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Günstiger A2 - Darf Händler "wie gesehen" verkaufen?


FoundInTheFlood

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Hallo A2Freunde,

 

nachdem mir eine junge Dame meinen Schatz in einen Totalschaden verwandelt hat, bin ich auf der Suche nach "einem neuen". Ein Händler in der Nähe verkauft einen recht günstigen A2 mit wenig Kilometer.

 

Der Händler wirkt nur halb seriös, der Wagen aber ist in gutem Zustand. Der Händler behauptet, in alle Verträge "Verkauft wie gesehen" reinzuschreiben und glaubt ernsthaft, dass das bedeutet, dass er nicht für Motorschäden etc. haftet, wenn sich herausstellt dass sie schon vor Verkauf am Auto waren. Ich war bis jetzt nur Computerverkäufer, aber die gesetzliche Gewährleistung sollte so etwas doch abdecken, egal was der Händler in einen Vertrag schreibt? Ist so eine Klausel wirksam? Der letzte Händler musste mir ja auch die Radlager ersetzen weil sich herausstellte dass sie (nach nur 3 Wochen) nicht erst von mir komplett abgefahren worden sind. Ändert ein solcher Satz im Vertrag etwas daran?

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Ich gehe mal davon aus, das er aus der Gewährleistungsnummer nicht herauskommt, es sei denn, er verkauft im Auftrag von jeman anderem. Allerdings befürchte ich, das Du, wenn Du denn einmal irgend einen "Garantiefall" hast, Du unheimlich Probleme mit einem ignoranten Händler bekommen wirst. Such vielleicht besser noch etwas weiter.

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Kannst Du eine Probefahrt machen? Wenn JA dann fahr doch einmal beim TÜV/DEKRA vorbei und hol Dir eine zweite Meinung ein, die paar Euro's würde ich evtl. aufwenden.

 

Aus der Gewährleistung als gewerblicher Gebrauchtwagenhändler kommt er glaube ich nicht raus, da gibt es einige Gesetze zu.

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Hallo A2Freunde,

 

Der Händler wirkt nur halb seriös, der Wagen aber ist in gutem Zustand. Der Händler behauptet, in alle Verträge "Verkauft wie gesehen" reinzuschreiben und glaubt ernsthaft, dass das bedeutet, dass er nicht für Motorschäden etc. haftet, wenn sich herausstellt dass sie schon vor Verkauf am Auto waren.

 

Gugell einfach unter "gekauft wie besehen". Da findest Du alles.:erstlesen:

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Recht haben und Recht bekommen ist nicht das gleiche und wenn das schon so los geht!:(

Hier scheint es sich mehr um einen Geschäftemacher wie um einen seriösen Kaufmann zu handeln.

Wenn der Motor bspw.uebermässig Öl verbraucht ,kannst du das bei einer Probefahrt kaum erkennen.

Auch sieht nicht jeder,ob der Wagen vielleicht einen Unfall hatte.

Wenn es denn doch sein muss,unbedingt den Fehlerspeicher auslesen.

 

so long

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"Bastlerautos" gibts in Deutschland nicht mehr, zumindest nicht für Händler. Wenn er ein Auto an eine Privatperson verkauft, muss (!) er auch Garantie darauf geben, egal ob Hot oder Schrott.

Leider wird da umgekehrt ein Schuh draus, weil sich aus eben diesem Grund verständlicherweise kein Händler mehr Autos auf den Hof stellt, die ihm zu riskant sind.

 

Beispiel: bei einem Mercedes-Händler in Hamburg stand vor einiger Zeit ein Opel Omega von ´99 auf dem Hof, 70.000 gelaufen, topgepflegt aus Rentnerhand in Zahlung genommen.

Weil ich wusste, daß mein Arbeitskollege genau so einen Wagen sucht, hab ich den Verkäufer angesprochen, Ergebnis: der Wagen geht "in Export", weil man für solch ein "altes Auto" keine Gewährleistung mehr übernehmen möchte. Nix zu machen - "kann ich nicht, darf ich nicht". Tja, Perlen vor die Säue, dem Gesetzgeber sei Dank...

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Im Kaufvertrag von meinem A2 stand auch drin "Motor und Getriebe überholungsbedürftig" um aus der Gewährleistung dafür rauszukommen. In wie weit das legal ist weiss ich auch nicht, aber was tut man nicht alles für einen schönen A2...

 

Gutheißen kann ich dieses Vorgehen aber absolut nicht.

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" Wenn er ein Auto an eine Privatperson verkauft, muss (!) er auch Garantie darauf geben, egal ob Hot oder Schrott.

 

Nein. Der Käufer kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers wahrnehmen. Eine darüber hinaus gehende Garantie, bei der die Beweislast beim Verkäufer liegt, geht über das Notwendige und Vorgeschriebene hinaus.

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Ohgott...nu pflück mir das nicht auseinander :D Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, daß man als Kunde das Recht hat, sich im Schadenfall an den Händler zu wenden - und deshalb eben kein Händler das Risiko eingeht, einen Gebrauchtwagen zu verkaufen, von dem er erwartet, daß innerhalb der gesetzlichen Frist wesentliche Probleme eintreten.

Korrigiert mich, wenn ich mich hier vertue...

 

Früher gab es bei nahezu jedem Händler eine Ecke mit "Bastlerfahrzeugen" oder "Ideal für Anfänger" - Omega Caravan mit 340.000 km, VW Polo mit Rest-TÜV für 399,-. Mit Einführung der Gewährleistungspflicht waren die schlagartig verschwunden, seitdem gibts beim Markenhändler nur noch relativ junge Gebrauchte zu entsprechenden Preisen.

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Aus der Gewährleistung kommt er nicht raus, es sei denn es ist ein Verkauf unter Gewerbetreibenden.
Nein, auch unter Gewerbetreibenden gibt es das Gewährleistungsrecht. Es gestaltet sich nur etwas anders. ;)

 

Aber zurück zur Fragestellung: ein gewerblicher Händler kann sich eben nicht auf "gekauft wie besichtigt" berufen. Wenn er den Kauf nur vermittelt, wäre dies etwas anders. Aber nur dann, wenn der eigentliche Verkäufer, in dessen Namen der Händler auftritt, ein Nicht-Kaufmann ist. Wäre der Verkäufer in besagtem Fall z.B. ein Gewerbebetrieb (egal welcher), dann müsste dieser ebenfalls in die gesetzliche Gewährleistung eintreten.

 

Und: natürlich dürfen "Verschleißteile" von der Gewährleistung ausgenommen werden. Diese müssen aber im Vertrag i.d.R. einzeln aufgeführt werden, denn der Käufer darf schon noch erwarten, dass

 

1. die Sache bei bestimmungsmäßigem Gebrauch 6 Monate durchhält

2. ein gewerblicher Verkäufer so viel Sachverstand besitzt, das Fz. vorher einer eingehenden technischen Begutachtung zu unterziehen bzw. unterziehen zu lassen (u.a. dafür zahlt man schließlich i.d.R. einen höheren Kaufpreis als beim Kauf von Privat)

 

CU

 

Martin

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Bei irgendeiner alten Möhre,im zweifelhaften Zustand,fuer 500 oder 1000 € wird wohl kaum einer auf die Idee kommen eine Garantie einzufordern.:rolleyes:

 

Du wirst lachen. Der Opel-Händler von dem meine Freundin ihren B-Corsa hatte hat uns unverbindlich angeboten: "DIE SCHEISSKARRE ZÜND ICH AN, WENN IHR DAMIT NOCHMAL VORBEIKOMMT". Bis dahin waren an einem 2500EUR Auto auf Garantie neu: Sitzheizung, Klimakompressor und Wischermotor. Wir haben das Angebot lächelnd angenommen, unter der Bedingung dass er das bei sich auf dem Hof macht ;)

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Bei irgendeiner alten Möhre,im zweifelhaften Zustand,fuer 500 oder 1000 € wird wohl kaum einer auf die Idee kommen eine Garantie einzufordern.:rolleyes:

 

Das mag wohl sein - trotzdem hast du das Recht auf deiner Seite. Da ist es unerheblich, ob die Karre jetzt 500,- oder 50.000,- gekostet hat.

 

Hab aber auch schon überlegt, was ein Händler macht, wenn ich ein Auto (wie zB der Omega weiter oben) unbedingt haben will und ihm das Geschäft "Geld gegen Papiere, Vertrag brauch ich nicht!" anbiete...

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Also Ich hab schonmal einen Cinquecento gekauft von einem kleinen Händler für nen Tausender, der hat einfach in den ersten sechs Monaten bei Defekten an nicht-Verschleissteilen mit Wandlung "gedroht" (Also ich hatte beim Kauf gefragt, was bei einem Motorschaden passieren würde).

 

bis dann

Christian

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(...)

2. ein gewerblicher Verkäufer so viel Sachverstand besitzt, das Fz. vorher einer eingehenden technischen Begutachtung zu unterziehen bzw. unterziehen zu lassen (u.a. dafür zahlt man schließlich i.d.R. einen höheren Kaufpreis als beim Kauf von Privat)

 

CU

 

Martin

 

Du wirst lachen, aber "mein" Händler hat sich das Auto bevor ER es gekauft hat _höchstens_ "angeschaut". Das Auto war definitiv nicht auf der Bühne oder sowas in der Art, sonst wären ihm unschöne Kleinigkeiten (wirklich nur Kleinigkeiten!) aufgefallen, die man für den besseren Gesamteindruck für einen kleinen zweistelligen Betrag hätte beseitigen können.

 

Er geht mit dem potentiellen Kunden kurz vor Verkaufsabschluss zur Dekra und lässt dort das Auto TÜV-mässig anschauen. Früher Zeitpunkt das Auto genauer anzusehen, oder?

 

 

Die Logik erschliesst sich mir bis heute nicht.

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