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Rahmenschaden vo li Längsträger


Gast

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  • 1 Monat später...

Neues von von der Kilometerdreher und- Unfallschadenverschweigerfront:

 

Der Zivilprozeßtermin ist auf 16.05.2017, beim Amtsgericht Albstadt bestimmt.

Die Strafprozeßakte liegt inzwischen auch beim Anwalt und geht mir die nächsten

Tage als Kopie zu. Langsam kommt Leben in die Sache......

 

MfG Chris

 

Bearbeitet von Gast
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Ich drücke Dir auch mega die Daumen. Vor Gericht zählt einzig und allein der Kaufvertrag. Die für einen Laien noch so banalen Formulierungen sind hier entscheidend und für den Prozessausgang relevant.Selbst Zeugen können hier mit einer entsprechenden Klausel komplett ausgehebelt werden.  Also viel Glück.

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vor 12 Stunden schrieb FrankDo:

Ich drücke Dir auch mega die Daumen. Vor Gericht zählt einzig und allein der Kaufvertrag. Die für einen Laien noch so banalen Formulierungen sind hier entscheidend und für den Prozessausgang relevant.Selbst Zeugen können hier mit einer entsprechenden Klausel komplett ausgehebelt werden.  Also viel Glück.

 

 

Stimmt prinzipiell, aber...

 

... in diesem besonderen Fall ist ja nachweislich eine Tachomanipulation erfolgt, zudem ein bekannter Unfallschaden verschwiegen worden - deswegen läuft ja auch zusätzlich mit (aus meiner Sicht) großer Erfolgsaussicht das Strafverfahren.

Insofern hat hier der Beklagte (=Betrüger) wohl ziemlich eindeutig die Arschkarte. :)

 

Ich drücke vor allem die Daumen nicht nur dafür, daß ein Krimineller am Ende seine gerechte Strafe erhält, sondern auch dafür, daß der TO am Ende sein Geld wieder zurück bekommt. Ist ja ein nicht unerheblicher Betrag...

 

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vor 10 Stunden schrieb Mehrschwein:

 

 

Stimmt prinzipiell, aber...

 

... in diesem besonderen Fall ist ja nachweislich eine Tachomanipulation erfolgt, zudem ein bekannter Unfallschaden verschwiegen worden - deswegen läuft ja auch zusätzlich mit (aus meiner Sicht) großer Erfolgsaussicht das Strafverfahren.

Insofern hat hier der Beklagte (=Betrüger) wohl ziemlich eindeutig die Arschkarte. :)

 

Ich drücke vor allem die Daumen nicht nur dafür, daß ein Krimineller am Ende seine gerechte Strafe erhält, sondern auch dafür, daß der TO am Ende sein Geld wieder zurück bekommt. Ist ja ein nicht unerheblicher Betrag...

Meine Erfahrung ist leider eine bitterböse andere. Ich konnte auch nachweisen das manipuliert wurde, Mängel verschwiegen wurden etc. Bis zum OLG ging es und ich habe verloren. Der private Verkäufer hatte einen wasserdichten Kaufvertrag in dem er keinerlei Zusicherungen gemacht hatte und nur alles mit soweit bekannt ausgefüllt hatte. Also zB. Tachostand soweit bekannt ist keine Zusicherung. Es kommt also wirklich auf den Kaufvertrag an....

vor 10 Stunden schrieb Mehrschwein:

 

 

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@ 5-ender: Hat der Verkäufer den Wagen nun zurückgenommen oder ist es Ziel der gerichtlichen Auseinandersetzung ?

 

Auf hoher See und vor Gericht ist alles möglich. 

 

Erwarte daher bitte keine Gerechtigkeit, denn dann kannst (wirst) du bitterlich enttäuscht werden. 

 

Drücke dir die Daumen.

 

Allgemein:

 

Alle Audi A2 sind sehr kritisch in Bezug auf Unfallschäden, da die Reparaturkosten häufig den Zeitwert des Wagens überschreiten.

 

Unfallwagen  (auch bei geschlossenen Airbags) = Schlachtwagen

 

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Ich denke, es ist eine völlig andere Hausnummer, wenn ein Wagen einen schweren Unfallschaden hat, der nicht angegeben wurde. Dieser ist nicht nur wertrelevant, sondern auch sicherheitsrelevant, Vor allem, wenn er, wie im vorliegenden Fall, nicht fachmännisch beseitigt wurde. Und selbst wenn das erfolgt wäre, hätte das Ato als Unfallwagen deklariert werden müssen.

 

Als Faustregel gilt: Wenn ein Schaden durch das Wechseln äußerer Karosserieteile restlos beseitigt werden kann, kann man das Auto als "unfallfrei" verkaufen, und hoffen, damit durchzukommen. Obwohl ein Blechschaden, der etwa durch den Wechsel der Motorhaube beseitigt werden kann, auch bereits als deklarierungspflichtiger Unfall gilt. Hintergrund ist der Gedanke, daß ein Auto, das solch einen Schaden hatte, auch unentdeckte Folgeschäden haben könnte,

 

In Falle eines Rahmenbruches ist es aber eindeutig. Wenn hier der Unfallschaden verschwiegen wird, ist das unzulässig.

 

http://www.meine-auto.info/auto-tipps/35-tipps-beim-autokauf/699-angabepflicht-im-kaufvertrag-bei-unfaellen.html

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vor 11 Stunden schrieb 5-ender:

In meinem Kaufvertrag stehen 150.000 KM!

Auch hier gilt wieder soweit bekannt oder sichert zu..Die Formulierung ist entscheidend. Was für einen Kaufvertrag habt Ihr genommen? Bei mir war es auch so das der Tacho manipuliert wurde. Nur von wem war nicht einwandfrei nachzuweisen.  Sollte einer der Vorbesitzer noch einen Kaufvertrag haben wäre das sicherlich hilfreich.

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vor 2 Stunden schrieb FrankDo:

Auch hier gilt wieder soweit bekannt oder sichert zu..Die Formulierung ist entscheidend. Was für einen Kaufvertrag habt Ihr genommen? Bei mir war es auch so das der Tacho manipuliert wurde. Nur von wem war nicht einwandfrei nachzuweisen.  Sollte einer der Vorbesitzer noch einen Kaufvertrag haben wäre das sicherlich hilfreich.

 

 

Das steht doch bereits alles im Thread drin.... hast Du alles hier gelesen? Mir scheint: nein.....

Der Beklagte hjat sich doch bereits um Kopf und Kragen geredet und sogar geschrieben.

der verkäufer war ja sogar so dumm, unfachgerechte Reparaturen indirekt zuzugeben, die höhere km-Leistung ist im vorangegangenen Kaufvertrag fixiert, zumindestjedoch  laut Vorbesitzer mündlich mitgeteilt worden.  der TO hat doch glücklicherweise hier im Thtead berichtet, daß er rtecherchen angestellt hat und mit dem Vorbesitzer kommuniziert hat. 

 

Das "man auf Hoher See und vor Gericht allein in Gottes Hand ist", ist jedem bekannt.

Hier sehe ich die Chancen für den Käufer jedoch als vergleichsweise hoch.

 

Wenn das Strafverfahren keine Aussicht auf Erfolg hätte, wäre es bereits längst eingestellt worden....

 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Mehrschwein:

Sorry das mit dem Kaufverträgen hatte ich in der Eile überlesen. Sicherlich ist das Gesamtpaket schon recht stimmig und weist auf Betrug eindeutig hin.. Daher bin ich  ganz besonders auf den strafrechtlichen Ausgang gespannt. Die Staatsanwaltschaft ist zumindest in unserem Raum sehr unnachgiebig und bestraft hart.

 

 

Das steht doch bereits alles im Thread drin.... hast Du alles hier gelesen? Mir scheint: nein.....

Der Beklagte hjat sich doch bereits um Kopf und Kragen geredet und sogar geschrieben.

der verkäufer war ja sogar so dumm, unfachgerechte Reparaturen indirekt zuzugeben, die höhere km-Leistung ist im vorangegangenen Kaufvertrag fixiert, zumindestjedoch  laut Vorbesitzer mündlich mitgeteilt worden.  der TO hat doch glücklicherweise hier im Thtead berichtet, daß er rtecherchen angestellt hat und mit dem Vorbesitzer kommuniziert hat. 

 

Das "man auf Hoher See und vor Gericht allein in Gottes Hand ist", ist jedem bekannt.

Hier sehe ich die Chancen für den Käufer jedoch als vergleichsweise hoch.

 

Wenn das Strafverfahren keine Aussicht auf Erfolg hätte, wäre es bereits längst eingestellt worden....

 

 

 

 

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Zitat

Sorry das mit dem Kaufverträgen hatte ich in der Eile überlesen. Sicherlich ist das Gesamtpaket schon recht stimmig und weist auf Betrug eindeutig hin.. Daher bin ich  ganz besonders auf den strafrechtlichen Ausgang gespannt. Die Staatsanwaltschaft ist zumindest in unserem Raum sehr unnachgiebig und bestraft hart.

 

 

Ok - aber jetzt verstehst Du meinen überwiegenden Optimismus besser, nehme ich an? ;):)

 

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  • 4 Wochen später...

Gestern war der erste Verhandlungstag, im Zivilprozeß.

Dieser wurde auf 27.6.2017 vertagt, um den angeblichen

Zeugen zu vernehmen, welcher gestern nicht geladen war.

Dieser soll dan für die Gegenseite aussagen, daß mir in Ge-

genwart dessen, der Tatsächliche Kilometerstand mitgeteilt

wurde. Die Richterin lies aber durchblicken, dass  sie einem

unterschriebenen Kaufvertrag eher glaubt, als einem angeb-

lichen Zeugen, welcher bei der Besichtigung zugegen war.

Es wird von der Gegenseite auch behaptet, daß das Kombi-

instrument bei einer Italienreise, in Mailand, wegen eines de-

fektes, getauscht wurde. Eine Rechnung davon gibt es keine,

die Werkstatt existiert auch nicht mehr.... Warum hierzu  der

Kilometerstand, im Motorsteruergerät angepasst wurde, konnte

allerdings nicht ergeklärt werden. Weiter steht ja auch die FIN,

der Kugel, in beiden Steuergeräten, NUR diese, eine FIN!

Ein Vergleich wurde von beiden Seiten abgelehnt!
 

So long.....

 

Chris

Bearbeitet von Gast
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Der Beklagte ist wirklich saudämlich.... solche Märchen, Lügengeschichten, insbesondere mangelnde Einsicht in schuldhaftes Verhalten,  kommen bei Richtern gar nicht gut an.... erst recht nicht, wenn dafür kostbare zteit vergeudet wird....

 

http://www.sueddeutsche.de/leben/wie-ich-euch-sehe-richter-ich-versuche-wirklich-gerecht-zu-sein-1.3322016

 

Du bist ja Nebenkläger im Strafverfahren... da würde ich unbedingt auf die Uneinsichtigkeit und die Lügengeschichten, sprich hohe kriminelle Energie,  den Verlauf der Schriftsätze im Zivilprozess und der mündlichen Verhandlung hinweisen... ... der verlauf des Zivilprozesses kommt bei Strafrichtern sicherlich "total gut an"... :D:D:D

zumal er beim Strafprozess die gleiche Nummer abziehen wird.... wie kann man nur derart blöd bzw dreist sein.... *kopfschüttel* 

 

Den "Zeugen"  würde ich vereidigen lassen... und recherchieren, ob er überhaupt vor Ort sein konnte... Richter entlarven Gefälligkeitszeugen ziemlich rasch.... 10 rasch hintereinander gestellte Fragen zu scheinbar unwichtigen Details.... und: Treffer, versenkt!

Bearbeitet von Mehrschwein
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vor 5 Minuten schrieb 5-ender:

Der  jetzige Zeuge war zugegen,als Aufpasser bei der Probefahrt....

 

 

ach so, das hatte ich so nicht verstanden.

Aber deine Anmerkungen zu den wundersamen Umprogrammierungen der Bordelektronik wird jeder Richter verstehen... Kaufverträge haben oftmals den Passus, daß lediglich die schriftlichen vermerke Gegenstand des Vertrages sind - wenn da also ohne weiteren Kommentar die betrügerische Laufleistung steht, so wäre die angebliche mündliche Angabe einer extrem abweichenden LAufleistung völlig  irrelevant. 

Im Übrigen: Ist ein neuer Tacho nicht per se bereits deklarationspflichtig?

Bearbeitet von Mehrschwein
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Ich habe mir gerade für 40€ ein KI geschossen und den

Can Commander bestell ich mir obendrauf....:evilatyou:

Ich muss mal etwas ausprobieren......

Nach dem mir das Audi-Zentrum Reutlingen keine Antwort

geben kann, ob beim Gebrauchtkombiinstrumententausch, zwei

FIN´s im Ki stehen, probier ich das halt mal aus. Den Can Com-

mander brauch ich, um den Login auszulesen. Angeblich kannn

man damit auch den Kilometerstand ändern "fröhlichpfeiff".

Wen der Figgaro die Mühle dann zurücknehmen muss, bekommt

er sie mit dem realen Kilometerstand zurück:omg:

 

MfG Chris

 

 

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Ich würde den km-stand auf keinen Fall ändern. Sondern warten, bis der Wagen erneut mit gefälschtem km-Stand angeboten wird... ;)

und dann die Kripo erneut benachrichtigen.

:D

 

Ansonsten: Jeder Eingriff ist vermutlich strafbewehrt, selbst eine berichtigung. Zudem ist dann ja der Betrüger erneut Eigentümer und Du hast formal betrachtet einen Schaden verursaacht,,,

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vor 56 Minuten schrieb 5-ender:

Ich habe mir gerade für 40€ ein KI geschossen und den

Can Commander bestell ich mir obendrauf....:evilatyou:

Ich muss mal etwas ausprobieren......

Nach dem mir das Audi-Zentrum Reutlingen keine Antwort

geben kann, ob beim Gebrauchtkombiinstrumententausch, zwei

FIN´s im Ki stehen, probier ich das halt mal aus. Den Can Com-

mander brauch ich, um den Login auszulesen. Angeblich kannn

man damit auch den Kilometerstand ändern "fröhlichpfeiff".

Wen der Figgaro die Mühle dann zurücknehmen muss, bekommt

er sie mit dem realen Kilometerstand zurück:omg:

 

MfG Chris

 

 

 

Ja, es stehen dann zwei FIN's drinnen. Und ja, kann man alles mit VAG-Commander auslesen. Und KM-Stand ändern. Hab ich beim Einbau eines gebrauchten Kombis in meinen A2 gemacht. 

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vor 8 Stunden schrieb Mehrschwein:

Den "Zeugen"  würde ich vereidigen lassen...

 

Das ist so einfach nicht! Denn...

- in Zivilprozessen wird i.d.R. auf Vereidigung verzichtet

- der Richter muss darauf nicht eingehen (es liegt also in seinem Ermessen)

 

Es macht aber auch keinen großen Unterschied, ob eine uneidliche Falschaussage oder ein Meineid vorliegt. Selbst uneidliche Falschaussagen können, je nach Schwere, eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. Das ist weit jenseits von Bagatellen - also weit jenseits dessen, was zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

 

 

vor 5 Stunden schrieb Mehrschwein:

Kaufverträge haben oftmals den Passus, daß lediglich die schriftlichen vermerke Gegenstand des Vertrages sind - wenn da also ohne weiteren Kommentar die betrügerische Laufleistung steht, so wäre die angebliche mündliche Angabe einer extrem abweichenden LAufleistung völlig  irrelevant.

 

Nein. Wenn es Zeugen gibt, die die Angaben im Kaufvertrag widerlegen können, so wird der Richter entscheiden, welcher Angabe er eher Vertrauen schenken mag. Das ist ja auch genau der Punkt, warum vor Gericht gestritten wird! ;) Wenn man sich nur auf die Schriftform berufen könnte oder müsste, hätten die Gerichte ja nix mehr zu tun! :D

 

 

vor 5 Stunden schrieb Mehrschwein:

 Im Übrigen: Ist ein neuer Tacho nicht per se bereits deklarationspflichtig?

 

Auch nein. Deklarationspflichtig ist nur die tatsächliche Laufleistung. Wenn aber im Muster-Kaufvertrag nach einem "Original"-KI gefragt wird, muss auch ein wahrheitsgemäßer Eintrag gemacht werden.

Bearbeitet von heavy-metal
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@5-ender

 

habe zufällig das hier gesehen:

 

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/tacho-manipulation/default.aspx?ComponentId=28457&SourcePageId=49347

 

könnte ja u.U. interessant für Dich sein... ;)

 

Ich würde an deiner Stelle Kontakt mit dem ADAC aufnehmen, die haben bestimmt jede Menge Kontakte zu Sachverständigen ... ;)

 

 

 

 

Bearbeitet von Mehrschwein
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Der Figgaro hat wirklich nicht mehr alle Latten am Zaun:

der hat doch glatt meinen Anwahlt bedroht, als es noch

um eine außergerichtlichte Einigung ging. Dieser Vorfall

ist sogar bei der Staatsanwaltschaft aktenkundig.

 

Alles wegen eines Wagens, der 4200€ gekostet hat....

 

MfG Chris

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Der Typ arbeitet sich eben hart und unbeirrbar an die zulässige Höchststrafe heran, ist doch klasse, daß er das noch vor der strafrechtlichen Würdigung alles ansammelt.... :D

Ergibt ein in sich sehr schlüssiges Gesamtbild für den Richter. 

Der Lappen dürfte jetzt endgültig für Jahre weg sein (Man benötigt laut Rechtsprechung die "nötige sittliche Reife" zum Fahren eines Autos) , dazu noch ggf. Haftstrafe. Kann mir kaum vorstellen, daß der nicht bereits bestens polizeibekannt ist.... wenn er bekannt ist, ist es ja möglicherweise auch nix mehr mit Bewährung...

Bearbeitet von Mehrschwein
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Bis zu diesem Fall war er unbelastet, wie es im Beamtendeutsch genannt wird.

Leider schwindet mit jedem neuen Detail, die Chance, daß ich meine Kohle

wieder sehe....

Sein Anwalt arbeitet scheinbar auch nur nach Vorkasse.

Es ist schon interessant, wie aus einem unbescholtenem Friseuer, auf einmal

ein krimineller wird.

 

MfG, ein nachdenklicher Chris

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Anwälte arbeiten in den meisten der Fälle auf Vorkasse, ist ziemlich normal. Hier aber zwingend geboten.... 

Ich nehme (leider) mal an, daß es schwer ist, einem Friseur nachzuweisen, was er wirklich verdient.... der Nachweis ist sicherlich noch schlimmer als in der Gastronomie, weil es ja eine persönliche Leistung und praktisch kein Weiterverkauf von Waren ist. 

Und ja: Du hast trotzdem keine andere Chance, als das durchzuziehen.

 

Vielleicht kommt ja demnächst noch die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung oder ein betrügerischer Konkurs in sein Strafregister. 

Was Du darfst, ist IIRC bspw eine Person vor seinen Laden auf dem öffentlichen Weg stellen, die (völlig friedlich, aber öffentlichkeitswirksam) darauf wartet, daß er seine Schulden zahlt... habe mal gelesen, daß das wirksamer ist als gelegentliche Gerichtsvollzieherbesuche.

Bearbeitet von Mehrschwein
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  • 1 Monat später...
Am 23.5.2017 um 18:59 schrieb Mehrschwein:

Anwälte arbeiten in den meisten der Fälle auf Vorkasse, ist ziemlich normal.

 

Hmm, ich habe, wenn ich meinen Anwalt mal selbst bezahlen musste,  immer nur eine abschließende Gebührenrechnung nach BRAGO bekommen...  Wie soll man das auch anders machen, wenn gerade zu Beginn des Zivilrechtsstreits der Streitwert (der maßgeblich ist für das Anwaltshonorar) noch nicht genau bekannt ist? Vorschüsse werden i.d.R. dann verlangt, wenn abzusehen ist, dass in Zivilprozessen aufgrund des Streitwerts vergleichsweise hohe Honorare fällig werden. 

 

Was vorkommen kann, ist, dass bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung (und nur nach entsprechender Deckungszusage) die Selbstbeteiligung vorab an den Anwalt zu zahlen ist. 

 

Wie sich das in Strafprozessen darstellt, weiß ich als unbescholtener Bürger nicht. Aber vielleicht gibt es hier im Forum Leute mit entsprechendem Background und Wissen. :Hofnarr:

 

Am 23.5.2017 um 18:59 schrieb Mehrschwein:

Ich nehme (leider) mal an, daß es schwer ist, einem Friseur nachzuweisen, was er wirklich verdient....

 

So schwierig ist das nicht. Entweder man ist im Angestelltenverhältnis (dann muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden), oder man ist selbstständig (dann muss ein Jahresabschluss erstellt werden). Vor Gericht reicht es zunächst aus, nur Angaben über das Einkommen zu machen. Bestehen Zweifel an den Angaben, kann das Gericht eine Überprüfung veranlassen. Dass im Falle von signifikanten Abweichungen mit Konsequenzen zu rechnen ist, dürfte der Anwalt seinem Mandanten im Zweifel sicher unmissverständlich klar machen. ;)

Bearbeitet von heavy-metal
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@heavy-metal

 

 

1) Im Dienstleistungsgewerbe kann man sehr viel manipulieren, insbesondere bei kleinpreisigen Dienstleistungen.

2) Wenn Du ernsthaft bei diesem dreisten und uneinsichtigen, trotz eindeutiger Beweislage weiterhin nicht geständigen Beschuldigten (und ab heute hoffentlich auch Verurteilten) mit hoher krimineller Energie eine ehrliche Angabe seiner vermögensverhältnisse erwartest, dann wundert mich das doch sehr... ;)

 

Auch ich habe noch nie in Vorkasse treten müssen, aber ich weiß aus Anwaltskreisen, daß das (aus Gründen der gesamtwirtschaftlichen Lage) immer häufiger passiert.

 

Top-Anwälte rechnen eigentlich nur nach BRAGO (bzw seinem Nachfolge-Abrechnungssystem) ab, wenn man sie sehr gut  kenn und/oder einguter MAndant ist.

Ansonsten sind da eigentlich stets Stundensätze die Regel - das fängt dann bei komplexen Rechtslagen und hoher Spezialisierung (wie bspw einem Versicherungskonzern als Gegner und hohem Schadenssummen) bei  300-400 EUR/h  an. Und die sind es auch wert...

 

@5-ender

 

Ich hoffe, mein Daumendrücken hilft...

Bearbeitet von Mehrschwein
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Ich könnte kotzen....!

Der vermeintliche Zeuge ist Polizist......, was seine Glaubwürdigkeit dramatisch erhöht!

Entschieden ist noch nichts, aber es sieht deutlich schlechter aus:S.

Jetzt wird sogar die Frage gestellt, ob der Rahmenschaden sogar von mir stammt.

Mein Anwalt hat hierauf die Begutachtung durch einen Gutachter beantragt.

Ob dieser bestellt, oder schon geurteilt wird, stellt sich am 14.7.2017 heraus.

 

MfG Chris

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vor 11 Stunden schrieb Mehrschwein:

1) Im Dienstleistungsgewerbe kann man sehr viel manipulieren, insbesondere bei kleinpreisigen Dienstleistungen.

2) Wenn Du ernsthaft bei diesem dreisten und uneinsichtigen, trotz eindeutiger Beweislage weiterhin nicht geständigen Beschuldigten (und ab heute hoffentlich auch Verurteilten) mit hoher krimineller Energie eine ehrliche Angabe seiner vermögensverhältnisse erwartest, dann wundert mich das doch sehr... ;)

 

Mag ja alles sein, aber: wenn die letzte Steuererklärung oder GuV für die Festlegung des Einkommens herangezogen wird, dann ist eine Manipulation derselben im Sinne eines möglichst geringen (Geld-) Strafmaßes relativ unwahrscheinlich, weil der Betroffene ja noch gar nicht wissen konnte, dass ihn jemand im Laufe des Folgejahres verklagt. Ob die Beweislage eindeutig ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich schlicht und ergreifend weder zur "Tatzeit" noch beim zu führenden Prozess dabei war. ;) Natürlich darf man erwarten, dass die Beklagte vor Gericht ehrliche Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen macht. Aber, wie schon gesagt: bei Zweifeln hat das Gericht ja die Möglichkeit, die wahren Vermögensverhältnisse mit Verweis auf eine letzte Steuererklärung feststellen zu lassen. 

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  • 1 Monat später...

Unsere blinde Justiz hat in dem Zivilverfahren entschieden,

daß die Klage abgewiesen wird!

Dem aufgelaufenen Zeugen, welcher von Beruf Poliszist ist,

wird mehr geglaubt, als einem Kaufvertrag!

Bei dem massiven Rahmenschaden sah die Richterin keine arglistige täuschung!

 

Ein hoch auf unsere bescheuerte Justiz....

 

MfG Chris

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Doch, gibt es immer noch!

Ich habe vorgestern mit der zuständigen Staatsanwaltschaft telefoniert,

die sind noch dran....

Mein Advokat hat die Anweisung, mit der RSV zu klären, ob die zweite

Instanz übernommen wird.

Ich habe aber langsam keinen Bock mehr auf die Scheiße...

Quick&dirty ist das Ding ja repariert. Wenn der Schrotthaufen dableibt,

gibt er das Alltagsauto von meiner Frau und mir ab. Dann darf er jährlich

50.000 Km schruppen. Mein zweiter A2 wird dann etwas aufgehübscht

und geringfügig:Hofnarr: modifiziert.....

 

MfG Chris

 

 

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  • 2 Wochen später...

Gestern habe ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen:

Die Verfahren sind auch hier nun eingestellt worden.

Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!

Unsere Rechtsprechung sieht wohl wirklich so aus:

mit einem korrupten Polizisten als Kumpel kannst Du alles machen.

Ich habe wieder etwas Erfahrung gesammelt welche halt wieder etwas

geprägt hat. Unser Staat  formt sich seine Bürger schon auf recht merk-

würdige Weise....

 

MfG Chris

 

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Am 28.2.2017 um 07:02 schrieb zinn2003:

Ich will euch ja euren Optimismus nicht nehmen, aber meine Lebenserfahrung sagt mir das es höchstens einen Zivilprozess geben wird.

@Chris Habt ihr Akteneinsicht bei  der Staatsanwaltschaft? Laufen da wirklich sowas wie Ermittlungen oder liegt da nur eine Akte?

Es tut mir wirklich leid das ich recht hatte. Ich hab hier schon ganz andere Kaliber angezeigt und es genauso viel passiert.

Betrug ist in Deutschland mehr oder weniger legal, siehe Dieselskandal.

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Das ist ja wirklich mehr als bitter.

 

Irgendwie ist das für mich nicht schlüssig, da ja nachweislich mit 150.000 km und unfallfrei beworben wurde.

Warum hat man wider besserer Kenntnis im Angebot 150.000 km und unfallfrei angegeben. Das war ja kein Kenntnisstand, der erst später eingetreten ist.

Warum wurde nach der Aufklärung nicht ein entsprechender Hinweis im Kaufvertrag vermerkt (Unfallschaden + Hinweis auf eine abweichende Kilometerleistung zur Anzeige), zumal der befreundete Polizist - wenn auch kein Rechtsexperte, durchaus entsprechend geschult - dies ja im Interesse seines Freundes nach der Aufklärung der abweichenden Daten empfehlen hätte können.

Die 150.000 km im Vertrag laut Anzeige und ohne Zusicherung sind für mich somit fragwürdig, da der Verkäufer ja genau wusste, dass die angezeigte Kilometerleistung nicht stimmte und dies daher auch im Vertrag entsprechend hätte vermerkt werden müsste (auch im Interesse des Verkäufers).

 

Wir alle Unbeteiligten waren bei dem Kauf des Autos nicht dabei und können nicht wissen, was genau besprochen wurde. Wenn aber der Verkäufer bestimmte Angaben im Angebot nachträglich beim Kauf richtigstellt, so kann/darf man auch davon ausgehen, dass dies vom Verkäufer explizit im Kaufvertrag festgehalten wird.

Zudem irritiert mich: "[...] und sei vom Beschuldigten auf die Frage auf den höherem km-Stand [...]".

Wurde per Diagnose als doch ein höherer km-Stand ausgelesen? Ansonsten macht der Hinweis in der Entscheidung keinen Sinn bzw. ist formell falsch.

 

Was sagt denn dein Anwalt zu dem Ausgang?

Bearbeitet von Jagger
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vor 6 Stunden schrieb zinn2003:

Es tut mir wirklich leid das ich recht hatte. Ich hab hier schon ganz andere Kaliber angezeigt und es genauso viel passiert.

Betrug ist in Deutschland mehr oder weniger legal, siehe Dieselskandal.

 

Jau. Ich bin bei solchen Dingen auch schon auf die Schnauze gefallen. Recht haben und Recht bekommen, ne?

 

Hab jetzt ne RSV, dann kostets in Zukunft nicht mehr so viel wenn man sich um Recht bekommen bemühen will.

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