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Bitte um Hilfe bei meinem A2 nach dem Unfall


A2 Berta

Empfohlene Beiträge

Hallo mir wurde mein Auto beschädigt 

Der Unfall Verursacher ist Alter Herr 

Und möchte die beschädigte Teile bezahlen inklusive der lackierung.

Was kosten den diese Teile bei Audi ?

Schloßträger

Stoßfänger 

Stosstange 

Scheinwerfer R

Nebelscheinwerfer R

Kottflugel R

Danke im voraus 

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Entweder würde ich zum Freundlichen (Audi-Werkstatt) fahren oder einen Gutachter beauftragen. Wenn die andere Seite Schuld am Unfall hat, muss das dessen Versicherung (inkl. der Schadensreparatur) bezahlen. Ich würde mich bzgl. Teilen usw. nur im Notfall selbst darum kümmern. Und im Zweifelsfall müsste ein Rechtsanwalt her.

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Schloßträger gibt es neu nicht mehr. Weder bei Audi noch bei Audi Tradition. Nur noch vom Verwerter.

 

Stoßfänger gibt es, bei Audi, nicht mehr.

Bei Audi Tradition:  Stoßfänger vorn 393,05€    Stoßfänger hinten ohne Parkpiepser 371,21€    Stoßfänger hinten für Parkpiepser vorgesehen 387,59€

 

Kottflugel R gibt es, bei Audi, nicht mehr.

Bei Audi Tradition: 250,76€

 

Alle Teile sind nur grundiert und müssen noch lackiert werden.

Der Preis für die Lackierung hängt sehr von der jeweiligen Farbe und dem Lackierer vor Ort ab. Da musst du vor Ort bei dir nachfragen.

Geschätzt, bei Audi, 700,- bis 1000,-€ für die drei Teile zusammen.

 

Scheinwerfer R gibt es, bei Audi, nicht mehr.

Bei Audi Tradition: 328,71€  (den gibt es aber auch im freien Handel günstiger)

 

Nebelscheinwerfer kann ich nicht sagen.

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Hallo A2 Berta,

 

du solltest dem Schädiger ( älteren Herrn ) bitten diesen Unfall seiner Versicherung mitzuteilen und eine entsprechende Schadensnummer einfordern.

Da wir uns bei dem von Dir beschrieben Schadensumfang sicherlich über 2.000.-€ bewegen wird die Versicherung ein Gutachten zur Abwicklung anfordern.

Den Sachverständigen darfst du in diesem Fall selbst bestimmen.

Anschließend kann die Angelegenheit entsprechend abgewickelt werden bzw. könnte es sich um einen ( aus Sicht der Versicherung ) wirtschaftlichen Totalschaden handeln.

 

Da Büren nur gute 45 Minuten von mir entfernt ist könnte ich anbieten die ganze Angelegenheit über unsere Werkstatt zu regulieren. Wir haben bestimmt auch einen Sachverständigen vor Ort der bezüglich Audi A2 im Thema ist.

 

Bei Interesse kannst du mir gern eine PN senden.

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Ich wusste nicht, dass meine Frau Berta heißt und in Büren wohnt! xD

 

Meine Frau hatte auch einen kleinen Unfall, jetzt am Freitag. Klassiker, rechts vor links. Niemandem verletzt, wir sind die Geschädigten. Bei uns sieht ählich aus: Stoßfänger, Kotflügel, Scheinwerfer, Radschale. (Es ist Kondenzwasser aus dem Klimaanlage auf dem Asphalt.)

Da es um unser ersten Unfall geht und wir noch keine Ahnung darüber hatten, hatte mich beim ADAC und Stifung Warentest eingelesen. Fazit: Nimm dir einen Rechsanwalt und Gutachter zu deiner Seite.

 

Falls du 100% unverschuldet bist, dann hast du diese Optionen für dich:

 

1. Nimmst du das Angebot von AudiA216RS an. Er organisiert regelmäßig Schraubertreffen für das Club, ist zuverlässig. Dir kommen keine Extrakosten zu, er ist mit A2 vertraut. Er freut sich auf neue Kundschaft. :)

2. Machst du in Eigenregie wie folgt:

  1. Nimmst du dir einen Anwalt. Er kümmert um die Kommunikation gegenüber der Verschicherung des Unfallgegners. Suchservice sind u.a. hier erreichbar:
    1. https://www.anwalt-suchservice.de/
    2. https://www.schadenfix.de/
  2. Nimmst du dir einen Sachverständiger. Die IHK Verzeichnis für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige findest du hier: https://svv.ihk.de/
  3. Nach dem Gutachten (hoffentlich kein wirtschaftliche Totalschaden) vergibst du den Reparaturauftrag beim Werkstatt deiner Auswahl, aka. Freundlicher. ^_^

3. Nimmst du einen Komplettanbieter wie Unfallhelden oder DSR24.

 

Ich mache es in Eigenregie, da der Kollege ziemlich weit von mir ist und das Auto nur bedingt fahrtüchtig (Scheinwerfer ist nur eingeklemmt, aber beide Befestigungsösen gebrochnen). Unfall am Freitag, Anwalt am Montag, Sachverständiger heute. Das Zittern dauert ca. eine Woche, bis der Sachverständiger mit dem Gutachten fertig wird.

 

Noch zu vermerken, dass du Recht auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkostenübernahme hast. Muss du nur darauf bestehen. Anwaltssache.

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Abwicklung! :TOP:

 

Quelle:

https://res.cloudinary.com/adacde/image/upload/v1572955112/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/was-tun-nach-einem-unfall_syrflq.pdf (ADAC Flugblatt)

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/was-tun-nach-unfall/

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/nutzungsausfallentschaedigung/

https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/

 

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Ich kann Jurcar sehr empfehlen, die machen nix anderes als KFZ.

 

Auf keinen Fall den Gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren, auch nicht angeben wo der Wagen steht o.ä., die schicken die dann auch ungefragt los ...

 

Den Gutachter darauf hinweisen, dass einige Teile nicht mehr lieferbar sind, er soll sich nicht auf seine Kataloge verlassen.

 

Danach Teile besorgen, zur Werkstatt und Lackierer des Vertrauens und selber reparieren lassen. Ggf. auch mit der Versicherung abrechnen lassen, das muss man im Einzelfall sehen.

 

Nach der Reparatur noch ein Foto mit einer aktuellen Tageszeitung zur Jurcar schicken, dann gibts auch noch Nutzungsausfall.

 

Ich würde allerdings auch das Angbot von AudiA216RS  annehmen, das ist doch perfekt!

Bearbeitet von A2 HL jense
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vor 1 Stunde schrieb smooth20:

Ja genau, immer gleich zum Anwalt rennen und mit Kanonen auf Spatzen schießen!

 

Was hat das denn damit zu tun? Es ist dein gutes Recht, die gegnerische Versicherung zahlt und der Anwalt bzw. in diesem Fall eher ein Dienstleister überwacht, ob alles korrekt abgrerechnet wird. Mit zum Anwalt rennen hat das nichts zu tun ... mir hat mein Gutachter dazu geraten und das war im Nachhinein in 2 Fällen sehr hilfreich. Man muss es ja auch nicht machen, es ist nur ein Rat.

 

Ich persönlich werde das immer wieder machen, ist einfach Gold wert. Auf der anderen Seite sitzt ein Profi, der mit allen Mitteln versucht, so billig wie möglich aus der Sache heraus zu kommen. Da ist man als Laie recht schnell am Ende seiner Kompetenzen angekommen, deswegen kümmert sich auf meiner Seite auch ein Profi. Ich habe keine Lust, mich auch noch ins Versicherungsrecht und die Schadensabwicklung  einzuarbeiten, das überlasse ich gerne Leuten, die mehr Ahnung davon haben. Es ist auch extrem entspannt, die kümmern sich um alles, die Post geht zu denen, du bekommst ab und an mal eine Mail und wirst auf dem Laufenden gehalten und am Ende gibt s den korrekten Betrag direkt aufs Konto.

Bearbeitet von A2 HL jense
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Ein Gutachter ist in diesem Fall sicher sehr sinnvoll, wenn unklar ist, ob Totalschaden oder nicht.

Zum Anwalt? Das kann man machen, muss man aber nicht, wenn man mit dem Schädiger bzw. mit dessen Versicherung gut klarkommt (was nach meinen Erfahrungen die Regel ist). Wenn es holpert, kann man immer noch zum Anwalt gehen.

Die Anwaltskosten werden aus dem Kollektiv der Beitragseinnahmen bezahlt und erhöhen somit die Schaden-Kosten-Quote der Versicherungen. Wenn in Zukunft jeder Geschädigte zum Anwalt rennt, dürft Ihr Euch über saftige Beitragserhöhungen bei der Haftpflichtversicherung freuen - ich denke, das will keiner von Euch. Daran könnte man ja auch mal denken... (natürlich nur diejenigen, denen das Gemeinwohl nicht egal ist).

 

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Jeder wie er möchte ... es ist nur ein Rat!  

 

Wenn man das zum erstem Mal macht, wundert man sich, was die Versichrung, mit der man ja so gut klargekommen bist, einem alles vorenthalten hat, was einem eigentlich zugestanden hätte. Ich habe auber auch vielleicht nur keinen Plan von der ganzen Thematik, da magst du besser informiert sein. Ich habe mich doch sehr gewundert und war dankbar!

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vor 15 Minuten schrieb A2 HL jense:

was die Versichrung, mit der man ja so gut klargekommen bist, einem alles vorenthalten hat, was einem eigentlich zugestanden hätte

Man muss ja nicht alles nehmen was einem so zusteht. Mir hat es bisher gereicht wenn mein Schaden übernommen wurde und der Zustand vor Schaden wiederhergestellt wurde. Mach ich natürlich auch nur bei "netten" Schädigern, hatte aber bisher noch keine Unnetten. Nur mal einen unnetten Geschädigten, daher hab ich so ein Anwaltmaximalrausziehklientel nicht gerne. Leben und leben lassen...

 

Edit, weil´s mir gerade einfällt:

Die angesetzten Reparaturkosten können bei der gleichen Werkstatt im übrigen je nach Fragestellung durchaus um den Faktor 2 bis 3 variieren. Kommt man mit dem Auftrag "bitte reparieren, ich zahle selbst" ist es vieeeel billiger als wenn der Auftrag lautet "bitte reparieren, Versicherung zahlt". Im letzteren Fall tauchen aufeinmal viel mehr teure Extraposten auf der Rechnung auf.

  • Daumen hoch. 2
  • Danke! 1
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....nur das ich es so verstanden habe, dass der Unfallgegner das eher ohne Versicherung regeln will.

Ich denke der gute Herr bekommt einen Herzinfarkt wenn er die Reparaturkosten erfährt.

Persönlich würde ich ihm raten es seiner Versicherung zu melden. 

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vor 54 Minuten schrieb Superduke:

Persönlich würde ich ihm raten es seiner Versicherung zu melden. 

Ich eigentlich auch. Aber man weiß nicht, wie viele Schäden er evtl. schon gemeldet hat... dann könnte es mit seinem Versicherungsschutz (künftig) evtl. schlecht aussehen, ebenso wie mit seinem Führerschein. (Eine Diskussion, ob Letzteres nun gut oder schlecht für die Allgemeinheit sei, können wir uns wegen Unkenntnis aber sparen.)

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vor einer Stunde schrieb Superduke:

...nur das ich es so verstanden habe, dass der Unfallgegner das eher ohne Versicherung regeln will.

Ich denke der gute Herr bekommt einen Herzinfarkt wenn er die Reparaturkosten erfährt.

Persönlich würde ich ihm raten es seiner Versicherung zu melden. 

 

Bei einem Schaden über 2000 € lohnt es sich nur in den seltensten Fällen, das selber zu zahlen.

Ja, wenn man bei den aktuellen Werkstatt- und Lackierkosten nicht auf dem laufenden ist, trifft einen regelrecht der Schlag.

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Es macht überhaupt keinen Sinn, das ohne Versicherung regeln zu wollen. Selbst wenn der Unfallverursacher den Schaden selbst tragen will, kann er das doch über die Versicherung abwickeln lassen und dann der Versicherung melden, daß er den Schaden selbst tragen will, um z.B. nicht hochgestuft zu werden. Also das kann nicht der Grund sein. Anders sieht es vielleicht aus, wenn es nicht der erste "Bums" in kurzer Zeit ist und die Versicherung irgendwann Anlaß zu Annahme hat, daß der Mann besser nicht mehr fahren sollte und es deswegen nicht erfahren sollte. Mir persönlich wäre das ganz nicht koscher. Man stelle sich vor, der Mann sagt zu, daß er den Schaden reguliert. Dann läßt man den Wagen in einer Werkstatt reparieren und er zahlt nicht, fängt dann an zu prozessieren. Der Wagen ist dann vielleich gerichtet, der Schaden kann nicht mehr begutachtet werden und die Werkstatt will natürlich Geld sehen, vom Halter, sonst behält sie das Auto ein.

 

Die Welt ist nunmal schlecht und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

 

Gruß

 

Uli

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Da weder der genaue Umfang des Schadens, noch der Unfallhergang oder die näheren Umstände bekannt sind, kann man das doch, aus der Ferne, überhaupt nicht beurteilen.

Es kann auch für den/die Geschädigte(n), durchaus viel Sinn machen, es ohne Versicherung zu regeln!

Es kann durchaus sein, dass die Versicherung/der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden daraus macht, und das Fahrzeug dann eben nicht auf Kosten der Versicherung repariert wird.

Ist bei den A2 heutzutage realistisch und häufig der Fall.

In dem Fall bekäme der/die Geschädigte nur den eventuell geringen Zeitwert ersetzt, und hätte nach wie vor ein kaputtes Fahrzeug.

Wenn der Schadensverursacher also bereit ist, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, kann das auch sehr zum Vorteil für den/die Geschädigte sein.

Wie schon gesagt, alles völlig unklar und daher reine Spekulation.

 

Um das Risiko, dass der Schadensverursacher eine eventuelle Reparatur in einer Werkstatt hinterher möglicherweise nicht bezahlen will, zu minimieren, lässt man ihn den Auftrag an die Werkstatt erteilen und auch unterschreiben.

Das Ganze in der Werkstatt, im Beisein aller und mit der Kenntnis des Sachverhalts bzw. der Umstände für den Auftragnehmer (Werkstatt) vorzugsweise dem Chef.

Die Werkstatt muss dann das Fahrzeug an den Eigentümer herausgeben, auch wenn der Auftraggeber nicht bezahlen will, und dann das Geld bei ihm eintreiben.

Ob sich jede Werkstatt darauf einlässt ist eine andere Frage.

Bei mir war die Werkstatt in zwei Fällen damit einverstanden, eine andere Werkstatt, in einem dritten Fall, nicht.

Allerdings hat der Schadensverursacher in meinen Fällen auch immer gezahlt.

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Dazu möchte ich anmerken: Ich kenne da einen 'wirtschaftlichen Totalschaden', weil ein Versicherungs-Gutachter einen Schaden von über 7.000 € begutachtete. Letztlich repariert wurde das Fahrzeug 'auf dem Lande' (von einem Freundlichen!) zu einem Preis < Restwert. Die Differenz ergab sich u.a. aus dem Verzicht das Armaturenbrett auszutauschen; der Schaden dort ließ sich von unten herausdrücken.

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Auch wenn sich @A2 Berta hier nicht mehr gemeldet hat...

Sollte - aus was für Gründen auch immer - sich die Versicherung des Gegenüber nicht melden, hilft ggf. den Schaden der eigenen Versicherung mit dem Hinweis auf Fremdverschulden und dem Kfz-Kennzeichen der anderen Seite zu melden. Entweder nimmt die eigene Versicherung dann freundlicherweise Kontakt mit der Gegnerischen auf oder kann zumindest die gegnerische Versicherungsgesellschaft nennen. Dann kann man selbst den Schaden dort melden.

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Die Absicht des TS in Ehren, das ging auch vor 30-40 Jahren problemlos. Ein Mann ein Wort, aber heutzutage würde ich das aufgrund schlechter Erfahrungen nie und nimmer ohne Polizei und Versicherung abwickeln. Es kann Ausnahmen geben, das will ich nicht bestreiten und ich verstehe auch das ältere Verkehrsteilnehmer das u.U. ohne Versicherung abwickeln wollen. So einen Fall hatte ich vor ein paar Jahren. Ich saß im Auto auf einem Supermarkt Parkplatz und wartete auf meine Begleitung. Da hat mich ein Methusalem gerammt, nichts gemerkt und wollte weiterfahren.

Am Ende kam heraus, dass er in den letzten 18 Monaten 6 Unfälle verursacht hat und seine Versicherung hellhörig geworden ist. Auch wenn ich nicht mehr zu den jüngsten gehöre, vertrete ich die Meinung, dass solche Verkehrsteilnehmer kein Kraftfahrzeug außer einem Rollator bedienen sollten. Nicht nur zum Schutz der anderen sondern auch zu ihrem eigenen Wohlergehen. 

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vor einer Stunde schrieb Joachim_A2:

Hast Du gerade Langeweile oder bist Du auf dem Besserwissertrip?


Da wird wohl eher umgekehrt ein Schuh draus!

 

Die Frage war, wie deine Versicherungsgesellschaft konkret tätig geworden ist, 

Und nicht was du eventuell alles machen könntest. 

Unter Anderem für solche Fälle wurde seinerzeit der Zentralruf der Autoversicherer ja extra eingerichtet und die Versicherungen verweisen, bei Anfragen, üblicherweise darauf. Weil sie nicht mit solchen Auskunftstätigkeiten belastet werden wollen. 

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Mein Versicherungsagent hätte mir entweder die Versicherungsgesellschaft direkt herausgesucht (Name, Telefon, ...) oder mir empfohlen über ... selbst Kontakt mit dem Zentralruf der Autoversicherer aufzunehmen.

Allerdings kennen wir uns seit gut 40 Jahren.

 

Ich hoffe, dass wir über dieses Thema nun nicht weiter diskutieren müssen - es ist lächerlich.

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Am 8.2.2023 um 22:23 schrieb AudiA216RS:

Wir reden hier um den heißen Brei herum, jedoch vermisse ich eine Nachricht vom Ersteller dieses Threads . . .

 

Na, ob da noch etwas kommt? ;) Wenn ich mir das Geschreibsel von so Manchem hier durchlese, kann man da arge Zweifel anmelden ob der Verwirrung, die hier schon gestiftet wurde. Insbes. fehlen mir die Fundstellen (Gesetzesgrundlage) und Belege zum "Braunschweiger Modell", nach dem der Schadenverursacher den Reparaturauftrag in der Werkstatt erteilt und der Eigentümer des reparierten Fahrzeugs dennoch einen "kostenneutralen" Herausgabeanspruch des reparierten Fahrzeugs haben soll, selbst wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht begleicht.

 

Aber im Prinzip kann es doch so einfach sein:

  • Der Schadenverursacher möchte den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Das ist sein gutes Recht. Warum er das so machen möchte, hat niemanden zu interessieren.
  • Beim geschilderten Schadenumfang ist nicht auszuschließen, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Das bedeutet, dass es nicht ratsam ist, die Schadenregulierung ohne ein Gutachten vorzunehmen. Stichwort: Schadenminderungspflicht des Geschädigten. Die Gutachterkosten gehen zu Lasten des Schadenverursachers - der dann eben auch ziemlich genau weiß, worauf er sich einlässt.

Wird ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, zahlt der Schadenverursacher den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des havarierten Fahrzeugs. Der Geschädigte kann nun entscheiden, ob er das beschädigte Fahrzeug auf eigene Kosten auf eigene Gefahr - und mit Gebrauchtteilen - reparieren lässt. Wird kein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, reguliert man den Schaden fiktiv nach Gutachten.

 

Dieser Weg der Schadenregulierung ist für alle Beteiligten transparent. Insbes. kann hier schnell Geld fließen. Wenn man sich auf diesen Weg mit dem Schadenverursacher verständigen kann, braucht man auch keinen Anwalt. Wenigstens so lange nicht, wie der Schadenverursacher gem. den getroffenen Absprachen auch zahlt. Und bevor ein Anwalt benötigt wird, droht man bei Zahlungsausfall seitens des Schadenverursaches eben doch noch an, den Schaden über die Assekuranz zu regulieren.

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 2 Stunden schrieb heavy-metal:

Das bedeutet, dass es nicht ratsam ist, die Schadenregulierung ohne ein Gutachten vorzunehmen. Stichwort: Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

Das stimmt nicht. 
Der Anspruch auf einen Gutachter (oder Anwalt) besteht unabhängig von anderen Pflichten. 
Den muss die gegnerische Versicherung auf jeden Fall bezahlen. 
 

 

Bearbeitet von Unwissender
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Was soll hier nicht stimmen? Habe ich irgendwo in Abrede gestellt, dass

  • seitens des Geschädigten kein Anspruch auf einen Gutachter besteht?
  • die Versicherung des Schadenverursachers den Gutachter nicht bezahlen muss?

Ein Gutachten hilft, in Fällen wie dem obigen zwischen Totalschaden und Reparaturfähig-/würdigkeit unterscheiden zu können. Das ist in beiderseitigem Interesse und steht in keinem Zusammenhang zu der Frage, wer einen Anspruch darauf hat oder wer es bezahlen muss.

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 34 Minuten schrieb heavy-metal:

Was soll hier nicht stimmen? Habe ich irgendwo in Abrede gestellt, dass

  • seitens des Geschädigten kein Anspruch auf einen Gutachter besteht?
  • die Versicherung des Schadenverursachers den Gutachter nicht bezahlen muss?

Ja, und ja. 

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?(  Wo denn? :ver Ich zitiere mich mal selbst:

 

Am 13.2.2023 um 22:52 schrieb heavy-metal:

... Die Gutachterkosten gehen zu Lasten des Schadenverursachers - der dann eben auch ziemlich genau weiß, worauf er sich einlässt.

 

Zum Anspruch des Geschädigten, einen Gutachter hinzuzuziehen zu dürfen, war in ebendiesem Beitrag nie die Rede.

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vor 23 Stunden schrieb fasyrt:

Also, heute habe ich das Gutachten erhalten:

Wiederbeschaffungswert: 2900 EUR 

Restwert: 600 EUR

Reparaturkosten: ca. 2300 EUR:

  • Kotflügel VL lackieren,
  • Stoßfänger neu,
  • Scheinwerfer VL neu.

 

(Bilder sind ja oben.)

 

Ist doch ok. Dann kannst du doch einfach mit der Versicherung laut Gutachten abrechnen. Du erhälst 2.300.-€ abzüglich 19% und kannst dann in Ruhe reparieren. Valeo Scheinwerferlinks kostet etwa 185.-€.  Den Stoßfänger vorn in gebraucht plus neue Lackierung. Ebenfalls den Kotfügel links in gebraucht plus neue Lackierung.  Und zur Not gibt es Leute die dir beim Schraubertreffen alles montieren. . .  

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Bei neuen Teilen ist die Umsatzsteuer im Normalfall ausweisbar, gebrauchte Teile werden meist ohne ausgewiesene Umsatzsteuer nach §25a UStG über die Theke.

 

Für die Teile und Dienstleistungen, für welche die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kannst du die Rechnungen nach erfolgter Fiktivabrechnung trotzdem einreichen und dir die Umsatzsteuer nachträglich erstatten lassen. Innerhalb von welcher Zeit das passieren muss, weiß ich nicht. Ebenso weiß ich nicht, bis zu welcher Höhe Umsatzsteuer erstattet wird.

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Diese Abzüge waren im meinem Fall anwaltlich überprüft worden und nicht (mehr) zu beanstanden.  Vorher wollte die Versicherung noch mehr Abzüge vornehmen, die aber als unrechtmäßig abgewendet wurden, teilweise in der Hööhe unberechtigt, teilweise gänzlich unberechtigt.

 

Den Stundensatz von Audi kann man z.B. nur ansetzen, wenn der Wagen durchgängig scheckheftgepflegt ist. Sonst sind da Anzüge erlaubt. Die Fahrt zum Lackierer kann nur abgerecnet werden, wenn Sie auch stattfindet, etc. pp. Da kommen noch ein paar Abzüge dazu.

 

Wie bereits gesagt ist die Gegenseite da sehr professionell aufgestellt.....

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Nun, was die Reparatur in einem Audi-Betrieb angeht, da kommt es immer darauf an, wie große der Schaden ist. Sind Teile der tragenden Struktur betroffen, die Besonderheiten durch die ASF-Bauweise des A2 bedeuten, dann kann man sehr wohl darauf verweisen, daß der "Dorfschmied", bei dem man sonst alle mechanischen Arbeiten und Services ausführen läßt, eben kein Alu-Kompetenzzentrum ist. Solche Reparaturen erfordern bestimmte Werkzeuge und Kenntnisse. Hier ist es aber wohl, so, daß es alles geschraubte Teile sind, wobei auf die Verwendung von Original-Audi-Schrauben bestanden werden kann, um Kontaktkorrosion zu vermeiden. Wenn der Gutachter davon keine Ahnung hat, dann soll er sich einen anderen Beruf wählen.

 

Was natürlich das Problem bleibt, das ist dann der Zeitwert...

 

Gruß

 

Uli

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vor 9 Stunden schrieb Frickler:

Für die Teile und Dienstleistungen, für welche die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kannst du die Rechnungen nach erfolgter Fiktivabrechnung trotzdem einreichen und dir die Umsatzsteuer nachträglich erstatten lassen.

 

Nein, das ist nicht ganz korrekt. MwSt kann nur für Teile, die gekauft wurden und bei deren Kauf MwSt angefallen ist, zurückgefordert werden. Dies gilt aber nicht für Dienstleistungen, also (z.B.) Lohnkosten bei Teilreparaturen, nachdem fiktiv abgerechnet wurde. Hier besteht ein Vermischungsverbot zwischen fiktiver und effektiver Schadenabwicklung, das vom BGH auch schon so bestätigt wurde.

 

Eine Berechnung von MwSt ist auch nicht davon abhängig, ob man ein Neu- oder Gebrauchtteil erwirbt. Auch ein Verwerter muss MwSt in Rechnung stellen, so lange er gewerblich tätig und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Im übrigen wird eine MwSt gewöhnlich auch nur für solche Ersatzteile erstattet, die im Gutachten genannt sind und lt Gutachten auch ersetzt werden müssen.

 

Die Frage, wie lange man Zeit hat, die gezahlte MwSt noch vom Schädiger einzufordern, ist nicht dezidiert geregelt. Üblicherweise ist es ja so, dass man einen Schaden nach dem Unfall "zeitnah" bzw. "unverzüglich" repariert bzw. reparieren lässt. Um hier bzgl. Geltendmachung der MwSt nichts anbrennen zu lassen, ist es ratsam, diesen Punkt mit der gegnerischen Versicherung zu klären. Insbes. dann, wenn man auf die Nutzung des beschädigten Fahrzeugs nicht zwingend angewiesen ist und sich mit der Reparatur Zeit lassen will oder kann. Es ist aber grundsätzlich empfehlenswert, sich bei der fiktiven Abrechnung eine spätere Geltendmachung der angefallenen MwSt vorzubehalten. So hätte man äußerstenfalls doch noch die Möglichkeit, komplett von fiktiver auf effektive Abrechnung zu wechseln - wenn man sich (vor Beginn der Reparatur in Eigenregie!) bzgl. des  Reparaturaufwands überschätzt hat und lieber doch noch eine Fachwerkstatt mit der Reparatur beauftragen will.

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Ich bin gerade bei einem anderen Schaden an dem Punkt, ich gehe jetzt auch zum Lackierer und rechne danach mit der Versicherung ab, obwohl ich schon fiktiv abgerechnet habe. Die Differenz wird mir dann einfach noch erstattet, so zumindest die Aussage meines Rechtsbeistandes.

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