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LED anstelle H7


jojo

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vor 12 Stunden schrieb mäddis:

Zu den oben aufgeführten Punkten von @heavy-metal kann ich aber auch wie @Kuestenbazi nicht zustimmen. 

 

Und ich habe hier im Thread  doch nur die Anmerkungen anderer zusammengetragen, die eben nicht darauf hindeuten, dass der Einbau "fool-proof" ist! :S 9_9 Das ist eine Zusammenfassung der hier von anderen berichteten Probleme und Erfahrungen. Nicht meine persönliche Meinung.

 

@McFly  Gute Zusammenfassung.  Die Aussagekraft des Ergebnisses hätte mit Messungen mit einem Luxmeter noch gesteigert werden können. Dann wäre eine relativ genaue Aussage möglich, was objektiv von der versprochenen Verbesserung der Lichtausbeute übrig bleibt (auch mit Verweis auf das Prüfzeichen / die Referenzzahl des A2-Scheinwerfers). Im Vergleich zum Bi-Xenon unseres A4 hält sich der Unterschied zum H7-Original jedenfalls in Grenzen. Diese Lücke wird mit Retrofits voraussichtlich auch nur verkleinert (i.e. nicht geschlossen) werden können.

Bearbeitet von heavy-metal
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Am 8.12.2020 um 19:30 schrieb Joachim_A2:

oder es gibt unterschiedliche Versionen ein und derselben, zugelassenen NIGHT BREAKER H7-LED!? Oder...?

 

Ich denke, dass der Unterschied wenn da liegt wo er bei mir ist. Einmal die Night Breaker LED und einmal die LEDriving HL H7 Gen2.

Werde berichten wie die sich unterscheiden.

 

 

 

 

Ich kann mich @McFly aber auch nur anschließen. Ich war wirklich sehr überrascht wie gleich die Helligkeit war. Spricht aber für die Aussage die weiter vorne getätigt wurde, dass H7 eben mit 1500 Lumen festgelegt bzw begrenzt sind.

Wichtig/Erwähnenswert ist auch noch, dass die LEDriving HL H7 2.Gen bei mir sehr weit nachgeregelt werden mussten und das Fernlicht im Vergleich zum den Einstellungen mit regulären H7 jetzt deutlich weiter nach oben zeigt.

Gerade im Bezug auf die Blendwirkung des Gegenverkehrs sehe ich das kritisch

 

Wenn ich heute die Night Breaker LED da habe mache ich Bilder.

Wird aber wahrscheinlich nicht so gut wie die von gestern Abend, da meine DSLR schon zu lange ungenutzt rumliegt (Canon D300).

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Hatte es auch nur durch Zufall gesehen und hab die eingebaute leuchte entsprechend gedrückt. Da wurde das Leuchtbild schlagartig sauber.. Aber das Leuchtmittel kann in der Halteklammer kippen ohne beschädigt zu werden. Also zumindest an der Stelle keine Sorge ;)

Bearbeitet von Ente
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vor 2 Stunden schrieb Ente:

kommt der Lichtkegel verdammt weit runter,

Könnte an der leicht anderen Position der Chips liegen. Sieht sehr sauber aus auf den Bildern, die 300Lux aufm Papier machen in der Praxis aber nichts aus? Es sieht auf den Fotos nur minimal heller aus.

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Dafür sollen die nightbreaker auch sehr sehr lange halten 9_9

Dank des aufschlussreichen informationsaustauschs hier im Forum bin ich nun auch dabei und sehr zufrieden! Kein Fehler im FIS.

Vor der ersten Nachtfahrt heute hatte ich ein wenig die Sorge, andere entgegenkommende Fahrzeuge zu blenden, so hell sind die Dinger, wenn man daneben steht. Aber niemand hat sich beschwert 9_99_9

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Wenn wir uns weiterhin mit der Frage beschäftigen wollen, ob der A2-Scheinwerfer für Retrofts im Sinne einer Zulassung für den deutschen Steaßenverkehr geeignet sind, dann können wir uns in der Zukunft getrost auf Genuine-H7 und den "teil-homlogisierten" Osram-Nightbreaker-Retrofit beschränken. Maximal noch erweitert um das Produkt von Philips (Ultinon-LED), das zumindest in einigen Ländern legal als Ersatz für H7-Glühlampen verwendet werden darf.

 

Es scheint sich aber mit Verweis auf den letzten Beitrag von @Ente zu manifestieren, dass der Nightbreaker-Retrofit im A2-Scheinwerfer nur montiert werden kann, wenn die Haltefeder per Kaltverformung adaptiert wird, man also eine Glühlampe nicht plug-n-play ersetzen kann. Damit scheidet per se die Zulassungsfähigkeit aus. Nicht etwa, weil es nicht gelänge, den Retrofit mit ein bisschen Fummelei richtig in der Aufnahme zu fixieren, sondern weil eine Rückrüstung auf die Glühlampe wohl auch nur mit erneutem Verbiegen der Haltefeder möglich wäre. Eine absolut problemlose Rückrüstung auf Glühlampe muss aber möglich sein, wenn das betreffende Fahrzeug im Linksverkehr betrieben wird - sagt auch Osram (Betriebsanleitung).

 

Es scheint sich weiterhin zu bestätigen (auch mit Verweis auf die von @McFly geposteten Fotos und Erläuterungen), dass sich der mit Retrofits erzielbare Gewinn an Helligkeit / Ausleuchtung in relativ engen Grenzen halten wird. Warum das so sein wird, könnt Ihr hier in einem Bericht der TU Darmstadt nachlesen. bei den Retrofits beschränkte man sich auf die von mir weiter oben genannten Produkte.

 

Kernaussagen des Berichts:

 

  • Die Glühlampe vermag ihren Nachteil der geringeren Lichtemission durch ihren im Vergleich zum Retrofit deutlich größeren Abstrahlwinkel (= nahezu 360°) z.T. auszugleichen.
  • Die Licht emittierende Fläche eines Retrofits erhöht den als unangnehm empfundnen Streulichtanteil - weil sie sich eben von der Licht emittierenden Fläche der Glühlampe, wenn auch nur minimal, unterscheidet.
  • Eine H7-Lampe erzeugt auf einer Projektionsfläche partiell helleres Licht als die Retrofits.

Mein persönliches Fazit: in den Scheinwerfern meines A2 werden auf absehbare Zeit keine Retrofits zum Einsatz kommen. Zumal mit einer Zulassung der Retrofits aufgrund der von anderen gemachten Erfahrungen kaum zu rechnen sein wird. Deutlich besseres Licht wird man nur mit speziell auf das jeweilige Leuchtmittel konstruierten Scheinwerfern bekommen können. Wem es darauf ankommt, wird ein 20 Jahre altes Lichtkonzept, das unzertrennbar mit dm A2 verbunden ist, wohl oder übel auf dem Altar des Fortschritts opfern - und ein in Bezug auf die Fahrzeugbeleuchtung "fortschrittlicheres " Kfz umsteigen müssen.

Bearbeitet von heavy-metal
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Nun, es gibt in manchen Einbauanleitungen des Passus "mit Werkstattmitteln anpassen". Wenn einer hier aus dem Forum noch die notwendigen Änderungen am Haltebügel mit einer bemaßten Zeichnung dokumentiert, kann man das Osram zukommen lassen. Solche Anpassungen sind bei Einbau von Zubehör Gang und Gäbe. Ich denke da z.B. an die Aussparung am Heckstoßfänger bei Montage einer Anhängerkupplung oder die Verschlauchung beim Einbau einer Standheizung. Hier wie da sind es einmalig vorzunehmende Änderungen, die offenbar beim Wiedereinbau konventioneller Leuchtmittel nicht rückgängig gemacht werden müssen.

 

Gruß

 

Uli

 

 

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Nun ja, auch diese Option würde wohl vom KBA kassiert werden, denn der Scheinwerfer hat - im Originalzustand - ein Prüfzeichen bekommen. Und er müsste - nach Adaptionen - streng genommen eine erneute Prüfung bestehen. Das wird Osram kaum auf sich nehmen bzw. man wird ganz im Sinne des Produkthaftungsrechts auf den Hersteller des Scheinwerfers verweisen.

 

Müsste mal ausprobieren, ob die Philips Ultinon ohne Bastelei in den A2-Scheinwerfer passen bzw. fixiert werden können...

 

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Apissimus:

Dafür sollen die nightbreaker auch sehr sehr lange halten 

Ich bezog mich mit der Aussage, dass die Night Breaker LED nicht nennenswert mehr Licht bringen als die LEDriving HL und dafür aber halt teurer sind ;)

Halten sollen ja beide gleichlang.

 

Nichts destotrotz sind die Night Breaker gefühlt noch ein bischen Heller, und leuchten augenscheinlich gut aus.

Ich empfinde das sehr kaltweiße Licht als sehr angenehm und nehme dabei nachts die Umgebung deutlich besser wahr. Objektiv mag da nicht mehr Licht rauskommen, aber subjektiv ists ein Unterschied wie Tag und Nacht.

 

Was die Zulassung angeht, werden wir sehen. Ich bin jedenfalls kein Prüfingeneur.

Normale H7 passen übrigens ohne Probleme wieder rein.

 

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Bzgl. unangenehmer Blendwirkung, bzw. Aufmerksamkeitserzeugung bei der Rennleitung, mag man ev. im Auge behalten, daß neue klare Scheinwerfer nahezu kein Streulicht erzeugen, alte mit verwitterter Oberfläche (wie meine) aber deutlich mehr. Wenn, dann würde ich die LEDs nur in neuwertigen Scheinwerfern verbauen. Wenn ich die bei mir reinstecke dürfte das für andere Verkehrsteilnehmer unangenehm sein, auch wenn das Lichtbild an sich top ist. Hmmm...Zeit sich im Sommer mal um eine Aufbereitung zu kümmern. 

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vor 18 Stunden schrieb heavy-metal:

(...) dass der Nightbreaker-Retrofit im A2-Scheinwerfer nur montiert werden kann, wenn die Haltefeder per Kaltverformung adaptiert wird, man also eine Glühlampe nicht plug-n-play ersetzen kann. Damit scheidet per se die Zulassungsfähigkeit aus. (...)

 

Das ist nicht richtig.

 

Wenn man die Kompatibilitätsliste von Osram (auf der man seine ABG herunterladen kann) anschaut, dann gibt es dort eine Unterscheidung in "einfach, mittel und schwer".

Diese werden wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Einfach: Der Einbau ist auch für Laien gut machbar.
  • Mittel: Der Einbau ist für Laien mit technischem Geschick gut machbar.
  • Anspruchsvoll: Der Einbau erfordert mehr Zeit und Geschick. Unter Umständen könnten kleinere technische Umbauten am Fahrzeug nötig sein. Bei Rückfragen können Sie sich auch gern an den OSRAM-Kundenservice wenden.

 

Folglich kann Osram auch eine ABG bereit stellen, wenn mechanische Veränderung notwendig sind. Und da das Verformen der Klammer eine Rückrüstung nicht beeinträchtigt, sehe ich hier kein Problem.

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vor 4 Stunden schrieb Nagah:

 

Das ist nicht richtig.

 

Wenn man die Kompatibilitätsliste von Osram (auf der man seine ABG herunterladen kann) anschaut, dann gibt es dort eine Unterscheidung in "einfach, mittel und schwer".

...

 

Folglich kann Osram auch eine ABG bereit stellen, wenn mechanische Veränderung notwendig sind. Und da das Verformen der Klammer eine Rückrüstung nicht beeinträchtigt, sehe ich hier kein Problem.

 

Die Frage ist jetzt, was genau mit "technischen Umbauten" der unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade gemeint ist. Ob hier auch "mechanische" Anpassungen am / im Scheinwerfergehäuse gemeint sind, geht aus der Kompatibilitätsliste nicht hervor. Oder hattest Du bereits mit dem Kundenservice von Osram Kontakt, um die Frage korrekt beantworten und meine Aussage widerlegen zu können?

 

Der Schwierigkeitsgrad bezieht sich nach meinem Verständnis also darauf, ob (z.B.)

  • zur Installation der Retrofits die Scheinwerfer ausgebaut werden müssen (dann ist das Ganze wohl "mittelschwer")
  • bei div. Fahrzeugen noch zusätzlich die kpl. Fahrzeugfront zu demontieren ist (dann ist wohl von "schweren" Fällen die Rede)
  • neben den Retrofits auch CAN-Bus-Adapter Verwendung finden müssen (inkl. Befestigung der Adapter irgendwo im Motorraum - dann ist es wohl irgendwo zwischen "leicht" und "mittelschwer")
  • einfach nur "umgesteckt" werden muss, ohne Ausbau des Scheinwerfers und ohne Installation von Adaptern (also ganz leicht und plug-n-play im eigentlichen Sinn)

Ob irgendwer hier im Forum das Vorhaben, in den A2-Scheinwerfer Retrofits einzubauen und eine Halteklammer umzubiegen als "unproblematisch" oder gar zulässig ansieht, ist nicht relevant. Diese Beurteilung obliegt dem Hersteller der Scheinwerfer oder der Retrofits - in Zusammenwirken mit dem KBA.

 

Bearbeitet von heavy-metal
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Mein Dank geht an @Ente :jaa:

 

Durch deine genaue Beschreibung weiter oben, habe ich nochmal genau nachgeschaut. Bei mir drückte die Halteklammer auch ganz leicht von oben, sodass das Leuchtmittel schräg stand. 

 

Merke: nicht im Dunkeln mit Taschenlampe und im eingebauten Zustand wechseln. 

 

Wenn man den Scheinwerfer ausbaut sieht man es gleich ganz deutlich. Vorteil ist dann auch, dass man die Halteklammer bequem ausbauen, zurecht biegen und wieder super einfach einhängen kann.

 

Nun hat sich’s mit dem hohen Fernlicht auch erledigt  

 

Allerdings habe ich mich beim Wechsel des Standlichts sooo deppert angestellt ?‍♂️ Die eine Seite ging spielend leicht, bei der anderen habe ich es so oft versucht, bis ich die Plastikverlängerung abgebrochen habe ? Aber auch dann mit ner Zange hatte ich keine Chance das Teil zum herauskommen zu bewegen ?

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Hallo Experten ! Ich habe die Osram H7 LED`s von meiner Werkstatt einbauen lassen.Ging nach deren Aussage einegentlich problemlos, bis auf die Klammer , die den Körper der LED festhält. Hat man aber auch irgendwie hinbekommen.Ein Adapter oder Can -Bus Ausgleich, wie auch ein Ausbau der Scheinwerfer ,war nicht erforderlich.Sehr helles .weißes Licht und gute Ausleuchtung der Fahrbahnränder.Finde aber , dass der Vorteil gegenüber z.B. den Nightbreaker Laser Halogen  nicht so riesig ist.

GRüße vom

modellmotor

Bearbeitet von modellmotor
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Ich will ja kein Spielverderber sein aber........ Nur mal so, Es ist Illegal......... Ich glaube das wird hier gerade vergessen. Mit dem Einbau erlischt die Betriebserlaubnis. Und so was kann echt Probleme bereiten..........  Was machbar ist, ist leider nicht immer erlaubt. 

Bearbeitet von Joachim_K
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vor 37 Minuten schrieb Joachim_K:

Nur mal so, Es ist Illegal......... Ich glaube das wird hier gerade vergessen. Mit dem Einbau erlischt die Betriebserlaubnis.

Ist nach dem mittlerweile dritten (?) Hinweis von dir zur Kenntnis genommen, Joachim, besten Dank. Die meisten machen nur Feldversuche zum Vergleich. Diejenigen die damit tatsächlich auf öffentlichen Straßen herumfahren: schämt euch, hört auf Joachim und tragt die Konsequenzen.

 

Aber nur mal so aus Neugier:  welche wären denn das in der Praxis?

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vor 1 Stunde schrieb Artur:

Aber nur mal so aus Neugier:  welche wären denn das in der Praxis?

Ernsthaft? Vermutlich hilft eine kurze Suche weiter: Erlöschen der Betriebserlaubnis, unter "Wann erlischt die Betriebserlaubnis beim Pkw?" ist sogar explizit genannt "Darunter fällt zum Beispiel die illegale Verwendung von Xenon- oder LED-Lampen in Leuchten, die eigentlich für Halogenlampen ausgelegt sind."! Also ggf. nur 90 € + 1 Punkt. Lächerlich - trotzdem: ohne Gewähr.

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Nach der Lektüre des Links läuft es meiner Meinung nach eher auf ein Bußgeld i.H.v. 50 EUR, also das "Fahren trotz Erlöschen der Betriebserlaubnis" aus.

 

Für 90 EUR + Punkt muss zusätzlich der öffentliche Straßenverkehr gefährdet werden. Bei Verwendung illegaler LED Leuchtmitteln also dass "die Straße bei schlechten Sichtverhältnissen nicht mehr optimal ausgeleuchtet wird und obendrein andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.", was zum Teil auch auf alte Scheinwerfer mit Halogenfunzeln zutreffen könnte.  Unwahrscheinlich bei Leuchtmitteln die in anderen Fahrzeugen schon zugelassen wurden.

 

Die Entscheidung über die Höhe des Bußgelds obliegt natürlich der Rennleitung und ggfs. höheren Instanzen.

 

 

 

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vor 17 Stunden schrieb modellmotor:

Hallo Experten ! Ich habe die Osram H7 LED`s von meiner Werkstatt einbauen lassen.Ging nach deren Aussage einegentlich problemlos, bis auf die Klammer , die den Körper der LED festhält. Hat man aber auch irgendwie hinbekommen.Ein Adapter oder Can -Bus Ausgleich, wie auch ein Ausbau der Scheinwerfer ,war nicht erforderlich.Sehr helles .weißes Licht und gute Ausleuchtung der Fahrbahnränder.Finde aber , dass der Vorteil gegenüber z.B. den Nightbreaker Laser Halogen  nicht so riesig ist.

GRüße vom

modellmotor

Ich sehe es eher als Problem an, dass eine Werkstatt einem so was einbaut. Die meisten Personen gehen davon aus, dass es ja alles OK ist wenn es von der Werkstatt gemacht ist, was in diesem Fall ja so nicht stimmt, da es noch keine Zulassung gibt.

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Unter Bezug auf...

vor 18 Stunden schrieb modellmotor:

Finde aber , dass der Vorteil {der H7-LED} gegenüber z.B. den Nightbreaker Laser Halogen  nicht so riesig ist.

dann wäre es vielleicht eine Alternative - solange die Zulassung der OSRAM-Nightbreaker-H7-LED für unsere Scheinwerfer auf sich warten lässt: die Laser-Versionen des Glühobstes zu verwenden!? 

OSRAM bietet gemäß der Wiki Leuchtmittel-Aufstellung einerseits die "NIGHT BREAKER LASER H7, 64210NL Halogen-Scheinwerferlampen, ..., 1500 lm".

Und wem die Fernscheinwerfer zu 'unpassend gelblich' sind, der kann die "NIGHT BREAKER LASER H3, 64151NL Halogen-Scheinwerferlampen, ..., 1450 lm" verwenden.

Die Daten sind unter OSRAM im "Familiendatenblatt" unter "Downloads" zu finden.

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vor 19 Stunden schrieb Ente:

Die könnten in der Tat eine alternative sein. Habe die fürs Fernlicht bestellt und warte auf die Zustellung.

Dann kann ich Bilder machen bezüglich Lichtfarbe.

Danke :) Da bin ich nämlich auch gespannt. Konnte gestern schon sehr ausgiebig die OSRAM LED testen. Von meinem Bruder zu mir nach Hause geht's mal so richtig durchs Gemüse, auch mit Feldweg und mannigfaltig gespickt mit Rehen, Hasen und Füchsen. Und mein Testfazit: die LED ist um Welten besser als die Halogen (vorher OSRAM NightBreaker H7).

 

Nachdem sie nun auch richtig in der Fassung sitzt hat sie eine extrem klare Hell-Dunkelgrenze, blendet nicht mehr als andere LED-Nutzer und ist insbesondere bei Dunkelheit gepaart mit Nässe eine echte Offenbarung zu den Halogen-Lichtlein. Meine Frau bekommt in ihren A2 auch welche, weil ich es sogar für gefährlich halte mit den Halogen-Kerzen herumzufahren.

 

Was ich ganz krass fand: wenn man nun das Fernlicht betätigt, dann fällt einem dieses orange-rote Licht erst richtig auf - und wie schlecht das ausleuchtet. Daher bin ich auch sehr gespannt, was @Entezu den Laser H3 sagen wird. Weil die hätte ich gestern am liebsten gleich noch bestellt xD 

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vor 2 Stunden schrieb mäddis:

wie schlecht das ausleuchtet

Erwarte Dir nicht zu viel. Das Fernlicht im A2 ist extrem eng gebündelt. Da werden andere Leuchtmittel nichts dran ändern und es wird nicht den breiten Lichtteppich vorm Fahrzeug geben, den man von Bi-Xenon oder Werks-LEDs gewohnt ist.

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@McFlyJa, die Bündelung des Lichts bleibt. Ich fand einfach den Unterschied vom LED/ Halogen-Licht so krass - rein vom Kontrast, der Farbe und der scheinbaren Helligkeit. So ein warmes Licht ist halt eher was fürs Schlafzimmer, aber nicht für den Verkehr geeignet :janeistklar:

 

Moderator:

Nachfolgende acht Off Topic Beiträge deaktiviert.

Bitte zurück zum Thema.

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vor 22 Stunden schrieb Joachim_A2:

wenn ein Versicherungsfall eintritt und das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat

 

Solange die Änderung am Fahrzeug nicht ursächlich für den Unfall ist, halten sich die Folgen im Rahmen. Zu beweisen, dass korrekt eingebaute und zulassungsfähige H7-LED Retrofits einen Unfall verursacht haben ist nahezu auszuschließen. Sollte man dennoch damit konfrontiert werden, wird man als Beschuldigter wohl nachträglich über ein Gutachten feststellen lassen, dass die LEDs durchaus geeignet waren.

Back to topic.

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https://www.osram.de/am/night-breaker-led/night_breaker_led_kompatibilitaetsliste.jsp#level1_11

 

Siehe unten  Löschung Audi A4 8E ... "Änderung seit der letzten Version vom 02.11.20" wegen Canbus Problemen... die Tests im Rahmen ABE scheinen vglw. "vereinfacht" zu erfolgen, wenn die Kompatibilitätsprobleme erst im Nachgang Produktionsbeginn festgestellt werden. 

Ich hoffe die Anlaufprobleme der Retro LEDs können einfach gelöst werden sonst ist das Produkt wohl leider kaum dauerhaft  marktfähig. 

 

 

Bearbeitet von A2 Buckliger
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@A2 Buckliger Danke für den Hinweis. Die Sache mit den "Canbus Problemen..." scheint für den A2 nicht zuzutreffen, oder wie sehen die Erfahrungen nach mehreren Tagen aus (Stichwort: keine Zusatzkomponenten benötigt)?

 

Ein anderer Punkt, auf den die H7-LED-Nutzer bitte mal achten und berichten sollten...

Mit unserem Glühobst - also rund 50 W+ pro Scheinwerfer - ist eine ausreichende Wärmequelle vorhanden, um beispielsweise bei (starkem) Schneegestöber die Scheinwerfer frei zu halten. Oder eine entsprechende Eisschicht zu verhindern bzw. abzutauen.

Wie sieht das mit den H7-LEDs (~20 W) aus? Schönes helles Licht macht wenig Sinn oder stellt zumindest eine Einschränkung dar, wenn Schnee oder Eis (zunehmend) den Scheinwerfer bedecken und nicht mehr abgetaut werden.

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Also ich kann nur positives berichten... keinerlei ( Canbus oder Blend-) Probleme, dafür viel weitreichendere gleichmäßige und (subjektiv) deutlich hellere Ausleuchtung... meine Frau ist begeistert und das ist ja mal das wichtigste :D

 

P. S. Abtauen von Schnee gibt es im Rheinland als Test nichtB|

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vor 1 Stunde schrieb Artur:

Nochmals: Es gibt keinen CAN Bus im A2 Scheinwerfer. Ergo kann es damit auch keine Probleme geben.

Dann lass uns die 'Leuchtmittelüberwachung' meinen, die ein defektes Leuchtmittel im Display anzeigt (und theoretisch für LED-Leuchtmittel einen Defekt anzeigen könnte).

 

 

PS: Ich habe mal bei meinem Freundlichen bzgl. H7-LED... nachgefragt und die erwartete Antwort bekommen: "Leider gibt es aber bei den Herstellern (Audi, VW, etc.) keine Informationen ob zu diesem Thema etwas in Arbeit ist."

Bearbeitet von Joachim_A2
PS
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vor einer Stunde schrieb Joachim_A2:

Dann lass uns die 'Leuchtmittelüberwachung' meinen, die ein defektes Leuchtmittel im Display anzeigt (und theoretisch für LED-Leuchtmittel einen Defekt anzeigen könnte).

1-tens: Das sind aber nun wirklich zwei paar Schuhe.

2-tens: Auch hier zum wiederholten Mal: es gibt auch *keine* Probleme mit der Leuchtmittelüberwachung, das haben schon mind. vier bis sechs Teilnehmer berichtet.

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Zu diesem Thema habe ich auch hier (Seite 4, Nachteile) etwas gefunden; mit der Aussage: "dadurch werden Lüftungssysteme notwendig".

Da wäre dann die Frage, ob tatsächlich 'spezielle Lüftungssysteme' o.ä. zu Einsatz kommen oder ob die Üblichen genügen - nicht das wir noch 'ne Heizspirale nachrüsten müssen ;). Vermutlich werden diese Aspekte bei der LED-Zulassung weniger bis gar nicht berücksichtigt, oder?

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Gestern sehr spät abends sind meine Frau mit einem Halogen-ANY und ich mit dem LED-ANY bei starkem sehr nassem Schneefall nach Hause gefahren. Die Lichtausbeute ist schon ein riesiger Unterschied! 

 

Die Scheinwerfer waren bei der Ankunft zu Hause beide gleich stark mit Schnee behangen. Es waren zwar nur 20 km Fahrt, aber es hatte richtig starken Schneefall. Also bisher kann ich keinen Nachteil feststellen.

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