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Naja, die TE bietet einen FSI hier im Forum ja als Bastlerauto an, der gleiche? Keine Angabe zu welchem Preis mit welcher Beschreibung der selber erworben wurde insofern kann man da nicht allzu tief einsteigen:
Sondern eben nur Annahmen hierzu treffen. Meine Annahme ist, dass es als über 20 Jahre alter Gebrauchtwagen verkauft wurde und dann gibt es keinen Rechtsweg gegen den Händler mehr.
"DU" gar nicht... Wir haben hier in der A2 IG einen Innungsmeister, der als Gutachter tätig ist und u.a. für Rechtsschutzversicherungen u.a. die Axa eben solche Fragen beantwortet. Klare Aussage, zeitwertgerechte Reparatur. Der beantwortet hunderte solcher Anfragen der Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Erfolgsaussicht, ehe die Versicherung die Kostenübernahme erklärt. Ersichtlich dass die Rechtsschutzversicherungen, für die er tätig ist, solche Fälle nicht übernehmen. Hatten das hier in der IG auch gerade an einem A2, den jemand für recht viel Geld gekauft hat... Dier Ernüchterung war dann groß.
Das dürfte daran gelegen haben, dass der Händler, wie Du schreibst, wohl kein Geld mehr für einen fähigen Anwalt hatte...
Also ich bleibe bei meiner EInschätzung, so lange im Kaufvertrag keine Klausel steht wie "durchgehend beim Audi Vertragshändler scheckheftgepflegt" oder "ohne Rücksicht auf Kosten stets in technisch einwandfreiem Zustand gehalten", wirst Du da eben keine
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