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Wertgutachten sinnvoll?


Ulrich

Empfohlene Beiträge

HAllo,

Hier im Forum sieht man ja viele A2-Besitzer , die Ihre Kugel nach und nach aufgerüstet haben. Nun meine Frage: Ist es eigentlich sinnvoll ein Wertgutachten (adac, Dekra o.a.) machen zu lassen. Ich stelle mir einmal vor der Wagen wird geklaut (besser stelle ich mir das nicht vor :WUEBR:) aber dennoch. Wie verhält sich denn dann die Versicherung, wenn der Wagen ersetzt werden soll. Die regulieren doch wahrscheinlich nach der Ausstattung die auf dem Aufkleber im Serviceheft steht- also Werksauslieferung. Wenn also mehr und teuer aufgerüstet wird, hat man dann das Nachsehen! Oder es wird nur eine nachgerüstete NAvi+ geklaut, wie ist das mit der Beweispflicht gegenüber der Versicherung? Fragen über Fragen...

Wie seht ihr die Sache?

 

Gruß

Ulrich

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ich habe dazu kürzlich eine diskussion in einem anderen forum gelesen. manche versicherungen wollen anscheinend vor dem diebstahl schon die rechnungen der nachgerüsteten sachen haben, andere versicherungen fordern die rechnungen erst nach dem diebstahl (am besten mit bildern im eingebauten zustand)

am besten also mal bei der versicherung nachfragen!

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  • 17 Jahre später...

Hallo Freunde,

 

das ist ein "uralter" Beitrag, kaum jünger als mein A2. Aber er trägt "Wertgutachten" im Titel, und warum sollte ich dann einen neuen anlegen, wenn es ihn schon gibt?
 

Kurzum: Mein A2 bekommt aktuell, kurz vor seinem 18. Geburtstag, eine professionelle Aufbereitung spendiert, und im Anschluss daran wird ein Wertgutachten erstellt. Ich bin schon sehr neugierig, was da drin stehen wird. Das Fahrzeug ist mit seiner Ausstattung (größtenteils ab Werk, wenige Dinge nachgerüstet) und seinem Erhaltungszustand recht nahe am Einzelstück…

 

Sobald dass Gutachten vorliegt, wird es auf jeden Fall auch an die Versicherung gemeldet. Besser ist das!

 

Gruß Greg

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Wirtschaftlicher Totalschaden ist fast alles oberhalb Bagatellschaden.

 

Hab das Thema zweimal durch, Kanickel zentral vorne, "Totalschaden" ( Stoßstange, Nebler, Blenden )

und Haftpflichtschaden vorne links ( Stoßstange, Kotflügel, Stoßdämpfer, Radlagergehäuse, Bremssattelhalter, Spurstange...), war trotz Anwalt zäh.

 

Beidesmal war ein Restwert <1000€ bei einem Wiederbeschaffungswert ~1600€ das Thema

trotz umfangreicher, nicht wiederholbarer und genau dokumentierter abgenommener Umbauten.

 

Spar dir das Geld und fahr vorsichtig.

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Hallo Freunde,

 

Danke für Eure Rückmeldungen. Ich hoffe schon, dass das Gutachten im Fall der Fälle was bringt. Genau darum geht's ja, nicht nach "Schwacke" abgespeist zu werden, wenn vor einem hoffentlich nie eintretenden Unfall ein erheblich höherer Wert festgestellt wurde. Alle HU-Protokolle, alle Belege, jedes Tankintervall notiert, nennenswerte Sümmchen auf Rechnungen (nicht zuletzt über Motorrevision, Innenhimmel), Serviceheft durchgestempelt von Vertragswerkstatt, kurzum Wartung und Pflege auf dem Niveau eines historischen Fahrzeugs, auch wenn's noch keines ist. Mir ist schon auch klar, dass ich nicht jeden € wiedersehe, den ich in das Auto stecke oder in der Vergangenheit investiert habe. Ich hab' ja von Berufs wegen ein bisschen damit zu tun.

 

Beste Grüße,

Greg

 

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Hallo Greg,

das funktioniert leider erst bei Oldtimern bzw. mit H-Kennzeichen.

Bei Fahrzeugen die jünger als 30 Jahre sind, hat so ein Gutachten, im Fall der Fälle,  so gut wie keinen Einfluss.

 

 

Bearbeitet von Unwissender
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Oha. Danke auch für Deine Einschätzung…

 

Und Du hast mir ja schon mal erzählt, wie viel Erfahrung Du mit dem Thema hast…

 

Dann hoffe ich, dass ich das Gutachten niemals hervorzaubern muss… wenn ich es denn habe. Ich zieh' das jetzt dennoch durch.

 

Gruß Greg

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Na ja das mit den 30 Jahren stimmt nicht so ganz. Es gibt viele Versicherungen, die Youngtimer ab 20 Jahren versichern. Vorbedingung ist Wertgutachten mit mind. 5000€ und z.B. beim ADAC Max 9000km pro Jahr, einen Alltagswagen braucht man auch noch. Vorteil es gibt keine Prozente und mein 3l A2 hat ein Wertgutachten mit 7000€ und kostet 130€ Vollkasko im Jahr. Bei einem Unfall gelten die 7000€ als Höchstgrenze. Dann sind 150-200€ für ein Wertgutachten gut angelegt.

Gruß

Guido

 

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Am 19.7.2023 um 20:43 schrieb GuidoR:

Na ja das mit den 30 Jahren stimmt nicht so ganz. Es gibt viele Versicherungen, die Youngtimer ab 20 Jahren versichern. Vorbedingung ist Wertgutachten mit mind. 5000€ und z.B. beim ADAC Max 9000km pro Jahr, einen Alltagswagen braucht man auch noch. Vorteil es gibt keine Prozente und mein 3l A2 hat ein Wertgutachten mit 7000€ und kostet 130€ Vollkasko im Jahr. Bei einem Unfall gelten die 7000€ als Höchstgrenze. Dann sind 150-200€ für ein Wertgutachten gut angelegt.

Gruß

Guido

 

OCC:

 

Youngtimer ab 20 Jahre bis 100k € Wert ohne Gutachten!!

 

https://occ.eu/versicherung/auto/youngtimer

 

 

Bearbeitet von A2 HL jense
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  • 2 Wochen später...

Hallo Freunde,

 

Wertgutachten liegt vor. Zustand 2+ :D

 

Wiederherstellungswert: knapp über 14 T€

 

Es wurden alle unlängst getätigten Investitionen sowie die sehr seltene Ausstattungskombination berücksichtigt.

 

Und mir wurde bestätigt, sollte es jetzt zu einem Schadensfall kommen, ist dieses Gutachten (das natürlich auch bei der Versicherung hinterlegt wurde) ab sofort maßgeblich. Nix mit "altes Auto, Schwacke-Restwert nahe 0,-"!

 

Also, zur Nachahmung empfohlen.

 

Gruß Greg

 

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vor einer Stunde schrieb G aus W:

Hallo Freunde,

 

Wertgutachten liegt vor. Zustand 2+ :D

 

Wiederherstellungswert: knapp über 14 T€

 

Es wurden alle unlängst getätigten Investitionen sowie die sehr seltene Ausstattungskombination berücksichtigt.

 

Und mir wurde bestätigt, sollte es jetzt zu einem Schadensfall kommen, ist dieses Gutachten (das natürlich auch bei der Versicherung hinterlegt wurde) ab sofort maßgeblich. Nix mit "altes Auto, Schwacke-Restwert nahe 0,-"!

 

Also, zur Nachahmung empfohlen.

 

Gruß Greg

 

 

Dann bin ich mal gespannt was bei meinem 1.8T Umbau beim Wertgutachten rauskommt :-D

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So ein Gutachten habe ich nach den 3L OSS Umbau auch anfertigen lassen. 

Im Falle eines Diebstahls ist es sicher nützlich. Auf der anderen Seite muss die (gegnerische) Versicherung im Falle eines Falles/ Unfalls, auch akzeptieren.

Bei meinem 3L OSS Umbaus hat der Gutachter den Hinweis aufgenommen, dass es das OSS ab Werk für den 3L nicht gab.

Daher mein Rat,

dass solche Dinge in das Gutachten aufgenommen werden. Ferner sollte man dem Gutachter vorher "briefen", da die meisten sich im Detail nicht auskennen. 

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Hi Joachim,

 

Am 8.8.2023 um 15:06 schrieb Joachim_A2:

Lag der Preis für das Wertgutachten im Bereich der genannten...

 

Nein, etwas mehr durfte es dann schon sein.

 

Aber im Rahmen. Also noch lange nicht vierstellig.

 

Gruß Greg

 

Servus Stefan,

 

Am 8.8.2023 um 16:06 schrieb Frickler:

kannst du das Gutachten vielleicht in anonymisierter Form teilen?

 

da fehlt mir gerade etwas die Zeit für. Schick' mir bitte Deine Mail-Adresse per PN, dann leite ich es Dir weiter, wie's ist.

 

Gruß Greg

 

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