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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen


dr.cueppers

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AMF = Nein, da Euro 3BHC = Ja, da Euro 4Umbau AMF auf BHC ca. 6800 Euro (inkl. Motor)"Emissionsminderer" für AMF und BHC nicht verfügbar!"Feinstaubplakette" = irreführend, da NOx-Abhängig!Einzige Chance für AMF, bundesweite "Sonderregelung" falls sich die Diskussion weiter um "Feinstaub" und nicht um "Emissionen" dreht.ich haben fertig ... ich fahren Drecksschleuder ;-)

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Also wenn ich das ganze richtig verstanden habe:

 

von Umweltplakette/Feinstaubplakette - Informationen und Bestellmöglichkeit

Die Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid CO2

 

Aber ich bekomme trotzdem keine grüne, weil zwar die Feinstaubwerte passen, aber die Stickoxide zu hoch sind, welche aber in der Definition irrelevant sind.

 

Mit einem RPF, den es aber für unser Auto nicht gibt (bzw. nicht anerkannt ist), dürfte ich ich reinfahren, obwohl meine Feinstaubwerte eh scho i.O. sind?!?

 

Mal abgesehen vom Nutzen der Feinstaubzonen und Filter...

 

*kopfschüttel*

 

Im ersten Jahr war mein A2 wg. der "sauberen" D4 noch steuerbefreit, ein paar Jahre später muß ich Strafsteuer zahlen...

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Also wenn ich das ganze richtig verstanden habe:

 

von Umweltplakette/Feinstaubplakette - Informationen und Bestellmöglichkeit

 

 

Aber ich bekomme trotzdem keine grüne, weil zwar die Feinstaubwerte passen, aber die Stickoxide zu hoch sind, welche aber in der Definition irrelevant sind.

 

Mit einem RPF, den es aber für unser Auto nicht gibt (bzw. nicht anerkannt ist), dürfte ich ich reinfahren, obwohl meine Feinstaubwerte eh scho i.O. sind?!?

 

Mal abgesehen vom Nutzen der Feinstaubzonen und Filter...

 

*kopfschüttel*

 

Im ersten Jahr war mein A2 wg. der "sauberen" D4 noch steuerbefreit, ein paar Jahre später muß ich Strafsteuer zahlen...

 

Alles richtig verstanden! So ist es - diese Art der A2 tdi gehören jetzt offiziell zu den "Stinkern" und "Dreckscheudern"

und ich hab auch einen davon!

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Im ersten Jahr war mein A2 wg. der "sauberen" D4 noch steuerbefreit, ein paar Jahre später muß ich Strafsteuer zahlen...

Dein 90 PS TDI hat doch die grüne Plakette!

 

Im Übrigen nochmal zur Frage in #1359: was wäre, wenn jemand ein Fahrzeug (in A) kauft, in dem ein Remus-Filter eingebaut ist? Welche Plakette bekommt er in A und welche hier? (EU-Übereinstimmung.)

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Im Gegenteil die Stickoxide werden uns zukünftig noch Koptschmerzen bereiten.

 

Na Mahlzeit. Ehrlich, ich glaube es macht keinen Sinn zig1000Euro in den Wagen zu stecken um ihn Gesetzeskonform zu machen.

Ich sage nur : Filter aus A, Motorwechsel usw...

 

Die werden wohl weiter mehr Geld in Form von Ausnahmegenehmigungen kassieren und gut ist. Und will wirklich jemand von euch seinen A2 deswegen verkaufen???

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Und will wirklich jemand von euch seinen A2 deswegen verkaufen???

 

:eek: NIEMALS

 

Lieber leg ich mir einen schrottigen rostigen Toyota -oder Renault- Benziner als Zweitwagen zu - wo man mir die Ersatzteile zu Pfennigpreisen hinterher schmeißt.

 

Damit kann ich dann die Umweltzonen vollstinken :D und muss beim Einparken nicht so vorsichtig sein.

Hauptsache grüne Plakette

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muss gehstehen dass ich noch nicht dazu gekommen bin. hab grad ziemlich viel um die ohren. steht aber auf meiner to do liste. vorher werde ich wohl noch mal den hansel aus m verkehrsminsterium anrufen und ihm ggf. den brief von audi mal schicken. mal sehen was er dazu sagt.

 

mfg

stefan

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Wer Interesse hat, hier noch ein Urteil zu Umweltzonen und Fahrverboten. Daraus sind m.E. durchaus Argumentationshilfen zu gewinnen.

 

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 21.04.2009, 4 a 5211/08 (nicht rechtskräftig)

 

Nach sachverständiger Beratung ist dort u.a. folgendes ausgeführt:

 

Nur 6 bis 8 % der PM10-Emissionen stammen aus den Auspuffabgasen der Kraftfahrzeuge. Dies mache bereits deutlich, dass auf Umweltzonen begrenzte Fahrverbote nur einen sehr begrenzten Verminderungseffekt hätten. Tatsächlich sei die Feinstaubbelastung im Stadtgebiet (wohl Hannover) 2008 durch die Einführung der Umweltzone nur um weniger als 1% verringert worden, was ein derart geringfügiger Effekt sei, dass er messtechnisch nicht nachzuweisen sei, da die in den Messungen und Rechnungen unvermeidlich auftretenden Unsicherheiten größer seien als die Minderungen.

Angesichts des kaum messbaren Verminderungseffektes dürften die für den Bürger mit der Einführung der Umweltzone einhergehenden Belastungen (Kosten für Nachrüstfilter, Entwertung "alter" Fahrzeuge, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen) kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang gebracht werden können, wenn es bei der Aufstellung des Luftreinhalte-Aktionsplans allein um die Verminderung der Feinstaubbelastung gehen würde.

§ 47 Abs. 1, 48 a Abs. 1 BImSchG verpflichte aber zur Aufstellung des Luftreinhalteplans, weil auch die Stickstoffoxidbelastungen (NO2) deutlich überschritten würden.

Hauptverursacher dieser Emissionen seien Dieselfahrzeuge, die im Vergleich zum Benziner dreimal so hohe Werte verursachen würden, weshalb die Fahrer von Dieselfahrzeugen grundsätzlich die richtigen Adressaten für Fahrverbote in den Umweltzonen seien.

Nach neueren Erkenntnissen führten Oxikats, mit denen Diesel-Pkw ab Euro2 überwiegend ausgerüstet seien, um die Luftschadstoffe Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (HC)zu minimieren, zu einem Anstieg der direkten NO2-Emissionen. Aber da die NOx-Emissionen von Euro2 zu Euro4 sich halbieren würden, während die NO2-Werte etwa auf gleichem Stand zu Euro1 blieben, sei grundsätzlich eine Einstufung der Fahrverbote an Euro-Normen gerechtfertigt.

Messtechnisch sei aber der Anstieg der durch den Oxikat verursachten NO2-Direktemissionen im Statdverkehr messtechnisch kaum nachweisbar, da der Oxikat eine Funktionstemperatur von 250 bis 450 Grad Celsius im Abgas benötige. Dieser Wert werde allenfalls an Sommertagen oder bei Fahrten über 15 Minuten erreicht, nicht aber im Kurzstreckenverkehr. Damit entspreche das Emissionsverhalten eines plakettenlosen Euro1-Fahrzeuges im Stadtverkehr dem eines Euro2-Fahrzeuges. Für Fahrzeuge ab Euro2 bestehe aber die Möglichkeit, durch den nachträglichen Einbau von Partikelfiltern in die nächst bessere Schadstoffklasse (für uns: von Schadstoffklasse 3 in Klasse 4)eingestuft zu werden, ohne dass die strengeren Anforderungen der nächst besseren Euro-Norm erfüllt werden müssen. Der Verordnungsgeber habe mit dem Instrumentarium der 35. BImSchV insbesondere die Reduzierung zu hoher Feinstaubbelastungen ermöglichen wollen (BR-Drucksache 162/06, S. 1 und 20 - den Ansatz hatten wir oben weiter ja schon mal). Die Hochstufung sei konsequent. Hinsichtlich der Partikelemissionen bestehe dann aber kein Grund, bspw. ein Dieselfahrzeug mit Euro3 besser einzustufen als ein mit Partikelfilter nachgerüstetes Dieselfahrzeug mit Euro2. Der Beitrag beider zur Feinstaubbelastung sei vergleichbar und auch im Hinblick auf mögliche Fahrverbote innerhalb einer Umweltzone seien beide Fahrzeuge dann folglich gleich zu behandeln.

 

Die Gleichbehandlung gelte auch, soweit die nachgerüsteten Fahrzeuge nicht die NOX-Werte der nächst besseren Euro-Norm einhalten müssen.

Denn der Partikelfilter benötige NO2 zur Verbrennung, das im vorgeschalteten Oxikat produziert werde. In diesem System sorge der Partikelfilter dafür, dass die NO2-Emissionen sogar geringer seien als bei einem mit Oxikat ausgestatteten Fahrzeug der Euro-Norm 2 bis 4 ohne Filter.

Hinzu komme, dass im Innenstadtverkehr die NO2-Emissionen der mit Oxikat ausgerüsteten Fahrzeuge nicht signifikant höher seien als die von Fahrzeugen ohne Oxikat, was darauf beruhe, dass der Dieselpartikelfilter im Stadtverkehr zwar bereits Partikel sammele, sie wegen der für das Funktionieren des Oxikats noch zu niedrigen Temperaturen mangels NO2 aber nicht verbrennen könne.

 

Fazit m.E.: Gleichstellung kommt für uns AMF-Motoren-Fahrer auch ohne Nachrüstung durchaus in Betracht, da wir ja bereits der Intention des Verordnungsgebers entsprechend den maßgebenden Grenzwert der nächst höheren Schadstoffklasse (Euro4 Wert) für die Partikel unterschreiten. Soweit wir ohne Partikelfilter im Vergleich mit einer Nachrüstlösung kein NO2 durch die Verbrennung reduzieren können, wirkt sich dies im Stadtverkehr in den ausgewiesenen Umweltzonen i.d.R. wegen nicht erreichter Abgastemperaturen nicht aus, ansonsten führt dies zu einer messtechnisch nicht nachweisbaren Reduzierung. Danach ist m.E. ein Fahrverbot unverhältnismäßig, eine Gleichstellung aufgrund der bereits erreichten Grenzwerte der Euro4-Norm für Partikel rechtfertigt die Gleichstellung wie bei einem nachgerüsteten Euro3-Diesel, der erst aufgrund der Nachrüstung diese Grenzwerte unterschreitet.

 

Ist ja vielleicht was für dich, S.Tatzel, wenn du mal wieder mit dem Herrn vom Umweltministerium telefonierst.

Jetzt wird auch klarer, warum in Hannover gelbe Plaketten wieder freie Fahrt haben.

Bearbeitet von Gonzo
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ansich ist der fall ja weitestgehen auf den a2 übertragbar bzw. die argumentation würde bei uns noch besser greifen.

 

was hat es zu bedeuten dass das urteil noch nicht rechtskräftig ist / wann wird es rechtskräftig sein sodass man sich darauf beziehen kann?

 

kannst du die genaue quelle noch nennen? dann kann ich den link mal dem herrn aus m verkehrsministerium schicken.

das ist übrigends der Herr Brühl 0228/993005345.

 

@ gonzo

du machst mir den eindruck dass du dich mit so gesetztessachen auskennst und auch schlüssige argumentationsketten bilden kannst. ich für meinen teil bin auf dem gebiet eher ein "greenhorn" und mir etwas unsicher ob ich mich net verhaspeln würde. versteh zwar was in den gesetzestexten so steht aber in der sprache (scheinbar die einzige die dort verstanden wird) sprechen kann ich nicht wirklich. vllt kannst du den herrn brühl mal anrufen und dein glück versuchen.

 

 

mfg

stefan

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Es hört sich ein wenig nach einem Appell an, 'gelb' und 'grün' in die Innenstädte fahren zu lassen. Ich fürchte allerdings, dass das einerseits recht unverbindlich wird und andererseits wohl andere Experten zu anderen Ergebnissen kommen werden - im Laufe der nächsten Jahre, nachdem der Ur-A2 als ausgestorben gelten wird.

 

Da sollte die Tatsache der 'grünen' Plakette für nutzlose DPFs (z.B. GAT) fast angreifbarer sein; wenn die Filter-Nutzlosigkeit den A2 bzgl. NOx nicht doch in den grünen Bereich hebt!?

 

Hat sich schon mal jemand bzgl. "Remus in einem Fahrzeug in D" (#1359 / #1407) erkundigt?

PS: Vielleicht wäre das auch eine Fragean Herrn Brühl.

Bearbeitet von Joachim_A2
PS
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Habe ein wenig "gegoogelt" zu Feinstaub, Umweltzone, Fahrverbot. Gib mal das Aktenzeichen in die bekannte Suchmaske ein, dann gibt es verschiedene Fundstellen, wo man das Urteil mit vollständigen Text finden kann. Allein der Hinweis auf das Aktenzeichen und das Gericht dürfte aber reichen.

Und dann: Lesen macht bekanntlich schlau. Auch wenn es nicht immer klappt, wenn man sich die Gesetzestexte :kratz: anschaut.

Ich glaube nicht, das der Weg über das Umweltministerium etwas bringt. Der Zug ist abgefahren, die Gesetze auf den Weg gebracht, eine Umsetzung nach Schlüsselnummer und eingetragenen PM-Stufen ist einfach umsetzbar. Da wird m.E. nichts in absehbarer Zeit dran geändert, es sei denn, jemand begibt sich auf den Weg durch die gerichtlichen Instanzen.

Bearbeitet von Gonzo
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...da der Oxikat eine Funktionstemperatur von 250 bis 450 Grad Celsius im Abgas benötige..

 

Ich bin für die zusätzliche Einführung einer intelligenten Umweltplakette, die nach Erreichen der Betriebstemperatur die Farbe von gelb auf grün ändert. So müssen erst alle Fahrzeuge mit kaltem Motor ein paar Extrarunden um die Umweltzone drehen, bevor diese reindürfen.

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muss gehstehen dass ich noch nicht dazu gekommen bin. hab grad ziemlich viel um die ohren. steht aber auf meiner to do liste. vorher werde ich wohl noch mal den hansel aus m verkehrsminsterium anrufen und ihm ggf. den brief von audi mal schicken. mal sehen was er dazu sagt.

 

mfg

stefan

Hallo Stefan,

könntest Du mir mal eine Kopie von dem Audi-Schreiben zuleiten bzw. hier im Forum veröffentlichen (so das denn geht)

 

mfGr.

Charles

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Hallo zusammen,

 

 

wenn ich die letzten Meldungen richtig sehe, gilt wohl folgendes:

  • der A2 1.4 TDI (neu = EURO-4) bekommt klar die 'grüne' Feinstaubplakette.
  • der A2 1.4 TDI (alt = EURO-3) bekommt die 'gelbe' Feinstaubplakette, weil, trotz Erreichen der EURO-4-Werte bei der Partikelmasse (PM = 18 mg/km), die NOx-Werte zu hoch sind. Soweit so schlecht.
  • würde der A2 1.4 TDI (alt) mit einem DPF (Diesel-Partikel-Filter) nachgerüstet, bekäme er die 'grüne' Feinstaubplakette - jedoch nicht, weil dann die sowieso schon eingehaltene PM noch besser würde, sondern weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass mit dem DPF auch die NOx-Werte soweit sinken, dass diese (auch) in den EURO-4-Bereich fallen. Richtig?
    Vor diesem Hintergrund würde die o. g. Eintragung der PM-2 in die Fahrzeugpapiere natürlich nichts bringen.

Und aktuell gibt es einen Expertenstreit darüber, ob die unterstellte Minderung der NOx-Werte mit DPF tatsächlich existiert oder ob gar höhere NOx-Werte durch den DPF erzeugt werden.

 

Würde Letzteres zutreffen, dürfte der DPF natürlich nicht mehr zur 'grünen' Plakette führen; ohne DPF gäbe es aber folgerichtig auch zukünftig keine 'Grüne'.

 

[OT] Wir hätten uns wohl viele Seiten sparen können, wenn doch der "Diesel-Partikel-Filter" und / oder die "Feinstaubplakette" nicht so eine verwirrend unvollständige Sprachbezeichnung bekommen hätte(n) ;). [/OT]

 

Unabhängig vom Expertenstreit gilt derzeit aber mit DPF = 'grüne' Plakette. Da der Expertenstreit wohl länger anhalten wird und selbst nach Klärung der Gesetzgeber wiederum längere Zeit zu einer evtl. nötigen Korrektur benötigt …

 

… komme ich noch mal zum DPF. Der einzige Anbieter ist derzeit Remus. Und bezüglich des Remus-Filters wurde seine fehlende Zulassung in D als K.-o.-Kriterium genannt.

Aber auch der Filter von GAT, der ja zur 'grünen' Plakette führte und noch immer führt, hat keine Zulassung mehr; die Fahrzeuge behalten aber einerseits die 'grüne' Plakette und die Nachrüster durften die staatliche Förderung von ~330 € behalten, oder?

 

Damit wäre aber der zulassungslose GAT-Filter mit dem zulassungslosen Remus-Filter vergleichbar!? Wenn jetzt jemand mit einer Kopie der Fahrzeugpapiere in denen ein Remus-Filter eingetragen ist – ich gehe davon aus, dass diese auch in Österreich eingetragen werden (wg. 'Umweltbereichen' in A und I (Südtirol)) – zu einer Zulassungsstelle / TÜV / Dekra / … geht und fragt, welche Plakette er hier für dieses Fahrzeug bekäme? Das Argument wäre dabei: "… aber der GAT-Filter hat auch keine Zulassung mehr". Das wäre vielleicht erfolgversprechender als ein PM-2-Eintrag.

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bzgl der NOx werte.

 

zwar ist in dem besagten urteil davon die rede dass sich auch die NOx werte verbessern (ob das stimmt sei mal dahin gestellt) und dieses argument ist auch das hauptargument des richters so wie ich das verstehe. mich würde nur mal interessieren auf welche gesetzte er sich da bezieht.

 

fakt ist, dass im anhang 26 der die vergabe von pm stufen regelt nichts über nox werte erwähnt ist sondern nur über die partikelemmisionen. meiner ansicht nach ist dieses argument etwas an den haaren herbeigezogen ohne wirkliche grundlage weil grad nix besserers zur hand war und ja auch der gesunde menschenverstand (sodenn man ihn noch hat) einem was anderes sagt.

angesehen davon würde wir mit den passenden nox werten denselben weg wie die 1,2er einschlagen können.

 

ich werde mich auf alle fälle bei meiner argumentation auf den anhang 26 und da auf die begründung stützen.

 

 

mfg

stefan

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HJS filtert auch NOx leider nicht für A 2:

 

http://www.hjs.com/de/205/0/seite_1/Forschung_&_Entwicklung/Stickoxid-Minderung/SCRT®/scrt_reg_.html

 

Wäre noch die Frage, ob man nicht einen Filter von HJS für den älteren A 2 1.4 TDI anpassen könnte oder mit HJS als Filter-Nachfragegruppe ins Gespräch kommen könnte.

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ich glaube nicht, dass wir es schaffen irgendeinen hersteller dazu zu bewegen für uns nen filter tüv konform abnahmefähig zu machen. das hat bei gat geklappt aber was dabei raus gekommen ist wissen wir ja.

meiner meinung nach müssten der a2 mit amf motor auf basis des gleichbehandlungsgrundsatzes als pm2 eingestuft werden. nox werte hin oder her. von denen ist schlicht und ergreifend nirgendwo im gesetztestext die rede bzw es wird ausdrücklich gesagt dass sie durch ein filtersystem nicht beeinflusst werden

 

Zitat aus der Anlage 26:

 

"

Eine Aus- oder Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem

führt nicht dazu, dass sich die für die

Abgasprüfung nach geltendem Recht maßgebliche

Schadstoffstufe (z. B. Euro 2 oder Euro 4) verändert.

Denn die limitierten gasförmigen Schadstoffe (Kohlenmonoxid,

Kohlenwasserstoffe und Stickoxide)

werden durch das Partikelminderungssystem im Allgemeinen

nicht verringert.

"

 

So ist nun mal die gesetzeslage und solange nix neues raus ist gilt die. wie schon gesagt ist es mir vollkommen schleierhaft wie das verlinkte urteil mit der besagten begründung zustande gekommen ist.

 

 

mfg

stefan

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bzgl der NOx werte.

...

fakt ist, dass im anhang 26 der die vergabe von pm stufen regelt nichts über nox werte erwähnt ist sondern nur über die partikelemmisionen. meiner ansicht nach ist dieses argument etwas an den haaren herbeigezogen ohne wirkliche grundlage weil grad nix besserers zur hand war und ja auch der gesunde menschenverstand (sodenn man ihn noch hat) einem was anderes sagt.

Nun, es wäre sicherlich hilfreich zu wissen, worauf sich die Justiz stützt, aber dass der Richter an den Haaren eine Urteilsbegründung herbei zieht ... gegen die dann beliebig in Revision / die 2. Instanz gegangen werden kann, mag vorkommen, dürfte aber nicht häufig sein. (Und das der Richter Eigeninteressen verfolgt ist daher auch eher Unwahrscheinlich.)

 

meiner meinung nach müssten der a2 mit amf motor auf basis des gleichbehandlungsgrundsatzes als pm2 eingestuft werden. nox werte hin oder her.

Erfahrungen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz haben wir ja zu einem anderen Thema erfahren - wenngleich es noch nicht ganz erledigt ist.

 

nox werte hin oder her. von denen ist schlicht und ergreifend nirgendwo im gesetztestext die rede bzw es wird ausdrücklich gesagt dass sie durch ein filtersystem nicht beeinflusst werden

Das Problem könnte - siehe meinen Hinweis zum "Gleichbehandlungsgrundsatz", womit ich unseren Kfz-Steuer-Thread meinte - in einer Differenz zwischen einzelnen Gesetzestexten und dem "Willen des Gesetzgebers" liegen.

Im Übrigen hast Du die "limitierten Schadstoffe" schon genannt, hinter denen sich CO, HC und NOx sowie das Verhältnis von NO2 und NOx verbergen; siehe auch Punkt 5.2 der Anlage XXVII.

 

 

Vom TÜV-Hessen existiert eine Kurzfassung "Bewertungs- und Testprozeduren für DPF-Systeme" in der ebenfalls "Grenzwerte für limitierte Schadstoffe" angesprochen werden (Mathematiker können sich ja der Berechnungsformeln im Text bedienen).

 

Beim Suchen kann man auch die Bundesrats Drucksache 812/05 vom 04.11.2005 finden; mit Hinweisen zu Einzelabnahmen "Bescheinigung zu §21Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge ..." (Seite 33).

 

Tatsächlich habe ich beim schnellen Überfliegen und Interpretieren keine Passage finden können, die eine Minderung der NOx-Werte verlangt - denkbare wäre, dass sie an anderer Stelle limitiert wurden. Denn wenn eine Minderung von z.B. NOx wirklich nicht verlangt wird (würde), dann müsste auch der A2 1.4 TDI (alt) ohne DPF die 'grüne' Plakette bekommen. Und wir wären wieder da, wo wir zuvor mit dem Eintrag der PM-2 waren.

Auf die Schnelle finden sich allerdings häufig (verkürzte) Texte, die @S.Tatzels Argument stützen, wie diese.

 

Da müsste wohl wirklich ein Auskenner her, der den Dschungel überblickt.

 

 

PS: Aber vielleicht ist es doch sinnvoller, gefundene Möglichkeiten erst einmal zu testen - also die PM-2-Eintragung beispielsweise und dann weiter zu sehen - sonst wird gar nichts.

Bearbeitet von Joachim_A2
PS
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Hier hab ich einen interessanten Artikel entdeckt:

 

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,674552,00.html

 

 

Abgasuntersuchungen:

 

Kostenpflichtige Farce bei modernen Diesel-PkW

 

Die Abgasuntersuchung von Diesel-Pkw ist eine Blamage für TÜV und Behörden. Die Messgeräte sind mit den modernen Rußfiltern heillos überfordert. Denn sie messen nicht die Schadstoffanteil, sondern die Lufttrübung der Abgase.

TÜV, Dekra und andere Überwachungsdienste vollziehen die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung mit den alten, unscharfen Instrumenten. Diese messen mit einem optischen Verfahren die Lufttrübung und stammen aus einer Zeit, als Dieselabgase noch aufgrund der Sichtbehinderung als Problem betrachtet wurden. Wer damit heutige Autos prüft, könnte ebenso gut mit dem Kompass Vasco da Gamas eine Satellitennavigation testen.

 

Sträfliche Milde waltet im Sinne der Luftreinhaltung

Das Bundesverkehrsministerium gestattete den Prüfdiensten bereits, die Abgasuntersuchung der neueren Diesel-Pkw einfach zu unterlassen und stattdessen nur die Daten der On-Board-Diagnose (OBD) auszulesen, mit der sich moderne Autos inzwischen selbst untersuchen müssen. Die OBD gibt etwa Auskunft über Gasdrücke im Abgassystem, jedoch nicht über den tatsächlichen Partikelausstoß, erkennt also keine Schäden am Filter. Eine Prüfung im Sinne der europäischen Vorschriften ist das nicht - wohl aber eine kostenpflichtige Maßnahme. Für die Abfrage der wenig aufschlussreichen Selbstauskunft des Autos stellen die Prüfdienste bis zu 20 Euro in Rechnung.

"Die Diesel-Abgasuntersuchung, wie sie derzeit praktiziert wird, ist praktisch wirkungslos", erklärt Axel Friedrich, früherer Autoexperte des Umweltbundesamts und einer der kompetentesten Industriekritiker, die sich der Staatsapparat je leistete. Die politische Verantwortung sieht der Ingenieur und Dienststellenkenner im Verkehrsministerium: "Es ist die verordnungsgebende Behörde, nimmt seine Aufgabe aber nicht im Sinne des Umweltschutzes wahr."

 

Viele Autos verfügen jedoch heute über elektronische Gaspedale statt über Seilzüge. Sie sind so programmiert, dass sich der Motor gar nicht mehr im Stand auf Höchstdrehzahl quälen lässt. Bei 3000 ist oft Schluss. Maha-Entwickler Tschinkel: "Damit wird die Messung zur Farce."

Obergrenzen sind nicht mehr zeitgemäß

Zudem liegt der Grenzwert sehr hoch. Der zulässige Trübungsfaktor von 1,5 entspricht einer Emission an der Grenze zu sichtbarem Rauch. Auch ohne Filter stoßen moderne Dieselmotoren kaum ein Drittel davon aus, wenn sie technisch in Ordnung sind. Um am TÜV zu scheitern, müssen die Schäden und damit verbundenen Partikelwolken schon enorm sein.

Dass hier im Sinne der Luftreinhaltung eine sträfliche Milde waltet, leugnet auch das Bundesverkehrsministerium nicht, reicht aber die Verantwortung gleich nach Brüssel weiter: "Deutschland", erklärt Behördensprecher Sven Ulbrich, "hat die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, die Vorschriften zur Abgasmessung an den technischen Stand anzupassen."

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Wie meist in solchen Fällen fehlt die Begründung, warum eine nationale Problemlösung nicht möglich ist.

Ich glaube, dass das viel zu einfach ist. Zwar leisten wir uns innerhalb Deutschlands den Irrsinn, den uns die Föderalismuskommission als Fortschritt verkauft (z.B. weiterhin unterschiedliche Bildungspolitik in den einzelnen Bundesländern) und auch die EU 'spinnt' gelegentlich bei ihrem Regulierungswahn, aber dennoch müssen wir zu europäischen Standards kommen. Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen.

 

Und um beim Thema zu bleiben: bei einem Standard würde der Remus-Filter aus Österreich problemlos zur 'grünen' Plakette in Deutschland führen.

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  • 2 Wochen später...

hallo,

 

ich hab grad bei wiki folgendes bzgl. der flottenzulassung gefunden:

 

"

Euro 2 sowie die deutschen Normen D3 und D4 sind auf andere Kraftfahrzeugtypen ausdehnbar, die über eine identische Motor- und Getriebekombination (bis zu 8% Abweichung bei der Übersetzung sind zulässig) verfügen. Bsp: wird als Prüffahrzeug ein Jetta I GLi mit dem 1,6 Liter 110PS EG Motor das Erreichen der Euro 2 Werte bescheinigt, gilt die auch für den Golf I GTi, das Golf I Cabrio GTI/GLi, den Scirocco I GTi/GLi, den Scirocco 2 GTi/GLi, den Passat I GLi und den Passat 2 GLi, sofern die genannten Fahrzeuge über den erwähnten EG-Motor verfügen.

"

 

kann mir jemand sagen wo das im gesetz steht und weiß jemand zum einen ob das auch auf die pm stufen übertragbar ist und um wieviel % die getriebeübersetzung bsp. zum polo abweicht? (wie wird das überhaupts berechnet. jeder gang für sich und dann addieren?)

 

mfg

stefan

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So sehe ich das auch.

Und wer die Definition eines Partikelminderungssystems genau haben will, muss dort unter Ziffer 1.2 lesen.

Danach sind elektronische Maßnahmen im Motorsteuermanagement keine Partikelminderungssysteme.

Der Link zu Wikipedia und den Erläuterungen zur Fahrzeugklassebildung findet sich oben unter Beitrag 1327.

M.E. ist danach nur die Einstufung in eine Schadstoffklasse möglich, eine Übertragung einzelner Werte funktioniert nicht.

DIe Frage ist danach nur, ob eine Fahrzeugklasse mit einem ungeregelten Partikelminderungssystem, d.h. Russfilter z.B. vom Polo, übertragbar wäre.

Das Problem ist dann aber wieder, dass entsprechend Anlage XXVII Ziffer 4 ein bestimmter Prüfablauf mit Vergleichsfahrzeugen einzuhalten ist. Eine einfaches Übertragen der einmal gewonnenen Werte ist m.E. leider nicht möglich durch Nachweis einer vergleichbaren Motor/Getriebekombination.

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Nach Presseberichten

 

Prozesse: Betrugsskandal um Diesel-Filter nur ein Familiendrama - Gericht - DerWesten

 

und

 

westline | Betrug mit Dieselpartikelfiltern: Geständnis

 

hat heute der Strafprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der GAT vor dem Landgericht Essen wegen des Vorwurfes des Betruges in ca, 25.000 Fällen begonnen. Der Angeklagte soll die Manipulationen an den Laborergebnissen eingeräumt haben.

 

Auf das Verfahren weist auch Seite 3 des Pressespiegels des LG Essen hin:

 

http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Pressespiegel/15_02__-19_02_2010.pdf

 

Danach läuft auch ein Verfahren gegen den Vater des hier angeklagten (ehemaligen) Geschäftsführers.

Bearbeitet von WMS
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  • 3 Wochen später...

Nach Pressemitteilungen

 

Rußfilterskandal: Haftstrafe für ehemaligen GAT-Geschäftsführer

 

ist der ehemalige Geschäftsführer der GAT zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen der Verfälschung der Prüfberichte und wegen Betruges im Zusammenhang mit den GAT-Rußfiltern verurteilt worden. Ob das Urteil rechtskräftig ist, scheint offen zu sein.

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Hallo, unser 1.2 TDI 3L hat vom Vorbesitzer einen Rußfilter von Remus RFK1 spendiert bekommen.

Dieser hat eine ECE Genehmigung, aber diese habe ich nicht in Papierform mit dem Audi mitbekommen. Gibt es eine Möglichkeit diesen Wisch irgendwo her zu bekommen. Ich nehme an der Zettel muss mitgeführt werden.

Lg

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  • 3 Wochen später...

moin filtergemeinde,

 

jetzt gibt es eine seite die daten von potentiellen filternachfragern sammelt, die bisher noch keinen fillter bekommen:

 

www.katundfiltersuche.de

 

laut unseres lokalen käseblatts sollte man sich dort erfassen lassen, da die betreiber der seite dann einen überblick entwerfen können, um so filterhersteller zu überzeugen doch noch in dieses geschäft einzusteigen.

 

grüße

der filterlose

andy

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Also ganz ehrlich, solange ich eine Ausnahmegenehmigung wegen nicht Nachrüstbarkeit bekomme,

ist mir dies lieber als ein nachgerüsteter DPF, bei dem ich unter Umständen auch noch den

funktionierenden Kat erneuern muß, nur weil das so in einem Gutachten vermerkt ist.

Rucki zucki hat man dann Kosten an der Backe, für die man mehr als 20 Jahre lang solch eine

Ausnahmegenehmigung erwerben kann.

 

Ich finde die momentane Lösung O.k.

Kein Mehrverbrauch und nichts zusätzliches was kaput gehen kann oder Schäden verursacht.

 

Frohe Ostern.

 

Gruß Uwe

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  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Hinweis vom Moderator
Die Beiträge zu den B&B/HJS-Filtern wurden der Übersichtlichkeit wegen in diesen Thread verschoben:

 

rußpartikelfilter - Generation 2, die BB-Erlösung? - A2 Forum

 

 

Folgen der neuen B&B/HJS-Filter für A2 mit GAT-Filter???

1.

Nach der gemeinsamen Erklärung von GVA und ZDK vom 28.11.2007 sollte für Kunden, die einen GAT-Filter mit erloschener Zulassung hatten einbauen lassen, ein kostenfreier Austausch nach Produktion eines anderen Filters erfolgen. Dies müßte somit Ketten betreffen wie ATU etc.

 

2.

Erfolgt nunmehr bei fehlendem Umbau der Widerruf der grünen Plakette/ des Steuervorteils, da eine Alternative auf dem Markt ist??

 

3.

Oder will nach mehr als zwei Jahren keiner mehr das Fass erneut aufmachen, nachdem sich das Ministerium auch nicht sonderlich geschickt verhalten hat?

 

4.

Wenn der neue Filter tatsächlich von HJS stammt: Warum wird der A2 laut Homepage dort nach wie vor nicht als umrüstungsfähiges Modell aufgeführt? Welches Interesse sollte HJS an einem Alleinvertrieb nur über B&B haben?

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  • 4 Wochen später...
  • 2 Monate später...
Folgen der neuen B&B/HJS-Filter für A2 mit GAT-Filter???

1.

Nach der gemeinsamen Erklärung von GVA und ZDK vom 28.11.2007 sollte für Kunden, die einen GAT-Filter mit erloschener Zulassung hatten einbauen lassen, ein kostenfreier Austausch nach Produktion eines anderen Filters erfolgen. Dies müßte somit Ketten betreffen wie ATU etc.

 

2.

Erfolgt nunmehr bei fehlendem Umbau der Widerruf der grünen Plakette/ des Steuervorteils, da eine Alternative auf dem Markt ist??

 

3.

Oder will nach mehr als zwei Jahren keiner mehr das Fass erneut aufmachen, nachdem sich das Ministerium auch nicht sonderlich geschickt verhalten hat?

 

4.

Wenn der neue Filter tatsächlich von HJS stammt: Warum wird der A2 laut Homepage dort nach wie vor nicht als umrüstungsfähiges Modell aufgeführt? Welches Interesse sollte HJS an einem Alleinvertrieb nur über B&B haben?

 

Als Ergänzung dazu:

 

1. Meldung auf der Homepage GAT:

 

"Gladbeck 09.06.2010

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kunden,

 

mit Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 1. Mai 2010 wurde über das Vermögen der GAT Katalysatoren GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Durch die Beschlüsse des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde der Insolvenzverwalter in die Lage versetzt, die Produktion für die Produkte der GAT Katalysatoren GmbH weiter aufrechtzuerhalten, um die Sanierungschancen des Unternehmens zu erhalten.

 

Entgegen anders lautenden Meldungen können Sie natürlich auch weiterhin Qualitätsprodukte der Marke GAT EuroKat beziehen!

 

Im Rahmen der Sanierung wird die gesamte Produktion am Standort Eisenach konzentriert. Bitte unterstützen Sie das Unternehmen auch weiterhin mit Ihrer Auftragsvergabe. Selbstverständlich werden alle Aufträge von Ihnen sorgfältig bearbeitet und so zügig wie möglich zur Auslieferung gebracht.

 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen die gewohnten Personen bei der GAT Katalysatoren GmbH und der GAT Euroschall weiterhin zur Verfügung.

 

GAT Katalysatoren GmbH

Am Künkelhof 2

D-99819 Hörselberg-Eisenach

 

Phone: +49 36920-717-0

Fax: +49 36920-717-120

eMail: info@gat-kat.de

Web: www.gat-kat.de"

 

Lange hat's gedauert. Ob da wohl Anfechtungs- bzw. Schadensersatzfristen abgewartet wurden?

 

2.Die Homepage von HJS weist nunmehr in dem Lieferprogramm auf einen Filter für den A2 hin und gibt B&B Automobiltechnik in Siegen als Exklusiv-Vertriebspartner an.

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