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Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread


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Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb 3ltdi:

örtlichen Zollamt

 

Mit einem Gespann hast du im Zollgrenzbezirk D/AT auch eine recht großes Risiko, in eine Kontrolle zu geraten. Und dann brauchst du mit solchen Geschichten nicht kommen.

 

Ich könnte natürlich meine eigenen Kennzeichen dran machen und meine Papiere dabei haben, ich habe exakt das gleiche Auto. Aber das werde ich definitiv auch nicht machen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb INHRO:

 

Selbst da steht: 

 

Die Internet-Zollanmeldung kann über die Internetseite des deutschen Zolls erfolgen. Das Ausfüllen des Formulars ist für Laien schwierig. Deshalb ist es in vielen Fällen hilfreich und einfacher, wenn die Einfuhranmeldung über eine Spedition oder einen Zollagenten abgewickelt wird. Mit diesem sollten Sie bereits vor dem Kauf bzw. der Einfuhr Kontakt aufnehmen.

Bearbeitet von A2 HL jense
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb A2 HL jense:

 

Selbst da steht: 

 

Die Internet-Zollanmeldung kann über die Internetseite des deutschen Zolls erfolgen. Das Ausfüllen des Formulars ist für Laien schwierig. Deshalb ist es in vielen Fällen hilfreich und einfacher, wenn die Einfuhranmeldung über eine Spedition oder einen Zollagenten abgewickelt wird. Mit diesem sollten Sie bereits vor dem Kauf bzw. der Einfuhr Kontakt aufnehmen.

und was soll daran schwierig sein? 

ich sehe er ein Problem mit dem "Wert". Wenn Du den Wagen selbst über die Grenze bringst, musst du diesen zunächst - wie beschrieben - bei der Schweiz als Ausfuhr deklarieren. Machbar.

Wenn der Warenwert unter 1000 Euro? (ich glaube, das war die Grenze?) kannst Du die Anmeldung auch mündlich machen!

 

So führst du die Einfuhr durch:

1. Grenzübergang auswählen

Eine Grenzstelle wählen, an der sowohl die Schweizer Handelswarenausfuhr als auch die deutsche Einfuhrabfertigung geöffnet sind.

 

2. Schweizer Ausfuhr vorbereiten

Der Verkäufer beziehungsweise Ausführer erfasst die definitive Fahrzeugausfuhr in e-dec web. Mitnehmen:

- e-dec-Ausdruck,

- Schweizer Fahrzeugausweis, auch annulliert,

- Kaufvertrag und Zahlungsnachweis,

- Ausweise,

- Fahrzeug mit lesbarer FIN,

- gegebenenfalls Ursprungsnachweis (sofern vorhanden)

 

Die definitive Ausfuhr eines Fahrzeugs muss bei einer für Handelswaren zuständigen Schweizer Zollstelle angemeldet werden; unter bazg.admin.ch

 

3. Auf deutscher Seite aktiv zum Zoll fahren

Nicht einfach weiterfahren, sondern am Zollschalter melden: "Ich melde den privat gekauften, nicht fahrbereiten Audi A2 zur endgültigen Einfuhr an. Kaufpreis 100 CHF, Totalschaden mit Motor- und Getriebeschaden, Transport auf eigenem Anhänger. Ich beantrage die Reisefreimenge; hilfsweise die EU/Schweiz-Ursprungspräferenz."

Als Anmeldeverfahren habe ich deshalb eingetragen: „mündlich; gegebenenfalls IZA 4000“

 

Info: Nichtkommerzielle Waren dürfen grundsätzlich mündlich angemeldet werden. (ob bei Fahrzeug, muss geprüft werden) Falls die Zollstelle eine förmliche Anmeldung verlangt, wird die IZA mit Verfahren 4000 verwendet. 

 

4. Problem: Niedrigen Kaufpreis belegen

 

Zusätzlich zu Kaufvertrag und Zahlung möglichst mitnehmen:

- Fotos des Schadens,

- Diagnose oder Werkstattbericht,

- Reparaturkostenschätzung,

- Hinweis im Kaufvertrag: „nicht fahrbereit, Motor- und Getriebeschaden, Totalschaden“.

- Schriftlichen Nachweis verlangen

- Auch bei 0 Euro Abgaben solltest du einen schriftlichen Verzollungsnachweis beziehungsweise eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung mit FIN verlangen. Dieser Nachweis wird bei einer späteren deutschen Zulassung regelmäßig benötigt.

 

Ich sehe eher ein Problem beim Kaufpreis. Dir wird keiner abnehmen, dass der "Haufen Alu"  nur 100 Euro / CHF Wert ist. Da wird es sicherlich Diskussionen geben .....  und die Zeit / Transportkosten und Aufwand. Da bist Du doch dann kalkulatorisch / fiktiv auch wieder auch bei 2-3.000 Euro angekommen, oder?

 

Wenn Du sowieso vor Ort bist, kannst Du doch vorab einfach zum Schweizer Zoll fahren und fragen, sodann 100 Meter zum deutschen Zoll. Eigentlich sind die Leute dort alle immer sehr nett und hilfsbereit; freuen sich über Besuch aus dem Norden. 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb INHRO:

Nicht einfach weiterfahren, sondern am Zollschalter melden

 

Das funktioniert wohl nicht, man muss zwingend vorher elektronisch anmelden, ich habe bereits dort im Zollamt angerufen und gefragt ob ich da einfach vorfahren kann. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb A2 HL jense:

 

KFZ sind immer kommerziell, auch bei privatem Verkauf

Schade. Hätte ja klappen können. Hatte ja geschrieben: "(ob bei Fahrzeug, muss geprüft werden) "

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb INHRO:

Kaufpreis

 

Hat mit dem Vertrag wenig bis nichts zu tun, der Wert wird vom Zollamt festgelegt. Anhand vergleichbarer Angebote, kommt wohl auch sehr darauf an, an welchen Beamten man da gerät, der eine winkt das für 100€ durch, der nächste guckt bei Kleinanzeigen und sagt, ist viel mehr wert. Auch da habe ich telefonische Auskunft erhalten. Bei so alten Autos ist es aber wohl halbwegs nachvollziehbar. Ich habe einen Schenkungsvertrag über 0€, ich würde 300€ als Wert angeben wollen.

Geschrieben

Gibt auch eine Sonderregelung bis 1000kg und bis 1000€ kann man mündlich anmelden ... aber leider nicht für KFZ ... die gelten per se als ware und lösen deshalb die Pflichanmeldung aus, man kann deshalb nicht einfach dort an der Grenze vorsprechen.

Geschrieben

Dass man Kraftfahrzeuge mündlich anmelden konnte, ist ziemlich lange her. Kam so in den Genuss, meine erste schriftliche Zollanmeldung im Wartebereich des Zolls zu erledigen. Das Ganze ist schon recht unübersichtlich, aber mit etwas "Mut zur Lücke" kann man das natürlich selber machen. Wie gesagt, die bei der Spedition können das regelmäßig auch nicht besser, die Menschen beim Zoll beklagen sich dann, machen aber am Ende nen Stempel drauf und legalisieren das Ding.

 

Das Ganze muss auch unbedingt an der Grenze bei Einfuhr passieren - ich war mal nicht sicher, ob ich ein Auto wieder zum Laufen bekomme und hab es daher erst am heimischen Zollamt angemeldet. Das gab ganz übel Mecker und nur mit viel Glück kein Strafverfahren. 

 

Der Knackpunkt bei mir war immer, denen an der Grenze glaubhaft zu machen, dass wirklich der Betrag bezahlt wurde, der im Kaufvertrag stand. Heute sollte das ja per Einblick in ne Banking-App kein Problem mehr darstellen...

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