Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Nötigung


CH 360

Empfohlene Beiträge

Hilfe!! Mich hat jemand wegen Nötigung angezeigt, weil ich ihm angeblich die Vorfahrt beim Reßverschlussverfahren genommen habe!!!

 

Ich hoffe der Staatsanwalt glaubt meiner Aussage, ansonsten gibt es 5 Punkte. Gibt es außer den Punkten eigentlich noch was in Form von Geldstrafe oder Fahrverbot??

 

mfG CH 360

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geht das wirklich so einfach, dass einer einen anderen anzeigt und der dann eine Geldstrafe bzw. Punkte bekommt?

Da kann ich ja jeden anzeigen, der mich schneidet, mich rechts überholt, der zu schnell fährt, mich als Fußgänger nicht über den Zebrastreifen gehen lässt, etc.

 

Ich dachte immer, für eine solche Art von Anzeige ist immer ein Polizist notwendig. :ver

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tatsache ist, ich bin, nachdem der Herr im CL 600 mir bis kurz vor der Haustür gefolgt ist, mit ihm zum Polizeirevier gefahren. Dort dann jeder seine Aussage gemacht. Jetzt mal schauen, was auf mich zu kommt. Ich hoffe nicht allzu viel!!!

 

PS: Probezeit ist seit Anfang Februar rum!!! Und Madmage,...ja es war auf der Rheinbrücke!

 

:LDC

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeigen kann man generell jeden.

 

Nötigung fällt unter das Strafrecht und zieht normalerweise eine Geldstrafe nach sich. Mit Glück kann man es noch als Ordnungswidrigkeit abtun.

Jetzt kommt es darauf an wieviel Zeugen hat er und wieviele hast Du. Ausserdem musst Du Dir überlegen wie war der Sachverhalt genau habe ich ihn oder er mich genötigt. Das heisst es wird bestimmt gefragt wo war dein Auto und wo seines.

 

Sollte sich herausstellen das er alleinige Zeuge ist kann man mit einer Verleumdungsklage drohen danach wird der Kläger normalerweise die Anzeige zurückziehen.

Hast Du Rechtsschutz? Falls ja würde ich das an einen Anwalt weitergeben.

 

Edit: Habe das geschrieben bevor das Posting zuvor erstellt wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aussage gegen Aussage...

Ohne weitere Zeugen wird das Verfahren recht schnell eingestellt.

 

Ansonsten würde ich mich mit Aussagen zum "Tathergang" hier im "öffentlichen Raum" etwas zurückhalten.

 

Gruß

Lutz

 

Nachtrag:

Der nette Herr übertreibt mit der Nötigung wohl ein wenig.

Im Internet wird bzgl. Reissverschluss meist von einem Bußgeld von 30 Euro gesprochen.

 

Reissverschluß im Verkehr

 

WDR zum Reissverschluß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohne Schaden oder Zeugen usw....Fällt das alles unter den Tisch ...wird nur alles zu Papier gebracht ...

Hab mal bei Scheißwetter jemand naß gemacht ...Bin dann weiter gefahren trotz das ich den Vorfall bemerkt hab (JA,JA ich weiß...ich war Jung und brauchte das Geld) und keine 2Tage später würde ich von der Polizei angerufen..."Anzeige" die Beamten haben mir nahegelegt mich zu entschuldigen und die Reinigung zu zahlen,wenn ein Schaden währe...Hab ich gemacht und wurde nur von dem "älteren"Herrn

am Telefon belehrt usw...und es alles war beendet...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von CH 360

Tatsache ist, ich bin, nachdem der Herr im CL 600 mir bis kurz vor der Haustür gefolgt ist, mit ihm zum Polizeirevier gefahren. Dort dann jeder seine Aussage gemacht. Jetzt mal schauen, was auf mich zu kommt. Ich hoffe nicht allzu viel!!!

 

Ok, bin kein Rechtsverdreher...

 

Aber solang im CL 600 nur eine Person fuhr und Du keine Aussagen zur Sache gemacht hast; kann Dir nichts passieren.

 

Bei Aussage gegen Aussage heißt es nach deutschem Recht; im Zweifel für den Angeklagten.

 

Gruß

Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht fuhr ja im Auto dahinter ein Geschäftspartner, der alles ganz genau gesehen hat. Hab neulich noch so ähnlichen Fall mitbekommen, der leider mit Führerscheinentzug , also ganz weg, und 1.800€ Geldstrafe geführt hat. Es waren nämlich Leute aus 3 anderern Autos, die alles gaaaaanz genau gesehen haben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie kann man eigentlich jemand im CL600 Nötigen.

Ich werde von den immer genötigt?

 

Also wenn ich das Geld und die Zeit hätte würde ich mich um ander Sachen kümmern als jamanden bis nach Hause nach zu fahren!

 

tztztz sowas gibs blos wieder in Deutschland wo der letzt Opa auf sein Recht bestehen muss.

 

Wenn ich alle anzeigen würde die sich nicht an das Bundsstraßengesetzt halten würden bräuchte ich ein festen Parkplatz bei der Polizei.

 

Hof für dich das es ohne Punkte und Geld einfach auseinander geht...

 

Gruß Kai

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habt Ihr denn beide die gleiche Aussage zur Sache gemacht, oder behauptet Ihr jeder einen anderen Vorgang erlebt zu haben?

 

Mußt ja hier öffentlich keine Aussagen machen, aber interessant wäre schon, ob Deine Sicht der Dinge auch als Nötigung interpretiert werden könnte und Du das nur nicht so auffasst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von frager

Aktuelles Urteil: Bei Auffahrten gilt das Reissveschlussprinzip nicht!

 

Im geschilderten Fall war es so, dass der Verkehr auf der rechten Spur der Autobahn noch geflossen ist (wenn auch nur zähflüssig). So weit ist die Aussage, dass das Reißverschlussprinzip nicht gilt, richtig.

 

Ich frage mich, wie der Fall denn aussieht, wenn auf der rechten Spur der Verkehr zum Stillstand gekommen ist. Ich würde annehmen, dass dann das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist. Muss wohl mal einen Verkehrsrechtsexperten dazu befragen...

 

Zum Thema "Nötigung": nun, wenn das Reißverschlussverfahren eindeutig anzuwenden war (weil eine Fahrspur endete), dann dürfte das mit der Nötigung schwierig werden. Natürlich darf sich der Spurwechsler nicht einfach reindrängen, aber der auf der durchgehenden Spur Fahrende muss dem auf der endenden Spur Fahrenden das Einfädeln gem. dem Reißverschlussprinzip ermöglichen. Tut er das nicht, könnte sich auch der auf der durchgehenden Spur Fahrende dem Vorwurf der Nötigung ausgesetzt haben. Ich tippe auf Einstellung des Verfahrens. Lassen wir uns überraschen!

 

CU!

 

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also in einer Baustelle gilt grundsätzlich das Reißverschlußprinzip. Und es ist richtig, sowohl der einfädelnde als auch der "lassende" kann Nötiger sein (wenn der eine nicht reinläßt oder der andere versucht sich reinzudrängen). Glück für CH360, das ihr beide zur Polizei seit, sonst hat der meistens recht, der zuerst anzeigt. Somit stehen die Chancen auf eine glimpflichen Ausgang nicht so schlecht.

Das neue Urteil bzgl. Reißverschluß setzt nur geltendes Recht konsequent um und ist eigentlich nichts Neues. Wer auf eine Autobahn einfährt, hat die Vorfahrt der auf der Bahn befindlichen zu beachten. Wenn er nicht einfädeln kann, muß er ggf. anhalten und auf einen "Gnädigen" warten. (Diesbezüglich finde ich das Urteil sogar gut, mich kotz es mittlerweile an, das auf Auffahrten Pulks von Autos Stoßstange an Stoßstange kommen und meinen auf der Rechten Spur müßte jetzt für alle ausreichend Platz zum einscheren sein bzw. gemacht werden)

 

Gruß Klaus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bevor jetzt die Diskussion um juristische Feinheiten losgehen sollte.

Bitte alle den §1 unserer schönen StVO nochmal durchlesen, einmal darüber schlafen und dann locker und entspannt zum Autofahren gehen...

 

Duck-und-Wech

Lutz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

Also wenns wirklich Nötigung ist bzw. als Nötigung verfolgt wird (Staatsanwalt) dann hast du ein Problem. Ich hab das letztens selber erlebt... man kommt aus so einer Sache NICHT wieder raus, bei Verurteilung gibt 7 Punkte und Fahrverbot... die andere und einzige Möglichkeit ist die Einstellung wegen geringer Schuld... kostet aber auch mindestens 500 Eur.

Mein Rat nimm die nen Anwalt!

 

grüße

 

Andreas

 

*derdenkinderschutzbundmiteinerspendeohnespendenquittungunterstützt*

 

weiteres gern per PN oder Telef.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja. wegen Nötigung (bzw. gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr) wurde in meiner Jugend mal ein Typ verurteilt, der ein paar andere Jungs auf Motorrollern VORSÄTZLICH mit dem Auto abgedrängt hat (Richtung Straßengraben) und auf einer Landstraße plötzlich mit der Baseballkeule in der Hand stand.

Da gings aber auch um eine massive Bedrohung bzw. Gefährdung.

 

Aber ich ärgere mich auch an jeder endenden Fahrspur, daß die Deutschen es nicht kapieren, daß man bis zum Ende der Spur vorfahren MUSS und dann im Reißverschlußverfahren einfädeln (lassen) MUSS.

Es gibt immer die, die plötzlich die Spur blockieren, indem sie rausziehen, weil man könnte sie ja überholen, oder die, die nicht einfädeln lassen, weil sie denken, man hätte sich ja an der wartenden Schlange vorbei gedrängelt. Auch schön, diejenigen, welche immer meinen, vorher einfädeln zu müssen, dann nicht gelassen werden und den Verkehr noch mehr aufhalten.....

 

Mir ist es erst die Tage passiert, daß ein LKW Fahrer mich nicht hat einscheren lassen, nein, sogar nochmal extra Gas gegeben hat, daß ich ja nicht reinkomme. Und das ist dann ein Berufskraftfahrer, der es eigentlich wissen sollte, der mit seinem Verhalten einen schweren Unfall produziert. (Oder was ist das, wenn ne Alu-Kugel vom 20-Tonner überrollt wird??)

 

PS: Du hast übrigens sehr schlechte Karten, denn ein Mercedes hat die Vorfahrt IMMER eingebaut, zumal hier unten im Daimlerland....:III:

 

Viele Grüße

 

DerFlo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich weiss ja nicht, aber wenn mich einer bis zur Haustür verfolgt wegen so einer Lappalie, dann finde ich, DAS ist Nötigung.

 

Fahre jeden Werktag die A2 zwischen Hannover und WOB, und wenn ich jedem der mich schneidet, drängelt, auf der linken Spur schleicht usw. nach hause nachfahren würde, bräuchte ich meine eigene Wohnung wohl nicht mehr.

 

Aber heutzutage schockt einen ja nix mehr.

 

Grüße und viel Glück beim weiteren Verfahren,

 

Chrysalis

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Edit: (blablabla) Ich hatte den Thread nicht richtig gelesen. Das hier stimmt aber noch:

 

Das Verfahren wird mit größter Wahrscheinlichkeit sowieso eingestellt, ...

 

Man kann sich leicht vorstellen, dass die jeden Tag Hunderte von derartigen Anzeigen bekommen, und froh sind, ein paar davon schnell in die Rundablage tun zu können.

 

Ich nehme an, unsere Jurisdiktive hat Besseres zu tun, als Menschen mit einem Kommunikations- und/oder Selbstwertproblem in Ihrem Kampf gegen das Leben zu unterstützen (ich setze jetzt mal voraus, dass du nicht böswillig oder unfair gehandelt hast...)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Solange dabei nix passiert ist und er keine weiteren Zeugen hat, wird die Sache ganz schnell eingestellt. Keine Panik diesbezüglich.

 

Sollte er doch Zeugen haben und wurde aber nicht gefährdet, wird das Ganze wohl wegen Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hoffe es!!! Er kam jedoch gleich nachdem er die Anzeige erstattete zu seinem Kollegen und meinte von wegen, welchen Anwalt er nun einschalten sollte.

 

PS: Die Typen sahen eher nah Drogenbaronen aus, als nach irgendwelchen

erfolgreichen Geschäftsleuten!!

-PENG-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

*Frustmodus an*

 

Ist jetzt zwar absolut unter Niveau, aber ich hätte den Herren doch fragen müssen ob er etwas zu kompensieren hat. Erst nen 600er fahren und wenn das noch nicht reicht wegen Kleinscheiß zu den Bullen rennen. Super. Hab 6 Jahre lang mein Geld mit Türstehen in ner Disco verdient, die die vorher am leutesten schreiben, rennen dann nachher gleich zu Mami bzw. Polizei. Echt immer das gleiche.

 

*Frustmodus aus*

 

Aber kann dich beruhigen. Hatte in den 6 Jahren Türstehen so um die 20 Anzeigen, daraus sind dann 3 Verfahren geworden von dem es in einem Fall zu einem Bußgeld kam. Und das waren alles ziemlich solide Handgreiflichkeiten um jemanden aus ner Disco zu bekommen. Klingt jetzt rüde, aber wer nicht hören will wird eben unter den Arm geklemmt und rausgetragen. Rest siehe oben. Heutzutage meinen die Leute halt echt einen wegen jedem Sch.. anzeigen zu müssen.

 

Denke wenn du das liest wird dir klar das die Herren Staatsanwälte ein großes Interesse haben so einen Antrag gleich in den Ablage "P"

verschwinden zu lassen.

 

P.S. Drogenbarone brauchen keine Anwälte!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn überhaupt wird am Ende wohl eine Ordnungswidrigkeit wegen Nichtbeachten des Reißverschlußsystems übrig bleiben

 

In diesem Zusammenhang von Nötigung zu sprechen ist wohl doch ein wenig übertrieben.

 

Hauptproblem ist hier wohl viel mehr, daß du die eingebaute Vorfahrt seines CL 600 nicht beachtet hast.

 

LG

René

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist in dem Fall idiotensicher. Waren doch bei den Bullen....jetzt wiss mer auch warum ch360 angezeigt wurde. Da lief gerade ein dicker Deal im Hintergrund und jemand brauchte noch ein Alibi...

 

Wirft irgendwie ein ganz neues Licht auf die Sache finde ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich wundert ein wenig, dass ihr alle so bereitwillig Mitleid mit ch360 habt, wo doch gar nicht klar ist, was wirklich vorgefallen ist.

 

Ich zitiere mal aus dem link zum WDR von lutzmich:

 

Hier noch einmal die richtige Anwendung des Reißverschlussprinzips in Stichpunkten:

 

Bis unmittelbar vor die Engstelle werden beide Fahrspuren voll genutzt. Erst unmittelbar vor dem Nadelöhr ordnet man sich ein und zwar immer einer von links, einer von rechts – so wie die Zähne beim Reißverschluss ineinander greifen. Wichtig dabei ist: Die Geschwindigkeit beim Einfädeln sollte auf beiden Spuren nahezu gleich sein. Nur so bleibt der Verkehrsfluss im Bereich vor Engstellen erhalten und Rückstaus werden weitgehend vermieden.

 

In jedem Fall sollte der Verkehr auf beiden Spuren bis zum Engpass vorziehen – ganz gleich, auf welcher Spur sich der Verkehr staut. Steht oder kriecht die Kolonne auf der einen Spur, darf man auf der anderen bis zum Einfädelpunkt vorfahren. Fahrer auf der durchgehenden Spur müssen dort das Einfädeln ermöglichen.

 

Richtig ist es, bei freier Spur am Stau vorbeizufahren bis zur Engstelle und sich erst dort einzuordnen. Es gibt keinen Grund, sich darüber zu ärgern, wenn man selbst in der Schlange steht. Derjenige, der auf der freien Bahn bis zum Engpass vorfährt, drängelt sich keineswegs vor, sondern ist im Recht.

 

Damit kein Zweifel aufkommt, das Reißverschlussprinzip ist seit 1. Februar 2001 gesetzlich vorgeschrieben: Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, denn er verhält sich grob verkehrsgefährdend und kann Unfälle verursachen. Auch die Rechtsprechung kennt beim gefährlichen Einfädeln kein Pardon.

(http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20030701/b_5.phtml)

 

wenn also ch360 ein "nicht-reinlasser" war, hat er sich seine 30-Euro-Verwarnung redlich verdient.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von abbamaniac

Der Vorwurf, der hier im Raum steht, ist aber ausdrücklich NÖTIGUNG!

 

Und davon kann in diesem Fall (wenn er sich denn wirklich so zugetragen hat, wie ch360 es beschrieben hat) meiner Meinung nach keine Rede sein.

 

Das Problem daran ist, dass CH 360 sehr mit den Fakten geizt, was mich erst recht misstrauisch macht. Seine einzige Aussage zum Vorfall ist:

 

Original von CH 360

Mich hat jemand wegen Nötigung angezeigt, weil ich ihm angeblich die Vorfahrt beim Reßverschlussverfahren genommen habe!!!

 

und das laesst sehr viel Spielraum zu, es kann alles sein, von einem einfachen "nicht-reinlassen" bis hin zu schoenen Spielchen mit "ich fahre immer auf deiner Hoehe, ich bremse wenn du bremst, ich beschleunige mit dir. Du bloeder auf-der-freien-spur-nach-vorne-draengler kommst HIER nicht rein!". Und letzteres waere wohl eine Noetigung, oder zumindest etwas das nach Punkten schreit.

 

Ich will CH 360 gar nix unterstellen, aber solange er nicht ein wenig mehr Fakten liefert ist viel Interpretationsspielruam, und pauschales Mitleid IMO unangebracht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Leiterweiter: Wieso? Genauso, wie Mercedes-Fahrer die Vorfahrt eingebaut haben, sind A2 Fahrer per se gute Menschen, die sich niemals nich irgendeine Verfehlung erlauben würden... :D

Positiver Rassismus nennt man das, glaube ich.

Nein, ernsthaft, ich gehe jetzt erstmal davon aus, daß ER sich korrekt verhalten hat, denn sonst wäre es etwas peinlich, sich über das Verhalten eines anderen in einem Forum auszulassen. Natürlich ist niemend frei von Fehlern, und ich bin auch manchmal bös, aber dann beschwer ich mich nict über die Reaktionen anderer.

 

Also, in dubio pro Audi A2....

 

Viele Grüße

 

Der Flo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es soll hier ja auch keiner den Richter spielen (@leiterweiter). Meine Frage war, was auf mich zukommen würde, im schlimmsten Fall.

Da sich das mittlerweile mehr oder weniger geklärt hat, denke ich, dass ich jetzt einfach mal abwarten werde und schaue, wie sich das Ganze weiterentwickelt.

 

Danke für die vielen Antworten!

 

mfG CH 360

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Jahre später...

Ich hab mal den Thread rausgekramt, da ich mir unsicher bin, wie ich mich in dem Fall verhalten soll. Könnt ihr mir mal sagen, wie ihr handeln würdet?

 

Folgendes ist das WoE passiert:

 

Ich, mit Freundin von Neckarsulm nach Stuttgart unterwegs, fast schon angekommen fahren wir auf den Engelberg Tunnel zu. Ich bin gerade am überholen auf der linken Spur als kurz vor dem Tunnel auf 100km/h beschränkt wird. Sachgemäß entschleunige ich meine Kugel und fahre nach Tacho mit 110-115km/h weiter. Ich kann nicht auf die rechte Spur wechseln, da diese blockiert ist mit einem Auto das minimal langsamer fährt. Der Überholvorgang dauert demnach länger. Von hinten kommt ein Ford Mondeo angebraust und steigt erst kurz hinter mir in die Bremsen, gibt mir Lichthupe, dann wiederholt Hupe und sitzt mir fast im Kofferraum. Ich lasse mich nicht verwirren und halte die Geschwindigkeit bis ich ne halbe min später nach abgeschlossenem Überholvorgang auf die mittlere Spur wechseln kann. Mittlerweile sind wir aus dem Tunnel raus ich wechsel auf die rechte Spur, da frei. Ford Mondeo fährt die ganze Zeit gleichauf auf der mittleren Spur bis ich rüberschaue und der Fahrer mir freundlichwerweise den Vogel zeigt. Ich schaue wieder auf die Straße und halte die 110km/h bis der Mondeo plötzlich beschleunigt ganz knapp vor mir rüberzieht und bremst, so dass ich voll in die Eisen steigen muss. Zum Glück konnten die Hinterfahrer abbremsen. Mondeo zieht davon und ich fange an mit 50km/h wieder zu beschleunigen. Meine Freundin hat nen Schock und ich kann nur den Kopf schütteln und bin froh dass der A2 so gute Bremsen hat.

 

Lohnt es sich sowas anzuzeigen? Was meldet man da? Nötgung und Verkehrsbehinderung? Wie hättet ihr euch verhalten?

 

Vielen Dank und Gruß,

Fatz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In meinen Augen hast Du Dich korrekt verhalten. Wenn 100 angeschrieben war, gilt das für alle Spuren! Das mit der Vollbremsung ist absolute Nötigung.

Aber: Du musst, wenn Du ne Anzeige starten willst, folgendes haben:

 

Das Kennzeichen des Mondeos, das Aussehen des Mondeofahrers, genaue Uhrzeit und mindestens 1 oder 2 andere Kennzeichen als Zeugen. Ansonsten wird die Anzeige eingestellt, weil Aussage gegen Aussage.

Da hilft auch die Zeugenaussage deiner Freundin nichts.

 

Hatten mal einen ähnlichen Fall. Der Mercedes-Fahrer hatte mehrere Fahrzeuge genötigt und wir haben (mit insg. 3 Personen im Fahrzeug) als einzige eine Anzeige gestartet.

Wir konnten sogar den Fahrer beschreiben, hatten aber keine anderen Kennzeichen notiert. Anzeige eingestellt.

Pech.

 

Ein anderer Fall: vor einer Baustelle überhole ich mit meinem Renault 19 auf einer 4-Spurigen Bundesstraße (2 Hin-, 2 Gegenverkehr) einen Porsche. In der Baustelle überholt der mich und haut voll den Stempel rein. :eek:

Ich hätte ihn zwar anzeigen können, aber ohne fremde Zeugen habe ich es lieber gelassen. Hat man nur Rennerei mit.

 

Gruß Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jup, anzeigen. Hab ich auch schon gemacht, weil mich nachts einer auf der Bundesstraße in einer Kurve überholen wollte und mich beim einscheren abgeschossen hätte wäre ich nicht drastisch ausgewichen. Es kam eben Gegenverkehr, wär ich nicht ausgewichen dann..... Außerdem war es im Baustellenbereich mit durchgezogener Linien..

 

Du hast das Nummernschild und kannst den Fahrer beschreiben ? Dann ab zur Polizei.. Bei mir stand irgendwann der Typ vor der Tür, wollte sich entschuldigen und hat mich gebeten die Anzeige zurück zu nehmen. Hab ich nicht gemacht, weil sein auftreten und die Entschuldigung nicht ernst rüber kamen.

 

Hast evtl auch noch das Nummernschild eines nachfolgenden Fahrzeugs für Zeugenaussagen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, im Prinzip ist es eleganter, kurz aufs Gas zu gehen und vor dem "minimal langsameren" Auto einzuscheren. Dann muss ich keiner ärgern.

Aber falsch gemacht hast du nichts.

Trotzdem halte ich es für sinnlos und wenig Erfolg versprechend, den anzuzeigen: Du hast Ärger und evtl. sogar Kosten, wirst immer wieder an diesen ärgerlichen Vorfall erinnert und am Ende wird das Verfahren doch eingestellt (wenn der andere seinen Anhörungsbogen halbwegs intelligent ausfüllt).

Tu ihn auf deine interne A'loch-Liste und vergiss die Sache.

 

cer, der gestern auch wieder mal am Engelbergtunnel unterwegs war und sich einmal mehr über den frustriert-hilflos-aggressiven Fahrstil vieler BBs, LBs, ESse und ähnlicher wundern durfte.

Bearbeitet von cer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, im Prinzip ist es eleganter, kurz aufs Gas zu gehen und vor dem "minimal langsameren" Auto einzuscheren. Dann muss ich keiner ärgern.

Aber falsch gemacht hast du nichts.

 

Im Tunnel ist dann ein Blitzer und DU bekommst ne Anzeige wegen Geschwindigkeitsübertretung weil Du einen bekloppten Fahrer vorbei gelassen hast... :crazy:

 

Nee, nee...soweit kommts noch. Wenn ich 99 oder 90 fahren würde, würde ich noch schnell leicht beschleunigen um an dem überholten vorbei zu kommen, aber nicht, wenn ich auch schon zu schnell fahre... :janeistklar:

 

Gruß Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem ich den Thread jetzt mal komplett gelesen habe, würde mich natürlich mal interessieren, was aus der Geschichte des Threaderstellers damals überhaupt geworden ist?! Ist ja hier nicht aufgelöst worden...

 

Aber ob das mit den Zeugen-Kennzeichen so immer nötig ist? Ich bezweifle dies fast, da ich auch Fälle kenne, in denen mMn angezeigt wurde ohne weitere Zeugen und dennoch eine Strafe fällig war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast ne Freundin, die nebendran saß.

jo veruch wärs wert...

Ich finds halt echt ätzend das sowas straffrei rumfahren darf und unfälle provoziert.

 

Naja, im Prinzip ist es eleganter, kurz aufs Gas zu gehen und vor dem "minimal langsameren" Auto einzuscheren. Dann muss ich keiner ärgern.

Aber falsch gemacht hast du nichts.

Jo hätte ich machen könne. Aber mMn muss ich überhöhte Geschwindigkeit nicht noch unterstützen, selber riskieren geblitzt zu werden und das noch wenn einer so (ebenfalls verkehrsgefährdend) drengelt.

 

Trotzdem halte ich es für sinnlos und wenig Erfolg versprechend, den anzuzeigen: Du hast Ärger und evtl. sogar Kosten, wirst immer wieder an diesen ärgerlichen Vorfall erinnert und am Ende wird das Verfahren doch eingestellt (wenn der andere seinen Anhörungsbogen halbwegs intelligent ausfüllt).

Tu ihn auf deine interne A'loch-Liste und vergiss die Sache.

Jo muss mal überlegen, obs der Stress mir Wert ist. Andererseits wenn er sichs das nächste mal genauer überlegt und dadurch vllt. keinen Unfall verursacht hätte sich die Sache ja schon gelohnt.

 

cer, der gestern auch wieder mal am Engelbergtunnel unterwegs war und sich einmal mehr über den frustriert-hilflos-aggressiven Fahrstil vieler BBs, LBs, ESse und ähnlicher wundern durfte.

^^ meiner war auch BB ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 112

      Probleme beim Erneuern der Trommelbremse beim 5. Münchener Schraubertreffen

    2. 1

      [Verkaufe] A2 1.2 EZ 2002 ~260t km, nicht fahrbereit (Probleme/Defekt Getriebe/Kupplung) in Frankfurt Main

    3. 1

      [Verkaufe] A2 1.2 EZ 2002 ~260t km, nicht fahrbereit (Probleme/Defekt Getriebe/Kupplung) in Frankfurt Main

    4. 112

      Probleme beim Erneuern der Trommelbremse beim 5. Münchener Schraubertreffen

    5. 1

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    6. 1

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    7. 0

      [SUCHE] Lichtschalter mit NSW Funktion

    8. 0

      Untere Lenksäulenverkleidung gesucht

    9. 112

      Probleme beim Erneuern der Trommelbremse beim 5. Münchener Schraubertreffen

    10. 4.505

      Zeigt her eure A2!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.