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A2 Unfall


whitehunter

Empfohlene Beiträge

Hallo,

meine bessere Hälfte hatte heute einen Unfall an dem sie keine schuld hatte. Jemand hatte sie übersehen und nun steht der Gute bei Audi zur Begutachtung. Aktuell sieht es nach Totalschaden aus....170.000km gelaufen ist der kleine, folgende Schäden:

 

- Spur etwas krumm, ggf. Felge und Reifen vorne

- Kotflügel und Vordertür muss neu, hinten nur lackiert

- unterer Schweller muss komplett neu

- Spureinstellung

 

Mehr ist nicht dran, aber es wird knapp...

 

Deshalb die Frage: was am besten tun, damit man viel Geld in der Tasche hat? Auf das Auto sind wir nicht wirklich angewiesen (Gott sei Dank). Eile haben wir nicht, wir wissen auch nicht was wir aktuell wollen, am liebsten Totalschaden kassieren und paar Tage warten bis wir uns "verliebt" haben...

 

wie funktioniet es mit dem Totalschaden dann genau? Könnte mir jemand die Vorgehensweise von Audi etwas erläutern? War es gut, dass ich Audi Begutachten lasse?

 

grüße

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Naja, bei der Schadenhöhe würde ich selber den Gutachter aussuchen, auch wenn mir die gegnerischer Versicherung gerne einen schicken würde. Audi kann keine Gutachten, Audi kann nur Kostenvoranschläge.

 

Im Gutachten werden die voraussichtlichen Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs und der Restwert deines Autos nach Unfall festgesetzt. Nach diesen Zahlen errechnet sich bei Totalschaden die Summe, welche du erstattet bekommst. Wiederbeschaffungswert - Restwert = Erstattung.

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Gutachter selbst aussuchen, Reparaturrechnung und alles was gemacht wurde vorlegen um einen aktuellen gerechten Zeitwert zu ermitteln ( möglichst hoch)

 

Dem werden Reparaturkosten gegenüber gestellt, hierbei darauf achten, das KEINE Restschäden bleiben, z.B. bei Silber darauf achten das angrenzende Teile mit einkassiert werden.

 

Anschließend stehen 2 Zahlen im Raum, Wiederbeschaffungswert - Schadenhöhe und meistens auch schon Restwert. ( Hier wäre es schön wenn du Ihn hier anbietest denn hier wurde dir geholfen.

 

Die Versicherung kannst du dann abrechnen nach Gutachten.

 

Bei Totalschaden:

 

Wiederbeschaffung - Restwert + Ausfall+ Unkosten (Ab- und Anmelden)+ sonstiges. ist gleich der Betrag den du erhältst.

 

 

Solltest du nicht schuld sein oder Rechtsschutz haben einfach dem Anwalt hinlegen und dann verdient er auch was. Zahlt die Versicherung.

 

Alles korrekt?

 

Was vergessen?

 

Noch Fragen?

 

;)

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Könnte ich mir auch die Schadenhöhe der gegnerischen Versicherung überweisen lassen abzgl. Steuer und selber instandsetzen lassen?

Und wenn es knapp ist mit dem Totalschaden und Du tatsächlich reparieren und weiterfahren möchtest gibt es noch eine Regelung das die Reparatur irgendwas um 30% teurer sein darf wenn Du tatsächlich reparieren läßt und den Wagen noch min. 1 Jahr hälst.

 

Cheers, Michael

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Ja, wenn Du die Rechnungen danach einreichst, gibt es zumindest dafür auch noch die Umsatzsteuer.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das Auto aber danach in einer Datenbank geführt, beim nächsten (unverschuldeten) Unfall wird also beim Wert der Unfallschaden berücksichtigt werden: Also die Reparatur gut dokumentieren.

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Totalschaden lohnt nicht immer. Kommt drauf an, was der Gutachter sagt.

 

Bsp 1: Dein Auto ist lt. Gutachter 4.000 € Wert, der Schaden ist höher = Totalschaden. Auf der Online Restwertebörse bietet jemand 2.500 € für den Wagen. Dann zahlt dir deine Versicherung gerade 1.500 € (Teilweise wird MwSt noch abgezogen). Da lohnt sich die Reparatur ggf. nicht.

 

Bsp 2: Dein Auto hat einen Schaden von 3.500 €, also kein Totalschaden. Deine Versicherung zahlt dir diese abzgl. MwSt = 2.800 €. Für deine Pläne der bessere Deal.

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Kurz zur 130%-Regel: Hier gibt es einen Rechner, wie der Unfallschaden abgerechnet werden kann (nicht muss!).

 

Und der Vollständigkeit halber - weil es hier noch nicht genannt wurde: lässt man sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darauf ein, dass einem die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs erstattet, dann geht der Schrotthaufen in das Eigentum der Versicherung über. Will man den Schrotthaufen behalten, gibt es die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Letzteres würde ich mir aber sehr überlegen, denn die Restwertebörsten sind in etwa so manipulativ wie die Versteigerungswerte in eBay (wo schonmal der gute Kumpel mitsteigert - oder man selbst mit dem "Zweitaccount")... ;) Je höher also der ("fiktive") Restwert, desto... Nein, da kommt Ihr von selbst drauf! :D

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Moin,

vielen Dank für die Hilfe :) Ihr habt mir alle sehr geholfen! In 31 Jahren hatte ich ein solchesThema nicht. Versicherungen sind eh nicht meine Lieblingsbeschäftigung :D

 

Sobald ich näheres weiß dann werde ich mal hier berichten und euren Rat verinnerlichen...

 

FALLS der Wagen natürlich abgestoßen wird, dann werde ich ihn hier in der Börse für einen guten Kurs anbieten. Rein vom sonstigen Zustand hat er von innen nur Softlackprobleme, sonst ist der A2 wirklich gepflegt und irgendwie tut es uns weh, wenn er nicht mehr da sein sollte.....

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Noch ein Hinweis zur 130% Regel. Die Versicherungen haben daran wenig Interesse, weil es teurer ist. Daher wird viel Wert auf die "fachgerechte" Reparatur gelegt, um die Hürden hoch zu legen und Mißbrauch zu verhindern. Selbst schrauben ist da immer so eine Sache. Der Wagen muss anschließend einem Gutachter vorgeführt werden, alle im Gutachten aufgeführten Positionen müssen abgearbeitet sein und Gebrauchtteile verwenden geht schlecht etc., also eher nervig.

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Soooo....Wagen ist totalschaden....hat ANSCHEINEND einen auf die Achse bekommen vorne rechts....

 

Nun ja, in 2 Tagen bekommen wir die genauen Zahlen, dann werde ich mal Bilder von machen und falls jemand Interesse hat, dann gerne :D

 

Platz zum unterstellen habe ich allerdings leider nicht.... :(

 

 

Aber nebenbei:

 

1. da ich noch keine Zahlen leider habe: was passiert, wenn der Gutachter unser Fahrzeug mit zu geringem Wiederbeschaffungswert ansetzt? Kann ich dagegen vorgehen?

 

2. der Höchstbietende holt das Fahrzeug ja bei uns ab...ist der Höchtbietende verpflichtet das Fahrzeug abzunehmen oder gibt es da wieder "wenn und aber"?

Bearbeitet von whitehunter
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zu 1) Theoretisch kannst du mit einem eigenen Gutachter (auf eigene Kosten, falls du nicht gewinnst) das Ursprungsgutachten anfechten. Bringt es eher nicht.

 

Ein Gespräch mit dem Gutachter ist ggf. hilfreich, evtl. korrigiert er seinen Wert. Aber gehe mal davon aus, dass die auch ins Internet gehen, ein paar Gebrauchte mit deinem Rahmendaten suchen und dann mindestens in der Richtung liegen.

 

Wenn man ehrlich ist: bei einem zu geringen Wiederbeschaffungswert: Pech gehabt. Bei einem zu hohem Wiederbeschaffungswert: Glück gehabt.

 

zu 2) Ja, ohne wenn und aber. Keine Kamele, kein Nachverhandeln, kein "hab ich mir anders vorgestellt". Beim kleinsten Problem kannst du den Vogel wieder nach Hause schicken und die Versicherung informieren, die regeln das dann für dich.

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Du musst den Wagen nicht zum Börsenpreis an den Aufkäufer abgeben. Sein Gebot legt einfach nur den Betrag fest, welcher dir als Restwert abgezogen wird. Ich persönlich würde mir die Differenz auszahlen lassen und selber reparieren, oder aber den Wagen selber verkaufen, wenn ich ihn denn partout nicht weiterfahren wollte.

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....nur hohen Ertrag aus Versicherungsentschädigung ;)

 

Rest: wir haben uns einige Fahrzeuge angeschaut, von A1 bis zum akuellen 530d, aber ein A2 muss es wieder werden...! Andere sind schneller, bequemer....aber Frauchen möchte irgendwie nichts anderes haben :D Ehrlcih gesagt, ich auch nicht...!

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Sag mal Fahren tut das Auto doch noch oder ist die Achse so kaputt/ verzogen das nichts mehr geht?

 

Tür geht doch auch bestimmt noch auf und zu?

 

Ich frage mich wie viel man minimal richten muss um das Auto sicher bewegen zu können.

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Son Blödsinn. Da ist doch maximal der Querlenker ein wenig krumm. Neuer Querlenker, gebrauchte Türe, gebrauchter Kotflügel. Lack drauf, fertig. Kost keine 1000€. Wobei ich davon ausgehe, dass man mit dem Querlenker auch noch locker nach Hause kommt.

 

Aber na gut, wenn man halt lieber ein anderes Auto haben mag...

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Schaut ja fast wie mein Schaden im Frühjahr aus.

Bei mir waren beide Türen und der Schweller kaputt. Schätzpreis von meinem Karossieriemenschen war ca. 2.500 Euro.

 

Zwei Türen in der richtigen Farbe, wie bei dir kristallblau hier im Forum ergattert (ca. 200 Euro), Werkstattkosten beim hessischen Werkstatt-Treffen mit unbezahlbaren Schrauberhände und der Schweller (komplett ca. 60 bis 70 Euro) waren meine Kosten.

 

Bei Dir kommt noch der Kotflügel hinzu und ggf. wie Nachtaktiver geschrieben hat etwas an der Achse.

 

Ich würde den reparieren.

 

Gruß Volker

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Puh, wenn das schon ein Totalschaden sein soll, dann wundert mich das bei mir nicht: https://picasaweb.google.com/lh/photo/sHRLTH3JbNnmU25D8vha7DDrYVev0-Svfsh2Bf6jtsc?feat=directlink

 

Mir ist jemand an ner Ampel hinten drauf gefahren - war ein Nissan Navara mit Anhänger.

Und jetzt ist alles hinten verbogen und verzogen.

 

Lohnt es sich so ein Auto hier in der Börse einzustellen?

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Also: Lenkgetriebe defekt, Spurstange hinüber, Querlenker...Spur ist krumm, hoher Nachlauf! Tür muss neu, ggf. A-Säule gezogen werden, da eine sichtbare Delle im Holm zu sehen ist. Tür hinten und Kotflügel können gespachtelt und lackiert werden!

 

Noch Fragen? Passiert, wenn ein SUV gegen einen Aluzwerg titscht :D

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Puh, wenn das schon ein Totalschaden sein soll, dann wundert mich das bei mir nicht: https://picasaweb.google.com/lh/photo/sHRLTH3JbNnmU25D8vha7DDrYVev0-Svfsh2Bf6jtsc?feat=directlink

 

Mir ist jemand an ner Ampel hinten drauf gefahren - war ein Nissan Navara mit Anhänger.

Und jetzt ist alles hinten verbogen und verzogen.

 

Lohnt es sich so ein Auto hier in der Börse einzustellen?

 

Übel, das sieht ja aus als wärst du rückwärts Vollgas gegen ne Betonmauer gefahren...

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Puh, wenn das schon ein Totalschaden sein soll, dann wundert mich das bei mir nicht: https://picasaweb.google.com/lh/photo/sHRLTH3JbNnmU25D8vha7DDrYVev0-Svfsh2Bf6jtsc?feat=directlink

 

Mir ist jemand an ner Ampel hinten drauf gefahren - war ein Nissan Navara mit Anhänger.

Und jetzt ist alles hinten verbogen und verzogen.

 

Lohnt es sich so ein Auto hier in der Börse einzustellen?

 

Puh, ich hoffe dir ist nichts passiert!

Reparatur lohnt sich wenn der Rahmen verzogen ist wohl eher nicht, aber je nach Zustand und Ausstattung könnte es immer noch ein interessantes Schlachtfahrzeug sein.

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Puh, ich hoffe dir ist nichts passiert!

Reparatur lohnt sich wenn der Rahmen verzogen ist wohl eher nicht, aber je nach Zustand und Ausstattung könnte es immer noch ein interessantes Schlachtfahrzeug sein.

 

Ich bin ordentlich durchgeschüttelt worden, aber nichts wirklich Ernsthaftes.

 

Lt. Werkstatt müssten Teile neu eingeschweist werden. Reserveradmulde und die Radmulde hinten rechts sind stark deformiert.

 

Der vordere Teil des Autos (insbesondere Motor) sollte gut sein. Zahnriemen vor ca. einem Jahr / 12.000 KM getauscht.

 

Ist der Spritsparkönig unter den 1.4 TDIs: https://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/371836.html

 

Gutachten liegt mir Morgen vor, dann kann ich das Gefährt ja mal in der Börse einstellen.

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Ich würde denen einfach mal schreiben und dabei auf das entsprechende Urteil verweisen. Allein schon auf Prinzip. Dazu braucht kein Mensch nen Rechtschutz, das wurde schon alles durchgeklagt. Die Versicherungen haben dabei mit Pauken und Trompeten verloren und wenden diese Praxis trotzdem munter weiter an. Da eskaliere ich dann prinzipiell ein wenig...

Bearbeitet von Nachtaktiver
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