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Verkehrsregeln, die kaum einer kennt


A2RJ

Empfohlene Beiträge

:rolleyes::confused:

Das habe ich heute im Internet gefunden und könnte auch Euch interessieren (ich bin aber nicht der Schulmeister!):

 

Verkehrsregeln, die kaum einer kennt

Wann darf man auf der Autobahn rechts überholen? Gilt im Kreisverkehr eigentlich manchmal auch "rechts vor links"? Dürfen Radfahrer den Zebrastreifen benutzen? Solche und ähnliche Fragen tauchen schon mal auf, wenn der Führerschein zehn, zwanzig oder noch mehr Jahre in der Brieftasche steckt. Klar, die Verkehrsregeln haben wir alle mal gelernt, aber manches wird auch vergessen. Wir haben die wichtigsten Zweifelsfälle für Sie zusammengestellt.

Autobahn (Bild 1): Darf man auf der mittleren Spur fahren, wenn die rechte frei ist?

Manchmal darf man es. Auf der Autobahn gilt zwar das Rechtsfahrgebot. Wilde Schlangenlinien muss man deshalb jedoch nicht fahren. Auch wenn nur hin und wieder rechts ein Fahrzeug fährt, darf man auf dem mittleren Streifen bleiben. Als Faustformel gilt: Wenn man für länger als 20 Sekunden rechts fahren könnte, sollte man dorthin wechseln.

Autobahn (Bild 2): Wann darf man rechts überholen?

Die Straßenverkehrsordnung ist scheinbar eindeutig: Es ist links zu überholen. Doch bei Stau oder zäh fließendem Verkehr gilt das nicht. Dann darf auch rechts schneller gefahren werden als links. Nach der Rechtsprechung ist das in allen Fällen erlaubt, wenn links nicht schneller als 60 km/h gefahren wird. Dann darf rechts mit 20 km/h mehr vorbeigefahren werden, maximal also mit 80 km/h.

Autobahnkreuz mit Abbiegespuren (Bild 3): Wann darf ich rechts schneller fahren?

An Autobahnkreuzen gibt es meist schon lang vor der Abzweigung eine oder mehrere Abbiegespuren. Eine Schilderbrücke über den entsprechenden Fahrbahnen alleine reicht aber nicht. Irgendwann gehen die normalen Markierungsstreifen in breite Streifen über. Ab diesem Moment darf man rechts schneller fahren als links.

Innerorts (Bild 4): Muss man grundsätzlich immer rechts fahren?

Nein. Wenn es mehrere markierte Spuren pro Richtung gibt, darf man genauso gut auch links fahren - vorausgesetzt, das eigene Fahrzeug ist unter 3,5 Tonnen schwer. Dann darf rechts auch schneller als links gefahren werden. Auf Stadtautobahnen gilt allerdings die Autobahn-Regelung.

Stopp-Schild (Bild 5): Was heißt eigentlich anhalten?

Das Schild Nummer 206 besagt: Halt! Vorfahrt gewähren. Das bedeutet, man muss die Geschwindigkeit tatsächlich auf null km/h senken, wenn auch nur kurz. Anzuhalten ist da, wo man die andere Straße einsehen kann (Sichtlinie), in jedem Fall aber an der Haltelinie. Ob man nun zweimal anhalten muss, darüber streiten sich die Gelehrten. Fahrschülern wird dies geraten, so ganz falsch liegt man damit also nicht.

Grünpfeil-Schild (Bild 6): Heißt das Abbiegen auch bei roter Ampel erlaubt?

Jein. Man darf zwar abbiegen, muss aber zuvor an der Haltelinie anhalten. Das gilt für jedes einzelne Fahrzeug, man darf also nicht einfach einem vorausfahrenden Fahrzeug folgen, hinter dem man kurz zuvor angehalten hat. Nach dem Halten muss man Fußgänger und Radfahrer vorbeilassen. Erst dann darf man rechts abbiegen.

Kreisverkehr (Bild 7): Gilt da rechts vor links?

Jein. Streng genommen hat im Kreisverkehr derjenige Vorfahrt, der im Kreisel ist. Doch ein Kreisverkehr im rechtlichen Sinn sind nur solche Kreisel, die mit dem blauen Schild mit kreisförmigen Pfeilen (unser Bild) darauf bezeichnet sind. Andere Rondelle sind im rechtlichen Sinn kein Kreisverkehr, auch wenn sie ähnlich aussehen.

Innerorts (Bild 8): Gilt eigentlich immer rechts vor links, wenn kein Schild dasteht?

Nein. Wer aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kommt, muss auch auf Autos warten, die von links kommen. Das Gleiche gilt auch für Spielstraßen - doch da steht ja ein Schild.

Supermarktparkplatz (Bild 9): Gilt da rechts vor links?

Nein, so einfach ist es nicht. Manche Großmarktparkplätze sind so groß, dass es mehrere Straßen gibt. Hat hier - falls dort kein Schild steht - der Vorfahrt, der von rechts kommt? Nein. Die Rechtsprechung geht dahin, dass bei einem Unfall beide Beteiligten eine Teilschuld bekommen - meist erhält der Schnellere die größere. Auf Parkplätzen gilt: Jeder muss auf jeden achten, am besten verständigt man sich per Handzeichen. Auch bei zurückstoßenden Fahrzeugen darf man als Vorbeifahrender nicht davon ausgehen, dass man Vorfahrt hat.

Ampel (Bild 10): Verhalten sich Autofahrer, die bei Gelb heftig bremsen, richtig?

Ja. Viele Autofahrer geben bei Gelb noch mal Gas, um noch drüberzurutschen. Doch wer bei Gelb bremst - und zwar auch durchaus heftig - verhält sich richtig. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim (Az. 47 C 119/08) darf der bremsende Fahrer sich darauf verlassen, dass die Autos hinter ihm anhalten können.

Ist barfuss Auto fahren erlaubt (Bild 11)?

Ja. Das Fahren mit hochhackigen Schuhen, mit Badelatschen oder barfuss kann zwar zum Abrutschen von den Pedalen führen und ist daher gefährlich. Dennoch ist es nicht generell verboten. Wenn allerdings ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar geschädigt wird, kann ein Bußgeld verhängt werden. Wenn es also zum Unfall kommt, hat man barfuss schlechte Karten. Auch die Versicherung stellt dann Fragen nach einer Mitschuld.

Zebrastreifen (Bild 12): Muss man auch für Radfahrer anhalten?

Jein. Ein Zebrastreifen erleichtert Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Begleittieren das Queren der Straße. Radfahrer im Sattel müssen dagegen am Zebrastreifen die Autos vorbeilassen oder absteigen - dann sind sie Fußgänger und haben Vorfahrt oder Vorgang. Wenn ein Radfahrer allerdings trotzdem quert, sollten Sie ihn nicht zur Strafe überfahren...

Parkrempler (Bild 13): Reicht es, sich am nächsten Tag zu melden?

Nur zur Not. Wer einen Unfall verursacht, muss solange am Unfallort bleiben, bis er den Geschädigten über seine Personalien informiert hat. Im Prinzip gilt das auch bei einem Lackkratzer, den man an einem parkenden Wagen hinterlassen hat. Hier gilt: Wenn der Eigentümer nicht zu finden ist, kann es auch genügen, einen Zettel mit diesen Angaben zu hinterlassen und den Unfall umgehend bei der Polizei melden. Seit einiger Zeit gilt auch das Prinzip der tätigen Reue: Wer einen Bagatellschaden an einem parkenden Auto innerhalb von 24 Stunden nachmeldet, wird nicht bestraft. Diese Entscheidung fällt allerdings erst der Richter. Deshalb ist es besser empfehlenswert, sofort die Polizei zu informieren und um Aufnahme des Unfalls zu bitten.

Fahrradstraße/Autos frei (Bild 14): Dürfen Radler nebeneinander fahren und so die Straße für Autofahrer blockieren?

Ja und nein. Anders als auf normalen Straßen dürfen Radler auf Fahrradstraßen auch nebeneinander fahren. Andere behindern oder gar schikanieren dürfen sie dabei jedoch nicht. Die Radler müssen ein von hinten kommendes Auto also vorbeilassen.

 

 

Quelle: msn. Auto

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Bearbeitet von Bedalein
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wußtet ihr.....

 

sicherlich kennt ihr das auch:

an einer strassenkreuzung ist genau auf der ecke eine tankstelle, die jeweils eine ein- und ausfahrt zu beiden strassenzügen hat.

ihr kommt an die kreuzung und wollt rechts abbiegen, die ampel zeigt jedoch für rechtsabbieger rot.

um keine zeit zu verlieren fahrt ihr auf das tankstellengelände auf und direkt durch, zur anderen ausfahrt hinaus auf die nebenstrasse.

 

darf man das? oder welches vergehen liegt hier vor?

 

nein, man darf es nicht.

zwar wird es i.d.r. nicht als rotlichtverstoß geahndet, jedoch verstößt man gegen §2 der StVO der besagt, dass "fahrzeuge nur auf der fahrbahn bewegt werden dürfen".

wird man dabei erwischt, drohen €40,- und ein punkt in flensburg.

 

es gab auch schon fälle, da wurde tatsächlich auf den o.g. rotlichtverstoß entschieden, wofür dann zwischen 3p/90€ und 4p/200€ alles möglich ist.

bei gefährdung sogar deutlich mehr.....

Bearbeitet von vfralex1977
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@ A2RJ: nein, ich will auch nicht schulmeistern - aber es wäre aus urheberrechtlichen Gründen besser, wenn Du die Quelle Deiner Infos noch enthüllst (könnte dann ein Mod in den von Dir jetzt nicht mehr zu editierenden Beitrag einfügen)... ;)

 

 

... und noch was:

 

Du befährst einen Kreisverkehr, den Du (nach rechts abbiegend) verlassen möchtest. Die Frage ist jetzt nicht, ob Du rechts blinken musst (natürlich muss man das - aber es macht kaum einer), sondern die, ob Du einem Fußgänger, der erkennbar die "Ausfahrt" überqueren möchte, Vorrang einräumen musst.

 

Natürlich muss der Autofahrer warten. Auch dann, wenn kein Verkehrszeichen ("Fußgängerüberweg") aufgestellt ist.

 

Und noch etwas weiter gedacht: die Straße, die auf den Kreisverkehr zuführt, hat eine "Insel" in der Mitte. Der Fußgänger, der also erst die Ausfahrtspur überquert, hat zwar Vorrang vor den den Kreisverkehr verlassenden Fahrzeugen, muss aber auf der Mittelinsel den sich von rechts dem Kreisverkehr nähernden Fahrzeugen Vorrang gewähren.

 

Und weil das so viele Pappnasen nicht wissen (sowohl auf Fußgänger- wie auf Kraftfahrerseite), stellen die Kommunen eben entsprechende Verkehrszeichen auf und malen weiße Balken auf die Fahrbahn...

 

 

Thema "Autobahn":

 

1. es darf auch dann rechts schneller als links gefahren werden, wenn zwischen der rechten und der mittleren Spur diese Doppelmarkierung (links durchgezogen, rechts unterbrochen) auf der Fahrbahn aufgebracht ist, die von den auf der mittleren Spur Fahrenden ja nicht überquert werden darf.

 

2. auch wenn sich der Verkehr in Höhe eines Beschleunigungsstreifens staut, gilt an dessen Ende beim Einfädeln NICHT das Reißverschlussprinzip, weil der Verkehr auf den Fahrspuren der Autobahn Vorrang hat. Auch das wissen viele Pappnasen nicht - und lassen einen manchmal eben doch einfädeln. Aber es soll ja auch viele geben, die das wissen - und trotzdem einem sich auf der Beschleunigungsspur befindlichen Fahrzeug das Einfädeln ermöglichen. ;) Wem das Einfädeln ermöglicht wird, dem bricht sicher auch kein Zacken aus der Krone, wenn er sich artig per Handzeichen bedankt (aber gutes Benehmen ist inzwischen im Straßenverkehr ja auch nahezu ausgerottet...).

CU

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
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auch wenn sich der Verkehr in Höhe eines Beschleunigungsstreifens staut, gilt an dessen Ende beim Einfädeln NICHT das Reißverschlussprinzip, weil der Verkehr auf den Fahrspuren der Autobahn Vorrang hat. Auch das wissen viele Pappnasen nicht - und lassen einen manchmal eben doch einfädeln. Aber es soll ja auch viele geben, die das wissen - und trotzdem einem sich auf der Beschleunigungsspur befindlichen Fahrzeug das Einfädeln ermöglichen

 

…und ein Dutzend Autos hinter sich zur Vollbremsung zwingen.

Die Regeln haben auch hier ihren Sinn.

Ich bin sehr für Höflichkeit und Rücksichtnahme, aber immer gilt: Mitdenken!

 

Wenn z.B kurz vor einer Ampel mit kurzer Grünphase während derselben eine Höflichkeitsnummer à la "ich lass dich jetzt mal aus der Ausfahrt raus" gebracht wird (der andere braucht dann ein halbe Minute, um überhaupt zu kapieren/akzeptieren, dass er jetzt darf), dann ist das insgesamt ein Schaden und kein Nutzen. Umgekehrt kann man natürlich bei Rot mal eine Lücke lassen, was aber irgendwie auch keiner hinkriegt.

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Aber Mitdenken ist besser und richtiger und wichtiger...

Was erwartest Du? Die Leute müssen schon nebenbei telefonieren, rauchen, Kaffee trinken, für DSDS üben, sich schminken, Termine vorbereiten, sms schreiben, das Handschuhfach aufräumen, essen, sich die Fussnägel schneiden / lackieren und und und. Da sollen sie noch beim Verkehr mitdenken und sich auch noch bei ggf. per Handzeichen bedanken? :kratz::D

 

 

In der letzten ADAC-Autowelt waren paar Seiten drin, mit nem Test zu den Verkehrsregeln. Da hat mich dann etwas doch verwundert:

 

Ich habe gelernt:

- Bleibt der Bus mit "Blinker-rechts" stehen, darf ich in Schrittgeschwindigkeit überholen.

- Bleibt der Bus mit Warnblinker stehen, darf ich nicht überholen.

 

Bushaltestellen sind ja auch entsprechend für die Fahrer markiert (rot-gelb-roter Aufkleber an der Stange), damit er weiß, dass dies eine Haltestelle mit Warnblinker ist, da sie zB in ner Kurve liegt, häufiger Fussgänger querrennen (wg U-Bahn oder so), es hier schonmal Unfälle deshalb gab, etc).

 

Laut ADAC Zeitschrift darf ich auch bei Warnblinker in Schrittgeschwindigkeit überholen. :kratz:

 

Wie schaut's jetzt wirklich aus?

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...Laut ADAC Zeitschrift darf ich auch bei Warnblinker in Schrittgeschwindigkeit überholen.

 

So ist es auch. Blinkt der Bus warn und nähert sich der Haltestelle, dann ist Überholverbot. Steht der Bus an der Haltestelle und blinkt warn, dann darf in beide Richtungen in Schrittgeschwindigkeit überholt werden.

 

Bleibt der Bus mit Warnblinker stehen, darf ich nicht überholen.

 

So ist es z.B. in den USA. Ist m.E. auch sinniger, als die o.g. Regelung...

Bearbeitet von A2-s-line
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dann darf in beide Richtungen in Schrittgeschwindigkeit überholt werden.

Wobei die Betonung ("in beide Richtungen") das eigentlich Entscheidende ist. Achtet mal darauf, wie sich die Autofahrer auf der Gegenspur verhalten. Ich würde mal schätzen, daß ca. 99,9% der entgegenkommenden weiterhin mit min. 50 am stehenden Bus vorbeifahren. Ab >30 innerorts wäre eigentlich der Lappen weg...:rolleyes:

 

Michael

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@ heavy-metal – besser so; nun hoffe ich das ein Mod es noch in den Artikel einfügt!

Die Quelle des Artikels: Verkehrsregeln, die kaum einer kennt

AutoNEWS, </SPAN>Updated: 03.08.2011 veröffentlicht bei MSN AUTO

Gruß von der sehr windigen Nordseeküste ;)

A2RJ

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Was erwartest Du? Die Leute müssen schon nebenbei telefonieren, rauchen, Kaffee trinken, für DSDS üben, sich schminken, Termine vorbereiten, sms schreiben, das Handschuhfach aufräumen, essen, sich die Fussnägel schneiden / lackieren und und und. Da sollen sie noch beim Verkehr mitdenken und sich auch noch bei ggf. per Handzeichen bedanken?

du hast "Verkaufsprospekte lesen" vergessen. Das war letzte Woche auf der Ausfahrt Lahti E.

 

Bret

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Jetzt helft mir mal: Ich fuhr heute morgen über eine mir vertraute Brücke in Trier auf der rechten Spur, weil diese am Ende der Brücke als einzige rechts abbiegt. Ca. 10 m vor der Abbiegung, ich habe gegenüber meinem Vormann ca. 8m Abstand bei ca. 40 km/h kommt ganz berechnend auf der Mittelspur mit sehr hoher Geschwindigkeit ein SUV (Opel?), alle sich brav rechts eingeordneten Fahrer überholend und versucht sich nach rechts vor mich zu setzen. Er setzte zeitgleich den Blinker mit dem Schlenker in Richtung meiner ohnehin kleinen Lücke zum Vordermann. Ich gab Gas und ließ ihn auflaufen. Erstens ärgerte ich mich über dieses Verhalten, sich nicht hinten einordnen zu wollen, er war ortskundig, und zweitens hätte ich ne heftige Bremsung durchführen müssen, wömöglich hätte mein Hintermann mir auffahren können. Später fuhr er neben mir, wie wild gestikulierend und vogelzeigend, welch ein Arschgesicht ich doch sei. War ich so im Unrecht?

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Wobei die Betonung ("in beide Richtungen") das eigentlich Entscheidende ist. Achtet mal darauf, wie sich die Autofahrer auf der Gegenspur verhalten. Ich würde mal schätzen, daß ca. 99,9% der entgegenkommenden weiterhin mit min. 50 am stehenden Bus vorbeifahren. Ab >30 innerorts wäre eigentlich der Lappen weg...:rolleyes:

 

Michael

 

wer vor vielen jahren seinen führerschein erworben hat, der hat diese regelung (wie so manche andere) nie gelernt. dem zur folge kann er es auch gar nicht "richtig" machen, wenn er sich nicht regelmäßig die aktuellen änderungen ansieht. wer von euch macht das denn? warum also nicht endlich in regelmäßigen abständen eine art schulung anbieten. die könnte zeitgleich zu TÜ/AU bei der prüfstelle durchgeführt werden. somit hätte man spätestens alle 2 jahre ein auffrischung der kenntnisse. selbstverständlich kann man dabei nicht "durchfallen" bzw. seinen FS verlieren. aber es gäbe bei manchem aufschlüsse über schulungsbedarf....

 

 

 

...wie wild gestikulierend und vogelzeigend, welch ein Arschgesicht ich doch sei. War ich so im Unrecht?

 

rein nach StVZO und StVO wohl nicht, aber kurz vom gas gehend ihn reinzulassen wäre auch eine möglichkeit gewesen ;)

 

EDIT: ich sehe gerade, du schreibst "Ich gab Gas".... das könnte dir sogar als nötigung angelastet werden.

 

was will ich damit sagen:

regeln sind im miteinander eine gute möglichkeit, jedem seinen freiraum zu lassen und gemeinsam schwierige situationen zu meistern. nur wenn eindeutig klar ist, wer sich wie zu verhalten hat, kann es klappen. anders herum soll man aber auch nicht auf sein recht pochen, denn wie andere mache auch ich irgendwann einen fehler und bin dankbar, wenn mich doch noch jemand einbiegen lässt.

 

der SUV-fahrer kann durchaus ortskundig gewesen sein und doch hat er den abzweig verpasst. warum also nicht mal nachgeben und ihm das einordnen ermöglichen. vollbremsung bei 40km/h und 8m abstand wäre sicherlich nicht nötig gewesen. kurz vom gas, ein kleines handzeichen und schon klappts.....

 

in diesem sinne :D

Bearbeitet von vfralex1977
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Hast schon recht und genau deshalb gibt es ja soviele, die ganz bewußt mit hoher Geschwindigkeit an hunderten von Autos vorbeifliegen um sich vorne dann auch noch ihr "Recht" aufs Abbiegen auf eine für alle Beteiligten gefährdende Art und Weise erzwingen. Der Fahrer hätte völlig problemlos schon ab Mitte der Brücke die rechte Spur ansteuern können, aber nein mit 90-100 km/h wird im städtischen Bereich das Halali geblasen, 150 m weiter wird ein Depp schon auf die Bremse latschen, wenn ich rechts reinbreche! Der konnte mich mal am Allerwertesten l...en! Diese Type erfüllte für mich das typische Klisschee von SUV-Fahrern: "Weg da, hier komm ich, wenns kracht, tut es nur Dir weh!"

 

(SUV-Fahren ist für mich sowieso das Verschieben des Verletzungsrisikos auf die Seite der Gegenpartei! Dies ist hochgradig unsozial und nicht in Ordnung!)

Der verunsicherte Fahrer, der sich in der Spur vertan hat, war er nicht. Die lass ich immer rein.

 

Ich möcht noch einmal klar stellen: Er fuhr auf meinen linken Kotflügel zu, meines Erachtens wollte er eine Bremsung erzwingen. Es war so eng, dass man nicht von einer für eine Einfädelung brauchbaren Lücke sprechen kann. 7-8m sind bei einer Geschwindigkeit von von 40 km/h unmittelbar vor einer 90 Grad Rechtsabbiegung keine Lücke zum Reinfahren. Der Fahrer vor mir bog schon nach rechts ab, war also schon bedeutend langsamer. Sorry, aber mein Beschleunigen war ein Ausweichen nach vorne !

Bearbeitet von VFRiend
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Jetzt wo vielerorts die Ernte eingefahren wird, vergessen viele Bauern die Regel, wonach Bauart oder defektbedingt langsame Fahrzeuge bei sich bietender Gelegenheit rechts ranfahren sollen um den fliessenden Verkehr nicht zu behindern.:jaa: Leider bilden sich immer wieder teilweise mehrere 100 Meter lange Schlangen hinter landwirtschaftlichen Fahrzeugen, was zu riskanten Überholmanövern und Unfällen führt. Darauf angesprochen reagieren die meisten Landwirte ziemlich gleichgültig :WUEBR:. Irgentwann zeige ich so einen Sturkopf mal an.:Kanone:

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Hast schon recht und genau deshalb gibt es ja soviele, die ganz bewußt mit hoher Geschwindigkeit an hunderten von Autos vorbeifliegen....

 

du hast natürlich schon recht, wenn es so knapp war.

aber im grunde warst du mit deiner taktik (gasgeben) eben auch nicht so viel besser, als der andere im SUV.

ich kenne die angesprochene stelle wahrscheinlich nicht, ich weiß auch nicht, ob der SUV in eile war.

sicherlich rechtfertigt das nicht sein manöver, aber der geübte und kluge autofahrer hat eben nicht immer recht.

das miteinander macht es aus und heute ist es wie schon immer:

der klügere gibt nach und lebt meist auch länger ;)

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…und ein Dutzend Autos hinter sich zur Vollbremsung zwingen.
Wie schon gesagt wurde: wenn sich sowohl auf dem Beschleunigungsstreifen als auch auf den Fahrspuren der Autobahn der Verkehr staut, dann braucht man ja keine Vollbremsung zu machen - und lässt, sobald es vor einem weitergeht, einfach eine Lücke, damit jemand vom Beschleunigungsstreifen einfädeln kann. So weit so gut. Ich stimme Dir jedoch zu 100% zu, dass das Gebremse und wilde Spurwechseln bei fließendem Verkehr sehr kontraproduktiv (weil oft hochgefährlich) ist. Da hatte die alte-DDR-Regel, dass man, auf der rechten Autobahnspur fahrend, in Höhe eines Beschleunigungsstreifens nicht die Fahrspur wechseln darf, um jemandem das Einfädeln zu ermöglichen, durchaus noch was Gutes. ;) Genau so wie der grüne Ampelpfeil. Aber das war's dann auch schon mit dem Guten aus der Ostzone... :D

 

Steht der Bus an der Haltestelle und blinkt warn, dann darf in beide Richtungen in Schrittgeschwindigkeit überholt werden.
Einzige Ausnahme: die Gegenfahrbahn ist baulich gertennt von der Fahrbahn, auf der der Bus hält (Grünstreifen etc.). ;) Dann darf man auf besagter Gegenfahrbahn auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

CU!

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
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Aber das war's dann auch schon mit dem Guten aus der Ostzone... :D

 

Nicht ganz, denn so etwas gab es da auch schon:

 

warum also nicht endlich in regelmäßigen abständen eine art schulung anbieten.

 

Gab es als sogenannte Verkehrsteilnehmerschulung, teils in den Firmen aber auch den Kommunen, mit genau dem Ziel der Auffrischung von Wissen und dem Bekanntmachen von Neuerungen.

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Einzige Ausnahme: die Gegenfahrbahn ist baulich gertennt von der Fahrbahn, auf der der Bus hält (Grünstreifen etc.). ;) Dann darf man auf besagter Gegenfahrbahn auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

CU!

 

Martin

 

Diese bauliche Maßnahme sehe ich in MS jetzt schon einige Male.

Dass aber dann der Bus noch Warnblinker einschaltet, halte ich wiederum für nicht notwendig, da hier das Überholen durch die eine Spur eh unmöglich gemacht wird.

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... da hier das Überholen durch die eine Spur eh unmöglich gemacht wird.
Nicht, wenn es eine Haltstellenbucht gibt und der Bus so seine Spur freigibt. Das ergibt dann für den nachfolgenden MIV die einzige Möglichkeit, den Bus zu überholen - und das wird gnadenlos genutzt. :eek:
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Da hast du recht. Aber was ich hier meinte, war, dass der Bus auf der (in eine Richtung einspurigen) Fahrbahn stehenbleibt, die Warnblinker einschaltet, Fahrgäste aufnimmt/rauslässt, dann den Warnblinker ausschaltet und wieder losfährt.

Während dieser Zeit ist das Überholen schon durch die bauliche Maßnahme der Verengung/Abtrennung der einen Spur und der fehlenden Haltestellenbucht unmöglich. Da also noch den Warnblinker zu setzen, ist eigentlich doppelt gemoppelt, wie man hier so schön sagt.

Sicher ist das nicht schlimm, aber nötig wär´s nicht.

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Sicher ist das nicht schlimm, aber nötig wär´s nicht.

Naja die Verkehrsbetriebe geben ihren Fahrern manchmal auch fragwürdige Anweisungen.

Fall 1

Bus "parkt" an Haltestelle. Links von ihm befindet sich das Zeichen 298

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Ge- oder Verbot

Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen nicht benutzen.

 

Fall 2

Busfahrer muss mit Warnblinker auf 4-spuriger stark befahrener Straße Parken.

Die Folge hattet ihr gerade diskutiert. War weder dem Fahrer noch der Einsatzzentrale bewusst

 

Aber ich hätte auch noch eine Regel die kaum einer kennt:

§3 Absatz 2 2.c:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

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Aber ich hätte auch noch eine Regel die kaum einer kennt:

§3 Absatz 2 2.c:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Ich setze noch einen drauf: wer weiß schon, dass auch bereits 2 durchgezogene auf der Fahrbahn aufgebrachte Mittellinien als "bauliche Trennung" gelten?

 

Aber auch nochmal zurück zum grünen Ampelpfeil: viele wissen auch nicht, dass jedes einzelne (!) Fahrzeug an der Haltlinie (!!) anhalten muss, bevor man (natürlich ohne Gefährdung / Behinderung anderer) rechts abbiegen darf. Als Zweiter hinter einem anderen anzuhalten und gleich mit ihm durchbrausen / abbiegen kostet EUR 50. Für das Geld bekommt man dann aber wenigstens noch 3 Gedenksteine in Flensburg. :D

 

Und nochmal Rotlicht: stellt Euch vor, Ihr fahrt als Linksabbieger (bei "grün") in eine Kreuzung und müsst (z.B. hinter einem ebenfalls abbiegen wollenden Fz.) warten, ohne aber die Fahrbahn des Querverkehrs erreicht / blockiert zu haben. In der Zwischenzeit springt die Ampel, für Euch denoch ersichtlich, auf "rot" um. Wer der Meinung ist, jetzt noch weiterfahren / abbiegen zu dürfen, sollte ebenfalls schonmal EUR 50 bereit halten, für die er dann ebenfalls Besitzer von 3 Steinen in Flensburg wird. Sollte indes die Ampel schon länger als 1 Sek. "rot" gewesen sein, dann kostet das weitere EUR 75 Aufpreis, für den man auch noch einen Stein mehr bekommt. Über die Sünden (und darüber, dass man in besagtem Fall ja keine Kreuzung "freimachen" musste, weil man ja den Querverkehr nicht oder nur unwesentlich behindert hätte) kann man danach bei einem 1-monatigen Zwangsfußmarsch nachdenken... ;)

 

That's life - CU!

 

Martin

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Zählt der Fußgängerüberweg auch zum Querverkehr? Muss dieser komplett frei sein? Und ist es in diesem Fall wichtig, ob Fußgänger in der Nähe sind? Was ist, wenn hinter mir ein Auto auf dem Fußgängerstreifen steht, nicht zurück kann, und ich nicht weiter nach vorne fahren könnte ohne den Querverkehr zu behindern?

 

bis dann

Christian

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Zählt der Fußgängerüberweg auch zum Querverkehr? Muss dieser komplett frei sein? Und ist es in diesem Fall wichtig, ob Fußgänger in der Nähe sind? Was ist, wenn hinter mir ein Auto auf dem Fußgängerstreifen steht, nicht zurück kann, und ich nicht weiter nach vorne fahren könnte ohne den Querverkehr zu behindern?

 

bis dann

Christian

 

du darfst auf einem fußgängerüberweg nicht halten.

also entsteht das problem eigentlich gar nicht :D

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Wer das ganze Thema mal üben will, in der Süddeutschen gibt es aktuell einen Führerscheintest: Link

 

Mein Ergebnis: :cool:

 

habe die 20 B-fragen + 10 zusatzstoff-fragen gelöst und einen flüchtigkeitsfehler gemacht :(

ich habe das wort "nicht" überlesen und so die falsche lösung gewählt.

gab 2 fehlerpunkte.

 

erschreckend die auswertung: nur 37% der bisherigen teilnehmer hätten bestanden :eek:

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Ich überhole nicht rechts. Ich fahre nur vorbei. Szenen, wie auf angehängtem Bild zu sehen, habe ich fast jedes Mal, wenn eine Standstreifenfreigabe erfolgt.

Da bleibe ich schön und kann eine konstante Geschwindigkeit fahren. Vorgestern erst habe ich so wohl mal wieder zu duzend gegen die StVO verstoßen. Dabei habe ich mich nur hinter einen Reisebus geklemmt, dem die drei vollen linken Spuren auch zu blöd waren.

 

Was soll man sonst machen? Mit Lichthupe den Vordermann auf die rechte frei Spur drängen darf man erst recht nicht.

 

Ich halte es ja so:

Jeder, an dem ich rechts vorbeifahren kann, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. :)

Foto0271.jpg.27a25d1f9905796e6093665f9664ec7e.jpg

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Wo wir gerade beim Thema rechts überholen sind. Folgende Situation begegnet mir täglich auf der A3 am Kreuz Hilden Richtung Oberhausen.

 

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Vom Autobahnkreuz kommend fahre ich auf der rechten Spur, welche in der Regel völlig frei ist, während auf den drei anderen Spuren dichter Verkehr herrscht. Meine Spur endet erst nach ca. 2 km.

 

Wegen der durchgezogenen Linie können die anderen Fahrzeuge nicht auf meine Spur wechseln, ich jedoch auf ihre. :janeistklar:

Gilt diese Doppellinie auch als bauliche Trennung, sodass ich theoretisch rechts an allen vorbeifahren dürfte?

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Vor allem:

Bei einer 4 Spurigen AB (pro Richtung): Soll ich dann wirklich von der gaaanz rechten (Spur 4) auf die gaaanz linke Spur (Spur 1) wechseln, nur weil einer auf der Spur 2 pennt und Spur 3 gähnend leer ist?

 

Ganz genau!:rolleyes:

Sonst können wir die ganzen Verkehrsregeln ja komplett ignorieren,wenn jeder das machen kann, was er für richtig hält.(Ich ignoriere diese seeehr selten *g*)

 

Rechts Überholen ist nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet.

Das Thema hatten wir hier aber auch schon einmal angekratzt..

 

Dieses WE auch wieder 1000km abgespult.

 

Den z.b. notorischen Mittelspurfahrern zeige ich ihr Fehlverhalten aber auch auf!;)

Zugegeben einige sind leider beratungsresistent, aber einige Verstehen es !

 

Den meisten spreche ich aber die vorausschauende Fahrweise ab.

Das muss man einfach akzeptieren,dass viele einfach kein Auto fahren können.

Da wird stur auf die eigene Spur geschaut.

Was rechts,links,vorne, hinten passiert ist doch auch scheiß egal.:rolleyes:

Warum Sicherheitsabstand einhalten?

Wer braucht den schon!:rolleyes:

Stau na und wozu das Warnblinklicht einschalten und den rückwärtigen Verkehr warnen?

Rettungsgasse in einem Stau bilden, wozu das denn?

Blinken warum das denn?

1x Blinken während man schon halb auf der anderen Fahrspur ist.Das reicht doch voll und ganz!:rolleyes:

Schulterblick ist doch etwas für Fahranfänger!:rolleyes:

 

Durchgehender Verkehr hat auf der Autobahn Vorrang, aber warum ermöglicht man einem anderen Autofahrer nicht ein leichteres Auffahren auf die Autobahn, in dem man kurz auf die mittlere Fahrspur wechselt, damit dieser auf die rechte einfädeln kann?Ist doch Schwachsinn ich habe ja Vorrang!

 

Sicherlich das erfordert das Setzen eines Blinkern, mitunter Stress und man muss mal nach den rückwärtigen Verkehr beobachten und auch in diverse Spiegel schauen und dann auch Verkehrsregeln kennen.

Ich weiß das ist für viele zu viel verlangt.

Genau das mit dem Seiten/Standstreifen befahren, wenn dies ausgeschildert ist.

 

 

In Berlin hätte es auch wieder fast geknallt, weil einer die Fahrbahnstreifen anscheinend nicht deuten konnte.:argh:

Ich rechne schon generell mit den Fehlern anderer.Der Schulterblick verhindert oft den Blechschaden.

 

Ansonsten wäre mein A2 schon schrott.

 

p.s. Ich halte mich generell ans Rechtsfahrgebot.

Ab und an wechsle ich auch in eine etwas kleinere Lücke , damit der rückwärtige Verkehr passieren kann.

Man sollte aber auch nicht vergessen, dass auch in diesem Falle der Sicherheitsabstand zum Vorder und zum Hintermann eingehalten werden sollte.

Wer mit 140km/h jemanden überholt, der z.b. mit 130km/h unterwegs ist und man dann nur 5-10 Meter vor ihm wieder auf die rechte Spur einfädelt,der handelt auch fahrlässig, da er den Sicherheitsabstand unterschreitet.Ab und an ist der Sicherheitsabstand halt nicht einzuhalten.

Generell würde ich schon fast sagen: In Berlin isser oft nicht einzuhalten!:janeistklar::D

 

Ein ständiges Zick Zack fahren auf der Autobahn mit einhergehender Missachtung des Sicherheitsabstandes ist nicht im Sinne der STVO!

Wer mit 130 km/h unterwegs ist, müsste theoretisch ca.65 Meter zum Hintermann haben und ca.65 Meter zum Vordermann.Wenn diese deutlich unterschritten werden, dann lieber kurz aufs Gas und 1 oder 2 Autos passieren, um den Spurwechsel dann bei einer größeren Lücke vollziehen.

Dies gilt natürlich nur für eine trockene Fahrbahn.Bei Schnee & Nässe sollte dieser natürlich entsprechend größer ausfallen.

 

Wobei mir das persönlich keine Regel bekannt ist, wie hoch dieser dann sein muss.Dort gibt es meines Wissens keine Regelung.

 

KwW der zugegeben auch manchmal nicht ganz regelkonform unterwegs ist.

KwW der bei einem 20+ km Stau schon ein paar km den Standstreifen befahren "musste", um dann die nächste Abfahrt zu nehmen um diesen umfahren zu können .Nunja.:rolleyes:

Wenn man erwischt wird, gibts halt 75€ Ticket und 2 Punkte.

 

Aber mein Flensburger Konto ist seit dem ich meinen Führerschein besitze immer noch bei 0.

So ein großer Verkehrssünder kann ich demnach wohl auch nicht sein!;)

In so einem massiven Stau, komme ich aber recht selten.

Bearbeitet von KugelwiderWillen
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p.s. Es gab auch schon Fälle( Ich hatte da mal jemanden kennengelernt ):

Da fuhr jemand mit seinem Auto nach Berlin und hatte sich auch an die STVO gehalten.Das klingt ja nicht verkehrt.

Von der Polizei wurde dieser aber trotzdem angehalten, da er ein Verkehrshindernis im Berliner Stadtverkehr darstellte!

Er solle doch bitte etwas schneller/angepasster fahren....:D:D

Tja man kann es halt nicht jedem Recht machen !:D

Bearbeitet von KugelwiderWillen
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Wegen der durchgezogenen Linie können die anderen Fahrzeuge nicht auf meine Spur wechseln, ich jedoch auf ihre. :janeistklar:

Gilt diese Doppellinie auch als bauliche Trennung, sodass ich theoretisch rechts an allen vorbeifahren dürfte?

Um eine bauliche Trennung handelt es sich diesmal natürlich nicht, weil die rechts von dieser Markierung Fahrenden sie ja überfahren dürfen. Trotzdem darf hier rechts schneller als links gefahren werden. Den Grund hast Du ja schon genannt. ;)

 

Den z.b. notorischen Mittelspurfahrern zeige ich ihr Fehlverhalten aber auch auf!;)
Wie genau? ;)

 

Schulterblick ist doch etwas für Fahranfänger!:rolleyes:

Und nichts mehr für diejenigen, die von der EU im Rahmen von geänderten Zulassungsvorschriften einen "Lkw"-Spiegel an ihr Auto "verordnet" bekommen haben. ;) Mal im Ernst: viele halten den Schulterblick genau deswegen inzwischen für überflüssig. Natürlich: die größeren Spiegel erlauben eine bessere Sicht nach hinten (ich schreibe jetzt ganz bewusst nicht: "Rücksicht"). Aber auch damit schaltet man den toten Winkel nicht aus.

 

Durchgehender Verkehr hat auf der Autobahn Vorrang, aber warum ermöglicht man einem anderen Autofahrer nicht ein leichteres Auffahren auf die Autobahn, in dem man kurz auf die mittlere Fahrspur wechselt, damit dieser auf die rechte einfädeln kann?
Das hatten wir schon etwas weiter oben. Wenn genug Platz ist und sich keiner auf der Überholspur mit hoher Geschwindigkeit nähert, ist das beschriebene Verhalten i.O. Aber wie oft habe ich schon erlebt, dass jemand aus falscher Rücksichtnahme die Spur wechselt und mich zu einer zumindest starken Bremsung zwingt. Davon abgesehen: ich habe es bis jetzt noch immer geschafft, auf dem Beschleunigungsstreifen so stark zu beschleunigen, dass ein Spurwechsel des Nachfiolgenden rechts Fahrenden gar nicht nötig ist. Als rechts Fahrender nur mal den Gasfuß zu lupfen, um dem auf die Autobahn Auffahrenden das Einfädeln zu ermöglichen, reicht in den allermeisten Fällen völlig.

 

Wer mit 130 km/h unterwegs ist, müsste theoretisch ca.65 Meter zum Hintermann haben und ca.65 Meter zum Vordermann. ... Dies gilt natürlich nur für eine trockene Fahrbahn.Bei Schnee & Nässe sollte dieser natürlich entsprechend größer ausfallen.
Oder man fährt halt langsamer. Besonders bei Schnee... ;) Übrigens musst Du beim Wiedereinscheren nicht darauf achten, dass der Sicherheitsabstand zu Deinem Hintermann eingehalten ist. Es reicht, wenn Du ihn beim Wiedereinscheren nicht behinderst (weil der Sicherheitsabstand aufgrund Deiner höheren Geschwindigkeit ja unverzüglich wiederhergestellt wird). Mein Fahrlehrer empfahl damals, erst dann die Spur zu wechseln, wenn man das überholte Auto komplett im INNEN-Spiegel sieht. Trotzdem aber noch den Schulterblick riskieren. ;)

 

CU

 

Martin

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Mein Fahrlehrer empfahl damals, erst dann die Spur zu wechseln, wenn man das überholte Auto komplett im INNEN-Spiegel sieht. Trotzdem aber noch den Schulterblick riskieren. ;)

 

So habe ich es auch gelernt und halte mich auch immer daran.

Auch den Schulterblick mache ich immer.

 

Aber das ist einfach die generelle Einstellung zur eigenen Sicherheit.

 

Wenn ich z.B. mit der "Flex" arbeite, setze ich immer eine Schutzbrille und Gehörschutz auf.

Und ich blinke auchdann, wenn Kilometerweit kein Auto zu sehen ist.

 

Und die Hand geht sogar zum Gurt, wenn ich das Auto auf dem Grundstück nur 5m in die Garage fahre.

 

Bis jetzt auch noch keinen Punkt bekommen.:)

Fahre aber auch erst seit 10Jahren.

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Um eine bauliche Trennung handelt es sich diesmal natürlich nicht, weil die rechts von dieser Markierung Fahrenden sie ja überfahren dürfen. Trotzdem darf hier rechts schneller als links gefahren werden. Den Grund hast Du ja schon genannt. ;)

 

Wie genau? ;)

Kurz die Lichthupe benutzen, damit signalisiere ich, dass ich schneller unterwegs bin und er bitte Platz machen sollte!;)Nicht verwechseln mit dicht Auffahren und Drängeln.Ich rede vom Ankündigen aus der "Ferne".Ist laut STVO schon so gewollt!;):D

Oder von der rechten Spur auf die ganz linke wechseln (natürlich mit der nötigen Umsicht und benutzen der Spiegel)um ein paar Sekunden später wieder auf die rechte Fahrspur zu wechseln.Notfalls macht man das 2x.:D

Einige raffen es dann,dass man mit 130-150km/h kein automatisches Anrecht auf die Mittelspur hat.

Das hatten wir schon etwas weiter oben. Wenn genug Platz ist und sich keiner auf der Überholspur mit hoher Geschwindigkeit nähert, ist das beschriebene Verhalten i.O. Aber wie oft habe ich schon erlebt, dass jemand aus falscher Rücksichtnahme die Spur wechselt und mich zu einer zumindest starken Bremsung zwingt. Davon abgesehen: ich habe es bis jetzt noch immer geschafft, auf dem Beschleunigungsstreifen so stark zu beschleunigen, dass ein Spurwechsel des Nachfiolgenden rechts Fahrenden gar nicht nötig ist. Als rechts Fahrender nur mal den Gasfuß zu lupfen, um dem auf die Autobahn Auffahrenden das Einfädeln zu ermöglichen, reicht in den allermeisten Fällen völlig.

Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist 130km/h.

Wenn Du mit 180 km/h angedonnert kommst und jemand auf deine Spur zieht, dann haste die Verkehrslage auch falsch eingeschätzt.Wenn man vorausschauend fährt, erkennt man wann ein Auto vermtlich gleich die Spur wechseln möchte.Wenn dies durch dichtem Verkehr schwer einzuschätzen ist ,darf man halt nciht so schnell fahren.

Wenns knallt auch wenn der Typ nicht in den Spiegel geschaut hat, oder deine Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen konnte, hast Du ne Mitschuld, da die Richtgeschwindigkeit 130 km/h ist

 

Übrigens musst Du beim Wiedereinscheren nicht darauf achten, dass der Sicherheitsabstand zu Deinem Hintermann eingehalten ist. Es reicht, wenn Du ihn beim Wiedereinscheren nicht behinderst (weil der Sicherheitsabstand aufgrund Deiner höheren Geschwindigkeit ja unverzüglich wiederhergestellt wird). Mein Fahrlehrer empfahl damals, erst dann die Spur zu wechseln, wenn man das überholte Auto komplett im INNEN-Spiegel sieht. Trotzdem aber noch den Schulterblick riskieren. ;)

 

 

So habe ichs auch mal gelernt und gehe auch im grunde mit dir konform, ganz korrekt isses aber trotzdem nicht.

Denn wenn Du 140km/h fährst und der andere KFZ Halter mit ca.135km/h unterwegs ist und Du 15 Meter vor im einscherst und Du musst kurz danach in die Eisen steigen, ist der Hintermann bei dir hinten drin.Natürlich...Wenn die die Differenz vll 20km/h ist kannst Du das auch so machen ,aber bei einer Differenz von z.b. 5km/h ,entfernst Du dich zu langsam vom Hintermann.

 

Interessant wäre die Frage, wer die Schuld trägt, wenn in dem Moment ne Abstandsmessung gemacht wird.

Wenn se dein Einscheren drauf haben, bist Du schuld.;)

Das wird dann teuer!

3-4 Punkte,180€ oder 240€ Bußgeld und eventuell 1 Monat Fahrverbot.;)

Es kommt ganz dadrauf an,wie nah Du am Hintermann bist.;)

Du kannst auch deutlich mehr löhnen.;)

Jeder kann selber den Bußgeldkatalog einsehen.;)

p.s. Es gibt auch einige Autofahrer die scheren dann auf die mittlere Fahrspur und gefährden damit unter Umständen andere Fahrzeuge,nur weil Du ihm ein paar Meter zu wenig Sicherheitsabstand gelassen hast!:rolleyes:

 

Wie dem auch sei....

Allzeit gute Fahrt.;)

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Ich trage aber auch noch etwas bei:

Am Tag darfst Du auch nicht mit Standlicht herumfahren,dies ist in der STVO § 17/2 so geregelt.

Das Fernlicht darf man auf ausreichend und durchgängig beleuchteten Straßen auch nicht anmachen .;)

 

Der Hintermann hat auch nicht immer Schuld, auch wenn viele das denken.

Wenn der Hintermann dem Vordermann drauf fährt, hat er noch lange nicht die Schuld.

Wenn dich jemand ausbremst bzw provoziert und es kommt zu einem Unfall und Du kannst das Beweisen, dann trägt der Vordermann 100% der Schuld!;)

 

Auch wenn man es nicht glauben mag...

Mit dem Smart oder extrem kurzen Autos darf man quer parken, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.§ 12 (6)

besagt platzsparend parken.;)

 

Genau so sieht es auf dem Fahrrad aus.

Fährste mitm Fahrrad übern Zebrastreifen ,haste keinen Vorrang,sondern verhälst dich vorschriftswidrig.Du müsstes dein Rad über den Zebrastreifen schieben.

Gut wer macht das schon?:rolleyes:

 

Was sagt ihr dazu, wenn ich euch sage, dass die Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen nicht 60km/h betragen muss!:D

Das ist nämlich ein Irrtum.

Die KFZ bedingte Mindestgeschwindigkeit muss nur min 60km/h haben (Fahrzeugschein),fahren muss man diese auf deutschen Autobahnen noch lange nicht.Also kein Tempolimit!:D

Mitm Mofa oder Moped welches keine 60km/h im Schein stehen hat, darf man also nicht drauf, dass heißt aber noch lange nicht, dass man min 60km/h fahren muss.

Ich hoffe ihr versteht den kleinen aber feinen Unterschied.;)

Bearbeitet von KugelwiderWillen
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