R14 freuen. Das scheint mir aktuell die Alternative mit dem geringsten Aufwand und den geringsten Kosten zu sein.

 

Ganz praktische Frage: Geh ich einfach mit dem Fahrzeugschein zum TÜV und bitte um die Eintragung und die entscheiden anhand der Zahlen oder müssen die das Auto und die Felgen sehen?

 

Ganz unpraktische Antwort, der TÜV in Bayern will Auto und Reifen auch dann sehen, wenn der betreffende Prüfer ein gleiches Gutachten bereits ausgestellt hat. :(

 

TÜV in Bayern kooperiert.

TÜV in Hessen nicht.

 

Würde mich auch freuen, wenn aus mehr Bundesländern deutliche Rückmeldungen vorlägen.

Bearbeitet von Connor
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Lese:

 

In M trägt man - ohne :o zu werden - die dicksten Schluffen ein.

 

Wer Probleme hat: Auf nach M.

 

Es war eher so gemeint: alles ist möglich auch wenn es keinen Sinn macht. Eingetragen wurde es in Bayern...

 

Ja, natürlich. Sinn oder Unsinn hat der TÜV nicht zu bemessen und solange man sich im Rahmen der Vorgaben hält, bekommt man auch alles problemlos eingetragen.

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Ja, natürlich. Sinn oder Unsinn hat der TÜV nicht zu bemessen und solange man sich im Rahmen der Vorgaben hält, bekommt man auch alles problemlos eingetragen.

 

Vorsicht, nicht alle Forumsteilnehmer wohnen in oder um Ulm oder München herum.

 

Dazu ist der Blick in die Zukunft wegen der derzeitigen VW-Abgas-Hysterie eher nebelig trüb.

 

Nicht ganz auszuschließen, dass bei Eintragungen, die den Verbrauch von Diesel oder Benzin erhöhen, Vorschriften für den TÜV daumenschraubenartig geändert werden.

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Vorsicht, nicht alle Forumsteilnehmer wohnen in oder um Ulm oder München herum.

 

Dazu ist der Blick in die Zukunft wegen der derzeitigen VW-Abgas-Hysterie eher nebelig trüb.

 

Nicht ganz auszuschließen, dass bei Eintragungen, die den Verbrauch von Diesel oder Benzin erhöhen, Vorschriften für den TÜV daumenschraubenartig geändert werden.

 

Das ist doch vollkommen absurd. Ich bitte, die Kirche im Dorf zu lassen :)

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  • 4 Wochen später...

Habe nun neben der Originalgröße die Reifengröße 165/70 R14 81 T eingetragen. Dieser Sondereintrag konnte nicht von GTÜ durchgeführt werden, wo ich sonst meistens hin fahre. Ich musste dazu direkt zum TÜV. Nur die Sachverständigen vom TÜV können ein solches Gutachten ausstellen, aber sie müssen nicht. Der TÜV-Mensch holte ein Buch aus dem Schrank, schaute nach den Umfängen der Reifen gegenüber der Originalgröße. Laut diesem Buch ist der 165/70 R14 ner kleiner. Darum müsse die alte Größe gestrichen werden und es würde eine Tachoangleichung notwendig. Die Abgaswerte wären mit +7% noch im Rahmen. Die originale Felge könne verwendet werden.

 

Mein Hinweis, dass sämtliche Reifenrechner im Netz sagen, dass die Größen fast gleiche Umfänge haben, wurde abgewiesen. Internet interessiere nicht. Mein Hinweis, dass dieses Buch einen Druckfehler habe, kam nicht gut an. Es war nichts zu machen.

 

Weiter geholfen hat mir ein großer Reifenhändler vor Ort. Er hat bei Conti schriftlich angefragt, welchen Umfang die Reifengröße 165/70 R14 hat. Die Antwort ergab den gleichen Umfang, den laut TÜF im Buch die Originalgröße hat. Daraufhin hat mir der „Werkstatt-TÜV“ beim Reifenhändler ein Gutachten ausgestellt.

Kosten: TÜV 170,00 €

Straßenverkehrsamt: 11,70 €

 

Wäre super, wenn Audi für diese Größe eine allgemeine Freigabe veröffentlichen würde. Hat jemand eine Idee, wie man Audi Druck machen kann, dass dies geschieht?

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...

 

 

Wäre super, wenn Audi für diese Größe eine allgemeine Freigabe veröffentlichen würde. Hat jemand eine Idee, wie man Audi Druck machen kann, dass dies geschieht?

 

 

 

 

 

Schöner Gedanke, der den einen oder doch den anderen

 

:eek::huh::kratz::evilatyou::mmph::peitsch::starwars::argh::puke::chair::sleep::evil:;heuX(:bur::WB2:WUEBR:.)2?ver-PENG-*

 

 

 

 

* OT. Die heimliche Mehrheit derer, die sich Smileys nennen.

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@3LFan

 

laut Bridgestone darf die Eintragung (die Freigabe existiert bereits für einige Reifen) maximal 40 Euro kosten, es ist keine Einzelabnahme die deutlich teurer ist.

 

Der Mensch vom GTÜ hatte einige Alternativen in 15" auf den Bildschirm, als er meine Fahrgestellnr. von meinem 1.2 tdi eingegeben hat. Laut der Datenbank beim TÜV gibt es aber keine Alternative Freigabe, daher Sondereintrag. Ich nehme an, dass die 15" Reifen eher für die anderen Motorvarianten gelten.

 

Ist alles verwirrend. Wenn Audi eine Freigabe veröffentlicht hätte, hätte der TÜV diese Alternative auf dem Bildschirm. Ist aber leider nicht so.

 

Von Bridgestone kenne ich nur den Alternativvorschlag. Ist aber nichts offizielles. Wenn Du da mehr hast, dann bitte Quelle und Text...

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Jo, hier beim TÜV genauso: Steht nicht in der Datenbank, also nicht so einfach (sprich: keine Lust). Interessanterweise fragte er noch nach einer Freigabe des Felgenherstellers für die Reifengröße, die des Reifenherstellers für die Felge und für das Auto hätte ihm nicht gereicht. Na ja, wenn ich mir die neue Reifengröße hole und es von Audi noch immer nichts offizielles gibt, dann werd ich wohl mal rumtelefonieren müssen.

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Meine Empfehlung ist, zu einem Reifenhändler gehen, ihm in Aussicht stellen, dass man die Reifen bei ihm kaufen wird, von ihm ein Gutachten des Wunschreifens besorgen lassen bzgl. dynamischen Reifenumfangs.

Dann einen Termin machen, wenn der Werktsatt - TÜF im Hause ist. Dann sollte es funzen, da so am ersten Motivation bei allen Beteiligtn zu induzieren ist.

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(...) Wäre super, wenn Audi für diese Größe eine allgemeine Freigabe veröffentlichen würde. Hat jemand eine Idee, wie man Audi Druck machen kann, dass dies geschieht?

 

Wieso sollte Audi hier tätig werden wollen? "Druck" machen klappt so schlecht ohne Druckmittel.

 

(...) Na ja, wenn ich mir die neue Reifengröße hole und es von Audi noch immer nichts offizielles gibt, dann werd ich wohl mal rumtelefonieren müssen.

 

Nochmals: Das Auto ist 15 Jahre alt, Audi wird genau nullkommanichts "nachliefern". Wozu auch?

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Ich denke, mit dem Schreiben 2 sollte ausreichend Material für die Einzelabnahme zur Verfügung stehen, mehr dürfte Audi nicht beizutragen haben.

Jetzt kann es immer noch passieren, dass man einen störrischen Prüfer hat. Aber je mehr Leute das durchgezogen kriegen, desto einfacher wird es doch. Ich sehe dem gelassen entgegen.

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Besser wäre nur noch die allgemeine Freigabe dieses Reifentyps für alle 3L. Ein wenig Hoffnung habe ich noch, dass sich Audi dieses kleine Stück noch bewegt.

 

Wobei ich den Einwand aus dem anderen Thread für Fahrzeuge ohne Servo gut nachvollziehen kann. :cool:

 

Edit:

Ich habe mich soeben auch noch an den Audi-Kundenservice gewandt. Vielleicht erreichen die vielen Anfragen doch noch ein Umdenken der 'Fachabteilung'.

Bearbeitet von Mankmil
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Audi kann hier nicht nachträglich Reifen generell für einen Fahrzeugtyp freigeben. Dazu muss die Betriebserlaubnis jedes einzelnen Fahrzeuges geändert werden. Ich finde es schon erstaunlich, dass Audi überhaupt irgendwas dazu schreibt, schließlich gesteht man damit ja ein, dass die Teileversorgung mangelhaft ist.

 

Ich finde es einfach schade, dass man den 1.2er damit nicht mehr im Originalzustand halten kann, die Eintragung der anderen Reifengröße ist hingegen wirklich Kindergarten.

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Audi kann hier nicht nachträglich Reifen generell für einen Fahrzeugtyp freigeben. Dazu muss die Betriebserlaubnis jedes einzelnen Fahrzeuges geändert werden.

 

Ich kenne die Info nur aus 2. Hand, aber im Motorradbereich ist das wohl normal, das neue Reifen nachträglich für bestimmte Modelle vom Hersteller freigegeben werden.

Hier ist die Dynamik in der Reifenentwicklung auch eine andere, als im PKW-Bereich.

 

Ich stelle mir das eher als eine Anpassung der CoC vor...

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Ich habe mal bei der Dekra angefragt, wie man eine allgemeingültige Freigabe für die 'neue' Reifengröße bekommen könnte.

 

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Mankmil,

 

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

 

Gerne antworten wir Ihnen:

 

Die einfachste Variante wäre sicherlich, wenn der Fahrzeughersteller einen Nachtrag zur ABE bzw. Typgenehmigung der Fahrzeuge erlangen würde, mit welchen dann die gewünschte Reifendimension für alle Fahrzeuge des Typs freigegeben und für zulässig erklärt wären.

 

Der Fahrzeughersteller oder eine andere Person/Firma oder Organisation kann ein Prüfzeugnis (eine ABE nach § 22 StVZO bzw. ein Teilegutachten) beantragen, wodurch die Zulässigkeit der anderen Reifengröße auf dem Serienfelgen bei den genannten Modellen erklärt werden könnte. Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer Abnahme freistellen, wenn das Fahrzeug in deren Verwendungsbereich aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann explizit vermerkt, dass eine

Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird. Es gilt dann die Mitführpflicht für das Dokument.

Bei Teilegutachten ist dieses jedoch unüblich, so dass zumindest eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO erfolgen muss.

Eine entsprechende Änderungsabnahme liegt etwa im Bereich von 40 Euro.

 

Für die Erstellung derartiger Prüfzeugnisse sind jedoch umfangreiche und damit relativ teure Gutachten notwendig. Deren Kosten bewegen sich im Bereich einiger tausend Euro und lohnen sich tatsächlich nur wenn Auftraggeber und damit Gutachteninhaber diese dann in möglichst großer Stückzahl vertreiben kann. Wenn in diesem Fall jedoch keine anderen Fahrzeugteile notwendig werden, ist es fraglich, ob die Fahrzeughalter solche Prüfzeugnisse auch erwerben würden. Wenn da z. B. der von Ihnen genannte Reifenhersteller ein solches Gutachten beauftragen würde, gilt das für alle genehmigten Reifen der Dimension, unabhängig vom Hersteller.

 

Es bedarf einer größeren Werbestrategie,damit ein Kunde so ein Gutachten erwirbt.

Andererseits gibt es aber auch diverse Sonderräder, die über Prüfzeugnisse für diese Fahrzeuge verfügen und andere Reifendimensionen zulassen würden.

 

 

Der Fahrzeughersteller könnte aber auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Umrüstung herausgeben, welche als Grundlage für eine Einzelbegutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO i.V.m. § 21 StVZO verwendet werden kann.

Damit wären auch Einzelabnahmen für andere Reifendimensionen für ca. 50 Euro möglich, solange nicht begründete Zweifel weiteren Sonderaufwand erforderlich machen würden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

als indirekter Starter des Themas möchte ich dann auch noch meine Erfahrungen zu Protokoll geben.

 

Ich hab es über die Audi-Werkstatt in Alzey (Rheinland-Pfalz) abwickeln lassen. Die haben sich ein Reifengutachten von Bridgestone besorgt, dass die 165/70er auf die Felge draufpassen.

 

Dann haben sie beim TÜV-Menschen vorgefühlt, wie es mit der Abnahme aussieht und ein positives Signal bekommen.

 

Also Reifen montiert und vom TÜV für 82,60€ abnehmen lassen. Damit liege ich hier aktuell offenbar im Mittelfeld, was die Kosten angeht.

 

Das TÜV-Gutachten konnte erst mit montierten Reifen erfolgen! D.h. theoretisch hätte der Prüfer es ablehnen können und die montierten Reifen hätten wieder runter gemusst.

 

Eintragung im Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle hat auch bei mir 11,70€ gekostet.

 

In Zeiten von Internet und Datenbanken echt eine unglaubliche Abzocke durch den TÜV!

 

Eine Anfrage per Email beim TÜV hatte übrigens ergeben, dass der 3L-Status bei Änderung der Reifengröße auf den Prüfstand muss. Davon war letztendlich dann glücklicherweise keine Rede mehr.

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  • 3 Jahre später...

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