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Rahmenschaden vo li Längsträger


Gast

Empfohlene Beiträge

So, heute mal genauer in meinen Motorraum geschaut....:eek:

Ich hätte gerne eure Meinung, zu meinem Verdacht.

Bilder sagen mehr als Worte:

 

Ich gehe mal davon aus, daß das Wägelchen an

den letzten Besitzer zurück geht, da selbstständiger Friseuer

und somit die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen werden kann.

Auch wenn es im Kaufvertrag drinsteht...

Das hat er beim Verkauf zum Glück nicht beachtet...

 

MfG Chris

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Bearbeitet von Gast
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Das ist natürlich ärgerlich und ich hoffe du bekommst das ohne größere Probleme geregelt. Aber ob der selbstständige Friseur beim Verkauf eines Autos als Unternehmer gehandelt hat, kann angezweifelt werden. Hier würde ich nicht gleich drauf pochen. Steht denn im Kaufvertrag etwas davon, ob er unfallfrei ist?

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Nach einmal tief Durchatmen und wenn der erste Ärger verflogen ist, dann würde ich einfach mal mit dem Verkäufer sprechen. Vielleicht (wenn er denn nicht der Erstbesitzer ist) wusste er gar nichts davon. Und es besteht ja die Möglichkeit, dass er ihn zurück nimmt und du dein Geld wieder bekommst. Sollte es allerdings zu Schwierigkeiten kommen, dann würde ich mir Rechtsbeistand suchen.

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Ich habe heute mit dem Vorbesitzer telefoniert. Entweder ist er ein

Schauspieler, oder fiel wirklich aus allen Wolken.

Ich werde ihn im neuen Jahr aufsuchen, dann werden wir nochmal in

aller Ruhe darüber reden.

Mich ärgert halt, daß ich letzte Woche eine GRA nachgerüstet habe

und die Einzelteile, welche ich für das kleine FIS noch brauche, langsam

alle hier liegen habe, soweit nicht schon verbaut (Wischerhebel ist mit der GRA

eingezogen).

 

Für mich ist derzeit auch interessant, was die Reparatur des Längsträgers

in einer Fachwerkstatt kostet. Unser ortsansässige :) hat diesbezüglich

keine Erfahrung.

 

MfG Chris

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Ich habe heute mit dem Vorbesitzer telefoniert. Entweder ist er ein

Schauspieler, oder fiel wirklich aus allen Wolken.

Ich werde ihn im neuen Jahr aufsuchen, dann werden wir nochmal in

aller Ruhe darüber reden.

Mich ärgert halt, daß ich letzte Woche eine GRA nachgerüstet habe

und die Einzelteile, welche ich für das kleine FIS noch brauche, langsam

alle hier liegen habe, soweit nicht schon verbaut (Wischerhebel ist mit der GRA

eingezogen).

 

Für mich ist derzeit auch interessant, was die Reparatur des Längsträgers

in einer Fachwerkstatt kostet. Unser ortsansässige :) hat diesbezüglich

keine Erfahrung.

 

MfG Chris

 

dumm gelaufen.

 

Meine Lebenserfahrung ist:

Am besten nach kurzem Test, ob der Verkäufer Reue signalisiert, KEINE

persönlichen Kontakte mehr, sondern einen Rechtsanwalt einschalten.

 

Als juristischer Laie macht man leicht inhaltliche oder Formfehler. lässt sich vor Zeugen zu schlechten Kompromissen oder Zugeständnissen bequatschen, welche man später bereut - hat nichts mit Prozesshanselei zu tun, sondern damit, daß man so ernste Sachen wie Verhandlungen bei Kauf/Rückgabe/Minderung/Schadenersatz bei einem undeklarierten Unfallfahrzeug IMMER gleich von einem echten Profi abwickeln lässt. Den muss eh´der Verkäufer bezahlen. Ob er es wusste oder nicht, hat lediglich strafrechtlich eine Relevanz. Und wenn er sich betrügen ließ, so ist das erst einmal sein Problem. DA er offenbar nicht gleich auf den Vorbesitzer verwies, wird er es wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest gewusst oder sogar selber verursacht haben…

Wenn Du jetzt den Fehler machst und Dich ohne Rechtsschutz auf das glatte juristische Parkett begibst, ist Deine wertvolle Lebenszeit mit dem Schauspieler (=Verkäufer) vergeudet und Du ärgerst Dich täglich mehr als mit Rechtsbeistand nötig - und riskierst, Fehler zu begehen.

 

Selbst bei hartgesottenen Lügnern wirken allein bereits die Briefköpfe von Anwaltskanzleien und die damit verbundenen Forderungen inkl. FRISTSETZUNG und die Aussicht auf Zusatzkosten wie Leihwagen (weil der Wagen ja formal nicht mehr verkehrstüchtig ist und Du ihn auch nicht mehr fahren solltest) sowie hohe Gutachter-und Gerichtskosten auf wundersame Weise äusserst kooperationsfördernd… :D lediglich echt kriminelle Typen bleiben von RA-Briefen unbeeindruckt, wenn sie im Unrecht befindlich sind.

 

Bei Kleinkram könnte man da alles in Ruhe selbst abwickeln - aber hier geht es um viel Geld.

DA würde ich keine Kompromisse machen.

Entweder er oder ein Vorbesitzer hat Betrug begangen - ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeinen Frontschaden gibt, bei dem der Längsträger gestaucht wird und vorne alles intakt (= Unfall unbemerkt) bleibt. Zumal ja wohl nach eindeutigen optischen Schäden vorne wie Scheinwerfer und Stoßstange etc erst einmal austauschbare Prallkörper sich verformen, bevor Träger überhaupt Schaden nehmen können.

Den KFZ Brief und -schein würde ich auf jeden Fall schon mal kopieren und wenn Du einen guten Draht zu einer Audi-Werkstatt hast, können die mal die Auto-Historie bei Vertragshändlern anhand der FIN lückenlos einsehen und mal einen Kaffee trinken gehen, während Du ganz unschuldig einen Blick darauf wirfst… ;)

 

Der diskrete Hinweis eines RA darauf, daß sich in der Sache der Anfangsverdacht auf Betrug nicht ausschliessen lässt und nach Ablauf der Fristsetzung der Auftrag zu juristischen Weiterungen auf zilvirechtlicher und ggf. auch strafrechtlicher Ebene vorliegt, wird ein Übriges tun.

 

Der wird rasch einknicken.

Wie viele Vorbesitzer gab es denn? Wenn er Erstbesitzer sein sollte, ist der Fall ja völlig klar.

 

PS: NIE einen Kaufvertrag mit Unbekannten machen, der nicht den allgemeinen Gepflogenheiten entspricht. Im Internet und beim ADAC gibt es gute Musterverträge.

Eine fehlende Angabe "unfallfrei" ist meiner Ansicht nach für Dich irrelevant, denn ein Unfall MUSS immer deklariert werden. Fehlt der Hinweis, kann meiner Meinung nach ein Käufer von Unfallfreiheit ausgehen.

 

Viel Glück.

Bearbeitet von Mehrschwein
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PS: NIE einen Kaufvertrag mit Unbekannten machen, der nicht den allgemeinen Gepflogenheiten entspricht. Im Internet und beim ADAC gibt es gute Musterverträge.

Eine fehlende Angabe "unfallfrei" ist meiner Ansicht nach für Dich irrelevant, denn ein Unfall MUSS immer deklariert werden. Fehlt der Hinweis, kann meiner Meinung nach ein Käufer von Unfallfreiheit ausgehen.

 

Viel Glück.

 

Das Kreuzchen bei Unfallfrei habe ich einfach vergessen/übersehen...:kratz:

 

Ich sollte halt in etwa wissen, wie hoch der Schaden ist, um überhaupt

eine Forderung/Rückgabe (bei Totalschaden) geltend zu machen.

Die Kugel hatte vier Vorbesitzer. Diese Jahr wurde jedoch das Getriebe

getauscht, dabei hätte dieser Schaden auffallen müssen....

 

MfG Chris

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Wäre es möglich, eine Reparaturhistorie von :) einzuholen?

 

Das könnte ev. auch Aufschluss ergeben.

 

ja, das schlug ich ja auch vor… ist der eleganteste und schnellste Weg…

 

da er momentan der Besitzer und Eigentümer ist, dürfte das keine Probleme machen.

 

So eine Historie einzuholen BEVOR man kauft, ist ebenfalls ein guter Schutz vor dem Kauf, nicht nur danach.

 

Auch Montagsfahrzeuge kann man schön damit identifizieren … nicht nur Unfallfahrzeuge… :D

 

Immerhin liegt ja zumindest das Serviceheft vor, hoffe ich wenigstens. Anhand dessen kann man ja auch schon mal erfahren, wo ggf. Zeugen für relevante vorangegangene UNFALL_Reparaturen aufzutreiben sind…

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Preisnachlass ist die letzte Option, wenn die Sicherheit nicht mehr

gewährleistet ist. Der :) sah das ganze jedoch nicht so dramatisch.

Meine Bedenken sind halt, dass das Ding eine Banane ist:confused:.

Morgen mal meine Hebebühne frei machen und das Auto von unten,

ohne Verkleidungen besichtigen. Vieleicht kommt dann das große Grauen...

Ich will einfach ein Auto, welches i.O. ist

 

MfG Chris

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@ Mehrschwein: Würdest Du Dich etwas mehr an Worten beschränken, könnte man Deine Kommentare auch lesen :D:D:D

 

:D

 

;)

 

Tja - diese Form der Folter/Waffe ist nicht einmal von der Genfer Konvention oder der Haager Landkriegsordnung geächtet…. :P

Bearbeitet von Mehrschwein
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Es gibt kein Serviceheft, keine TÜV-Berichte, Keine

Bedienungsanleitung...dreimal dürft ihr raten warum.

Ich bin seit einer Stunde etwas schlauer:peitsch:

Der Vorbesitzer hat nun ein gaaaaaaaaaaaanz großes Problem!:Kanone:

 

MfG Chris

Bearbeitet von Gast
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Es gibt kein Serviceheft, keine TÜV-Berichte, Keine

Bedienungsanleitung...dreimal dürft ihr raten warum.

Ich bin seit einer Stunde etwas schlauer:peitsch:

 

MfG Chris

 

Trotzdem gibt es anhand der Fahrgestellnummer eine Reparaturhistorie, wenn Reparaturen in einer Audi Vertragswerkstatt ausgeführt worden sind.

 

Da würde ich einmal nachforschen.

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das stinkt zum Himmel.

Fall bloß nicht auf den Schauspieler herein…

---> Rechtsanwalt einschalten (Ist spätestens jetzt eine Sache für einen Profi)….

Ich würde den Kauf schon aus Prinzip rückabwickeln … wer weiß, was sonst noch an wertmindernden Fakten ans Licht kommen wird!

Interessant wäre auch, herauszubekommen, ob evtl. an der km-Leistung manipuliert wurde und warum das Getriebe fällig wurde (vielleicht nur eine Notreparatur, und deswegen wollte er rasch verkaufen?) … lass´besser die Finger von der Karre!

 

deine zwischenzeitlichen Investitionen kannst Du m.E.n. im Rahmen einer Schadensersatzforderung geltend machen.

 

Du hast halt auf die harte Tour gelernt, stets (!) die verweigerten Unterlagen VOR dem Kauf zu verifizieren… glücklicherweise wirst Du mit einem blauen Auge davonkommen, wenn Du es richtig machst und dann hast Du dazugelernt.. ;)

 

Die besten Verkäufer finden sich sowieso hier im Forum!

Wer bei langjährigen Forenmitgliedern kauft, ist in der Regel vor üblen Überraschungen so gut wie sicher… und der Preis stimmt zumeist auch.

 

Wir haben für meine Tochter hier im Forum erst vor ein paar Monaten einen Kauf gemacht (Wechsel von Lupo 3L auf A2 wegen Nachwuchs) , der sehr fair und angenehm war.

Es gab und gibt zwar ein kleines Problem, aber das wurde offen zuvor beschrieben. meine Tochter ist trotzdem begeistert und der Preis war sehr fair.

 

Allemal besser als ein Kauf von Leuten, denen auf wundersame Weise alle aussagekräftigen Unterlagen "abhanden gekommen" sind.

 

Allein schon das deutet doch SEHR darauf hin, daß der Vorbesitzer sehr genau weiß, daß es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

 

@ Papahans

 

verzeih´mir, daß ich erneut mehrere Sätze schrieb… ;):D

Bearbeitet von Mehrschwein
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Ist inzwischen völlig nebensächlich

Der Kilometerstand ist getürkt. Es fehlen ca. 60-70.000Km.

Ich habe inzwischen, von den letzten 3 Besitzerwechseln,

die Kaufvertäge. Die Kugel wurde im Juni diesen Jahres mit

203.000Km an meinen Vorbesitzer Verkauft und jeden Tag

min. 50Km gefahren. Ich habe sie mit 150.000Km gekauft.

Nun findet den Fehler.....

 

MfG Chris

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So wie ich das auf den Bildern sehe ist es hinter dem vorderen verschraubten Längsträger. Das Teil kann man theoretisch tauschen, dazu muss aber glaube ich fast die komplette Seite rausgeschnitten werden und neu eingeschweißt werden (So habe ich das zumindest mal bei einem A2 Bekloppten gesehen, der so einen Frotschaden wiederaufgebaut hat)

Ich würde also sagen, dein A2 ist ein Totalschaden.

Ergo nur noch über den Anwalt mit dem Verkäufer kommunizieren.

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Ist inzwischen völlig nebensächlich

Der Kilometerstand ist getürkt. Es fehlen ca. 60-70.000Km.

Ich habe inzwischen, von den letzten 3 Besitzerwechseln,

die Kaufvertäge. Die Kugel wurde im Juni diesen Jahres mit

203.000Km an meinen Vorbesitzer Verkauft und jeden Tag

min. 50Km gefahren. Ich habe sie mit 150.000Km gekauft.

Nun findet den Fehler.....

 

MfG Chris

 

GUT RECHERCHIERT!! :)

 

In dem Fall liegt eine hohe kriminelle Energie vor.

geh mit dem Anwalt und den vorliegenden beweisen zur Polizei und zeig den Typen wegen Betruges an.

 

Ich wäre da jetzt GNADENLOS. Er hatte bei deinem Anruf seine letzte Chance - die hat er vertan.

Der wird nur durch eine Verurteilung wegen Betruges lernen.

 

Mitleid ist bei solchen Kriminellen unnötiger Luxus!

Das wird von denen nur als deine Schwäche interpretiert - und nach einer kurzen Pause machen so Typen lustig weiter…

 

@ Papahans

 

zufrieden?

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GUT RECHERCHIERT!! :)

 

In dem Fall liegt eine hohe kriminelle Energie vor.

geh mit dem Anwalt und den vorliegenden beweisen zur Polizei und zeig den Typen wegen Betruges an.

 

Ich wäre da jetzt GNADENLOS. Er hatte bei deinem Anruf seine letzte Chance - die hat er vertan.

Der wird nur durch eine Verurteilung wegen Betruges lernen.

 

Mitleid ist bei solchen Kriminellen unnötiger Luxus!

Das wird von denen nur als deine Schwäche interpretiert - und nach einer kurzen Pause machen so Typen lustig weiter…

 

@ Papahans

 

zufrieden?

 

Ich habe nur beim vorletzten Besitzer angerufen, welcher überaus zuvorkommend

und auskunftsfreudig war. Er hat mir die letzten 3 Kaufverträge gemailt.

Wenn ich gläubig war, würde ich ihn heute in's Nachtgebet einschließen:D

 

MfG Chris

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Ich habe nur beim vorletzten Besitzer angerufen, welcher überaus zuvorkommend

und auskunftsfreudig war. Er hat mir die letzten 3 Kaufverträge gemailt.

Wenn ich gläubig war, würde ich ihn heute in's Nachtgebet einschließen:D

 

MfG Chris

 

DA wird sich die Kripo sehr freuen… die brauchen nur noch die Kopien in den Ordner zu heften, den zeugen befragen (geht auch schriftlich) und dann erhebt der Staatsanwalt mit großem Vergnügen Klage.

Alle Beweise frei Haus erhalten: Best of worlds...

Klasse, daß Betrügern auf diese Art rasch das Handwerk gelegt wird… und so einfach die Kriminalstatistik um einen geklärten <<fall verbessert wird… :)

 

würde mich nicht wundern, wenn der das schon öfter gemacht hat… auch das wird die Kripo mit Vergnügen nachprüfen… :D

 

@ papahans

 

unglaublich… ich konnte mich nochmals steigern...

Bearbeitet von Mehrschwein
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Der Längsträger ist geschraubt und geht nach vorne raus, dadurch bedingt muß die gesammte Front abgeschraubt werden. Das habe ich alles schon hinter mir nach dem Unfall.

 

Das stimmt zwar, hilft aber hier nicht. Der Bruch ist hier im festen Teil der Front/Spritzwand. Dieses Teil KANN man tauschen. Es gibt auch ein entsprechendes Ersatzblech von Audi. Ohne Richtbank und Kenntnis geht das allerdings nicht.

 

Ich würde hier auch von einem Totalschaden sprechen.

 

Wenn VAG-COM vorhanden ist kann dort der KM Stand aus der MSG ausgelesen werden. Dieser wird bei Tacho-Schummeleinen meist nicht angepasst. Vielleicht hilft das auch noch :)

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Wenn VAG-COM vorhanden ist kann dort der KM Stand aus der MSG ausgelesen werden. Dieser wird bei Tacho-Schummeleinen meist nicht angepasst. Vielleicht hilft das auch noch :)

 

Bei diesem Fahrzeug (10/2000) kann der Kilometerstand nicht aus

weiteren Steuergeräten ausgelesen werden, nur aus dem KI...

Es steht ja auch fest, dass beschissen wurde. 47.000Km können

auf Grund der mir vorliegenden Kaufverträgen belegt werden

Dazu das, was mein Vorbesitzer noch gefahren ist. Der hatte den Diesel

nict ohne Grund. Er hatte eine Haltedauer von ca. 5 Monate.

 

MfG Chris

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Das ist ja wirklich übel....

 

Ich drück dir die Daumen, daß das alles gut für dich läuft! Das Recht ist ja schon mal auf deiner Seite. Und ich hoffe, daß du bald eine geeignete Ersatzkugel finden wirst - so du dem Auto nicht grundsätzlich abhold geworden bist, nach dieser Nummer...

 

Gut, daß du das MiniFIS noch nicht verbaut hast!

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Ich habe den Kilometerstand aus dem Motorsteuergerät gerade

ausgelesen (danke an morgoth): 159580, also Plausibel, zum KI:(.

Die haben wohl wegen dem Kilometerstand und WFS das Motor-

steuergerät mitgetauscht.

Lauter Gangster.....

 

Und ich hoffe, daß du bald eine geeignete Ersatzkugel finden wirst - so du dem Auto nicht grundsätzlich abhold geworden bist, nach dieser Nummer...

 

Meine Frau will keinen A2 mehr auf dem Hof sehen, dabei hätte ich in Stuttgart einen Nachfolger auf dem Schirm.....:confused:

 

MfG Chris

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Bearbeitet von Gast
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Und noch Bilder von unten, am Längsträger....

 

MfG Chris

 

 

So, falls der Wagen nochmal auf dem Markt auftaucht, werde ich ihn jetzt brandmarken (Futter für Google):

Stand 31.12.2016:

 

Das folgende Fahrzeug:

Fahrzeug-Ident.-Nr.:

 

WAUZZZ8ZZ1N019089

 

hat einen nicht reparierten Rahmenschaden, so wie einen manipulierten Tachostand

 

 

IMG_1069.JPG.d49878c8a550505598eedcf588188b7e.JPG

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Bearbeitet von Gast
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Wenn KI und Motor-Stg. getauscht werden, dann dürfte die FIN in beiden Steuergeräten nicht mit der FIN vom Rahmen übereinstimmen.

 

VCDS Log WAUZZZ8ZZ1N019089

Motorelektronik WAUZZZ8ZZ1N019089

Schalttafeleinsatz WAUZZZ8ZZ1N019089

 

Laut deinem VCDS Log ist es erstmal stimmig. Und wie lautet die FIN deiner Karosserie?

 

Die Versicherungen pflegen eine Liste (HIS), in der alle Unfälle bzw. Schadensabwicklungen eingetragen werden.

 

"Es gibt jederzeit die Möglichkeit, eine Selbstauskunft über bislang gespeicherte Daten bei der zuständigen Auskunftei, der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, einzuholen.

 

Einmal pro Jahr ist diese kostenlos. Sie muss per Post erfolgen an: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden.

 

Ein Antragsformular gibt es unter www.informa-irfp.de."

 

Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer HIS.

Bearbeitet von janihani
HIS
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Halt uns auf dem Laufenden, was die Rückabwicklung anbelangt...

Hier wurde ja viel kriminelle Energie investiert - ich würde nicht zögern, auch strafrechtlich vorzugehen. So Leute lernen nur auf die harte Tour...

 

Deine Datenweitergabe über die Datenkrake google wir keinen Effekt haben, denn niemand wird die FIN bei google eingeben, wenn er ein Auto kauft.

Bearbeitet von Mehrschwein
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Abteilung Datenschutz gibt die Infos raus.:janeistklar:

 

Aber eine sehr interessante Anlaufstelle, kannte ich auch noch nicht. Danke dafür.

 

Ich denke mir, dass der Datenschutzbeauftragte nicht die Daten herausgibt, sondern (korrekterweise) lediglich dem Vorgang vorgeschaltet ist und erst einmal prüft, ob die Daten herausgegeben werden dürfen.

Also wohl eher genau andersherum, als Du glaubst... :rolleyes:

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Wenn KI und Motor-Stg. getauscht werden, dann dürfte die FIN in beiden Steuergeräten nicht mit der FIN vom Rahmen übereinstimmen.

 

VCDS Log WAUZZZ8ZZ1N019089

Motorelektronik WAUZZZ8ZZ1N019089

Schalttafeleinsatz WAUZZZ8ZZ1N019089

 

Laut deinem VCDS Log ist es erstmal stimmig. Und wie lautet die FIN deiner Karosserie?

 

Die Fin entspricht den oben genannten....

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Was mir erst einmal auffällt:

 

1) Ein sportlich ausgestatteter Wagen, der 16 Jahre lang durchschnittlich nur lächerliche ca. 11.000km gefahren ist? Und dann deinen erart durchgesessene Fahrersitz hat?

 

2) Keine aussagefähigen Fotos von den Sitzen und vom Innenraum…. nicht einmal vom Armaturenbrett … ungewöhnlich… aber vielleicht ja auch nur ungeschickt.

 

Naja, dieses Mal wirst Du ja Scheckheft und andere Unterlagen erbitten…. und vielleicht ein VCDS mitnehmen etc….

Bearbeitet von Mehrschwein
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Hmm, auch wenn der hier geschilderte "Fall" (nahezu) zum Abschluss gekommen ist, so ist in diesem Thread noch ein bisschen zu viel "Wishful-Thinking" drin... ;) Fangen wir ganz oben an...

 

Wenn ein Selbstständiger ein (gebrauchtes) Kfz verkauft, ist nicht automatisch davon auszugehen, dass er darauf auch Gewährleistung geben muss. Entscheidend hierfür sind 2 Punkte:

 

1. Gehört das Kfz zum Betriebsvermögen? Falls ja, dann wäre die Frage nach der Gewährleistung zu bejahen. Falls nein, dann ist 2. entscheidend, ob besagtes ("Privat"-) Kfz überwiegend betrieblich genutzt wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, darf der Verkäufer - wie jeder andere Privatverkäufer auch - die Gewährleistung wirksam ausschließen.

 

Wird besagtes Kfz kurz vor dem Verkauf aus dem Betriebsvermögen herausgelöst, bedeutet das eben keine Möglichkeit, die Gewährleistungsverpflichtung zu umgehen, da ein zeitlicher Zusammenhang zwischen "Betriebsvermögen" und "Veräußerung" anzunehmen bzw. zu erkennen ist.

 

Aber egal: im vorliegenden Fall kommt es darauf auch nicht an, weil es sich offensichtlich um einen Fall der arglistigen Täuschung handeln dürfte. Dabei verjähren Ansprüche mit Verweis auf die Anfang dieses Jahrtausends vorgenommene Schildrechtsreform bereits nach 3 (!) Jahren.

 

Auch das mit dem "Ich-fahre-mal-eben-zur-Audi-Werkstatt-und-besorge-mir-die-Fahrzeugreparaturhistorie" ist nicht so einfach, wie es in nahezu allen Internet-Kfz-Foren diskutiert wird. Einzig der Verweis auf "Datenschutz" ist übereinstimmend richtig - aber eben zu wenig... :rolleyes:

 

Grundsätzlich schutzbedürftig sind personenbezogene Daten (im Gegensatz zu sachbezogenen Daten). Die Krux dabei ist aber, dass (nicht schutzwürdige) sachbezogene Daten schnell zu (schützenswerten) personenbezogenen Daten werden können. Nämlich genau dann, wenn Wartungs- und Reparaturdaten (oder das offensichtliche Auslassen) dem Besitzzeitraum einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Das ist, wenn man (z.B.) die Zulassungspapiere in der Hand hat und mit dem Auskunftsbegehren bei der Werkstatt seines Vertrauens aufkreuzt, eindeutig der Fall. Eine Werkstatt, die keine Auskunft gibt, handelt in jedem Fall seriös. Also grämt Euch nicht, wenn Ihr eben keine Auskunft bekommt und weiter nach einer unseriösen Auskunftsquelle suchen müsst. :D

 

Dennoch: der beschriebene Fall spiegelt offensichtlich das typische "Gebrauchtkäuferverhalten" wider. Erst kann man es kaum erwarten, das begehrte Stück sein Eigen zu nennen, und beim ersten Zweifel wird die Kiste seziert, um aus der Nummer wieder raus zu kommen. Dabei ist alles doch sooo einfach! Nämlich dass man sich den Gegenstand vor der Vertragsunterzeichnung genau (und möglichst im Beisein eines anderen Sachkundigen) anschaut! Klar, man wird nicht alles sofort erkennen können. Sofern Fragen aufkommen, klärt man das alles am besten erstmal persönlich und ohne mehr oder weniger unverhohlene Drohung mit dem Anwalt. Wenn es nicht fruchtet, kann man immer noch den Justizapparat anwerfen.

Bearbeitet von heavy-metal
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@ heavy metal

 

der Erstkontakt nach Auffliegen der mit großer krimineller Energie gefälschten km-Leistungen (Manipulation des km-Zähleres UND des MSG!!) hat ja bereizts stattgefunden - UND die schauspielerische Leistung des Vorbesitzers ist auf hohem Niveau befindlich, wie ein Anruf ergeben hat… was willst Du noch mehr, bevor Du einen RA einschaltest?

 

Ich finde, der Vorbesitzer hat mindestens zwei tolle Chancen gehabt, um die Sache gütlich zuriegeln.

 

 

Ich wäre nach den 2 vergeblichen Versuchen knallhart - allein bereits aus Gründen der Rechtshygiene…. solche Leute gehören vorbestraft!

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Wie haevy-metal schrieb, ist der Rahmenschaden ein Mangel, welcher

mir hätte auffallen können, aber nicht unbedingt müssen.

Da aber das Getriebe von einem, ihm sehr guten Bekannten, getauscht

wurde und dieser in einer Audi-Werke arbeitet, musste dieser Schaden

auffallen, da man in diesem Fall den Schaden direkt vor Augen hatte.

Dieser Audi-Mitarbeiter war auch beim Kauf, durch meinen Vorbe-

sitzer zugegen.

Jeder Schrauber weist den Besitzer auf so etwas hin. Dies ist wohl

auch der Grund, warum der Wagen nach knapp 5-monatiger Halte-

dauer wieder verkauft wurde. Hier liegt wohl die erste arglistige Täusch-

ung vor. Um den Wagen dann besser Verkaufen zu können wurde dann

mit großer, krimineller Energie die Laufleistung, in gleich zwei Steu-

ergeräten manipuliert, incl. der Adaption der FIN!

Allein der zweite Punkt ist ausreichend, um dem Vorbesitzer die Kiste

juristisch um die Ohren zu hauen. In diesem Fall wurde es mir leicht

gemacht, um aus der Sache mit dem nicht gesehenen Schaden,

wieder heraus zu kommen. Dumm gelaufen, für den Vorbesitzer...

 

MfG Chris

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